(Nichts) Neues von Kalle Schwensen

Seit vergangenem Freitag gehöre ich zu der stetig wachsenden Zahl von Menschen, die von Karl-Heinz Schwensen abgemahnt wurden. Karl-Heinz Schwensen ist bekannter als Kalle Schwensen und noch bekannter unter seinem Rufnamen, den er vor Jahren als Größe des Hamburger Rotlichtmilieus bekam. Inzwischen scheint ihm dieser Spitzname unangenehm zu sein oder ihn bei seinen neuen Geschäften zu behindern, und so begann er vor ein paar Jahren damit, juristisch gegen Menschen vorzugehen, die ihn bei diesem Namen nennen.

Im Juli 2007 traf es eine Reihe von Blogs, die sich plötzlich mit der Forderung, den Namen zu entfernen, und Kosten von jeweils vielen Hundert Euro konfrontiert sahen. Ich nahm das zum Anlass, in einem Eintrag ausführlich den Sinneswandel von Schwensen zu dokumentieren. Wenige Jahre zuvor noch hatte er zum Beispiel dem „Stern“ einen „Neger“-Witz erzählt, 1998 sogar selbst in einem Musikvideo mitgewirkt, in dem er bei dem Namen genannt wird, unter dem er bundesweite Berühmtheit erlangte.

Nun ist es aber so, dass Schwensen nicht nur verhindern will, dass er heute noch mit dem Namen angesprochen wird, den er inzwischen als rassistisch und diskriminierend empfindet. Es versucht auch, den alten Namen quasi rückwirkend zu tilgen, als hätte es ihn nie gegeben, und er hat bei diesem Versuch starke Verbündete: die Hamburger Pressekammern, die in ihren Urteilen regelmäßig im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit entscheiden.

Erfolgreich zwang Schwensen zum Beispiel die Tageszeitung „taz“, alte Artikel aus ihrem Online-Archiv zu löschen, in denen sein alter, ihm damals offenbar noch genehmer Spitzname genannt wurde. Die „taz“ unterlag mit ihrem Widerspruch in zwei Instanzen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg.

Am Freitag nun traf es also mich. In einem „Blogger-Beitrag“ werde er „in rassistischer und diskriminierender Weise als            bezeichnet“, schrieb er per Mail. Er habe den Anspruch, bei seinem richtigen Namen genannt zu werden, gerichtlich durchgesetzt („HansOLG, Az: 7 U 120/05, und LG Hamburg, Az. 324 O 400/05“, „HansOLG, Az: 7 U 53/07, und LG Hamburg, Az. 324 O 395/06“) und verlange „von jedermann“, also auch von mir, „die Unterlassung der Verwendung des diskriminierenden, meine Persönlichkeitsrechte ebenso wie mein Namensrecht verletzenden Pseudonyms“.

Ich habe Schwensen zwar nicht selbst so genannt, aber gestern eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

Die Rechtslage ist nämlich dank des unermüdlichen Wirkens der Hamburger Richter einigermaßen unübersichtlich. Es spricht zwar vieles dafür, dass ich den Eintrag damals veröffentlichen durfte: Es muss eigentlich erlaubt sein, anlässlich einer juristischen Auseinandersetzung die Hintergründe zu schildern. Nicht so eindeutig ist aber, ob mein Eintrag mit der Nennung des Spitznamens nach dem Rechtsverständnis der Hamburger Gerichte auch heute, eineinhalb Jahre später, noch öffentlich sein darf. Es ist möglich, die Richter das in meinem Fall ähnlich verneinen würden wie bei den Archiveinträgen der „taz“.

Nach und nach radiert Schwensen seine Vergangenheit aus den Archiven.

Am 23. Mai 2005 erschien im „Spiegel“ zum Beispiel ein Artikel „Guck mal, ob da was geht!“ über den Berliner Wettkönig Ante Sapina. Er ist allerdings nicht identisch mit der Fassung, die im Online-Archiv zu finden ist. Sie wurde — ohne jeden Hinweis auf eine nachträgliche Zensur — um den von Schwensen nicht mehr akzeptierten Rufnamen bereinigt. Die „Spiegel“-Titelgeschichte „Der Fall Reeperbahn“ aus dem Jahr 1997, in der Schwensen ebenfalls samt Spitznamen vorkam, scheint ganz verschwunden zu sein. In anderen Archiven das gleiche Bild. Artikel, in denen Schwensen unter seinem geläufigen Namen vorkam, fehlen entweder ganz, oder das Wort wurde nachträglich klammheimlich gestrichen — wie in diesem Artikel des „Tagesspiegels“ aus dem Jahr 2000.

Ich habe angesichts der zweifelhaften Erfolgsaussichten darauf verzichtet, mich auf einen Rechtsstreit mit Karl-Heinz Schwensen einzulassen, und deshalb die Unterlassungserklärung abgegeben und die entsprechenden Passagen in meinem Eintrag geschwärzt. Ich hoffe, dass die „taz“ ihre Archive am Ende doch noch erfolgreich vor den Zugriffen Schwensens und möglicher Nachahmer schützt. Sie hat am 14. November 2007 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bis das entscheidet, kann es dauern.

128 Replies to “(Nichts) Neues von Kalle Schwensen”

  1. Achtung, im letzten Absatz hat sich ein „i“ in Schwensen verirrt. Nicht, dass das noch Ärger gibt…

  2. Ob man wohl noch auf die Rolle hinweisen darf, die er 1998 laut IMDb im Fernsehthriller „das Miststueck“ gespielt hat?

  3. Jo, musste auch an „1984“ denken, aber ich versteh echt nicht, wie man sowas rückwirkend ändern kann. Muss jetzt diese Hiphop-Formation auch das Musikvideo und den Text dazu ändern? Reichlich bizarr das ganze. Kann das jetzt jeder machen, also seinen Namen rückwirkend überall ändern lassen oder muss dazu ein Teil des Namens beleidigend sein? Und in welcher Sprache?

  4. … laut deutschem Anagrammverband darf man Herrn Schwensen jedoch weiterhin gerne Kalle nennen…

  5. Sich im Gespräch halten, in dem man seinen Namen überall raushalten will, hat aber schon Stil.
    Was Wikipedia angeht, kann er sich vielleicht Rat bei „Atze Schröder“ holen, der kennt da ja auch keinen Spaß (also abgesehen von davon, dass er eh einen komischen Begriff von Spaß hat).

  6. Ich schäme mich immer mehr in so einem Land zu leben. Dass so was überhaupt möglich ist, ist doch unfassbar.

    Und irgendwann dürfen wir Hella von Sinnen nicht mehr „von Sinnen“ nennen, weil sie jetzt gescheit klingen soll und sich einige geistesgestörte Adelige diskriminiert würden.

  7. „Singen“ nicht Fünf Sterne Deluxe in ihrem Lied „Dein Herz schlägt schneller“: „wie …kalle aufm Kiez…?“ In dem zugehörigen Musikvideo spielt er doch sogar mit. Muss ich meine Cd jetzt auch schwärzen??

  8. Ich glaube, das Geheimnis, warum er seit ein paar Jahren abmahnen lässt, könnte mit folgendem Hinweise aus der Wikipedia zusammenhängen:

    „2005 meldete Schwensen Insolvenz an.“

  9. Und in dem Video bei Dittsche bezeichnet Schwensen den Box-Gegner von Klitschko als „Tunte“. Also der darf das? Tunten-Kalle dürfte man doch bestimmt auch nicht sagen?

  10. Ist ja ein dicker Hund …

    Selbst wenn Herr Schwensen sich weiter entwickelt haben sollte, was ich postive bewerte, kann ich nicht nachvollziehen, warum sein früherer Spitzname, gegen den er viele Jahre nichts einzuwenden hatte (damit Ansehen und Profit erwirtschaftete), nun aus allen Archiven gelöscht werden muss. Hallo? Ja, ja … „Vor Gericht und auf hoher See …“

    Wenn er seinen alten Spitznamen ab 2007 abgelegt hat, würde ich es verstehen, ab dem Zeitpunkt seinen alten Namen nicht mehr verwenden zu dürfen. Da gehe ich mit …

    Aber für alle Archivtexte vor 2007 einen richterlichen Löschungsanspruch durchbekommen zu haben, verträgt sich so garnicht mit einem gesunden Menschenverstand. Der „taz“ drücke ich alle Daumen zur erfolgreichen Durchsetzung ihrer Ansprüche; auch im Namen der Vernunft und des gesunden Volksempfindens.

    Der Klügere gibt nach, Stefan. War schon richtig, die Front nicht aufzumachen. Am Ende sitzt Du allein auf den Kosten, wenn der Kampf verloren geht.

  11. Wie zum Teufel ist das möglich, dass so etwas von Gerichten für machbar erklärt wird? Kann man jetzt also gegen die Geschichte klagen? Kann man erzwingen, dass Ereignisse aus der Vergangenheit, die einen selbst betreffen, keinesfalls so festgehalten werden dürfen, auch nicht in Archiven? Kann man Ereignisse quasi aus der Geschichte ausradieren, weil man das gerade so will? Völlig absurde Sache. Mich würden die Paragraphen oder Gesetze interessieren, die angeführt wurden.

  12. Nicht wundern, wenn einige Kommentare in der Moderationsschleife hängen bleiben und ich sie dort auch nicht befreie: Aus hoffentlich verständlichen Gründen habe ich kein Interesse an einem Wettbewerb um den lustigsten Witz oder die gefährlichste Pointe zum Thema.

    @Manuel: Nein. Schwensen bekommt durch eine Abmahnung kein Geld.

  13. @Stefan (21): auf direktem Weg sicherlich nicht – aber vielleicht lädt ihn der Anwalt, der sich für ihn eine goldene Nase verdienen darf, ja wenigstens öfter mal zum Essen ein. Oder greift ihm unter die Arme, wenn’s grade knapp ist….

    Nur so aus Neugier: Wäre es eigentlich rechtlich problematisch, nach Abgabe einer Unterlassungserklärung selber auf eine Seite zu verlinken, auf der der zu unterlassende Name noch im Klartext steht? (z.B. Wikipedia) Oder hast du das aus anderen Gründen nicht gemacht? Oder schlicht vergessen….?

  14. Tja, ich kann mich Manuel in #14 eigentlich nur anschließen… man fragt sich ja wirklich, wo bzw. wann wir eigentlich leben.

    Der taz seien auf jeden Fall die Daumen gedrückt, daß zumindest die roten Roben ein Einsehen haben.

    Und was den Herrn Schwensen angeht, kann man ihm eigentlich nur noch eine gehörige Dosis Streisandeffekt wünschen. Sich von seiner Vergangenheit lösen zu wollen, ist eine Sache; sie vollkommen aus der Welt tilgen zu wollen und dabei auch mit einschlägig bekannter hanseatischer Unterstützung die Juristenkeule zu schwingen, eine ganz andere. Fürs erstere hätte ich Verständnis – für letzteres nicht.

  15. @Sebastian (#12):

    177.000 Treffer bei Google – das alles zu tilgen, wird schwierig sein…

    Oder noch mehr einbringen, als die Lebensmittelbilder eines in der Blogosphäre gut bekannten Köder-Kochbuchs.

    Ich finde, es ist ein Skandal, dass es scheinbar in Deutschland überhaupt keine Rechtssicherheit in Sachen freier Meinungsäußerung mehr gibt – nicht mal für eine klar begrenzte Vergangenheit. Das heißt doch, das mich möglicherweise in 10 Jahren jemand für etwas kostenpflichtig abmahnen lässt, was ich heute noch legal veröffentlichen kann. Das erkenne ich nicht mehr als geltendes Recht an, denn auf heute geltendes Recht muss man sich als Publizist auch morgen noch verlassen können. Was kommt als nächstes – ein Verbot von ‚Onkel Toms Hütte‘, weil da Worte drin vorkommen, die schwarze Menschen diskriminieren?
    Nicht dass wir uns missverstehen: Ich bin sehr dafür, rassistische und diskriminierende Bezeichnungen in Zukunft aus unserem Wortschatz zu verbannen. Bewusst! Aber wir können die Vergangenheit nicht ändern! Doch wir müssen zu ihr stehen, um uns kritisch damit auseinandersetzen zu können. Das ist allerdings nur möglich, wenn wir sie nicht verleugnen und nachträglich nach unseren heutigen Vorstellungen zurechtbiegen.

  16. @Matthias Sch.: Der Wikipedia-Link fehlt absichtlich. Ebenso der zu dem Musikvideo.

    @Iris: Noch einmal: Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, verdient Herr Schwensen nichts an einer Abmahnung. In meinem Fall hat er nicht einmal einen Anwalt eingeschaltet, sondern mich direkt abgemahnt, so dass ich auch nicht dessen Kosten tragen muss.

  17. „In meinem Fall hat er nicht einmal einen Anwalt eingeschaltet, sondern mich direkt abgemahnt, so dass ich auch nicht dessen Kosten tragen muss.“

    Man möchte den Herrn gerne fragen, ob er sich dessen bewußt war.

  18. Sorry Stefan, Deinen Kommentar #22 hatte ich noch nicht gelesen, als ich meinen Kommentar verfasste.
    Das hier wird offenbar wieder mal ein anstrengender Thread. Ich beneide Dich nicht.

  19. #27: Na toll. Das hätte er bei mir auch machen sollen. Ich hätte das, was ihn störte, ohne Aufhebens gelöscht. Aber nein, da musste er gleich mit Anwalt anrücken und ich (bzw. wir. Es waren ja mehrere) hatten zusätzlich noch die Kosten für unseren Rechtsbeistand. Immerhin da hat er mittlerweile dazu gelernt.

  20. @ Iris, 26:
    Wenn es darum ginge, (heute) als rassistisch empfundene Bezeichnungen nachträglich zu tilgen, müsste z.B. auch das sog. Mephisto-Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut leicht abgeändert werden.
    Voltaire dürfte dann so gut wie gar nicht mehr gedruckt werden, denn sein Werk ist nicht gerade arm an Äußerungen, die man eigentlich nur als islamophob bzw. judenfeindlich interpretieren kann.
    „Onkel Toms Hütte“ könnte nur dann de facto „verboten“ werden, wenn jemand die Verleger der deutschen Ausgaben wegen Volksverhetzung anzeigte und ein Gericht ein entsprechendes Urteil spräche. Diese Hypothese ist aufgrund des Werksinhalts allerdings absurd.
    Bei Schwensen gegen Niggemeier liegt der Fall ein bisschen anders: Es geht hier (wie übrigens im Mephisto-Urteil auch) um das Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und der Kunst-/Presse-/Meinungsfreiheit andererseits. Deutsche Gerichte neigen dazu, den Persönlichkeitsrechten bei der Güterabwägung ein größeres Gewicht einzuräumen. In bestimmten Fällen – wie auch in diesem – wirkt das befremdend bis grotesk.

  21. Mein lieber Stefan,
    ich wertschätze Deinen Blog, den ich als passiver Leser täglich mehrmals verfolge. Mein Gedanke beim Lesen dieses, Deines Eintrags ist nun: Ich „erwarte“ von Dir, dass Du Dich derlei Einlassungen widersetzt. Natürlich kann ich das nicht erwarten – aber Du weißt bestimmt, was ich meine.
    Es ist so etwas wie DFB ./. Weinreich auf anderer Ebene, ohne dass Du eine juristische Anspruchsgrundlage auf Unterlassung vorleben sollst. Aber – die Frage, die mich bekümmert, ist: Du hast widerwillig signiert. Fühlt sich blöd an, oder? Das ist kein Vorwurf, sondern eine offen Frage.
    Ich verstehe das, fraglos. Schöner ist es immer, den Gegner zu fi****.

    Danke für Deinen Blog, Deine Art und Deine Gedanken. (Dies, weil es mein erster Kommentar als Langleser des Blogs ist.)

    Und Grüße aus dem Prenzl’Berg an die künftige „Mediaspree“ :-)

    Robert

  22. Eine besonders ueble Ironie der Geschichte waere es, wenn in diesem Fall, wie sonst auch ueblich, eine Schwaerzung des Begriffs verlangt wuerde. Sorry, mir bleibt wieder das Lachen im Hals stecken. Und dabei hatte der Tag mit dem OLG-Urteil so gut angefangen …

  23. @Ille (#33):

    Es geht hier (wie übrigens im Mephisto-Urteil auch) um das Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und der Kunst-/Presse-/Meinungsfreiheit andererseits. Deutsche Gerichte neigen dazu, den Persönlichkeitsrechten bei der Güterabwägung ein größeres Gewicht einzuräumen.

    Ich seh‘ das so: Herr Schwensen will jetzt einfach nicht mehr zu seinem (m.E. tatsächlich rassistischen) Spitznamen stehen, gegen dessen Verwendung er allerdings früher nichts einzuwenden hatte, als er ihm zu zweifelhafter Bekanntheit verhalf. Er selbst hat aus meiner Sicht in dieser Frage (durch öffentliche Duldung und Mitwirkung) auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte verzichtet. Vor einiger Zeit hat er sich das anders überlegt und will seinen relativ neuen Standpunkt nun rückwirkend zur Geltung bringen (mit dem Argument: Verbaler Rassismus und Diskriminierung), in dem er die Tilgung seiner früheren Haltung in allen möglichen Medien erzwingt (obwohl die Bezeichnung darin meist gar keine herabsetzende Intention hatte, sondern lediglich als ‚Marke‘ gebraucht wurde). Das kann m.E. nicht Recht sein und das hatten die Gesetzgeber bestimmt auch nicht im Sinn, als sie die Persönlichkeitsrechte unter besonderen Schutz stellten.

    Wenn das Recht wäre, dann könnten demnächst auch andere C-Promis juristisch gegen archivierte Bezeichnungen wie Busenwunder, Boxen- oder Partyluder vorgehen, weil diese sexistisch sind und sie damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen.
    Hm, obwohl … wenn ich’s mir jetzt so recht überlege, könnte das vielleicht sogar eine heilsame Aufwands- und Kostenlawine für deutsche Medienmacher werden, die dazu führt, dass sie sich mehr Gedanken darüber machen, wie sie Menschen bezeichnen ;o).

  24. Wenigstens etwas Gutes kann man aus der ganzen Posse ableiten:
    „        -Kalle” scheint diesem Blog einen mindestens so hohen Stellenwert wie z.B. dem „stern“ oder der „taz“ einzuräumen. Und nicht zuletzt scheint er es wohl doch nicht aus Geldnot/Profitgier zu machen, was mein erster Gedanke nach dem Lesen des Wiki-Eintrags war.
    Trotzdem: Zeugt nicht von geistiger Größe, seine eigene Vergangenheit exorzieren zu wollen.

  25. Buhhh! Warum funktioniert der schöne schwarze Balken in den Kommentaren nicht? Ich habe doch extra den Quellcode aus dem Artikel kopiert…

  26. Shit – selbst schwarze Balken obliegen heutzutage sogar dem Wohlwollen des Moderators! ;-) (Your comment is awaiting moderation.)

  27. @11: … laut deutschem Anagrammverband darf man Herrn Schwensen jedoch weiterhin gerne Kalle nennen…
    Großartig, wirklich ganz großartig. Damit ist der Wettbewerb (#22) schon entschieden.

  28. Wenn der Herr Schwensen den Namen nicht mehr haben will – darf ich den dann jetzt haben? T-Shirts, Schokoküsse, Barbiepuppen – Ideen hätte ich…

    Verboten ist doch nur die Nennung des Namens im Zusammenhang mit Herrn Schwensen – oder darf dieses Kunstwort jetzt überhaupt nie mehr nicht genannt werden??

    Ihr heißen Feger, alle – nennt mich aber heute … !!

  29. Die Domänen „nxxxxkyyyy.de“ und „nxxxx-kyyyy.de“ sind seit dem 13.11.2007 bzw. dem 19.05.2007 bei der DENIC registriert und mit Inhalten gefüllt.

  30. Für mich als Jura-Laien steht da eigentlich der Grundsatz „nullum crimen sine lege“ im Weg. Nach meinem Verständnis kann Herr Schwensen – von dem ich, nebenbei bemerkt, noch nie gehört habe – zwar Unterlassung von jetzt an verlangen, dafür ist die Bezeichnung zu klar negativ konnotiert, aber keine Tilgung des Begriffs aus den Archiven, wenn er zum damaligen Zeitpunkt noch kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht hatte.
    Bin aber, wie gesagt, nur Laie und zudem Verfechter des freien Wortes.
    Weiß man, wann die Verfassungsbeschwerde der taz verhandelt wird/werden soll?

  31. Naja das erinnert mich dann aber an die grünen Gnome und wie dort die verschiedenen Kreationen an Beschreibungen für die Moderatoren nacheinander abgemahnt wurden. Auch wenn man ihn natürlich gerne Kalle nennt, den Herrn Schwensen…

  32. Wie ich informiert bin,
    hat sich Herr Schwensen den den Spitznamen nicht
    selbst zugelegt. Zu einer Zeit, als das Internet noch
    Null.nullig war, präzisierte ein Zeuge bei der
    Staatsanwaltschaft HH durch die Bezeichnung“ N***r“,
    welchen Kalle er meinte.
    Das fand Eingang in Ermittlungsakten und wurde kolportiert.
    BLÖD war immer schon dabei.
    Früher regelte man das Nennen eines untersagten Namens
    mit einem Boxhieb auf die Nase o.Ä.
    Nie hatte Herr Schwensen den Namen stillschweigend
    toleriert. Bestenfalls erduldete er ihn mangels Aussicht auf
    mehr freiwillige Rückssichtnahme.

    Mit Verbreitung des Internet auch in Deutschland stiegen die
    Erwähnungen des Namens drastisch an.
    Ebenso die Erfolg versprechende Chance, dagegen vorzugehen.

    Daß Herr Schwensen persönlich, ohne damit verbundene
    finanzielle Gewinnabsicht
    um die Löschung des ihn
    bedrückenden Namenszusatzes ersucht halte ich für legitim.
    Es sollte honoriert werden.

    Wem von all den Schreibern und Kommentatoren hat
    K.H. Schwensen was getan?

  33. @oldman: Haben Sie meinen Eintrag dazu gelesen? Kennen Sie das Musikvideo, in dem Herr Schwensen mitgewirkt hat? Das „Stern“-Interview mit dem lustigen Witz, den er erzählt? Seinen Gastbeitrag in der „Welt am Sonntag“? Wie deckt sich das mit Ihrer Beobachtung, er habe den Namen „nie stillschweigend toleriert“?

    Was hat das Internet mit alldem zu tun? Herr Schwensen hätte die Chance gehabt, in Zeiten, da man vom Web 2.0 noch nicht einmal geträumt hat, gegen dpa, Stern, Spiegel, Süddeutsche etc. vorzugehen und der Begriff wäre womöglich nie im Internet aufgetaucht.

    Die Fomulierung, Herr Schwensen habe „um die Löschung … ersucht“, finde ich angesichts der Art seiner Mail inklusive Fristsetzung und der Art der angehängten, geforderten Unterlassungserklärung, einigermaßen abwegig.

    Und an welche Art der Honorierung dachten sie?

  34. Im Moment tut er mir die Einschränkung der Pressefreiheit und des Rechts auf freie Rede an.

    Aber mit Persönlichkeitsrecht kann man ja auch verhindern, Prügel- oder Pipi-Prinz genannt zu werden, obwohl man mit dem Regenschirm Fotografen verprügelt und an Hauswände pinkelt.

  35. @oldman:

    Nie hatte Herr Schwensen den Namen stillschweigend
    toleriert. Bestenfalls erduldete er ihn mangels Aussicht auf
    mehr freiwillige Rückssichtnahme.

    Das sehe ich aber ganz anders. Wenn Herr Schwensen seinen Spitznamen nicht zumindest tolerierte, wieso wirkte er dann freiwillig in einer Video-Produktion des Rap-Songs „Dein Herz schlägt schneller” der HipHop-Gruppe Fünf Sterne Deluxe mit (verlinke ich jetzt hier nicht, weil ich Stefan keine Schwierigkeiten machen will), in dessen Text sein Spitzname genannt wird? Und meinst Du, er hätte die ganzen Zeitungsberichte und Interviews mit ihm erst Jahre nach ihrer Erstveröffentlichung gelesen? Zumindest im Stern-Interview mit ihm hätte er doch klar und deutlich gegen die Bezeichnung wehren können. Hat er aber nicht – im Gegenteil […].

    Wem von all den Schreibern und Kommentatoren hat
    K.H. Schwensen was getan?

    Wieso fragst Du das? Das steht doch hier gar nicht zur Debatte. Diskutiert wird hier lediglich sein Vorgehen gegen Medienschaffende. Darf man das Deiner Ansicht nach nur kritisieren, wenn man eine persönliche Rechnung mit K.H. Schwensen zu begleichen hat?

  36. By the way, in der Causa 20er/Weinreich ist’s so verdächtig still. Hat man sich diskret verglichen oder sammeln beide Parteien ihre Bataillone für den Gang nach Karlsruhe?

  37. @Bartleby: Nein, kein Vergleich. Da ist wohl schon wieder ein Tor gefallen, aber der Herr Weinreich mag’s noch nicht zeigen. Und ich darf’s nicht verraten. Ups.

  38. Siehste oldman, das […] z.B. hat mir nach meinem Empfinden indirekt K.H. Schwensen getan. Ich hab‘ in meinem Kommentar #52 nur dokumentierte Fakten nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben, und die wurden teilweise ausgepunktet*. Das hat jetzt vielleicht für manche Leser den Anschein, dass ich da was Ungebührliches kommentiert hätte. Und das empfinde ich als ungerecht.

    *) Die Kritik ist nicht gegen Dich gerichtet Stefan. Du bist hier der Blog-Hausherr und darfst selbstverständlich alles auspunkten, was Dir nach Deiner Einschätzung Probleme bereiten könnte. Ich nehm’s Dir auch nicht übel ;o).

  39. Ich würde wirklich germe wissen, was in so manchen Köpfen vorgeht. Er kann doch nicht wirklich erwarten, dass sein alter Name dadurch verschwindet, oder?

    Ich kenne den Herrn nicht wirklich, hätte aber meinen Hintern darauf verwettet, dass er „Schwansen“ (so ausgesprochen wie der große weiße Vogel und dann die Namenserweiterung für Sohn – nicht was Ihr schon wieder denkt) und nicht Schwensen heißt. Wer oder was ist dann dieseer Schwansen, der in meinem Hinterkopf rumspukt?

    Egal. Stefan, ich finde es schade, dass Du das nicht ausfichst, würde es an Deiner Stelle aber auch nicht riskieren.

  40. @Iris: Ich bestätige gerne, dass da nichts Ungebührliches stand. Mag auch sein, dass ich da beim Moderieren an der ein oder anderen Stelle jetzt übervorsichtig bin. Sorry, das ist die Folge der Unterlassungserklärung, durch die es für mich jetzt riskanter ist als für andere über den Fall zu schreiben.

  41. Die Art, wie Herr Schwensen versucht einen Teil seiner Vergangenheit zu schwärzen, ist bedauernswert. Sein Bedüfnis danach, aber sehr verständlich. Ich kenne diesen Mann und seine Motivation nicht. Aber im Gegensatz zum natürlichen Lauf der Dinge, vergißt das Internet nichts. Keine Fehltritte und keine keine Peinlichkeiten. Wenn es Herrn Schwensen jetzt peinlich sein sollte, was wäre ihm zu empfehlen?

  42. Ich bin ja meist der Meinung des Bloggers – heute jedoch nicht.

    Weil der Hr. Svensen früher mal der peinlichen Benennung zugestimmt hat muß er sie auch fürderhin dulden? Wer einmal einen Rassismus erduldet hat, der hat ihn auch weiterhin zu dulden, weil die Rechtssicherheit derer, die das ausnutzten, um sich auch mal political incorrect zu verhalten, nicht zu stören?

    Als ich noch zur Schule ging hatten wir auch einen Dicken in der Klasse, der von vielen verspottet wurde, und sich nicht dagegen wehrte. Lange nicht wehrte. Sicher, die Freiheit, ihn zu verspotten nimmt man dann sich dann leichter, und daß ich es als Gewohnheitsrecht verstand bemerkte ich erst, als er irgendwann dagegen anging – ganz sachlich erklärte er jedem, der es nötig hatte, daß er nicht weiter gehänselt zu werden wünsche.

    Ich war keiner der Haupthänsler damals, und habe den Umschwung gar nicht direkt mitbekommen – plötzlich sollte man ihn nicht mehr „Du Dicke Sau!“ nennen? Was denkt er sich? Er hat sich immer so nennen lassen!

    Nun gut. Man nennt niemanden so, und die Gewohnheit gibt einem nicht das Recht. Ein Gewohnheitsrecht an Beleidigungen kann sich nur eine barbarische Gesellschaft wie es eine Schulklasse Heranwachsender ist, wünschen.

    Ich habe ihn ein wenig bewundert, wie er das – ohne sichtbare Hilfe von anderen – geschafft hat, sich Respekt zu verschaffen.

    Wer lange den Clown gegeben hat, um mitmachen zu dürfen, und dafür Kröten schluckt, der hat m.E. das Recht eines Tages die Kröte dem Mob vor die Füße zu spucken, und zu sagen: So nicht mehr!

    Er muß sich auch nicht entschuldigen dafür jahrelange Hänseleien geduldet zu haben.

    Ich sehe überhaupt kein legitimes öffentliches Interesse, den fraglichen Begriff am Leben zu halten. Daß der Mob seinen Spaß hat? Weil eine dicke Sau sich ja selbst als dicke Sau bezeichnet – und so dürfen wir alle mal „dicke Sau“ sagen?

    Weil es ein Archiv ist?

    Dem Argument kann ich etwas abgewinnen. Ich lasse es letztlich nicht gelten, aber ja – was wer wann wo zu wem sagen kann und gesagt hat ändert sich, und um die Zeitgeschichte zu verstehen ist es nötig, daß man nicht so tut, als hätte es jahrhundertelang keinen Rassismus gegeben.

    Wie man das sichtbar läßt, ohne daß es die unbelehrbare Fortsetzung dessen ist, was man früher schon gemacht hat, kann ich auch nicht pauschal sagen.

    Aber offenbar ist es doch so, daß zig Medien die Artikel einfach rauswerfen aus dem Archiv. Da ein, zwei Stunden zu investieren, um eine Gratwanderung zu versuchen, die versucht beiden Seiten gerecht zu werden, daß ist es den meisten Medien offenbar nicht wert, und also wird der Artikel dann rausgeworfen.

    Aha. Da ist kein so großes Interesse an Zeitgeschichte und Dokumentation der Kiezsprache der 80er oder was.

    Ein Blog ist aber kein Archiv wie ein Archiv einer Zeitung, in das nur historisch interessierte hinabsteigen.
    Die meisten lesen wohl ausschließlich das aktuelle Zeug, aber die Suchmaschinen machen die alten Texte genauso leicht erreichbar wie das neueste. Es steht Millionen offen, und wg. des Namens ist der Betroffene natürlich sehr leicht in Verbindung gebracht mit dem, was vor 3, 5, 8 (und in Zukunft: vor 30, 50, 80) Jahren war.

    Das Interesse des Betroffenen ist berechtigt, und wiegt schwer.

    Das Interesse der Allgemeinheit ist im großen und ganzen geheuchelt, und mobartig. Rumstehen und Häme auskippen. „Selber schuld!“. Das Opfer ist der Täter, und wehe es will der Opferrolle entfliehen.

    Dein Umgang unterscheidet sich wohltuend, indem Du nicht stillschweigend den Mist unter den Teppich kehrst. Das ist prima!
    Du hast nichts verloren, und die Welt hat einen Mann gewonnen, der sich nicht mehr rumschubsen läßt. Ich begrüße das.

    apropos Googletreffer: Wieviele Treffer bei Google habt ihr abgelesen? 177 Tausend? Wahrscheinlich habt Ihr anders gesucht – ich komme auf 23 600?

    See how they run
    like pigs from a gun
    see how they fly!
    I’m crying.

  43. @SvenR/59

    Ich mag mich irren, aber gabs nicht in einer Switch-Folge einen „Raus aus den Schulden“-Flick mit einem Kalle Schwansen?

  44. @62: Ich finde zwar bei genauer Suche noch weniger Treffer, sehe aber das Vorgehen deutlich kritischer. Wenn ich einen Spitznamen, mit dem ich jahrelang gut und bewusst (Herr Schwensen ist garantiert kein kleiner dicker introvertierter Junge!) lebte, nicht mehr verwendet habe möchte, gehe ich damit nicht gegen Archive vor. Wenn es um Neuveröffentlichungen geht, nachdem der Betroffene sich ausdrücklich distanziert, hätte ich damit keine Probleme. Wie in deinem Beispiel von dem Dicken: Er wollte nicht weiter gehänselt werden, das ist legitim, die Vergangenheit konnte er aber wohl nicht aus den Köpfen löschen.

    Wenn du dagegen jetzt nachträglich Sachen in den Archiven – egal ob von demnächst wahrscheinlich durchaus geschichtsrelevanten Blogs oder Zeitungen – auf Wunsch der entsprechenden Person ändern musst, würde ich einfach jedem empfehlen, seine Archive dicht zu machen. Der zeitliche Aufwand dürfte dann in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen stehen.

    Unangenehmer Nebeneffekt der aktuellen Aktion: Ich kannte diesen Namen des Mannes vorher nicht, jetzt schon.

  45. @49, Stefan,
    mit Honorierung meine ich: anzuerkennen, daß er nicht gleich
    die Anwaltskostenkeule schwingt, was ich für honorig halte.

    Den Abdruck der Abmahnung habe ich wohl übersehen?

    Den Hinweis darauf, daß er sich ja schon früher hätte gegen
    dpa etc. hätte wehren können, kann ich nicht akzeptieren.
    Adenauer sinngemäß:“Wat kann ich dafür, dat ich wat
    klüjer jeworden bin!“

    @50, Stefan,
    Ihr Beitrag 27 und (28) 29 sagen aus, daß Herr Schwensen Ihnen
    persönlich geschrieben hat. Ohne Kosten zu verursachen.

    @51, Andreas,
    ursächlich für Ihre Pause?

    @52, Iris,
    ich frage das, weil ich für einige Diskussionsteilnehmer keinen
    Grund erkennen kann abfällig richtend über Schw. zu reden.
    Ausser jenem, auch mal was sagen zu wollen.

    @62, Stefan W.
    wen wundert’s, daß ich Ihnen zustimme?

    ___________________

    Anfang der 1960er Jahre. Schwimmverein. Von uns 12jährigen
    hatte einer schon ein riesiges Gemächte.
    Wir nannten ihn Pimmel. Er war stolz darauf.
    Die ganze Schul- und erste Semester der Studienzeit hindurch.
    Heute ist Pimmel niedergelassener Frauenarzt in einer
    süddeutschen Mittelstadt.
    Müsste er es sich gefallen lassen, Herr Dr. Pimmel genannt
    zu werden?

    Was ist mit den Opfern sexueller (priesterlicher) Gewalt,
    die erst Jahre nach dem Mißbrauch den Weg an die Öffentlichkeit
    finden? Oder all Jenen, die jahrelang Unrecht erdulden, ohne
    sich zu wehren, bis ihnen der Kragen platzt?
    Haben die „doch früher auch toleriert“?

    Durfte der werbende Rechtsanwalt St. , der sich selbst einmal als
    Arschloch bezeichnete fürderhin von allen Anderen als solches
    bezeichnet werden?

  46. Wow, wenn das so weiter geht, dann erfindet das Internet bald den Bipfel, so oft wie hier Äpfel mit Birnen gleichgesetzt werden …

  47. Sehe es ähnlich wie Frank.

    Würde der Herr Schwensen nur gegen neue Artikel vorgehen (und dabei zumindest erstmal auch kein Geld verlangen, sondern freundlich darauf hinweisen, dass ma diesen Namen bitte nicht mehr verwenden soll), dann wäre das völlig ok. Nen Spitznamen darf man meinetwegen gerne ablegen. Gegen Archive vorzugehen, die zu einer Zeit schrieben, als er es noch ok fand, finde ich dagegen dämlich: Dass er da evtl. auch noch Recht bekommt, ist gegen meinen gesunden Menschenverstand…

  48. @oldman: Sie haben es nicht einmal im Ansatz verstanden. Es geht nicht darum, ob sich Ihr ehemaliger Schulkollege heute Dr. Pimmel nennen lassen muss. Es geht darum, ob heute ein Bericht aus der Schülerzeitung von damals, in der drinstand, dass das sein Spitzname war, nachträglich aus dem öffentlich zugänglichen Schularchiv gelöscht werden muss. (Der Vergleich hinkt eh, aber je nun.)

  49. @Stefan,
    eine Diskussion lebt von unterschiedlichen Meinungen.
    Ich meine:
    So wie die dreimonatige Strafantragsfrist erst nach
    Kenntniserlangung
    zu Laufen beginnt, so muss auch
    dem Herrn Schw. zugestanden werden, erst nach
    Kenntniserlangung um Tilgung des beanstandeten Namens
    nach zu suchen.
    Was Archive, genau so wie Blogs angeht, so wird doch
    niemand ernsthaft annehmen, daß Herr Schw. über deren
    Inhalt stets auf dem Laufenden ist.

  50. Sie meinen, Herr Schwensen hat all die Jahre gar nicht gemerkt, dass er iin der Öffentlichkeit ganz anders genannt wurde?

    Weil Sie die Frage vorher umgekehrt gestellt haben: Woher kommen eigentlich Ihre Sympathien für diesen Mann und sein Lebenswerk?

  51. 1. Es ist nicht Sympathie sondern Rechtsempfinden.
    2. In meinem Alter erlaube ich mir Nachsicht.
    3. Über 40 Jahre beruflicher Umgang mit Menschen wie H.Schw.

    Natürlich könnte ich Anekdoten über Narbenhans,
    Conny( Schnöink), Tritschler, Goldzahn und andere
    des Berufsstandes „Kiezgrösse“ schreiben.
    Fast alle sind ins bürgerliche Leben zurück gekehrt.
    Es verbietet sich schon allein deshalb.

    Verlangten Sie zu jedem Kommentar eine Begründung ,
    wäre das allerdings sehr aufschlussreich.

  52. Nicht von Oldman ablenken lassen, Stefan – der wirft hier Nebelkerzen, weil er die Grundfrage des Artikels nicht beantworten möchte: kann es akzeptabel sein, zeitgeschichtliche Dokumente (und da lasse ich mir die Definition auch nicht zerstückeln nach dem Motto: Stadtbücherei nein, Blog-Archiv ja) nachträglich schwärzen/zensieren/eliminieren zu lassen, weil eine Person sich dort inakzeptabel bezeichnet wähnt? Die Antwort DARF nur „nein“ lauten.

    Die Frage, ob es Herrn Schwensen gepasst hat, so genannt zu werden, ist nur in soweit relevant, als dass er damals dagegen hätte vorgehen können. Hat er nicht. Wenn ihm der Name heute nicht passt, dann kann er verlangen, dass er heute nicht mehr genannt wird. Er kann aber nicht heute verlangen, dass alle Archive der Republik geändert werden.

    Hier geht es um grundlegende Fragen nicht nur von Presse, sondern von Geschichtsschreibung.

    Sehe ich das eigentlich richtig, dass die Casting-Agentur von Herrn Schwensen kein vertretbares Impressum besitzt?

  53. @Torsten,
    sehen Sie, darin unterscheiden sich unsere Ansichten.
    Herr Schwensen kann und er darf.

    Ob er vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich sein
    wird ist eine ganz andere Frage.

    Und das mit dem Nebelkerzenvorwurf vergesse ich.

  54. @oldman (#69):

    erst nach Kenntniserlangung

    Sie meinen also, er hätte erst Jahre später die Inhalte des Stern-Interviews oder des Musikvidos, in denen erst selbst mitwirkte, zur Kenntnis genommen? Nehmen Sie’s mir nicht übel, aber das halte ich für total unglaubwürdig.

    Und dass Verteidiger von Herrn Schwensen hier Beispiele oder Erinnerungen aus der Halbstarkenperiode bemühen müssen, sagt ja einiges über den Reifestatus aus, den sie ihm für die Zeit zubilligen, als er noch mitgespielt hat bei der politisch unkorrekten ‚Markenbildung‘. Nur mal so: Da war der Mann auch schon volljährig – sogar schon ’ne ganze Weile. Also kann man nachträglichen Jugendschutz als Argument hier leider nicht gelten lassen.

    @Martin (#61):
    Meine Antwort auf Deine Frage: Sich für die Zukunft die Bezeichnung *****-Kalle verbitten (nötigenfalls auch mit juristischer Unterstützung) und ansonsten mit den Peinlichkeiten aus seiner Vergangenheit leben lernen, wie Tausende andere Leute auch.

  55. @Iris,
    mir ist völlig entgangen, dass Herr Schw. gegen den Stern
    und gegen die Produzenten des Musikvideos vorgeht.

    Halbstarkenperiode?
    Sie werden unsachlich.

  56. @ Oldman: Umso interessanter – Herr Schensen geht also selektiv vor? Er will gar nicht ALLE Instanzen der verunglimpfenden Bezeichnung eliminiert sehen? Vielleicht nur die von Leuten, die sich nicht adäquat wehren können? Oder vielleicht nur die von Leuten, die nicht mögliche/künftige Mediapartner (Stern?) sein könnten?

    Nachdem Sie doch so intim mit der Materie vertraut sind – können Sie und erleuchten?

    Ein unangenehmer Menschenschlag…

  57. @oldman (#77):

    mir ist völlig entgangen, dass Herr Schw. gegen den Stern und gegen die Produzenten des Musikvideos vorgeht.

    Das kann er ja wohl auch schlecht, hat er doch einst selbst an deren Produktion mitgewirkt. Jedoch wird er in diesen beiden Beispielen mit dem selben Spitznamen genannt, gegen den er jetzt in anderen Medien vorgeht. Sie verfehlen in ihren Erwiderungen hier jedes mal zielsicher den springenden Punkt – nämlich dass er durch seine Mitwirkung an Publikationen, in denen er mit dem ihm jetzt unangenehmen Spitznamen bezeichnet wird, auch anderen Publizisten sein (damaliges) Einverständnis damit signalisierte.

    Halbstarkenperiode?
    Sie werden unsachlich.

    Finden Sie? Nun ich finde, die Antwort war ihrem Pimmel-Vergleich (#65) angemessen.

  58. @ Edelgard (74)

    Da wäre ich auch dabei, wenn Stefan „der Hintern brennt“, einige Euros zu stiften. Bei der Dummheit, Heuchelei und Feigheit in unserer Gesellschaft, muss man über jeden dankbar sein, der die Eier hat, sich gegen’s Unvermögen aufzulehnen.

    YES WE CAN :-)

  59. Können wir das Füttern des Trolls jetzt bitte unterlassen?

    Ihr habt mehrfach festgestellt, dass er das Problem nicht erkennt. Er wird’s auch beim fünften Beispiel nicht verstehen, was daran besorgniserregend ist, wenn man mit Hilfe von Gerichten die Geschichte redigieren kann.

    Als nächstes kommt irgendein Politiker und fängt an, in den Geschichtsbüchern rumzupfuschen, weil er meint er hätte nie bei Gazprom angefangen…

  60. @ Sebastian (82)

    Das trollige Wort würde ich in dem Fall nicht gebrauchen, nur weil jemand neben der Spur ist. Andere Meinungen und Ansichten sind immer zulässig. Ganz sicher bin ich mir, dass die große Mehrheit keine Löschung von Archiven unterschreiben würde, weil es jemand im nachhinein wünscht. Nicht im vorliegenden Fall!

    Solche Sachen würde ich immer im Zehnerpack neben die Stimmzettel aller Bundestagswahlen legen, wenn ich „König von Deutschland“ wär. Dann gäbe es eine deutlich höhere Wahlbeteiligung und die Bürger/innen hätten wieder das Gefühl, mit ihrer Stimme wirklich etwas mitbestimmen und entscheiden zu dürfen.

    Danach sehnt sich das Volk.

  61. Verjähren solche Dinge nicht nach einer bestimmten Frist, und zwar ohne Rücksicht auf Entstehung und Kenntnis ? Ich bin kein Anwalt, keine Ahnung, in welchen Bereich Diskriminierung fällt.
    Aber da es rechtsgültige Urteile gibt, müsste sich daraus doch ein Zeitrahmen für eine mögliche Verjährung ableiten lassen, oder ?
    Und wenn das der Fall ist, hätte Herr Schwensen zweifellos das Recht, jeden Verstoss, der noch nicht verjährt ist, mit Hinweis auf die o.g. Urteile abzumahnen.

    Wobei ich den Sinn nicht sehe, gegen Leute vorzugehen, die den Begriff vor 5 Jahren in einem Artikel verwendet haben, der seit dem im Archiv liegt, und für den sich keiner mehr interessiert.
    Aktuelle Fälle, von mir aus, aber was hat Herr Schwensen davon, den Namen aus den Archiven zu tilgen ?
    Damit erreicht er doch bloss, dass der angeblich so verhasste Spitzname wieder hochkommt, und die Menschen ihn wieder mit diesem Namen in Verbindung bringen. Und gerade das will er doch verhindern, oder ?

    Allein dieser Eintrag und die anderen aktuellen Blogeinträge zu diesem Thema dürften dafür gesorgt haben, dass die Anzahl der Google-Hits sich erhöht…

    Und abgesehen davon: wenn Herr Schwensen Probleme hat, ins bürgerliche Leben zurück zu finden, dann liegt das wohl kaum an diesem Spitznamen, sondern eher an seiner Vergangenheit als relativ bekannte Persönlichkeit im Hamburger Rotlichtmilieu.
    Und dafür ist nun mal er selbst verantwortlich, nicht die Leute, die ihm irgendwelche Spitznamen verpasst haben.

    Da bin ich ganz bei Iris. Wir alle müssen mit den Fehlern aus der Vergangenheit leben.

  62. Nun vielleicht ist der Begriff „Troll“ etwas hart aber wenn man sich drei Mal im Kreis gedreht hat mit unterschiedlichen Beispielen und der Gegenüber den eigenen Standpunkt immer noch nicht verstanden hat, man aber ausschließen kann, dass man schlechte Beispiele bringt, dann wird die ganze Angelegenheit irgendwann zum Herumtrollen. Von mir aus sind sowohl wir als auch er am trollen, oder nenn‘ es Kinderkarrussel. Man dreht sich im Kreis ohne dass der Gegenüber versteht (oder verstehen will). Wenn da wenigstens der Schimmer eines Nachvollziehens der eigenen Argumente durchscheinen würde – aber statt dessen machen wir hier Genital-Spitznamen-Beispiele. Das ist doch wirklich vom Niveau her nahe der Grasnarbe.

  63. Bitte zwiefeln Sie nicht daran, dass ich Ihrer Aller
    Standpunkt (e) verstanden habe.
    Zweifeln Sie auch nicht daran, dass ich einer Tilgung
    oder Änderung geschichtlich (historisch(?)) relevanter
    Daten zustimmen würde.
    Ich machte mich einer Verunglimpfung schuldig, würde
    ich bei einigen meiner Vorredner mangelnde
    Rechtskenntnis und/oder Lebenserfahrung unterstellen.
    Auch als solch ein Troll fühle ich mich recht wohl.
    Bevor ich mich trolle, empfehle ich allerdings, die Meinung
    eines Anwalts Ihres Vertrauens einzuholen.

  64. Sorry, ich habe ein NICHT unterschlagen:
    Es muss natürlich heissen:
    dass ich einer Tilgung
    oder Änderung geschichtlich (historisch(?)) relevanter
    Daten NICHT zustimmen würde.

  65. @ Iris, 36:

    An Ihrer Argumentation ist schon etwas dran. Mir bereitet vor allem Unbehagen, dass jemand einen Spitznamen jahrelang offenbar duldet oder zumindest nicht gegen dessen Verwendung vorgeht und dass er dann ex post Berichterstattern, die eben diesen Namen in der Vergangenheit erwähnt haben, Kosten verursacht (nicht in Herrn Niggemeiers Fall, aber anscheinend bei anderen).
    Es ist – meines Erachtens – Herrn Schwensens Recht zu verlangen, dass sein früherer Spitzname in Zukunft nicht mehr veröffentlicht wird. Über den Anspruch auf Löschung des Namens in archivierten Beiträgen kann man sicherlich streiten, aber auch dafür lassen sich noch plausible Argumente finden.
    Für die Rechtssicherheit problematisch ist es aber, wenn jemand heute für etwas zur Kasse gebeten wird, was für ihn aus den genannten Gründen seinerzeit nicht als Verletzung der Persönlichkeitsrechte erkennbar war.

  66. Och Ille man kann auch anders argumentieren.

    Wenn die GESAMTE Vergangenheit und alle Hinweise auf diesen Spitznamen gelöscht werden, dann sorgt man ja dafür, dass Menschen in der Gegenwart nicht mehr den Fehler machen können, selbigen in ihren Publikationen zu verwenden (Blogs, Zeitungen etc. pp.) weil sie sich ja sonst in die Abmahnfalle begeben würden.

    Herr Schwensen tut also der Allgemeinheit etwas Gutes, indem er sie vor sich selbst schützt.

    Man muss nur lang genug an der Idiotieschraube drehen, irgendwann kommt man bei der Logik der Musik- und Filmindustrie an…

  67. Wer sorgt eigentlich dafür, dass Google-Cache oder http://www.archive.org gesäubert werden?
    Ich möchte ja niemand auf Ideen bringen, aber das Internet ist manchmal ein langsameres Medium als viele glauben.

    Zur moralischen (nicht rechtlichen) Beurteilung wäre es aber interessant gewesen zu erfahren, ob die Unterlassungserklärung mit einer Kostennote verbunden war oder nicht.
    Bei dem Wort „Abmahnung“ erfolgt inzwischen (verständlicherweise) eine reflexartige Beurteilung, der den Abmahner als Bösewicht und den Abgemahnten als Opfer darstellt.
    Insbesondere, wenn alte Artikel verlinkt werden, in denen von Kosten von 900.- Euro die Rede war.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Stefan aber „nur“ eine Unterschrift und Zensur-Arbeit leisten müssen, oder?

    Und zu denen die gefordert haben, Stefan solle sich juristisch wehren. Ich denke dass mit der TAZ bereits jemand mit größerer Kriegskasse, Zeit und Energie den Rechtsweg bestreitet.
    Lasst die mal machen :-)
    Bedenklich finde ich allerdings, dass andere große Verlage sich das einfach gefallen lassen.

  68. @Tom 2: Mir wäre ja wohler, wenn Leute Gedanken, die mit „ich möchte ja niemand auf Ideen bringen“ ändern, gar nicht erst publizieren würden.

    Zur Sache: Die Abmahnung war nicht mit einer Kostennote verbunden. Aber natürlich musste ich mich rechtlich beraten lassen. Also: keine 900 Euro Kosten, aber keineswegs „nur“ Unterschrift und Zensur-Arbeit.

  69. @Tom 2: Bei der ersten Abmahnwelle war es tatsächlich mit Kosten verbunden. Es ging über seinen Anwalt und der wollte recht viel Geld. Und der Anwalt, der uns beraten hat natürlich auch.

  70. Oldman, wie wär’s mal mit etwas weniger Fettschreibung? Der Sinn hinter der Betonung auf „seinem Rat“ erschließt sich mir hier und bei anderen Dingen weiter oben so absolut überhaupt nicht. Ich meine reden Sie so? Wirkt irgendwie arg affektiert (ohne dass ich jetzt persönlich werden wollte, aber Fettschrift bedeutet Betonung und wenn ich Ihre Sätze mit Hervorhebungen laut lese komm ich mir vor wie Graf Zahl)

  71. dass er heute nicht mehr so gennat werden möchte finde ich ja ok.aber das was der herr schwensen gerade abzieht finde ich etwas übertrieben^^

  72. @ Sebastian, 96,
    Vaterkomplex? Sehr verehrter Sebastian?
    Wenn Sie einen Schalter für’s Gehirn haben,
    legen Sie ihn um auf EIN .

  73. Es sei denn, natürlich, Du willst diese Eloquenzdebatte gewinnen, dann musst Du ihn auf ZWEI stellen ;)

  74. Na ja ich würde eher sagen Typefaceritis auf Ihrer Seite. Wenn Sie könnten Sie würden doch Dom Casual verwenden und Comic Sans MS…

    Vaterkomplex ist übrigens eine lustige Frage… 80% aller Männer haben einen solchen, versuchen Sie sich an einer Tautologie?

    (die Antwort wäre übrigens nein und die Gegenfrage Wieso? und der Nachsatz Lenken Sie nicht ab :-) )

  75. Die Beurteilung hängt doch im wesentlichen davon ab, wie die rechtslage denn tatsächlich ist. Sollte Schwennsen einen Unterlassungsanspruch auf Nennung des Spitznamen auch in Archiven haben, dann wird man ihm kaum vorwerfen können, dieses recht auch in Anspruch zu nehmen. Zu kritisieren wäre dann allenfalls die Rechtslage und damit der Gesetzgeber oder die das Gesetz auslegenden Richter.

    Sollte der Anspruch nicht bestehen, kann man Schwennsen doch nur für seine mangelnde Rechtskenntnis kritisieren. Denn man darf wohl unterstellen, daß Schwennsen davon ausgeht, einen Anspruch zu haben.

  76. Herr Niggemeier,
    der Vergleich mit den Schülerzeitungsarchiven hinkt nicht nur, sondern ist einfach nicht zulässig. Man kann nicht Allgegenwärtigkeit von Google mit der Zugänglichkeit zu Schülerzeitungsarchiven vergleichen. Es geht hier nicht um „Geschichtsfälschung“, sondern darum ihm die Möglichkeit einzuräumen nicht ständig von einem Fehler verfolgt zuwerden. Das digitale Gedächtnis ist auf unnatürliche Weise unbarmherzig und nicht zu vergleichen mit der vagen Erinnerung an alte Schimpfnamen. Sicher hätte sich Herr Schwensen geschickter anstellen könne, das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Haltung, die man m.E. hier einnehmen sollte.

  77. Könnte bitte mal jemand von den geschätzten Kommentatoren mit mir überlegen, wo man diese, wie ich finde, wirklich HERRliche Wortschöpfung: „intellektuell minderbepimmelt“ (meinetwegen auch in Fettschrift) einbauen könnte. Die gehört jedenfalls nach meinem dafürhalten hierher – ich weiss nur im Moment überhaupt nicht, wo man sie am sinnvollsten platzieren sollte … ;-)

  78. wenn er das wirklich ohne Anwaltskosten gemacht hat, dann ziehe ich meine (indirekte) Unterstellung aus #24 zurück und möchte mich dafür bei Herrn Schwensen entschuldigen.

    Nur schade, dass er das bei anderen Blogs anscheinend nicht so gemacht hat (vgl. #32) – wirkt ein bisschen nach „Feigheit vor dem (mächtigen) Feind“. Von wegen, wenn ich dem Stefan N. gleich mit Anwaltskosten komme, dann geht’s womöglich nach unten los, aber bei *kleinen Fischen* (sorry Andreas, nehme jetzt einfach mal an dass dein/eure Blog(s) weniger groß ist/sind) kann man ja die Keule schwingen….

    Spricht allerdings immerhin für seine Intelligenz ;-)

  79. Ich denke einfach, dass er sich damit keinen Gefallen getan hat.
    Es wäre doch sinnvoller gewesen, zukünftig diese Bezeichnung zu verhindern und die Vergangenheit ruhen zu lassen.
    Ich hätte niemals gewusst, dass Herrn Schwensen früher bla-Kalle genannt wurde, aber jetzt weiß ich es.
    Ist doch das gleiche wie mit Atze S.
    Sein wirklicher Name wurde erst dann interessant, als er die Nennung verboten hatte.

    Fakt ist: Im Internet lässt sich nichts mehr zurück nehmen. Das werden früher oder später einige erkennen, die heute noch lustige Sauf- und Kiffbilder im Fressenbuch veröffentlichen und sich morgen über die Ablehnung ihrer Bewerbung wundern.
    Wer etwas im Internet verschwinden lassen will, sollte vor allem versuchen, keinen neuen Content zu diesem Thema verursachen und hoffen, dass das Thema in der unendlichen Datenflut irgendwann nicht mehr auffindbar ist.

    Und das führt mich zu meinem „niemand auf die Idee bringen“ von oben. Das war natürlich eine dieser sinnentleerte, rethorische Finte.
    Wenn man niemand auf Ideen bringen will, sollte man einfach seine Schnauze halten, ich gebs ja zu.
    Gehört eindeutig in die Kategorie „ich möchte Sie nicht belästigen, laber Sie aber trotzdem an.“ :-))

  80. @Tom 2, #106:

    Die Fakten strafen Sie lügen. Die gleiche Suche wie zuletzt heute ausgeführt liefert mir nur noch 6.660 Treffer, statt wie zuvor 23.600 – etwa geviertelt innerhalb eines halben Tages.

    Natürlich hat es keinen Sinn die Internetarchive wayback-machine etc. zu reinigen, bevor man deren Quellen trockengelegt hat. Ich zumindest würde diese zuletzt angehen.

    Der Spruch „Das Internet vergißt nichts“ ist keine bewiesene Behauptung, sondern schlicht ein Spruch. Es ist nicht trivial etwas im Netz zurückzuholen, und „Das Internet vergißt nichts von selbst“. Ob es überhaupt etwas vergißt, das wird sich vielleicht hier an diesem Fall zeigen.

    Eine Spekulation über die Diskriminierung bezüglich der Kostenpflichtigkeit: Vielleicht weil Stefan N. den Begriff wirklich archivartig nur dokumentarisch verwendet hat, ohne ihn sich zu eigen zu machen, ist er glimpflich davon gekommen.

    Allgemein gebe ich zu bedenken, daß der Hänselname nicht nur den Betroffenen, sondern alle, für die der Begriff eine Diskriminierung bedeutet, verletzt. Niemand hat gesagt, dem Kläger ginge es auch um Dritte, aber als Klageweib, daß das Ende der Meinungsfreiheit bewehleiden will, sollte man vielleicht mal einen zweiten Gedanken drauf verschwenden, was die Güter sind, die abgewägt werden.

    Hatte Hr. Svensen je das Recht diese Beleidigung eines großen Teils der Menschheit dulden? Die werden doch mitbeleidigt!

    Wenn ich schreibe „X ist ein Idiot“ und erst 5 Minuten später den „Kommentar abgeben“-Button drücke, ist es dann keine Beleidigung mehr, sondern nur noch die unschuldige Dokumentation dessen, was ich vor 5 Minuten geschrieben habe?

    Was macht ein Archiv zu einem Archiv? Das Alter? Wie alt muß ein Artikel sein? Wer legt das fest? Die Leser dieses Blogs?

    Ihr seid zum Großteil einfach eingeschüchterte, verschreckte Warmduscher, gefangen zwischen political correctness und der Angst überangepaßt zu sein, und die Fragestellung ist schon zu kompliziert für Eure Welt vorgestanzter Antworten. So schaut’s doch aus!

  81. @ Stefan W. – ist die Formulierung „Warmduscher“ noch aktuelle Beleidigung, oder schon historische Anekdote? Für jemanden, der so wenig Plan mitbringt, schreien Sie ein wenig zu laut, dass sie als Einziger den Weg kennen.

    „So schaut’s doch aus!“ – ein grandiose Art, sich dschungelig auf die Brust zu trommeln, bevor man auf den „Kommentar abgeben“-Button drückt. Sollten wir alle machen.

    Ich denke, nach solchen „Beiträgen“ hat die Diskussion ihr natürliches Ende erreicht.

  82. @ 107: Die unterschiedlichen Suchergebnisse lassen sich auf die Verwendung bzw. Nicht-Verwendung eines Bindestrichs zurückführen.

    Und tut mir leid, wenn ich die Diskussion jetzt unnötig verlängert habe.

  83. Ich finde, wir sind noch nicht durch mit dem Thema: Es sind ganz offensichtlich noch nicht alle möglichen Schreibweisen und Abkürzungsvarianten von Kalles Nachnamen durchexerziert worden.

  84. @Striedel, #110: tatsächlich, dabei wollte ich genauso suchen wie zuletzt. Da hat mir die Autovervollständigung von Google wohl einen Streich gespielt.

    Ich korrigiere also auf 23.900. Dennoch ist das noch kein Beweis, daß das Internet nicht vergißt.

    Diskussionen sind übrigens zuende, wenn niemand mehr was beiträgt, nicht wenn selbsternannte Endeverkünder das Ende verkünden. :)

  85. Florian in #8:

    „Ob man wohl noch auf die Rolle hinweisen darf, die er 1998 laut IMDb im Fernsehthriller „das Miststueck” gespielt hat?“

    Soso, dann hat der honorige Herr Schwanensee also aus dem Markennamen, den er während seiner Zeit als Zuhä… ehm, Rotlicht-Figur ja nur mit gequältem Lächeln ertrug, auch als Schauspieler Kapital geschlagen, indem er sich selbst spielte? Heißt dass, der Film demnächst ebenfalls verboten wird? Und wie wäre es, wenn George W. in Kürze irgendeinen Grund erfinden würde, um gegen die Bezeichnung „Präsident“ vorzugehen, weil er diesen Abschnitt seines Lebens gern ungeschehen machen würde? Würde dann evtl. Guantanamo rückwirkend verboten, oder naja, wenigstend jede Erwähnung dessen?

  86. Tja. Schade. Da können sich die ganzen Empörkömmlinge das nächste mal wieder auf die Schultern tätscheln, wenn man sich darüber echauffiert, dass die Boulevardmedien eine Schlammschlacht veranstalten.
    Ich würde es einer Sibel Kekilli auch gönnen, wenn sich über ihre Vergangenheit nichts mehr finden ließe. Aber das sollte doch auch für andere gelten. Vielleicht läßt sich diese Diskussion mal etwas sachlicher angehen, wenn man sich von diesem konkretem Fall loslöst.

  87. „Kind, du darfst dieses Wort nicht sagen!“
    „Welches Wort?“
    „Darf ich nicht sagen, ist rassistisch! Aber hoer auf es zu benutzen!“

    Das Wort ist jetzt nicht gerade „schoen“, aber es gehoert doch zu seiner Vergangenheit dazu.
    Und wenn man erwaehnt, dass er …-Kalle genannt wurde, bedeutet das doch nicht, dass man das gut findet oder eine entsprechende politische Ueberzeugung hat.

    In Museen kann man schliesslich auch Hakenkreuze sehen. Weil sie eben zur deutschen Geschichte gehoeren und die Idiologie ganz eindeutig bis heute Deutschland gepraegt hat.

    So wie der abfaellige Spitzname eben diesen Menschen gepraegt hat und er zur Geschichte diesen Menschen dazugehoert. Weil eben die Vergangenheit eines Menschen praegt und sich nicht tilgen laesst.

    So wie die deutsche NS-Vergangenheit Deutschland gepraegt hat bis heute. Sonst wuerde nicht ein panischer Aufschrei durch Deutschland gehen wenn ein Kaffee-Dealer irgendeinen Spruch zur Werbung verwendet, den irgendwann mal irgendein Nazi schon im Mund hatte und der eigentlich schon viel, viel aelter ist. Aber weil irgendwann schonmal irgendein Nazi das gesagt/verwendet hat, isses jetzt ideologisch fragwuerdig, das zu sagen.

  88. @Martin, #103: was heisst denn hier, „von einem Fehler verfolgt zu werden“ ?

    Bei allem Respekt vor Herrn Schwensen, aber wir reden hier ja nicht von einem singulären Ereignis in seiner Vergangenheit, das ohne sein Zutun halt „irgendwie scheisse gelaufen“ ist.
    Der Mann war über Jahre eine feste Größe im Hamburger Rotlicht-Milieu, und zwar freiwillig.
    Und offenbar hat er mit diesem Image damals völlig schmerzfrei kokettiert, und wohl auch Geld verdient.
    Und jetzt wollen Sie mir erzählen, dass das böse Internet daran Schuld ist, wenn es ihm diese Vergangenheit jetzt schwer macht, ins bürgerliche Leben zurück zu finden ?

    Ansonsten stimme ich Tom2 in #106 zu.
    Vor diesem Blogeintrag hatte ich überhaupt keine Ahnung, wer Karl-Heinz Schwensen ist. Durch den ganzen Rummel, den er verursacht, zieht er doch jetzt genau die Art von Aufmerksamkeit auf sich, die er angeblich vermeiden will. Jeder spricht wieder von seinem alten Spitznamen.
    Und je angestrengter er versucht, den Leuten den Mund zu verbieten oder die Archive zu bereinigen, desto länger wird sich jeder daran erinnern, in welchen Kreisen er sich damals bewegt hat.

    Was die Nennung des verhassten Spitznamens betrifft, da bin ich ganz bei anita. Dass er diesen Namen hatte, ist einfach eine historische Tatsache. Das muss an doch sagen dürfen. Ganz journalistisch, ohne Wertung oder Meinungsäußerung.

  89. Bravo. Schließe mich der Meinung von anita und B. Schuss an.

    Eine Sache, und vielleicht auch die andere, wären für mich noch zu klären:
    Seit ‚oldman’s‘ Eintrag heisst es „ins bürgerliche Leben zurückkehren wollen“ und/oder so – als wäre der Strich und das Loddelmilieu nicht mitten da drin.
    Also – und das ist die andere Sache – warum nicht einfach einmal in der Sprache von Herrn Soundso reden (damit scheint er es nicht aus dem Zentrum der bürgerlichen Welt herauszuschaffen) und ihm bei seinem hier debattierten Ansinnen entgegnen: „Ach, weisst’de, Karl-Heinz, jetzt hör aber mal auf mit den ollen Kamellen. Sonst stopf‘ ich Dir ’ne Socke ins Maul.“ -?

  90. @ Stefan W. #62:

    Was mir bei Ihrer Argumenation am Besten gefällt, dass Sie fotwährend von Herrn Svensen schreiben. Im ersten Moment dachte ich in einem Anfall von gnadenloser Selbstüberschätzung, dass Sie damit irgendwie mich meinten könnten. Das wäre ja abwegig.

    @ choddy #63:

    Das kann gut sein, dass ich das damit verwechselt habe.

  91. @SvenRsen: Pardon, Schwensen muß es heißen – hatte nur die Brille nicht geputzt. Nein, seien wir ehrlich: Mein Kurzzeitgedächtnis hält keine 3 Scrollbewegungen mehr aus – außer Müller, Maier, Schulze kann es sich nichts mehr merken.

    Mit großer Freude erfahre ich, wieviele Archivare und Geschichtswissenschaftler hier unterwegs sind, denen es nur darum geht ganz neutral darzustellen, welche Sprache auf dem Kiez gepflegt wurde/wird.

    Laßt uns mal innehalten, wieso der Kiez hier eine Rolle spielt. Einem Arzt oder Uniprofessor würde man also nicht gestatten anderen zu gestatten, ihn derart abfällig zu bezeichnen? Es ist also eine Schmähung die man nur dem gesellschaftlichen Abschaum zugesteht, ja?

    Auf welches Recht beruft man sich hier eigentlich? Herr Schwensen doch wohl auf Art. 1 GG. Die Würde des Menschen.

    Womit soll das ausgehebelt werden? Dem Zitatrecht? Kommt mal runter!

  92. Nein, Stefan W., der Grundsatz, auf den sich hier alle berufen, dass man die Vergangenheit nicht umschreiben kann und darf, bliebe von einer Universitätsprofessur Herr Schwensens ganz unberührt.

    Und wie oben geschrieben steht, beruft er sich auf sein Persönlichkeits- und sein Namensrecht, auch wenn die Idee amüsant ist, unter Berufung auf Artikel 1 GG eine Abmahnung zu verschicken. Und bei Persönlichkeitsrechten gilt es immer mit dem öffentlichen Interesse abzuwägen. Sie können den Standpunkt nicht völlig von der Hand weisen, dass an wahrheitsgemäßen Informationen über die Vergangenheit ein öffentliches Interesse besteht, auch wenn diese Informationen in einem gegebenen Einzelfall vielleicht nicht wichtig sind.

    Mit dem Zitatrecht hat all das wiederum überhaupt nichts zu tun, denn das gehört zum Urheberrecht, und es es ist ja nicht der Erfinder des inkriminierten Namens, der die Abmahnungen verschickt, weil andere sein Werk weiterverbreiten.

    Runterkommen aber ist eine gute Idee.

  93. Es ist gerade in Mode, sein Leben nach 25 Jahren neu beginnen zu wollen. Es war sogar eine Persoenlichkeitsrechtsverletzung, als die B-Zeitung ueber eine Namensaenderung eines ehemaligen Terroristen berichtete. Wenn sogar das nicht mehr geht, haben alle Unverurteilten mehr Rechte als der verurteilte Terrorist (uebrigens auch Doping-Trainer, und bspw. Stasi-IMs gehen mittlerweile zurecht gegen ihre Namensnennung in Ausstellungen vor). Also auch Kalle. Und der sagt bei jedem Online-Text: eine aktuelle Rechtsverletzung. Das ist logisch.

    Im Ergebnis richtig ist das sicher nicht, jedenfalls dann nicht, wenn man lange mit seinem Image kokettiert hat. Deshalb ist es gut, dass die taz diese Frage vor das BVerfG gebracht hat. Vor einiger Zeit veroeffentlichte der „kicker“ mal eine Geschichte ueber den Schlaumeier, der in Muenchen dem Marathon-Olympiasieger durch seinen Zieleinlauf als „Erster“ die Show gestohlen hatte. Offensichtlich wollte er seinen Namen nicht genannt haben — und als relative Person der Zeitgeschichte kann er das 30 Jahre nach dem Ereignis fordern, zumal er im buergerlichen Leben angekommen ist. Sicher aber wird Kalle aktuell kaum verhindern koennen, dass ueber seine Vergangenheit berichtet wird. Ist es vielleicht zulaessig, einen Zeitzeugen zu zitieren mit der Bemerkung: „Wir nannten ihn damals …-Kalle“? Oder koennte Kalle sogar dem Zeitzeugen das Aussprechen der Erinnerung verbieten lassen?

    Mich hat eher erstaunt, dass die Verlage OHNE HINWEIS online ihre alten Texte aendern. Da haette ich mehr Transparenz erwartet. Und ich bin gespannt, was passiert, wenn Google wirklich alte Zeitungstexte einscannt. Und, danke noch mal an den Hausherrn, das Bashing der Hamburger Pressekammern und -senate. Da ja gerade ueber eine Gesetzesaenderung hinsichtlich der fliegenden Gerichtsstaende debattiert wird, mussten die wenigen Boesen, wegen der alles geaendert werden soll, nochmal deutlich benannt werden.

  94. @ Stefan W. #121:

    Sie machen es sich zu einfach in Ihrer Argumentation.

    Ein letztes Gegenbeispiel. Dirk Bach wird von seiner Mitmoderatorin Sonja Zietlow seit sechzehn Tagen im RTL-Abendprogramm zärtlich „Dickie“ genannt. Offensichtlich hat er nichts dagegen.

    Ich selbst bin auch adipös, wobei ich glücklicherweise bei weitem nicht so dick bin wie Herr Bach. Dennoch würde ich nicht akzeptieren, wenn mich jemand Dickie nennen würde. Schon gar nicht im Fernsehen.

    Stellen Sie sich vor, der Herr Bach würde in zehn Jahren verlangen, dass alle Nennungen von „Dickie“ bei RTL, in Zeitungsarchiven, im Internet usw. usf. entfernt würden. Das wäre genauso absurd, wie Kalle (ich hoffe das darf man noch sagen schreiben) Schwensens derzeitiges Verhalten.

  95. @SvenR: Nun, wieso ich Zeitungsarchive für kein legitimes Beispiel halte habe ich bereits geschrieben: Sie sind viel schlechter zu erreichen, während man in einen Blogeintrag von 2003 sehr leicht über eine Suchmaschine hineinstolpern kann. Führte nicht kürzlich eine uralte Nachricht über Apple zu einer heftigen Kursbewegung, bis sich rausstellte, daß das Gerücht, das die Ursache dessen war, uralt war?

    Den Vergleich mit dem Dicksein habe ich selbst gebracht, aber im Detail geht es, wenn man nicht alle Ansprüche kategorisch vom Tisch wischt, sondern abzuwägen beginnt, auch um den Unterschied zwischen „Dickie“ und „*****“.

    Ich würde, was Herr Bach bei RTL2 macht, nicht zur Norm erklären. Ab einem gewissen Alter ist man für sich selbst verantwortlich, auch wenn die geistige und sittliche Reife noch nicht ausreichend entwickelt sind. Aber ich drücke Herrn Bach die Daumen – toi, toi, toi – vielleicht wird’s ja noch!

    Ich würde auch Herrn Bach das Recht nicht absprechen sich zu entwickeln.

    Vor allem diesseits eines möglichen Richterspruches wüßte ich nicht, wieso man jemandem den Wunsch abschlagen sollte respektvoller mit ihm umzugehen. Wenn jeder heute schon antizipiert, daß ein anderer morgen vielleicht mehr Wert auf Respekt legt, als er das heute tut, dann haben wir alle heute schon einen allgemein respektvolleren Umgang. Da könnten wir alle von profitieren.

  96. Gab es nicht hier in München eine „Schwere Jungs & Leichte Mädels“-Party, zu der er eingeladen war? Als ###-###?

  97. Waaas, Edgar Hugo @#126 ? Das möchte ich bezweifeln!
    Wer die leichten Mädels Münchens (Stichwort ‚Salambo‘) kennt, der kennt die Welt – und würde sich niemals so provinziell benehmen wie der Delinquent hier mit seinem ex-ante-post-Abmahnterror.
    Der eifert doch bloß dem etikettenbetrügerischen Bürgertum hinterher; schön und gut, etwas hat er offenbar dazugelernt.
    Aber wenn er wirklich der Typ wäre, der er jetzt – lächerlicherweise – zu sein schlichtweg nachträglich zu usurpieren versucht, dann hätte er doch bereits damals, zu seiner aktiven Zeit, für klare Fronten gesorgt, und käme nicht jetzt hinter seiner eigenen, offensichtlich mangelhaften Performance dahergekrochen.
    „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, wie M. Gorbatschov einst so verdammt richtig fallen ließ.
    Freilich, das machen die Deutschen allen vor, da sind sie leider meilenweit voraus: Wie man mit juristischem Gequengel (s)eine schepse Sache – vermeintlich – wieder grade macht.
    Ob deutscher Deutscher, deutscher Indianer oder deutscher Chinese: gleichviel, is‘ immer scheese – wenn de weest, was ick mein‘. Hehe

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