Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.

Unter Punkt 7 heißt es darin:

Es ist wichtig, die Position der Verlage im Detail zu verstehen: Sie sind für freie Links, auch Überschriften können frei verwendet werden. Doch das Kopieren von Textauszügen oder ganzer Beiträge sollte nicht ohne vorheriges Nachfragen beim Verlag möglich sein. Es ist nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren. Das Leistungsschutzrecht trägt dazu bei, dieses Prinzip durchzusetzen: Wer nutzen will, muss vorher fragen.

Unter Punkt 10 steht:

Wenn […] Suchmaschinen und Aggregatoren wünschen, Auszüge aus Artikeln oder ganze Texte anzuzeigen, müssen sie den Verlag in Zukunft vorher fragen. […] Wenn zwei Partner nicht zueinanderfinden, entstehen Chancen für Konkurrenten.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, darüber kann man streiten, aber die Logik war nachvollziehbar.

Genau genommen ist die Forderung einer Reihe von Verlage unter der Führung von Axel Springer, die sich in der VG Media zusammengeschlossen haben, aber natürlich eine andere: Wer nutzen will, muss zahlen.

Das wäre die Antwort, die ein Unternehmen wie Google bekäme, wenn es fragte. Google will aber nicht zahlen. Und hat deshalb — bei seiner Websuche — auch nicht gefragt. Die VG Media hat Google daraufhin verklagt.

So weit, so konsequent.

Aber konsequent ist auch die Reaktion von Google: Der Konzern hat heute bekannt gegeben, von kommender Woche an von den Suchergebnissen der VG-Media-Verlage nur noch das anzuzeigen, wofür keine Genehmigung notwendig ist: die Überschrift und der Link.

Der Schritt von Google ist womöglich rechtlich notwendig, ganz sicher aber geschickt. Das Unternehmen listet die Angebote der Leistungsschutz-Allianz nicht aus, was angesichts der marktbeherrschenden Stellung womöglich heikel wäre. Aber es zeigt nur das an, was unbestritten nicht gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.

Die Verlage hätten so mit dem von ihnen heftig herbeilobbyierten Gesetz erreicht, dass ihre Seiten in den Suchergebnissen weniger attraktiv erscheinen und mutmaßlich weniger geklickt werden. Glückwünsche bitte direkt an Christoph Keese, Mr. Leistungsschutzrecht bei Axel Springer.

Das war aber natürlich nicht das Ziel, und so formuliert die VG Media eine wütende Pressemitteilung mit dem irren Titel: „Google erpresst Rechteinhaber“.

Die VG Media wirft Google vor, diejenigen Verleger zu „diskriminieren“, die von Google für die Anzeige ihrer Inhalte Geld wollen, und zwar dadurch, dass es deren Inhalte nur noch in der kostenlos erlaubten Form anzeigt. Die „Erpressung“ besteht aus VG-Media-Sicht darin, dass Google auf diese Weise „die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte erzwingen“ will.

Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.

Man kann den Irrsinn kaum noch angemessen kommentieren.

Zum Stichwort „Erpressung“ fiele mir jetzt eher eine Gruppe von Verlagen ein, die andere Unternehmen dazu zwingen will, ihre Inhalte (zu deren Vorteil) anzuzeigen und ihnen dafür auch noch Geld zu geben.

Der harmlosen Logik „Wer nutzen will, muss vorher fragen“ aus der PR-Broschüre der Verlage steht in Wirklichkeit die Forderung gegenüber: „Google muss nutzen und zahlen.“

Nun ist es aber so, dass das neue Leistungsschutzrecht gar keinen Vergütungsanspruch festlegt, sondern nur einen Unterlassungsanspruch. Es stellt fest, dass der Presseverleger „das ausschließliche Recht“ hat, „das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Er kann dieses Recht aber übertragen.

Das Unternehmen Google hat den VG-Media-Verlagen heute de facto erklärt, dass sie ihr Recht gern behalten können.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Wer nicht fragen will, nutzt nicht.

196 Replies to “Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!”

  1. Tja, liebe VG Media, dumm gelaufen.

    Man kann halt niemanden dazu zwingen, etwas zu kaufen, was er nicht kaufen will.

    (Sind die eigentlich wirklich so kaputt, dass sie mit einem anderen Vorgehen seitens Google gerechnet haben?)

    @Grumpfdalm:
    Genau das ist die richtige Einstellung. Ich erpresse auch schon seit mittlerweile 12 Jahren die Bußgeldbehörden, weil ich einfach böswillig keine Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreite.
    Ein Prosit dem zivilen Ungehorsam! Erpressung durch Nichtstun!

  2. Man kann es kaum glauben, die VG Media ist tatsächlich in der Lage, sich, die angeschlossenen Verlage und natürlich dieses unsägliche LSR immer weiter der totalen Lächerlichkeit preiszugeben.

    Eine richtig gelungene Aktion von Google auch wenn viele Experten das genauso vorausgesagt haben.
    Das „Gerede“ der VG Media bez. Erpressung hört sich doch fast nach einer Affekthandlung an. Zumindest ist es grob unüberlegt…da liegen die Nerven scheinbar komplett blank.

    Freue mich auf das was da noch ganz sicher kommt…

  3. Es gab ja angesichts offensichtlich schlechter Gesetzesentwürfe aus den Ministerien schon öfter die Vermutung, dass die zuständigen Ministeriumszuarbeiter das Gesetz extra so formulieren, damit die unsympathischen Lobbyisten erstmal an einen Sieg glauben und ihnen später die Zigarre im Mund explodiert.

    Hätte vorher nicht gedacht, dass die so geschickt sind. Aber wenn, wäre es eine wunderbare Konter-Intrige. Hut ab!

    Nur schade um die verlorene Zeit, die wir in Deutschland mit dem Zerreden des LSR verbracht haben, während die eigentlich wichtigen Themen der Netzpolitik weiter nicht angegangen werden.

  4. Hmmmm, in der Pressemitteilung der vg media steht, dass Google die Rechteinhaber erpresst. Erpressung ist doch eine strafrechtliche relevante Handlung – und ausgehend davon, dass Google das nicht tut – begeht vg media soweit nicht aus selbst eine Straftat, wenn vg media wider besserens Wissens behauptet, dass Google Rechteinhaber erpresst?

  5. Zu einem ehrlichen Bemühen um ein Verstehen der Verlegerposition scheint mir die Information nicht ganz unwesentlich zu sein, dass diese – ob zu Recht oder nicht – kartellrechtlich argumentieren. Dadurch nämlich, vor allem mit dem Verweis auf die Prügung durch das Bundeskartellamt, wird erst nachvollziehbar, weshalb der Unterlassungsanspruch auch einen Vergütungsanspruch nach sich ziehen könnte.

  6. Moment. Eigentlich wollte ich was schreiben, aber ich muss erstmal die Bauchkrämpfe vom lachen loswerden….

  7. Lieber Stefan,

    kleine Korrektur: „Das Unternehmen listet die Angebote der Leistungsschutz-Allianz nicht aus“ – hier muss es wohl „auf“ heißen.

    Gruß
    Tom

  8. @Tom: Nein. Sie werden nicht ausgelistet und damit weiter aufgelistet. Nur die Snippets werden Ihrem Lobby-LSR-Gesetz ****wunschgemäß**** beschnitten.

    HAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHA

    Einfach großartig.

  9. Hier scheinen sich ja alle einig zu sein, dass den Verlagen nichts zu gönnen ist. Das sehe ich ähnlich. Aber die Ignoranz die hier an den Tag gelegt wird, wenn es um die nachstehende, wesentlich wichtigere Bedeutung dieses Konflikts geht, ist erstaunlich. Die Verlage mögen die falschen Ankläger sein, mit den falschen Motiven. Aber dass Google seit Jahren weltweit Monopole aufbaut und die Märkte in neu konstruierte Strukturen zwingt, ist Fakt. Dass einzelne Akteure sich dagegen wehren ist wichtig – und da ist es erst einmal egal wer. Dass das in Deutschland passiert, ist umso wichtiger, denn der deutsche ist momentan der zweitwichtigste Markt für Google nach den USA. Dass sich die Journalisten einig sind, welche Risiken die zunehmende Machtzentralisierung von Google in Deutschlands Medienlandschaft mit sich bringt, ist zwingend notwendig.
    Aber sich lediglich darüber zu äußern wie rhetorisch unklug die Verlage in den bisherigen Verhandlungen aufgetreten sind, irritiert mich.
    Sich hinter Google zu stellen, bedeutet sich hinter die Einschränkung von Pressefreiheit, Privatsphäre und Zugang zu Wissen zu stellen. Und wem diese Ausführung zu radikal erscheint, dem empfehle ich sich mal eingehender mit dem Thema Technologie zu beschäftigen als gegen Verlage wie Axel Springer zu wettern. Wenn interessieren die schon?

  10. Ja, ja, noch lacht ihr (ich auch), aber wartet mal ab. Keese und Friede briefen aber gerade die Propagandasekretärin, dass jetzt der Zeitpunkt zur Schaffung einer gemeinnützigen Stiftung mit Steuergeldern sei, um die bedrohte Spezies der Qualitätsjournalisten vor dem Aussterben zu bewahren. Ein Teil der Entwicklungshilfe, ein Teil vom Hartz-IV-Budget (sollen sie doch Kuchen essen!) und die Kultur wird auch bluten müssen. Dazu kommt noch ein 50% Aufschlag auf die GEZ-Gebühr und schon sind die klammen Verleger wieder flüssig. Die ÖR, die wir ja eigentlich haben, um Qualitätsjournalismus, sogar angeblich unabhängigen, zu sichern, die machen sich ja gerade auch unmöglich, da kann man ruhig mal ein paar Privatunternehmungen mit Staatsknete stopfen, um die Qualität zu sichern. Sind halt doch echte Sozialisten, diese Neoliberalen, wir haben das nur nicht kapiert…

  11. And`re können Gema haben,
    können sich an Rundfunkgebuehren laben
    und von eben diesen Gaben
    möcht` Herr Keese auch was haben.

  12. Mit so einer Entwicklung konnte niemand vorher rechnen. Wie kann Google es nur wagen, die für das Internet so wichtigen Verlage dermaßen zu beschränken? Da muss man doch was tun. Die Politik muss das Leistungsschutzrecht dringend überarbeiten und klarstellen, dass Google von den Verlagen profitiert, während die Verlage durch die Suchmaschinenindizierung Nachteile hat, die durch angemessene Zahlungen ausgeglichen werden müssen. Unverschämtheit!

  13. @blunt: Kontrahierungszwang inklusive kostenpflichtiger Snippets klappt hier nicht, weil ein sachlicher Grund für unterschiedliche Behandlung vorliegt: Die Verlage wollen ja Geld dafür. Der Rest der Welt (und der deutschen Verlage) nicht. Daher darf Google selbstverständlich in diesen Fällen die Anrisse auf ein gesetzeskonformes Maß kürzen, weil es ja andernfalls laut der Anspruchsteller gegen das LSR verstieße.

    Das deutsche Recht kennt zwar eine Reihe von Kontrahierungspflichten bei Monopolisten. Aber das Prinzip dahinter ist immer folgendes: Der Monopolist muss eine Leistung abnehmen und ausliefern (z. B. im Pressegrosso) oder liefern (z. B. Deutsche Telekom beim Installieren der Telefonleitung). Aber er kriegt dann selbstverständlich GELD DAFÜR. Er erhält für diese zwangsweise zu erbringende Leistung eine Vergütung durch den ihm aufgezwungenen Vertragspartner.

    Eine Variante, bei welcher ein Monopolist liefern/abnehmen und auch noch dafür ZAHLEN muss, ist im deutschen Recht nicht existent. Auch nicht im LSR. Da müsste der Gesetzgeber noch sehr kreativ werden, um das so hinzubiegen, und vermutlich wäre jeder Versuch schon im Ansatz verfassungswidrig.

    Herr Niggemeier hat es völlig richtig ausgeführt: Das LSR gibt den Presseverlegern Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, keine Ansprüche auf vertragliche Vergütungen oder gar den Abschluss von Lizenzverträgen.

  14. @bnjmnlbr #15

    > Hier scheinen sich ja alle einig zu sein, dass
    > den Verlagen nichts zu gönnen ist.

    Darum geht es doch gar nicht?! Die Verlage hatten mit den Suchmaschinen ein kostenloses Promotion-Tool für ihre Inhalte. Davon haben sie sich selbst per Gesetz abgeschnitten. Man muss Google nicht mögen, um diese Aktion völlig aberwitzig zu finden.

  15. @S-Keller

    Wäre der Kontrahierungszwang nicht gut? Google muss die wieder voll listen und kann dann noch Geld von diesen Verlagen kassieren? Wie es sonst auch üblich ist wenn Kontrahierungszwang besteht.

  16. @15 (@bnjmnlbr): Es geht aber nicht darum, ob Googles Verhalten an anderer Stelle kritikwürdig ist. Dass Google Monopole aufbaut und dass es sich zum Teil fragwürdiger Verhaltensweisen bedient mag stimmen und das mag grundsätzlich auch diskussionswürdig sein; das ist aber eine ganz andere Baustelle. Es ist grade nicht egal, wer sich wie gegen Google wehrt, weil Google in dem konkreten Streit zwischen Google und der VG Media nicht das böse, urheberrechtsverletzende und schmarotzende Unternehmen ist, als das die VG Media es gerne hinstellen möchte.

    Wenn Google in diesem Text eingeordnet werden muss, wenn die Solidarität für Google von seinem sonstigen Verhalten abhängen soll, muss das selbe für die in der VG Media organisierten Verlage gelten. Und dann wird es problematisch: Meines Wissens ist zum Beispiel der Springer-Konzern nicht grade für seine selbstlose, soziale Ader bekannt und auch nicht dafür, dass er auf guten, ausgewogenen Qualitätsjournalismus unter Berücksichtigung anerkannter Standards setzt. Um es polemisch auszudrücken: Sich hinter die VG Media zu stellen bedeutet, sich hinter die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, hinter Hetze gegen Ausländer und gegen Arme zu stellen.

  17. @SJ: Nein, das geht nicht. Google kann nicht fürs Listen kassieren. Dann müsste alle anderen auch zahlen, sonst wäre es wirklich Missbrauch von Marktmacht.

    Es ist ja so: Man könnte wohl wegen der Marktmacht einen Kontrahierungszwang von Google noch rechtlich bejahen. Aber natürlich nur so, wie es weltweit und für alle üblich ist – völlig frei und kostenlos. Alles andere ist tatsächlich absurd.

    Wobei ich denke, dass VG Media-Verlage das seit geraumer Zeit sehr gut wissen und diese ganze bisherige Nummer mit Kartellamtsbeschwerde und Klage nur eine große Show und inszeniertes Empörungsdrama war, um sich hinterher so richtig als armer Verlierer der Informationsgesellschaft und massiv gefährdeter Kulturgutbewahrer gebärden zu können. Man darf wohl davon ausgehen, dass sie entsprechend schon längst einen neuen Gesetzesentwurf in der Tasche haben. Auf den darf man wirklich gespannt sein.

  18. @S.Keller: Schön, dass wenigstens einer da ist, der den Kern der ganzen Veranstaltung wenigstens erkennt. Ich bin weder Jurist noch Volkswirt, bin mir aber was den Kontrahierungszwang angeht, in mehrfacher Hinsicht nicht sicher. Beispiele für Kontrahierungszwänge, bei denen ein Monopolist liefern und zahlen muss, gibt es durchaus: Eine Krankenversicherung etwa muss auch dann einen finanziell schwachen Patienten als Kunden aufnehmen, wenn sie ihm mehr bezahlen muss, als sie am Ende von ihm erhält. Außerdem besteht meiner Erachtens im Fall Google das Problem der Ungleichbehandlung. Ein Monopolist darf nicht – so könnte jedenfalls ein Argument lauten – einige Verlage listen und andere nicht, bloß weil die von ihrem Recht auf Vergütung Gebrauch machen. Die Tatsache, dass das Bundeskartellamt zuletzt angekündigt hat, im Fall einer solchen Auslistung „von Amts wegen“ Ermittlungen aufnehmen zu müssen, würde ich vorsichtig als ein Anzeichen für die grundsätzliche Berechtigung einer solchen Annahme deuten. Wie auch immer: Mit der Auslistung selbst hat sich gar nichts entschieden, weder zugunsten Googles noch zugunsten der VG Mediaj – die eigentlichen Entscheidungen stehen erst bevor.

  19. Ich kann mich an Verlage erinnern, die haben freie Journalisten dazu aufgefordert, ihnen alle erdenklichen Rechte an ihren Texten für die nächsten Jahrtausende zu übertragen. Ansonsten könnten sie, leider, leider, von den Dienstleistungen keinen Gebrauch mehr machen. Dass nun Google die Verlage am Nasenring durch die Manege führt und Marktmacht demonstriert, dürfte bei einigen freien Journalisten mehr als nur klammheimliche Freude auslösen.

  20. Darauf habe ich gewartet und ich finde es großartig. Google ist die Litfaßsäule, die Pinnwand, die Werbewand des 21. Jahrhunderts. Im übertragenen Sinne heißt das, dass jemand die Litfaßsäule mit seiner Werbung beklebt und die dann dafür noch zahlen soll. Ich hoffe echt, dass Google das durchzieht und diese Verbr… nicht noch mehr Intrigen zum Kassieren aus den Schubladen holen.

  21. Herr Niggemeier, ich bin grundsätzlich Ihrer Meinung, dass das LSR absoluter Unfug ist. Allerdings ist Ihre Darstellung hier auch nicht gerade objektiv.

    Sie schreiben:

    Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.

    Sie nennen das Irrsinn, und basteln daraus einen lustigen Widerspruch. Aber das ist (juristisch) nicht der Fall, denn die beiden Teile beziehen sich auf unterschiedliche Argumentationen. Der erste Teil bezieht sich auf die Forderung, dass Aggregatoren für „Übernahmen“ zu zahlen haben. Dafür wurde ja das LSR geschaffen. Der zweite Teil bezieht sich aber eben nicht auf das LSR, sondern auf das Kartellrecht. Es wird argumentiert, dass Google eine markbeherrschende Stellung hat und diese ausnützt, indem es Anbieter auslistet.

    Es ist also in diesem Sinne kein Widerspruch, beides zu fordern. Wie gesagt, inhaltlich stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Aber Sie stellen die Befürworter des LSR so dar, als ob diese nicht einmal 2 und 2 zusammenzählen können. Das ist dann auch ein bisschen schlicht.

  22. „Wenn zwei Partner nicht zueinanderfinden, entstehen Chancen für Konkurrenten.“

    Ich wünsche also den Konkurrenzverlagen viel Erfolg, die google die unbürokratische Nutzung erlauben. Schade um die VG-Media-Verlagen ist es wohl nicht.

  23. @blunt: Die wesentliche Entscheidung wird wohl die des BVerfG sein – auf die Verfassungsbeschwerde von Yahoo hin. Darauf zielt letztlich alles hin. Nach meinem Dafürhalten wird das BVerfG das LSR in der bestehenden Form für nichtig, mindestens aber für verfassungswidrig erklären, und damit rechnet die VG Media auch durchaus.

    Das Geplänkel, das bis dahin vor der Schiedsstelle und dem Kartellamt läuft, ist Nebenkriegsschauplatz. Die heutige Reaktion von Google halte ich für eine Folge des aktuell laufenden Klageverfahrens – das Schiedsgericht wird vermutlich VG Media aufgefordert haben, in dem Verfahren darzulegen, ab welcher Länge die Snippets denn nach ihrer Ansicht kostenpflichtig seien. Worauf dann wahrscheinlich genau die Länge genannt wurde, auf die Google sich jetzt – berechtigterweise – zurückzieht. Das würde alles zeitlich und sachlich zusammenpassen. Der heute auf dem Fuße folgende Vorwurf der „Erpressung“ wäre dann nur eine weitere Nebelkerze, um den Lobbyisten für neue – forcierte und verschärfte – Gesetzesvorhaben politisch aufzuhelfen. Damit kann man dann schon in den Startlöchern stehen, wenn das BVerfG seine Entscheidung fällt. Klar, dass dann sofort eine neue gesetzliche Regelung her muss, die WIRKLICH dafür sorgt, dass Geld fließt. Und wenn es in Form einer Presseabgabe aller Internetnutzer ist.

    Bis dahin wird VG Media mit allen juristischen Bemühungen gegen Google hinten runterfallen, aber das ist m. E. von denen voll und ganz einkalkuliert. So blöd, wie jetzt viele denken, sind die ganz sicher nicht.

  24. @16

    Absatz 3, Abschnitt b.

    Es muss eine abweichende Behandlung stattfinden bei gleichen Bedingungen.
    Was heisst, sie dürften nicht den einem dafür bezahlen und den anderen nicht (insofern beide das wollen)

    Wenn aber unterschiedliche Bedingungen da sind (einer will Geld, der andere nicht), dann wäre es wieder keine unterschiedliche Behandlung.
    Sie dürften auch selber nicht vom einen Geld verlangen und vom anderen nicht.
    Denn selbst mit einem Monopol darf eine Firma selber entscheiden, für welche Leistungen sie bereit ist wie viel zu bezahlen.

    @29
    Es ist vom Standpunkt der Verlage ein Widerspruch und da hilft es auch nicht, dass es unterschiedliche Teile des Rechts betreffen.
    Erst klagen sie gegen Google ihre Snippets nicht zu nutzen und dann beschweren sie sich, dass Google genau das macht (sie nicht nutzen).
    Das wäre so, als ob eine Person eine Unterlassungsklage gegen einen Stalker anstrebt und gewinnt und sich dann beklagt, dass sich dieser sich nicht mehr um sie kümmert.

    Und wie oben beschrieben, damit das Kartellrecht hier zum tragen könnte, müsste eine klare Ungleichbehandlung vorliegen, was es aber nicht tut.
    Google fordert von keinem mehr oder weniger für die gleiche Leistung.
    Eine Abnahmeverpflchtung ergibt sich durch ein (Quasi-)Monopol nicht.

  25. @Bernd

    Google listet nicht aus – Google bietet von VG Medien vertretenen Verlagen nur noch die Überschrift und den Link an. Genauso, wie es die Verlage ja ins Gesetz haben schreiben lassen!

    Auslisten würde bedeuten, dass dieser Verlage überhaupt nicht mehr zu finden wären. Aber das ist hier nicht der Fall.

  26. […] Soweit so gut, sollte man denken. Allerdings ist das für die VG Media anscheinend nicht gut genug. Jetzt schreien und zetern sie, dass Google seine Marktmacht ausnutzt, um die Verlage dazu zu zwingen, die Snippets kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Erpressung nennen sie das. Die VG Media will, dass Google gezwungen wird, die Textsnippets zu kaufen. Oder, wie Stefan Niggemeier es formuliert: […]

  27. Für mich ist damit hinreichend bewiesen, dass das Problem der Verlage nicht bei Google liegt, sondern bei sich selbst. Das Online-Modell muss reformiert werden.
    Google beschränkt sich nun vollkommen auf ein Minimum an Dienstleistung. Google hilft den Verlagen sozusagen nur noch sehr wenig. Google nimmt sich sehr weit als Medium zwischen Verlag und Leser heraus und verbleibt in einer rechtlich einwandfreien Ecke. Und damit zeigt sich, dass das Modell der Verlage im Online-Auftritt offensichtlich nicht tragfähig ist, dass dieses Modell Stützen benötigt und dass dieses Modell nicht aus sich heraus funktioniert. Die Erzeugnisse der Online-Verlage sind somit ermöglicht durch eine glückliche Struktur des Internets, die sie aber vorgefunden haben, an der sie selber aber keinen Anteil haben.
    Das Modell der Presseverlage ist ohne Aggregatoren nicht möglich.

  28. @30 (Bernd): Ich bin Jurist und die Argumentation ist auch juristisch betrachtet widersprüchlich. Kartellrechtlich kann nichts geboten sein, was durch andere Gesetze verboten wird. Das maßgebliche Stichwort lautet „Einheit der Rechtsordnung“. Entweder die Argumentation der Verlage stimmt dahingehend, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich die Anzeige von Snippets im Rahmen von Suchergebnissen verbietet; dann kann Google durch das Kartellrecht (unabhängig von seiner Marktmacht) nicht verpflichtet sein, diese Snippets trotz eines Verbots/trotz der fehlenden Erlaubnis der Rechteinhaber anzuzeigen. Oder Google ist kartellrechtlich verpflichtet, Snippets anzuzeigen; dann muss das Leistungsschutzrecht entsprechend eng interpretiert werden.

    Natürlich bestreiten die Verlage diesen Widerspruch, indem sie unterschiedliche Begründungen wählen und somit die Einheit der Rechtsordnung abstreiten. Die Intention ist klar: Wenn künstlich aufgesplittet wird, kann ein Kontrahierungszwang mit Bezahlzwang konstruiert werden, den das deutsche Recht bisher nicht kennt. Diese Argumentation steht aber auf tönernen Füßen: Entweder die Dienstleistung von Google ist für die Verlage wertvoll. Dann stellt sich die Frage, warum Google dafür bezahlen sollte. Oder die Dienstleistung hat keinen Wert. Dann stellt sich die Frage, warum Google die Verlage nicht auslisten dürfen sollte. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Obergerichte oder ein Bundesgericht dieser Argumentation der VG Media folgt, weil damit Grundprinzipien der bisherigen Rechtsprechung über Bord geworfen werden würden.

  29. Auch sehr dreist gegenüber den anderen Verlagen, die noch gelistet sind ist ja auch folgende Formulierung aus der Pressemeldung:

    Verlage,
    „die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen“

    Das andere vielleicht gern dort gelistet sind, weil es ihnen etwas bringt, kommt der VG Media gar nicht in den Sinn.

  30. Was S. Keller #33 schreibt.

    Ich glaube nicht daran, dass die Verlage so naiv sind, wie sie sich in ihrer gespielten Empörung geben.

    Schon ulkig, Martin Sonneborn hat vielleicht eine Verlegeridee zum besten gegeben, wie man nach der BVerfG-Entscheidung an fremdes Geld kommen könnte.
    http://www.deutschlandfunk.de/europawahl-die-partei-in-bruessel.862.de.html?dram:article_id=290894
    „Ich bin im Kulturausschuss – das kann Sie auch interessieren, fällt mir gerade auf. Ich habe den Plan, dass die 390 Millionen, die sich das öffentlich-rechtliche System zusätzlich ergaunert hat – das Wort ‚ergaunert‘ können sie im Print-Bereich vielleicht streichen und im Deutschlandfunk kann man das auspiepen – diese 390 Millionen möchte ich den Printmedien zur Verfügung stellen. Weil ich glaube, dass die FAZ, die Süddeutsche und Titanic schützenswerte Kulturgüter sind.“

    Er hat das dieser Tage noch einmal wiederholt.
    Aber diese Mehreinnahmen müssen doch eigentlich im nächsten Jahr kompensiert werden, oder?

  31. @33 (S.Keller):

    Sicher sind die Verlage nicht dumm – aber sie überschätzen sich. Die Verlage haben möglicherweise darauf gehofft, dass LSR und die von Schirrmacher und Döpfner in den politischen Kreislauf injizierte Anti-Google-Kampagne den Konzern irgendwann weichkocht (nach dem Motto: Was sind schon ein paar Dutzend Milliönchen für deutsche Verlage, wenn dann wenigstens Ruhe herrscht).

    Nun ist Schirrmacher tot und die halbinsolvente FAZ schreibt nur noch jeden dritten Tag gegen Google. Zudem hat sich überraschenderweise gezeigt, dass Google ziemlich harte Eier hat. Damit stimme ich Ihnen zu, dass Sache in die nächste Runde gehen könnte. Allerdings ist das die ‚all in‘, die finale Runde.

    Ich denke, dass es SEHR schwierig wird, ein verfassungskonformes Gesetz durch die Instanzen zu bringen, dass Google eine Zahlungspflicht auferlegt. Damit gehen die Verleger ein hohes Risiko ein. Und selbst wenn es klappt: Würde Google nicht bewundernswerte Charakterstärke beweisen, wenn es sich dann aus Deutschland zurück zöge? Streetview wird schließlich auch nicht mehr weiterentwickelt.

    Angesichts solcher Risiken wäre es vielleicht doch einfacher, seinen Saugrüssel in die Blutbahnen der Haushaltsabgabe zu bohren.

  32. @janosch #41:
    Subventionen ist in der unabhängigen Presselandschaft leider nicht wirklich die Patentlösung, sondern bestenfalls die Ultima Ratio.
    Dazu genügt ein kleiner Blick nach Frankreich, wo inzwischen viele überregionale Zeitungen defizitär sind und dieser Trend durch die Hilfsprogramme der Regierung nur noch weiter verstärkt wurde.

  33. @karpatenhund (38): Sie schreiben, dass von den Verlagen ein Kontrahierungszwang mit Bezahlzwang konstruiert werden soll, den das deutsche Recht bisher nicht kenne. Ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Hier ist beispielsweise ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der in diese Richtung geht (hier Pharmainustrie):

    Interessant ist auch der Hinweis, dass „dass ein kartellrechtlich angeordneter
    Kontrahierungszwang zu Lasten eines Nachfragers nicht nur in extremen
    Ausnahmesituationen in Betracht gezogen werden kann.“

    Wie gesagt, ich persönlich halte nichts vom LSR, aber dass es schon ausgemacht ist, dass die Verlage vor Gericht untergehen, glaube ich auch nicht.

  34. Die Propaganda Medien/Verleger gehen hoffentlich alle Pleite und machen den weg frei für neue aufrichtigere Jounalisten. In einem vollkommenden Markt mit „vollkommener Markttransparenz“ bräuchte man weder Verleger noch Suchmaschienen. Die Vermitlungskosten gingen also gegen null. So die Theorie. Tatsächlich hat es Google aber in der realen Welt geschaft das im Schnitt mehr als 97% des Werbeumsatzes bei ihnen landet. Google hat also, dank beliebig austauschbarer Inhalte, quasi den Spieß umgedrehen können und einen maximal unvollkommenden Markt geschaffen. Das gibt mir schon zu denken. Für den Verbraucher kann es auch nicht gut sein, wenn die Vergütungen für Inhalteerzeuger gegen null streben.

  35. So eine verquere Denke kann wohl nur aus dem heutigen Deutschland stammen: „Sich hinter Google zu stellen, bedeutet sich hinter die Einschränkung von Pressefreiheit, Privatsphäre und Zugang zu Wissen zu stellen.“

    Satt, selbstgerecht und weltfremd.

    Google IST „Zugang zu Wissen“ pur. Und diesen deutschen Privatsphären-Extremismus kann man in reinster Form an Streetview bewundern.

    Was tatsächlich untergeht ist die unfassbare Überflüssigkeit, ja das Schadenspotential, deutscher Politik und Rechtssprechung.

    Übrigens: es steht dem Zitierten frei, selbst etwas zu erschaffen. Das Ding heißt Marktwirtschaft, in dem wir uns bewegen – auch wenn es meist den Anschein nicht hat.

  36. Dieses Affentheater ist der unumstössliche Beweis für die Existenz multipler Realitäten. Es widerspricht jeglicher Logig und Intelligenz das VG Media in der selben Realität wie Google lebt.

    Wofür andere CERN und LHC brauchen haben wir Axel Springer und Co die den Beweis quasi nebenbei erbringen ohne sich dafür anzustrengen.

    Weg von Satire: Wenn Google aufgrund vom Kartellrecht Verlage grundsätzlich gleichbehandeln müsste und dann zahlen wäre das eine Zwangsgebühr. Die kann aber nur Staatlich gefordert und verwertet werden. Eine Zwangsgebühr von privatrechtlichen Unternehmen an andere privatrechtliche Unternehmen sind in unserem Gesetzesrahmen nicht zu machen. Der Staat müsste also ÖR-Verlage erstellen und mittels GEZ diese Gebühren einziehen, dann aber von allen Nutzern und gegen Nutzungsverweigerung wird das ganze dann Branchenweit als Zusatzkosten wie Steuern eingezogen. Nur so wäre es rechtlich machbar.

    Keinesfalls kann ein Unternehmen oder ein Zusammenschluss an Unternehmen bewirken Inanspruchnahme des Dienstes kostenpflichtig zu erzwingen. Solche Konstrukte gibt es zwar(Aphotheken, Steuerberater, Anwälte), aber dafür müssen diese Unternehmer auch Auflagen erfüllen und dürfen nicht einfach nach Gutdünken agieren. Die Rechte sind mit engen Pflichten verbunden und aus historischen Gründen so entstanden um andere Unzulänglichkeiten auszubügeln. Wenn es bessere Lösungen gibt, wird man sich auch mit der Umsetzung beschäftigen. Aber Verlage und Internet müssen sich nicht über Zwangsgelder voreinander schützen. Sie konkurrieren um selben Markt. Nun muss man weg von den alten Pfründen und hin zu Qualität. Die Papierverlage werden sterben oder sich reduzieren, aber nicht aussterben. Qualität wird auch weiterhin bezahlt werden. Nur Bildzeitung hat es schwer seine 10 Zeiler gegen twitter zu positionieren. Aber das könnte sogar ein Vorteil für die Menscheit sein.

  37. @Bernd (44)

    In dem Urteil geht es darum, dass die Pharmagrosshändler die Pharmaimporteure nachteilig behandelt haben gegenüber anderen Lieferanten.
    „Arzneimittelimporteur generell die Geschäftsbeziehungen zu verweigern“

    Da geht es also nicht um eine generelle Abnahmeverpflichtung sondern darum, dass sie nicht von einem bei gleichen Konditionen abnehmen können und beim anderen nicht nur weil denen nicht gefällt woher die ihre Medikamente beziehen.
    Das würde also zum Tragen kommen, wenn Google z.B. dem FAZ Verlag Geld geben würde um die Snippets anzuzeigen, aber Springer (bei gleichen Preisen) nicht.

  38. Es wäre ja auch zu schön gewesen, wenn man sich die tolle Werbung auch noch hätte bezahlen lassen können.

  39. @ Grumpfdalm:Auch ich habe keine Punkte in FL. Schon lange benutze ich auch kein Fahrrad mehr, um die Radwege zu schonen und den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Auch in die Oper und ins Schwimmbad gehe ich nicht. Daher fordere ich von unserer Stadtverwaltung einen finanziellen Beitrag zu diesem, wie ich finde, vorbildlichen Verhalten.
    Aber bekanntlich ist nicht alles, was hinkt, auch ein Vergleich… :D
    In diesem Sinne ein schönes langes WE

  40. Wow, einfach nur wow.
    Vor allem diesen Satz hier aus der Stellungnahme muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

    Google diskriminiert damit diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchen. Die Inhalte derjenigen Presseverleger, die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen, stellt Google weiterhin dar.

    Nach der vorgetäuschten eigentlichen Absicht aus dem Fragenkatalog müsste es eigentlich genau umgekehrt lauten:

    Google respektiert endlich die Wünsche der durch die VG Media vertretenen Verlage und unterlässt die unerlaubte Nutzung ihrer Inhalte. Aber Verlage, die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen, werden diskriminiert, da deren Inhalte weiterhin von Google angezeigt werden.

  41. Ich find es witzig. Diese winzig kleinen Konzernzwerge hier in Europa wollen einem multinationalen Konzern (der genug Kohle und Patente hat um einen eigenen Staat aufzubauen) an die Karre. Was glauben die eigentlich wer die sind?
    Naja.. schade ist es speziell weder um Springer, noch Burda ..

    Das kommt davon wenn man sich selber zu ernst nimmt. Ich hoffe nur das die Vorstände und Aufsichtsräte diesmal nicht davon kommen, sondern besonders hart auf dem Boden aufschlagen .

  42. das ist schon beeindruckend, wie die Hirnakrobaten der VG-Media aus dem Versuch, Google zu erpressen, eine Erpressung durch Google basteln. Aber das Verdrehen von Wahrheiten ist man von der VG-Media mittlerweile ja gewöhnt. Man fragt sich aber dennoch, ob es in dem Laden nicht wenigstens eine Putzfrau gibt, der die Widersprüche in der Argumentation der VG-Media noch auffallen.
    Vor allem aber frage ich mich, wie man so dermaßen dumm sein kann, daß man die aktuelle Entwicklung nicht vorhersehen konnte.

  43. @ Bernd (44): Der genannte Entschluss besagt, übertragen auf den vorliegenden Fall, lediglich, dass Google den Verlagen der VG Media seine Leistung zu denselben Konditionen anbieten muss wie welt- und deutschlandweit allen anderen Marktteilnehmern auch – nämlich kostenlos für beide Seiten. Und das tut Google ja. Es handelt somit diskriminierungsfrei. Es sind ja hier die VG-Media-VERLAGE, die anders (besser!) als alle anderen behandelt werden wollen!

    Eine Schlechterstellung kann schon deshalb nicht gesehen werden, weil die übrigen Verlage den Gebrauch ihrer leistungsrechtgeschützten Inhalte kostenlos gestatten, obwohl es ihnen – ebenso wie all den übrigen – freigestanden hätte, jederzeit diese Rechte an die VG Media zu übertragen. Von „Nicht wagen, Rechte durchzusetzen“ kann insoweit keine Rede sein, eher von Weitblick und Kalkül. Da lachen sich gewiss jetzt die einen oder anderen fröhlich ins Fäustchen, weil die Konkurrenz sich da gerade so ein grandioses Eigentor schießt.

    Spannend ist daher jetzt, wie die VG Media unmittelbar auf die Kürzung der Links reagiert, weil das evtl. die Suchergebnisse unattraktiver macht und sie damit verschlechtert. Damit befördern sie sich selbst ins Aus. Das Bundeskartellamt hat aber schon mit deutlichen Worten klargestellt, dass ein Kaufzwang nicht besteht, d. h. also, dass Google berechtigt ist, die Inhalte leistungsschutzgerecht auf die frei erlaubte Länge zu kürzen. Nur ein völliges Auslisten wäre demnach problematisch, aber das geschieht ja nicht. Von der Seite kann die VG Media also keine Unterstützung erwarten.

  44. Das schöne an Google’s Entscheidung ist, dass man in den Suchergebnissen zukünftig genau die Seiten markiert bekommt, die man nicht mehr anklicken sollte. Nämlich die ohne Text-Snippet.

  45. Also ich mag Google ja nicht besonders, aber hier applaudiere ich. Tja Arroganz ist eben keine Einbahstraße.

    Schön finde ich auch, dass unsere Firmenfirewall die Seite der VG-Media (bzw. den Link zur Pressemitteilung) mit der Begründung „sexueller Inhelt“ blockiert. :D

  46. Erst meine persönlichen Daten kommerziell ausnutzen, ohne mich an den Gewinnen zu beteiligen, dann sich das geistige Eigentum von Unternehmen anzueignen,, um es zu „verwerten“ . Darum geht es . Ob die Strategie der Verlage richtig ist, ist ein sekundäres Problem. Wahrscheinlich ziehen sie so oder so den Kürzeren vor der Weltmacht Google.

  47. Mich verwundert, wie die doch selbst schon von Google milliardenfach Ausgebeuteten sich zu deren Fürsprecher machen. Mir ist jede Presse als Teil der demokratischen Meinungsbildung wichtiger als der Profit von oligarchisch gelenkten Weltkonzernen, die auch noch mit NSA und Co. kurzgeschlossen sind.

  48. @Dietrich Horstmann: Sie haben aber schon gemerkt, dass sich die VG-Media-Verlage aktuell darüber beklagen, dass Google ihr „geistiges Eigentum“ nicht mehr „verwerten“ will?

  49. In der Nähe vom Düsseldorfer Hauptbahnhof gibt es einen Puff, hinter dessen durchnummerierten Fenstern sich die Prostituierten den Bahnreisenden in den vorbeifahrenden Zügen präsentieren.

    Würde dieser Puff von Verlegern betrieben, hätten diese zunächst einmal Geld von der Deutschen Bahn verlangt, weil die ihre Kunden ja kostenlos mit diesem – nach Meinung der Verleger – schönen Ausblick versorgt. Jetzt würde die Bahn auf der Wegstrecke einfach die Fenster, die in Richtung des Puffs zeigen, verdunkeln. Und die Puff-Verleger würden sich beschweren, das sei Erpressung.

    (Man muss so billige Vergleiche heranziehen, um sich vor Augen zu führen, wie unglaublich bescheuert die Argumentation der Verleger ist. Wie die Entführung der ungeliebten Großtante, für die niemand Lösegeld zahlen will.)

  50. […] Überregionale Tagesthemen Welt: Sonneborn zu EU-Kommissar Oettinger "Könnten Sie auf Englisch antworten?" Mainpost: Die Grünen im Jammertal fr: Lokführergewerkschaft GdL ruft zum Streik auf und kämpft dabei nicht nur gegen die Bahn GA: 263 marode Bahnbrücken werden saniert dpa: Jagdgesetz: Kritik verstummt nicht Medien: Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen! […]

  51. @ Dieter Horstmann

    1) Mit einer einfach robots.txt hätten Sie gegenüber Google jederzeit klarmachen können, dass sie keine Indexierung ihrer Inhalt erwünschen.

    2) Die Verlage haben aber explizit gewollt, dass Google sie indexiert und listet, ansonsten hätten die Verlage ja entsprechend robots.txt gemacht.

    3) Die Verlage verwenden sogar SEO-Profis um entsprechend besser platziert zu werden in Google.

    4) Durch die Aufnahme in den Index macht Google kostenlos Werbung für sie. Wenn ich nun eine Zeitung nehme und dort drinnen Werbung sehe, darf ich dann auch davon ausgehen, dass der Verlag Geld an diese Unternehmen bezahlt hat, damit diese Werbung schalten? Ich meine, schliesslich machen die Verlage ja Gewinn dadurch, dass Werbung enthalten ist in der Zeitung. Also wäre es nur fair, wenn die Verlage entsprechend diese Unternehmungen auch bezahlen.

    5) Google News enthält keine Werbung

    6) Mit der Presse ist es nicht mehr weit her, wie man gerade erst wieder an der Ukraine-Berichterstattung gesehen hat. Alles völlig einseitig: Amis sind gut, die Russen sind böse… Ich kann bei Gott nicht weiter erkennen, wie eine solch gleichgeschaltete und einseitig operierende Presse gut sein soll in einer Demokratie…

  52. Ich würde VG Media nicht Pauschal als dumm bezeichnen. Ich vermute mal das ist so gelaufen:
    Verlage: Wir brauchen ein Gesetz das uns Geld von google einbringt.
    Dann wurden irgendwelchen externen Leute beauftragt sich was zu überlegen.
    Und natürlich haben die sich was überlegt. Dafür wurden sie bezahlt, und wenn sie zu dem Schluss kommen, es gibt einen weg, ist das natürlich besser als der gegenteilige Schluss. Weil dann kann man ja noch weiter Geld damit verdienen den Weg zu gehen.
    Wie geht es weiter?
    Naja wir beauftragen wieder externe Leute damit uns ein Gesetz herbei zu lobotomieren lobbiieren. Natürlich wird das gemacht, dafür wird man bezahlt.

    Und die Verlagschefs sehen sich jetzt folgender Situation gegenüber:
    Die haben Geld in Leute investiert, denen sie vertrauen, die sie für kompetent halten, die ihnen versprochen haben, dass sie Geld bekommen. Sie müssen nur den weg konsequent zu ende gehen. Und wahrscheinlich bekommen sie die ganze Zeit gesagt, dass sie halt spätestens vor Gericht Recht bekommen werden.
    Und alle die sagen, hey was du da machst ist dämlich sind Leute von außen, wo man dann sich dann einreden kann, dass sie ja gegen einen sind und einen nur schaden wollen.

    In so einer Situation ist es schwierig eine Kehrtwende zu machen und einen Fehler ein zu gestehen. Da klammert man sich doch lieber an die Hoffnung, dass doch noch alles gut wird. Also überspitzt gesagt: Ich erkenne das ich einen Fehler gemacht habe, steuere um und muss meinen Hut nehmen, oder ich gehe den Weg zu Ende und muss meinen Hut nehmen aber mit der Hoffnung, dass doch noch alles gut wird.

    In sofern gehe ich davon aus, dass das vor Gericht landet und die bezahlten Berater auf Verlagsseite halt ihre Arbeit mit allen mitteln weiter machen. Und dazu gehören auch solche Pressemitteilungen, die sicherlich schon in der Schublade lagen, weil die ja auch wussten, wie Google reagieren wird.

  53. @Karpatenhund: „…kann ein Kontrahierungszwang mit Bezahlzwang konstruiert werden, den das deutsche Recht bisher nicht kennt.“ Sparkassen dürfen sich für Sparbücher und Girokonten ihre Kunden nicht aussuchen und müssen auch unattraktiver Kundschaft die anfallenden Sparzinsen auszahlen. Ähnliches gilt für Krankenkassen, die ebenfalls für einen beträchtlichen Teil ihrer Kunden mehr zahlen müssen, als sie an Beiträgen einnehmen. Es gibt ja sogar in der Pressebranche ein Beispiel: Pressegrossisten müssen jede auf dem Markt erhältliche Publikation in ihr Programm aufnehmen und dafür natürlich mit dem jeweiligen Verlag einen Vertrag schließen. Natürlich sind diese Beispiele als Referenzgrößen für den aktuellen Fall nur bedingt geeignet (das Thema Monopolstellung ist anders gelagert). Aber die Behauptung, dass das deutsche Recht eine Konstruktion von Kontrahierungszwang mit Bezahlzwang nicht kenne, stimmt so nicht.

  54. @Lukas: Dieser „Puff“ ist ein lizensiertes Bordell und es bedarf schon sehr guter Augen und dem entsprechenden Wissen, um das als Reisender, aus dem Süden kommend, zu erkennen.
    Grüsse

  55. @44 ( Bernd), @71 (Blunt):
    Meine Darstellung war tatsächlich falsch. Der Kontrahierungszwang mit Bezahlzwang existiert. Allerdings nur in ganz anders gelagerten Fällen. Das deutsche Recht kennt zumindest im Grundsatz keinen Kontrahierungszwang mit Bezahlzwang zwischen Personen des Privatrechts.
    Es gibt natürlich ganz spezielle Sondersituationen:
    Bei den angesprochenen Pharmagroßhändlern zeichnet sich die Situation dadurch aus, dass den Großhändlern kein Produkt aufgezwungen wird, das sie nicht wollen, der Kontrahierungszwang also eingeschränkt ist; sie müssen lediglich bestimmte Bezugsquellen unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigen.
    Bei Pressegrossisten ist der Kontrahierungszwang eine Reaktion auf den massiven Eingriff in den Markt durch den Staat. Er stellt einen Ausgleich zu einem gesetzlich garantierten Monopol dar. Der Staat musste den Kontrahierungszwang also deswegen einführen, weil er auf der anderen Seite den Grossisten ein Monopol garantiert hat, er also in die Vertriebsmöglichkeit der Verlage eingreift. Der Gesetzgeber kann den Verlagen auf der einen Seite nicht verbieten, ihre Erzeugnisse frei zu vertreiben, auf der anderen Seite dem gesetzlich bestimmten Alleineinabnehmer aber die Wahl lassen, ob er die Erzeugnisse abnimmt. Die Konsequenz wäre nämlich, dass das Bestehen von Verlagen faktisch von der Zustimmung der Grossisten abhängig ist. Wir werden sehen, wie sich die Situation um Presse-Grossisten in Zukunft entwickelt.

    Bei Krankenkassen ist es ähnlich: Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich vor, dass Menschen krankenversichert sein müssen. Der Kontrahierungszwang ist also auch hier ein Ausfluss des Eingriffs des Gesetzgebers in den Markt. Zudem wird hier die Krankenversicherung für diesen Kontrahierungszwang bezahlt, nicht der Versicherte. Der Fall ist also nicht nur anders gelagert, sondern überhaupt nicht vergleichbar, weil kein Kontrahierungszwang plus Bezahlzwang existiert, sondern die Krankenkasse für Zahlungsrisiken entschädigt wird.
    Und bei Banken besteht auch kein Bezahlzwang plus Kontrahierungszwang, sondern zum Teil ein Kontoführungszwang. Wie die Banken dabei ihr Angebot kalkulieren, ob sie für ihre Dienstleistungen Geld nehmen oder nicht, bleibt ihnen überlassen. Allerdings müssen sie Kunden unter bestimmten Umständen gleich behandeln und sind zudem ohnehin bei der Gebührenerhebung zum Teil eingeschränkt. Im Regelfall fallen aber zumindest für das Guthabenkonto durchaus Kosten an, die natürlich vom Kontoinhaber zu tragen sind.

    Letztendlich muss ich für meine Falschdarstellung um Entschuldigung bitten, bleibe aber dabei: Das sind nicht vergleichbare Situationen.

  56. @Karpatenhund: Exakt die von Ihnen vorgebrachten Einwände (sehr gut auf den Punkt gebracht übrigens) hatte ich auch im Sinn, als ich schrieb, dass diese Fälle mit der Google-VG-Media-Geschichte nicht ohne weiteres zu vergleichen sind: Es geht darin zwar auch um Monopole, diese sind aber zumeist vom Staat künstlich geschaffen worden. Allerdings sind alle diese Fälle auch untereinander nicht wirklich vergleichbar, was ich als Zeichen dafür sehe, dass solche Kontrahierungszwänge grundsätzlich sehr einzelfallbezogen entstehen.

  57. Ein Aspekt ist mir hier nicht ganz klar, und zwar die Rolle von Google als Monopolist.
    Sicherlich hat Google nichts dagegen, und vermutlich hat es das eine oder andere Mal die eigene Stellung ausgenutzt oder gar missbraucht, aber wieso wird immer wieder so formuliert, als seien sie durch eigenes, gezieltes und kontinuierliches handeln zum Monopolisten aufgestiegen?
    Google bietet sehr grob gesagt den Nutzern Leistungen im IT-Bereich an, und zwar in bestmöglicher Qualität und „kostenlos“ (wir zahlen halt nicht mit Geld, sondern mit unseren Daten). Der Konsument/Nutzer ist aber in seiner Entscheidung komplett frei, diese Leistungen anzunehmen oder nicht!? Es gibt ja genügend Konkurrenten am Markt. Wieso soll Google dafür bestraft/anders behandelt werden, dass Nutzer eben dessen Angebot cooler finden als andere? Es besteht nichtmal „Gruppenzwang“ wie bei Facebook oder Whatsapp, die den Markt beherrschen „weil eh alle da sind“. Andere Angebote für Mail, Maps, Suche usw. sind sicherlich auch konkurrenzfähig, der Nutzer entscheidet sich aber für Google. Paradoxerweise wird somit Googles gute Leistung zu dessen Nachteil…
    Klar, an dieser Stelle muss man Spiderman zitieren – Google kann selbstverständlich nicht einfach frei agieren, sondern die Verantwortung für die erreichte Marktstellung übernehmen. Aber sie dafür zu bestrafen finde ich bedenklich.
    Ist ein „de-facto-Monopol“, vom Konsumenten freiwillig erschaffen, einem tatsächlichen Monopol gleichzusetzen? Rein rechtlich? Im gesellschaftlichen Diskurs?

    Zu den Ereignissen an sich wurde ja genug geschrieben. Das der tatsächliche Erpresser die Gegenseite als ebensolchen bezeichnet ist sehr amüsant und gleichzeitig ein Zeugnis für fortgeschrittene Blindheit und Gier. Die Verlage sollten sich lieber darauf konzentrieren, ihr Angebot zu verbessern und der heutigen Zeit anzupassen, statt rumzumosern dass das böse Internet alles kaputt macht. Das erinnert stark an die Musikindustrie zu Napster-Zeiten, und wir haben ja gesehen wie sich das ganze entwickelt hat.

  58. Verständnisfrage:
    Diese „Wer nutzen will, muss vorher fragen“-Verlage sind die gleichen, die Bilder von Opfern ungefragt aus Facebook und ähnlichem klauen, um z.B. ganze Titelseiten zu illustrieren?

  59. @bnjmnlbr Es wäre natürlich strunzdumm hier Google als Monopolisten auch noch verteidigen zu wollen.

    Aber es geht in Wirklichkeit gar nicht um Google. Google wird von der VGMedia nur als erstes „an die Wand gestellt“. Wenn sie diesen Hirsch erschießen könnten, würden alle anderen Hirsche, ob groß oder klein freiwillig kuschen.

    Es geht hier ausschließlich um das aktuell schwindende Meinungs-Monopol der sogen. „Qualitätsjournalisten“ von Springer und Co. Das ganze Machtgefüge in diesem Land beruht darauf, dass diese Leute von potenten (reichen) Anzeigenkunden Geld zur Verblödung der Bevölkerung bekommen. Wer soll diese Aufgabe übernehmen, wenn es sich eines Tages nicht mehr lohnen sollte, Bild, Focus, Spiegel und ähnliche Drecks- und Lügenblätter zu drucken? Wie könnten die Reichen dann noch die Meinungsbildung der armen beeinflussen? RTLII, SAT 1 und Co. werden ja früher oder später den gleichen Weg gehen wie Springer jetzt.

    Ich denke wir sollten uns freuen, dass Google – trotz äußerst kritisierenswerter und kritisch zu sehender Monopolstellung – hier den Rücken gerade macht und diesen Firmen zeigt: Euer Geschäftsmodell ist am Ende. Es wird Zeit, dass allen klar wird, Pressefreiheit bedeutet vor allem auch Freiheit der Menschen von Manipulation durch eine staatlich gelenkte Lügenpresse.

    Ob das Google-Monopol dann bestehen bleibt oder andere Suchmaschinen Google den Rang ablaufen, weil die Menschen auch das Google-Geschäftsmodell (zahle mit Deiner Privatsphäre – Deinen Daten) nicht wollen, muss eine Abstimmung mit den Füßen zeigen.

  60. @emden09: Nicht mit den Füssen, mit der rechten Hand und Maus.
    Mittlerweile soll es auch andere Möglichkeiten geben? Da kenne ich mich nicht so aus und mit meinen Maschinenbau-Fingern über Displays zu streicheln: Ich habe da anderes in Erinnerung: Weiblichwarme Brüste sind bevorzugt. Gegen diese „Funktion“ hilft auch keine „APP“.

  61. @Blunt (74): Soweit ich informiert bin, ist der nächste Schritt der Verleger ja schon in der gesetzgeberischen Pipeline: Man will darauf hinarbeiten, dass die Auffindbarkeit bei Google ähnlich gewichtet wird wie die Versorgung mit lebenswichtigen oder öffentlichen Waren und Dienstleistungen (Strom, Wasser, Post, Gesundheit), womit man dann einem gesetzlichen Kontrahierungszwang auf die Sprünge helfen könnte.
    Das wurde ja schon letztes Jahr vorausblickend eingeschleust: http://www.neunetz.com/2013/11/27/koalitionsvertrag-plattformneutralitat-soll-gute-positionierungen-fur-presseverlage-sicherstellen/

    Allerdings bliebe dabei immer noch das „Bezahlproblem“, denn ein Recht auf diskriminierungsfreies Erscheinen in Suchmaschinen kann, selbst wenn man es rechtlich normieren würde, nicht einfach mit einem gesetzlich festgelegten Kaufzwang von Presseinhalten verbunden werden – das wäre ja noch verfassungswidriger als die derzeitige Variante des LSR. Eine derartig invasive staatliche Reglementierung würde schon die unmittelbare Gefahr eines Marktversagens erfordern, wovon ja keine Rede sein kann. Presseinhalte kommen immer noch auf den unterschiedlichsten Wegen zum informationssuchenden Bürger, vorzugsweise aus der Presse selbst :-)
    Zudem kann Deutschland solche Entscheidungen gar nicht im Alleingang treffen, weil das nach EU-Recht unzulässig wäre.

    So gern die Verlage auf diesem vermeintlich schlauen Umweg an Googles Geld kommen möchten – es wird juristisch nicht funktionieren.

  62. Ich habe einen Link gefunden, der zum Thema LSR auch schon mal bei SN verlinkt wurde (glaube ich). Der behandelt genau den vorliegenden Sachverhalt, nämlich dass Google aus kartellrechtlichen Gründen nicht gezwungen werden kann, kostenpflichtige Presseinhalte zu verlinken (also die Snippets, an denen sich die Verlage gütlich tun wollen). Ein komplettes Auslisten könnte aber derzeit wohl schon verhindert werden, was allerdings nicht zur Debatte steht.Google macht halt genau soviel wie nötig, um die Zahlungspflicht zu vermeiden.

    http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2206868

  63. In der besagten Pressemitteilun heisst es:

    auf Zahlung einer angemessenen Vergütung aus dem Presseleistungsschutzrecht

    Ja wie ist das nun?

    Ermöglicht das LSR nur eine Möglichkeit der Unterlassungsklage oder regelt das letztendlich auch die Vergütung?

  64. @nurmalso #82:
    Grundsätzlich gibt es mit dem LSR nur das ausschließliche Recht die „Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen (…)“:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87f.html
    Daraus ergibt sich zumindest ein Unterlassungsanspruch (wahrscheinlich auch ein allgemeiner Anspruch auf Schadenersatz, wenn das LSR verletzt wurde, der ist aber nicht explizit im LSR geregelt). Eine Vergütung wird üblicherweise von den Parteien ausgehandelt, bspw. als Lizenzgebühr (Erlaubnis zur Veröffentlichung gegen entsprechende Kohle). Die tatsächliche Vergütung ist also nicht durch das Gesetz geregelt.

  65. Hallo,

    Könnte nicht Google ihrerseits jetzt auf einem dt. Gerichtshof… (oder bei der Polizei…? Ganz genau kenne ich mich in dem Segment jetzt nicht aus) eine Anklage wegen Verläumdung anleiern? Immerhin wird Google hier Taten unterstellt, die Sie nicht getan haben… oderso

  66. Wobei es überhaupt fraglich ist, ob man bei google von einem Monopol reden kann. Es gibt ja noch andere – google ist eben nur beliebter. Und die Konkurrenz hat auch keinen erschwerten Marktzugang – es ist genauso leicht, statt google.de yahoo.de in den Browser zu tippen.

    Wenn in einer Stadt das einzige Krankenhaus privatisiert wird, dann hat man ein Monopol.
    Wenn die Strom- oder Wasserversorgung privatisiert wird, dann hat man auch Monopole.
    Komischerweise haben DIESE Monopole die Verlage noch nie gestört…

  67. Ach so, Microsoft hat bei Anwendungen (Office) de facto ein Monopol – vor allem wegen der Kompatilibität. Darüber sollte man mal reden.

  68. Ich hatte diesen Vergleich schon an anderer Stelle gepostet:

    Kommt ein Mann zum Rechts­an­walt und sagt: “Hey, ich brau­che drin­gend Deine Hilfe! Mein Fall war auch schon in den Mas­se­ne­dien. Wenn Du mir hilfst, wirst Du, lie­ber Herr Rechts­an­walt, si­cher­lich über die Be­richt­er­stat­tung in den Mas­sen­me­dien schnell be­kannt wer­den. Also zahl mir bitte 500,- Euro da­für, dass Du mich in mei­nem Fall ver­tre­ten darfst.“

    Ich will nicht ausschließen, dass es den ein oder anderen Kollegen geben mag, der auf ein solches Angebot sogar eingeht. Was ich von solchen Kollegen halte, schreibe ich hier lieber nicht. ;-)

  69. @88 (Sigmund): Zu behaupten, dass Google ein Monopol hat, ist nicht nur fraglich, sondern streng genommen falsch. Natürlich gibt es noch andere. Das ist aber für die Anwendung des Kartell- und Wettbewerbsrechts auch nicht so wichtig, weil bereits bei einer marktbeherrschenden Stellung bestimmte Maßnahmen ergriffen werden können. Und die kann schon ab unter 50% Marktanteil gegeben sein. Unerheblich ist, woraus diese markbeherrschende Stellung resultiert: Diese kann sich aus einer jahrelangen, guten Strategie des Unternehmens ergeben, aber auch aus ursprünglichen gesetzlichen Monopolen (Wie beispielsweise früher im Post- oder Telekommunikationsbereich).

    Dass Google zumindest im Suchmaschinenbereich eine marktbeherrschende Stellung hat, dürfte unbestritten sein.

  70. @emden09 Ich sehe durchaus Deine Punkte und sie leuchten ein. Aber Kurzsichtigkeit wird bestraft und in dem vorliegenden Fall löst ein die Pressefreiheit manipulierendes Übel das andere lediglich ab. Ich empfehle hierzu den folgenden Artikel der erklärt welche Gefahr hinter der Monopolisierung von Informationen im Internet steckt.

    https://medium.com/@justpw/its-time-to-rethink-the-link-66d32ff0e2e2

    Denn schlimmer als offensichtliche Manipulation ist die nicht offensichtliche. Wenn durch das gezielte Hervorheben oder Weglassen von Informationen die Meinung unterbewusst gelenkt wird. Im konkreten Fall: es gäbe eine Institution die die Macht hätte jeden Tag aus allen Tageszeitungen nur die Artikel sichtbar zu machen, die sie für lesenswert hielte, ungeliebte Presse würde dem Leser erst gar nicht sichtbar gemacht. Das wir uns momentan mit offenen Armen genau in dieses Risiko bewegen, lässt sich kaum abstreiten.

    Aber was passiert?

  71. #bnjmnlbr

    Die Manipulation haben wir ja bereits durch die „Traditionsmedien“ – eindrücklich demonstriert an der Ukraine Berichterstattung. Alles wurd gleichgeschalten. USA = gut, Russland = böse…. was kann also noch schlimmer werden?

    Man könnte eigentlich argumentieren, dass durch das Wegfallen dieser Gleichschaltung an sich ein ausgeglicheneres Bild gewonnen werden kann…

  72. Lebenslang erpresse ich schon die B-„Zeitung“, weil ich die noch nie gekauft habe.
    Bin gespannt, wann die Groko einen Aufschlag der GEZ-Abgabe für Bäcker beschließt,
    damit er mir beim Brötcheneinkauf weiterhin B-„Zeitung“- Überschriften zeigen darf.
    Darf? Muss! Immerhin hält mein Bäcker das Monopol (in dieser Straße).
    Dann steigen die Brötchenpreise und die B-„Zeitung“ schreibt eine Revolution herbei.
    ;)

  73. ich lese hier ständig was vom monopolisten google. kann mal wer den begriff suchmaschine in die suchmaschine seiner wahl eingeben und das ergebnis darstellen?

  74. @SJ Ja, so lässt sich argumentieren. Objektiv betrachtet könnte der Zustand möglicherweise für einige Zeit besser sein als der jetzige. Doch, es bleibt ein durch einen Akteur kontrollierter Zustand der in dessen Ermessen ausgeübt wird. Darin liegt noch keine wirkliche Gefahr. Was passiert jedoch, wenn das Ermessen dieses einen Akteurs nicht mehr kontrolliert wird, geschweige denn kontrolliert werden kann. In der Situation befinden wir uns offensichtlich. Dann sind wir diesem Akteur ausgeliefert, im Guten wie im Schlechten. Für was er sich entscheidet, bleibt dann nur noch zu hoffen oder zu befürchten. Welche Gefahr diese Abhängigkeit insbesondere für die Medienbranche darstellt, liegt auf der Hand. Die Meinung der Menschen wird noch stärker – weil undurchschaubar und unkontrollierbar – als bisher gelenkt.
    Deshalb bedarf es eines Mächtegleichgewichts zwischen möglichst vielen Akteuren, die – und darum geht es – gleichberechtigt und ohne ‚parteiischen Schiedsrichter‘ zu Wort gelangen können. Freiheit bedeutet, der Leser entscheidet was er liest. Und nicht Google was er nicht liest. Und wenn sich ein Unternehmen eine Monopolstellung an einem Markt erkämpft hat, gilt es dieses zu regulieren, wie ein künstlicher Wettbewerber zu agieren, um das Gleichgewicht wieder herzustellen.

  75. @bnjmnlbr: Und wenn Google plötzlich an die Verlage Geld für jede Verlinkung zahlen muss, ändert sich all das, was Du hier anprangerst? Mit Verlaub: Thema verfehlt.

  76. @@bnjmnlbr

    Im konkreten Fall: es gäbe eine Institution die die Macht hätte jeden Tag aus allen Tageszeitungen nur die Artikel sichtbar zu machen, die sie für lesenswert hielte, ungeliebte Presse würde dem Leser erst gar nicht sichtbar gemacht. Das wir uns momentan mit offenen Armen genau in dieses Risiko bewegen, lässt sich kaum abstreiten.

    Dir ist aber schon klar, dass das Prinzip Suchmaschine in einer pluralen Gesellschaft auch von der eigenen Glaubwürdigkeit und der Akzeptanz derselben durch die Nutzer (lustige parallelen btw) abhängt, oder? Wenn ein Suchalgorithmus den Eindruck vermittelt all zu arg zu manipulieren, wird die entsprechende Suchmaschine recht schnell nur noch ein Nischendasein pflegen. Denn nicht vergessen: Im Internet ist ein gleiches/ähnliches Angebot nur einen Klick entfernt.

    Natürlich gilt das nur, solange es noch die Möglichkeit gibt, andere Suchmaschinen zu entwickeln / zu betreiben – aber das Google in näherer Zeit die einzige Suchmaschine wird, dafür gibts doch jetzt nun wahrlich keine Anzeichen.

    Deshalb bedarf es eines Mächtegleichgewichts zwischen möglichst vielen Akteuren, die — und darum geht es — gleichberechtigt und ohne ‚parteiischen Schiedsrichter‘ zu Wort gelangen können.

    Stimmt, und da man so gleichberechtigt neben seinen direkten Mitbewerbern stehen will, beschäftigt man sich intensiv mit SEO, damit einem der Schiedsrichter auch ja besonders wahrnimmt. Ernsthaft jetzt?

    Dein Mächtegewicht bedeutet schlicht nur eins: Keine Suchmöglichkeiten, sondern einzig die direkte Ansteuerung der URL mittels Eingabe im Browser. Oh, und bitte auch kein Twitter, Facebook oder sonstige Linkteilungsmöglichkeiten, auch so parteiische Schiedsrichter. Erst dann hast du deine Gleichberechtigung. Und trotzdem wird dann bild.de eher angesteuert als sueddeutsche.de – weniger Buchstaben zum tippen.

    Natürlich ist eine personalisierte Suche mittels Suchmaschine oder Social Network problematisch zu sehen. Aber das kann man doch dem Anbieter derselben nicht vorwerfen, sondern einzig dem Nutzer, der diese Art der selbstgewählten Einschränkung freiwillig und ausschließlich nutzt, während der Blick über dem Tellerrand nur einen Klick weiter ist.

  77. @95, 99 bnjmnlbr

    Hübscher Versuch. Allerdings sind es natürlich die Verlage mit ihren Presseerzeugnissen, welche durch Weglassen manipulieren (können). Google listet nur das auf, was eben diese Verlage ins Netz kübeln.

    Mir deucht ja, du bist ein alter Ego von Keese oder einem anderen Verlagslobbyisten. Anders lässt sich nicht erklären, dass du ausgerechnet Google, welches ja – bei aller gerechtfertigten Kritik an bspw. Klarnamenzwang, Google+-Zwang usw. – Informationen in einzigartigem Ausmaß zugänglich macht, vorwirfst, es würde Informationen monopolisieren.

    Ausgerechnet der Firma also, die mit der Suchmaschine, mit Youtube, mit StreetView, mit Google Earth, mit Google Maps, Google Books, Google Scholar, Google Groups, Google Sky usw. unfassbar viele Informationen kostenlos und weltweit _zugänglich_ macht, wirfst du vor, es würde Informationen beschränken und „bestimmen“, was der Nutzer konsumiert.

    Und als ob diese groteske Verdrehung der Wirklichkeit nicht reicht, argumentierst auch noch im Sinne der Verlage, welche ja mit dem LSR (und weiß der Teufel wievielen Urheberrechtsverschärfungen) _tatsächlich_ die Beschränkung und Monopolisierung von Informationen betreiben.

  78. s.Keller: Presseabgabe?

    … mit einem klick organisieren sich die Menschen heute neu …

    nicht nur der Handel ist durch das Internet im Wandel. auch Verlage, Printzeitungen. früher war es die Aufgabe von Zeitung und Verlagen Informationen zu sammeln, zu entscheiden, was ist für die Leser wichtig, was nicht – böse Buben glauben es gäbe auch in unserer Presselandschaft eine Zensur – und die Informationen zu veröffentlichen. Die Zeitung war eine Macht im Staate und deckte so manche Skandale auf. Dies hat sie aber vergessen zu tun. Wo bleiben die aufgedeckten Skandale in Wirtschaft und Politik? Da diese kaum noch von dem heutigen Journalismus zu erwarten ist, haben sich Zeitung und Verlage auch überlebt. Mit dem Netz informiert sich der Nutzer selbst, ist in dieser Minute schneller vom Tagesgeschehen informiert als eine Zeitung es morgen abdruckt. Sucht sich entsprechend seiner Interessen selbst Daten , Informationen aus dem großen Netz egal ob über Google oder andere Suchmaschinen. Suchmaschinen sind Dienstleister und diese nutzen wir hier alle kostenlos, weshalb soll dafür eine „Presseabgabe“ gezahlt werden? Wer über Google sich aufregt, der gründe doch selbst eine Suchmaschine. Wer sagt das gehe heute nicht mehr, der sollte hier nicht so laut schreien. Das Leistungsschutzrecht ist kacke und wenn ich für Informationen und Bilder zahlen soll, so schaue ich mir das nicht an, basta ! Dann gehe ich lieber in den Wald und sammle Pilze oder gibt es dafür auch schon eine Abgabe. Die Verlage benehmen sich wie der Staat, versuchen den Bürger, die Unternehmer zu schröpfen und das Geld in ihrer eigenen überteuerten, ineffizienten Verwaltung zu verbrennen.
    Ich habe einen schönen Blog gefunden: Städte der Zukunft da steht: …Städte sind Spiegelbilder der Gesellschaft. Wir leben in einer digitalen Gesellschaft, die sich mit dem Tempo eines Fingerzeigs auf dem Display umorganisiert. Die virtuelle Ökonomie mit ihrer asynchronen Taktung bricht die Raum- und Zeitstruktur der Stadt auf. Das Netz zerstreut Identitäten und verteilt dafür temporäre Heimaten – ein Pop up-Store oder ein Veganer-Eissalon hier, ein soziales Netzwerk dort – zeitgemäße Boxenstopps für digitale Nomaden. Flanieren im Netz und Flanieren im physischen Raum gehen ineinander über.
    http://blog-ztb-zukunft.com/2014/06/05/fragmentierte-stadt-achtel-statt-viertel/

    Wir leben in einem großen gesellschaftlichem Wandel, in dem alte Geschäftsmodelle sterben und neue entstehen, siehe alleine Taxi und Internet-Fahrgemeinschaften. Wer das nicht erkennt, den möchte ich an einen Spruch von Gorbatschow erinnern: “ Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben „. Nie war der alte Spruch , der die politische Wende der DDR einleutete, so brisant wie heute !

  79. @Wilz: Und mir deucht ja, Sie sind ein alter Ego von Eric Smith oder einem anderen Google-Lobbyisten: Boah, bringt diese Unterstellung jetzt die Debatte weiter.

  80. Wenn man sich ansieht, wer bei VG Media aktiv ist, wird auch einiges klarer.

    Z.B. Maren Ruhfus, Geschäftsführerin – Verantwortlich für interne und externe Kommunikation sowie für die politische Strategie.

    Bis Mitte 2013 war sie Direktorin für politische Kommunikation der GEMA mit politischen Verbindungsbüros in Berlin und Brüssel.

    Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA zu ihrem Weggang: „… freuen wir uns darüber, dass sich im Rahmen ihrer neuen Tätigkeit für die VG Media auch zukünftig Gelegenheiten zur Zusammenarbeit ergeben werden.“

    Dr. Harald Heker war, bis zu seinem Wechsel zur GEMA, 15 Jahre lang Justiziar bzw. Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

    Hier ist Maren Ruhfus mit Ansgar Heveling zu sehen.

    http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/DACH-Forum-2014-Providerhaftung-neu-bestimmen

    Ansgar Heveling ist Bundestagsabgeordneter der CDU und u.a. in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

    2012 hat Hevelings für seinen Newsletter Bilder von Wikimedia Commons verwendet, ohne Fotograf und Lizenz korrekt zu nennen.

    In der Enquete-Kommission ist einer von der CDU bestellten Sachverständigen Dieter Gorny (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie). Gründer von VIVA.

    Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie ist Dr. Florian Drücke.
    Hier ist er, und DIeter Gorny, nebst einigen anderen, mit Bundeskanzlerin Merkel zu sehen
    http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/news/ifpi-spitzentreffen-mit-bundeskanzlerin-angela-merkel/

    Da wächst zusammen, was zusammen gehört.

    Das ganze könnte man noch stundenlang machen und am Ende kommt raus – es geht einfach, wie immer, ausschließlich um Macht, Geld und Einfluß.

  81. Ich würde Google anraten, eine Klage wegen „Verleumdung“ und „Aufruf zum Rechtsbruch“ gegen die VG-Media anzustrengen und gleichzeitig eine saftige Kostennote und Schadenersatz wegen Rufschädigung und damit zusammenhängend ausbleibender Einkünfte basierend auf eigenen Tagessätzen zu stellen. … Da dürften ein paar Milliönchen zusammenkommen, die dem Springer-Gesinde schwer zu schaffen machen würden

    nur dass wir uns recht verstehen: üblicherweise versuche ich, Google zu meiden. Aber den Spaß lass ich mir nicht entgehen …

  82. @Lukas #67

    Das Bild mit dem Puff macht so keinen Sinn, well die Bahn ja durchaus eben immer noch auf den Puff hinweist. Nur halt ohne aussagekräftige Bilderchen.

    Die Verleger entsprechen eher den Puffbesitzern, die von Taxifahrern eine pauschale Vergütung verlangen, wenn diese Kunden in den Puff bringen.

  83. Ich schäme mich, Mitglied dieser Bananenrepublik zu sein. Hinter vorgehaltener Hand wird global über Deutschland doch nur noch gelacht. Und was Google angeht: Ich hätte kurzen Prozess gemacht und sämtliche Snippets aller deutscher Verlage abgeschaltet und angeboten, sie gegen Geld wieder einzuschalten. Aber kann Google ja immer noch machen.

  84. @buschinski

    Gut, dass mein Lebensglück nicht davon abhängt. was irgendwer weltweit hinter vorgehaltener Hand über bundesdeutsche Gesetzgebung denkt.

  85. @111 (buschinski): Wieso? Hast du aktiv an der Gesetzgebung mitgewirkt?

    (Google kann übrigens froh darüber sein, dich nicht als Berater an Bord zu haben. Sowohl aus rechtlichen als auch aus PR-Gründen wäre es ziemlich dumm, die Verlage komplett aus dem Index zu werfen und Geld für die Listung zu verlangen.)

  86. @111 (buschinski): Da war ich mit dem zweiten Teil meines Kommentars wohl etwas schnell und habe falsch gelesen. Von einer Auslistung war nicht die Rede, sorry).

  87. @ JoJo, # 107:

    „Hier ist Maren Ruhfus mit Ansgar Heveling zu sehen. [Link] Ansgar Heveling ist Bundestagsabgeordneter der CDU und u.a. in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. […] Hier ist er [Florian Drücke], und Dieter Gorny, nebst einigen anderen, mit Bundeskanzlerin Merkel zu sehen“

    Ich finde Ihre Herleitung etwas gewagt. Nicht alle, die mal zusammen auf einem Foto waren, stecken gleich in allen Belangen unter einer Decke, auch wenn es auf den ersten Blick noch so logisch erscheint.

    Was würden Sie aus diesem Bild schlussfolgern?
    http://blogs.reuters.com/great-debate/files/2013/08/obama-putin-better.jpg
    Dass Obama und Putin die Ukraine-Krise nur inszenieren, um von einem drohenden Katzenstreumangel abzulenken?

  88. […] Nur echt mit Don­ner­kupp­lung Ge­richte dür­fen Na­men nicht schwär­zen Wie der BND der NSA Zu­gang zum In­ter­net­kno­ten DE-CIX schenkte Deut­scher Leh­rer in den USA ver­ur­teilt Recht­spre­chungs­über­blick in Straf­sa­chen 09/2014 Die Dis­kette soll weg! Apple wird un­ter­ge­hen – ein Zwi­schen­ruf der letz­ten Wo­che Ver­lage em­pört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht ver­let­zen! […]

  89. @116 (Kunze): Wo schlussfolgere ich das? Ich habe meine Beiträge nochmal durchgeschaut. Wenn ich nichts überlesen habe, habe ich das nicht behauptet.

  90. das lsr hat sich teilweise schon gelohnt. die verlage haben positive nachrichten für die zukünftige bundesregierung (also die parteien, die dem lsr zustimmen) geliefert und die gewünschte opposition dauerhaft kritisiert. mit dem wahlergebnis ist der teil des deals aufgegangen. ob die verlage im gegenzug wirklich dran geglaubt haben, dass google bezahlt? naja, die hoffnung stirbt zuletzt. jedoch hat die vg media weiterhin ein scharfes schwert gegen unliebsame blogger.

  91. @103/Anne:
    „Google“ ist sicherlich eine gute Suchmaschine, aber woher weis ich, dass das stimmt?
    Ja, ich bin so leichtsinnig, mich hier öffentlich mit dem mittlerweile sehr schnell gewordenen „Tor-Browser“ zu deanonymisieren.
    Hier benutze ich „Ixquick“ in der HTTPS-Version, ersatzweise „Startpage“, das nur Google verwendet.
    Wie sicher und anonym das alles wirklich ist, kann ich mangels Wissen nicht beurteilen.
    Ein bischen Fatalismus(„mir egal..“; „habe nichts zu verbergen…“) gehört wohl heute dazu…

  92. @100 Thorsten

    „Und wenn Google plötzlich an die Verlage Geld für jede Verlinkung zahlen muss“

    Exakt das war die urpsrüngliche Zielsetzung mit dem LSR. Das Links bzw Linktexte aus dem LSR ausgeklammert wurden, kam erst im Laufe des Prozesses zustande. Der Druck der Aufgebaut wurde hat genau das bewirkt und an dieser Stelle den ursprünglichen Profitmaximierungsplan in ein Eigentor verwandelt.

    Man muss quch beqchten welche Personen/Jahrgänge/Berufsgruppen in der Führungsetage unseres LSR-Kommandos sitzen. Ich zweifle daran das ihnen überhaupt bekannt ist was ein Link ist und was sie sich da mit dem LSR selbst eingebrockt haben.

    Allerdings dürfte spätestens jetzt ein Rauhnen durch die Reihen gehen. Ich Zweifle daran das si hdie selbsteingebrocke Situation anders als durch eine komplette Rolle Rückwärts lösen lässt. Wir werden garantiert in absehbarer Zeit einen interessanten PR-Stunt sehen um das zurückrollen als Gesamtsieg dazustellen. Jede Menge LSR Verlierer, keine Gewinner. Danke Bundesregierung, das war mal wieder typisch und ach so unerwartet. Toll.

  93. @karpatenhund
    „Dass Google zumindest im Suchmaschinenbereich eine marktbeherrschende Stellung hat, dürfte unbestritten sein.“

    Möglicherweise ist mit der Unterschied zwischen Monopol und marktbeherrschende Stellung nicht ganz klar. Vieleicht könnten Sie das näher erläutern.

    Darüber hinaus ebenso fraglich ist, was denn die benannte marktbeherrschende Stellung ausmachen soll. Das ist mir auch nicht ganz so klar.

  94. @Kunze, #127

    Monopol: Es gibt nur einen Anbieter auf dem Markt. Also, wenn es keine Suchmaschine von Microsoft (Bing), Yahoo, duckduckgo, usw., usf. gäbe.

    Marktbeherrschende Stellung: Es gibt mehrere Anbieter, die aber durch den Wettbewerb im Markt stark im Hintertreffen sind. Wird auch manchmal „Quasi-Monopol“ genannt.

  95. Wobei man ja auch mal fragen muss, ob es so was wie einen Markt für Links (nicht Anzeigen, darum geht es ja nicht beim LSR), den Google beherrschen könnte, überhaupt gibt.

    Ich finde, die Verleger hören sich an wie kleine Kommunisten, die mal ein bisschen Marktwirtschaft spielen wollen und zur Verbrämung ihrer Enteignungswünsche (10% des Umsatzes wollen sie in ihre Taschen umleiten ohne dafür was richtiges anzubieten) mit ein paar Kapitalismusvokabeln um sich schmeißen.

    Marktwirtschaft bedeutet vor allem eines: Private Güter, deren Preis zu hoch ist, werden nicht oder in geringerem Maße nachgefragt. Bist du zu teuer oder zu schlecht, bist du raus.

    Offensichtlich sind nur noch wenige Menschen bereit, für mit Nachrichten vom Vortag bedrucktem Papier Geld auszugeben, wenn die Nachrichten auch noch von Spiegel bis Bild alle genau gleich klingen. Austauschbare, veraltete Produkte und ein zu hoher Preis – jeder Abiturient eines Wirtschaftsgymnasiums weiß, was das bedeutet. Und statt nun mal nachzudenken, ob man sich vielleicht den eigenen Markt (den Nachrichtenmarkt, nicht den Link- oder Anzeigenmarkt) kaputtgemacht hat, verlegt man sich lieber auf’s Schnorren.

    Nee, liebe Verleger: Ihr habt genügend Geld. Wenn ihr euch so ein teures Hobby wie eine defizitäre Papier-Druckmaschine leisten wollt, ist das eure Privatsache.

  96. @85 alter jakob

    dann drückt sich der pressetext der vg media (gewollt) gegenteilig aus. dort wird es so dargestellt, als ob das lsr durchaus eine vergütung regelt. oder zumindest den boden dafür bereitet.

  97. @132 (nurmalso): Der gesetzgeberische Hintergrund war ja auch, dass das LSR den Boden für eine Vergütung regeln sollte. Das Urheberrecht normiert üblicherweise bestimmte Verwertungsrechte, die dem Urheber zustehen bzw. verwandte Schutzrechte wie das LSR, die bestimmten juristischen oder natürlichen Personen zustehen. Das ist in den meisten anderen Fällen, in denen es um Vergütungen geht, auch so geregelt: Jemand besitzt im Urheberrecht normierte Rechte und kann diese Rechte anderen einräumen, üblicherweise gegen Bezahlung. Das funktioniert auch recht gut, wenn beide Seiten Interesse an der Rechteeinräumung haben. Hätte die Darstellung der LSR-Lobbyisten vor der gesetzlichen Regelung gestimmt – Google nutzt auf nicht legitime Art Leistungen der Verlage und hat dadurch einen riesigen (geldwerten) Vorteil – hätte Google sich wahrscheinlich auch auf Verhandlungen eingelassen. Dummerweise stimmte die Darstellung aber nicht, die ausführliche Suchanzeige von Links auf Seiten von wenigen (global betrachtet) unwichtigen Verlagen sind für Google nur von begrenztem Wert.

    Die Pressemitteilung muss man also sehr genau lesen, weil sie inhaltlich zwar im Hinblick auf den Hintergrund des LSR stimmt, aber vollkommen irreführend formuliert ist. Offensichtlich um Leute in die Irre zu führen, die die Hintergründen des Streits der VG Media mit Google nicht gut genug kennen.

  98. moin

    Also ich hätte da mal eine Frage. „Wer nutzen will, muss Fragen!“ gilt das eigentlich auch anders herum? Wir Diskutieren hier ja das Inhalte im Agregator aufbereitet werden und wie das vergütet werden sollte. Aber könnte Google nicht auch Geld verlangen für die Benutzung des Agregators? Immerhin hält Google die Hard und Software mit nicht unbeträchtlichem Aufwand am laufen. Google bietet kostenlos Zugang zu einem großen Kundenpotential. Durch das neue LSR wird das dafür zu Grunde liegende Geschäftsmodell Grundlegend verändert. Wäre es also nicht ein logischer Schritt die Verursacher der Kosten an diesen zu beteilligen?

    P.S.: Falls jemand von Google hier mitliest: Falls ihr die Idee nutzt will ich beteilligt werden! Copy Right/Trademark und so … hrhr :)

  99. @JensE
    @karpatenhund

    Markt? Wie viel haben Sie für Ihre letzte Suchanfrage bei Google bezahlt? Ich habe stets 0€ bezahlt und sehe daher keinen Markt, den man beherrschen könnte.

    Das war auch übrigens der Auslöser für meine Frage. Ohne Markt kein (Quasi-)Monopol.

  100. @135 (Kunze): Wer sagt denn, dass der Markt darüber bestimmt wird, was der Nutzer einer Suchmaschine bezahlt? Google bietet eine Dienstleistung an, für die grundsätzlich Nachfrage besteht. Ob Google diese Dienstleistung verschenkt oder anders kalkuliert (sich etwa durch Werbung finanziert), ist vollkommen irrelevant. Zumindest tragen die Benutzer zur Finanzierung bei: Je mehr Nutzer Google hat, desto mehr Geld für Google, weil die Werbeflächen wertvoller werden.

    Für eine ähnliche Situation gibt es auch Beispiele bei etablierten Medien, nämlich im Fernsehbereich. Dass der Fernsehmarkt ein Markt im Sinne des Kartellrechts ist, ist meines Wissens unbestritten, obwohl es zumindest in Deutschland nur relativ wenige Pay-TV-Angebote gibt und sich der Löwenanteil der frei empfangbaren Sender über Werbung finanziert (oder eben Rundfunkbeiträge), der Nutzer also unmittelbar die Sender nicht finanziert.

    Ich gehe stark davon aus, dass es keinen Wettbewerbsrechtler gibt, der ernsthaft bestreitet, dass es auch einen Markt für Suchmaschinen gibt.

  101. @Kunze #135

    Dir scheint Markt im Sinne von Wochenmarkt im Kopf umher zu schwirren. ;o)

    Ein Markt im marktwirtschaftlichen Sinn ist im einfachsten Fall ein Angebot, welches eine Nachfrage befriedigt. Da muss dann auch nicht unbedingt Geld fließen.

    Wie karpatenhund ja auch schon schrub, macht Google in unserem Fall die Monetarisierung indirekt durch Werbung.

    Amen ;o)

  102. @ Kunze:

    „Ich habe stets 0€ bezahlt und sehe daher keinen Markt, den man beherrschen könnte.“

    Bei google zahlt man als Nutzer auch nicht mit Euro, Dollar oder Bitcoins, sondern mit seinen eigenen Daten. Es mag also sein, dass Sie nicht in einer offiziellen Währung bezahlt haben, kostenlos war der Dienst deshalb noch lange nicht. Sie sind nun halt nicht mehr Kunde, sondern Produkt.

    Davon abgesehen kann ich mir ein hämisches Grinsen den Verlagen gegenüber nicht verkneifen.

  103. @karpatenhund : „Ich gehe stark davon aus, dass es keinen Wettbewerbsrechtler gibt, der ernsthaft bestreitet, dass es auch einen Markt für Suchmaschinen gibt.“ Ich weiß nicht, ob es einen solchen Wettbewerbsrechtler gibt, aber ich könnte es mir sehr gut vorstellen. Es ist nämlich in der Tat fraglich, ob die Struktur des Internets einen wirklichen Wettbewerb zwischen zwei, drei oder mehr Suchmaschinen zulässt. Dass ein solcher weder bei Suchmaschinen funktioniert noch bei sozialen Netzwerken oder Auktionsplattformen, weist darauf hin, dass hier ein tiefgehenderes Problem vorliegt als einfach nur unfähige Konkurrenten.

  104. Das Internet ist monopolistenfreundlich, und das wird auch so bleiben, solange sich Unternehmen sowas wie „Ein-Klick-Bestellung“ auch noch patentrechtlich schützen lassen können.
    Der Gesetzgeber ist gefragt, in den monopolisierten Bereichen (zB Suchmaschine) die Rahmenbedingungen für einen echten Markt mit vielen Anbietern zu schaffen. Und den Datenschutz sicherzustellen. Und den Patentmissbrauch zu verhindern.
    Außerdem ist eine Suchmaschine m.E. Teil der Infrastruktur und damit hoheitliche Aufgabe. Wir brauchen eine europäische Suchmaschine. Meine Meinung.
    Wird aber alles nicht passieren…

  105. Äh, ein Markteingriff wie zum Beispiel ein gesetzlicher Zwang zur Abnahme verlegerischer Leistungen gegen Moneten wird nicht automatisch durch ein angebliches Monopol gerechtfertigt. Sondern erst dann, wenn dieses Monopol zu einer suboptimalen Allokation der Ressourcen führt.

    Die einzige Ressource, um die es hier geht, ist die Zeit, die die Nutzer aufwenden, um Google zu bedienen. Würde ich andere Suchmaschinen nutzen, die die gleichen Ergebnisse zeigen, würde ich genauso viel Zeit benötigen wie bei Google, bei den meisten sogar noch mehr. Die Entscheidung, lieber bei Google zu suchen, ist meine persönliche und zwar treffe ich die, weil die Google-Ergebnisse für mich besser sind als die bei anderen Suchmaschinen (ich nutze auch Ixquick oder Meta-SuMas, aber meistens sind die Ergebnisse bei Google mit einem Adblocker und automatischem Ignorieren von bezahlten Links nicht so SEO-verseucht wie bei den anderen. Und ehrlich: Wenn die Mainstreamer rausfallen und statt dessen mehr Blogs angezeigt werden, fände ich das sogar noch besser. Die MSM kann ich auch direkt eingeben, wenn ich die lesen will, die brauche ich nicht zu suchen. Außerdem ist eh alles ein Einheitsbrei: Ob nun SZ, FAZ, Spiegel oder Welt: Hast du einen Artikel über die Ukraine gelesen, brauchst du die anderen nicht mehr. Genauso bei Themen wie Israel, NSA, Nato, Iran, Merkel, EU-Politik und noch so ein paar Themen. Mir reicht die FAZ als MSM-Indikator und die Kritik daran lese ich halt woanders). Es ist nicht der Markt, der versagt, sondern die Verleger. Sie kapieren einfach nicht, dass die Leute nicht deswegen wegbleiben, weil Google sie nicht alimentiert, sondern weil sie Schrott anbieten, den die Leute nicht kaufen wollen. Man kann den Politikern natürlich einreden, dass man, um weiterhin Merkel-Loblieder und „beliebtesten-Listen“ zu promoten, Sozialhilfe braucht, aber was nützt das Frau Merkel und Co., wenn es trotzdem keiner liest und vor allem: Keiner mehr glaubt?

    Ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit dem Fuß an die Decke stampfen: Es gibt keinen Markt für Links mit zahlungspflichtigen Teasern. Das, was ihr meint, ist schlicht und ergreifend Werbung und ich an eurer Stelle würde dankbar sein, dass Google das kostenlos für euch macht. Bei euren Werbefuzzis müsstet ihr für so eine Leistung einen Haufen Geld bezahlen.

    Ich hoffe, Google kreiert einen Markt für Werbelinks auf Presse-Erzeugnisse, indem es einen Preis für die Leistung verlangt, die sie euch zur Verfügung stellen. Und zwar richtig saftige Preise: Links auf der ersten Seite ohne Teaser: So viel wie eine Achtelseitige Anzeige bei Bertelsmann/Springer. Links mit Teaser: halbseitige Anzeige. Mit Bild: Ganze Seite.

    Das wäre die richtige Antwort auf die dummdreisten bräsigen Versuche der Verleger-Schnorrer-Brigade.

  106. „Die Entscheidung, lieber bei Google zu suchen, ist meine persönliche“: Sollte dem wirklich so sein – ich bezweifle es – sind Sie die ganz große Ausnahme.

  107. Wer zwingt denn die ganz große Mehrheit, Google zu benutzen? Und wieso sollte sich das ändern, wenn Google gezwungen wird, Geld an deutsche Verleger zu überweisen?

  108. Zusatzfrage: Und inwiefern sollte es den Konsumenten Nutzen stiften, wenn man derart in den angeblichen Markt eingreift? Wenn Google zum Beispiel sagt: Nö, wir stellen die deutsche Seite lieber ein, bevor wir uns von diesen Schnorrern auf’s Kreuz legen lassen, führt das für mich als Nutzer nicht zu einer Nutzensteigerung, sondern zum Gegenteil. Google könnte auch sagen: Da die Deutschen die einzigen sind, die Geld für die Eigenwerbung verlangen, verlangen wir von den Deutschen halt Geld für die Nutzung unseres Service. Das entzieht den Nutzern entweder Geld, dass ich zumindest lieber in andere Waren und Dienstleistungen investiere oder führt ebenfalls dazu, dass ich eine Leistung, die ich bisher gerne und oft genutzt habe (ja, ich weiß, die Daten und so, aber die greifen die Verlage doch schon viel länger und viel intensiver ab, obwohl ich für die Abos harte Münze gelöhnt habe – das wird sich auch nicht ändern, wenn Google sein Zehnt an die Verleger-Götter abliefern würde) nun nicht mehr nutzen werde.

    Da besteht immer noch kein Grund für einen Markteingriff.

  109. @Kati: „Wer zwingt denn die ganz große Mehrheit, Google zu benutzen?“: Wenn ich wissen will, was andere über mich im Netz finden, betreibe ich die Ego-Suche über Google – weil ich ja wissen will, was andere über mich finden (und nicht die fünf Leute, die Yahoo benutzen). Wenn mir mein Chef den Auftrag erteilt, mal eben nach XY zu recherchieren, nutze ich Google, damit ich mir später nicht anhören muss, die naheliegendsten – will heißen: über die gängigste Suchmaschine generierten – Ergebnisse nicht gefunden zu haben. Wenn ich mit einem Freund telefoniere, der mir sagt, dass ich doch bitte mal eben nach XY suchen soll, der dritte Treffer von oben sei ein Artikel, auf den er mich schon lange aufmerksam machen wolle – dann nutze ich natürlich Google, weil ich davon ausgehen muss, dass er nicht Alta Vista meint.
    Der Alltag ist voll von solchen Abhängigkeiten an anderen und damit auch an deren Suchverhalten. Und hat dieser Alltag mich erst einmal an eine Maschine gewöhnt und wird diese Gewöhnung auch danach stetig verfestigt, ist die Wahl der Suchmaschine eben nicht mehr eine persönliche Entscheidung, ebenso wenig wie die Wahl eines sozialen Netzwerks oder einer Auktionsplattform. Wer ein Netzwerk sucht, kann sich nur für Facebook entscheiden, denn dort sind die Menschen, mit denen er sich vernetzen will. Indem er sich für Facebook entscheidet, sind dort noch mehr Menschen vertreten, weshalb der nächste Interessent sich erst recht für Facebook entscheidet usw. Wer ein gebrauchtes Fahrrad verkaufen will, geht zu Ebay, denn dort sind die meisten Kunden unterwegs. Indem er es dort anbietet, verbreitert er das Angebot von Ebay, weshalb sich noch mehr Kunden für diese Plattform entscheiden werden. Was zur Folge hat, dass noch mehr Verkäufer hier ihre Ware anbieten usw. Das Internet ist eine einzige gigantische Monopolismusmaschine, ob bei Netzwerken, Videoplattformen (Youtube) oder Suchmaschinen. Und was aussieht wie meine persönliche Entscheidung, ist in Wahrheit die logische Konsequenz aus dieser Situation.

  110. @149: gefällt mir, was Sie schreiben. aber die „macht“ von google oder ebay oder facebook ist ja keinesfalls festgeschrieben. letztlich gibt und gab es doch auch immer strömungen im netz, die die user zu anderen angeboten getrieben haben. die yahoo-suche war einmal deutlich populärer, myspace war einmal deutlich populärer und aktuell wandern user von facebook hin zu anderen netzwerken. ich sehe diesbezüglich keinen großen unterschied zum realen leben: die band, die plötzlich populär wird, verliert ihre alten fans, das restaurant, dass früher noch der geheimtipp war, ist plötzlich in der szene out, weil es ständig überfüllt ist und die preise erhöht hat und der club hat, seitdem nur noch touris kommen, auch seinen charme verloren. dann entstehen alternativen und etwas neues. bloss, weil es bisher noch keinem anbieter gelungen ist, der attraktivität von google etwas entgegenzusetzen, ist es nicht ausgeschlossen, dass genau das irgendwann passiert. letztlich ist es dann eben doch eine persönliche entscheidung, sich beispielsweise von youtube abzuwenden und stattdessen bei vimeo zu posten.

  111. @gebimmel: Ja, es kommt in der Tat mitunter zu großen Umwälzungen. Aber die bestehen immer nur aus der Ablösung eines Monopolisten durch einen neuen. Yahoo war einmal in der Google-Position, wurde dann aber überholt – und gleich radikal abgehängt. Wer-kennt-wen war zumindest in Deutschland mal so etwas wie ein soziales Netzwerk, dann kam Facebook, und binnen Wochen war Wer-kennt-wen leergefegt. Facebook kann tatsächlich schon in einem Jahr Geschichte sein, gerade bei jungen Menschen geht der Trend eindeutig Richtung Whats-App. Die Logik solcher Angebote bringt es aber mit sich, dass sich früher oder später alle auf eine Kommunikationsform einigen (bis auf Nischenprodukte wie Xing, was ausschließlich auf Geschäftskontakte abzielt). Ihren Vergleich mit Modeerscheinungen etwa in der Musik finde ich zum einen Teil nachvollziehbar – auch im Netz ist der Aspekt einer gewissen Mode nicht zu vernachlässigen. Zum anderen Teil aber trifft er die Sache glaube ich dann doch nicht exakt: Denn anders als Musik sind Kommunikationsangebote im Kern doch nur rein technische Instrumente und damit weitgehend unabhängig von Geschmackskriterien. Und wenn ich in einer der oben beschriebenen Situationen eine Information, einen Gesprächspartner, einen Kunden o.ä. brauche, werde ich im Zweifel auf die verbreitetste Kommunikationsplattform zurückgreifen – auch wenn sie mir eigentlich nicht passt.

  112. Das ist doch kein Marktversagen in dem Sinne, dass ein staatlicher Eingriff gerechtfertigt wäre.
    Es geht bei einem Markteingriff nicht darum, den beliebtesten Anbieter schlecht zu machen, damit die anderen nicht so ins Hintertreffen geraten, sondern darum, eine effizientere Allokation der Ressourcen zu ermöglichen. Das ist nicht der Fall beim LSR. Da Google eben keinen Preis verlangt, außer den Daten und der Zeit, was aber alle anderen auch machen (Ixquick z.B. kostet weniger Daten, dafür aber mehr Zeit zum Suchen der passenden Links, weil man doch ein paar SEO-Seiten anklicken und teilweise lesen muss, um zu merken, dass das nicht das ist, was man sucht.) und man sich schon sehr verrenken muss, um da einen Markt zu konstruieren, wird das Verleger-Schutzgeld eher zu einer ineffizienteren Allokation der Ressourcen führen.

    Und macht euch nichts vor: Man kann zwar so tun, als seien die Daten der Preis, der ein effizientes Marktgleichgewicht herbeiführen sollte, aber das Kartellamt wird darüber nicht mal müde lächeln. Keine Ressource wird fehlalloziiert, ergo kein Marktversagen, ergo kein Markteingriff gerechtfertigt.

    Man müsste sich vielleicht auch erst mal klar werden, von welchem Markt man überhaupt spricht, bzw. welchen man in ein ominöses Gleichgewicht zu bringen versucht, indem man den Staat eingreifen lässt. Wenn Google gezwungen wird, die Bild-Artikel mit Teasern zu kaufen, rettet man dadurch nicht Bing. Dein Chef wird weiterhin wollen, dass du Google checkst und nicht Ixquick. Deine Freunde werden sich deswegen nicht bei Metager umschauen. Google hat ein Quasi-Monopol, weil es besser ist und nicht, weil es die Preise diktiert. Fakt ist, die Verlage dachten, sie könnten Google erpressen und sollten nun endlich mal merken, dass sie auf’s falsche Pferd gesetzt haben. Wenn sie derartige Staatseingriffe nötig haben, können sie ja mal Putin fragen, ob er sie aufnimmt.

  113. @ Blunt: Wo ich nicht ganz mitkomme ist die Aussage in #140, dass Sie sich einerseits zwar vorstellen könnten, dass es einen Wettbewerbsrechtler gibt, der das Vorhandensein eines Marktes für Suchmaschinen bestreiten würde, und andererseits in den folgenden 9 Beiträgen bis #149 das (mutmaßliche) Versagen dieses Marktes auch von Ihnen diskutiert wird. Wenn er versagt, dann ist er doch zweifelsfrei da, der Markt. Oder?

  114. @Kati: „Das ist doch kein Marktversagen in dem Sinne, dass ein staatlicher Eingriff gerechtfertigt wäre.“ Habe ich das irgendwo behauptet?
    @alter Jakob: Hm, ist das nicht etwas arg spitzfindig? Also gut: Einen Markt gibt es natürlich immer, solange er nicht gesetzlich verboten ist, deshalb gibt es wahrscheinlich tatsächlich keinen Wettbewerbsrechtler, der das Vorhandensein eines „Marktes“ bestreitet, sondern allenfalls einen, der das Vorhandensein eines „funktionierenden Marktes“ bestreitet. Ich bin davon ausgegangen, dass Karpatenhund das auch meinte, als er von „Markt“ sprach. Falls nicht, war es ein Missverständnis.

  115. Spitzfindig ist das wohl schon. Ich bin nur davon ausgegangen, dass ein beliebiger Markt (funktionierend oder nicht) gemeint ist, weil #135 den Markt gänzlich verneint hat (im Sinne wo keine Kostet da kein Markt). Daher mein Einwand.

  116. „Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!“

    Diese Blogüberschrift sagt alles. Anstiftung zu einem Rechtsverstoß ist strafbar!

    @jk
    „…Man kann halt niemanden dazu zwingen, etwas zu kaufen, was er nicht kaufen will.“

    Doch kann man. Ich werde sogar per Gesetz seit Jahren gezwungen, für etwas zu bezahlen, was ich gar nicht haben will und auch nicht bestellt habe. Steuern und Rundfunkbeitrag! Auch, wenn ich das nicht als „kaufen“ bezeichnen würde.

  117. @Fry
    „…Wir brauchen eine europäische Suchmaschine…“

    Eine europäische Suchmaschine? Wofür? Für europäische Inhalte in einem europäischen Internet? WWW darf man ja dann wohl nicht mehr sagen, denn das ist ja weltweit. Was ich brauche, ist eine Suchmaschine, die mir jede weltweit online verfügbare Information liefert, nach der ich suche. Sofort, mit einem Klick und kostenlos. Dem kommt Google nahe. Google hat zur richtigen Zeit auf das richtige Pferd gesetzt und viel Geld in die Hand genommen. Eine Alternative zu Google sehe ich derzeit nicht. Alles was kommt, muss besser sein. Und eine solche Post-Google-Ära wird mit Sicherheit kommen, wann und wie auch immer sie heißen mag, und vielleicht von Google selbst initiiert.

  118. Es gibt tatsächlich Rechtsexperten, die schon mangels eines Marktes an der marktbeherrschenden Stellung Googles zweifeln. Es wurde unter #91 schonmal dieses Interview verlinkt, das in rechtlicher Hinsicht wirklich lesenswert und, wie ich finde, auch überzeugend ist:
    http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/christian-kersting-dann-h-tten-am-ende-alle-verloren

    Ähnliches steht auch in juristischer Fachliteratur, die allerdings nicht frei zugänglich im Netz ist.

  119. #139 @DaW
    „Bei google zahlt man als Nutzer auch nicht mit Euro, Dollar oder Bitcoins, sondern mit seinen eigenen Daten. Es mag also sein, dass Sie nicht in einer offiziellen Währung bezahlt haben, kostenlos war der Dienst deshalb noch lange nicht. Sie sind nun halt nicht mehr Kunde, sondern Produkt…“

    Man bekommt Informationen, und wer will, bezahlt mit Informationen. Man kann sich aber auch im Web bewegen, ohne für Google nutzbare Spuren zu hinterlassen.

    Google ist vom Wesen her ein Datenhändler, der von der Neugier der Menschen lebt, die er mit seiner bereitgestellten Daten- und Informationsflut befriedigt. Google ist die eigentliche Inkarnation des Internet-Gedankens. Ich finde ja deshalb nur Informationen, weil alle anderen diese freiwillig ins Internet gestellt haben, und weil Google mit seiner Robot-Technologie nach diesen alten und neuen Websites fahndet und anderen in seiner Suchmaschine anbietet, indem es die Daten verlinkt. Es lebe der Exhibitionismus und Voyeurismus der Menschheit. Ohne diese gäbe es Google nicht. Wenn keiner etwas ins Netz stellt und keiner danach sucht, braucht es auch keine Suchmaschine! Google zu zerschlagen, hieße jedoch, die Auffindbarkeit und Bereitstellung des weltweiten Wissens zu zerschlagen. Zieht doch einfach mal weltweit den Stromstecker und ihr werdet sehen, wie wir nicht mehr ohne Google leben können. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich ein Lied davon singen, wie schwer und langwierig es war, über die Uni-Fernausleihe eine dringend benötigte Doktorarbeit eines lateinamerikanischen Wissenschaftlers aus einer us-amerikanischen Universitätsbibliothek zu beziehen, ja überhaupt von der Existenz dieser Arbeit zu erfahren. Dafür musste man vorher bereits über die Fernleihe eine andere Doktorarbeit eines anderen Wissenschaftlers aus der Uni in Buenos Aires bestellen, in der der Verweis auf die amerikanische Doktorarbeit in einer Fußnote des bibliografischen Anhangs vermerkt war. Hätte es damals Google schon gegeben, wäre die Mauer schon viel früher gefallen.

  120. Sehr erhellendes Interview mit Herrn Kersting. Es läßt die Verlage und auch den Bundestag ziemlich bedröppelt dastehen und entlarvt deren absurde Argumentation! Es zeigt nebenbei auch auf, wie in Deutschland zuweilen Gesetze zustandekommen, Stichwort: Lobbyismus.

    Dank an S. Keller und Pepito für den Link.

  121. Danke für die herrliche Satire am frühen Morgen. Asoo… das war gar keine??!

    Ich möchte mich auch für die Kommentare von S. Keller bedanken: sehr interessant und ich bin wirklich gespannt, wie es da weiter geht.

  122. Zum Thema „markbeherrschende Stellung“: Gibt es belastbare Zahlen zum Marktanteil von Google news bei den News-Aggregatoren? Der Marktanteil von Google bei den Suchmaschinen ist ja nur bedingt aussagekräftig, wenn es um die Anzeige von Snippets geht.

  123. Das Google die eigene Macht am Markt in diversen Situationen ausnutzt und dies vermutlich auch weiter tun wird stößt mir doch durchaus sauer auf. Hier jedoch bin ich ganz klar auf der Suchmaschinen-Seite: Die VG-Media handelt einfach nur inkonsequent. Aus Geldgier wollen die Rechte verkauft werden und am Ende wundert man sich, wenn man in die Röhre guckt. Meine Meinung – Pech gehabt.

  124. @SJ #164:
    Den Link hab ich auf die Schnelle gefunden, der ist aber schon aus dem Frühjahr 2014. Keine Ahnung wie das ausgegangen ist.
    http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_3071.htm

    Eine nicht-repräsentativen Gefühlsumfrage bei mir und ein Schnelltest bei einer Videosuche haben auch ergeben, dass die Google Ergebnisse bspw. YouTube-Videos manchmal besser hervorheben oder besser platzieren. Auch wenn das nicht viel ausmacht ob man 1. oder 3. ist. und auch wenn ich nicht weiß, ob dass an meinem Surfverhalten liegt (da ich bei Filmchen oder ähnlichem ja meist auf YouTube gehe). Insofern: Kann so sein, kann aber auch anders sein.

  125. @alter Jakob

    „Google bevorzugt eigene Dienste – wie etwa die Shoppingdienste, Kartendienste oder seinen Maildienst Googlemail.“

    Könnte es nicht daran liegen, dass die Google Angebote einfach besser sind als die von Konkurrenten, was sich dann entsprechend auch in den Suchergebnissen so anzeigt? Google Maps ist einfach allem anderen bisher überlegen. Auch GMail ist massiv besser als die meisten anderen Freemailer….

    „Google bedient sich am Inhalt anderer Webseiten und bindet diesen ohne Erlaubnis in den eigenen Suchergebnissen ein – etwa bei der Bildersuche. Dadurch werden die Nutzer davon abgehalten, auf das eigentliche Angebot zu klicken und bleiben auf Googles Webseiten.“

    robots.txt?

    „Seitenbetreiber werden dazu angehalten, die auf ihren Webseiten eingeblendete Werbung von Google zu beziehen.“

    Belege?

    „Seitenbetreibern wird es vertraglich erschwert, mit Online-Werbung auf andere Plattformen zu wechseln.“

    Nachweis?

  126. Gut zu hören, dass ich nicht er einzige bin, der an der „Markt“-Idee zweifelt. Es mag sicherlich sein, dass hier ein Informationsaustausch stattfindet, allerdings sehe ich gerade nicht, wie dies ein staatliches Eingreifen rechtfertigen sollte.

    Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das Eingreifen in einen Markt soll Ungerechtigkeiten verhindern (bspw. Preistreiberei, Ausschluss von Marktteilnehmern etc.). Dies ist allerdings hier nicht gegeben.

    An den Beispielen:
    Der Preis ist in einer Währung, ich ich unbegrenzt zur Verfügung stehen habe (Information).
    Ich und andere Suchmaschinen werden nicht ausgeschlossen.

    Die Verlage sind in meinen Augen keine Marktteilnehmer für den Suchmaschinenmarkt. Sie suchen nichts und sind keine Suchmaschine. Wenn, dann ist das wohl eher ein Werbemarkt, wo Suchmaschinen die besten Links wollen und die Inhalteanbieter diese anbieten im Tausch gegen „gefunden werden“.

  127. Noch ein Wort zum Plattform-Lock-In. Das besteht bei Suchmaschinen nun wirklich nicht, da ich als Anwender durch keinerlei Verpflichtungen daran gebunden bin.

    Soziale Netzwerke hingegen sind ein komplett abgeschlossenes System, in dem ich nur an die Menschen desselben Netzwerks rankomme. Deswegen ist Facebook auch so start geworden, weil „doch alle da sind“. Man hat dort einfach einen richtigen Stein liegen, den man nicht so einfach von A nach B tragen kann.

    Das ist bei Suchmaschinen anders. Diese kann ich wechseln wie die Unterwäsche OHNE irgendeinen Verlust zu erleiden. Ein Wechsel des sozialen Netzwerks würde es ad absurdum führen, da der Sinn in ihnen besteht, mit meinen sozialen Kontakten umzugehen, die in einem anderen Netzwerk nicht vorhanden wären.

  128. @SJ #166: Mein lieber Google-Fanboi, ich wollte in keiner Weise deinem Lieblingskonzern zu nahe treten. Deshalb hab ich das alles ja sehr relativiert, auch weil mir das Thema egal ist. Ich wollte bloß einen Denkantoss geben und habe keinerlei Interesse daran, dir irgendetwas zu belegen. Such doch deine Nachweise am besten selber. Zur Abwechslung vielleicht mal mit yahoo?

  129. Wenn man Direktlinks folgt oder sich von der Startseite eines Onlinemediums durchklickt, kann man oft viele Artikel wegen Bezahlschranken nicht lesen, folgt man indes einem Goggle-Link, erhält man den ganzen Artikel kostenlos.
    Viele Verlage bevorteilen also Nutzer von Suchmaschinen und Aggregatoren. Wer so handelt, sollte sich aber auch nicht wundern, dass niemand ihre schönen Startseiten nutzt, sondern eben Google News. Die Verlage tragen also dazu bei, dass die News-Aggregatoren, allen voran Google News gestärkt werden.

  130. Die VG Media rennt dann mal wieder zum Kartellamt, weil:

    „Google behandelt als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich“

    Hab ich was verpasst, oder war nicht die Beharrung auf dem LSR von Seiten der VG Media der Grund? Hat das Kartellamt nicht schon festgestellt, dass Google nicht gezwungen werden darf, die Textbschnitte zu kaufen?
    Nun wissen wir wenigstens, wozu die 2 Wochen Gnadenfrist genutzt wurden. #Facepalm

  131. @Twipsy
    „Für die VG Media stellt diese Ankündigung von Google einen neuen Sachverhalt dar, der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss.“ (Quelle siehe Link unten)

    Ich frag mich auch, ob ich da was verpasst habe (vermutlich aber nicht) und wäre auch neugierig, den Brief, von dem die FAZ schreibt, mal zu sehen. Er scheint aber nicht online veröffentlicht zu sein.
    Interessieren würde mich auch, was es mit der erwähnten Kartellamtsentscheidung von 2002 zur Telekom und der Einspeisevergütung für Privatsender auf sich hat. Davon hab ich bisher nichts gehört und hab auf die Schnelle auch nichts gefunden.

    Aber wie erwartet such die VG Media ihr Heil wohl ohnehin wieder eher bei der Politik als bei der Justiz. Und unseren in Kartellrecht offensichtlich nicht so wahnsinnig kompetenten Wirtschaftsminister wähnt sie schonmal auf ihrer Seite: http://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/141016_pm_einladung-pressehintergrund.pdf

    Kann vielleicht jemand am 22. Oktober in München zu diesem Hintergrundgespräch gehen und mal nachfragen, was das eigentlich alles soll?

  132. Die aus den letzten Pressemeldungen erkennbare Panik seitens der VG Media hat m. E. einen handfesten Grund: Wenn Google die Inhalte ab kommender Woche nur noch verkürzt, also LSR-konform anzeigt, gefährdet das nicht nur den gewohnten Traffic. Es entfällt vielmehr auch damit das Rechtsschutzbedürfnis für die bereits eingereichte Vergütungsklage. Die reduziert sich dann maximal auf einen denkbaren anteiligen Schadensersatzanspruch wegen etwaiger Verletzung des LSR für die Zeit zwischen dem Widerruf der im letzten Jahr erteilten vorläufigen unentgeltlichen Nutzungserlaubnis und der aktuellen Bitte um einstweilige Beibehaltung der bisherigen Snippet-Anzeige (die zivilrechtlich als neue Genehmigung unentgeltlicher Nutzung einzuordnen ist).

    Von dem, was die VG Media aber so dringend wollte, nämlich einen Lizenzvertrag mit Google, ist sie weiter entfernt denn je. Noch schlimmer würde sie es machen, wenn sie nach Ablauf der zweiwöchigen „Galgenfrist“ um weiteren Aufschub bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle bitten würde. Damit würde sie ihre Rechtsposition erst recht schwächen, denn eine deutlichere Demonstration fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses kann es gar nicht geben: Wer ein angeblich rechtswidriges Verhalten erbittet, es sogar geradezu einfordert, kann nicht dartun, dadurch gleichzeitig in seinen Rechten verletzt zu sein.

    Entscheidend dabei ist: Das Leistungsschutzrecht räumt neben einem Unterlassungsanspruch nur einen Schadensersatzanspruch ein, aber keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages.

    Es wird den Verantwortlichen der VG Media nun dämmern, dass sich das zivilrechtliche Verfahren faktisch damit erledigt hat, bevor es noch von der Schiedsstelle zum Landgericht gehen kann.

    Ansprüche auf Abschluss von Lizenzverträgen können sich höchstens aus dem Kartellrecht herleiten lassen. Nachdem aber nun auch ein Einschreiten des Kartellamts ausscheidet – dort wurde ja schon festgestellt, dass Google nicht zum käuflichen Erwerb von Verlagsinhalten gezwungen werden kann -, hat sich auch diese Schiene als totes Gleis erwiesen.

    Die Beschränkung auf LSR-freie Inhalte sieht das LSR nämlich ausdrücklich als erlaubtes Verhalten von Suchmaschinen vor. Eine derart gesetzlich allen Suchmaschinen ausdrücklich erlaubte LSR-freie Nutzung kann folglich auch nicht nach dem Kartellrecht rechtswidrig sein, wenn sie durch eine Suchmaschine erfolgt, die größer als alle anderen ist.

    Das Argument, Google nutze seine Marktmacht aus und diskriminiere kartellrechtswidrig ohne sachlichen Grund Presseverleger, kann insoweit nicht verfangen, denn Google bietet ja allen Wettbewerbern dieselbe Leistung an: Die unentgeltliche Listung vollwertiger Snippets.

    Google verkürzt auch nicht ohne sachlichen Grund die Snippets der einen Verlage, während es sie von den anderen anzeigt (das ist ja der neueste Diskriminierungsvorwurf der VG Media). Der sachliche Grund für eine ungleiche Anzeige liegt vielmehr darin, dass die einen Verlage mit der unentgeltlichen Nutzung längerer Snippets ausdrücklich oder stillschweigend einverstanden sind (also eine kostenlose Lizenz vergeben, wenn man so will), während die anderen Google deswegen auf Zahlung verklagt haben.

    Die Darstellung, die nicht in der VG Media organisierten Verlage sähen davon nur ab, weil sie „erpresst“ worden seien, hat höchstens Boulevard-Potenzial. Rechtlich wird sich mit diesem Unfug kein Gericht und keine Behörde auseinandersetzen. Zu unterstellen, hochkarätige Entscheidungsträger in deutschen Verlagshäusern hätte keinen freien Willen, kann höchstens für Erheiterung sorgen. In Wahrheit frohlocken sie gewiss über den zu erwartenden Wettbewerbsvorteil. Insoweit waren sie einfach vorausschauender oder juristisch besser beraten als diejenigen, die sich für viel Geld in die VG Media eingekauft und jetzt das Nachsehen haben.
    Jemand, der sich erpresst oder auch nur genötigt fühlt, kann im Übrigen jederzeit die Staatsanwaltschaft bemühen.

    Das LSR ist damit so tot wie noch nie. Ich rätsele allerdings immer noch herum, was genau sich die beteiligten Verleger und Verantwortlichen der VG Media vorgestellt hatten, wie es funktionieren soll. Wenn man Blogbeiträge eines Herrn Keese liest, deutet einiges darauf hin, dass hier die ganze Hoffnung auf dem Kartellamt ruhte. Möglicherweise hatten sie aber auch bloß nicht auf dem Schirm, dass Google ja nicht ganz auslisten, sondern auch lediglich – erlaubterweise – LSR-konform kürzen kann. Und jetzt ist das Entsetzen groß, weil der Schuss buchstäblich nach hinten losgeht und man sich selbst einen solchen Bärendienst erwiesen hat.

    Mein Tipp jedenfalls für nächste Woche: Der Chef des Kartellamts wird in der angekündigten Presseveranstaltung am 22. nochmals erklären, dass Google keine Inhalte kaufen muss, sondern sie LSR-konform verkürzt darstellen darf, weil das Gesetz diese Möglichkeit nun mal wortwörtlich so vorsieht. Und dass dies auch keine kartellrechtswidrige sachliche Ungleichbehandlung ist, sondern vielmehr darin begründet liegt, dass Google für einen Teil der Presse-Snippets Lizenzgelder zahlen müsste, während es den anderen Teil lizenzfrei zeigen darf.

    Die VG Media wird höchstwahrscheinlich um weiteren Aufschub bitten bzw. die gewohnte Anzeige der Snippets sogar einfordern, bis die offene Rechtsfrage um die erlaubte Länge der Textanrisse geklärt ist, obwohl es darauf nun gar nicht mehr ankommt. Zugleich würde sie dadurch das Rechtsschutzbedürfnis für die bereits eingereichte Zivilrechtsklage massiv infrage stellen, was das LG zum Anlass nehmen dürfte, die Klage der VG Media, soweit sie sich auf künftige Zahlungen richtet, abzuweisen. (Sofern nicht in der Zwischenzeit bereits das BVerfG das ganze Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat).

    Wie auch immer, es bleibt spannend.

  133. Wenn man dazu die Mitteilung der SPD nimmt, das Kartellrecht wg. Google ändern zu wollen, könnte das LSR vielleicht doch noch nicht tot sein.

    Es war von Anfang an klar, dass es mit dem LSR um eine ‚Lex Google‘ geht. Die Verleger wollten so lange Ärger machen, bis Google Lizenzgebühren zahlt – und die regierenden Parteien haben willig geholfen, diese Drohkulisse aufzubauen. Ich gehe daher davon aus, dass Verleger und Parteien frech genug bleiben, diesen Weg weiter zu verfolgen. Ob das BVerfG sie stoppen wird? Fraglich – siehe Euro.

  134. @Trapezont (# 183):

    Die digitale Agenda inkl. diesem besonderen Anliegen liegt ja derzeit auf Eis.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-Regeln-zu-Netzneutralitaet-und-Roaming-liegen-auf-Eis-2425875.html

    Das kann sich hinziehen, vielleicht sogar noch lange.

    Davon abgesehen leidet das LSR an groben Fehlern, von denen die inhaltliche Unbestimmtheit m. E. noch der geringste ist. Entscheidend ist aus meiner Sicht die grundrechtswidrige Beschneidung der Informationsfreiheit, welche in kaum einem Gesetz so deutlich zum Tragen kommt wie bei diesem. Die Auswirkungen lassen sich ja gerade bei kleineren Suchmaschinen und Aggregatoren schon feststellen.

    Was die Entscheidung des BVerfG angeht, bleibe ich zuversichtlich.

  135. @S. Keller
    Fast vollständige Zustimmung. Anmerken würde ich zu Ihrem sechsten Absatz allerdings, dass – wie Sie weiter unten auch selbst schreiben – die kartellrechtliche Wertung unabhängig davon ist, dass das LSR nach dem UrhG eine LSR-freie Nutzung erlaubt. Auch ist dieses Gleis nicht unbedingt tot, wenn(!) sich ein Gericht findet, das die Sache anders sieht als das Bundeskartellamt.

    Was mich – neben allem anderen, siehe auch #181 – noch interessieren würde, ist, ob es eigentlich irgendwelche seriösen Gutachten gibt, die der Klage der VG Media Aussicht auf Erfolg einräumen würden. Wo immer man auch liest scheint es niemanden zu geben, der einen solchen Anspruch als gegeben ansieht. Die Andeutung auf die Kartellamtsentscheidung von 2002 in dem FAZ-Artikel ist das einzige, was ansatzweise in Richtung einer tragfähigen Argumentation gehen könnte.

    Und weil immer mal wieder das BVerfG in Stellung gebracht wird: aus welchem Grund sollte denn das LSR (ohne Lizenzierungszwang) gegen das GG verstoßen? Gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtliche Vorgaben sind doch auch in dieser Form nichts Neues. Ich sehe da weder Probleme mit Art. 5 Abs. 1 S. 1 noch mit Art. 12 Abs. 1 GG. Falls Karlsruhe das überhaupt zur Entscheidung annimmt.

  136. @ Pepito (# 185)

    Zur möglichen Verfassungswidrigkeit gab es hier mal ein Gutachten:
    http://politik-recht.eco.de/wp-content/blogs.dir/20/files/20130221-lsr-gutachten-blankenagel-spoerr.pdf

    Und soweit sich tatsächlich ein Gericht findet, das „die Sache anders sieht als das Bundeskartellamt“ – welches Gericht sollte das denn sein?

    Die VG Media sagt ja selbst, sie wolle keine Zwangslizenz durchsetzen (dass das nicht geht, hat man wohl begriffen).

    Sie vertritt vielmehr nun die originelle Ansicht, Google müsse, um sich kartellrechtlich korrekt zu verhalten, auch die übrigen Verlags-Snippets kürzen („alle oder keiner“). Dabei übersieht sie aber, dass Google ja von diesen Verlagen eine (zumindest stillschweigende) kostenlose Lizenz zum Zeigen voller Textanrisse erhalten hat – es DARF die also gar nicht kürzen, denn DAS wäre in der Tat eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund, und zwar gegenüber allen anderen gewerblichen Websitenbetreibern, die bei Google gefunden werden wollen. Allen Nicht-VG-Media-Verlagen steht es nämlich völlig frei, ihre Anrisse kostenlos an zu Google zu liefern, so wie der Rest der Welt es auch tut.

    Allenfalls könnte – rein theoretisch – die VG Media diese anderen Verlage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens auf Unterlassung in Anspruch nehmen, weil die ihre Inhalte kostenlos abgeben. Aber auch da würde man sich bei Gericht bloß ungläubig die Augen reiben. Denn das LSR schreibt ja niemandem vor, für seine Inhalte Geld zu fordern.

    Fakt ist, abgesehen von dem, was die VG Media schon verfahrensmäßig am Laufen hat (Vergütungsklage bei der Schiedsstelle), kann sie momentan nichts weiter tun als entweder auf Geld zu verzichten oder – unter Hinnahme künftig verkürzter Suchergebnisse – den erfolglosen Ausgang ihrer bereits eingereichten Klage nach jahrelangem Instanzenzug abzuwarten. Denn selbst wenn der BGH dann irgendwann am Endes des Tages (oder des Jahrzehnts) feststellt, dass die einst verwendeten Snippets zu lang und daher vergütungspflichtig waren, führt das ja nicht zu der Verpflichtung Googles, diese wieder in voller Länge anzuzeigen :-)

  137. P. S. Noch in Ergänzung zu meinem letzten Post: Gegen die Entscheidung des Kartellamts, kein Missbrauchverfahren einzuleiten, könnte die VG Media ggf. noch Beschwerde beim OLG einlegen. Doch irgendwas sagt mir, dass sie das nicht machen. Denn das wäre dumm, weil der Ausgang schon vorher absolut klar und ihrer Sache nicht dienlich ist. Sie werden lieber auf politische Entrüstung setzen, um so rasch wie möglich ein besseres Gesetz zu bekommen.

  138. @ S. Keller:
    GRANDIOS!

    Bisher habe ich persönlich noch keinen Komentar gelesen, der dieses unsägliche LSR mit der dazugehörigen VG Media so gekonnt und trotzdem sachlich auseinandernimmt!

    Danke dafür…

  139. @ H. Schmitt (# 188): Danke :-) Allerdings übernimmt das „Auseinandernehmen“ bzw. die Demontage des LSR schon in Gänze die VG Media selbst. Soeben wurde gemeldet, dass sie angesichts der klaren Rechtslage (Kartellamt hält Googles Kürzungsankündigung für rechtskonform) ab sofort eine „Gratislizenz“ erteilen, damit Google ihre Inhalte wie gewohnt ungekürzt weiter nutzt. https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/141022_pm_vgmedia_gratiseinwilligung-google.pdf

    Das war vorhersehbar.

    Aber interessant daran ist jetzt die erneut geänderte Sachlage – die VG Media verstößt nämlich mit dieser Gratislizenz nun selbst massiv gegen das Kartellrecht. Als eine Verwertungsgesellschaft, die einen nach ihrer eigenen Ansicht größeren Anteil als 50 % aller deutschen Presseunternehmen vertritt (hochzurechnen an dem Prozentsatz, den sie von Google für ihre Schnipsel wollte, nämlich mehr als die Hälfte des maximal möglichen Tarifs!), kann nicht einfach der einen Suchmaschine eine Gratislizenz erteilen und allen anderen nicht – das ist unlauterer Wettbewerb und Missbrauch von Marktmacht. Damit werden nach Lage der Dinge folglich auch sämtliche anderen Klagen und geltend gemachten Tarifansprüche gegen die übrigen Suchmaschinen unzulässig.

    Außerdem müsste nun eigentlich das Kartellamt sofort ernst machen mit der bereits beiläufig angekündigten Androhung, auch das kartellrechtlich relevante Verhalten der VG Media zu überprüfen. Und wenn es nicht von Amts wegen geschieht: Eine einzige kleine Suchmaschine könnte da mit einem entsprechenden Antrag hübsch was lostreten. Hier gilt schlicht: gleiches Recht für alle.

    Die Vergütungsklage vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamts gegen Google hat sich damit faktisch ebenfalls erledigt, weil ein Rechtsschutzbedürfnis für künftige Zahlungsansprüche entfällt, solange eine „Gratislizenz“ besteht. Denn es ist ja nun nachgewiesen, dass die VG Media-Verlage das eigentlich rechtsverletzende Verhalten eher anstreben als ein nach dem Wortlaut des Gesetzes rechtskonformes. Dafür darf man jedoch keine Gerichte bemühen.

    Hier kann, wie schon erwähnt, höchstens für zurückliegende Zeiträume festgestellt werden, ob das LSR durch die bisher üblichen Snippetlänge verletzt wurde. Aber auch da sehe ich recht schwarz für die VG Media, denn zumindest bei Google News wird das Gericht für das LSR sicher keine anderen Grundsätze anwenden als die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung beim Urheberrecht oder bei Thumbnails. Als wesentliches Argument wird hier die Notwendigkeit eigener Schutzmaßnahmen heranzuziehen sein. Einer Suchmaschine kann es nämlich nicht zuzumuten sein, Presseinhalte als solche zu erkennen und sie von allein in den Suchanzeigen auf ein LSR-konformes Maß zu kürzen (sofern das bisherige hier überhaupt zu lang wäre).
    Für Google News gilt schon die eigene Anmeldung dort (ohne die dort ja keine Pressemeldung erscheint) als Einwilligung.

    Und selbst wenn es je zu einer rechtskräftigen Entscheidung darüber käme, dass die gewohnten Snippets nach dem LSR zu lang seien, kann Google sie im Falle des Widerrufs der „Gratiserlaubnis“ immer noch kürzen. Doch das will ja keiner.

    Das LSR hat sich also damit endgültig in einen Rohrkrepierer erster Güte verwandelt. Es wussten alle maßgeblichen Sachverständigen schon vorher, von daher ist es schon beinahe grotesk, dass es trotzdem zustande kam.

    Traurig ist daran vor allem, wie viele teuer von Steuergeldern finanzierten Kapazitäten und Ressourcen zur Schaffung eines Gesetzes vergeudet wurden, von dem bereits zu Anfang bis ins kleinste Detail klar war, wie es enden würde.

    Der zweifellos bald folgende Versuch, ein „besseres“ Gesetz zu zimmern, wird deshalb ohne Frage genauso in die Hose gehen. Denn das, was Springer & Co. wollen (dass Google von seinem vielen Geld direkt was an sie zahlt), lässt sich mit dem Instrumentarium deutschen Rechts auch bei aller Fantasie nicht bewerkstelligen.

  140. Nur halbironisch gemeinte Frage:

    „…gegen ihren Willen die VG Media anzuweisen, Google eine „Gratiseinwilligung“ zu erklären.“

    Ist die Willenserklärung dann rechtlich überhaupt wirksam?

Comments are closed.