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Re:Publica

Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker”

[Vorbemerkung: Die Kanzlei von Christian Schertz hat mich in mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten; er hat mir und BILDblog unentgeltlich geholfen. Ich habe mich jedoch vor einiger Zeit entschlossen, seine Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen.]

Der prominente Berliner Medienanwalt Christian Schertz ist gestern vorläufig mit dem Versuch gescheitert, einen hartnäckigen kritischen Berichterstatter gerichtlich zum „Stalker” erklären zu lassen und dadurch mundtot zu machen.

Es ist eine in vielfacher Hinsicht bizarre und beunruhigende Auseinandersetzung. Schertz fühlt sich von Rolf Schälike verfolgt, einem Mann, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die Verhandlungen der Hamburger und Berliner Pressekammern zu dokumentieren, in deren Rechtssprechung er regelmäßig eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sieht und die er „Zensurkammern” nennt. Die Kanzlei Schertz Bergmann und andere nennt er entsprechend „Zensurkanzleien”, Schertz selbst einen „Zensurguru”.

Schertz hat Schälike, der im Gerichtssaal bei den Verhandlungen mitprotokolliert und meist schwer verständliche Texte auf seiner Seite „Buskeismus” veröffentlicht, mit einer Flut von Klagen überzogen. Es geht dabei nicht nur um (angebliche oder tatsächliche) Beleidigungen, sondern auch um die Frage, ob es ein so einflussreicher Anwalt hinnehmen muss, dass sein Vorgehen vor Gericht dokumentiert und somit einer kritischen Bewertung durch die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Nachdem Schälike dann natürlich auch über die Prozesse berichtet hat, die diese Frage verhandeln, ist Schertz auch dagegen vorgegangen. Im Klartext: Er versucht Schälike nicht nur zu untersagen, über ihn zu berichten; er versucht auch, ihm zu untersagen, darüber zu berichten, dass er versucht, ihm zu untersagen, über ihn zu berichten.

Der 71-jährige Rolf Schälike ist ein anstrengender Mensch, der sich mit einem gewissen Wahn dem Thema widmet und dabei zweifellos häufiger über das Ziel hinaus schießt. Aber auch das Verhalten von Christian Schertz lässt sich rational kaum noch erklären. Er aber geht nicht nur gegen Schälike vor, sondern nach meiner Überzeugung auch gegen die Meinungsfreiheit. (Er hat sogar versucht, gegen einen Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” über Schälike vorzugehen, in dem er namentlich nicht einmal genannt wird, weil er meinte, dass Leser glauben könnten, er stecke hinter dem anonymen Zitat eines anderen Anwaltes.)

Anfang 2009 griff Schertz, offensichtlich beeindruckt von der Renitenz Schälikes, der sich auch durch horrende Rechtskosten nicht einschüchtern ließ, zu einem neuen, originellen und drastischen Mittel: das Gewaltschutzgesetz. Es ist erst vor wenigen Jahren verabschiedet worden, um Opfer von häuslicher Gewalt und Stalkern besser zu schützen. Der mächtige Anwalt Christian Schertz erklärte sich zum Stalking-Opfer des Bloggers Rolf Schälike und forderte den Schutz des Staates. Er berief sich dabei auf die Gesetzes-Formulierung, wonach ein Gericht ermächtigt ist, gegen jemanden vorzugehen, der „eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt”. Belästigt fühlte sich Schertz unter anderem durch eine E-Mail Schälikes und eine merkwürdige Weihnachtskarte.

Das Amtsgericht Charlottenburg lehnte die von Schertz beantragte einstweilige Verfügung gegen Schälike ab, das Landgericht Berlin gab sie ihm, allerdings mit einer Befristung auf sechs Monate. Es verbot Schälike unter anderem, in dieser Zeit „in irgend einer Form Kontakt zu dem Antragsteller aufzunehmen, etwa durch persönliche Ansprache, Telefonat, Fax, SMS, Email, Grußkarten oder Briefsendungen” sowie sich Schertz „auf weniger als 50 m zu nähern; bei zufälligen Begegnungen ist der Abstand von 50 m durch den Antragsgegner unverzüglich wieder herzustellen”. Damit durfte sich Schälike auch nicht mehr im Gerichtssaal aufhalten, wenn Schertz anwesend war.

Diese Verfügung wurde sechs Wochen später, am 28. April 2009, nun wieder vom Amtsgericht Charlottenburg gekippt, wogegen Schertz Berufung einlegte.

Schertz Berufungsantrag wurde nun gestern vom Landgericht Berlin als unzulässig abgelehnt.

Es scheint, als wären Schertz dabei seine eigenen juristischen Kniffe zum Verhängnis geworden. Die Richterin machte deutlich, dass sie das Vorgehen seiner Kanzlei höchst zweifelhaft fand. Schertz forderte im Grunde, eine einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen, die aber ohnehin nicht mehr gelten würde, weil ihre sechsmonatige Befristung längst abgelaufen ist. Seine Rechtsvertreterin (Schertz war selbst nicht anwesend) verwickelte sich beim Versuch, ihren Berufungsantrag nachträglich so umzuformulieren, dass sie vom Gericht nicht sofort aus formalen Gründen abgewiesen wird, in heillose Widersprüche. Ursprünglich hatte sie gefordert, dass die Stalking-Vorgaben für Schälike unbefristet gelten sollen. Dann sprach sie davon, dass sechs Monate, wie sie das Landgericht vorgegeben hatte, ausreichten: In dieser Zeit der Zwangstrennung könne Schälike ja vielleicht vernünftig werden. Diese sechs Monate müssten aber natürlich ab jetzt erst gelten, nicht vom Zeitpunkt im vergangenen Jahr, zu dem die einstweilige Verfügung erlassen wurde.

Ihre Argumentation war außerordentlich perfide: Wie notwendig und positiv die einstweilige Verfügung sei, zeige sich daran, dass sie auf Schälike offenbar „starke Wirkung” gehabt habe, sagte sie. — Als könnte die „starke Wirkung”, nämlich die gewaltige Empörung des Gegners, nicht auch damit zu tun haben, dass sich jemand, der sich bloß als radikaler Kämpfer für Transparenz und Meinungsfreiheit sieht, plötzlich vorwerfen lassen muss, er sei ein „Stalker”. Oder damit, dass Rolf Schälike mangels Meinungsfreiheit in der DDR zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und zehn Monate im Stasi-Gefängnis saß, und es einfach nicht fassen kann, dass ihm in der Bundesrepublik sein Recht auf freie Meinungsäußerung in solcher Form genommen werden soll.

Bemerkenswert ist auch, dass die ganze Sache nach weit über einem Jahr immer noch im einstweiligen Verfahren verhandelt wird, das eigentlich nur dafür da ist, Entscheidungen vorläufig und auf die Schnelle zu treffen. Eberhard Reinecke, der Anwalt von Rolf Schälike, sah darin den Versuch, eine „ordnungsgemäße Beweisaufnahme zu verhindern”. Zu einer solchen Verhandlung, in der zum Beispiel anhand von Zeugenaussagen geklärt würde, was an den Stalking-Vorwürfen von Schertz gegen Schälike dran ist, käme es erst in einer Hauptverhandlung. Dazu müsste Schertz in der Hauptsache klagen, was ihm auch das Gericht nahelegte. „Sie können nur gewinnen, wenn Sie überfallartig arbeiten”, warf Anwalt Reinecke der Vertreterin von Schertz vor, weil dessen Kanzlei nach Monaten der Funkstille einen Tag vor der Verhandlung plötzlich einen gewaltigen Schriftsatz produziert hatte.

Am Ende hätte sich Schertz’ Kanzlei diese Papierverschwendung sparen können: Das Landgericht urteilte gar nicht in der Sache, ob das Verhalten von Schälike Schertz gegenüber als „Stalking” im Sinne des Gesetzes gewertet werden kann (was die Vorinstanz für mich überzeugend verneint hat). Es lehnte die Berufung schon aus formalen Gründen ab. Im Gerichtssaal in Berlin-Mitte erschien das wie eine besonders peinliche Form der Niederlage für die vermeintlichen Rechtsprofis der Kanzlei Schertz Bergmann.

 

PS: Christian Schertz hat mir gegenüber gestern nicht nur angekündigt, jeden Satz in diesem Text auf sachliche Fehler zu prüfen und gegebenenfalls dagegen juristisch vorzugehen. Der bekannte Anwalt glaubt außerdem, dass sein Geschäftsgebaren nicht öffentlich erörtert werden dürfe. Er behielt sich ausdrücklich vor, gegen diesen Eintrag rechtlich vorzugehen, wenn ich ihn nicht anonymisiere.

Ich bin überzeugt, dass es legitim ist, seinen Namen zu nennen. Schertz tritt regelmäßig als Experte für Medienrecht öffentlich auf. Der Versuch, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen, um gegen wiederholte Äußerungen von Kritikern vorzugehen, ist, neutral formuliert, innovativ — eine Tatsache, auf die Schertz selbst stolz ist. Und wenn Schertz sich mit seinem Vorgehen durchsetzt, wonach es zum Glück gerade nicht aussieht, stellt das eine ernste Bedrohung der Meinungsfreiheit dar.

Immerhin hat das Landgericht Berlin Anfang des Jahres in einer anderen Sache Schertz ./. Schälike geurteilt, dass der Anwalt kritische Berichterstattung akzeptieren müsse: Ein Gewerbetreibender habe eine der Wahrheit entsprechende Kritik an seinen Leistungen grundsätzlich hinzunehmen. Für Anwälte gelte nichts anderes.

— 18. März 2010, 1:31 — 19 Kommentare

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Super-Symbolfotos (78)

[eingesandt von Florian Mittelbach]

— 18. März 2010, 0:41 — 7 Kommentare

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Wo man swingt, da lass dich ruhig nieder

Doch, es gibt sie: Beispiele für Online-Journalismus, der aus dem alltäglichen Einerlei herausragt. Der sich nicht mit dem üblichen Mittelmaß begnügt. Der von einem Ehrgeiz getrieben ist.

Andere hätten sich vermutlich damit zufrieden gegeben, eine Schleichwerbegeschichte für einen Swingerclub in Form einer 96-teiligen Klickstrecke aufzubereiten. Nicht die Münchner Boulevardzeitung „tz”. Sie hat nicht eher geruht, bis ihre 96-teilige Schleichwerbesexbildergeschichte auch auf sprachlicher, typographischer, fotografischer, interpunktioneller, logischer und inhaltlicher Ebene Maßstäbe setzte — bis hin zur Art, die Gesichter unkenntlich zu machen.

Hier ein winziger Ausschnitt aus dem Werk:

















Ja. Und ich weiß nicht einmal, ob dieser Klickstrecke gewordene Unfall nicht womöglich in perfekter Weise die Kultur der Szene widerspiegelt, für die er wirbt: Deren Mitglieder bei aller Bereitschaft, ihre Frauen auf Sesseln mit waschbaren Bezügen von fünf bis zehn Männern gleichzeitig penetrieren zu lassen, doch eine klare Grenze dort ziehen, wo es um das Ausschreiben des Wortes „ficken” geht.

(Das hat hier schon seit ein paar Wochen darauf gewartet, gebloggt zu werden, während ich nach einer besonders lustigen Idee suchte, dieses Stück zu würdigen, die aber nie vorbeikam. Womöglich entzieht es sich in seiner umfassenden Schrecklichkeit jedem komödiantischen Zugang. Immerhin gibt es dank der zeitweise daneben platzierten Werbung eine Bonuspointe:)

— 12. März 2010, 13:19 — 93 Kommentare

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Hoffentlich verfrühter Nachruf: „Altpapier”

Verdammt: Jetzt habe ich so lange damit gewartet, eine Eloge auf das „Altpapier” zu schreiben, dass es ein Nachruf wird. Heute erscheint die Medienkolumne — zumindest vorläufig — zum letzten Mal. Und das ist ein Verlust.

Vermutlich darf man sich nicht grämen. Es ist ein kleines Wunder, dass sie überhaupt neuneinhalb Jahre überlebt hat (und Onlinejahre sind bestimmt Hundejahre), wenn man bedenkt, wie überschaubar ihre Zielgruppe war: Medienjournalisten und Menschen, die sich für Medienjournalismus interessierten. Das „Altpapier” sichtete täglich die Medienseiten des Tages und flocht daraus einen kommentierenden Überblick.

Nun könnte man sagen, dass der Bedarf daran heute mehr als gedeckt wird. Durch Angebote wie „turi2″, wo zweimal täglich längere Linklisten zu Medienartikeln veröffentlicht werden, oder „Meedia”, wo interessante Medienartikel anderer Seiten abgeschrieben und mit eigenen Fehlern angereichert werden.

Aber das „Altpapier” war anders, speziell. Es funktionierte zwar als Service-Rubrik, aber es war im besten Sinne feuilletonistisch. Es lebte vor allem davon, Zusammenhänge herzustellen. Es verknüpfte Themen, die scheinbar (und oft auch tatsächlich) nichts miteinander zu tun hatten. Und es fand auch Verbindungen, die einer aktuellen Nachrichten einen klugen, überraschenden oder schlicht essentiellen Kontext gaben. An guten Tagen zeichnete das „Altpapier” zweierlei aus: Die Lust am Schnörkel, am überraschenden gedanklichen oder sprachlichen Umweg. Und eine große Aufmerksamkeit in Verbindung mit einem guten Gedächtnis.

Als der „Spiegel” gestern vermeldete, dass die Schweinegrippe doch nicht so schlimm war wie gedacht, und mit einer „Chronik einer Hysterie” auch einen Rückzieher in eigener Sache machte, da zollte ihm „Altpapier”-Sortierer Klaus Raab zwar Respekt für diesen Rückzieher, aber nicht ohne mit gerechtem Zorn auf das Ausmaß der Desinformation durch das „Nachrichtenmagazin” hinzuweisen:

Trotzdem ist der panne Aufmacher, der 2009 auf dem Höhepunkt der Panik an die Kioske kam, jeden Rückzieher wert. „Die neue Grippe aus Übersee scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein”, hieß es damals. Dann waberte eine böse Vorahnung durch den Artikel, um nach zehn Seiten (!) zu enden: „die normale Grippe erscheint bis auf weiteres noch als das größere Gesundheitsproblem” (siehe auch Altpapier von damals). Was bedeutet: Die Redaktion wusste auch damals schon, dass sie übertreibt. Das wiederum steht in der aktuellen Chronik nicht.

Da steht nur ein Absatz zur Maßlosigkeit der Medien: „Auch die Medien befördern die Angst.” Wachgehalten habe diese Angst aber vor allem die Pharmaindustrie. Wäre es, nur mal so ne Frage, nicht die Aufgabe von Journalisten gewesen, nicht eins zu eins darauf hereinzufallen? Wenn jedenfalls mal wieder jemand ein Beispiel für virales Marketing sucht: Der Fall Schweinegrippe ist ideal, die Pharmaindustrie hat ganze Arbeit geleistet.

Trotzdem: Danke für die Korrektur, Spiegel. Und bis zum nächsten Panik-Titel!

Manchmal waren es nur Kleinigkeiten, wie nach der ersten „Kerner”-Sendung auf Sat.1, als der diensthabende „Altpapier”-Schreiber Christian Bartels über folgende Formulierung von Medienredakteur Christopher Keil in der gedruckten „Süddeutschen Zeitung” stolperte:

„Dass er jemals ’schlaksig’ gewesen sein soll, wie nun geschrieben wurde nach seiner ersten Sendung als erster Journalist bei Sat.1 am Montagabend dieser Woche, ist wirklich falsch. Das würde selbst Kerner niemals behaupten, der in Hamburg beim Joggen um die Alster oft genug am mobilen Telefon erreichbar ist. Auch in besserer körperlicher Verfassung ist er eher das Gegenteil von schlaksig…”

Bartels fügte hinzu:

Und wo zum Teufel stand, dass Kerner einmal „schlaksig” gewesen sei? In der gestern um 7.34 Uhr veröffentlichten sueddeutsche.de-Kritik war es.

Nun kann man daraus vielleicht Rückschlüsse ziehen auf das Klima zwischen Print- und Online-Medien-Redaktion bei der „SZ”, man kann es auch lassen: Aber diese Lust, Verbindungen aufzuzeigen, allein aufgrund des veröffentlichten Materials und ganz ohne per Anruf auf „mobilen Telefonen” gewonnene Insider-Kenntnisse, die hat das „Altpapier” ausgezeichnet. Und die fehlt bei den Online-Aggregatoren, die im Zweifel nicht einmal merken, dass eine scheinbare Neuigkeit alt ist und denen die Fachkenntnis oft so sehr fehlt wie die Lust am Formulieren. Das „Altpapier” war bissig und klug, böse und subtil, entspannt und überlegen.

Erfunden wurde die bis heute im wesentlichen unveränderte Form des „Altpapiers” zum Start der „Netzeitung” von einem gewissen Christoph Schultheis. Ich glaube, dass wir uns darüber auch kennen gelernt haben: Ich habe ihm irgendwann eine empörte Mail über eine total ungerechte Formulierung im „Altpapier” geschrieben. (Der klassische Beginn einer wunderbaren Freundschaft.) Die Überschneidungen mit BILDblog sind noch größer: Auch Peer Schader und Heiko Dilk waren „Altpapier”-Autoren.

Die Deppen von DuMont Schauberg, denen die „Netzeitung” vor kurzem in die Hände fiel, haben es geschafft, bei deren Abwicklung weite Teile des „Altpapier”-Archivs, das ein einzigartiges medienjournalistisches Dokument dargestellt hätte, zu löschen oder unbrauchbar zu machen. Immerhin lässt sich im Google-Cache noch eines der ersten „Altpapiere” finden. (Und ein Rudiment des „Geschenkpapiers” ist noch da, das ich in einer Reihe mit anderen Medienjournalisten zum ersten Geburtstag der Kolumne schreiben durfte.)

Vor einem Jahr fand die Kolumne ein neues Zuhause auf der niederländischen Nachrichtenseite dnews.de. Die Autoren Katrin Schuster, Christian Bartels, Matthias Dell und Klaus Raab brachten die Rubrik in dieser etwas unwirklichen Umgebung immer wieder zum Glänzen. Doch dass sich das in Klicks auszahlen würde, damit war nie zu rechnen, und ein eventueller Imagegewinn wäre vermutlich auch nicht messbar: Jedenfalls ist das heutige „Altpapier” das letzte, das auf dnews.de erscheint. Die Zukunft ist ungewiss, aber immerhin scheint nicht ganz ausgeschlossen, dass diese schöne Medienkolumne, die jeden „Perlentaucher” alt aussehen lässt, noch einmal eine neue Heimat findet.

Interessierte Investoren und Verleger können sich unter dasaltpapier@googlemail.com melden. Mein Dank wäre ihnen gewiss.

— 9. März 2010, 2:33 — 69 Kommentare

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YouTube-Sendeschluss

— 9. März 2010, 0:57 — 43 Kommentare

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