Die „Lex Google“ wird ohne Google beraten

Am kommenden Mittwoch steht im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger auf der Tagesordnung. Zu der öffentlichen Anhörung sind neun Sachverständige geladen: Vier Juristen von Universitäten, zwei Anwälte, zwei Verlagsvertreter und ein Journalistenvertreter.

Ein Vertreter von Google ist nicht dabei.

Dabei ist Google der Hauptbetroffene des neuen Gesetzes. Es ist kein Zufall, dass es den Spitznamen „Lex Google“ bekommen hat. Auch die Verlegerverbände machen kein Geheimnis daraus, dass es ihnen mit diesem von ihnen geforderten Gesetz vor allem um den Suchmaschinenkonzern geht. In einer Broschüre pro Leistungsschutzrecht, die sie gerade an die Bundestagsabgeordneten verschickt haben, findet sich die erklärte Absicht, den Marktanteil von Google mithilfe des Gesetzes zu reduzieren.

Es geht um ein Gesetz, das — nüchtern und neutral formuliert — vor allem das rechtliche Verhältnis zwischen Google und den Verlagen neu regeln soll. Und der Bundestagsausschuss, der darüber berät, lädt von den betroffenen Parteien nur eine ein? Beruft als Sachverständige zwei Verlagsvertreter, einen verlegerfreundlichen Journalistenvertreter und niemanden von Google?

Warum?

Ich habe Burkhard Lischka gefragt, den SPD-Obmann im Rechtsausschuss. Sein Sprecher antwortete mir:

Es ist richtig, dass der Regierungsentwurf in erster Linie auf Dienste wie Google News abzielt. Daher sehen wir primär die Bundesregierung in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Hauptbetroffenen dieser Gesetzgebung Gelegenheit bekommen, im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Den Koalitionsfraktionen, die insgesamt fünf Sachverständige benennen können, wäre es möglich gewesen, diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Wenn die Bundesregierung (auf Druck der Verleger) ein Gesetz will, das sich vor allem gegen Google richtet, soll die Bundesregierung auch gefälligst Google als Sachverständigen benennen? Das klingt für mich eher nach einer Kindertrotzargumentation, aber gut: Warum also hat zum Beispiel die Union niemanden von Google als Sachverständigen nominiert?

Die Antwort von CDU/CSU-Obmann Thomas Silberhorn lautet,

dass selbstverständlich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag jeweils Sachverständige für eine öffentliche Anhörung benennen können. Im Übrigen gab es bereits vielfältig Gelegenheit, um die Stellungnahmen von Google in hinreichender Weise zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wird Herr Silberhorn am kommenden Montag an einem Gesprächstermin mit Kent Walker, Senior Vice President & General Counsel der Google Inc, zum Thema Urheberrecht teilnehmen.

Ich möchte nicht wissen, an wieviel Gesprächsterminen mit Verlegervertretern Herr Silberhorn schon teilgenommen hat, ohne das Gefühl zu bekommen, dass es „bereits vielfältig Gelegenheit gab“, deren Positionen „in hinreichender Weise zur Kenntnis zu nehmen“. Aber deren Positionen kann man anscheinend gar nicht genug zur Kenntnis nehmen. Neben Springer-Außenminister Christoph Keese ist deshalb noch ein zweiter Verlegervertreter als Experte geladen: Holger Paesler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ebner. Paesler war früher Leiter Medienpolitik beim Zeitungsverlegerverband und bis 2008 Geschäftsführer des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger.

Von Google hingegen ist niemand geladen.

(Um gleich einen möglichen Einwand der Keeses vorwegzunehmen: Auch der Rechtsanwalt Till Kreutzer, der als Sachverständiger geladen ist, spricht vor dem Ausschuss nicht für Google. Kreutzer hat die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL ins Leben gerufen, mit der ich offen sympathisiere. IGEL wird von Google finanziell unterstützt, hat aber nach Kreutzers Angaben völlige redaktionelle Freiheit garantiert, was eine Voraussetzung gewesen sei, die Unterstützung anzunehmen.)

Der Suchmaschinenkonzern ist nicht zur Anhörung geladen, obwohl ihn das Gesetz erheblich betrifft. Das macht man eigentlich nur mit bösen Kindern und nicht, wenn man einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen schaffen will. Aber das entspricht ja vielleicht nicht zufällig der Art, wie die Verleger den Konflikt darstellen, mit Google als Dieb und Räuber.

47 Replies to “Die „Lex Google“ wird ohne Google beraten”

  1. Es gibt unzählige Gründe, Google für seine Unternehmenspolitik anzugehen. Und für jeden einzlenen dieser Gründe haben sich sämtliche deutschen Medien selbst aus dem Rennen geschossen, weil man mit Fug und Recht hinter jeder verlagsseitig geäußerten Kritik an Google ein Eigeninteresse der Verlage vermuten darf. Einen Bärendienst haben sich die Verlage da erwiesen.

  2. Falls das LSR Gesetz wird, hoffe ich, dass Google das einzig Richtige tut: Sämtliche News-Seiten der entsprechenden Verlage aus dem Index schmeißen, gerne auch mit Hinweis auf das LSR, analog zu Youtube und der GEMA. Und dann sollen die Ewiggestrigen in der Branche zur Page-Impressions-Hölle fahren!

  3. Also die Meinung von Google ist doch wohl allgemein bekannt und kann allüberall nachgelesen werden, wozu dann noch eine Stellungnahme im Rechtsausschuss?

    Dieses Niggemeier-Fass ist ja noch nicht mal ein Fäßchen!

  4. Die Situation GEMA und Youtube hat vorgemacht, wie es laufen wird: Google reagiert damit, dass sie alle Publikationen die hinter der Forderung stehen aus dem Index wirft. Ein Weg sie als Buhmann da stehen zu lassen ist dann gar nicht mehr nötig, die Verluste der Werbeeinnahmen werden diese Seiten wesentlich empfindlicher treffen.

  5. @ Frank Reichelt,

    Also die Meinung von Google ist doch wohl allgemein bekannt und kann allüberall nachgelesen werden, wozu dann noch eine Stellungnahme im Rechtsausschuss?

    Aber über die Meinung der Verleger besteht noch erheblicher Klärungsbedarf? Und diese soll dann möglichst unwidersprochen dargelegt werden dürfen? Ohne lästige Fakten, womöglich?

  6. @Frank Reichelt:
    Das war Ironie oder?
    Wenn nicht: Wo ist der Unterschied zur Meinung der Verlage? Die kann man auch überall in den „unabhängigen Qualitätsmedien“nachlesen….

  7. @ Olly und Jakob

    Sie überschätzen die Bedeutung der Ausschussanhörungen bei der Gesetzgebung! Unabhängig vom Verlauf dieser Anhörung wird Schwarz-Gelb für das LSR stimmen und die Opposition dagegen. Eben weil alle Argumente beider Seiten längst auf dem Tisch liegen, ist die Anhörung gerade in diesem Fall relativ sinnlos.

    Aber vielleicht haben wir ja Glück und Christoph Keese redet sich um Kopf und Kragen, so dass selbst einige Schwarz-Gelbe nochmal ins Grübeln kommen!

  8. Sie vergessen, dass die Verlage stets objektiv und neutral berichten und daher als Ansprechpartner in solchen Fragen für den Gesetzgeber geradezu prädestiniert ist, während Google als profitgieriger multinationaler Konzern seine ebenso dreiste wie durchsichtige Kampagne auf dem doppelten Missverständnis aufbaut, das Netz sei eine Google-Domäne und beides zusammen der virtuelle Gesetzgeber.
    Mit dem Ziel einer ausgewogenen, vernünftigen Entscheidung wäre es eindeutig nicht vereinbar, so einen Störenfried dazu zu laden.

  9. Das macht man (…) nicht, wenn man einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen schaffen will. Aber das entspricht ja vielleicht nicht zufällig der Art, wie die Verleger den Konflikt darstellen, mit Google als Dieb und Räuber.

    Man will schon einen Ausgleich der verschiedenen Interessen schaffen. Der sieht aus Sicht der Verleger aber so aus, dass man dem allzumächtigen Google ein wenig die Flügel stutzen zu müssen glaubt, damit die googleschen Bäume nicht in den Himmel wachsen. Die Verleger geben vor, ein ebenes Spielfeld herstellen zu wollen, indem sie dem Suchmaschinenladen durch den Gesetzgeber seine unfairen Vorteile abgenommen werden. Ich schließe mich meinem Vorredner an, Google ist böse und würde beim Finden der Wahrheit und der besten Lösung nur querschießen, und das darf ja nun auch nicht sein.

    @ Frank Reichelt: Wieso dann überhaupt so eine Anhörung, wenn doch eh schon alles bekannt ist? Und wenn nur pro forma angehört wird, dann würde das ganze viel ausgeglichener wirken, wenn man Google auch an den Tisch holt. Dann könnte hinterher auch keiner über Einseitigkeit oder Voreingenommenheit klagen, egal wie die Geschichte endet.

  10. „Das macht man eigentlich nur mit bösen Kindern und nicht, wenn man einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen schaffen will.“
    Eben drum ist Google nicht da.

    Weil es nicht um einen Interessensausgleich geht, sondern ganz einseitig, knallhart lobbyistisch darum, den Verlegern Geld in die Kassen zu spülen, weil die zu doof sind, das Internet zu bedienen.

    Vertreter von Google wären dabei nur im Weg, schließlich interessiert deren Meinung hier eh niemanden. Die Entscheidung ist schon längst gefallen, das Verlegerunfähigkeitsprivilegierungsgesetz (aka Leistungsschutzrecht) wird kommen.

    Kein Politiker hat ernsthaft Lust, den Shitstorm zu riskieren, den die Verleger lostreten, wenn die Politik ihnen hier nicht in den Hintern kriecht und ihnen alles gibt, was sie wollen.

  11. Aus meiner Sicht geht es hier nicht um Google oder um Verlage, sondern um den Kampf gegen Lobbyismus. In diesem Fall wird Google ausgeladen, weil die Verleger Lobby starke genug ist, in anderen Fälle geht es nicht um Bildung, sondern um Ernährung und dann haben wir aufgrund einer starken Lobby halt ein wenig Chemie im Essen…
    Wir brauchen eine Politik, die führt und Vorbild ist und uns nicht nur verwaltet!

  12. @Stefan, ich nehme an, dass du mit dem Verweis auf „einen verlegerfreundlichen Journalistenvertreter“Benno H. Pöppelmann meinst, Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), DJV-Geschäftsstelle Berlin. Was vermittelt dir den Eindruck, der Gewerkschaftsvertreter sei „verlegerfreundlich“? (Oder habe ich da was missverstanden?)

  13. Aber vielleicht haben wir ja Glück und Christoph Keese redet sich um Kopf und Kragen, so dass selbst einige Schwarz-Gelbe nochmal ins Grübeln kommen!

    Hat er doch bereits ausgiebig, bspw. als er Google mit den Taliban verglich. Aber auch Döpfners (mMn justiziabler) Vergleich mit einer Hehlerbande hat die politischen Geistesgrößen bisher doch von nichts abgehalten.

  14. Hier auf gesunden Menschenverstand bei den Parteisoldaten zu hoffen, wenn die Verlagsvertreter Stuss reden, ist vergebens.

    Was allerdings das Nicht-Einladen von Google betrifft, so zeigt dasdoch eines der Krankheiten unserer Zeit. Sehr befremdliche Verzerrung der Definition von Lobbyismus seitens der Politik, die ja immer betont, im Dialog mit der Wirtschaft zu stehen. Aber vielleicht wirklich nur mit der Wirtschaft, die sie mag und ihr u.U. nützen (wie hier mit den „unabhängigen“ Medien, die als Quasi-Instanz Nummer 5 über Staat und Politik wachen sollen).

  15. […] Die »Lex Google« wird ohne Google beraten – Das Leistungsschutzrecht und kein Ende, erstaunlich, dass ausgerechnet Google offenbar die schlechtere Lobby finanzieren kann. […]

  16. Anders als hier behauptet wird, handelt es sich eben nicht um ein „Lex Google“, und die Aussage, das Gesetz würde vor allem das Rechtsverhältnis zwischen Verlagen und Google regeln,trifft schlicht nicht zu. Im Gesetz ist die Rede von Suchmaschinen und Aggregatoren. Warum glaubt Stefan Niggemeier, in diesem Markt sei nur Google tätig? Vor seinen Augen hat sich ein blühender Weltmarkt für Aggregation entfaltet und es gibt Dutzende von Anbietern. Die Associated Press führt in den USA eine viel beachtete Musterklage gegen Meltwater. Doch Stefan Niggemeier bleibt bei seiner fixen Idee, Google sei allein auf der Welt. Es wäre gut, wenn sich auch dieser Blog einmal der Marktwirklichkeit annehmen könnte.

  17. @Christoph Keese: Ich glaube gar nicht, dass „nur“ Google betroffen ist. Ich fürchte, im Gegenteil, dass insbesondere auch Aggregatoren wie Rivva betroffen sind.

    Aber schauen Sie mal, das hier hab ich in Ihrer eigenen Aufklärungsbroschüre über das Leistungsschutzrecht gefunden:

    Und das hier steht daneben:

    Bislang ist der Markt für Suchmaschinen monopolistisch geprägt. Nennenswerte Investitionen in Konkurrenzprodukte gibt es nicht, da die technischen und wirtschaftlichen Hürden nahezu unüberwindbar sind. Aus wohlfahrtsökonomischer Sicht resultiert hieraus ein beträchtlicher Schaden für die Gesellschaft: Sie würde profitieren, wenn es mehr Wettbewerb unter Suchmaschinen gäbe. Auch Verlage und Journalisten würden profitieren, weil sie unter Alternativen wählen könnten und nicht mehr gezwungen wären, die Bedingungen des Quasi-Monopolisten zu akzeptieren. Das Leistungsschutzrecht wird dazu beitragen, die erstarrten Marktstrukturen aufzuweichen.

    Das Leistungsschutzrecht soll das „Quasi-Monopol“ von Google brechen. Würden Sie nicht sagen, dass es damit Google in besonderer Weise betrifft?

  18. Ach, Herr Keese. Ich war mal so etwas wie ein Fan von Ihnen. Und nun muss ich sehen, wie Sie sich wieder und wieder und wieder und immer wieder so …

    …zum Horst machen wie mit diesem albernen Kommentar und ihren übrigen schmerzhaft unintelligenten Ausführungen zum LSR.

    Sehr traurig.

    Ich hoffe, Google schmeißt euch alle hochkant raus und selbst wenn nicht: LSR-Lobbyisten fliegen hochkant aus meinem persönlichen Index – euch kann man ja offensichtlich gar nichts mehr glauben.

  19. Doch Stefan Niggemeier bleibt bei seiner fixen Idee, Google sei allein auf der Welt.

    Schreibt ausgerechnet Christoph „Taliban“ Keese, der bei jedem Argumentieren fürs LSR pausenlos auf Google eindrischt (wenn er nicht gerade einen Dimmer mit einem Lichtschalter verwechselt). Das ist genauso überzeugend wie seine Aussage

    Mal eben die Homepage zu benutzen, um Stimmung für die eigene Sache anzufachen – das würden sich die Verlage niemals leisten.

    Selbst beim Springer-Lügenimperium kann man die Leute doch nicht für so dumm halten.

  20. @#7 Und Sie unterschätzen die Wichtigkeit der Ausschussarbeit, glaube ich. Denn selbst wenn man sich einmal das seltsame Ziel des Gesetzes, die komische Konstrukt eines Verlegerurheberrecht und das ganz sehr sehr befremdliche Gefasel von Leuten wie Herrn Keese einmal wegdenkt, dann bleibt immer noch ein bisher handwerklich katastrophaler Gesetzesentwurf. Das Handwerk wird im Ausschuss gemacht. Der Bundestag entscheidet später aufgrund einer Beschlussempfehlung der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden tatsächlich nur, ob die grobe Richtung stimmt oder nicht (LSR ja oder nein). Im Ausschluss hingegen, wird vorher aber noch an den Feinheiten gefeilt. Daher kommt es darauf an. Und vielleicht merkt man ja beim Feilen auch, dass man die ein oder andere Ecke gar nicht glatt bekommt.

  21. @V: Wird evtl. kartellrechtlich schwierig. Stattdessen sollte man die News von einem einzelnen Anbieter kaufen, kurzfristige Verträge machen und sich freuen, daß sich die Preise im Sturzflug der Null nähern.

    Allerdings wird das nicht klappen, weil die Verlage sich absprechen werden, was dann wiederum kartellrechtlich interessant ist.

  22. @ Maximillion

    Ich stimme ihnen zu, ich habe ja auch nicht die Ausschussarbeit per se gemeint, sondern die Experten- oder Sachverständigenanhörungen.
    Der Haushaltsauschuss z.b. ist ein wichtiges Gremium und leistet jedes Jahr rund um die Haushaltsberatungen wichtige Arbeit, oft bis spät in die Nacht.
    Es sind aber leider schon oft Gesetze durchgewunken worden, obwohl in den Anhörungen klar wurde, welcher Murks da Gesetzeskraft erlangen soll, jüngstes Beispiel ist das Betreuungsgeld, das als Geschenk für die CSU gegen jede Vernunft beschlossen wurde. Beim LSR wird es nicht anders sein.

    Bei Fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiativen sieht es anders aus, weil die Abgeordneten dann noch nicht so festgelegt sind und offener für Argumente und externe Beratung sind. Da können die Anhörungen wirklich etwas bringen.

  23. @ Stefan Niggemeier: Ja, eben, der Markt für Suchmaschinen. Sie sagen es. Auf dem Markt für Suchmaschinen hat Google in der Tat einen enormen Marktanteil, Das Gesetz handelt aber von Suchmaschinen und Aggregatoren. Auf den zweiten Teil – Aggregatoren – gehen Sie in Ihrem Blog nie ein. Gerade bei den Aggregatoren geht es um Volltextaggregation und Faksimile-Kopien. Erinnern Sie sich noch an den zweiten Gesetzentwurf aus dem Justizministerium? Bestimmt. Der enthielt nur die Suchmaschinen und keine Aggregatoren. Diesem Entwurf haben die Verlage, auch ich persönlich, deutlich widersprochen. Ohne Bezug auf Aggregatoren wäre das Gesetz witzlos. Zum Glück handelte der dritte Entwurf dann von Suchmaschinen und Aggregatoren. Diese Entwicklung hat diesen Blog aber anscheinend nie erreicht. Nur weil Sie diesen Umstand ausblenden, können Sie nach wie vor von „Lex Google“ sprechen. Da kann man doch nur hoffen, dass Sie wider besseres Wissen schreiben.

  24. @26, Händler: Den Kartellrecht-Teil versteh ich nicht. Google kann sich doch fröhlich aussuchen, was es indiziert und seinen Nutzern präsentiert? Klappt doch bei Youtube auch? Oder kann das Kartellrecht Google dazu verdonnern, alle Verlage gleich zu behandeln, d.h. auch mit denen, die von Google gar kein Geld wollen, wahlweise Verträge einzugehen oder deren Publikationen nicht zu listen?

  25. unter der annahme, dass keese der echte ist:

    Diesem Entwurf haben die Verlage, auch ich persönlich, deutlich widersprochen.

    was glauben sie eigentlich, wer sie sind?

  26. @Christoph Keese: Einer der größten Aggregatoren ist sicher Google News.

    Wenn Sie aber gegen Anbieter vorgehen wollen, die komplette Texte oder Zeitungen kopieren und damit gegen das Urheberrecht verstoßen, haben Sie dafür sicher breiteste Unterstützung. Dafür bräuchten Sie aber kein Gesetz, das ausdrücklich auch kleinste Ausschnitte aus Texten lizenzpflichtig macht.

  27. @Christoph Keese

    „Gerade bei den Aggregatoren geht es um Volltextaggregation und Faksimile-Kopien.“

    Sie wollen also ein Gesetz gegen etwas gegen dass es längst wirksame Gesetze gibt… Oder greift in diesen Fällen etwa nicht das Urheberrecht? Beantworten Sie diese Frage doch nur ein einziges Mal ehrlich.
    Schämen Sie sich eigentlich noch beim Posten solch wirren und unlogischen Geblubbers? Gerade von einem Cheflobbyisten erwarte ich eigentlich eine zumindest an der Oberfläche und dem ersten Anschein nach stringente logische Argumentation. Aber selbst zu diese Anschein sind Sie nicht mehr in der Lage. Sie sollten sich was schämen, wie Sie die Bevölkerung nach Strich und Faden belügen. Aber stattdessen lachen Sie sich wahrscheinlich ins Fäustchen, wie leicht Ihnen gerade die in diesem Bereich eher wenig bewanderten Politiker auf den Leim gehen. Wie armselig…

  28. @ Christoph Keese: Und nur, weil Google nicht der einzige Aggregator wird, soll gleich gar kein Vertreter von Aggregatoren oder Suchmaschinen eingeladen werden? Oder wie soll man nun ihren Einwand verstehen?

    Im Übrigen stimme ich den Kommentaren von Niggemeier und Themios zu.

    Ich frage mich sowieso, was sich die Verlage vom LSR erhoffen… Ihre letzte Verzweiflung demonstrieren? Ihre Unfähigkeit mit dem Umgang im Internet? Anleitungen für die Modifikation der robots.txt gibt es doch wirklich genug – so schwierig ist es dann doch nicht.

    Und einige Zeitungen behandeln Inhalte im Internet doch auch so wie einen Selbstbedienungsladen, wenn diese gratis angeboten werden. Wenn es ihnen dann nicht passt, wenn andere es ihnen gleich tun, aber halt mit ihren eigenen Inhalten, dann sollen sie diese halt kostenpflichtig machen. Aber Google dazu bringen zu wollen, für eine Leistung zu zahlen, die das Unternehmen eigentlich für die Verlage erbringt?

  29. Soll sich das Gesetz eigentlich nur gegen die großen internationalen News Webseiten und „Aggregatoren“ wie Google News, Bing News und Yahoo! News richten, oder auch gegen die stark aufkommenden News-Apps a la Flipboard und Prismatic? Am liebsten auch noch Zahlungen für jeden Verweis mit kurzem Kommentar oder Textausschnitt auf einen Artikel der Verlagshäuser, den Nutzer per Facebook und Twitter verbreiten?

  30. @30, V

    Den Kartellrecht-Teil versteh ich nicht. Google kann sich doch fröhlich aussuchen, was es indiziert und seinen Nutzern präsentiert?

    Sicher, nur kommen dann die Verlage angerannt und jammern – wie auch jetzt schon in ihrer Aufklärungsbroschüre (!) – über den bösen Monopolisten (der ihnen dreisterweise kostenlos Traffic zuspült). Das LSR ist aber definitiv, ganz klar und absolut keine Lex Google, das muss man Christoph „Taliban“ Keese einfach glauben.

  31. Die Konsequenz des LSR wird seitens Google härter sein als in Belgien. Ich tippe mal, dass Google zunächst „google-news“ für deutsche IPs sperrt. Es wird nicht unumgehbar sein, aber so dicht sein, dass die Verwirklichung des Leistungsanspruchs seitens der Verleger zumindest ein juristisches Wagnis sein wird. Zur Not wird die redaktionelle Hoheit über Google-News nach Irland verlagert.

    Im nächsten Schritt wird man die Verlagsseiten mit der „redaktionellen Keule“, der „manual issued penalty“ nicht von der ersten Ergebnisseite, aber aus den ersten sieben Ergebnissen verbannen und dann wird es bei den Verlagen so einsam wie hinter einer Paywall, ohne dass sie eine wettbewerbsrechtliche Handhabe hätten.

    Der finale Schritt von Google war ja schon bei der Umwandlung von froogle -> Google shopping zu beobachten: Es kommt ein „neues“ Produkt, bei dem die Anbieter ihre News anbieten können, aber dann kostenpflichtig per click und lead. An dieser Stelle sind zwei Gruppen die ge….en, die Verleger insbesondere die kleinen und die Nutzer. Der Kollateralschaden wird imens sein, da Deutschland eine weitere Dimension im Abmahnraum bekommt. Dagegen sind die Auswirkungen des französischen Krypto-Verbots Kinderkram.

  32. […] Stefan Niggemeier: Es geht um ein Gesetz, das — nüchtern und neutral formuliert — vor allem das rechtliche Verhältnis zwischen Google und den Verlagen neu regeln soll. Und der Bundestagsausschuss, der darüber berät, lädt von den betroffenen Parteien nur eine ein? Beruft als Sachverständige zwei Verlagsvertreter, einen verlegerfreundlichen Journalistenvertreter und niemanden von Google? […]

  33. [edit: gelöscht. auch wenn das mutmaßlich mindestens teilweise ironisch und lustig gemeint war, bitte ich um mäßigung.]

  34. Ich glaube einfach nicht, daß die Verlage insgesamt so blöd sind, ein Auslisten seitens der Suchmaschinen zu riskieren. Es geht ihnen auch gar nicht um Google, um irgendwelche Aggregatoren oder Ähnliches.

    Das LSR wird kommen, und die Verlage werden sich auf der Stelle mit Google und den Aggregatoren auf eine kostenneutrale Lösung einigen. Angeschmiert sind dann Blogger etc., die z.B. aufgrund kleinster Wortschnipsel aus Verlagserzeugnissen mit Abmahnungen und mehr überzogen werden.

    MMn ist das der Hauptgrund für das LSR. Die Deutungs- und Meinungshoheit der Verlage soll mit Allem verteidigt werden, was irgend möglich ist.

  35. Man sollte annehmen, dass die Meinung der Rechtswissenschaftler, die das LSR ablehnen, im Ausschuss ausreichen sollte, um es zu Fall zu bringen. Wie es abläuft, wenn vorgefertigten Meinungen auf Sachkenntnis trifft, konnte man dereinst im Sportausschuss beobachten bzw. es nachlesen als es nämlich um Erfurt ging. Ob das LSR aber mit ähnlicher Vehemenz verteidigt wird wie des Politikers liebstes Kind, der Leistungssport, darf man bezweifeln.
    Oh, ich sehe, Keese hat gestern kommentiert. „Und es riecht hier noch immer nach Schwefel.“ (Letzter Satz würde unter LSR fallen)

  36. […] Die “Lex Google” wird ohne Google beraten « Stefan Niggemeier Das Leistungsschutzrecht soll Verlagen helfen, bei Google abzukassieren. Im Gegensatz zu den Verlagen wird Google jedoch nur wenig Gelegenheit gegeben, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. […]

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