Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an

Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. Die drei Portale haben jene Verlage, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen, ausgelistet.


Betroffen sind unter anderem folgende Seiten:

  • haz.de
  • welt.de
  • bild.de
  • abendblatt.de
  • mopo.de
  • morgenpost.de
  • ksta.de
  • express.de
  • derwesten.de
  • rp-online.de
  • merkur-online.de
  • tz.de
  • waz-online.de
  • goettinger-tageblatt.de
  • op-marburg.de
  • ln-online.de
  • lvz-online.de
  • dnn-online.de
  • shz.de
  • augsburger-allgemeine.de
  • oz-online.de
  • bunte.de
  • berliner-zeitung.de

Inhalte anderer Verlage, die nicht Geld für die Anzeige kurzer Ausschnitte ihrer Inhalte in Suchmaschinen oder Aggregatoren verlangen, werden nach wie vor angezeigt. Nach Angaben des Unternehmens 1&1, zu dem GMX und web.de gehören, wurden alle digitalen verlegerischen Angebote, die die VG Media als Wahrnehmungsberechtigte ausweist, zum 1. August 2014 bis auf weiteres ausgelistet. Anfang Juli hatte die VG Media bekannt gegeben, unter anderem 1&1 auf „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger“ verklagt zu haben.

1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert begründet die Auslistung auf Nachfrage so:

Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend. Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können. Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar.

Der Schritt der Suchmaschinen ist konsequent: Schließlich untersagt das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung des Axel-Springer-Verlages und seines Strategen Christoph Keese erkämpft haben, die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte. Ob die sogenannten „Snippets“ in den Ergebnissen von Suchmaschinen davon betroffen sind, ist umstritten — die in der VG Media organisierten Verlage meinen Ja.

Insofern können sie sich also freuen, dass ihre Inhalte nicht mehr von GMX, web.de und T-Online genutzt werden und kein Nutzer dieser Angebote mehr zu ihren Seiten geführt wird.

Die Bedeutung dieser drei Angebote ist nicht groß; der Rückgang des Traffics dürfte für die betroffenen Seiten nur minimal sein. Andere Suchmaschinen wie Yahoo und Bing scheinen die Verlage der Leistungsschutzallianz bislang nicht ausgelistet zu haben.

Dadurch dass GMX, web.de und T-Online anders als Google nicht den Markt dominieren, haben die Verlage keine Handhabe, gegen die Auslistung vorzugehen. Im Fall von Google würden sie einen solchen Schritt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung interpretieren und versuchen, dagegen juristisch vorzugehen. Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen.

GMX, web.de und T-Online weisen ihre Nutzer nicht darauf hin, dass ihnen bestimmte Seiten bei der Suche nicht mehr angezeigt werden. Es scheint bislang auch niemandem groß aufgefallen zu sein, was den Verlagen, die ihre wertvollen und nun durch ein eigenes Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte für unverzichtbar für eine Suchmaschine halten, zu denken geben könnte.

Nachtrag, 15.45 Uhr. Jetzt habe ich auch eine Antwort der Telekom zur Auslistung der Verlagsseiten auf t-online.de bekommen:

Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.

99 Replies to “Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an”

  1. Wenn ich die Auflistung der genannten Suchmaschinen so lese und zähle, lande ich bei mindestens sechs (inkl. google). Und Bing und Yahoo scheinen mir nicht vernachlässigbar zu sein.

    Hat dann google (news) objektiv überhaupt noch eine marktbeherrschende Stellung?

  2. Ich kam nicht umhin mir beim Lesen des Artikels aus Schadenfreude die Hände zu reiben… :)

    Es mag sich nicht gravierend auswirken, aber wenn dieses Beispiel Schule macht und die großen Suchmaschinen ihr Newsangebot in Deutschland ganz abschalten (womit sie wohl kein Problem haben dürften), wird der Herr Keese wohl ziemlich blöd in die Wäsche gucken.

  3. Ein interessanter und auch zu beleuchtender Aspekt hierbei: die genannten Portale nutzen die Google Suche. Also wird im Endeffekt schon jetzt auch die Google Suche modifiziert, wenn auch nur in kleiner Reichweite.

  4. Bitte nicht leichtfertig Portale mit Suchmaschinen (bzw. Suchindizes) durcheinander würfeln. Web.de, GMX und T-Online betreiben dort Portalangebote, die eingebundene Suchmaschine ist jeweils Google. Würde mich wundern wenn die drei wirklich selbsttätig die Auslistung vorgenommen hätten, anstatt sich auf die von der Google-Schnittstelle durchgeschleusten Suchergebnisse zu verlassen. Das gilt natürlich für jede Seite, die sich auf eingebundene Google-Suchergebnisse verlässt.

    (Yahoo und Bing sind übrigens seit diversen Jahren so ziemlich ein- und dasselbe, die benutzen in Kooperation den gleichen Suchindex. Yahoo-Suchergebnisse sind „Powered by Bing“ genauso wie obige Portale ihre Suchergebnisse „bereitgestellt von Google“ haben.)

  5. Die Verlage haben ja versucht beim Kartellamt gegen Google Beschwerde einzulegen. Die ahben das abgelehnt – mit der naheliegenden Begründung, dass Google durchaus das Recht hat, die Snippets nicht zu zeigen, wenn die Verlage nicht auf die Zahlung verzichten wollen.
    War ja nicht so, dass das nicht bereits vorher klar war..

  6. Die Portale mögen zwar die Google-Suche einsetzen, das betrifft aber nicht unbedingt das News-Angebot. Die o.g. Screenshots zeigen ja nur, dass es im Bereich der Portale offensichtlich keine auffindbaren Seiten gibt, welche die Online-Angebote der genannten Zeitungen nutzt.

    Die Google-Suche ist nur das Werkzeug und sie ist auch im Portal eingebunden, das hat aber mit den News nicht direkt was zu tun.

    Der Vorgang hat natürlich Signalwirkung, denn jetzt haben sich mal ein paar Portale gemeldet, über die man vielleicht nicht so viel diskutiert – dennoch haben gerade diese Portale einige Menge Kunden im Mail-Bereich (wenn nicht sogar zusammen die Mehrheit in Deutschland) und nicht wenige gehen wahrscheinlich auch über die Webseiten auf ihre Postfächer. Dadurch kommen sie auch an den News vorbei.
    Ob dann etwas angeklickt wird oder nicht – das sei mal dahin gestellt. Allerdings sieht das Angebot nun vollkommen anders aus.

  7. PS.: Vielleicht darf man auch den Umstand nicht ganz ausser Acht lassen, dass hier Telekom und 1&1 im Boot sind, die als Internetprovider auch noch auftreten.
    Und bei den Ganzen Debatten um Inhaltefilter, Netzneutralität, etc. ergeben sich hier noch weit andere Positionen.

    OK, die meisten Mitglieder der VG Media haben sich es sowieso mit ihren Lesern/Zuschauern oder ganz einfach Kunden verscherzt – warum nicht auch mit allen Anderen, wenn man schon mal dabei ist?

  8. Das ganze stärkt auch noch Googles Position bei der Klage der Verlage. Wenn die kleinen Anbieter anfangen, die Seiten aus dem Index zu schmeißen, und Google „nur“ nachzieht, kann man ja nicht mehr davon sprechen, dass Google seine Marktposition ausnutzt, um nicht zahlen zu müssen, sondern wie andere Anbieter auch sich nur den Umständen anpasst

  9. Wie schon erwähnt, führen alle drei Portale eine (angepasste) Google-Suche durch.
    Wenn man davon spricht, dass Google bei der Internet-Suche einem Marktanteil von 80-90% in Deutschland spricht, dann beinhaltet das vermutlich auch die über diese Portale durchgeführten Suchen.
    Viele Internet-Nutzer, insbesondere solche, die nicht zur digitalen Avantgarde zählen, verwenden die Portalseite ihres Email-Anbieters (gmx.de, web.de, t-online.de, etc.) als Startseite in ihrem Browser, konsumieren über diese Seite Nachrichten und nutzen diese auch zur Internet-Suche.

    Infolgedessen könnte ich mir vorstellen, dass das Auslisten gewisser Verlage durch diese Portale sehr wohl von den betroffenen Verlagen zu spüren sein wird.

  10. Ein großartiger Effekt, dadurch wird die vorherrschende Stellung von Google weiter zementiert, weil sich kleine Firmen keine jahrelangen Rechtsstreits leisten können und wollen. Auch wenn GMX und Co. intern die Google Suche verwenden, kann so ein Portal vielleicht verhindern, dass komplett alle Nutzerdaten bei Google landen.

  11. Alle in Mecklenburg-Vorpommern erscheinenden Lokalzeitungen sind ebenso davon betroffen. Keine Ergebnisse für nordkurier.de, svz.de und ostsee-zeitung.de.

  12. Mittlerweile könnte man überlegen, ob Keese & Co vielleicht noch irgend ein verdecktes „As“ im Ärmel haben. Denn hinter einem derart naiv wirkenden oder anhaltend planlos scheinenden Vorgehen, vermutet doch eigentlich kein logisch denkender Mensch irgendeine durchdachte Strategie. Zumindest bei so langgedienten Führungskräften muss noch etwas anderes mit im Spiele sein…

    Jemand `ne Idee?

  13. @14
    Das sind nur Rückzugs- und Hinhaltetaktiken, in der vagen Hoffnung, dass jemand noch schnell was neues erfindet (vielleicht der neue Digitalkommissar).

  14. @13: Weder GMX noch die anderen Marken hier sind „kleine Unternehmen“ die sich keine Rechtsstreitigkeiten leisten können.

  15. #14: „Denn hinter einem derart naiv wirkenden oder anhaltend planlos scheinenden Vorgehen, vermutet doch eigentlich kein logisch denkender Mensch irgendeine durchdachte Strategie.“

    Och mich erinnert das Vorgehen an diverse CSU Projekte wie PKW Maut, Herdprämie oder unvergessen den Transrapid Bau. Man startet ein Projekt, was zu Anfang vielleicht noch gut und sinnvoll erscheint, schwört die eigene Mannschaft darauf ein und trommelt jahrelang bei jeder sich bietenden Gelegenheit für die Umsetzung. Wenn sich die Idee später als Quatsch herausstellt, hält man trotzdem eisern daran fest um „Verlässlichkeit“ oder „Handlungsfähigkeit“ zu demonstrieren.

    Das Leistungsschutzrecht war doch von Anfang an eine Machtdemonstration, genauso wie die blödsinnige PWK Maut. Ab einem gewissen Punkt glaubt man nicht mehr zurück zu können ohne sein Gesicht zu verlieren, egal was es kosten mag. Vorher nachdenken ist dabei keine Option, ebensowenig im nachhinein einen Fehler einzugestehen.

  16. @16:
    Ja, das „klein“ ist relativ, GMX gehört natürlich auch zu einem riesen Konzern, United Internet. Trotzdem sind 2,3 Millarden Konzernumsatz wenig im Vergleich zu Googles annähernd 60 Milliarden Dollar und das Kerngeschäft von GMX ist ja ein ganz anderes. Man hat wohl einfach keine Lust auf einen Rechtsstreit, weil den Unterschied sowieso niemand merkt oder andere diese Schlacht für einen schlagen sollen.

  17. Also, ich bekomme alles, wenn ich will: Allerdings nutze ich beinahe ausschließlich den , mittlerweile sehr schnellen, Tor-Browser oder, alternativ, „Zenmate“ mit Chromium.
    Geht doch…

  18. @14

    Wieso planlos?

    Zuerst soll für alles mögliche Gebühren bezahlt werden, wenn man es benutzt.

    Danach wird Klage gegen Google eingereicht wegen Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung wenn Google die dann endlich rauskippt.

    Danach haben die Verlage de facto eine Verlagssteuer eingeführt für Suchmaschinen und ähnliches.

    Denn wenn Google sie nicht mehr listet, ist das ein Verstoss und wird gebüsst und muss Schadenersatz zahlne. Und wenn Google die listet, dann sind die Leistungsschutzrechtabgaben fällt.

    Ich hätte für mich ja auch gerne solch ein Modell, dass andere zwingt, meine Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu müssen und wenn sie es nicht tun, müssen sie trotzdem bezahlen.

  19. @22

    Das ist mir schon klar, nur Poster #14 hat gemeint, das Vorgehen sei planlos.

    Dem ist aber nicht so. Geplant ist, dass Google so oder so was zahlen muss, egal wie Google sich verhalten wird. An sich äusserst diabolisches Vorgehen.

  20. Google lizenziert seine Suchmaschine auch ohne ihren Index. Man kann also ihre Technik auf eigenen Seiten einbauen und eigene Suchindexe z.B. für den Firmenwebauftritt damit aufbauen.

  21. […] Stefan Niggemeier | Leistungsschutzrecht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht meh… “GMX, web.de und T-Online weisen ihre Nutzer nicht darauf hin, dass ihnen bestimmte Seiten bei der Suche nicht mehr angezeigt werden. Es scheint bislang auch niemandem groß aufgefallen zu sein, was den Verlagen, die ihre wertvollen und nun durch ein eigenes Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte für unverzichtbar für eine Suchmaschine halten, zu denken geben könnte.” […]

  22. Wenn die kleineren Suchmaschinen jetzt ihre News abgeschaltet haben, darf das doch jetzt auch Google: Immerhin hat eine ganze Menge der Marktteilnehmer das jetzt gemacht, und Google ist ja auch nur „einer“. Da ist die „Marktbeherrschung“ schon ziemlich relativiert

  23. Das google zahlen muss wurde ja im aktuellen Koalitionsvertrag schon aufgenommen. Versteckt bei „Infrastruktur“ und dort bei „Netzneutralität“ heißt es: „Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.“

  24. Nachdem die in der VG Media organisierten Verlage mithilfe der Politik aus einer Win-win-Situation, Suchmaschinenbetreiber bietet seinen Kunden komfortable Suche und Inhalte der Verlage sind einfach auffindbar, eine Loss-loss-Situation, Suchmaschinenbetreiber bietet keine Suche in allen Inhalten und Inhalte der Verlage sind nicht mehr in jeder Suchmaschine auffindbar, gemacht haben, ist der nächste logische Schritt, dass die VG Media eine eigene Suchmaschine für die Inhalte der in ihr organisierten Verlage anbietet.
    Wenn man in der Entwicklung etwas Positives sehen möchte: Immerhin wurde so ein neuer Markt für Adware-Programmierer geschaffen, denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis die erste Software auftaucht, die die Suchfunktion und Startpage des Browsers auf die neue VG Media Suche umbiegt.

  25. Interessanterweise sind nicht nur „Zeitungen“ davon betroffen. Auch immonet welches zu Axel Springer SE gehört ist bei t-online nicht mehr zu finden. Allerdings ist der Trafficverlust so gering, dass dies schlicht egal ist und keinerlei Reaktionen hervorgebracht hat.

  26. Wenn jetzt Google einfach nur nachzieht, ist das ja kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung mehr. Sie machen ja nur das, was andre, kleinere auch shcon gemacht haben.

    Bittebittebittebitte!

  27. Na ja, eigentlich müsste Google ja nachziehen. Denn es ist doch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn nur noch Google alleine diese Verlage in seinem Suchindex hat.

  28. Naja, Google muss ja jetzt nachziehen. Wenn jetzt die meisten Suchmaschinen in Deutschland die Verlage auslisten, dann ist das „marktübliches“ Vorgehen und das kann dann Google wohl auch machen. Wenn die Verlage hier nicht klagen, warum sollten Sie es dann bei Google machen dürfen?

  29. Wäre zu schön um wahr zu sein, wenn dieser Schuss für die VG Media nach hinten losgehen würde. Aber ich glaub nicht so recht dran. Im Endeffekt setzen sich die Großen doch immer durch, auch wenn das jetzt recht fatalistisch klingt…

  30. Dieser Satz ist genauso herrlich wie sein Inhalt dämlich ist:

    Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen.

  31. @14, 22, 23:
    Das wäre doch eine Strategie:
    Plan A: Google zahlt freiwillig um sich Ärger von Hals zu halten und um seine Stellung ggü. kleineren Wettbewerbern zu sichern
    Plan B: Google listet aus, wird aber per Klage zur kostenpflichtigen Anzeige gezwungen
    Plan C: Google listet aus und kann nicht zwangsverpflichtet werden. Der Weg ist frei für ein eigenes Produkt der Verlage, dem gesetzlich alle Konkurrenz aus dem Weg geräumt wurde…

    Kling für mich nicht so dämlich…

  32. Ich bin sehr gespannt, wie der Streit um das Leistungsschutzrecht sich in den nächsten Monaten entwickelt. Wenn die VG Media vor Gericht erstmal unterliegt, werden die Verlage – allen voran Springer – wahrscheinlich zu den Politikern rennen und sich lautstark beschweren, weil Google immer noch nicht für die doch äußerst unfaire Nutzung der ach so mühsam zusammenkopierten, halbwahren Spekulationen recherchierten Artikel zahlen muss. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie die Politik reagiert. Bei den grandiosen Leistungen in Bezug auf die digitale Welt, die wir in den vergangenen Jahren bewundern durften, habe ich wenig Hoffnung auf eine von Sachverstand getragene Antwort auf so ein Ansinnen einiger Verlage.

  33. Das wird noch spannend bleiben. Bei anhaltend manipulativer Einflussnahme der VG Media auf die Politik kommt sicher irgendwann eine staatlich reglementierte Haushaltsabgabe. Oder alle Schulen werden im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf Kosten der Steuerzahler mit Zeitungen zwangsversorgt. Mehr wollen die Verlage doch eigentlich auch überhaupt nicht. Hauptsache, irgendjemand bezahlt, egal, ob die Auflage nur noch aus Lesezirkel und Bordexemplaren besteht.

  34. Schön, dass sich Erpressung nicht lohnt – etwas anderes als ein Erpressungsversuch ist der ganze Leistungsschutzrecht-Zirkus inklusive der Gesetzgebung nämlich nie gewesen.

  35. Mal ne Frage:

    Einige Portale wie T-Online und andere benutzen bei ihrer Suche die Google-Suche. Es ist ja interessant, dass sie das Werkzeug Google für sich modifizieren können, in dessen Suche die VG Media Seiten immer noch auftauchen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das Suchergebnis auf T-Online ist also nicht einfach das Ergebnis von google.de.
    Daher frage ich mich: für den Fall, dass Google nun doch die VG Media Seiten auslisten sollte, aus seiner Internetsuche, beträfe das dann all jene Portale, die google als Suchmaschine verwenden, oder können sie wie T-Online etc jetzt ein eigenständiges Ergebnis einstellen? Oder wäre die Entscheidung Googles dann für alle zwingend? Also, meine Frage nochmal klar gestellt:
    Können Portale aus der Google-Suche eigenständig etwas herausnehmen? Offensichtlich! Aber, können sie eine Auslistung auch wieder rückgängig machen oder sind sie da vollkommen auf das angewiesen, was Google liefert?

  36. @lab, #44: Plan A und B kann man wohl als gescheitert betrachten.

    Plan C krankt aus meiner Perspektive an folgenden Punkten:
    • Der Anteil der Besucher der Verlagsseiten, die über die Googlesuche dorthin finden, mag hoch sein. Doch wie hoch ist der Anteil der Googlesuchanfragen, die den Nutzer auf eine Verlagsseite führen? Der Anteil meiner Suchanfragen, bei denen ich irgendwann auf einer Verlagsseite lande, liegt jedenfalls unter meiner Wahrnehmungsschwelle.
    • Neben welchen Suchergebnissen lassen sich die profitabelsten Anzeigen schalten? Bei denen zum Irakkrieg oder bei denen zu Babyschnullern?
    • Suchergebnisse lassen sich sehr wahrscheinlich so gestalten, dass sie nicht unter das LSR fallen, das ist ja der Status-quo. Der Wettbewerbsvorteil eines Verlagegoogles wären also nur die ausführlicheren Teaser.
    • Selbst die Suche von Microsoft liefert nach meinem empfinden deutlich schlechtere Ergebnisse als die von Google. Es ist relativ absurd anzunehmen, die Verlage könnten eine technisch halbwegs ähnlich gute Suchmaschine auf die Beine stellen.

    Daher scheint es mir alles in allem recht unwahrscheinlich, dass die Verlage eine Konkurrenz zu Google aufbauen können, die vergleichbare Gewinne abwirft.

    Aber vielleicht Plan D? Wie würde sich eigentlich die Besucherverteilung zwischen den Nachrichtenseiten verändern, wenn Google alle Nachrichtenseiten auslösten würde? Gäbe es vielleicht eine Verschiebung hin zu den großen, bekannten Portalen? Zugegeben von sehr verschwörungstheoretisch. ;-)

  37. @frank
    Ich meine nicht, dass sie eine allgemeine Suchmaschine auf die Beine stellen – eher so etwas wie Google News. Und wenn mit Hilfe des LSR Google keine sinnvollen Links mehr liefern kann – und wir diskutieren ja unter einem Artikel in dem es um komplettes Delisting geht – besteht für ein solches Angebot zumindest eher ein Chance…

  38. Also, ich finde bei keinem der 3 Portale eine eigene Suche, lediglich Google.

    Und im Artikel: Bei goettinger-tagblatt.de fehlt ein e.

  39. @Uli:

    Man hat wohl einfach keine Lust auf einen Rechtsstreit, weil den Unterschied sowieso niemand merkt oder andere diese Schlacht für einen schlagen sollen.

    Ich sehe das exakt anders herum. Man provoziert doch mit dem Auslisten exakt diesen Rechtsstreit erst. Man forciert doch gerade damit erst, dass VG Media Farbe bekennt, indem es nun klar stellen, dass das von Anfang gerade nicht nur ein Lex Google war, weil es nun auch diese Anbieter aufgrund der „marktbeherrschenden Stellung als eMail-Anbieter und Internet-Portal“ verpflichten muss, die Inhalte dann doch anzuzeigen.
    Oder anders: Man führt die VG Media so richtig vor.

  40. Vielen Dank für die Erklärungsbemühungen zu 15 :„Denn hinter einem derart naiv wirkenden oder anhaltend planlos scheinenden Vorgehen, vermutet doch eigentlich kein logisch denkender Mensch irgendeine durchdachte Strategie.“
    @ 22, 24, 50 u.a.
    Demnach scheint es eher ein diabolisches Spiel als eine Strategie zu sein. Die Verlage setzen wahrscheinlich einfach nur darauf, dass die Politik ausreichend „informationsgebremst“ bleibt oder ihnen gezielt und aus Eigennutz weiterhilft. Möglicherweise weil Politiker bisher zum gewählt werden und zum regieren, beinahe ausschließlich auf die gängigen Medien angewiesen sind…

    (Der Gedanke:„Google muss nun nachziehen…“ erscheint irgendwie folgerichtig.)

  41. @lab – das „komplette delisting“ beträfe in seinem solchen Szenario nur die Verlagshäuser in der VG-Media. Und auch wenn das viele (und große) sind – es sind bei weitem nicht alle. Am Ende findet derjenige, der über eine Suchmaschine „News“ sucht, doch immernoch „News“. Nur eben aus anderer Quelle. Der Suchende steht am Ende nicht ohne seine „News“ da.
    Da einen Markt für eine VG-Media eigene (oder sonstwie verbändelte) News-Suchmaschine aufzubauen, halte ich für schwierig. Denn besagter „Suchender“ ist ja schon fündig geworden, er brauch sich nicht nach Alternativen umzusehen.
    Gut, die Verlage in der VG-Media sind sicherlich der Meinung, sie wären unersätzlich in dieser Hinsicht – aber ich kann mir gut Vorstellen dass es dem Leser im Endeffekt doch recht egal ist, ob Verlag X oder Verlag Y hinter der Online-nachricht steckt mit der er sich am Ende informiert.

  42. Ohne eine Zahl, wieviele Anfragen diese eingebetteten Suchen haben (oder gar: Wieviele davon auf den Verlagsseiten landen), sagt mir diese Auslistung erstmal gar nichts.

    Ich weiß zwar, dass viele solche Portalseiten freiwillig oder per Voreinstellung durch den Provider/Email-Anbieter/PC-Hersteller als Starseite haben, aber wird die Suchfunktion auch genutzt?

    Bis dahin ist es erst einmal nur Symbolpolitik.

  43. Spannend finde ich ja, das chip.de auch entfernt wurde, da in der VG Media, und focus.de noch drin ist. Beide Seiten gehören letztendlich zur Hubert Burda Media.

  44. Die wahrscheinlichste Variante: Das von Yahoo angerufene Bundesverfassungsgericht wird das Leistungsschutzrecht für verfassungswidrig erklären. Daraufhin werden die Verlage – die mit dieser Entscheidung selbstverständlich von Anfang an gerechnet haben – mithilfe ihrer Lobbymacht ein neues Gesetz „in Auftrag geben“, um doch noch an Geld zu kommen, denn nun ist ja bewiesen, dass das nur auf Suchmaschinen beschränkte Gesetz die wertvollen Inhalte nicht schützen hilft und somit völlig untauglich war. Das demnach neu zu erlassende Gesetz dürfte voraussichtlich dem allerersten (gekippten) Entwurf ähneln und mehr in der Breite wirken: eine Art Presse-Abgabe aller gewerblichen Internetnutzer (wobei der Begriff „gewerblich“ natürlich sehr weit auszulegen wäre), die dann via Verwertungsgesellschaft an die angeschlossenen Presseunternehmen ausgeschüttet wird.

  45. Mal so als Gedankenexperiment.

    Wenn alle NICHTmartbeherrschenden Suchmaschinen die LSR-Verlage auslisten, dann könnte es doch Google auch tun, mit der Begründung, es sei marktüblich.

    Oder?

    Nebenbei ist es natürlich unsäglich, dass -selbst ein marktbeherrschendes – ein Unternehmen gezwungen wird, eine Dienstleistung an jemand zu erbringen (Suchindexaufnahme) die es wiederum dieser Person gegenüber gebührenpflichtig macht.

    Um beim Bild des Taxifahrers zu bleiben: Der Taxifahrer MUSS den Hotel Gäste zutragen (weil er der einzige des Ortes ist oder besser: 90% der Taxis des Ortes hat), MUSS aber dafür, dass er das tut, den Hotel eine „Zufahrts(ab)nutzungsgebühr“ zahlen.

    Oder anders: Das Telefonbuch MUSS mich auflisten, muss mir aber dann dafür eine Gebühr zahlen dafür, dass es um auf mich zu verweisen, meinen namen benutzt und meine Adresse.

    Ein Richter, der seine sieben Sachen zusammen hat, muss sowas für illegal erklären.

  46. @notensafe
    Das kannst Du auch selbst bewerkstelligen zB mit dieser Suchanfrage:
    bild kinderpornografie -inurl:bild.de

  47. […] Stefan Niggemeier hat am 15. September 2014 einen sehr interessanten Beitrag veröffentlicht: GMX, web.de und T-Online haben alle Verlagsseiten aus ihren Suchmaschinen ausgelistet, die über VG Media ihre Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht vertreten lassen. Bild.de, Welt.de, derwesten.de und viele andere Zeitungen sind nicht mehr über diese – allerdings eher unbedeutenden – Suchmaschinen findbar. Nur noch bei den bezahlten Anzeigen erscheinen Suchergebnisse der Zeitungsverlage. […]

  48. Bei T-Online scheint man auch Geschäftspartner von in der VG Media organisierten Radiosendern in einer Art Sippenhaft ebenfalls gleich mal aus dem Index genommen zu haben, wie in unserem Fall. Unsere Domain spin.de wurde anscheinend am 29.7.2014 ohne Angabe von Gründen aus dem T-Online Suchindex entfernt, obwohl wir weder Mitglied der VG Media sind, noch Anteile unseres Unternehmens einem der VG Media Mitglieder gehören. Unser einziger „Fehler“: Wir sind Geschäftspartner einiger Radiosender, die der VG Media angehören.

  49. […] Dazu: Leistungsschutzrecht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an […] 1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert begründet die Auslistung auf Nachfrage so: Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend. Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können. Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar. Quelle: Stefan Niggemeier […]

  50. […] Das Leistungsschutzrecht zeigte in dieser Woche deutliche Wirkung: Mehrere Suchmaschinenanbieter sperrten in dieser Woche Verlage in den Suchergebnissen aus! Anbieter wie z. B. web.de, T-Online oder GMX haben VG Media-orientierte Verlage ausgelistet um Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht geltend zu machen. Wie der Medienjournalist Stefan Niggemeier berichtete, sind unter den betroffenen Seiten viele Namenhafte. Ob bild.de, morgenpost.de, derwesten.de oder welt.de, um nur einige zu nennen, sind hier von betroffen und wurden de-indexiert – stefan-niggemeier.de. […]

  51. Hallo,

    der Artikel ist sehr interessant und hat mir sehr gut gefallen.

    Vielleicht schreiben Sie weitere Artikel zu dem Thema? Ich würde Sie gerne wieder lesen.

    Vielen Dank und weiter so!

    Schöne Grüße

    Raph

  52. Kein Verlust, wenn mich mir so die Liste der Boulevard Medien anschaue, denn alle bringen doch fast nur einseitige und hetzerische Artikel, sog. Qualität Medien, wo man sich nicht mit der Sache gemein macht, kann ich in Deutschland kaum finden. Im Übrigen, schon seit Jahrzehnten, haben diese Medien dazu beigetragen, dass in Deutschland in der Regel nur Vorurteile bedient und geschürt werden.

  53. Internet und Verlage, die Geschichte permanenter Niederlagen letzterer. Der Streit um das „Leistungsschutzrecht“ wird da wohl keine Ausnahme sein. Noch dazu für eine sehr zweifelhafte Leistung.

    Vom Prinzip her ein Markenschutzrecht. Die angebotenen „Produkte“ (Snippets) sich von anderen, kostenlosen, nicht unterscheiden.

    Von der Staatsseite her einer der üblichen, zum Scheitern verurteilter, Markteingriffe. Alle „Aggregatoren“ sind im gleichen Maße betroffen und ein einzelner hat durch Zahlung an die VG Media keine Vorteile. Das angebotenen Produkt nun mal beliebig austauschbar.

    Vorteile haben also Verlage die weiter gelistet und damit kostenlos verbreitet werden. Bei evtl. Gesetzesverschärfung werden die überleben die es rechtzeitig ins Ausland schaffen.

    Eine loose loose Situation für Springer und Staat, Das ganze ist unüberlegt, ungeschickt und zum Scheitern verurteilt.

    Das Monopol der Informationsverteilung ist ersatzlos verloren, unwiederbringlich. Wer sich dann noch erkennbar zum Büttel von Staatspropganda und Kriegstreiberei macht beschleunigt den Weg zur eigenen Randexistenz.

    Überleben wird der Boulevard, der hat mit Information schon immer wenig am Hut gehabt.

  54. @meykosoft, 15:

    Mein Tip war immer, dass die versuchen, Stimmung zu machen, um an Staatsknete zu kommen bzw. irgendwie an den GEZ-Topf. Bisher konnte ich mir aber keinen Weg vorstellen, wie sie da rankommen wollen.

    Aber man muss es ja nicht GEZ (oder wie auch immer das gerade genannt wird) nennen, sondern könnte sowas hier machen:

    http://meedia.de/2014/09/18/historiker-arnulf-baring-will-nationale-stiftung-zur-rettung-von-faz-und-co/

    Herr Baring wollte seine Vorstellungen noch nicht konkretisieren, aber ich bin sicher, irgendein kesser Schutzgeld-Aspirant wird ihm schon auf die Sprünge helfen. Und sicherlich wird Mutti den einzig wahren Putin-Verstehern (TM) ein paar Subventiönchen zur Anschubfinanzierung und für die laufenden Kosten zuschustern. Den Rest gibt die Springer dazu, natürlich alles ganz unabhängig und dann dürfen die üblichen Verdächtigen die Stiftungsposten besetzen…

  55. @ 76 Kati
    Ja, so etwas wäre eventuell auch denkbar. Mich erinnert diese Idee von Baring und Tichy spontan an eine Diskussion zu „Verdienen im Netz.“
    Ein Auszug:
    „Giovanni di Lorenzos Aussage zur Problemlösung erschien ersteinmal irgendwie naheliegend. Bei genauerer Betrachtung hörte sich diese Überlegung allerdings etwas illegal an: „… wir haben nur Zusammen, in einer intelligenten Verschränkung, eine Option auf wirtschaftliches Überleben… „zehn große Verlage“ sollten sich einig sein …“

    Hoho – Absprachen! Kartell!“

    http://bit.ly/1qmRhS0

    „Bezahlschranke, Beteiligte und Befangenheit“ auf Freitad.de (Zur Dikussion mit Jakob Augstein, Peter-Matthias Gaede, Ines Pohl, Giovanni di Lorenzo, Georg Mascolo und Stefan Niggemeier)

  56. #St. Niggemeier:
    Finde ich ganz toll und konsequent. Für „Snippets“ bezahlen oder deren öffentliche Anzeige ist als Urheberrechtsverletzung untersagt. Sowas kommt dabei heraus, wenn man beim Leistungsschutzrecht nicht bis zum Ende denkt und handwerklichen Pfusch abliefert. Hat mal jemand von den Befürwortern gefragt: Cui bono? Neu für mich ist allerdings, dass Google so etwas wie der Bundesanzeiger für jedweden Onlineramsch sein soll. Die Listung ist verpflichtend und erfolgt für den Angezeigten kostenlos, nicht jedoch für den Anzeigenden. Herr Niggemeier: Ihre Internetpräsenz und Blogbeiträge findet man doch auch (noch?) bei Google. Haben Sie für die Verweise auf Ihren geistigen Mehrwert und die originären Inhalte von den Suchmaschinenbetreibern ebenfalls eine Urheberrechtsabgabe gefordert? Oder wollen Sie der BILD freiwillig das Feld bezüglich des Copyrights für „nachhaltigen Qualitätsjournalismus“ überlassen?

    Beste Grüße
    Profixx

    PS: Ist der Verweis auf die BILD in diesem Blog bereits leistungsschutzbedürftig und damit abgabepflichtig? Denn wir machen uns ja die Verdienste dieser Marke zu Nutzen.

  57. […] Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an: Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. – http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19058/leistungsschutzrecht-wirkt-mehrere-suchmaschinen-zeigen-v… […]

  58. […] Wir bedauern dieses juristische Vorgehen sehr, denn jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob und wie seine Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden. Vor dem Hintergrund dieser Klage werden wir Snippets und Thumbnails einiger bekannter Webseiten wie bild.de, bunte.de oder hoerzu.de nicht mehr anzeigen, also jener Verlage, die in der VG Media organisiert sind. Für diese Seiten werden wir nur noch den Link zum Artikel sowie dessen Überschrift anzeigen. Andere große deutsche Anbieter haben die Inhalte von Mitgliedern der VG Media sogar vollständig entfernt. […]

  59. […] verboten, kurze Textauszüge eines Artikels in den Suchergebnissen widerzugeben. Das Ende vom Lied: Google kam jenen deutschen Presseanbietern nach die nur gegen Geld gelistet werde… Zu fragen ist angesichts der Lese-Flatrate also, ob mit Offenen Briefen, Rechtsvereinbarungen und […]

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