Die Netzeitung in Theorie und Praxis

Es gibt wohl kaum ein deutsches Online-Medium, das das Trennungsgebot von redaktionellen Inhalten und Werbung wirklich einhält. Aber so blöd, ungekennzeichnete Werbung auch unmittelbar neben den „Redaktionellen Kodex“ zu setzen, in dem sich die Redaktion verpflichtet, Werbung zu kennzeichnen, ist dann doch nur die „Netzeitung“:

(Und E-Commerce betreibt die Netzeitung auch schon seit Jahren.)

43 Replies to “Die Netzeitung in Theorie und Praxis”

  1. „Und E-Commerce betreibt die Netzeitung auch schon seit Jahren.“

    Jaha, aber nicht die Redaktion …

  2. Hat gar nichts mit dem Thema zu tun, aber die Überschrift „Freundin von Prinz William getötet“, die ich da oben in der Ecke erahnen kann, ist doch wohl mindestens unglücklich formuliert.

  3. Sag mal, Stefan, die Netzeitung ist jetzt der falsche Aufhänger, aber versaust du es dir in deinem Blog nicht mit sämtlichen potentiellen zukünftigen Arbeitgebern?

  4. Bei Spiegel Online heißt der Marktplatz „Angebote“ und steht z.B. unten auf der Startseite. Wie gesagt: In der Nicht-Kennzeichnung von Werbung tun die sich alle nichts. Aber könnte nicht die Netzeitung ihrem verlogenen „Kodex“ den Gnadenschuss versetzen?

  5. Stefan, nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Sofortkredite, Tagesgeld, Handy ohne Schufa, Partnervermittlung, fett übertitelt mit MARKTPLATZ. Wie blöd muss man sein, da redaktionelle Inhalte zu vermuten. BILD arbeitet doch genau wie du in diesem Posting, man pumpt kleine Schwächen auf Ballongrösse und hofft, dass sie aufsteigen und Aufsehen erregen. Bei der 9live Thematik versteh ichs ja noch, aber ist das hier noch fair? Hm.

  6. Moment mal, ich messe die Netzeitung an nichts anderem als ihrem eigenen Anspruch: „… bezahlte Elemente, die kommerziellen Interessen dienen, werden von den redaktionellen Beiträgen graphisch abgesetzt…“ Sind diese bezahlten Elemente graphisch abgesetzt oder sind sie graphisch exakt so gestaltet wie redaktionelle Beiträge? Ich bin exakt so päpstlich wie die Netzeitung in ihrem Kodex.

    Im übrigen stehen in der MARKTPLATZ-Liste auch Begriffe, die durchaus zu redaktionellen Inhalten führen könnten: „Tagesgeld“ – warum sollte das keine Service-Rubrik sein? „TV-Programm“ – hallo?

  7. Stefan ist einfach in2 Anti-Schleichwerbung (eh ich jetzt ’ne Rechnung bekomme: Ein Witz!!! Bitte lachen!!!)

  8. Lieber Stefan Niggemeier,

    der redaktionelle Kodex sollte tatsächlich rasch überarbeitet werden… Ich glaube aber, dass der mündige User auf einem „Marktplatz“ primär wirklich keine redaktionellen Inhalte erwartet – und das TV-Programm steht dort, WEIL es eben kein redaktionelles Angebot ist.

    Anyway, wer in letzter Zeit die Nezteitung verfolgt hat, wird wissen, dass unser größtes Problem weiß Gott nicht darin liegt, dass wir Werbung zu sehr VERSTECKEN. Im Gegenteil.

    Kollegiale Grüße,

    Michael Angele

    CR Netzeitung

  9. Re: „Ich glaube aber, dass der mündige User auf einem „Marktplatz” primär wirklich keine redaktionellen Inhalte erwartet “

    „ich glaube“, „der User erwartet“ … agiert die Netzeitung aus dem Bauchgefühl heraus, hat sie Wahrscheinlichkeitsrechnungen erstellt oder eine Marktforschung in Auftrag gegeben? Gibt es entsprechende Dokumente der Usability-Forschung aus denen die Netzeitung ihre Erkenntnisse gezogen hat, dass der „mündige User“ unter „Marktplatz“ Werbung erwartet?

    Was spricht dagegen die zehn Buchstaben „Marktplatz“ gegen die sieben Buchstaben „Werbung“ zu ersetzen?

    Eben.
    Womit man dann wieder bei der Trennung zwischen Redaktionelle Inhalte und Werbung wäre.

  10. Herr Angele, ich würde mich der Frage von dogfood gerne anschließen: Was spricht (wenn es zu einer „graphischen Absetzung“ nicht mehr reicht) dagegen, die zehn Buchstaben „Marktplatz“ gegen die sieben Buchstaben „Werbung“ zu ersetzen?

  11. Vielleicht hat man gerade noch 10 Buchstaben frei gehabt und muss die jetzt bestmöglich nutzen. Bei nur 7 Buchstaben wären 30 % verschenkt und das geht nun mal gar nicht…

  12. Wird darf nicht schon hingewiesen in dem sie den Kommerziellen Teil „Marktplatz“ nennen!?

    Wenn ich auf den Wochenmarkt gehen dann weiß ich auch das ich dort Konsumgüter käuflich erwerben kann…

  13. ad doogfood: Es gibt tatsächlich Erkenntnisse aus der Usability-Forschung. Man hat herausgefunden, dass User in der rechten Randspalte generell eher Werbung erwarten und darum oft gar nicht erst hinschauen – Was wiederum etwas problematisch werden kann, wenn man dort vor allem redaktionelle Inhalte anpreisen möchte…

    Durch „Werbung“ möchte ich „Marktplatz“ nicht ersetzen – nicht weil es etwas zu verbergen gäbe, sondern weil „Marktplatz“ einfach eleganter klingt und „Werbung“ die Sache auch nicht ganz trifft. Aber vielleicht fällt uns etwas anderes ein, um den tatsächlich KOMMERZIELLEN Charakter dieser Angebote noch deutlicher herauszustellen.

    Werde das Thema auf jeden Fall bei uns zur Sprache bringen.

  14. Der Herr Niggemeier mit seiner Anti-Schleichwerbung-Kampagne… Das ist doch irgendwie ein bißchen zurückgeblieben.
    Schleichwerbung … man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen … Was ist das überhaupt. Jeder wirbt heutzutage für jeden und sich selbst und alles mögliche. Ob offen oder „versteckt“. Ob am Kragen oder an der Unterhose…
    Vor 40 Jahren war’s der Busen der auf keinen Fall im Fernsehen gezeigt werden durfte … ein Skandal, wenns doch geschah. Die Leute konnten damals schließlich nicht unterscheiden zwischen echtem Sex und gespieltem. LOL Und was ist heute?
    Das einzige Relikt aus dieser Zeit, das übrig geblieben ist, ist genaugenommen für einige wenige Leute die SCHLEICHwerbung… Ha Ha Ha .. weil die Leute ja nicht klug genug sind zu merken, wann jemand etwas verkaufen will.
    Oh Mann, in 5 Jahren kräht kein Hahn mehr danach, weil das Web dieses Relikt genauso gekippt haben wird, wie alles andere, was einst Tabu war, was mit einem Makel behaftet war, was ein „Skandal“ war…
    Stefan, kommen Sie endlich hinein ins 21. Jahrhundert. Vielleicht nimmt man dann auch Ihren Bildblog wieder etwas ernster…
    Solange Sie Ihre Schleichwerbekampagne fahren, ist doch dieser meiner Meinung nach einfach nur noch lächerlich…
    Schauen Sie mal auf Sport1.de und bei diversen Online-Computerzeitschriften… dagegen sind die Bild und die Netzeitung unschuldig wie Lämmer … sozusagen Stummfilme aus den 20ern im Vergleich zum Marienhof …
    Schleichwerbung, das hat etwas mit öffentlich-rechtlichem Fernsehen zu tun, aber nicht mit kommerziellem TV, kommerziellen Webangeboten, kommerziellen Zeitungen…
    Und öffentlich-rechtliches Fernsehen wird hoffentlich ebenfalls in spätestens 5 – 10 Jahren ein vergessenes Relikt sein… die brechen täglich zigmal den Staatsvertrag mit ihrer Schleichwerbung und offen verbotenen Werbung nach 20 Uhr, versteckten Gewinnspielen, deren einziger Sinn ist, eine Automarke minutenlang zu präsentieren… und keiner unternimmt was…

  15. Gerade habe ich bei nrz.de diese schöne Kombination gesehen:

    SONDERTHEMEN
    Bausparen und Finanzieren
    Für jeden „Bauspar-Typ“ gibt es den richtigen Tarif

    > trauer.de – eine würdige Plattform
    > Helfer im Trauerfall
    > Bestatter am Niederrhein

    Ist natürlich alles Werbung eine Sonderveröffentlichung.

  16. Man trifft sich im Leben immer mehrmals, Herr Niggemeier … soviel zur zweifelhaften Website…

    Und falls Sie es nicht wissen – Schleichwerbung ist eine ARD-Schöpfung aus der Zeit als die erste Bandenwerbung in den Stadien auftauchte und man sich in den öffentlich-rechtlichen „Anstalten“ anmaßte, den Werbekuchen nicht anderen überlassen zu dürfen…
    Man prägte den Begriff Schleichwerbung weil sich diese, die Vereine bezahlenden Firmen ja angeblich öffentliche Werbung „erschlichen“
    Und auf soch eine zweifelhafte Welle sind Sie 30 Jahre zu spät aufgesprungen?
    Sie sind ja ein ganz fixer „Medienjournalist“

  17. Die Netzeitung mit ihrem „Marktplatz“ ist harmlos. Wie damit Verbraucher hinters Licht geführt werden sollen weiss nur Stefan. Als Inhaber eines zertifizierten Bildblog-Aboausweises, für 10 Euro erstanden, kann ich zwar mit BILD Inhalten umgehen (obwohl ich sie nicht lese), bekomme aber Stirnrunzeln, wenn der edle Ritter des Verbraucherschutzes und Ausgeber des Ausweises in seinem Blog selbst Haarspalterei ala Bild betreibt.

    Um was geht es hier. Publicity oder Verbraucherschutz.

  18. @Kournikov: Wenn Sie mir jetzt noch verraten, was das damit zu tun hat, dass die Netzeitung behauptet, Werbung deutlich zu kennzeichnen, dies aber nicht tut? Und warum Sie so auf dem Begriff „Schleichwerbung“ herumreiten, den ich nicht einmal gebraucht habe?

    (Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, falls sie Sie interessieren sollten, finden Sie übrigens nicht in Büchern über die Geschichte der Bandenwerbung, sondern im Telemediengesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.)

  19. @Ingo: Weder noch. Es geht darum, dass die Netzeitung behauptet, etwas zu tun, dies aber nicht tut. Nicht mehr und nicht weniger.

  20. Man meint irgendwie, es gebe Paralleluniversen. Selbstoktroyierte Codices – die liest eh niemand, weshalb sollte man sich dran halten?
    @Mann des Tennisstarlets: Es hat nichts mit Zukunftszugewandtheit zu tun, wenn man sich Regeln zurechtbiegt, bis sie lächerlich wirken.

    Eher mit Stil. Respektive dessen Abwesenheit.

  21. „.. die Netzeitung behauptet, etwas zu tun, dies aber nicht tut. Nicht mehr und nicht weniger.“

    Also gehts nicht um Schleichwerbung, öffentliches Verständnis, sondern das Kleingedruckte. Du möchtest, dass die Kollegen entweder ihren Kodex updaten oder den Marktplatz einrahmen, also graphisch absetzen?

  22. @Ingo: jawoll. Der Kampf gegen die Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten im Internet ist vermutlich so gut wie verloren. Und, ja, da ist diese NZ-Geschichte vergleichsweise harmlos. Aber die Heuchelei, mit der man behauptet, sich noch an die hehren Grundsätze zu halten, die lange abgelegt wurden (wenn sie je galten), die regt mich auf.

    (Und eigentlich dachte ich, das ginge aus meinem Eintrag auch hervor.)

    Bemerkenswert finde ich im übrigen auch die Aussage von NZ-Chefredakteur Angele, der Begriff „Werbung“ treffe die Sache „auch nicht ganz“. Es ist also nicht so richtig Redaktion, aber auch keine Anzeige? Gibt es kein berechtigtes Interesse von Lesern zu erfahren, warum diese Links da stehen? Weil sie bezahlt wurden? Weil man sie gut findet? Weil die NZ sie sich redaktionell ausgesucht hat, nun aber vergüten lässt? Verdient die NZ daran oder nicht, wenn ich über einen dieser Links ein Handy ohne Schufa bestelle? Sind diese Fragen wirklich so anachronistisch?

  23. Wer frei von Sündern ist, der werfe das erste Schwein…

    Nee, mal ernsthaft: Suche nur ich die Netzeitung bei IVW Online bislang vergeblich? Man kann über die IVW-Box denken, was man will – sie misst eigentlich überall gleich gut/mies…

  24. „Man hat herausgefunden, dass User in der rechten Randspalte generell eher Werbung erwarten und darum oft gar nicht erst hinschauen –
    @Stefan: Warum wird dann auf Ihrer Seite auf der linken Spalte geworben. Soll denn gar keiner mehr hinschauen? Gut ich hab schon hingeschaut. Aber ich kaufe nichts.
    Und Ihre Energie möchte ich haben, Sie Don Quichote. Aber passen Sie auf, wenn Sie gegen Windmühlenflügel kämpfen! Die sind nämlich viel stabiler als früher.
    Ich glaube die Sache läßt sich ganz einfach erklären. Derjenige, der das Contentmanagementsystem so bedienen könnte, dass sich die Verbraucherhinweise äh Verzeihung der Marktplatz vom redaktionellen Inhalt signifikant abhebt, hat entweder die Firma verlassen oder fällt aber längerfristig aus.
    Im Übrigen sprechen die bei NZ sogar von Kontrolle durch IVW. „Dieses Online-Angebot unterliegt nicht der IVW-Kontrolle!“

  25. Stefan Niggemeier ist da schlauer: Er schreibt zwar ANZEIGE dran, macht das aber alles privat. Will heissen: nicht gewerblich (daher keine Ust-Identnr. im nicht vorhandenen Impressum, etc.).
    Oder steuerfrei – denn Steuern zahlen sollen mal schön die anderen, die man immer anpöbelt.
    Wenn er sich einmal mit den Maßstäben messen würde, die er an andere anlegt! Ich nenne so was nur noch verlogen …

  26. Ah! Mein Lieblingstroll. Dass der Huber Frank es auch juristisch so drauf hat, hätte ich jetzt echt nicht erwartet. Man, man, man, Herr Niggemeier, ziehen Sie sich schon mal warm an.

    Also ich an Ihrer Stelle, lieber Herr Niggemeier, würde jetzt mal mit einem Anwalt sprechen, wo der Huber Frank Sie doch wegen Verleubnung (ich musste eben echt kurz nachdenken, wie man das richtig schreibt) und nicht-Gewerblichkeit zu zwanzig Jahren Steineklopfen verurteilen wird.

    Wo kämen wir denn hin, wenn z. B. Kunstkritiker gar keine „richtigen“ Künstler wären. Von wegen Maßstäben, und so.

    Was bin ich so froh, dass wir den Huber Frank haben, sozusagen die Blogpolizei, -staatsanwaltschaft und -gerichtsbarkeit in einem.

  27. Troll hin oder her, in einem Punkt hat Dr. Huber recht: Sobald eine Website Werbung enthält, braucht sie ein ordentliches Impressum, um den Betreiber nicht der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen. Gefällt zwar keinem, ist aber so. Welchen Sinn hat es, sich in diesem Punkt unnötig angreifbar zu machen?

  28. Hm, um abmahnen zu können, muss man doch Wettbewerber sein. Stefan Niggemeier ist doch wohl außer Konkurenz, oder?

    Dann muss das Abzumahnende grundsätzlich auch wirklich abmahnfähig sein, nicht nur in der Gedankenwelt eines Huber Franks.

    Dann muss man es noch tun, das Abmahnen, dann muss der andere Widersprechen und erst dann entscheidet man, ob man als Abmahner vor Gericht geht. Und vor Gericht und auf hoher See kann ja bekanntlich alles passieren.

    Im Ernst: Stefan Niggemeier ist zu versiert und zu bekannt, als das jemand die Einschüchterungstaktik ausprobieren ins Blaue abmahnen würde.

    Der Niggemeier weiß schon was er tut.

    Als versierter juristischer Laie würde ich schon bezweifeln, ob das TeleMedienGesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ dieses Blog als Diensteanbieter i.S.d.G. sieht.

    Und ein Impressum hat er zweifelsohne. Das der Huber Frank das nicht findet, dafür kann Herr Niggemeier ja nichts. Ob § 5 TMG greift und ob es diesem genügt, darüber kann man streiten, wie man über alles streiten kann. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach genügt das Impressum dem Zwecke des Blogs.

  29. Sven, ich glaube auch, dass es wahrscheinlich keine Rolle spielt. Aber nochmal: Warum sich eine Blöße geben?

    Was ist, wenn irgendein Idiot es wirklich mal ganz genau wissen will? Dann geht es nicht nur darum, ob du am Ende Recht bekommst, sondern ob du bereit und in der Lage bist, es auch durchzusetzen, wenn das Ergebnis zumindest zweifelhaft ist. Bei Stefan habe ich da keine Bedanken. Aber was ist mit anderen, weniger bekannten Bloggern?

    Als ich mich vor ein paar Jahren selbständig gemacht habe, wäre ich wegen so einer beknackten Abmahnung – hatte allerdings nichts mit Impressumspflicht zu tun – nach wenigen Wochen fast schon wieder pleite gewesen – und ich war im Recht !

    Aber ich bin jetzt still, schließlich ist das ein Blog und kein Forum ;-)

  30. Meiner – wie bereits häufig geschrieben – unmaßgeblichen Meinung nach gibt sich Stefan Niggemeier keine Blöße.

    Er hat ein Impressum, das auf jeder Seite leicht aufzufinden ist und „weniger als zwei Klicks von der Startseite entfernt ist“.

    Er verwendet zwar nicht das Wort Impressum, dafür aber ein von der Rechtsprechung mehrfach als adäquat angesehenes anderes Wort. Ich schreib’s jetzt mal nicht hin, weil der Huber Frank liest bestimmt mit, gell. Das finden Sie schon selbst heraus.

    Der Schluß von einer vermeintlich fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-Id.-Nr.) auf Steuerhinterziehung oder nicht-Gewerblichkeit ist dämlicher, als ich es selbst vom Huber Frank erwartet hätte. Ein Blick ins Gesetz hilft häufig bei der Rechtsfindung.

    Es gibt Gründe, warum man eine Ust.-Id.-Nr. haben könnte, diese aber nicht im Impressum anführen muss.

    Es gibt auch Gründe, dass man gar keine Ust.-Id.-Nr. hat oder gar bekommen würde, selbst wenn man sie beantragen täte.

    Es ist ja sogar offen, ob Stefan Niggemeier Geld oder geldwerte Leistungen von Adical bekommt.

    Was echauffiere ich mich denn schon wieder so?

    An Hern Niggemeiers Stelle würde ich mir eher überlegen, ob ich nicht gegen den Erfinder von Ebay, Amazon und Google (irgendwas verwechsle ich da jedes mal) – des Internets überhaupt – wegen der Verbreitung unwahrer Tatsachen (kurz: Verleubnung) vorgehen würde. Da ist bestimmt eine Menge zu holen.

    Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine – ich kann es nur immer wieder betonen – unmaßgeblichen Meinung.

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