Rufraub im Piraten-Dossier: Die „Zeit“ tritt nach

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hat sich verpflichtet, rufschädigende Formulierungen aus ihrem zweifelhaften Dossier über Filmpiraterie (Abb.) nicht mehr zu veröffentlichen. Sie behauptet allerdings das Gegenteil.

Die Direk­to­rin des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Inter­net und Gesell­schaft, Jeanette Hofmann, hatte vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt. Es hatte ihr unterstellt, sie habe sich von Google kaufen lassen und bestellte wissenschaftliche Ergebnisse geliefert. Der Suchmaschinenanbieter verdiene nicht nur Geld mit „Raubkopien“, schrieb Kerstin Kohlenberg, die stellvertretende Leiterin des „Investigativ-Ressorts“ der „Zeit“, sondern stecke einen Teil davon auch noch in Studien, „die zu dem Ergebnis kommen, dass Raubkopien keine schlechte Sache sind“. Der Artikel ist inzwischen wieder online, allerdings in einer um die angegriffenen Formulierungen bereinigten Version.

Hofmann hatte sich erfolgreich unter anderem gegen die Behauptungen der „Zeit“ gewehrt, sie halte das Urheberrecht für „überflüssig“ und stelle sich „eindeutig auf die Seite derer, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen“.

Die „Zeit“ hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Am 12. April kam es deshalb zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg.

Dabei einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich:

  • Die „Zeit“ und „Zeit Online“ verpflichten sich, die umstrittenen Formulierungen über Jeanette Hofmann nicht erneut zu veröffentlichen.
  • Hofmann verzichtet auf eine Gegendarstellung.
  • Hofmann trägt drei Viertel der Kosten des Verfahrens.

Die „Zeit“ veröffentlichte allerdings eine knappe Woche später eine Pressemitteilung, in der sie den Ausgang des Verfahrens anders schildert:

  • Die „Zeit“ behauptet, Hofmann hätte auf eine Unterlassungserklärung des Blattes verzichtet. In Wahrheit ist die Unterlassungserklärung Teil des Vergleichs.
  • Die „Zeit“ behauptet, das Dossier dürfe „in seiner ursprünglichen Form verbreitet werden“. In Wahrheit hat der Verlag unterschrieben, die bemängelten Äußerungen über Hofmann „nicht erneut zu veröffentlichen“.
  • Und die „Zeit“ behauptet, sie habe sich „freiwillig“ bereit erklärt, „in zukünftigen Artikeln die Arbeit von Frau Hofmann differenzierter zu betrachten“. In Wahrheit hat sie sich verpflichtet, die ursprünglichen Behauptungen über Hofmann und ihre Arbeit nicht zu wiederholen.

Das ist eine erstaunliche Verdrehung der Tatsachen und ein unfreundlicher Akt, nachdem man sich gerade erst mit der Gegenseite auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits geeinigt hatte. Jeanette Hofmann geht nun wiederum gegen diese Pressemitteilung juristisch vor.

Dem Vergleich mit der „Zeit“ hatte sie zugestimmt, weil ihr das Risiko steigender Prozesskosten zu hoch wurde und sie diese Form der Auseinandersetzung persönlich zu belastend fand. Im Kern bestand er für sie darin, dass die „Zeit“ die geforderte Unterlassungserklärung abgibt und Hofmann dafür den Großteil der Kosten des Verfahrens trägt.

Die Verhandlung war wohl eine abschreckende Erfahrung. Hofmann sah sich unter anderem damit konfrontiert, beweisen zu sollen, dass sie das Urheberrecht nicht für überflüssig hält. Als vermeintlichen Gegenbeweis hielt ihr der Anwalt unter anderem ihre Formulierung vor, dass die Herstellung von Informationsgütern „nicht automatisch Eigentumsrechte nach sich ziehen“ müsse. Urheberrechte seien „nicht alternativlos“, hatte Hofmann formuliert. — Macht sie das überflüssig?

Hofmann hatte außerdem bestritten, sich überhaupt dezidiert mit dem Thema illegaler Kopien zu beschäftigen. Der Anwalt der „Zeit“ verwies dagegen auf das von Hofmann herausgegebene Buch „Wissen und Eigentum“, in dem ein anderer Autor (!) davon schreibt, dass „illegale Downloads fast zur Selbstverständlichkeit geworden“ seien.

Angesichts des Verlaufs der Verhandlung war sie sich nicht sicher, ob ihre Sicht auf die Dinge ausreichend Aussicht hätte, anerkannt zu werden. Darum stimmte sie dem Vergleich zu.

Wir fassen zusammen: Die „Zeit“ veröffentlicht ein Pamphlet über Filmpiraterie, das eine Wissenschaftlerin diffamiert, gibt vor Gericht eine Unterlassungserklärung ab und behauptet dann in einer Pressemitteilung das Gegenteil. Wenn man nicht wüsste, dass es sich um eine der besonders seriösen Adressen des deutschen Journalismus handelt, man käme nicht drauf.

PS: Die „Zeit“ hatte mir die Pressemitteilung mit den Worten geschickt: „Da Sie in Ihrem Blog über den Sachverhalt berichtet haben, wünschen wir, dass Sie diese Meldung zur Kenntnis nehmen und den Artikel aktualisieren.“ Das finde ich eine erstaunliche Formulierung, aber den Wunsch habe ich hiermit ja erfüllt.

Nachtrag, 26. April. Heute haben die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“, ein Schwesterblatt der „Zeit“, das Dossier nachgedruckt — in der ursprünglichen Form, mit allen Formulierungen über Jeanette Hofman, für die die „Zeit“ eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Nachtrag, 8. Mai. Die „Zeit“ hat ihre Pressemitteilung entfernt.

73 Replies to “Rufraub im Piraten-Dossier: Die „Zeit“ tritt nach”

  1. Offenbar gibt es zwischen Giovanni di Lorenzo und Kai Diekmann nur zwei Unterschiede:
    – Diekmann hat offenbar eine Einkaufsgemeinschaft mit Tim Wiese und zu Guttenberg, di Lorenzo hingegen wohl mit Fran Drescher und Sylvie van der Vaart;
    – Diekmann schützt nicht vor, zu den Besseren gehören zu wollen.

  2. Sie wünschen, wir spielen.

    Ich will nie mit „Zeit“-Anwälten zu tun haben, wenn das schon der Tonfall in der PR-Abteilung ist.

  3. Meine Güte, ist das peinlich. Man merkt, wie sie in der Pressemitteilung krampfhaft versuchen, die Wahrheit zu verdrehen, und dann letztlich doch an ihren Formulierungen scheitern. So ist es eben nicht nur verdreht, sondern auch unwahr.

  4. Spätestens seit Giovanni di Lorenzos Flirt mit Guttenberg und Sabine Rückerts schamlosen Artikel über Gustl Mollath (http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung) hat die „Zeit“ ihre Unschuld verloren. Kritik an der eigenen Arbeit geht denen am Allerwertesten vorbei, man thront. In diesem Sumpf redaktioneller Selbstgefälligkeit kann auch solch ein Artikel von Kerstin Kohlenberg Wurzeln schlagen.

    Ich wünsche Jeanette Hofmann, dass sie einen kompetenten Anwalt findet – auch, damit die „Zeit“ hoffentlich wieder lernt, ordentlich zu ticken.

  5. Immer wieder interessant zu sehen, wie Herr Niggemeier, seitdem er öfters für „Spiegel“ (Online) arbeitet, gegen die „Zeit“ schießt. Für die ganzen Merkwürdigkeiten „SpOns“ bräuchte es vermutlich auch ein neues Watchblog.

  6. #8.
    Ist es nicht im Grunde noch immer so, dass in vielen Medien die journalistische Sicht auf die „veröffentliche Welt“ schlechterdings so häufig wiederholt wird, bis sie eine Mehrheitsmeinung darstellt, also Mainstream wird oder bleibt? Egal ob die Meldungen so ganz richtig sind, ob halb wahr oder nicht? Und gegen mediale Fehlberichterstattungen zu Gericht gehen? Mh.

    Laut einer breit angelegten Befragung von 447 Richtern und 271 Staatsanwälten in fünf Bundesländern zu Medien und Justiz: „Gut zwei Drittel der Richter (77 Prozent) und der Staatsanwälte (74 Prozent) geben an, Medienberichte würden „die Aussagen von Zeugen“ beeinflussen, wobei offenbleibt, worin sich dies zeigt. Doch handelt es sich um einen substantiellen Aspekt von Strafverfahren. Dies trifft auch auf den folgenden Befund zu: Fast jeder zweite Richter (44 Prozent) und Staatsanwalt (49 Prozent) erklärt, die Berichte hätten einen Einfluss auf den „Ablauf des gesamten Verfahrens“.
    (http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/jugendkriminalitaet-wir-richter-sind-auch-nur-menschen-1511214.html)

  7. @9: Spiegel hat ein Watchblog: http://www.spiegelfechter.com/wordpress/

    Und was jemandes privates Blog mit „gegen xy schießen“ (impliziert im Auftrag der Konkurrenz) ist mir nicht ganz einsichtig. Vor allem wenn Zeit ganz offensichtlich den Bock geschossen hat. Aber Nestbeschmutzer ist ja der der auf den Fleck zeigt, nicht der der den Fleck erzeugt hat.

  8. Nachtrag zu #10
    Ich frage mich gerade, ob es eine ähnliche Untersuchung darüber gibt, wie finanzstark oder einflussreich im Durchschnitt die „Gewinner“ im Verhältnis zu den „Verlierern“ sind, die vor den Gerichten in unserer Gesellschaft ihr Recht oder zumindest irgendeine Form der Gerechtigkeit erwarten.

  9. Das passt vielleicht noch dazu.
    Keine Ahnung wie es im Verlags- oder Urheberrecht aussieht, aber:
    […]“Es gibt inzwischen Rechtsgebiete, etwa im Arzthaftungsrecht, wo auf der Beklagtenseite (Ärzte und Versicherungen) hochqualifizierte Anwälte Kollegen gegenüberstehen, welche auf der Patientenseite oft nicht mehr wissen, wie sie den Aufwand für das Mandat noch finanzieren können. Diese Spaltung der Anwaltschaft führt so zu einem Ungleichgewicht[…]“
    (http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-ohne-schutz-11784394.html)

  10. Ich wäre mit Ihrer Interpretation sehr vorsichtig.
    Wenn Frau Hofmann die Kosten überwiegend trägt, dann hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass Frau Hofmann keine guten Chancen hat, im Verfahren zu obsiegen.
    Das gehört zum Sachverhalt ebenso dazu wie alles andere, was sie oben schreiben.
    Ungeachtet dessen ist, was die ZEIT dort schrub, ganz mieser Journalismus.

  11. Das Zeit-Dossier war unheimlich gut. Wer ein Buch herausgibt, muss auch zu dem Inhalt stehen, auch wenn es von einem anderen Autoren stammt. Das Urheberrecht sei nicht alternativlos – was soll das sonst heißen? Wenn man schon der Meinung ist, illegales Kopieren sei o.k., dann kann man auch dazu stehen. Die Finanzierungshilfe durch Google ist auch unstrittig. Die Formulierung im Bildblog „Pamphlet“ ist auch nicht wirklich geiler als das, was man hier der Zeit vorwirft.
    i!

  12. @16: Das würde ich so nicht behaupten. Die Art und Weise, wie die Güteverhandlung geführt wird, ist von Richter zu Richter unterschiedlich. Gut möglich, dass er gar nichts gesagt hat. Es wird aber kein Richter einer Einigung zwischen zwei Parteien dazwischen fahren.

    Offenbar ging der Antrag der Zeit an Herrn Niggemeier gehörig nach hinten los. Zu Recht möchte man meinen.

  13. Das mit dem Wünschen und Wollen kenne ich auch. Meine Erwiderung lautet:

    Wenn Sie für Ihre Forderung (Wunsch etc.) eine entsprechende Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen konkret benennen können, dann lassen Sie mir diese gerne zukommen. Im Übrigen erachte ich Ihre Aufforderung (Wunsch etc.) als gegenstandslos.

    MfG

  14. „Wer ein Buch her­aus­gibt, muss auch zu dem Inhalt ste­hen, auch wenn es von einem ande­ren Auto­ren stammt.“

    Seit wann?

    Sie haben recht, er muss das Veröffentlichte verantworten können. Aber es wäre deutlich zu viel verlangt, jede geäußerte Meinung jedes Autors in einem Sammelband zu teilen bzw. anzunehmen der Herausgeber hätte sich diese Ansicht zu eigen gemacht. Dann könnte man das Buch nämlich auch gleich selbst schreiben.

    Wenn ein Herausgeber einen Band mit konträren Texten zum Urheberrechte kompilierte, wäre der dann schizophren, weil er alle diese Meinungen teilt?

  15. @ Iris Marx

    Dazu stehen? Ja .
    Die Meinung uneingeschränkt teilen? Nein, nicht zwangsläufig.

    Wenn ich ein Buch herausbringen würde, in das ich verschiedene Artikel (die nicht von mir stammen) zu einem bestimmten Thema einbette, dann dürfen die sich sogar widersprechen.

    Da ich das Buch von Frau Hofman nicht kenne, ist kann ich allerdings auch nicht sagen, ob sie sich die Meinung des Fremdautoren zu eigen macht.

  16. @Der Olli: Das Buch „Wissen und Eigentum“ ist als PDF kostenlos im Netz und oben verlinkt.

    @Brumpa: Ich bin mir nicht sicher, an wen sich Ihr Kommentar richtet, aber falls an mich: Inwiefern interpretiere ich das denn anders?

  17. Wissenschaftler arbeiten nicht mit Absolutismen. Es gibt gewaltige Unterschiede zwischen „nicht alternativlos“ und „überflüssig“. Allein schon semantisch. „Überflüssig“ impliziert, dass etwas abgeschafft werden sollte, ersatzlos gestrichen, weg damit. „Nicht alternativlos“ bedeutet, man muss es nur mal richtig lesen, dass es eben Alternativen gibt. Von Abschaffen oder Wegmachen ist daher gar nicht die Rede, sondern von einem anderen Urheberrecht als dem derzeitigen. Es ist mir ein Rätsel, wie Menschen, die mit Worten ihre Geld verdienen wollen, dies falsch verstehen können…außer sie wollen es.

    Und Behauptungen dazu, auf welcher Seite jemand steht und dann auch noch „eindeutig“, sind ohne klare Beweislage eben das: Behauptungen. Solche können leicht in den Bereich des StGB driften, wenn sie ehrabschneidend oder rufschädigend sind.

    Der „Zeit“ geht eben die Muffe, weil sie, wie die anderen Holzmedien auch, etwa 10 Jahre zu spät auf den Zug aufgesprungen sind und nun nicht mitkommen. Nun solidarisiert man sich mit anderen Ewiggestrigen wie der Film- und Musikindustrie, die aber immerhin genug Geld hatten, um sich Politiker und Gesetze zu kaufen. Mitläufer nennt man das wohl.

    Das wird enden wie bei der Prohibition: Was das Volk wirklich will, das tut das Volk auch. Und die Gefahren des Downloads sind wesentlich geringer als die des Alkoholkonsums. ;-)

  18. @Iris Marx: Dann werden die meisten Bücher mit Herausgeber allerdings sehr langweilig, wenn darin nur dessen Linie vertreten werden darf. Gerade Bücher mit mehreren Autoren leben davon, dass teilweise auch kontroverse Meinungen aufeinanderprallen können. Und wenn ein anderer Autor meint, dass „ille­gale Down­loads fast zur Selbst­ver­ständ­lich­keit gewor­den, dann ist das für mich eher eine etwas überspitzte Tatsachenbeschreibung als eine Verteidigung dieses Vorgehens (kenne allerdings nur das Zitat aus dem obrigen Artikel, kann also die Tendenz des Autors ansonsten nur schwer einschätzen).

  19. @24: „Solche können leicht in den Bereich des StGB driften, wenn sie ehrabschneidend oder rufschädigend sind.“

    Sie können nicht nur, sie tun es. Die Behauptung, Frau Hofmanns Forschung würde durch Google bestimmt, auch wenn sie implizit ist, ist üble Nachrrede, sofern nicht beweisbar. Zwar wäre es legitim, zu berichten, dass Google das Institut oder sogar Prof. Hofmann finanziert hat. Selbst ein Fragezeichen würde noch wohl noch von der Pressefreiheit erfasst werden. Keinesfalls aber die im Artikel getroffene Behauptung: „Man kann es überraschend finden, dass die Wissenschaftlerin Hofmann sich so eindeutig auf die Seite derer stellt, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen. Allerdings nur für einen Moment. Bis […]“ Das ist ein eindeutiger Bezug, der keinen anderen Schluss zulässt als die Deutung „Die Forscher des Instituts werden von Google bezahlt, ihre Forschung zu manipulieren.“Das ist §186 StGB! Soweit Frau Kerstin Kohlenberg sogar vom Gegenteil überzeugt wäre, handelte es sich dann ggf. auch um Verleumdung.

  20. @Iris Marx

    Das Zeit-Dossier war unheim­lich gut. Wer ein Buch her­aus­gibt, muss auch zu dem Inhalt ste­hen, auch wenn es von einem ande­ren Auto­ren stammt.

    In der Tat, eine gefährlich falsche Argumentation.
    Heißt das, wenn die Bayerische Landesregierung bald „Mein Kampf“ herausgibt … ?

    Das Urhe­ber­recht sei nicht alter­na­tiv­los — was soll das sonst hei­ßen?

    Wenn Sie sich mit dem Thema mal beschäftigen, werden Sie es vielleicht verstehen. Oder auch nicht. Je nachdem, mit wie viel vorgefasster Meinung Sie da herangehen.

    Wenn man schon der Mei­nung ist, ille­ga­les Kopie­ren sei o.k., dann kann man auch dazu ste­hen.

    Und da Frau Hofmann dieser Meinung nicht ist, macht sie alles richtig. Sie ist nämlich dafür, den Rahmen der Legalität weiter zu fassen.
    Übertragen wir das mal auf eines der deutschen Lieblingsbeispiele: Frau Hofmann ist nicht dafür, dort 80 km/h fahren zu dürfen, wo nur 50 km/h erlaubt sind. Frau Hofmann ist dafür, dort die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h zu erhöhen.
    Jetzt verstanden?

    Die Finan­zie­rungs­hilfe durch Google ist auch unstrit­tig.

    Unstrittig ist auch, dass der Zeit-Verlag zur Hälfte der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck gehört, deren Gründer als Mitglied der NSDAP seit 1933 bei der Entnazifizierung 1.200 Reichsmark Strafe zahlen musste. Und es ist ebenso unstrittig, dass Giovanni di Lorenzo Moderator einer Talkshow im Fernsehsender einer Landesrundfunkanstalt ist, in der es die Drehbuchaffäre um Doris Heinze gab. Aber sind diese impliziten Unterstellungen und Andeutungen wirklich das Niveau, auf das wir uns begeben wollen? Die Zeit will das offenbar.

  21. Werter Jj Preston #27,

    vielleicht oute ich mich als uninformiert – aber 3 nach 9 wird von Beginn an durch Radio Bremen produziert – und *auf* der Nordschiene lediglich ausgestrahlt. Ich wüsste nicht, was Doris Heinze mit Radio Bremen zu schaffen gehabt hätte; sie war mW. nur beim NDR tätig. Auch die Ausstrahlung erfolgt mW., nie wirkich darauf geachtet, *durch* RB, siehe Senderlogo in der Ecke. Ich bitte um Erläuterung des Heinze-Hinweises – [ironie]andernfalls um die Behauptung des Gegenteils, derartige Aufforderungen u.ä. sind ja gerade en vogue ;-)[/ironie]

  22. JJ Preston schrieb: “ Und es ist ebenso unstrit­tig, dass Gio­vanni di Lorenzo Mode­ra­tor einer Talk­show im Fern­seh­sen­der einer Lan­des­rund­funk­an­stalt ist, in der es die Dreh­buch­af­färe um Doris Heinze gab.“

    Doch, das ist sehr strittig. Giovanni di Lorenzo talkt bei Radio Bremen in 3nach9. Doris Heinze war beim NDR beschäftigt.

  23. Okay, richtig. Das war ungenau formuliert.
    Radio Bremen ist mit etwa 25 Wochenstunden beteiligt am NDR-Fernsehen. Darunter „3 nach 9“.

  24. @ JJ Preston – Und wieder ungenau. Wenn Sie schon bei Wikipedia recherchieren „[…] rund 25 Stunden Programm pro Monat kommen derzeit von Radio Bremen, die das hauptsächlich vom NDR gesteuerte Programm ergänzen. Strahlt Radio Bremen seine Inhalte aus, sieht man das Radio-Bremen-Logo in der rechten oberen Ecke.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Bremen), dann bitte richtig: „Die Sendung 3 nach 9 ist die dienstälteste bundesdeutsche Fernseh-Talkshow. Die Sendung wird von Radio Bremen produziert und läuft alle vier Wochen freitags von 22:00 bis 0:00 Uhr bei Radio Bremen TV. Das NDR Fernsehen, das hr-fernsehen und der rbb übertragen ebenfalls die Live-Sendung, 3sat wiederholt die Sendung zehn Tage nach der Erstausstrahlung.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/3_nach_9) Ist Gio­vanni di Lorenzo nun auch Moderator beim hr, rbb und 3sat?

    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :) Der mit der Geschwindigkeitsbegrenzung war dafür wunderbar.

  25. @Iris Marx
    [quote]Das Zeit-Dossier war unheim­lich gut.[/quote]
    Ja, aber nur für Leute die glauben, ein US-Startwochenende mit 9 Mio. sei tatsächlich ein passables Ergebnis für einen 100 Mio. Dollar Film.

  26. „Die Wochen­zei­tung »Die Zeit« hat sich ver­pflich­tet, ruf­schä­di­gende For­mu­lie­run­gen aus ihrem zwei­fel­haf­ten Dos­sier über Film­pi­ra­te­rie (Abb.) nicht mehr zu ver­öf­fent­li­chen.“ Hat sie das? Oder hat sie sich nicht vielmehr dazu verpflichtet „die streitgegenständlichen Äußerungen“nicht mehr zu veröffentlichen? Sie legen gegenüber den Formulierungen der „Zeit“-Erklärung hohe Maßstäbe an. Selbst werden Sie diesen aber nicht gerecht: Ob die Formulierungen rufschädigend sind oder nicht, das lässt sich dem Vergleich nicht entnehmen.

  27. So, bin jetzt auch am Ende angelangt: „Dem Vergleich mit der »Zeit« hatte sie zugestimmt, weil ihr das Risiko steigender Prozesskosten zu hoch wurde und sie diese Form der Auseinandersetzung persönlich zu belastend fand.“ Und: „Die Verhandlung war wohl eine abschreckende Erfahrung.“ Was soll das?
    Dass sie belastend sind, haben Prozesse so an sich, über Recht und Unrecht sagt das nicht das Geringste aus. Was die Prozesskosten betrifft, so dürfte das mit ihr (sogar noch härter) angegriffene Institut wohl damit schon fertig werden – dass Frau Hofmann auf diese Unterstützung nicht zählen kann, erscheint allerdings sehr aufschlussreich. Frau Hofmann ist vor dasjenige Gericht gezogen, das für seine harten Urteile gegen Presseorganen deutschlandweit bekannt (berüchtigt) ist. Vor diesem Gericht reichte es nur zu einem Vergleich.
    „Wir fassen also zusammen“ (um Ihren Schlussabsatz aufzugreifen): „Abschreckend“ war für Frau Hofmann, dass selbst das Hamburger Landgericht nicht dazu neigte, ihre Sichtweise zu teilen. Mitleid? Nö.

  28. Ojay, #31:

    JJPreston lag doch nicht so schief, wie du meinst. „Radio Bremen TV“ ist eigentlich nur ein zeitweiliges regionales Aufschalten, „3 nach 9“ gehört nicht dazu und wird von Radio Bremen und NDR gemeinsam im Dritten ausgestrahlt.

    Aber letztlich ging es ja gar nicht darum, sondern um angebliche Querverbindungen und haltlose Unterstellungen.

    Blunt:
    („Frau Hof­mann ist vor das­je­nige Gericht gezo­gen, das für seine har­ten Urteile gegen Pres­se­or­ga­nen deutsch­land­weit bekannt (berüch­tigt) ist. Vor die­sem Gericht reichte es nur zu einem Ver­gleich.“)
    Wenn also ausgerechnet dieses Gericht nicht gegen eine Zeitung urteilt, dann, so meinst du, muss das ein Hinweis darauf sein, wer mehr im Recht ist? Tut mir leid, das ist mir zu sehr Milchmädchen, ist mir zu simpel, um einen Prozessverlauf zu erklären. Mal abgesehen davon, dass es eine Menge Urteile gibt, die dieses Gericht schon pro Presse gesprochen hat: Richter Buske ist schon seit 2011 nicht mehr beim Landgericht.

  29. @theo: Das muss nicht zwingend ein Hinweis sein, und man muss Gerichtsurteile auch nicht zwangsläufig gut finden. Aber als Prozessbeteiligter sollte man zu einem Vergleich auch stehen, wenn man ihn schließt. Das gilt für die „Zeit“ gleichermaßen wie für Frau Hofmann. Da bedarf es dann keiner nachträglichen Selbststilisierung zum Justizopfer („abschreckende Erfahrung“) und einer damit implizit einhergehenden Infragestellung des Rechtsstaates. Warum eigentlich ist im März-Artikel über die Einstweilige Verfügung nicht nach den Befindlichkeiten der „Zeit“-Geschäftsführung gefragt worden? Vielleicht haben die das ja auch als „belastend“ und „abschreckend“ empfunden, die Armen? Ist die Justiz immer dann verdächtig, wenn sie es wagt, nicht die eigene Sichtweise zu teilen?

  30. […] Rufraub im Piraten-Dossier: Die “Zeit” tritt nach « Stefan Niggemeier – Die "Zeit"? Ist das nicht der Laden, dessen Newsquiz ich jeden Morgen absolviere (meist nicht zu meiner Zufriedenheit), und dessen Werbemails, unterzeichnet von einem gewissen di Lorenzo, ich immer wegklicke? Doch, ich glaube, das ist der Laden. […]

  31. „Angesichts des Verlaufs der Verhandlung war sie sich nicht sicher, ob ihre Sicht auf die Dinge ausreichend Aus­sicht hätte, anerkannt zu werden. Darum stimmte sie dem Vergleich zu.“

    Bedauerlich, besser wäre es, die Dame würde sich für ihren offenkundigen Lobbyismus auch vor Gericht erklären müssen.

    Niggemeiers Parteinahme wundert mich nicht. Aus meiner Sicht ein klares Eigentor.

    Hut ab vor der Zeit für ihre Courage.

  32. @JJ Preston #27
    „Wenn Sie sich mit dem Thema mal beschäf­ti­gen, wer­den Sie es viel­leicht ver­ste­hen. […]“

    Naja, das hat sie bereits vor Jahren schon, sogar international und das Ganze zudem als Dissertation veröffentlicht :

    „Möglichkeiten zum Schutz von musikalischen und filmischen Werken vor privaten digitalen Raubkopien nach dem deutschen und US-amerikanischen Urheberrecht“
    Marx, Iris. – Berlin : wvb, Wiss. Verl., 2005

  33. Ist das üblich, dass Tagesspiegel oder PNN Zeit-Artikel „nachverwerten“, oder ist das eine gezielte Provokation?

  34. Wenn der Begriff Raubkopie schon im Titel einer wissenschaftlichen Arbeit unkritisch verwendet wird, ja, dann kann man dem Autoren vorwerfen sich nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt zu haben ;-)

  35. @polyphem

    Ich weiß, dass PNN, Tagesspiegel und Zeit (wie auch das Handelsblatt, die Wirtschaftswoche, die Verlage S.Fischer und Rowohlt usw.) alle zu Holtzbrinck gehören. Dennoch bin ich bislang davon ausgegangen, dass Zeit und Tagesspiegel/PNN redaktionell voneinander unabhängig sind.

  36. @40, p.b.

    Hut ab vor der Zeit für ihre Courage.

    Sicher, es ist schon mutig, so einen Quatsch zu veröffentlichen und dann auch noch einen grottenschlechten Film wie Cloud Atlas als Aufhänger zu nehmen.

  37. Wenn man nicht wüsste, dass es sich um eine der beson­ders seriö­sen Adres­sen des deut­schen Jour­na­lis­mus han­delt, man käme nicht drauf.

    Ich würde gerade diese Aussage auch hinterfragen. Wenn man die Erfahrung gemacht hat, dass die Redation von ZEIT Online auch schon einmal Useraccounts löscht, wenn man zu oft eine andere Meinung hatte und insbesondere einseitige Berichterstattung kritisiert, ist die ZEIT nicht die erste Adresse, die einem bei „seriösem Journalismus“ einfällt.

  38. Überspitzt gefragt: Was haben Leserkommentare mit Journalismus zu tun?

    Die Situation in den Kommentarspalten – ich sag nur SPON – ist uns allen bekannt, und die Moderatoren, die sich darum kümmern müssen, verdienen IMHO große Komplimente für den Dreck, in dem sie täglich waten müssen. Was dort passiert, sollte nicht mit der jorunalistischen Arbeit gleichgesetzt werden.

  39. …große Kom­pli­mente für den Dreck, in dem sie täg­lich waten müs­sen…

    @Stefan Pannor:
    Vielen Dank, dass Sie ohne weitere Kenntnisse davon ausgehen, dass meine Kommentare – und nur davon kann ich sprechen! – „Dreck“ wären. Abgesehen davon habe ich nicht von SPON, sondern ZEIT gesprochen und habe insbesondere auf den Umgang mit kritischen Kommentaren zur Berichterstattung hingewiesen.

  40. #49 „Was haben Leser­kom­men­tare mit Jour­na­lis­mus zu tun?“

    Hier gabs mal eine Zuordnung:
    Leser­brief­schrei­ber sind angeb­lich in »Trolle«, »Mus­ter­schü­ler«, »Bemühte« oder »Bes­ser­wis­ser« aufzuteilen.

    Zum „Kom­men­ta­to­ren­ver­hal­ten“ gab es eine Art “wis­sen­schaft­li­che Aus­wer­tung“ durch Sebas­tian Horn (Redak­teur von Zeit online) und Max Neuf­eind (von der ETH Zürich).

    (www.drehscheibe.org/interview-mit-sebastian-horn.html)

    Die all­ge­mein eher nega­tiv besetz­ten Bewer­tungs­ka­te­go­rien für die Kom­men­ta­to­ren / Leser­brief­schrei­ber , eben »Troll«, »Mus­ter­schü­ler«, »Bemüh­ter«, »Bes­ser­wis­ser«, war­fen aller­dings bereits von vorn­her­ein ein etwas schrä­ges Licht, auf das Ver­hält­nis zwi­schen Redak­teu­ren und Kommentatoren.

  41. Besonders absurd ist die Argumentation der Zeit-Anwälte, dass in dem Sammelband ein Autor schreibe: „dass »ille­gale Down­loads fast zur Selbst­ver­ständ­lich­keit gewor­den« seien“.
    Nach dieser Argumentation wäre dann die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission ebenfalls eine Copyright-Gegnerin, weil sie in ihrem Report über die Durchsetzungsrichtlinie geistiger Eigentumsrechte (IPRED) schreibt:
    „Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe“ (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52010DC0779:DE:HTML).

  42. Blunt (37):

    Das ist alles etwas professoral und ein wenig lebensfremd, was du da schreibst. Lebensfremd deswegen, weil jemand, der nicht erfahren ist im Umgang mit der Justiz, selten in aller Ruhe und mit juristischem Sachverstand einen Prozess erlebt und durchlebt. Professoral deswegen, weil die Rechtsprechung faktisch selten wie aus dem Lehrbuch abläuft. Da wird gerne gedealt und gefeilscht, und am Ende ist häufig derjenige der Dumme, der den schlechtesten Beistand hatte. Insofern ist deine Kritik gegenüber Frau Hofmann aus meiner Sicht überspitzt.

  43. @theo: Da schreiben Sie jetzt über eine Hausfrau vom Lande, die sich plötzlich gerissenen Anwälten eines Weltkonzerns gegenüber sieht. Tatsächlich sprechen wir aber nicht nur von der Gründungsdirektorin eines einflussreichen wissenschaftlichen Instituts – sondern darüber hinaus von einer ausgewiesenen Rechtsexpertin mit Forschungsschwerpunkt auf dem hier geforderten Gebiet der Meinungsfreiheit (siehe http://www.hiig.de/personen/direktoren/dr-jeanette-hofmann/).

  44. Rechtskenntnisse auf dem Gebiet von Internet, Urheberrecht etc. sind nicht gleichbedeutend mit Erfahrungen im Presserecht und vor allem Verfahrensfragen bei einer Pressekammer eines Landgerichts.
    Blunt, das weißt du doch auch, warum schreibst du so was?

  45. @theo: Weil ich tatsächlich der Meinung bin, dass jemand, der sich an vorderster Front ausgesprochen markant zu diesen Themen äußert und dafür Gegenwind kassiert, auch in der Lage sein muss, einen aus eigenen Stücken angestrengten Prozess auszuhalten. Gerichtsverfahren sind nie schön, bei Gegenständen dieser Größenordnung hält sich die Belastung aber in einem vertretbaren Rahmen.
    Seien Sie ehrlich: Wenn hier die Reizfigur Herr Keese wegen einer vermeintlich rufschädigenden Aussage gegen Google geklagt hätte – als Privatperson, weil sein Verlag sich aus welchen Gründen auch immer nicht hinter ihn stellen mag – gäbe es da auch so ein rührendes Verständnis für die so „belastende“ Situation vor Gericht?

  46. Der Vergleich mit Keese hinkt nicht, er humpelt. Keese ist als leitender Redakteur eines großen Verlages vertraut mit juristischen Auseinandersetzungen rund ums Gegendarstellungsrecht, mit Verfahren vor einer Pressekammer und sicher auch mit Kostenaufteilungen bei Vergleichen.

    Man würde doch auch von einem Rechtsanwalt für Familienrecht nicht erwarten, dass er bei einer Pressekammer oder bei einem Mordprozess einen guten Job macht (und umgekehrt).

    Wenn man derart Äpfel mit Birnen vergleicht, ist „rührendes Verständnis“ schlichtweg eine dümmliche Formulierung. Sorry.

  47. Wenn hier soviel kritisches über die „Zeit“ kommentiert wird, sollte man gerechterweise auch erwähnen, dass die „Zeit“ bzw. das „Zeit“-Magazin gestern Abend mit zwei der renommierten Henri-Nannen-Preise ausgezeichnet wurde, was immerhin als Ausweis für Qualitätsjournalismus gesehen werden darf!

  48. @#48: Ich finde gerade die Kommentarsektion auf ZEIT online besonders gut moderiert. Der größte Müll wird aussortiert (bei dem, was bei SPON manchmal so stehen bleiben darf, in meinen Augen heutzutage ein absolutes MUSS), auf direkte Anfragen in den Kommentaren wird zeitnah (!) geantwortet. Das kenne ich weder von FAZ, SZ noch von SPON. Außerdem „dürfen“ auf ZEIT online Leser gelegentlich Artikel verfassen. Wo gibt es das sonst?

  49. Wenn ich das schon lese: „Qualitätsjournalis­mus“! Was soll das sein? Gibt es eine „Qualitätsdemokratie“, die „Qualitätsarmee“? Vielleicht den „Qualitätsterroristen“ und den „Qualitätsöko“? Willkommen im Marketing, jede Kampange braucht ein griffiges Schlagwort, einer verängstigten Zunft!

    Sinkende Verkaufszahlen und steigender Traffic schweißen die Verlierer zusammen. Einen schlechten Filmstart auf Raubkopierer zu schieben ist billig. Aber auf diese Weise kann man den Filmförderanstalten und allen anderen vormachen nicht das durchschnittliche Werk sei schuld am mangelnden Erfolg, sondern die russischen Filmpiraten oder die nordkoreanischen oder die …. (aktuell politisch passendes einfügen).

  50. @ ark

    Der Begriff „Qualitätsjournalismus“ soll implizieren, dass es eben auch „Nichtqualitätsjournalismus“ gibt, als Beispiel mag die hier in diesem Blog oft zu Recht kritisierte „BILD“ oder die unsäglichen Regenbogenblättchen dienen.
    Oder glauben sie, „die aktuelle“ oder „Frau im Bild“ werden jemals einen Henri-Nannen-Preis gewinnen?

  51. Ich hätte jedenfalls nie geglaubt, dass ausgerechnet Bushido den Integrations-Bambi gewinnen würde.

  52. @Frank Reichelt
    Naja, „…die hier in die­sem Blog oft zu Recht kri­ti­sierte »BILD«“hat allerdings den Henry Nannen Preis 2012 „(fürs Wulff absägen) gewonnen!

    Worauf ihn Andere prompt abgelehnt haben:
    „“Es ist der wichtigste Preis“, sagte Leyendecker. Wenn die Jury meine, die „Bild“ habe ihn verdient, respektiere er das. Er und seine Kollegen wollten sich jedoch nicht mit dem Boulevardblatt den Preis teilen.“

  53. @5 („Warum um alles in der Welt hat sie auch ausgerechnet in Hamburg geklagt?“)

    Sie hat in Hamburg geklagt, weil sie woanders noch schlechtere Chancen gehabt hätte. Der Text war eine absolute Frechheit und journalistisch eine Zumutung – rechtlich aber kaum angreifbar, wie sich auch am dargestellten Verhandlungsverlauf zeigt…

  54. […] Rufraub im Piraten-Dossier: Die “Zeit” tritt nach « Stefan Niggemeier “Wir fas­sen zusam­men: Die »Zeit« ver­öf­fent­licht ein Pam­phlet über Film­pi­ra­te­rie, das eine Wis­sen­schaft­le­rin dif­fa­miert, gibt vor Gericht eine Unter­las­sungs­er­klä­rung ab und behaup­tet dann in einer Pres­se­mit­tei­lung das Gegen­teil. Wenn man nicht wüsste, dass es sich um eine der beson­ders seriö­sen Adres­sen des deut­schen Jour­na­lis­mus han­delt, man käme nicht drauf.” […]

  55. Die ZEIT nervt mit Ihren unkritischen und zu Tode korrigierten Interviews. Zum stört die (oftmals) willkürliche Zensur im Kommentarbereich, der meist besser ist als der Artikel. Man prüfe nur einmal die (auf Druck) wiederhergestellten Kommentare. Die ZEIT kann man knicken, wenn man in der Woche Papier braucht, muss man notfalls zur FAZaS greifen. Die ZEIT ist nicht gut. Die Zeit lebt von Ihrem ehemals guten Ruf.

  56. Die Auszeichnung „Henri Nannen Preis“ mit Qualitätsjournalismus gleichzusetzen ist schon komisch. Was glauben Sie eigentlich wer dort wen belohnt?

    Frau Hofmann hätte sich an den Presserat wenden können: Dort sitzen die anderen Krähen der so genannten Qualitätspresse.

    Und was machen Krähen niemals untereinander?

  57. Das Affentheatetr fand seinen Abschklus am 02.12.2014.

    Nachspiel Jeanette Hofmann vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG 7 U 51/13

    Berufungsverfaghren gegen das LG Urteil 324 O 212/13 vom 03.06.2013

    Am 02.12.2014 verhandelten der Vorsitzende OLG-Richter Andreas Buske, OLG-Richter Dr. Lothar Weyhe, OLG-Richterin Karin Lemcke, Rechtsanwalt Mathies van Eendnbeurg (für die Zeit), Rechtsanwalt Felix. M. Zimmermann (für J. Hofmann) .

    Nach ausführlicher und unfassender Erörterung des Sach- und Rechtslage erklärte die Antragsgegnerin (Zeit):

    1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

    a. In der Auseinandersezung Dr. Jeanette Hofmann gegen die Zeit vor dem Landgericht Hamburg verzichtete Frau Hofmann, Direktorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG) auf die Unterlassunbg der Veröffentlichung des Zeit-Artikels.

    b. Der Artikel darf in seiner ursprünglihen Form verbreitet werden,

    wie geschehen auf den Internetseite am 18.04.2013 untzer der Überschrift „Die Zeit und Jeanette Hofmann einigten sich auf einen Vergleich“

    Daraufhin erklärten die Parteivertreter das Verfügungsverfahren übereinstimmng für erledigt.

    Die Parteivertreter einigte sich auf der folgenden Kostenquote:

    Von den Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der Antragstellrin 40 %, der Antragsggegnerin 60 % zur Last.

    Der Vositzende Richger Andreas Buske: Beschlossen und verkündet:

    Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,- fetsgesetzt.

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