Der Zaubertrick mit dem scheinbar geänderten Leistungsschutzrecht

„Misdirection“ nennen Zauberer die Kunst, die Aufmerksamkeit des Beobachters wegzulenken von dem, was er nicht sehen soll. Wer sie beherrscht, kann selbst das Offensichtliche unsichtbar machen.

Es war ein großer Trick, den die Regierungskoalition in der vergangenen Woche im Dienste der Verleger vorgeführt hat. Sie ließ es so aussehen, als hätte sie ihren umstrittenen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht in letzter Minute an zentraler Stelle entschärft. Als seien Snippets — die kurzen Anrisse, die Suchmaschinen und Aggregatoren von Artikeln anzeigen — davon gar nicht mehr betroffen, weil plötzlich „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ erlaubt wurden.

Die Magie bestand darin, dass ihre Leute nicht einmal die Unwahrheit sagen mussten, weil das Publikum ihnen ohnehin nicht glauben würde. Dass Koalitionspolitiker wie Günter Krings (CDU) beteuerten, die Änderungen am Gesetzestext seien nur marginaler Natur und an dessen inhaltlichem Kern habe sich gar nichts geändert, wurde als bloße Schutzbehauptung gesehen: um das Gesicht zu wahren. Und um zu verhindern, dass der Entwurf wegen der Änderungen noch eine weitere, verzögernde Schleife durch die Ausschüsse drehen muss.

Wie bei einem guten Zauberer starrte das Publikum auf falsche Hand und verpasste so den eigentlichen Trick.

Tatsächlich entsprach das, was Krings und Co. sagten, unwahrscheinlicherweise der Wahrheit. Die Änderung, die wie eine Kehrtwende wirkte, sollte den Kern des Gesetzes intakt lassen. Es soll den Verlagen, wie zuvor, die Möglichkeit geben, gegen Google und jeden kleinen Aggregator vorzugehen, der nichts weiter tut, als eineinhalb Sätze eines Suchergebnisses als Vorschau anzuzeigen.

Ich glaube: Das Ablenkungsmanöver war nicht die Beteuerung, das Gesetz habe sich nicht verändert. Das Ablenkungsmanöver war der Eindruck, man habe das Gesetz fundamental geändert.

Es erscheint mir im Nachhinein verblüffend, wie schnell und einmütig sich in der vergangenen Woche die Interpretation verbreitete, der Gesetzgeber wolle mit der neuen Formulierung Snippets nicht mehr lizenzpflichtig machen. Es gab zwar Wortmeldungen von Politikern, die diesen Eindruck schürten, und auch die Begründung des neuen Gesetzestextes konnte man in dieser Richtung lesen: Plötzlich waren kleinste Textteile, die zuvor ausdrücklich mitbetroffen sein sollten, ausdrücklich ausgenommen, und der Verweis auf die Rechtmäßigkeit der Google-Bildersuche konnte ebenfalls als Absicht gedeutet werden, Vorschauen wie sie die Snippets darstellen, genehmigungsfrei zuzulassen.

Aber der Gesetzestext selbst spricht eine andere Sprache. Nicht von kleinen, sondern von „kleinsten“ Textausschnitten ist da die Rede, die erlaubt seien — ein Superlativ, der sich so interpretieren lässt, dass nur das Allernötigste überhaupt angezeigt werden darf.

In der Debatte im Bundestag war es natürlich keineswegs so, wie Verlagsanführer Christoph Keese behauptet, dass die Äußerungen der Koalitionsvertreter unmissverständlich klarmachten, dass handelsübliche Snippets unter das neue Gesetz fallen und genehmigungspflichtig werden sollen. Aber tatsächlich fällt auf, dass die Beispiele, die sie nannten, darauf abzielen, dass mit „kleinsten“ Textteilen nur einzelne Wörter gemeint sind, anhand derer der Suchende erkennt, ob die gefundenen Artikel überhaupt grob dem Wunsch-Thema entsprechen.

Insofern ist die Interpretation der Zeitungsverleger, dass die gegenwärtige Art der Suchergebnisse bei Google nach dem neuen Gesetz nicht mehr frei zulässig wären, nicht abwegig. Ich kann nicht beurteilen, ob sie am Ende eines langen Rechtsweges in einem höchstrichterlichen Urteil Bestand hätte. Aber ich bin mir sicher, dass sie in dieser Form von den VolksVerlagsvertretern im Bundestag beabsichtigt ist.

Und wenn die Gerichte am Ende diese Interpretation nicht teilen und kurze Snippets für zulässig erklären, wird es ein Anlass sein für die Verleger, vom Gesetzgeber Änderungen an diesem Gesetz zu fordern, damit dieses Ziel doch erreicht wird.

Der Gedanke, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes der Endpunkt einer unseligen Diskussion erreicht wäre, ist abwegig. Es geht gerade erst los.

Und ich würde mich sehr wundern, wenn in diesen Tagen Landesregierungen wie die in Hamburg, von denen eine Mehrheit im Bundesrat gegen das Gesetz mit immerhin verzögernder Wirkung abhängt, nicht von Verlegerlobbyisten deutlich darauf aufmerksam gemacht werden würden, welch unangenehme publizistische Wirkungen so ein Handeln gegen die Verlegerinteressen haben könnte.

59 Replies to “Der Zaubertrick mit dem scheinbar geänderten Leistungsschutzrecht”

  1. Naja, aber mal ernsthaft. Wer hätte denn erwartet, dass das Neusprech tatsächlich mal der Wahrheit entspricht? Nicht, dass das jetzt noch zum Trend wird.

  2. Wie schon bei Christoph Keese kommentiert….

    In der Gesetzesbegründung steht jetzt:

    „Suchmaschinen und Aggregatoren müssen eine Möglichkeit haben, zu bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken. Insofern gilt der Rechtsgedanke der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern („Vorschaubilder I“, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08; „Vorschaubilder II“, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10).“

    Der BGH hat dazu folgendes festgehalten:

    „Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.“

    Telemedicus kommt zu dem Schluss, dass sich für Google nichts ändert.

    http://www.telemedicus.info/article/2534-Leistungsschutzrecht-Freie-Fahrt-fuer-Google!.html

    Versteigt man sich nun in die Ansicht Google, wäre vom Leistungsschutzrecht betroffen, dann verstößt schon das Gesetzgebungsverfahren eben deswegen gegen 98/48/EG.

  3. Der Link in dem Kommentar eben wird genau wie beim Blog von Keese kaputt gemacht :-/

    Hier noch ein Auszug aus der Pressemitteilung der FDP-Fraktion:

    „Für Texte bedeute dies, dass die sogenannten „Snippets“, die die Suchmaschinen anzeigen, mehr enthalten dürften als die Überschrift und einen Link zum Text. Dies dient der besseren Orientierung der Nutzer. Damit seien nur solche Dienste vom neuen Gesetz betroffen, die vollständige Inhalte sammeln.“

    http://www.fdp-fraktion.de/Koalition-entschaerft-Leistungsschutzrecht/4085c5416i1p63/index.html

  4. Sende widersprühliche Botschaften, und du bist auf der sicheren Seite. Denn die Empfänger der Botschaften sind kognitiv vollauf damit beschäftigt, die Widersprüchlichkeit aufzulösen, und kommen gar nicht mehr dazu, dein Handeln zu hinterfragen. Etabliertes Verfahren.

  5. Wenn ich mir die Desinformationskampagnen der Verlage anschaue, halte ich das LSR für eine revolutionäre Bereicherung für dieses Land: Schmeißt alle Verlagsangebote aus Google. Verlinkt nicht mehr auf sie. Nehmt ihnen mit Verweis auf das LSR sämtliche Sichtbarkeit in Onlinemedien.
    Dann gibt es Journalismus und Nachrichten im Internet eben nur noch von Blogs. Denen glaube ich ohnehin mehr als jedem Verlagsangebot.

    Zurücklehnen, Popcorn holen und zusehen wie die Verlagsvertreter mit Dollar-Zeichen in den Augen ihr eigenes Grab schaufeln.

  6. Ich würde mich ja freuen, wenn geprüft wird, ob das zur Verfügung Stellen von Snippets mit diesem Gesetz als Aufforderung oder gar Beihilfe zur Begehung einer Straftat gelten kann!

  7. Was mir beim LSR sehr übel aufstößt, ist die unselige Allianz zwischen Politik und der 4. Macht, der Presse.

    Wie Hr. Niggemeier mit seiner Reihe „Lügen für das LSR“ schön herausgearbeitet hat, haben sich die dpa&Co-Meldungen-Umformatierer aka Journalisten damit nicht nur überflüssig gemacht, sondern aktiv an der Verarsche mitgewirkt.

    Wenn das der stets beschworene Qualitätsjournalismus sein soll, so kann ich darauf getrost und guten Gewissens verzichten.

    btw – wieso werden Presseerzeignisse eigentlich mit dem ermäßigten Mehrwertrsteuersatz von 7% subventioniert?

    http://www.dpv.de/rat-und-hilfe/vertriebslexikon/mehrwertsteuer/

    Denn wie die Debatte um das LSR deutlich herausgestellt hat, ggeht es allein um Traffic aka Reichweite für die Werbevermittlung.

    Damit dürfte der ermäßigter Mehrwertsteuersatz obselet sein, da er ja nicht für Veröffentlichungen mit Werbecharakter gilt.

    Also liebe Finanzämter, bitte die Verlagslandschaft dahingehend nochmals überprüfen und wenn ein Verlag sich primär durch Werbeeinahmen finanziert, bitte den normalen Mehrwertsteuersatz in Ansatz bringen.

  8. „Hier noch ein Aus­zug aus der Pres­se­mit­tei­lung der FDP-Fraktion:“

    es ist völlig unerheblich was irgendeine Partei/Pressemeldung/PR-Kampagne/Selbstbeweicheräucherung da absondert, maßgeblich ist der Gesetzestext und da steht „kleinsten“. Das wird ein Hamburger Gericht auch im Sinne der Verleger absegnen.
    Bei den Filesharing-Abmahnungen ist auch die angebliche Intention des Gesetzgebers völlig klar und eindeutig (Deckelung) und x-fach dokumentiert, der Gesetzestext gibt aber etwas anders auslegbares her. Warum in Gottes Namen soll es hier anders sein?

  9. Auf tagesschau.de wurde nach meiner Erinnerung anfangs besonders deutlich die Lesart verbreitet, dass lediglich die Übernahme „längerer Artikel“ verboten worden sei (man sieht es andeutungsweise noch hier: http://meta.tagesschau.de/id/70588/bundestag-beschliesst-neues-leistungsschutzrecht). Der dort verlinkte Hauptartikel (http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrecht120.html) wurde offenbar später korrigiert und enthält inzwischen die Problematisierung der Snippets-Frage. Ich kann nicht beschwören, dass der Artikel wirklich verändert wurde (im Chace ist die alte Version nicht), aber in der Überschrift und im Teaser war prominent die Lesart vertreten worden, dass Snippets weiterhin erlaubt seien. Ob dies auch schon vor der Abstimmung so formuliert wurde, weiß ich allerdings nicht. Jedenfalls haben vielleicht journalistische Leistungen dieser Art zu der Verwirrung beigetragen.

  10. @Steffi Maler ich wollte darauf hinaus, dass sich die Pressemittelung der FDP-Fraktion mit der Einschätzung von Juristen gerade im Hinblick auf die im Gesetz erwähnten Urteile des BGHs deckt.

  11. @ Philipp (#8): Ich weiß ja nicht. Bisher kenne ich kein Blog, das mir eine Seite wie Zeit Online oder sueddeutsche.de auch nur halbwegs ersetzen könnte. Vielleicht gibt es zu einzelnen Themen oder Themenbereichen Blogs, die umfassend, zeitnah und zuverlässig informieren. Aber insgesamt sehe ich nicht, wie ich mir nur über Blogs die Informationen beschaffen kann, die mir echte Nachrichtenportale liefern. Und wenn ich eine ganze Latte von Blogs abklappern müsste, um meine übliche Dosis Nachrichten zu kriegen, wäre das auf Dauer auch lästig, sogar wenn ich Reader und Feeds verwende.

  12. Die Änderung diente v.a. dazu, eine offensichtliche Unmöglichkeit der vorherigen Fassung zu reparieren. Nämlich dass Links angeblich weiterhin frei seien aber gleichzeitig „kleinste Teile“ (di i.d.R. in den Links vorkommen) geschützt wären. Mit der neuen Formulierung ist zumindest das reine Verlinken möglich…

  13. „Dann gibt es Jour­na­lis­mus und Nach­rich­ten im Inter­net eben nur noch von Blogs.“

    Klasse, ich plan dann mal grob geschätzt vier Stunden täglich für das Sichten und Einordnen von gebloggtem Material ein. Die hab ich gerade noch übrig.

  14. Sie führen an, dass Sie Informationen über Zeit und SZ abrufen, es liesst sich, dass dies zukünftig erschwert würde.

  15. Was ich immer noch nicht verstehe:

    Auch jetzt könnten die Verlage doch veranlassen, dass ihre Beiträge nicht von google news indiziert werden, oder?
    Sie tun es aber nicht, weil sie von google news dargestellt werden wollen, oder?
    Was wollen die Verlage denn dann mit dem Gesetz erreichen? Google braucht doch nur seine Geschäftsbedingungen zu ändern: ihr kommt hier nur rein, wenn ihr uns das Recht einräumt, für lau kleine Texte zu zitieren.
    Und was machen die Verlage dann? Kommt doch aufs selbe raus.

    Ich verstehe nicht, warum die Verlage glauben, dass das LSR ihnen so viel weiterhelfen wird. Kann mir das jemand erklären?

  16. Philipp beschwört eine Welt herauf, in der es Jour­na­lis­mus und Nach­rich­ten im Inter­net eben nur noch von Blogs gibt.

    Ob und warum man „den Blogs“ so allgemein mehr als jedem Verlagsangebot glauben sollte, weiß nur er.

  17. @gnaddrig (#20)
    Es könnte bestimmte einzelne Journalisten, ggf. auch Journalistennetzwerke – wie etwa Carta – geben, die sich (schon jetzt) eine gewisse Credibility erwerben, Deren Blogs würden sicher in Zukunft einen Leerraum an fundierten Informationen und Einschätzungen ausfüllen, den die boulevardisierte Presse nicht mehr zu leisten in der Lage ist, weil fundierter Journalismus in Verlagsform eben teuer ist und die Verlage künftig aus ökonomischen Gründen alles so vereinfachen (und hinzuerfinden) müssen, wie wir es heute schon verhältnismäßig breit gefächert erleben (siehe Erosion der Auslandsberichterstatter). Auf breiter Basis bedeutet das auch Vereinfachungen, wie wir sie aus den dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte kennen, einschließlich derer, die mehr als 80 Jahre zurückliegen.

    Da dürfte eine Lücke entstehen, die engagierte Journalisten auf Blogbasis füllen wollen, ganz einfach, weil sie zu mehr in der Lage sind als den bloßen simplen Zweiwortgleichnissen, auf die sie ihre bezahlten Artikel herunterbrechen müssen. Und ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich dort für Journalisten auch Möglichkeiten für zusätzliche Einkommen schaffen lassen, gerade wenn sie netzwerkartig organisiert sind.

    Die Basis dafür bilden Credibility und Engagement.

    Woran ich dank passender Gelegenheit die durchaus ernstgemeinte Frage an Sie anschließen möchte: Aus welchem Grund treiben Sie sich denn genau hier in diesem Blog rum?
    :-D

  18. „Auf brei­ter Basis bedeu­tet das auch Ver­ein­fa­chun­gen, wie wir sie aus den dunk­le­ren Kapi­teln der deut­schen Geschichte ken­nen“

    Meinen Sie nicht, wir sollten die Sache noch ein wenig höher hängen?

  19. die dreitausendste „Redaktionen vs. Blogger“-Debatte hier ist ja wirklich überaus fruchtbar. Nah dran an der Erfüllung von Godwin’s Gesetz usw., good times.

    Kann mir bitte jemand meine on-topic Fragen aus Kommentar 21 erklären?
    Ich meinte die nicht rhetorisch, ich weiss es wirklich nicht und wäre für eine Antwort sehr dankbar.

  20. Die Verlage sehen die Präsenz bei Google als quasi „ihr gutes Recht“, meinen darüber hinaus auch, über den Umfang des Angezeigten mitbestimmen zu können – daher das Engagement für das Leistungsschutzrecht.

    Dass Google seinerseits nun sagen kann: „Entweder, ihr stimmt der Veröffentlichung eines Teilstücks zu, oder ihr werdet hier nicht mehr gefunden“, ja, das stimmt, das könnte Google so machen.

    Kann es sein, dass die Verlage so weit nicht gedacht haben? Ja, auch das kann sein.

  21. @Mathis

    Ich bin nah dran, Ihre Fragen, trotz gegenteiliger Beteuerung, für rhetorisch zu halten. Sei es drum. Sie können sich Ihre Antworten mindestens hundertfach im Netz beschaffen, jedenfalls noch. Unter anderem hier:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/

    Letztlich geht es um die Re-Oligopolisierung der Informationsverbreitung. Auf abgeordnetenwatch.de können Sie das deutliche Bekenntnis von Günter Krings (einem der wesentlichen Initiatoren und Förderer des LSR) nachlesen, daß Information Ware zu sein habe:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenter_krings-575-37736.html

  22. Wenn google die Zustimmung zur Voraussetzung für die Indizierung machen würde ( das wäre doch wohl weiterhin legal, nicht wahr?), wer säße da am längeren Hebel?

    Für Google ist es nicht ohne, weite Teile der deutschen redaktionellen Angebote aus seinem News-Feed zu verbannen. Aber da die Verlage auch jetzt die Möglichkeit hätten, sich gegen die aus ihrer Sicht unrechtmäßige Verwendung durch Nicht-Indizierung zu wehren, vermitteln sie den Eindruck, dass sie am kürzeren Hebel sitzen und nicht auf den durch google-news produzierten traffic verzichten wollen.

    Was ist also das Endgame aus Sicht der Verlage (wenn wir mal davon ausgehen, dass die nicht einfach total doof sind)? Ich kapiere das immer noch nicht. Oder geht es doch noch um was anderes?

    Herr Niggemeier hat mich mit seinen Misdirections ganz misstrauisch gemacht…

  23. @kasuppke
    Dann nennen Sie doch mal ein paar Journalisten und dazugehörige unabhängige Massenmedien, die beispielsweise von Migranten ein differenzierteres Bild zeichnen als etwa seinerzeit um 1900 herum von den Sozialisten oder zehn Jahre später von Serben, Franzosen und Russen? Welche Massenmedien sahen voraus, dass es in Ägypten nach der Wahl der Muslimbruderschaft keine Ruhe einkehren werde? Wer hatte vor einem halben Jahr Mali auf dem Zettel? Und wie viele (oder eher wenige) berichten moderat darüber, dass in Hamburg eine entwidmete Kirche zur Moschee umgebaut wird – und für wie viele ist das ein Unding?

    Das mit dem „höher hängen“ (was ja grundsätzlich eines jeden Argumentetotschlägers Rechtfertigung dafür ist, die Geschichte, aus der er sowieso nichts gelernt hat, einfach zu ignorieren) läuft spätestens seit 1919 ins Leere – damals wäre die Warnung, Deutschland strebe auf Extremismus hin, der das Land nur zwanzig Jahre später erneut in einen Krieg treiben würde, auch „zu hoch gehängt“ gewesen…

  24. Man kann sich bekanntlich auch selbst Angst und Schrecken einflößen, sogar am hellichten Tage.
    Logischerweise wird nicht die SZ, die TAZ oder SpOn aus dem Netz verschwinden. Das bleibt zu gratis zu lesen, möglicherweise nicht trotz, sondern wegen des LSR.
    Es werden auch keine Links auf deren Artikel verschwinden, weil das etwas kosten könnte.
    Es werden ferner keine Blog-Beiträge nicht geschrieben werden dürfen, die sich mit Artikeln von SZ oder TAZ oder SpOn oder Welt auseinandersetzen. Da darf man selbstverständlich weiterhin zitieren, sogar umfänglich, wenn das Zitat in einen selbst (und nicht maschinell) geschriebenen Kontext gehört.
    Ein Problem könnte Dienste wie Google-News oder sumly bekommen.
    Die Ökonomie im Netz ist durchaus kompliziert, wie man ja hier auch aus einigen Kommentaren heraus hören kann: „Dann eben ohne die Verlage“ wird automatisch vom Netz und anderen Anbietern ermöglicht, wenn das LSR so teuer kommt, dass der Bedarf nach Gratis-Ware befriedigt werden will. Es würde sich sehr schnell eine LSR-freie Zone bilden, wenn das LSR zu teuer wäre. Es zu unterlaufen, dafür gibt es ja genug Möglichkeiten.

  25. @21 Die Antwort auf ihre berechtigte Frage könnte die gleiche sein wie auf die, warum Google nicht einfach die Verlage aus den Suchergebnissen kickt (meine These): Google hat eine marktbeherrschende Position. Den Bürgern den Zugang zu den Medien zu verweigern, würde im Zweifel wesentlich drastischere Regelungen (Stichwort: Verstaatlichung) durch die Politik zur Folge haben.

  26. @31 JMK: Ja, genau, und deswegen wird die Bundesrepublik Deutschland dann Google Inc. verstaatlichen. So nen Degoogle halt, wie Demail und Depublizieren. *hust* QUAERO/THESEUS *hust*

  27. @31 JMK Das ist – so meine Einschätzung – die Sichtweise vieler Politiker. Google dominiert im Netz den Zugang zu „den Medien“, die ja bekanntlich eine besondere Rolle in der Demokratie einnehmen. Die Zeitungen werden dieser Rolle oft nicht mehr gerecht, keine Frage. Aber ich glaube, nicht nur in Berlin ist die Angst sehr groß vor der (unbekannten) Alternative.

  28. @ #12 Markus Kompa

    Teller verklagt den Magier aber nicht weil dieser seinen Trick in einem YouTube-Video aufführt, sondern weil er das Geheimnis des Tricks an jeden für 3.000$ verkaufen will.

    Aber zu diesem Beitrag:

    Eines muss man den Politikern (und den Marionettenspie…Lobbyisten) diesmal doch hoch anrechnen.

    Sie haben es geschafft ein lächerliches Gesetz durchzukriegen und konnten dabei nicht auf einen Krieg, Weihnachten oder ein Fußball-Endspiel zurückgreifen.

    Diesmal war die Misdirection nicht ein besonderes Ereignis, sondern direkt in den Trick integriert.

    Dabei hat natürlich auch geholfen, dass man die Misdirection üblicherweise in der Politik ja benötigt um zu verhindern, dass Zeitungen hinter den Trick kommen.

    Hier fiel das natürlich weg, da die Zeitungen (mit wenigen Ausnahmen) alle mit auf der Seite des Magiers stehen und die Knoten „ganz sicher wirklich fest!“ angezogen haben.

  29. @Fritz (Kommentar #29):

    Sie schreiben:

    „Es werden ferner keine Blog-Beiträge nicht geschrieben werden dürfen, die sich mit Artikeln von SZ oder TAZ oder SpOn oder Welt ausein­andersetzen. Da darf man selbstverständlich weiterhin zitieren, sogar umfänglich, wenn das Zitat in einen selbst (und nicht maschinell) geschriebenen Kontext gehört.“

    Nein, „nicht [mehr] geschrieben werden dürfen“ werden solche Blogartikel durch das Leistungsschutzgesetz natürlich nicht.

    Aber werden sie auch weiterhin in der bekannten Zahl und Form geschrieben werden?

    Rechtsanwalt Udo Vetter hat mich mit einem Beitrag in seinem „law blog“ (Link unten) da schon vor Tagen auf einen Gedanken gestoßen, den ich furchterregend bestechend finde:

    Was, wenn fortan nur genug journalistisch ambitionierte, aber juristisch unkundige – und vielleicht durch bereits schlechte Erfahrungen mit Hütern ihrer (vermeintlichen) Immaterialgüter sowieso längst verunsicherte bis verängstigte – Hobbyblogger bloß glauben, sie dürften in ihren Blogs jetzt auch keine ordnungsgemäß als solche gekennzeichneten Kurzzitate, etwa von in professionellen Artikeln geäußerten Kernthesen, mehr einbauen, um sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen?

    Und was, wenn die Verlage versuchen werden jene Blogger, die das zunächst nicht glauben, genau das Glauben zu machen?

    Für die Rechtsabteilungen der Verlage ist es ein Leichtes, Heini Müllers privates Meinungsblog mit ein paar Dutzend regelmäßigen Lesern zu finden, und ihm erst mal eine wüst drohende Abmahnung nebst seitenlanger Unterlassungserklärung zukommen zu lassen.

    Für Heini Müller hingegen ist es nicht von ferne so einfach – weder psychologisch, noch finanziell, noch juristisch – sich dagegen mit den adäquaten Mitteln zu wehren.

    Irgendwann und irgendwie findet sich dann übrigens auch schon eine bereitwillige Zivilkammer irgendeines Landgerichts, die einem Verlag jedenfalls zumindest mal die gewünschte einstweilige Anordnung erlässt.

    Die hätte zwar für die Rechtsfortbildung betreffend das Leistungsschutzrecht absolut null Bedeutung oder Aussagekraft, aber zwecks Verbreitung von Angst und Panik sofort an die große Glocke hängen kann man sie natürlich trotzdem. Vor allem, wenn man praktischerweise Verleger ist.

    Am Ende steht schließlich sowieso nur ein einziges Wirrwarr aus Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentaren und Expertenmeinungen, angesichts dessen der durchschnittliche Blogger sich in seinem redlichen und vom Gesetzgeber eigentlich ausdrücklich gebilligten Tun trotzdem schlicht unmöglich mehr sicher fühlen kann.

    Und für nicht wenige wird die Konsequenz daraus sein, das Bloggen fortan ganz einfach sein zu lassen.

    Erwarten Sie, dass die Verlage diesen lästigen Naseweisen, die derzeit noch allzu oft und nur zu gerne mit nichts als Logik, Lebenserfahrung, beruflichem Wissen, privaten Netzwerken usw. mitunter bemerkenswerte und pointierte Repliken auf die Auswürfe ihrer professionellen Meinungsmaschinerie öffentlich verbreiten, auch nur eine Träne nachweinen werden?

    Bzw., dass diese sich die Chance entgehen lassen werden, unter larmoyanten Hinweisen auf geistiges Eigentum, die Sicherung journalistischer Ethik und Qualität (sic!), Arbeitsplätze usw., einen bestimmt nicht unerheblichen Teil der Amateurkonkurrenz vergleichsweise bequem mundtot machen zu können?

    (Der Artikel im „law blog“, auf den ich in meinem Kommentar Bezug nehme:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/ )

  30. Wir haben eine robots.txt und wir haben ein explizites Opt-In. Inwieweit ist da ein LSR für Google News noch relevant?

  31. Wow, da werde ich ja von gnaddrig direkt zweifach in die Mangel genommen… Ich traue Blogs von daher mehr Seriösität zu, da dort in der Regel keine wirtschaftlichen Interessen hinterstehen. Die beiden Amazon Affiliate Links klicken sich durch gezielte Desinformation nicht öfter. Die politische Einflussnahme geschieht mit derartigen Methoden aber sehr erfolgreich: Siehe LSR.

    Es gab übrigens vor einer Weile mal den Ansatz ein freies Nachrichten-Wiki einzufügen. Freiwillige Autoren formulieren eigene Nachrichtentexte über ihre eigene Hirn/Finger Schnittstellen und stellen diese unter CC frei zur Verfügung.

    Ich wette, Google würde diese Angebote äußerst gern in seinen Index aufnehmen. Hach, wäre das ein wundervoller Fnord..

  32. @ JJ Preston (#23): Warum ich hier bin? Eigentlich nur zum Trollen. Naja, auch wegen der Artikel. Und interessante Kommentare gibt es hier auch oft. Aber ich lese Niggemeier nicht statt Zeitung, sondern zusätzlich. Und das sehe ich sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

    Obwohl, Watchblogs und von Verlegern unabhängige Blogger dürften in dem Maß wichtiger werden, in dem die Presse sich kollektiv aus denselben paar Agenturmeldungen speist und alle Blätter dasselbe (ab)schreiben. Insofern gebe ich Ihnen recht in Sachen Credibility von bloggenden Journalisten und deren Willen zum Stopfen entstehender Lücken im Blätterwald.

  33. Um Philipp (Kommentare #8 und #36) vielleicht mal zumindest in Teilen beizuspringen:

    Wie unterstellt jeder hier nutze auch ich sowohl „alte“ (Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen) als auch „neue“ Medien (Blogs, soziale Netzwerke, Newsportale usw.) als Informationsquellen.

    Und ich spreche regelmäßig auch außerhalb des Netzes mit anderen Menschen über das politische und gesellschaftliche Geschehen, und ich möchte mal die freche These aufstellen: Ich erkenne mittlerweile Gesprächspartner, die ihre Informationen ausschließlich aus den „alten“ Medien beziehen, ganz ohne dass diese zu sagen brauchen, auf welche Quelle sie ihre Meinung zu irgendeinem Thema stützen.

    Und zwar daran, dass sie sich in ihren Urteilen einfach selbstgewisser sind, und auf den längeren Fortgang einer Auseinandersetzung z. B. in der Politik zunehmend genervt und ungeduldig reagieren, weil „doch endlich mal was entschieden werden (bzw. passieren) muss.“

    Idealtypische Zuspitzung dessen, wie in den „alten“ Medien zunehmend Informationen verbreitet und Meinungen gebildet werden, sind vielleicht diese unsäglichen Talkrunden:

    „Ganz Deutschland“ ist aus dem Häuschen wegen X. Zum Thema X sitzen dann bei Jauch, Plasberg, Will oder wem auch immer:

    – drei bis vier Politiker verschiedener Parteien, die jeder eine möglichst zügige und für den Normalbürger möglichst anschauliche politische Reaktion auf X fordern;

    – ein Experte, der den Forderungen der Politiker nach einer zügigen und anschaulichen Reaktion auf X in seinem Fachbabbel Recht gibt;

    – ein besorgter Normalbürger, der sich über X die Haare rauft und die Welt nicht mehr versteht, weil nichts wegen X gemacht wird;

    – ein Quotenbekloppter, der ein paar mal anheben darf, um zur Besonnenheit aufzurufen und eine abweichende Meinung zu X zu äußern zu versuchen, ehe alle anderen Gäste mit Unterstützung des Moderators jedes mal über ihn herfallen.

    So. Und im Printbereich sieht es vielfach doch letztlich ganz ähnlich aus.

    Meldung und Meinung werden zunehmend weniger voneinander getrennt. Schon der Duktus, in dem über Ereignisse oder Umstände berichtet wird, bereitet den folgenden Kommentar vor. Nicht selten ist die Tonlage am Ende des Tatsachenberichts bereits dermaßen schrill, dass man den angeblichen Schnitt, ab welcher Stelle das Berichtete dann eingeordnet und bewertet werden soll, kaum noch erkennen kann.

    Faktische Richtigkeit beim Bericht über Ereignis oder Zustand auf der einen, sowie Logik, Rationalität und Stringenz bei dessen Würdigung auf der anderen Seite werden erst schlicht zur „Wahrheit“ zusammengefasst, und wenn diese sich mit faktischer Richtigkeit oder Vernunft in die Quere kommt, werden diese Faktoren anschließend eben notfalls der „Wahrheit“ „angepasst.“

    Anschaulich zu bewundern gerade in der Berichterstattung zum Thema Leistungsschutzrecht, ebenso schön und vollkommen wie zuletzt – würde ich sagen – im Streit über das Zugangserschwerungsgesetz.

    Nun bin ich nicht so naiv oder romantisch zu glauben, in der Blogosphäre, in Diskussionsforen, sozialen Netzwerken etc. stünde statt dessen, wie die Dinge wirklich liegen und vernünftigerweise zu betrachten sind.

    Aber doch findet man dort, o Wunder, andere Darstellungen und Meinungen! Gegendarstellungen, Berichtigungen, unbequeme und unpopuläre Herangehensweisen u. dergl..

    Es ist die Welt des: „Ja, aber … „, „Könnte doch auch sein, … „, „Man darf ebenso wenig vergessen, … „, „Vielleicht ist es ja gar nicht grundverkehrt, … „, „Mal andersherum gesehen … „, und immer so weiter.

    Wie gesagt, ich behaupte, ich höre Menschen in Gesprächen an, ob sie diese Welt kennen. Denn wer sie kennt, von dem hört man als einleitenden Satz einer Meinungsäußerung zu irgendeinem Thema sehr viel häufiger Dinge wie z. B.: „Das ist wirklich schwierig … “

    Sicherlich fände auch ich es unbequem, zu einem beliebigen Thema nicht mehr einfach einige Suchbegriffe bei Google eingeben zu können, zuerst Suchergebnisse etwa von den Seiten der wichtigsten Tageszeitungen zu erhalten und per „Snippet“ schauen zu können, ob der gefundene Artikel inhaltlich vermutlich in die Richtung dessen geht, was ich genau suche – sondern statt dessen alle Seiten einzeln aufrufen und ggf. über deren interne Suchfunktion durchforsten zu müssen.

    Denn ich lese das natürlich nach wie vor trotzdem, schon weil auch das eben Meinungen sind, die ich kennen und mit denen ich mich beschäftigen will.

    Aber wenn gewisse Verlage meinen, dadurch entstünde ihnen ernsthaft irgendein Schaden (!), das müssen sie sich vergüten lassen oder es unterbinden, dann bitte.

    Informationen und Meinungen kann man nicht gleichzeitig verbreiten und geheimhalten halten wollen. Wenn man sie einmal in die Welt setzt, dann gehen sie ihren Weg. Es liegt an mir als Urheber, ob und auf welche Weise er zu mir zurück führt, und ich als Quelle oder zumindest Teilnehmer einer Diskussion wahrgenommen werde …

  34. Allzu sehr sollte das LSR-Gesetz gar nicht verzögert werden. Es muß zumindest vor der Bayern- und der Bundestagswahl in Kraft sein, damit auch seine Urheber noch etwas davon haben …

  35. @gnaddrig (#40)

    Obwohl, Watch­blogs und von Ver­le­gern unab­hän­gige Blog­ger dürf­ten in dem Maß wich­ti­ger wer­den, in dem die Presse sich kol­lek­tiv aus den­sel­ben paar Agen­tur­mel­dun­gen speist und alle Blät­ter das­selbe (ab)schreiben. Inso­fern gebe ich Ihnen recht in Sachen Credi­bi­lity von blog­gen­den Jour­na­lis­ten und deren Wil­len zum Stop­fen ent­ste­hen­der Lücken im Blätterwald.

    Sehen Sie, Sie haben mich verstanden. Nein, ganz werden Verlage und Zeitungen nicht verschwinden. Aber dieser im Gange befindliche Prozess wird sich fortsetzen, dass etablierte Medien aus der Landschaft verschwinden werden, durch tendenziös gefärbte Berichterstattung, mangelnde Unterscheidung von anderen oder schlichtweg mangels Relevanz. Der Zeitungs- und Onlineverlagsmarkt wird weiter schrumpfen – was nichts mit Google oder fehlender Zahlungsbereitschaft zu tun hat, sondern mit Schöpfungshöhe, Anspruch und dem Bild des Journalismus als vor allem Selbstzweck und Geschäftsmodell, das den Leser zum Kunden degradiert. Und damit werden auch die Lücken im Blätterwald größer.

    Genau da sehe ich die Chancen des journalistischen Bloggertums, das sein Grundeinkommen aus dem Verlagswesen speisen und entsprechend vernetzwerkt (ich habe bewusst nicht das Wort „vernetzt“ benutzt, da es die statisch-instanzenbildende Bedeutung nicht besitzt; „Netz“ != „Netzwerk“) Geld mit Substanz verdienen könnte.

    Ich sehe auf jeden Fall künftig Raum für wenigstens zwei spezialisierte Netzwerke, die sich, wenn sie klug sind, ähnlich wie in Slowenien auf eine gemeinsame Abrechnungsinfrastruktur einlassen und den gebotenen Mehrwert auch entlohnt bekommen, ohne es dem User allzu schwer und überteuer zu machen – was letztlich sicher auch wieder Geschäftsmodelle des niveaumäßig abgespeckten Old-School-Journalismus bedrohen könnte. Vielleicht mit der Folge, dass am Ende bloß noch Springer, die Öffentlich-Rechtlichen TV- und Radiosender und zwei bis drei journalistische Bloggernetzwerke übrig bleiben…

    Übrigens wollte ich mit der Frage nach dem Grund Ihres Besuches für diesen Blog darauf hinaus, dass Sie offensichtlich dem Herrn Niggemeier eine gewisse Credibility einräumen, die ich meinte. Solche Credibility, wie sie auch andere in anderen Ressorts besitzen, wie etwa Jens Weinreich bei Sportpolitik oder eben die Herren Niggemeier und Heinser hinsichtlich Medienkritik – in einem Ausmaß, bei dem ich mir denken könnte, das Christoph Keese dafür die Seelen von 20 lieben Verwandten opfern würde (seine eigene schwimmt ja wohl schon in einem Einmachglas auf dem Schreibtisch von Matthias Döpfner… ^^).

  36. @JJ Preston

    Sie nennen da Beispiele für das Versagen herkömmlicher Medien, und merkwürdigerweise beziehen sich diese Beispiele ausschließlich auf einen einzigen Themenkomplex? Welches Blog hat denn die Entwicklungen in Ägypten vorhergesehen, den Krisenherd Mali entdeckt und sich in angemessener Weise über eine zur Moschee umgebaute Kirche empört?

    Auf den letzten Punkt mag ich eingehen: “ — und für wie viele ist das ein Unding?“ Sie brauchen Medien dazu, dass die Ihnen sagen, was ein Unding ist und was nicht? Mir hat die Information als solche gereicht, um einzusehen, dass eine solche Umwidmung angesicht schrumpfender Anzahl an Christen und lokal steigender Anzahl an Muslimen eine sinnvolle Sache ist. Aber war das hier das Thema?

  37. @ 39

    “ Frei­wil­lige Auto­ren for­mu­lie­ren eigene Nach­rich­ten­texte über ihre eigene Hirn/Finger Schnitt­stel­len und stel­len diese unter CC frei zur Verfügung.“

    Unabhängig der Frage, was „freiwillige Autoren“ sind: Fang‘ doch einfach an. Mach‘ und schaff‘ was, das andere interessiert und puste es anschließend und fortwährend für lau in die Welt.

    Nicht nur labern und in beeindruckend dummer Weise klugscheißen… selber was tun.

  38. Ich muss auch sagen (und habe das drüben bei mir auch schon gesagt), „kleinste Textausschnitte“ ist eigentlich völlig unmissverständlich. Hier hat man ja absichtlich den Superlativ gewählt. Zwei Wörter sind kleiner als drei Wörter, also können drei Wörter nicht mehr ein „kleinster“ Textausschnitt sein. Völlig logisch. Sinn ergibt das wenig, was soll man schon mit zwei Wörtern machen, da muss man ja sogar Überschriften absägen, aber Interpretationsspielraum gibt es da nicht, wie ich finden muss.

  39. Ich vermute, dass Google das gleiche machen wird, wie bei Youtube. Und sie haben dann Recht. Es ist ein Unternehmen und sie dürfen auf etwas hinweisen, das gehört zur Meinungsfreiheit. Und wenn Google News oder auch die Standard-Websuche dann nichts mehr zeigt, das auf die Verlage verweist (kann man schreiben „verwaist“?! ;-p ), dann wird man erst mal blöd schauen, aber als Beobachter dieser Kontroverse LSR bald grinsen, während einige Verlage zu „Wutbürgern“ mutieren.

  40. @39/tess:

    Freiwillige Autoren sind gemeint im Sinne von ehrenamtlichen Tätigkeiten (wie sie ja bei der Wikipedia schon sehr gut funktionieren).

    Warum das ganze nun „beeindruckend dumm“ sein soll, bleibt Ihnen überlassen. Aber so ist es ja oft, wenn Menschen es mit der Angst zu tun bekommen.

  41. @Philipp

    Ist dir schon mal aufgefallen, dass fast alle Wikipedia-Artikel sich fast ausschließlich auf Quellen beziehen, die irgendwo in den Verlagen entspringen und nicht auf Blogs und ähnliches?

    Ich bekomm es nicht „mit der Angst zu tun“, weil ich gar nicht in der betroffenen Branche arbeite. Ich zweifle nur an, dass die ohne Zweifel oft kritikwürdige, manchmal von zweifelhaften Fürsprechern verteidigte, in einer tiefgreifenden Krise steckende Branche einfach so durch ein Netzwerk engagierter Amateure ersetzt werden kann.

    Im Starbucks am Laptop schlaue Sachen schreiben ist DAS EINE, vor Ort und im Dialog mit dem Beteiligten eine Ersterhebung von Informationen zu machen, ETWAS ANDERES. Für diese Art von Journalismus gilt es, ein Zukunftsmodell zu finden. Dass das Leistungsschutzrecht und all die fragwürdigen Begleitklänge aus den Verlagen dazu nichts beigetragen haben, ist hier wohl unstrittig.

  42. Ach kommt, nun tut doch nicht so, als würde man bei etablierten Verlegerpostillen originäre, recherchierte Informationen lesen. Der größte Teil ist doch nur wiedergekäutes – da kann man doch gleich die Meldungen der Agenturen oder von Lobbyorganisationen wie der INSM lesen. Und allzu oft tröten alle ins gleiche Horn – kritisches Hinterfragen hingegen gibt es kaum. Die Herdenmedien sind selbst an ihrer geplanten Obsolenz schuld – wer immer nur mit den Wölfen heult, ist eben nicht mehr besonders relevant, sondern nur ein Medium unter vielen. Und dann geht der Kunde eben dorthin, wo es am wenigsten kostet – das ist doch keine Überraschung, sondern genau das, was man vom Homo Oeconomicus erwarten würde. An der Stelle tut er ausnahmsweise mal das, was die Wirtschaftstheorie von ihm behauptet. Blöd für die papierbedruckenden, kostenintensiven Verlagshäuser, aber kein Grund, deswegen gleich bei Suchmaschinen und Aggregatoren Sozialhilfe für Medien einzufordern.

    @tess: Ist ja immer das überzeugendste Argument, erst mal zu fordern, dass der andere vormachen soll… Vor allem, wenn man soviele andere anführt, um denjenigen zu widerlegen.

  43. „da kann man doch gleich die Mel­dun­gen der Agen­tu­ren …“

    Und Sie glauben, dass diese auch nach dem Sterben der Kunden weiterhin Nachrichten im selben Umfang produzieren würden?

  44. @ Kati

    Die Idee ist doch nicht auf meinem Mist gewachsen, vgl. Kommentar 39. Für mich ist das, wie geschrieben, beein­dru­ckend dum­mer Klugschiss.

    Und woher nimmst Du die Weisheit, dass ich nur fordere und nicht selber schaffe? Vielleicht sogar begrüße ich gerade deshalb die Regungen des Gesetzgebers zum Schutze von Leistungen u.a. im Internet.

  45. Um mal bei der Forderung zu bleiben: Auf https://de.wikinews.org/wiki/Hauptseite schreiben einige Menschen bereits ihre eigenen, frei verfügbaren Nachrichten.

    Das mit den Quellen der Wikipedia ist richtig, aber ich muss Kati beispringen: Als wären die Verlage und Zeitungen die wahnsinnig hochkarätigen Content-Garanten. Da wird doch auch jede dpa Meldung ungefragt übernommen und mit zwei Verlinkungen auf Schwesterangebote des Verlags ergänzt.

    Und wenn alle Dämme brechen: Dann dient als Basis eben die Tagesschau.

    Sollten Sie, liebe(r) tess, sich mal mit Klarnamen hier hertrauen, dann werde ich Sie gerne auf ein in nicht allzu ferner Zukunft funktionierendes Free-News Portal einladen.

  46. „…die Regun­gen des Gesetz­ge­bers zum Schutze von Leis­tun­gen…“

    Als würde das Leistungsschutzrecht irgendeine Leistung oder zumindest etwas, das dem Wortsinn entspricht, schützen…

  47. @ 54

    Wirf einen Blick auf die Quellenangabe der Artikel von Wikinews. Irgendwann springt der Funken über und auch Du erkennst, welchen dummen Quatsch Du von dir gibst.

    Und „Da wird doch auch jede dpa Mel­dung unge­fragt über­nom­men […]“ ist dann in der Tat der Punkt auf dem I vom Begriff Schwachsinn. Schon die Idee ins Auge gefasst, dass u.a. die dpa dafür bezahlt wird?

  48. Schlaumeier. Natürlich wird die dpa dafür bezahlt. Das soll sie ja auch weiterhin. Aber den dpa Ticker mit Werbelinks zu verschönern ist kein Journalismus. DAS sind die Leistungen, die die Verlage als Schützenswert ansehen.

    Ich werde die Diskussion auch beenden, weil mir meine Zeit zu schade ist um mit einem bockigen Troll zu diskutieren.
    Nur so viel: Mit durch Lobbyarbeit durchgedrückten Zwangsabgaben hat noch niemand sein Geschäftsmodel auf gesunde Beine gestellt. Zuerst wird Google die Angebote aus dem Index schmeißen, dann werden die Verlage empfindliche Einbußen in den Zugriffszahlen haben, dann in den Werbeinnahmen. Und dann werden sie merken, dass sich alternative Angebote durchgesetzt haben, die dann nicht mehr zu stoppen sind.

  49. Links anne Ruhr (08.03.2013)…

    Dortmund: Fußball-Gewalt: Attacke am Flughafen – Polizei findet Waffen (Ruhr Nachrichten) – Moers: Festival stellt Programm vor (Ruhrbarone) – Bochum: "Ungekämmt": Tommy Finke plaudert über sein drittes Album…

  50. Für mich sieht es nicht so aus, dass nach dem Willen des Gesetzgebers mit der Aunsnahme „nur ein­zelne Wör­ter gemeint sind“. Ich den Drucksachen wird von ganzen (Schlag-) Zeilen gesprochen:

    „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel „Bayern schlägt Schalke“, fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes.“

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712534.pdf

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