Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7)

Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat heute Mittag Bundestagsabgeordnete eingeladen, um sie über das neue Leistungsschutzrecht und die Auseinandersetzung mit Google zu informieren. Wobei es das Wort „informieren“ vielleicht nicht ganz trifft. Die Desinformation beginnt schon auf der Einladung. Dort heißt es:

Kurz vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts der Presseverleger am 1. August 2013 hat Google alle Verlage dazu aufgefordert, auf die Durchsetzung ihres neuen Rechts zu verzichten und schriftlich zu erklären, keine Vergütungsansprüche geltend zu machen. Andernfalls werde Google die digitalen Angebote der Presseverleger „auslisten“ und bei ihrer Suche nicht mehr anzeigen. Google ist marktbeherrschend auf dem Markt für das Angebot und die Nachfrage von digitalen Suchdienstleistungen in Deutschland. Die VG Media hält die Androhung der Auslistung deshalb für marktmissbräuchlich.

Das stimmt nicht. Google hat den Verlegern nicht damit gedroht, ihre Angebote nicht mehr in seinen Suchergebnissen anzuzeigen. Google hat damals nur angekündigt, ohne eine entsprechende Einwilligung der Verleger deren Inhalte nicht mehr bei „Google News“ anzuzeigen.

Das ist ein gravierender Unterschied. „Google News“ ist für das Auffinden von Inhalten von ungleich kleinerer Bedeutung. Und es ist mehr als fraglich, ob Google auf dem Markt der Nachrichtenaggregatoren mit „Google News“ überhaupt marktbeherrschend ist.

Schon in den wenigen Sätzen der Einladung stellt die VG Media den aktuellen Konflikt falsch dar. Es spricht nichts dafür, dass sie die Bundestagsabgeordneten beim Lunch dann korrekt informieren wird.

Ich nehme nicht an, dass die Verwechslung von Google-Suche und „Google News“ ein Versehen ist. Die Darstellung, dass der Suchmaschinenkonzern im vergangenen Jahr die Verlage quasi dazu erpresst habe, ihr Einverständnis zur Anzeige von Ausschnitten ihrer Angebote zu geben, indem er drohte, dass sie sonst nicht mehr in der Google-Suche, ist zwar falsch, aber als Propaganda sehr überzeugend.

Die Falschdarstellung zieht sich durch die gesamte Kommunikation der deutschen Presseverlage, die gerade dafür kämpfen, dass Google und andere Suchmaschinenanbieter und Aggregatoren ihnen für die Anzeige von kurzen Textausschnitten Geld zahlt. Sie findet sich zum Beispiel auch in den Worten von Madsack-Geschäftsführer Thomas Düffert, mit denen der erklärte, warum sein Verlag und elf weitere kartellrechtlich gegen Google vorgehen:

„Madsack hat im vergangenen Jahr von Google eine schriftliche Aufforderung erhalten, auf die Durchsetzung unseres soeben durch den deutschen Gesetzgeber gewährten Presseleistungsschutzrechtes ganz zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche gegen Google geltend zu machen. Andernfalls würde Google, als deutschland- und weltweit größter Betreiber von Suchmaschinen, unsere digitalen verlegerischen Angebote auslisten. Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen.“

Nein. Die schriftliche Aufforderung, die Madsack (und alle anderen) im vergangenen Sommer von Google bekommen hat, bezog sich ausschließlich auf „Google News“. Man konnte das auch schlecht missverstehen. Der Absender war das „Google News Team“. Im Text war zehnmal von „Google News“ die Rede. Die entscheidende Stelle lautete:

Wir sind nach eingehender Prüfung davon überzeugt, dass unser Dienst GoogleNews mit dem Leistungsschutzrecht im Einklang steht. Dennoch möchten wir vor dem Hintergrund der Diskussion sichergehen, dass Sie weiterhin mit der Aufnahme der Inhalte Ihrer Website in Google News einverstanden sind. Wir führen deshalb am 21. Juni für unsere Verlagspartner eine neue Bestätigungserklärung ein. Diese gibt Verlagen und Webpublishern in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in Google News angezeigt werden sollen oder nicht. (…)

Wenn Sie bis zum 1. August keine Bestätigungserklärung bei uns hinterlegen, werden Ihre Inhalte ab diesem Datum nicht mehr in Google News angezeigt.

(Hervorhebung von mir.)

Auch zwei spätere Erinnerungsmails ließen keinen Zweifel daran, dass es bei dieser Einwilligungserklärung ausschließlich um „Google News“ ging.

Natürlich stellt auch Christoph Keese, Außenminister bei Axel Springer und der oberste Lobbyist für das Presse-Leistungsschutzrecht in Deutschland, das in einem aktuellen Beitrag zum Thema falsch dar.

Google ist — anders als die in der VG Media organisierten Verlage — der Meinung, dass seine normale Suche nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Deshalb bezog es seine Bestätigungserklärung im vergangenen Sommer ausschließlich auf „Google News“, das längere Ausschnitte aus den Verlagsinhalten anzeigt und es, anders als die normale Google-Suche, ermöglicht, durch die Aggregation von Überschriften und Artikelanläufen einen eigenen kleinen Überblick über das Nachrichtengeschehen zu bekommen. „Die politische Debatte zum Leistungsschutzrecht drehte sich immer um Dienste mit klarem Bezug zu Nachrichten wie eben Google News“, sagt ein Unternehmenssprecher.

Ob diese Interpretation stimmt, darüber kann man streiten und darüber werden Gerichte entscheiden. Tatsache aber ist, dass sich die von Google geforderte Erklärung im Sommer 2013 und die damit verbundene „Androhung einer Auslistung“ ausschließlich auf „Google News“ bezog. Die Darstellung der Verlage ist falsch.

Die VG Media hat auf Fragen von mir dazu bisher nicht geantwortet.

Mit dem aktuellen Vorgehen gegen Google und andere Anbieter sowie der zweifelhaften Lobbyarbeit beim deutschen Bundestag versuchen mehrere Verlage, Geld von Suchmaschinenanbietern und Aggregatoren zu bekommen. Die Strategie im Fall von Google ist betörend paradox: Google soll gleichzeitig verboten und dazu gezwungen werden, Verlagsinhalte in seinen Suchergebnissen anzuzeigen. Das Leistungsschutzrecht, wie Keese und seine Gefolgsleute es interpretieren, untersagt die ungenehmigte Anzeige von kurzen Textausschnitten und Suchergebnissen. Weil Google aber so marktbeherrschend ist, dass jemand, der hier nicht gelistet ist, im Netz fast unsichtbar wird, dürfe es andererseits die Inhalte, die es mangels einer Genehmigung nicht anzeigen darf, nicht einfach nicht anzeigen, weil das einen Missbrauch seiner Macht darstelle. Der Ausweg aus diesem logischen Dilemma (und, so hoffen die Verleger anscheinend, aus ihren existenziellen Nöten): Google darf die Ausschnitte anzeigen, muss aber dafür zahlen.

Noch einmal zum Mitdenken und Staunen: Auf Druck der Verlage hat der Bundestag im vergangenen Jahr ein Leistungsschutzrecht beschlossen, das (unter anderem) Google eine bestimmte Verwendung der Verlagsinhalte ohne Genehmigung untersagt. Wenn Google dann entsprechend sagt: Gebt uns eine Genehmigung oder wird verwenden eure Verlagsinhalte nicht mehr so, ist das für die Verlage nicht die normale Konsequenz aus dem Gesetz, sondern ein erpresserischer Akt. Applaus!

(In der VG Media sind nicht alle großen deutschen Presseverlage organisiert. An der Leistungsschutzrechts-Allianz beteiligen sich zum Beispiel nicht „Spiegel Online“, FAZ.net, stern.de, sueddeutsche.de und Focus Online.)

60 Replies to “Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7)”

  1. Das ist so empörend, so verlogen, so dreist, dass mir die Spucke wegbleibt. Das hat den Charakter größter Perfidie – einerseits immer mit der Einmaligkeit des „Qualitätsjournalismus“ argumentieren, andererseits dort, wo es um die Sicherung der eigenen Pfründe (auf dem Wege der Erpressung und Halsabschneiderei) geht, Lügen verbreiten – wissentlich und willentlich -, dass sich die Balken biegen! Mir kommt das Ko…

  2. Zum Thema Google-News: wenn ich die normale Google- Abfrage nutze und z.B. nach dem Stichwort „Irak“ suche, werden mir aber zuallererst und vorab unter „News“ die Nachrichten aus Google-News präsentiert. Insofern ist Google-News in die normale Google-Nutzung ja fest integriert.

  3. Ich wäre ja, für die GEMA-Lösung. Suche bei Google News Listet Verlage, aber statt Snippet steht da: inhaltlich: „Der Verlag hat uns nicht erlaubt einen Textauszug an dieser Stelle anzuzeigen“.

    Oder Google News einstampfen. Bringt eh kein Geld ein.

  4. Meiner Meinung braucht Google unbedingt fähige Konkurrenz!

    Google übernimmt immer mehr den klassischen Medienbereich der Informationssteuerung. Bisher oblag die Information, das heißt selbstverständlich auch die Beeinflussung oder eventuell Manipulation der Bevölkerung mittels einer gezielten Vorauswahl von Informationen, beinahe ausschließlich den Medien. Wie schon Kurt Tucholsky formulierte: „Wesentlich an einer Zeitung ist zunächst und vor allem, was sie bringt, und was sie nicht bringt. Niemand wird annehmen, dass täglich stets grade so viel geschieht, wie in sechzehn Seiten hineingeht – aber fast jeder wird annehmen, dass da das Wesentlichste, gewissermaßen der Extrakt aller täglichen Geschehnisse, zu lesen sei. Ich glaube nicht, dass das der Fall ist. Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen – und von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch. Jede Zeitung hat eine Reihe Personen, Dinge, Interessensphären, die tabu sind – von ihnen wird niemals, weder im guten noch im bösen Sinne, gesprochen.“(Kurt Tucholsky /Die Weltbühne, 13.10.1921)

    Das ändert sich so nach und nach durch Google. Die sogenannte „Gatekeeper“-Funktion der Verlage geht nach und nach verloren.

    Hier nochmal das kurze, zusätzlich erklärende Gespräch auf „Deutschlandfunk“ zu dem Thema „Googles Macht im Internet“. Spannend auch zu hören, aus welcher „Sorgen-Ecke“ der fragende Journalist kommt:

    http://bit.ly/1hOFqha

    Es ist gleichzeitig ein Erklärungsversuch, weshalb Medien (Döpfner) sich vor Google ängstigen und wo beide gleiche Interessen haben und weshalb die Mehrzahl der Medien keinesfalls „Verbündete“ des „gemeinen Internetnutzers“ sind….

    Döpfner und Kollegen kümmern sich allerdings bereits um eine „eigene“ Suchmaschine:

    http://bit.ly/1nCWAgC

  5. Ist das nicht eigentlich ein Fall für den Presserat – bzw. viele Fälle? Es wird ja in eigener Sache vorsätzlich branchenweit falsch berichtet.

  6. Was Stanz sagt in ausführlich:
    Google News ist für den Traffic eigentlich ziemlich egal, weil da niemand sucht. Sagen meine Zahlen und die von anderen. Aber:
    Die 2-3 Top-Ergebnisse aus Google News erscheinen bei Google Organisch in der Newsbox. Und die ist so ein kriegsentscheidender Traffic-Treiber, dass nicht nur Focus auf die optimieren.

    tl:dr;
    Ja, ohne Google News bist du immer noch bei Google. Aber nur auf den Verlierer-Plätzen und damit so gut wie raus.

  7. Dieser Post zeigt – wie viele andere vor ihm – sehr nachvollziehbar, dass einige Verlage mit einer Krücke um sich schlagen. Das hat etwas Aggressives, Verzweifeltes und sicher auch Verlogenes.

    Und dennoch frage ich mich, ob man es sich so Jeff-Jarvis-haft einfach machen sollte („compete or die“, nenne ich die Pro-Google-Position mal). Denn tatsächlich geht es bei diesem Überlebenskampf doch nicht nur um die Stellung von „Google-News“. LSR ist doch ein Stellvertreterkrieg. Wenn die „alte Medienwelt“ und ihre Player nun auf der schiefen Ebene in einen reinen Online-Markt rutschen, dann gehört Google dort doch eindeutig zu den Herrschern. Beim Auffindbarmachen, beim Advertising.

    Der doppelbödige und doppelzüngige Fight einiger, selbst monopol-affiner Verleger wird hier ja klar beschrieben. Aber die Frage nach halbwegs gesicherter und gerechter Verhältnisse auf dem künftigen Content-Markt bleibt doch offen. Hier reicht es mir nicht, die Antwort immer wieder darauf zu begrenzen, dass sich alte Gatekeeper gegen die schöne neue disrupitve Welt wehren.

    Bislang sind in der Internetwelt doch vor allem die Geschäftsmodelle erfolgreich, die die Inhalte gleichsam voraussetzen. Als kämen die aus der Steckdose. Funktioniert das „Geben und Nehmen“ in der Onlinewelt wirklich so gut? Und ist Google da wirklich diese verfolgte Unschuld?

  8. @Axel, Stanz: Die „News“-Ergebnisse, die oben bei Google-Search angezeigt werden, sind aber unabhängig davon, ob die Quelle bei „Google News“ gelistet ist. Anders gesagt: Wer aus „Google News“ „ausgelistet“ wurde, weil er die Einverständniserklärung nicht abgegeben hat, wird trotzdem in diesen „News“-Ergebnissen angezeigt.

    (Ich erklär das später nochmal ausführlicher in einem weiteren Eintrag.)

  9. Unabhängig wie man zum Leistungsschutzrecht steht, aber genau das war ja der zentrale Konfliktpunkt zum Beispiel auch in der Anhörung beim Bundestag zum LSR.

    Die Verlage haben dort behauptet, dass vor allem die Newsbox in der Google-Suche ihnen Traffic bringt, in der Newsbox erscheint aber nur, wer bei seine Seiten hinsichtlich Google News optimiert und im Source-Ranking oben mitspielt. Gut erklärt ist das hier:

    http://www.slideshare.net/takevalueConsulting/google-news-optimierung

    Es wird von beiden Seiten nicht fair argumentiert.

    Im Detail geht es um die Frage, ob Google durch die Einstufung der Medien-Quellen für GoogleNews marktmißbräuchlich agiert, nicht ob das Auslisten marktmißbräuchlich ist. Denn Google könnte einfach auch die Wertigkeit der Verlage runtersetzen, hat das aber wohl aus strategischen Gründen noch nicht getan, aber sicherlich immer wieder angedroht.

    Aber die technischen Zusammenhänge sind wahrscheinlich wirklich nur für SEO-Spezialisten und nicht für alle Abgeordneten oder Journalisten durchschaubar, deswegen verwundert es mich nicht, dass sowohl Google als auch die Verleger ihre Positionen so zuspitzen.

    Ein ähnliches Problem hat Amazon mit den Buchverlagen: sie drohen nicht, die Bücher aus dem Sortiment zu nehmen, sondern nur die Bücher erst nachzubestellen, wenn der Bestand leer ist – obwohl ihre Daten ihnen sagen würden, dass es sinnvoller wäre, eher zu bestellen. So erzeugen sie längere Lieferzeiten und sorgen für weniger Absatz.

    Der Gesetzgeber müsste sich eigentlich also mit den Sortier- und Suchalgorithmen großer Online-Plattformen beschäftigen und schauen, inwiefern dort Marktmacht mißbraucht wird, aber das ist eben wesentlich komplexer als ein Gesetz zu fabrizieren.

  10. Ich habe mich in der Liste der VG Media Gesellschafter umgeschaut, aber Holtzbrinck scheint nicht dazu zu gehören. Sollte also nicht auch zeit.de in die Liste am Schluss aufgenommen werden? Oder durchschaue ich einfach die Eigentümerstrukturen nicht?

  11. @ VolkerK (#5): Keine Ahnung, ob der Presserat zuständig ist oder sich zuständig sieht. Selbst wenn – dann bellt der zahnlose Tiger ein paar mal ins Leere und alle machen weiter wie bisher.

  12. Das nach wie vor Merkwürdigste an der ganzen LSR-Debatte finde ich, dass ausgerechnet die Verlage auf diese Weise versuchen, ein lange Zeit hochprofitables, inzwischen aber überholtes Geschäftsmodell zu retten. Jeder anderen Branche mit ähnlichen Problemen unterstellen Journalisten und Verleger süffisant mangelnden Veränderungswillen und pochen auf die Gesetze des Marktes: Wer sein Geschäftsmodell nicht anpasst oder kein attraktive Produkt verkauft, verschwindet vom Markt. Bei allen Branchen ist das folgerichtig – im Journalismus ein Skandal, gibt es doch hier ein Recht auf Fortbestand eines immer gleichen Geschäftsmodells. Die eigentliche Frage, ob eine täglich erscheinende Zeitung heute wirklich noch für viele Menschen ein attraktives Produkt ist, wird noch nicht einmal gestellt.
    Man sollte Google durchaus kritisch betrachten, den Erfolg anderer aber permanent für die eigenen sinkenden Gewinne verantwortlich zu machen, ist aber zu einfach gedacht und auch ein beängstigend falsches Signal, sollten diese Bemühungen von Erfolg gekrönt werden.
    Gleichzeitig wird massive Lobbyarbeit betrieben, um Zeitungsausträgern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu müssen und die immer noch beachtlichen Gewinne durch Preiserhöhungen und massiven Stellenabbau stabilisiert. Auch dafür ist sicherlich Google verantwortlich.

  13. Ich verstehe da etwas nicht:

    WAS bei der Google-Suche als Link bzw. Snippet angezeigt wird, wird doch meines Wissens nach durch den Seitenbetreiber per robots.txt definiert.

    Wenn also mehr als bloß “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel „Bayern schlägt Schalke“”, die nach dem LSR ja lizenzfrei sein sollen, angezeigt werden, so ist dieses dann lizenzpflichtiges Snippet doch durch die Seitenbetreiber selbst an Google zur Indexierung übergeben worden.

    Demanch könnte ein Seitenbetreiber bzw. Verlag seine robots.txt. ja so ausgestalten, dass stets lizenzpflichtige Ergebnisse bei der Google Suche angezeigt werden und dann dafür Geld verlangen.

    Ist der Seitenbetreiber – ähnlich wie bei Schadensfällen bei Versicherungen – nicht dazu verpflichtet, die Kosten Dritter für die Publikation so gering wie möglich zu halten? Darf der Seitenbetreiber ein Geschäftsmodell mit einer Einkommensgarantie aufbauen, indem er seine Inhalte per robots.txt nur mit lizenzpflichtigen Snippets bei Google zwangslisten läßt?

  14. Ich find’s witzig. Die Verlage haben Jahre lang konsequent den digitalen Wandel a) verbpennt oder b) bewusst ignoriert. Seitdem die Printumsätze immer drastischer sinken und man in den Redaktionen ernsthafte (personelle und inhaltliche) Konsequenzen ziehen muss, versuchen die Verlage nun, das verloren gegangene Geld so aufzutreiben. Von dem Marktteilnehmer, der den digitalen Wandel von vornherein verstanden und genutzt hat. Süß, laufen zu Mami, weil der Sandkasten von dem pösen Google-Baby okkupiert wurde. Naja, ohne Opposition wird das wohl alles brav durchgewunken. Die Springer-APO wird wohl eher auf Seiten der Verlage stehen … ;)

  15. Ich frage mich, wie die Staatsanwaltschaft eigentlich in diesem Fall denkt. Die müssen schliesslich jetzt als Kläger herhalten.
    Ehrlich gesagt, ich hätte als Staatsanwalt keinen Bock auf diesen Kindergarten.

    Hat eigentlich irgendein Verlag selbst richtig versucht (und damit meine ich aus vollster Überzeugung)), die vermeintlichen Forderungen rechtlich alleine angegangen.
    Ich sehe hier nur, dass doe *grossen* und *mächtigen* Medienmacher heulend und stampfend vor der Regierung stehen und immer noch auf ihre Schippe und Eimer bestehen.

    Und natürlich kein Wort von anderen Suchmaschinen und vergleichbaren Diensten…

  16. Ich frage mich ja, ob Google hier juristisch gegen die Verlage bzw. VG Media vorgeht, dies wäre mit Unterlassungs- und Klarstellungsbegehren doch ohne weiteres möglich. Da hier offensichtlich falsche Tatsachen behauptet werden, hätte Google doch unabhängig von der Leistungsschutzdebatte jedenfalls ein Recht auf korrekte Darstellung des Sachverhalts und Äußerungen.
    Oder will man hier seitens Google nicht zusätzliche Schlachtfelder eröffnen?

  17. Google ist — anders als die in der VG Media organisierten Verlage — der Meinung, dass seine normale Suche nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist.

    Das ist nicht bloß Googles unverbindliche Meinung, sondern das steht so explizit im Gesetz, §87f UrhG:

    Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

    Das ist die bekannte Snippet-Ausnahme, die ja gerade deshalb eingebaut wurde, um Suchmaschinen nicht vollkommen dysfunktional zu machen.

  18. @Stefan: Erscheinen in der Newsbox ohne in Google News zu sein? Würd mich überraschen. Ich bin gespannt auf deinen Artikel.

  19. Wegen Artikeln wie diesem komme ich immer wieder gerne auf diesen Blog zurück und habe die Krautreporter unterstützt.
    Vielen Dank für diesen Text!

    Ist bekannt, welche Bundestagsabgeordnete diese Einladung erhalten haben? Wäre toll, wenn diesen auch dieser Artikel zuginge, so als „Gegendarstellung“ quasi.

  20. @8: Aber für die ganz normale Google-Suche gilt das LSR doch auch? Verstehe ich es also richtig, dass Google für diese Auflistung zu zahlen bereit ist, für die News-Leiste aber nicht?

  21. Google = sehr gut. (Deutsche) Verlage / LSR = nur böse. Selbes Spiel wie bei GEMA vs. Google. Nur kann ich die Wahrnehmung in letzterem Falle zumindest seitens der Endkonsumenten noch verstehen; Es fehlt halt die Musik die man sucht … Die LSR-&Mediendebatte hingegen wird ja hauptsächlich von Medienmenschen geführt. Und da frag ich mich schon was Menschen wie Stefan hier immer wieder dazu bewegt so sehr das Monopol über das Oligopol zu stellen. Rein Volkswirtschaftlich betrachtet helfen wenige Marktmacher immer noch mehr als einer allein. Es mag zwar schicker sein Google zu lieben und Madsack zu trashen; inhaltlich gesehen sollten sich doch aber gerade Journalisten mehr um Objektivität bemühen. Ein Thema wo es Google ja bspw. auch nicht so genau nimmt mit der Wahrheit ist die immer währende Aussage das die GEMA eben „zu viel“ Geld wolle für bestimmte Inhalte; wer definiert denn das zuviel? Wem würde es schaden wenn Google eine Milliarde weniger verdient und das Geld umverteilt auf Verlage, Urheber, Musiker etc.? Die Verlage kriegen auf die Nüsse weil sie Austrägern keinen Mindestlohn zahlen wollen; Google & Co zeigen Künstlern & Kreativen seit Jahren den Finger wenn es um die monetäre Anerkennung ihrer Leistungen geht … Warum ist das so?

  22. @Blunt: Nein. Google will grundsätzlich nicht für Snippets zahlen. Google meint, dass die Anzeige der Suchergebnisse in der jetzigen Form durch das LSR gedeckt ist, also: dass dafür keine Einwilligung der Verlage nötig ist. Bei Google News ist Google sich da weniger sicher und hat deshalb eine Einwilligung gefordert und die Angebote, die der Nutzung in Google News nicht zugestimmt haben, ausgelistet.

    @TecoScr: So klar ist das nicht. Keese jedenfalls argumentiert, kleinste Ausschnitte seien weniger als die Snippets. Mehr als die Anzeige einer Überschrift sei nicht nötig und deshalb auch nicht erlaubt.

  23. Nachtrag: Eines der größten Probleme mit Google aus demokratischer Sicht ist doch das bis heute niemand ganz genau gesagt bekommt wer wieso „weiter oben“ oder „weiter unten“ in der Suche auftaucht; weil das Unternehmen Google diese Datenverarbeitung als Dienstgeheimnis bewahrt; das ist solange auch zumindest einigermaßen ok wie eben nur wirtschaftliche Interessen berührt werden; sobald die Presse- und Medienthematik durch solche Verschleierungen berührt wird ändert sich das Spiel; ich wüsste es zum Beispiel schon mal ganz gerne nach welchen Kriterien Meldungen aus Syrien gewertet sind; genau sagen was die Roboter entscheiden (oder was man sie entscheiden lässt) tut uns niemand. Google hat damit ein weltweites Gate-Keeper-Monopol. Natürlich sind politische Ränke-Spiele in und um Berlin albern und wort-glauberisch falsche Aufmerksamkeit suchende Texte doof; dennoch hat die VG-Wort einen Punkt mit dem was sie tut; Und Google hat Gegenwind mehr als verdient. Das wird m.E. beim Austeilen der „Online“-Journalisten nur zu gerne unter den „Alte Welt“-Teppich gekehrt …

  24. @Stefan #25

    So klar ist das nicht. Keese jedenfalls argumentiert, kleinste Ausschnitte seien weniger als die Snippets. Mehr als die Anzeige einer Überschrift sei nicht nötig und deshalb auch nicht erlaubt.

    Das kann Keese gerne argumentieren, aber es widerspricht dem Inhalt des Gesetzes. Und selbst wenn §87f UrhG nicht ausreicht, gibt es ja noch den deutlicheren §87g UrhG:

    Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.

    Noch viel deutlicher kann der Gesetzgeber nicht werden, ohne explizit „Google“ zu nennen.

  25. Ich stoße mich – außer daran das die VG nicht Google Search und Google News auseinanderhalten kann (Leseschwächen die übrigens erstaunlich oft vorkommen) am Wort „marktbeherrschend“. DuckDuckGo, Bing, die alte Tante yahoo!search und wie sie alle heißen sind genau eine Url-Eingabe entfernt. In allen Browsern (auch in Chrome) kann die Suchmaschine im Suchfeld beliebig definiert werden.

    Verlag X, dann sind deine Inhalte halt nicht bei Google zu finden. Dann sinkt der Nutzen, es steigen Leute um auf andere Suchmaschinen um und so weiter. So funktioniert Markt, was hier vermeintlich geschehen soll ist mMn eine Frechheit, auch wenn es keinen Kleinen trifft.

  26. @Stefan Niggemeier (8): Das ist, glaube ich, nicht korrekt. In der „Google News“-Einbindung der normalen Google-Suche werden nur die Artikel von Webseiten angezeigt, die auch bei „Google News“ gelistet werden. Jedenfalls habe ich bislang noch keine gegenteilige Entdeckung gemacht…

    Aber wie auch immer: Es ändert nichts daran, dass VG Media hier wohl bewusst falsche Informationen vermittelt.

  27. @Stefan: Das mit der Staatsanwaltschaft war mehr so eine Idee. In der gesamten Debatte versucht die Medienindustrie stets, die staatlichen Behörden dazu zu bringen, die Gesetzeslage gegen Google auszurichten. Ich bin in dieser Thematik nicht allzu bewandert, jedoch ist die Staatsanwaltschaft mitunter eines der Organe, die das alles ausbaden werden müssen, wenn noch schärfere Töne angeschlagen werden.

  28. Ich glaub, ich hab die richtige Metapher gefunden:
    Als wenn RTL von einer Zeitschrift Geld möchte, weil diese auch eine Fernsehprogrammübersicht abdruckt.
    Jetzt bietet diese Zeitschrift an, das RTL-Programm nicht mehr anzuzeigen, aber auch das ist nicht recht, weil RTL einen guten Teil seiner Quoten aus den Nutzern dieser Zeitung bekommt.
    In Wirklichkeit (aber das sagt RTL nicht) stört sie aber auch, das die Zuschauer über die Programmhinweise sich nur die wenigen Rosinen aus dem RTL-Programm herauspicken.
    Am liebsten wär es RTL, wenn der Zuschauer den ganzen Tag RTL laufen lässt.

  29. @ Sascha: Ich verstehe Ihre – inhaltlich richtigen und wichtigen – Anmerkungen in diesem Zusammenhang nicht so recht. Man kann doch auch google und die Verleger kritisch sehen, wieso sollte sich das ausschließen? Macht die Macht von google das hier beschriebene Fehlverhalten der deutschen Verleger besser? (…fragt jemand, der jüngst von gmail zu posteo gewechselt ist, weil ihm google langsam auch ein wenig unheimlich wird…)

    Die Argumentation kommt mir bekannt vor, von Putin-Fans: bei jeglicher Kritik an der russischen Politik wird sofort zurückgeschlagen „Im Westen ist es doch auch nicht besser!“. Das mag ja sein, aber das kritisiere ich ja genauso…

  30. […] Stefan Niggemeier hat sich die Informationsmaterialien der Verwertungsgesellschaft VG Media durchgelesen, die für Bundestagsabgeordnete gedacht waren. Die VG Media wurde zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage geschaffen wurde. Niggemeier erkennt zum siebten Mal: Lügen fürs Leistungsschutzrecht. […]

  31. Google sollte es ganz einfach machen: Die „listen“ den verlag nicht aus, sondern zeigen im Suchergebnis nur noch einen Link „hier klicken“ an. Ohne Beschreibung und ähnliches. Dann zeigen sie keine Snippets an und der verlag ist noch im Suchergebnis. Das dann aber bei der Suche und bei den News. Das dann natürlich nur noch ein Bruchteil der User auf diesen Link klicken wird, ist wohl zu verschmerzen für Google :)

  32. Nur rund 2 % der Google-Nutzer verwenden auch Google-News, eine Auslistung dort würde also direkt nicht soviel Reichweite kosten. Eigentlich ist es ja ein toller Service für Verlage… wenn ein Artikel in Google-News enthalten ist, muss er sich nicht wie Millionen anderer Seiten mühsam durch SEO nach vorne arbeiten im Ranking, sondern ist bei aktuellen Themen automatisch weit vorne gelistet… egal wie schlecht sonst die Seite optimiert ist. Eine Abschaltung würde also die Verlage richtig schädigen, weil sie sehr viel mehr Geld für „echte“ SEO ausgeben müssten.

  33. Interessante Einladung. Alles ist billiger, wenn man es sich in familienfreundlichen Grosspackungen besorgt, als wenn man Stück für Stück einzeln kauft. Das gilt natürlich auch für Abgeordnete.

  34. Was ich an der ganzen Sache so unverschämt finde:

    Die Verlage, die das LSR befürworten, stellen es so dar, als wollten sie nicht, dass Suchmaschinen einfach so kostenfrei Teile ihrer Inhalte widergeben, mit denen sie Geld verdienen wollen. Die logische Konsequenz aus diesem unerwünschten Verhalten wäre also, dass Suchmaschinen diese Praktik einstellen, das heißt diese Inhalte nicht mehr einfach anzeigen.

    Dies scheint jedoch nicht ihre wahre Absicht zu sein. Denn wie hier dargelegt, wollen diese Verlage offensichtlich sehr WOHL, dass die Suchmaschinen das auch weiterhin tun, damit sie online wahrgenommen werden, aber die Suchmaschinen sollen dafür gefälligst etwas bezahlen.

    Dass Google eine gewisse Monopol- und Machtstellung unterstellt wird, ist ein Thema für sich, sicher diskussionswürdig, genauso wie man hinterfragen kann, was genau die Reihenfolge der Suchergebnisse bestimmt und ob die Hintergründe so in Ordnung sind.

    Wenn man damit ein Problem hat, dann wäre es ehrlicher genau DAS anzuprangern, aber nicht wie o.g. und von Herrn Niggemeier noch viel besser ausgeführt die Situation so umzudeuten, als würden die Verlage in Form der Bitte von Google um eine Einverständniserklärung erpresst., obwohl diese Einverständniserklärung die logische Konsequenz aus dem ist, was die Verlage uns als ihre eigentlichen Beweggründe für das LSR suggerieren.

  35. Ich glaube man kann zu Google stehen wie man will (und ich persönlich habe da erhebliche Fragen) aber was hier übrig bleibt ist doch dass die Verlage zum eigenen Vorteil lügen. Wenn die sich einfach vertan haben, ist das leider schlimmer , weil man sich bei seinem eigenen Kern-Thema eigentlich auskennen sollte, wenn man nciht völlg unqalifiziert daherkommen will, finde ich. Insofern nehmen wir doch mal wohlwollend an dass das absichtlich geschehen ist.
    Und mit dem Lügen ist das wie mit dem Schreien : das ist ein sehr deutlichen Hinweis darauf dass der Lügende/Schreiende im Unrecht ist und das auch weiss.

  36. @43
    Natürlich wollen die Verlage in Google-News bleiben. Genau dieser Irrsinn, sich für die grundlegende Arbeit / Leistung einer Suchmaschine _von der Suchmaschine_ bezahlen lassen zu wollen, sehe ich von Anfang an als Ziel des LSR. Nichts anderes, egal welcher Käse da zusammengelogen wird.

    Besonders erhellend ist der Blick in die Geschichte: diese ganze widersinnige Diskussion wurde auch schon geführt, als das böse, böse Radio sich anschickte, ständigen ‚Nachrichtendiebstahl‘ bei den gebeutelten Verlagen zu begehen: http://irights.info/artikel/leistungsschutzrecht-wiederholt-sich-die-geschichte/23523

    Schon damals stand der Untergang der Verlage durch den umfassenden Diebstahl ihres geistigen Eigentums kurz bevor. Aber auch ohne ‚Lex Radio‘ scheinen die Verlage überlebt zu haben. Vielleicht kann man daraus etwas lernen – wenn man das denn überhaupt wollte…

  37. Wie groß ist ein Schnipsel?

    In der Diskussion um das Leistungsschutzrecht taucht immer wieder der Begriff ‚Snippet‘ auf. Mir ist nicht ganz klar, was genau damit gemeint ist. Deshalb hier eine Verständnisfrage: Wo liegt die ‚Snippet‘-Grenze dieses Blogartikels?
    Wenn ich den Artikel an einen Link »klicken sie hier um weiter zu lesen« teilen sollte, würde ich den frühestmöglichen Schnitt nach

    »Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat heute Mittag Bundestagsabgeordnete eingeladen, um sie über das neue Leistungsschutzrecht und die Auseinandersetzung mit Google zu informieren. Wobei es das Wort „informieren“ vielleicht nicht ganz trifft. Die Desinformation beginnt schon auf der Einladung.«

    legen, da erst mit dem Begriff »Desinformation« die Stoßrichtung des Artikels deutlich wird. Wäre das der ‚Snippet‘, oder wäre er länger oder kürzer? Und wie legt eine Suchmaschine oder ein News-Aggregator so eine Grenze fest?

  38. Ich glaube, es ist zur Zeit einfach ziemlich einfach, Stimmung gegen Google zu machen. Die Dominanz im Netz kann einfach auch Angst machen. Und diese Angst wird gerne bedient. Funktioniert ja auch…

  39. Wenn man in VG Media und GEMA mal so hineinleuchten würde, wie es dem ADAC aus Versehen passiert ist, würden einigen Leuten die augen übergehen. Wobei das aber auch für z.T. Völkerrechtsstatus geniessenden Organisationen wie Rotes Kreuz, Olympisches Kommittee, FiFa und einige Orden gilt …

  40. @Feliks Dzerzhinsky:

    Dass die FIFA noch Völkerrechtsstatus genießt, stimmt schon lange nicht mehr. Der Blatter Sepp wird doch schon seit 10 Jahren sogar vom „einfachen“ Fußballfan im Stadion ausgebuht, sobald er nur auf dem Bildschirm erscheint :) Die FIFA wird nur noch von Leuten gemocht, die von ihr profitieren. Beim IOC ist es doch schon ähnlich.

  41. Die Vorstellung der Verlage vom Leistungsschutzrecht ist eine Farce.

    Sie haben doch die Wahl, welche Informationen sie an die Crawler – also nicht nur den von Google – durchreichen und was zurückbehalten wollen. Man müsste alle Unternehmen verpflichten, die Robots.txt als Standard bindend anzusehen und dann den Informationsfluss darüber regeln. Will man nur den Titel an Google weitergeben, muss man das eben so definieren und der Crawler muss sich dran halten – fertig.

    Für mich klingt das alles wie: Eine Person (Google) sitzt quasi alleine mal vor dem einen und mal vor dem anderen Gebäude großer Kunstgalerien (Verlage). Die Gebäude haben allesamt viele große Fenster und Lamellenvorhänge (robots.txt), die zur Seite gezogen sind, also die Sicht nach innen nicht verdecken. Die Person beschreibt kontinuierlich aber kurz, was im Inneren der Galerien so passiert und zeichnet schemenhaft einige Bilder nach (Google News), um sie der Allgemeinheit zu präsentieren und so einen Anreiz zu bieten, die Galerien zu besuchen. Nun kommen die Betreiber der Galerien auf die Idee, die Person zu verklagen, weil sie nicht beschreiben und nachzeichnen darf, was im Inneren vor sich geht und was zu sehen ist. Schließlich würden die Galerien ja Eintritt verlangen und Führungen anbieten und somit Verluste machen. Sie wollen nun Geld dafür, dass die Person davor sitzt und weiterhin ihrer Tätigkeit nachgeht. Die Person sagt nun, dass sie nur noch dort schreiben und nachzeichnen würde, wo man es ihr ohne Strafzahlung ermöglicht. Doch so schnell geben die Galerien nicht auf. Sie wollen die Person zur Zahlung zwingen, schließlich hat sie ja ein Quasi-Monopol, weil niemand sonst so unverschämt ist und darf nun nicht plötzlich dort beschreiben und zeichnen, wo sie keine Zahlung leisten muss, denn das wäre ja Missbrauch des Monopols.

    Logisch wäre es ja, einfach die Lamellenvorhänge zuzuziehen. Aber was ist in der Sache schon logisch?!

  42. […] Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7) “Ich nehme nicht an, dass die Verwechslung von Google-Suche und „Google News“ ein Versehen ist. Die Darstellung, dass der Suchmaschinenkonzern im vergangenen Jahr die Verlage quasi dazu erpresst habe, ihr Einverständnis zur Anzeige von Ausschnitten ihrer Angebote zu geben, indem er drohte, dass sie sonst nicht mehr in der Google-Suche, ist zwar falsch, aber als Propaganda sehr überzeugend.” Es ist sehr offensichtlich, wie die Vertreter der Presseverlage absichtlich lügen. Und es ist bei diesem Thema natürlich nichts neues. […]

  43. […] Das seit letztem Jahr geltende Leistungsschutzrecht (LSR) ist wenig überzeugend, das zeigt eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Vor etwa einem Jahr war ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger wirksam geworden, das Presseverlagen die Möglichkeit einräumen soll, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen – so wie auf Google News. Das Gesetz war von Anfang an umstritten und wenig ausgegoren und seitdem wurde die Lizenzmöglichkeit weder merklich genutzt noch ging Google auf die Zahlungsanforderungen der VG Media ein. […]

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