Kodexfusion bei der „Zeit“: Gemeinsame ethische Richtlinien für Print und Online

„Die Zeit“ und „Zeit Online“ haben sich auf gemeinsame ethische Richtlinien für ihre Arbeit verständigt. Bislang hatten die Zeitung und ihr Internet-Angebot getrennte und teils voneinander abweichende Regelwerke (nämlich dieses und dieses).

Wegen der Abstimmung mit diversen Gremien und Stellen in Redaktion und Verlag zog sich der Fusionsprozess über viele Monate hin. Nun soll er aber auf entsprechend breitem Fundament stehen.

An einer Stelle gleich im ersten Absatz ist der neue Kodex gegenüber seinen Vorgängern entschärft: In der Aufzählung, welche möglichen Interessenkonflikte Redakteure gegenüber ihren Vorgesetzten offenlegen müssen, fehlt die Mitgliedschaft in Organisationen. Der stellvertretende „Zeit“-Chefredakteur Moritz Müller-Wirth sagt: „Wir haben hart darum gerungen, aber da haben sich unsere Juristen durchgesetzt. Sie haben uns darauf hingewiesen, dass wir als Arbeitgeber auf Grund höchstrichterlichen Entscheidungen kein generelles Recht haben, unsere Mitarbeiter nach solchen Mitgliedschaften zu fragen.“

Die bislang nur für Online explizit formulierte Vorgabe, dass „Reisen im Rahmen journalistischer Berichterstattung selbst bezahlt“ werden, gilt nun auch für die Print-Redaktion. Eine Ausnahme gibt es für das Reiseressort der gedruckten „Zeit“, das „bei einzelnen Recherchen die Unterstützung von Fremdenverkehrsämtern, Tourismusagenturen, Veranstaltern, Fluglinien oder Hotelunternehmen in Anspruch“ nehmen darf, worauf ein Kasten im „Reisen“-Teil hinweist.

Vorgaben, die sich dem Verhältnis zu den Anzeigenkunden widmen, hatte es vorher nur für „Zeit Online“ gegeben. Bei der „Zeit“ war man anscheinend davon ausgegangen, dass sich die Leser ohnehin nicht vorstellen könnten, dass sich ihre Wochenzeitung von Werbekunden reinreden lassen würde. Nun ja. Jedenfalls gelten diese Regeln von nun an gleichermaßen für Print und Online.

Der vorher in der Online-Version geltende Satz, dass eine Benennung als „Spezial“, „Verlagsbeilage“ oder „Sonderveröffentlichung“ nicht vorkommen dürfe, ist zwar weggefallen. Aber dafür gibt es eine eindeutige Kennzeichnungspflicht. „Es ist ganz einfach“, sagt Müller-Wirth. „Generell muss überall ‚Anzeige‘ drüberstehen. Ausnahmen sind sich selbst erklärende Angebote aus unserem eigenen ‚Zeit‘-Shop und weitere Serviceleistungen des Verlages, die als ‚Verlagsangebote‘ gekennzeichnet werden.“

Der unterschiedliche Grad an redaktioneller Kontrolle bleibt erhalten: Online-Texte werden von mindestens einer, Print-Texte von mindestens zwei weiteren Personen auf „sachliche und stilistische Qualität überprüft“.

Die neuen Regeln wurden jetzt ins Intranet gestellt. Veröffentlichen oder selbst den Lesern bekanntmachen will die „Zeit“ ihre neuen Regeln rätselhafterweise nicht, sondern nur im Einzelfall bei Nachfragen Auskunft geben. Vielleicht findet man es im Haus einfach eleganter, wenn jemand anders das Werk publiziert.

Also gut.

Code of Ethics von ZEIT ONLINE und DIE ZEIT

1. JOURNALISTISCHE UNABHÄNGIGKEIT

a. Redakteure von ZEIT ONLINE und ZEIT legen mögliche Interessenkonflikte gegenüber ihrem direkten Vorgesetzten offen. Ein möglicher Interessenkonflikt liegt vor, wenn durch Bekleiden eines Amtes oder durch ein Mandat in Vereinen, Parteien, Verbänden und sonstigen Institutionen einschließlich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, durch Beteiligung an Unternehmen, durch Nebentätigkeit oder durch Beziehungen zu Personen oder Institutionen der Anschein entstehen kann, dass dadurch die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit/Objektivität der Berichterstattung über diese Vereine, Parteien, Verbände, Unternehmen, Personen und sonstigen Institutionen beeinträchtigt werden könnten. Der direkte Vorgesetzte entscheidet, ob der Auftrag aufrechterhalten wird, und ggf., ob der Umstand, der den möglichen Interessenkonflikt begründet, mit Zustimmung des Redakteurs in dem Artikel offengelegt wird.

b. Aktienbesitz wird innerhalb der Wirtschaftsressorts offen gelegt.

c. Die Redaktionen von ZEIT ONLINE und ZEIT nehmen keine Journalistenrabatte in Anspruch. Auch von der privaten, außerdienstlichen Nutzung von Journalistenrabatten wird abgeraten. Insbesondere ist es nicht gestattet, bei privater Beantragung von Journalistenrabatten auf ZEIT ONLINE oder ZEIT als Arbeitgeber zu verweisen.

d. Reisen im Rahmen journalistischer Berichterstattung werden selbst bezahlt. Bei Einladungen wird eine den Reisekosten entsprechende Summe gegen Rechnung überwiesen. Begleiten Journalisten Politiker, Manager oder andere auf Reisen im In- und Ausland, wird in der Regel von den Ausrichtern die übernahme der Kosten angeboten. Solche Kostenübernahme-Angebote lehnen ZEIT ONLINE und ZEIT ab.

Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen Reisen in Krisengebiete oder Reisen mit Politikern bzw. an Bord von Flugzeugen oder Schiffen der deutschen Bundeswehr, wenn über Themen von erheblichem öffentlichen Interesse berichtet wird und diese Berichterstattung aus eigenen Mitteln oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit des jeweiligen Reporters nicht realisierbar wäre.

Ausnahmen sind auch ergebnisoffene Reisestipendien von Organisationen wie IJP oder der Arthur F. Burns Fellowship. Auch wenn Redakteure von einer externen Organisation zu einer Reise eingeladen werden und sämtliche Reisekosten von der Redaktion selbst getragen werden, sollte in den mithilfe dieser Reise entstanden Beiträgen dennoch darauf hingewiesen bzw. erwähnt werden, wer diese Reise organisiert hat.

Das ZEIT-Ressort „Reisen“ nimmt bei einzelnen Recherchen die Unterstützung von Fremdenverkehrsämtern, Tourismusagenturen, Veranstaltern, Fluglinien oder Hotelunternehmen in Anspruch. Dies wird im „Reisen“-Teil der ZEIT durch einen entsprechenden Vermerk transparent gemacht.

Ausnahmen von diesen Regelungen müssen von der Chefredaktion genehmigt werden.

e. Alle Arten von Geschenken werden sozialisiert, soweit sie einen Wert von 40 Euro überschreiten. Redakteure liefern Geschenke an einer zentralen Stelle ab. Am Ende des Jahres werden sie zugunsten eines wohltätigen Zwecks versteigert.

f. Bücher oder andere Produkte von Redakteuren werden nicht redaktionell bewertet. Bei eventuellen Vorabveröffentlichungen solcher Werke wird die Befangenheit für den Leser deutlich gekennzeichnet.

Redakteure können ihre Bücher auf ihren persönlichen ZEIT-Online-Profilseiten erwähnen. Diese Erwähnungen können auf begleitende Websites dieser jeweiligen Bücher oder Leseproben der jeweiligen Verlags-Site verlinkt werden. Bei der Besprechung von Büchern ehemaliger Redakteure von ZEIT ONLINE oder DIE ZEIT wird auf den Umstand ihrer früheren Redaktionszugehörigkeit hingewiesen.

g. Jede Nebentätigkeit von Redakteuren muss der jeweiligen Chefredaktion angezeigt werden. Die Nebentätigkeit kann nur untersagt werden, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, etwa mögliche Beeinflussung der Berichterstattung, mögliche Beschädigung der Marke ZEIT / ONLINE oder Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen. Der Chefredakteur muss seine Nebentätigkeiten dem Verleger anzeigen. Die Regelung in den Arbeitsverträgen bleibt hiervon unberührt.

h. Freie Mitarbeiter müssen Tätigkeiten in dem Journalismus nahen Bereichen – Marketing, PR – offen legen. Eine Tätigkeit in einem dieser Bereiche schließt in der Regel die redaktionelle Bearbeitung inhaltlich verwandter Themen bei ZEIT ONLINE und ZEIT für den Zeitraum eines Jahres nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit in Marketing und PR aus, wenn nicht in beiderseitigem Einvernehmen eine Regelung getroffen werden konnte, die eine Einflussnahme auf die Berichterstattung ausschließt.

2. QUALITÄTSSICHERUNG

a. Jeder auf ZEIT ONLINE erscheinende Text wird außer vom Autor noch von mindestens einer weiteren Person, jeder in der ZEIT erscheinende Text von mindestens zwei weiteren Personen auf sachliche und stilistische Qualität überprüft und anschließend von einem Korrektor auf Orthografie, Interpunktion und Grammatik. An der Verantwortung für die Richtigkeit der redaktionellen Inhalte, die durch Gesetz oder Vertrag geregelt ist, ändert sich durch diese Regelung nichts.

b. Bei berechtigter Kritik durch Leser an einem Online-Text melden sich Online-Redakteure und je nach Möglichkeit auch Print-Redakteure, die online publiziert haben, im Kommentar-Thread unter ihrem Artikel selbst zu Wort.

Faktische Fehler werden dabei in folgender Weise berichtigt:

1. Korrektur der betreffenden Textstelle

2. ein Hinweis unter dem Text, dass korrigiert wurde

3. sofern geboten: im Kommentarthread eine Antwort an den jeweiligen Leser, die seinen Hinweis anerkennt

Inhaltliche Fehler online nur stillschweigend auszubessern ist nicht akzeptabel.

Werden in Print-Artikeln Fakten (insbesondere zur Stützung eigener Argumente) wiedergegeben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, ist dies, nach Möglichkeit vom Autor selbst, im Blatt zu korrigieren. Ist der Print-Artikel auch online zu finden, wird dort auf die jeweilige Korrektur verwiesen.

3. BEZIEHUNG ZU ANZEIGENKUNDEN

a. Anzeigenkunden haben keine Möglichkeit, den redaktionellen Inhalt zu beeinflussen. Einzelne Themen tauchen zwar durchaus auch aufgrund möglicher Anzeigenerlöse in ihrem jeweiligen Umfeld auf, potenzielle Inserenten haben jedoch keine Möglichkeit, auf Umfang, Art und Urteil der Berichterstattung Einfluss zu nehmen.

b. Kein Anzeigenkunde kann durch die Drohung, Aufträge zu stornieren, kritische Berichterstattung verhindern.

c. Anzeigen müssen sich in der Darstellung vom Layout der redaktionellen Inhalte von ZEIT ONLINE bzw. ZEIT offensichtlich unterscheiden. Dies betrifft zum Beispiel Schrifttype, Spaltenbreite, Link- oder Hintergrundfarbe. Advertorials müssen stringent als „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Verweise auf Online-Angebote des ZEIT-Verlags (Stellenmarkt, ZEIT-Shop, etc.) werden mit dem Zusatz „Verlagsangebot“ gekennzeichnet.

d. Die Details der auf ZEIT ONLINE einzusetzenden Werbemittel sind in der zwischen Chefredaktion und Verlagsgeschäftsführung regelmäßig definierten Werbemittelkonvention geregelt.

4. VERHÄLTNIS ZU KOMMERZIELLEN PRODUKTEN IM EIGENEN HAUS

a. Kommerzielle Produkte des Verlages werden im redaktionellen Teil nicht besprochen. Ausnahmen bilden Non-Profit-Produkte des Verlages.

b. Veranstaltungen, die der Verlag ausrichtet, werden in aller Regel im redaktionellen Teil nicht besprochen. Wertende Berichterstattung dazu findet grundsätzlich nicht statt. Eine dokumentierende Wiedergabe als Video oder im Wortlaut ist möglich und liegt im Ermessen der Redaktion.

c. Geschäftspartner, die Veranstaltungen, Produkte oder andere Aktivitäten des Verlages unterstützen, haben keinerlei Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung.

d. Für journalistische Produkte im Bereich von Corporate Publishing des ZEIT Verlags (Tempus Corporate GmbH) dürfen Redakteure und feste freie Mitarbeiter nicht aktiv werden. Freie Mitarbeiter müssen ihre Mitarbeit im Corporate Publishing offen legen – und sind daraufhin im entsprechenden Themenbereich als Autoren für ein Jahr nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit im Corporate Publishing gesperrt.

5. DER CODE OF ETHICS IST EINE FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG

Etwaige Verstöße dagegen ziehen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich. Davon ausgenommen sind Verstöße gegen Pflichten, die sich bereits aus dem Arbeitsverhältnis der jeweiligen Kollegin/des jeweiligen Kollegen ergeben.

55 Replies to “Kodexfusion bei der „Zeit“: Gemeinsame ethische Richtlinien für Print und Online”

  1. „5. DER CODE OF ETHICS IST EINE FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG
    Etwaige Verstöße dagegen ziehen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich.“

    Mehr muss man nicht wissen. Und mehr habe ich auch nicht gelesen.

  2. @1: Ich vermute – ohne das Arbeitsrecht in dieser Hinsicht zu kennen – dass der Verlag mit einer Kündigung auf dieser Basis allein eh niemals vor Gericht durchkäme. Es muss schon klar werden, dass dem Verlag deutlich geschadet worden ist durch das Verhalten des Mitarbeiters. Insofern ist es vielleicht nicht der Verstoß gegen den Kodex, sondern die Schädigung des Arbeitgebers, die Grundlage arbeitsrechtlicher Konsequenzen wäre. Anders steht es schon bei Themen wie privater Internetnutzung.

  3. @Stefan Niggemeier, 2:
    Ja, denn aus Erfahrung kann ich sagen, dass die bedeutenensten Klauseln meist am Ende zu finden sind. So auch hier. Die letzte Klausel sagt doch im Grunde folgendes: „Sie können das komplett ignorieren, uns interessiert auch nicht, wie Sie damit umgehen.“

    Das Sie das nicht bemerken wundert mich jedoch.

    @LeGrandB, 3:
    So weit würde ich gar nicht gehen. Denn ethische Richtlinien – in anderen Unternehmen kümmert sich die Abteilung Compliance darum – sind nicht unüblich. Aber lesen Sie oben den Absatz an Herrn Niggemeier.

  4. Interessant, diese Sache mit der Mitgliedschaft in Organisationen und dem Arbeitsrecht. Ein Politikkommentator einer führenden Zeitung könnte also seine Mitgliedschaft in einer radikalen Bewegung zur Privatsache erklären, obwohl es sein Beruf ist, öffentlich politisch zu kommunizieren, ein verbeamteter Postsortierer dagegen nicht – habe ich das richtig verstanden?

  5. @5:

    Es ist immer wieder schön zu beobachten, wie sich Menschen hinter Juristen verstecken. „Wir würden gerne, aber die Juristen haben geraten“ ist eine vor allem in großen Medienhäusern beliebte Formulierung. Wenn die „Zeit“-Chefs gewollt hätten, könnte es da auch Transparenz geben. So sitzt der Schwarze Peter bei irgendwelchen nicht namhaft bekannten Juristen, und man ist fein raus.

  6. Conclusio: Die Stelle, an der all den Edelfedern des werten Wochenblattes dieses Elaborats nach einem Kurzen „Aha“ vorbei geht, bleibt die gleiche. Sage einer etwas gegen dieses schöne Neusprech Compliance.

  7. @Somaro: Wenn die genannte Klausel Nummer 5. tatsächlich Schutz vor „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ böte, wäre es ja OK. Mindestens in einem bekannten Fall – Moritz Gathmann – hatte das nicht ganz so geklappt, wie wir wissen: dem damals freien Mitarbeiter wurde die Zusammenarbeit aufgekündigt, und auch im Nachgang argumentierte Die Zeit vor allem mit eben diesem Kodex, an den sich Gathmann nicht gehalten hätte. (Siehe auch: http://meedia.de/2014/03/12/zeit-online-und-der-fall-gathmann-wenn-aus-prinzipientreue-prinzipienreiterei-wird/)

  8. Ein Freibrief für Joffe und Bittner. Das sollte es ja auch werden. Ein Papier ohne Konsquenzen. Der arme Baum.

  9. Deswegen hat das auch so lange gedauert – sie haben Zeit gebraucht, um daraus sämtliche Wirkstoffe zu entfernen, ohne dass es groß auffällt.

  10. Ja, ich stimme den bisherigen Meinungen zu: Augenwischerei, Alibi, Reklame.

    Was bewirken „Ethische Richtlinien“,
    i) an die sich niemand halten muss und
    2) die bestimmte „Edelfedern“ (deren Organisationsmitgliedschaften der ZEIT seit der „Anstalt“-Sendung und dem Uwe-Krüger-Buch sehr geschadet haben) nun den Persilschein ausstellen?
    Zumindest, dass hier darüber (zu Recht) gelästert wird.

    Aber „draußen“? Bei den zeitlesenden Wählern, die sowieso immer wieder die gleichen wählen, egal was passiert? Bei denen steht die ZEIT jetzt gaaanz toll da: Oho! Die haben neue (! beliebteste Floskel der Reklameindustrie) Ethik-Richtlinien!!

    Ich bleibe dabei: „Um die Ecke gedacht“ lasse ich mir nie entgehen. Den Rest ignorier‘ ich. Schade. Denn ich bin mit der ZEIT in den Sixties erwachsen geworden. Ben Witter, Walter Jens, Nettelbeck …

  11. @kdm (#12)
    Nicht die Organisationsmitgliedschaften haben der ZEIT geschadet, sondern die Personen, die sie inne haben, durch ihren Umgang damit; das Tarnen und Täuschen einerseits, der Versuch der gerichtsfesten Absolution andererseits („Lieber Richter, wir sind unfehlbar und über jeden Zweifel erhaben – sag das denen gefälligst!!!“).

  12. Da ich mich gerade mit einem ähnlichem Thema beschäftige:

    @#6: Ich glaube hinter Juristen versteckt sich da keiner. Meine politischen Ansichten oder in welchen Vereinen ich bin, geht dem Arbeitgeber nichts an. Bei Journalisten macht es natürlich Sinn, wenn sowas erfasst werden würde – Aber vor dem Gesetz wird da keine Unterscheidung gemacht. Egal ob Journalist, Bandarbeiter oder Sekretär: Was ich in meiner Freizeit mache hat meinen Arbeitgeber nicht zu interessieren. Das ist eben Arbeitnehmerschutz!

  13. Gibt leider keine Editier-Funktion:

    Kleiner Nachtrag: Dass hier die Konsequenzen ausgeschlossen werden hört sich für mich nach klassischer Betriebsrat-Anweisung an. Man will vermeiden, dass Arbeitnehmer gekündigt werden, nur weil sie gerade mal keine Zeit hatten ständig die Kommentare ihrer Artikel zu durchforsten (2b).

    Solche Richtlinien haben ja auch immer eher denn Sinn, die Unternehmenskultur zu schärfen – Was ist erlaubt, was soll gemacht werden, wie soll man sich verhalten. Es soll nicht dazu da sein, dass Mitarbeiter gefeuert werden können…. Auch wenn die Richtlinien alle Sinn ergeben: Manches lässt sich in der Praxis vielleicht nicht immer umsetzten – Wäre blöd für die Arbeitnehmer, wenn sich daraus Konsequenzen ergeben würden…

  14. Ich finde ja vieles an dem Kodex vorbildlich und manche Kritik hier übertrieben, aber die Diskussion zeigt, wie abwegig die Entscheidung von „Zeit“ und „Zeit Online“ war, ihn nicht selbst zu veröffentlichen. Denn: Wäre das nicht genau die Diskussion, die diese Medien mit ihren Lesern und Kritikern führen müssten?

  15. @16 Stefan Niggemeier
    Ich hätte es gut gefunden, wenn das die Zeit offen gemacht hätte (Vielleicht tut sie es noch) …

    So wirkt es doch arg verschämt und inkonsequent …

    „Wir haben da was gemacht, das kann ich Dir aber nciht zeigen und ausserdem muss sich da eh niemand dran halten … und wird auch nicht dran gemessen“

  16. Die meisten Kommentatoren hier scheinen ein Problem mit den fehlenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu haben.

    In erster Linie sehe ich in diesem Kodex eine Qualitätsversicherung der Zeit gegenüber ihren Lesern.

    Zweitens schützt der Kodex den Journalisten vor seinem Verlag. Der Verlag muss Gewinn machen. Deshalb übt er Druck auf die Journalisten aus, Kosten zu sparen. Der Journalist kann sich dagegen wehren, unter diesem Druck Dinge zu tun, die gegen den Kodex verstoßen.

    Für beide Argumente sind arbeitsrechtliche Konsequenzen irrelevant.

    Der Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen ist auch positiv für das interne Klima und hilft bei der Weiterentwicklung des Kodex. Sollte jemand gegen den Kodex verstoßen, kann man offen und entspannt darüber reden, Ursachen analysieren und überlegen, wie man dieselben Verletzungen in der Zukunft vermeidet. Niemand ist gezwungen seine Verletzungen des Kodex vertuschen. Man kann vielmehr sagen: “Hurra, ich habe einen Fehler gemacht, lass uns darüber reden.”

  17. @Dieter
    aber der Leser erfährt doch nicht den Inhalt des Kodex … Wie kann das dann eine Qualitätsversicherung an den Leser sein?

  18. Es ist also nicht nur freiwillig, sondern die Chefredaktion kann auch noch Ausnahmen genehmigen, über die sich die Zeit dann ausschweigt. Und der Leser erfährt sowieso nur davon, wenn es der jeweilige Vorgesetzte für gerechtfertigt hält.

  19. @Dieter (#19)
    HERDIR stellt kluge Fragen. Wie soll das eine Versicherung gegenüber dem Leser sein, wenn der nichts davon erfährt? Vor allem aber: Wie soll ein Qualitätsniveau gesichert werden, wenn die Regeln dafür gar nicht bindend sind? Dieser Kodex hat, seien wir doch mal ehrlich, eher den Wirkungsgrad der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn, sieht man davon ab, dass da eine Abweichung nach oben tatsächliche versicherungsrechtliche Folgen im Schadensfalle mit sich bringt.

    Wie soll sich außerdem der Journalist mit dem Verweis auf den Kodex gegenüber dem Verlag wehren? Der Kodex ist nicht verbindlich, arbeitsrechtlich schon mal gleich gar nicht, und das bedeutet, dass der Journalist, will er seinen Arbeitsplatz behalten, den Weisungen seines Arbeitgebers zu folgen hat.

    Der Kodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Welchen Rang die hat, wissen wir von anderen Selbstverpflichtungen (wie der Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten). Sie ist vor allem ein PR-Instrument. In diesem Fall wurde sie vermutlich zurückgehalten, um irgendwann, wenn es opportun oder geboten erscheint, auf den Kodex hinzuweisen, in der Hoffnung, dass keiner genauer nachfragt.

  20. Ich kann da @Somaro (1) nur zustimmen. :D
    Ich habe auch direkt nach unten gescrollt, um den letzten Satz zu lesen und erst danach deren Ethikkodex gelesen.

    So ein Kodex hat kaum eine Bedeutung, dieser ist für kleinere Journalisten angedacht und die großen scheren sich nicht drum. Oder wie ist dieser Kodex mit der Atlantik-Brücke vereinbar? Obwohl, damit wäre man wieder aus dem Schneider „Die Regelung in den Arbeitsverträgen bleibt hiervon unberührt.“.

    Kurz gesagt: Ein Juristenwitz ohne Bedeutung.

    Grüße

  21. @HERDIR
    Das Wort “Qualitätsversicherung” habe ich blöd gewählt. “Qualitätssicherung” trifft es vielleicht besser.

    Die Zeit betreibt Qualitätssicherung auf verschiedenen Ebenen (so nehme ich an) für ihr Produkt und im Endeffekt für ihren Leser. Das gilt unabhängig davon, ob die Zeit die Mechanismen ihrer Qualitätssicherung kommuniziert oder nicht. Der Ethik Kodex ist einfach ein Teil dieser Qualitätssicherung.

  22. @Dieter, 24 und 19:

    Wie kann eine freiwillige Selbstverpflichtung Teil einer Qualitätssicherung sein, wenn der Verstoß nicht geahndet wird? Wie soll diese freiw. Selbstverpflichtung den Untergebenen schützen, wenn er sich nicht auf die Selbstverpflichtung berufen kann, da der Verstoß nicht geahndet wird? In einem Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergeben sind arbeitsrechtliche Argumente immer relevant.

    Wieso sollte man über Verstöße gegen den Kodex sprechen, wenn es sowieso keinen interessiert? Ganz witzig, wieso sollte sich irgendeiner Zeit nehmen über Offensichtliches zu diskutieren, wenn der Druck gemacht wird irgendwas zu berichten, Hauptsache es bringt Klicks? Und ma ganz blöd, wieso braucht es aus Ihrer Sicht einen Kodex für reflektierende Gespräche, die laut Aussagen der Verlage doch sowieso durchgehend und immer stattfinden?

    Sie sind insgeheim indoktrinierter Mitarbeiter der Zeit oder werden dafür bezahlt, hier für die Zeit PR machen. Wir verstehen das. Und das ist noch die harmlosere Vermutung in Bezug auf Ihre Aussagen.

  23. @Somaro
    Wieso muss eigentlich jeder, der eine andere Ansicht als die eigene hat immer als Sockenpuppe oder bezahlter Agent oder schlimmeres diffamiert werden. Das war gestern im Kommentarstrang über die Bellingcat-Analyse auch schon so.
    Das ist gelinde gesagt respektlos gegenüber anderen Kommentatoren, die sich hier sachlich an der Debatte beteiligen und zu einem breiten Meinungsbild beitragen.

  24. Interessant, dass die Absätze immer entweder für Redakteure oder freie Mitarbeiter gelten. Für wen gilt also §1b zur Unabhängigkeit? Und dürfen Redakteure in ihrer Freizeit also PR machen?

  25. Und nur mal so zu 4d: Freie sind für ein Jahr für Die Zeit gesperrt, wenn sie für Tempus Corporate arbeiten. Das ist hart, aber nachvollziehbar. Aber wenn jemand von Tempus Corporate in die Redaktion wechselt gibt es keine Karrenzzeit? Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen? http://www.turi2.de/tag/corporate-media/

  26. Bitte das Niveau etwas herunterschrauben, hier lesen schließlich Diekmann-Beauftragte, Reichelt, Keese, willfährige Griechen-Hetzer, sowie jeder vermeintliche Springerjournalist mit. Die verstehen überhaupt nicht, worum es hier geht, wo hier denn in irgendeiner Form journalistisches Selbstverständnis involviert sein könnte.

  27. @Onkel Otto
    Warum sollten Reichelt, Keese und Co. hier mitlesen? Hier geht es schließlich um Ethik…

  28. Was ganz anderes: ich habe gerade ziemlich fassungslos „Panorama“ gesehen und wie da Pegida und seriöse Medienkritiker in einen Topf geworfen wurden. Schluss-Satz: „Wer lügt hier wohl?“ o.s.ä. – fehlte nur noch, dass als nächstes ein Beitrag dazu gekommen wäre, dass Schiedsgerichte wie sie TTIP vorsieht, eine gute Sachen wären. – Oh, hoppla, genau dieser Beitrag kam genau danach.
    Also, nur falls Du, Stefan, mal wieder einen Anlass brauchst, Dich über Gnifke und die eher herablassende Art der Öffentlichrechtlichen aufzuregen und darüber, wie sie mit Kritik umgehen.

  29. @Dieter (#19) „Die meisten Kommentatoren hier scheinen ein Problem mit den fehlenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu haben.“

    Ich kann nicht für Andere sprechen. Was mich stört, ist die unterschiedliche Handhabung eben solcher Ethik-Richtlinien bei der „Zeit“. Der Eine (freier Mitarbeiter) wird rausgeworfen, weil er angeblich für den Kreml arbeitet (was man seiner Arbeit nicht angemerkt hat), und die Anderen dürfen unbeschadet weiter in politischen Lobbygruppen (NATO-Nähe) aktiv sein.

    Der Begriff „Tendenzbetrieb“ umfasst ja nicht ohne Grund auch Presseunternehmen.

  30. Ein paar juristische Anmerkungen:
    Auch unverbindliche Standards können ganz erhebliche Steuerungseffekte haben. Einige Kommentatoren hier würden sich wundern, wenn sie wüssten, in welchem Maße international, national, in Unternehmen oder ganzen Branchen „soft law“ zum Einsatz kommt. Das mag mal besser, mal weniger funktionieren. Es kann sogar manchmal „zu gut“ funktionieren, wenn Standards zwar faktisch gelten, aber man als Betroffener nicht wirklich dagegen vorgehen kann, da sie ja „eigentlich“ unverbindlich sind. Und wer glaubt, dass in einem Unternehmen nur zählt, was arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, hat vermutlich noch nie gegen „ungeschriebene Gesetze“ verstoßen und weiß, was sozialer Druck bedeuten kann. Ob das bei den ZEIT-Richtlinien auch so ist, sei mal dahingestellt. Aber so einfach abtun sollte man das nicht.

    A propos rechtliche Konsequenzen: ich hab so spontan Zweifel, ob die Veröffentlichung der Richtlinienhier arbeitsrechtlich (für den übermittelnden Intranetnutzer) und urheberrechtlich so ganz unproblematisch ist. Man mag ja kritisieren, dass die ZEIT diese Richtlinien nicht publiziert, aber man kann die Entscheidung auch trotzdem respektieren. Ich weiß nicht, ob das journalistische/öffentliche Interesse daran es rechtfertigt, das einfach zu umgehen und die Veröffentlichung solcher Betriebsinterna selbst in die Hand zu nehmen.

  31. @Pepito: Ich weiß nicht, ob das Betriebsinterna sind. Und ich habe ja bei der „Zeit“ nachgefragt, und die haben mir nicht mit Konsequenzen gedroht, falls ich das veröffentliche, sondern bereitwillig Auskunft gegeben.

  32. @jj preston
    Sie haben ja recht: Selbstverpflichtungen sind höchst umstritten und die Selbstverpflichtung zur Frauenquote in DAX Unternehmen ist ein Witz.
    Entscheidend für den Erfolg einer Selbstverpflichtung ist ein gemeinsames Ziel, Antrieb und Willen, diese umzusetzen.

    Man braucht auch ein gemeinsames Ziel, Antrieb und Willen, um eine gute Zeitung zu machen. Das gilt von der Verlagsleitung bis in die Redaktion. Es braucht Menschen die hinter ihrer Zeitung stehen.Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer.

    Wenn diese Voraussetzungen nicht stimmen, wird das mit der Zeitung sowieso nix, dann hilft auch kein Ethik Kodex.

    Aber, wenn allen Vorrausetzungen stimmen, kann man das gemeinsame Ziel mit Richtlinien und Selbstverpflichtungen unterstützen. Unter diesen Umständen werden sich die Mitarbeiter gerne daran halten.

    Man kann einer Supermarkkassiererin mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn sie nicht genug Artikel pro Minute an der Kasse piept. Daraufhin wird sie schneller piepen.

    Wenn man einem Redakteur mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht, wenn die Zeitung nicht die gewünschte Qualität hat, wird der Redakteur keine bessere Zeitung machen. Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bringt hier gar nichts.

    Eine Zeitung wird nur besser durch Diskussion und Streit über das gemeinsame Ziel, durch offenen Umgang mit gemachten Fehlern.Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen ist daher eher schädlich da es die Diskussion unterdrückt.

    Ich wüsste wirklich nicht, was Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen in diesem Ethik Kodex positive bewirken könnte.

    @theo
    Ich stimme Ihnen zu: Fuer alle muessen die gleichen Regeln gelten.

  33. Ich versteh noch nciht den Sinn dieses Kodex? Ist das ein Ergebnis aus einem Findungsprozess aller Mitarbeiter der Zeitung zur Fragestellung „Wie wollen wir arbeiten?“ …

    Ich als Kunde/Konsument kann mich doch nicht auf nichtveröffentlichte interne Kodizies beziehen … wie kann ich dann VErbindlichkeit herstellen? Im Endeffekt ist das ein sicher hart erarbeitetes Dokument, an das sich gehalten kann oder nicht … das wäre dann ein Unternehmenskulturthema aber es ist kein Dokument auf das ich mich als Kunde beziehen und Qualität einfordern kann.

    P.S. Solche Kodexähnlichen Erzeugnisse stehen und fallen übrigens mit dem Vorleben der (direkten) Vorgesetzten, zumindest nach meiner Erfahrung. Damit bleibt es trotzdm spannend ob es wirklich das Papier wert ist auf dem es ausgedruckt wird.

  34. @Herdir: Warum solltest Du dich als Kunde auf die Richtlinien beziehen wollen/sollen/können? Meinst Du, Du kannst Schadensersatz fordern, wenn ein Artikel diese Leitlinien nicht beachtet?

    Der Sinn ist, dass die internen und externen MA wissen, wie bei der WELT gearbeitet wird – Es dient dazu, die Unternehmenskulur zu fördern. Sowas hat eigentlich jedes Unternehmen, bei der BILD steht dann wahrscheinlich, dass jeder Journalist mindestens einmal im Jahr eine Witwe schütteln soll ;)

    Dass das nicht veröffentlicht wird finde ich fast schon positiv. Immerhin ist dieser Kodex kein Versuch für Publicity zu sorgen, was ja schon mal bedeutet, dass die WELT das ernst meint… Anders als der Spiegel…..

  35. Hier eine zusammenfassende Antwort zu einigen Kommentaren.

    – Der Code of Ethics ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Redaktionen und Verlage, auch der Redaktionsausschuss und unsere Betriebsräte haben ihn diskutiert, Änderungswünsche eingebracht und ihm zugestimmt. Seine wichtigste Funktion besteht darin, ethische Alltagsfragen für alle Seiten verbindlich zu klären. Viele Diskussionen, wie sie in der Redaktion oder zwischen Verlag und Redaktion regelmäßig stattfinden, lassen sich damit erfrischend kurz halten.

    – Ein Code, der arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, sollte in jedem Punkt konform mit dem Arbeitsrecht und Teil der Arbeitsverträge sein. Das ist natürlich möglich, aber nicht zwingend – und vielleicht auch gar nicht wünschenswert:

    Einerseits sind auch die ursprünglichen Codices, die nun mit möglichst wenigen Änderungen fusioniert wurden, nur wenige Jahre alt und konnten schon aus diesem Grund nicht einfach so Teil aller Verträge werden. (Sie werden neuen Mitarbeitern zur Kenntnis mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt.) Andererseits würden viele Formulierungen dann verwässert oder wegfallen.

    – Es gibt gute Gründe, den Code zu veröffentlichen, und gute Gründe, es nicht zu tun – er ist eben *kein* PR-Instrument, wie ein Kommentator hier nahelegt. Der Kompromiss, den wir gefunden haben, ist aus meiner Sicht tragbar: Der Code ist kein Geheimnis, er steht in unserem Redaktionshandbuch und im Intranet, wir zitieren ihn in Diskussionen und verschicken ihn auf Nachfrage gerne. Neuen Arbeitsverträgen wird er beigefügt, und neue freie Mitarbeiter erhalten jene Auszüge, die für sie relevant sind, mit ihren sonstigen Unterlagen.

  36. @Dieter
    „In erster Linie sehe ich in diesem Kodex eine Qualitätsversicherung der Zeit gegenüber ihren Lesern.“ Deshalb mein Bezug zum Kunden … aber gut mit den Erläuterungen von Herrn Wegner erkenne ich diesen Kodex als eine interne Selbstverpflichtung von alten und zukünftigen Mitarbeitern zur Qualitätssicherung von internen Belangen der Firma …

    @Jochen Wegner
    Danke für die Infos.

    Sehr interessant finde ich die Unterschiede zwischen „Print“ und „Online“ … Zumindest vor diesem Kodex …

  37. Viele Kommentare klingen nach „Szene-interne Diskussion“… Für mich als Außenstehender ist es immer gut, wenn man scheinbare (gute und sinnvolle) Selbstverständlichkeiten verbalisiert und zu Papier bringt. Denn der Spielraum für Regelinterpreationen ist im Journalismus vermutlich ebensogroß wie in der Schule meiner Kinder…

  38. @Stefan Niggemeier
    Dann ist ja alles in Ordnung. Das mit „Intranet“ und „Auskünften im Einzelfall“ hatte sich für mich jetzt erstmal anders angehört.

  39. „Kodexfusion bei der „Zeit“: Gemeinsame ethische Richtlinien für Print und Online“
    _____________

    Ein Unternehmensinterner Umbau.
    Bei der Axel Springer Gruppe gab es dazu allerdings kaum Einwände.

    Eine „Kodexfusion“ klingt allerdings nicht nur nach einer Conclusio in Absurdo.

  40. Es kann allerdings kaum erstaunen, dass da niemand aufsteht und „Spass Spaass“ ruft.
    Genauer genommen hat man es da recht eigtl mit Compliance-Regularien zu tun, wie sie im Vorfeld von TTIP (und das ist garnicht so polemisch gemeint wie es klingen könnte) bereits implementiert wirken könnten:
    Arbeitsverträge heutzutage können durchaus schonmal 40 Seiten stark sein, samt darin vereinbarter möglicher Regressforderungen von Unternehmen an MA.
    Nunja.

  41. Erfahrungsgemäß werden solche Scripte in Meetings vorgelegt (ich weiß nicht wie das bei der Zeit de facto läuft), in denen sie als Nebensächlichkeit verhandelt werden.
    Nachfragen werden dabei, ebenso erfahrungsgemäß mit Stirnrunzeln beantwortet.

    Man sollte schon wissen, worunter man sich da seine Unterschrift zu setzen ermuntert sehen sollte.

  42. Ich hab mir den Kodex erst jetzt gründlich durchgelesen, weil ich dachte, das dort sowie so nur allgemeines BlaBla steht, das je nach Bedarf ausgelegt werden kann.
    Und so scheint es auch zu sein. Gerade Artikel 1a, welcher für DAS große Thema (und das Kommentar-Stalingrad gegenüber) relevant ist, scheint meine Annahme zu bestätigen.

    Weil er bedeutet doch, man kann die etwaigen transatlantischen Freundschaften des Redakteurs für problematisch ansehen – oder nicht. Und warum sollte der Chef jetzt etwas als problematisch ansehen, wenn er es früher auch nicht tat?

    Und man kann auf selbige Freundschaften unter den Artikel hinweisen – oder nicht. Und wenn nicht, ja, dann nicht. Dann erfährt es auch kein Leser. Weil – steht ja nicht drunter. Und wenn ich daran denke, das die Leute von Zeit andere sogar verklagt hatten, weil die genau diese Offenlegung betrieben hatten, dann hab ich doch so meine Zweifel.

  43. @38 Lieber Jochen Wegner, Vielen Dank für die Antwort hier. Für alle anderen redaktionen, die den vorbildlichen Schritt tun wollen: Könnten Sie noch erläutern, wie der Code intern mit Leben gefüllt wird? Gibt es eine Umsetzungsinstanz, eine Codebeauftragte, einen internen Ethikrat? Es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass es zu unterschiedlichen Auslegungen kommt.

  44. In meinem Mozilla werden die äöü-Punkte im eingerückten Codex an völlig falschen Stellen angezeigt. Das sieht lustig aus. Im Chrome passiert das nicht.

  45. @49: Das kann ich auch hier im IE11 bestätigen. Bei mir wird hier immer ein Leerzeichen eingefügt über welchem dann die Punkte sind.

  46. Ich lese die erste Überschrift, erinnere mich dann sofort daran, dass das ZEITmagazin alle paar Wochen vollständig zum Produktkatalog für Uhren/Mode/Reisen umfunktioniert wird und habe dann einen sehr großen Widerwillen überhaupt noch weiter zu lesen.

    Ich fürchte aber, dass bei der ZEIT ausschließlich Leute arbeiten, die mir genau erklären könnten, warum dieses, mein unmittelbares Gefühl von Ekel, falsch sein soll.

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