BLM kapituliert vor 9Live

Die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) hat 9Live nichts vorzuwerfen.

Dass Alida live on Air zu hören war, wie sie offenbar dem Redakteur empfahl, den Hot Button noch nicht auszulösen, stelle keinen Verstoß gegen die Gewinnspielregeln dar:

Zum aktuellen Fall, bei dem der Eindruck erweckt wurde, dass eine Moderatorin von 9Live direkt Einfluss nimmt auf das Auslösen des sog. Hot Buttons, erklärte Ring, dass der Sender diesen Eindruck in seiner Stellungnahme plausibel widerlegt hätte. Da nach den Äußerungen der Moderatorin, den Hot Button nicht auszulösen, kurze Zeit später eine Anruferin in die Sendung gestellt wurde, muss die Landeszentrale davon ausgehen, dass der Redakteur die Entscheidung über die Aktivierung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich getroffen hat und insoweit kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt.

Nochmal langsam zum Mitdenken: Die BLM erklärt, weil nicht die Moderatorin, sondern der Redakteur den „Hot Button“ auslöst, ist das Verfahren in Ordnung. Als spiele das irgendeine Rolle. Die Frage ist nicht, ob die Moderatorin oder der Redakteur oder die Schwippschwägerin von Edmund Stoiber den Hot Button auslösen. Die Frage ist: Ist der „Hot Button“ ein Zufallsmechanismus, der jederzeit „zuschlagen“ kann, wie die Moderatoren auf 9Live und den anderen Sendern quasi ununterbrochen suggerieren. Oder wird der Zeitpunkt, zu dem er „zuschlägt“, von einem Menschen bestimmt, wie es ehemalige Mitarbeiter, langjährige Beobachter, sämtliche Kenner behaupten.

Die BLM ist entweder noch weniger kompetent, als ich bisher angenommen habe. Oder sie hat sich in ihrer Doppelrolle, die Privatsender sowohl zu kontrollieren, als auch ihre Interessen zu vertreten, klar für das zweite entschieden.

Selbst die Kollegen vom Medienmagazin DWDL, übertriebener Polemik unverdächtig, nennen die BLM-Entscheidung „unerklärlich“. Ihre Stellungnahme gehe „völlig am Thema vorbei“.

Lesetipp in eigener Sache: Schafft die Landesmedienanstalten ab!

Nachtrag, 16.50 Uhr. Laut DWDL hat die BLM wirklich nicht kapiert, worum es ging, und dass es auch ein Problem darstellt, wenn nicht der Moderator, sondern ein Redakteur den „Hot Button“ „eigenverantwortlich“ auslöst:

Dr. Wolfgang Flieger, Pressesprecher der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, räumt auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de ein, dass man dieser Frage nicht nachgegangen sei und dies Anlass einer neuen Prüfung werden müsse.

Hilfe.

64 Replies to “BLM kapituliert vor 9Live”

  1. Kann man die Stellungnahme von 9Live irgendwo nachlesen? Ich versteh das ganze nämlich überhaupt nicht.

  2. Nicht nur, das die BLM nicht sehen will, was da bei 9LIVE passiert, NEIN – Sie versteht es auch nicht. Vielleicht war aber auch nur das Video nicht aussagekräftig genug für die Schlipsträger der BLM. Vielleicht hat man es ja einfach nur missverstanden und war sich nicht bewusst darüber, das es keine Rolle spielt, WER den „Zufallsmechanismus“ auslöst, sondern DAS er durch JEMANDEN ausgelöst wird.

    Meine Fresse, wie blöd muss man sein?

    Oder Irre ich mich, und da war eigentlich gar nichts: http://www.redled.de/blog/?p=54

    Kopfschüttelnd…

  3. Ich les ja hier schon länger mit, aber jetzt muss ich auch mal was dazu sagen:

    Diese Entscheidung ist für mich einfach nur unverständlich.

  4. Typisch! Da ist wohl wieder viel Geld geflossen seits 9live.

    Ich hab mittlerweile den Eindruck, daß ein Großteil der 1 Million, die angeblich jeden Monat an die Zuschauer ausgezahlt werden nicht an Zuschauer geht sondern an Verantwortliche wie die BLM gezahlt werden.

    Anders kann ich mir das nicht erklären…

  5. Genau das ist mir auch aufgefallen, die Sache mit dem Zufall.

    Besonders lustig finde ich, dass die BLM die ganze Geschichte gleich mal mitbenutzt, mehr Macht für sich selbst zu fordern.

  6. Hat wirklich jemand angesichts der Erfahrungen mit der BLM erwartet, dass sich das, nur weil man es mit der 48-Stundenfrist ein wenig aufgebläht hat irgendetwas ändert? Die sind nicht mal als Tiger sondern schon als Mietzekatze gestartet und erwartungsgemäß als Bettvorleger gelandet. Der Fall ist ohnehin eher ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Aber da fühlt sich auch niemand zuständig. So ermuntert man ja die Sender eigentlich nur dazu, fragwürdige Praktiken nicht nur fortzusetzen, sondern eher auch noch zu verschärfen. 9Live fühlt sich jetzt bestätigt und hat sicher nicht das ganz unbegründete Gefühl über Recht und Gesetz zu stehen. Traurig, aber wahr.

  7. „Die Frage ist nicht, ob … die Schwippschwägerin von Edmund Stoiber…“

    Herr Niggemeier: Sie haben keine Ahung von Bayern, oder?

  8. Mir scheint, dass Sie hier zwei Fragen nicht klar genug trennen.

    Zunächst ist da die Frage der Einhaltung der „Gewinnspielrichtlinien“. Nach diesen wird „im ‚Hot-Button-Modus‘ (…) zu einem beliebigen Zeitpunkt (…) nach Aktivierung eines technischen Auswahlmechanismus ein Anrufer ausgewählt, der gerade in diesem Moment anruft. (…)“. Wann, durch wen und zu welchem Zeitpunkt genau der technische Auswahlmechanismus aktiviert wird, ist hiernach nicht wirklich klar bestimmt. Daher überrascht auch die Stellungnahme der BLM insoweit nicht.

    Die andere Frage ist, ob die nicht als „A(…)“ zu bezeichnenden Personen durch ihr Tun (oder Unterlassen) den potentiellen Anrufer über die tatsächliche Funktionsweise des Hot-Button vorsätzlich täuschen. Sollte man dieses annehmen, dann sollte man auch eine Strafanzeige nicht schäuen. In dieser wären gegenüberzustellen a) die tatsächliche Funktionsweise (oder hilfsweise die Funktionsweise nach den Gewinnspielrichtlinien) und b) die Funktionsweise, wie sie von den „A(…)“ beschrieben wird. Insoweit ist der Ruf der BLM nach dem Gesetzgeber in der Tat unerklärlich. Kam sie nämlich zu dem Ergebnis, dass die potentiellen Anrufer möglicherweise vorsätzlich über die Funktionsweise getäuscht wurden, dann hätte sie die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben sollen (oder gar müssen). Kam sie indes zu dem Ergebnis, dass auch insoweit alles in Ordnung ist, dann hätte sie das auch mitteilen sollen.

  9. Staatsanwaltschaften sind in ganz Deutschland, nicht nur in Bayern, an Weisungen des Justizministers gebunden. Im Normalfall wird der sich nie einmischen. Geht es aber um Politiker oder Politik ist eine Intervention wahrscheinlich.
    Ich wette, dass kein Münchner Staatsanwalt je einen Anfangsverdacht wegen Betruges gegen den Steuerzahler 9Live im ProSiebenSat1-Senderverbund bejahen wird.

  10. @Theo: Nein, nie verstanden. Sie können gerne „Schwippschwägerin von Edmund Stoiber“ ersetzten durch eine absurde, im konkreten Fall irrelevante, ggf. sogar nicht-existente Person Ihrer Wahl.

    @Nils Philipp: Wenn Ihr erster Punkt stimmt, dass es egal ist, „wann, durch wen und zu welchem Zeitpunkt“ der „Hot Button“ ausgelöst wird, was hat dann die BLM überhaupt erst geprüft?

  11. Die genannte Stellungnahme der LMA ist tatsächlich das härteste, was bisher in der ganzen Thematik zu lesen war. Es ist nicht völlig abwegig, eine Linie zu ziehen von dort zu dem Brandanschlag auf Kai Diekmanns Kinderwagentransportmobil. Die Linie sieht ganz einfach so aus:

    Wenn Medienhäuser ihre rechtlichen Spielräume so dauerhaft, massiv und bewusst ausreizen, und weder Beschwerden, öffentlicher Druck noch eine „LANDESMEDIENANSTALT“ etwas dagegen bewirken können – wenn also alle legalen Methoden ausgeschöpft scheinen, ohne dass sich irgendwas ändert; dann darf sich ein Staat nicht wundern, wenn die Methoden der Gegner rabiater werden.

    Ein Staat darf sich über Terrorismus oder dem Terrorismus nahe stehende Personen nicht beklagen, so lange seine oder die von ihm ins Leben gerufenen oder geduldeten Aufsichtsbehörden und Kontrollorgane dermaßen krass versagen.

  12. Wobei ich – um es klar zu sagen – mich von allen gewalttätigen oder terroristischen Aktionen selbstverständlich distanziere und diese verurteile. Ich sage nur, man darf sich dann nicht wundern, wenn.

  13. @ Sven Wallmann: Nein, dieses Bild von der StA (auch der aus Bayern) teile ich nicht. Hat denn überhaupt schon jemand eine Strafanzeige gestellt? Hatte der Anzeigeerstatter sogar selbst (nachweisbar) an dem Gewinnspiel teilgenommen, so könnte er als Geschädigter möglicherweise sogar gerichtlich gegen Maßnahmen der StA vorgehen.

    @ G: Sehr interessant ;-)

  14. Wenn mitten in einem sog. Rechtsstaat Unrechtmäßiges so dauerhaft protegiert wird, sei es aus Ahnungslosigkeit oder systematisch, dann beginnen manche Gestalten sich um das Wertesystem dieses Rechtsstaats einen Dreck zu scheren. Das heißt nicht dass ich das gutheiße, im Gegenteil, aber es geschieht. Ist das denn so sehr gesponnen? Und wenn ja, dann erkläre mir doch einmal, warum.

  15. @ Stefan: Naja, es ist doch Teil der vorzunehmenden Prüfung, den Inhalt der 9Live-Mitmachregeln genauer zu bestimmen. Können Sie diesen Regeln denn die Pflicht entnehmen, sofort mit Beginn der Hot-Buttom-Phase einen technischen Auswahlmechanismus zu aktivieren? Ich nicht. Eine andere Frage ist, ob sich aus dem bestehenden Bestimmungen nicht – bei entsprechendem Auslegungswillen – eine Pflicht für mediale Gewinnspielanbieter wie 9Live gibt, die Gewinnspielregeln klarer zu fassen. Aber eigentlich sind die Regeln ja bereits klar und transpaprent. 9Live scheint nach eigenem Ermessen bestimmen zu können, wann (vielleicht ja sogar auch ob) der technische Auswahlmechanismus aktiviert wird. Ob solche Regeln „fair“ sind, ist eine andere Frage …

  16. Auch der – natürlich hirnrissigen – Begründung der BLM könnte man entgegnen, dass Alidas Tonfall wenig Zweifel lässt, dass es durchaus Praxis ist, den Hot Button hinauszuzögern.

    Vielleicht kriegen da ja langsam mal ihren Arsch hoch und gehen dieser „huch! ach darum gings“ Frage nach.

  17. Nils Philipp hat geschrieben: „Aber eigentlich sind die Regeln ja bereits klar und transpaprent.“

    Ach ja? Wo denn bitte?

    Wie kann es denn dann sein, das der Sender laufend gegen diese Regeln verstösst, ohne dafuer „abgemahnt“ zu werden? Eben, weil die Regeln aber soooooo was von deeeehhhnnnbar sind, dass einem als gerechtigkeits-empfindender Zuschauer schlecht wird. Und 9LIVE ist um Ausreden bestimmt nicht verlegen. Die müssen sich keine Sorgen darum machen, das der Teufel eines Tages deren Grossmutter erschlägt.

    Sorry, aber dieser Satz war in meinen Augen einfach nur dumm, wenn vielleicht auch nur dumm formuliert, aber auf jeden Fall DUMM.

  18. http://www.dwdl.de/article/news_11032,00.html

    „BLM hält 9Live-Vorfall für plausibel – und prüft erneut

    Am Nachmittag teilte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien mit, dass man die 9Live-Erklärung zum Lauenstein-Vorfall für „plausibel“ halte und kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliege. Doch in der Erklärung der BLM steckt neuer Zündstoff und eine überraschende Wendung im Fall 9Live. Man prüft erneut.

    Der Sender argumentiert, dass Lauensteins Forderung nach einem späteren „Zuschlagen“, keine Relevanz besaß, da ein Redakteur eigenverantwortlich den Zufallsmechanismus aktiviert. Ein einfache Aussage, vermeintlich ohne Folgen.

    Doch sie hat Folgen: Zwar mag man 9Live angesichts nicht vorhandener Beweise die Tatsache durchgehen lassen, dass der Zeitpunkt eines durchgestellten Anrufers nach Auslösung des Zufallsmechanismus wirklich Zufall ist. Aber der Sender bestätigte der BLM, dass ein Redakteur diesen Zufallsmechanismus erst einmal auslösen muss. Im Klartext: Bevor dieser Redakteur „eigenverantwortlich“ den Zufallsmechanismus startet, besteht gar keine Chance am Spiel teilzunehmen.“

  19. Nils Philipp hat ja schon Satz mit den beliebigen Zeitpunkt gebracht. Man findet diesen Satz auch in den Mitmachregeln des Senders NeunLive. Diese MMR haben aber den gleichen rechtlichen Status wie AGBs.

    Überall wo ich hinschaue (Wissenschaft, Alltag) ist der Begriff „BELIBIG“ mit ZUFÄLLIG gleichzusetzen. Wenn jetzt NeunLive zugibt, dass die Aktivierung des Auswahlmechanismus des Anrufers vom Redakteur gestartet wird, so hat dies aber nicht mehr mit einem beliebigen und/oder zufälligen Zeitpunkt zu tun. Dass dieser Zeitpunkt von der Anruferzahl abhängt, wurde ja bereits in der PlusMinus Reportage bestätigt. Wie hatte der Sprecher des LfM NRW noch vor dem Treffen am 3. Mai gesagt: „Die Sender bewegen sich nah an dem, was man Betrug nennen könnte“ In meinen Augen ist durch das Eingeständnis von NeunLive, dass der Redakteur den Auswahlmechanismus aktiviert, die Grenze überschritten.

    Es spricht leider für die Inkompetenz der BLM, dass sie nicht erkennen, dass es unerheblich ist, ob der Moderator oder der Redakteur dieses Zufallsprinzip verletzen. Aber vielleicht gibt es ja auch andere Gründe, warum die BLM diesen Zusammenhang nicht verstehen wollte.

    Hier noch ein Zitat des Robin Hoods für Schuldner und Spielsüchtige:
    „Auf den Hot-Button hat niemand Einfluss. Und wer das behauptet, der lügt und hat keine Ahnung, glauben Sie mir“

    Tja, Herr Bade sie können uns ja mal in einer ihrer nächsten Sendungen aufklären, wer lügt. Sie oder der Sender.

  20. „Aber eigentlich sind die Regeln ja bereits klar und transpaprent.“

    Ich glaube, die Stellungnahme zeigt, dass sie es nicht sind. Die BLM sagt, dass der Zufallsmechnismus durch einen Redakteur in Gang gesetzt wird:

    Frage: Meint das das Starten des Hut Buttons oder eines anderen Zufallsmechanismus, der dann einen Anrufer auswählt?

    Falls ja, (denn die BLM kann unmöglich meinen, dass ein Redakteur den Zeitpunkt der Durchstellung selbst bestimmt, was dann nämlich Täuschung des Zuschauers wäre) dann bedeutet das im Prinzip nur: Am Anfang der Sendung muss jemand den Zufalls-Generator anschalten. das ist alles.

    Wenn wir davon ausgehen, dass die BLM den Video-Ausschnitt mit Alida Gundlachs Flüstereien gesehen hat (wo der Zufallsmechanismus bereits lief), dann bedeutet das Statement der BLM, soviel wie: „Keine Ahnung was da passiert ist, aber 9Live hat uns gesagt, sie haben am Anfang der Sendung den Zufallsmechanismus angestellt. “

    In dem Falle bedeutet Tansparenz folglich: 9Live kann die Zuschauer täuschen und bescheißen, wie sie wollen, und die BLM kann nix dagegen tun.

  21. Auch wenn ich Marc ungern widerspreche, empfinde ich die MMR´s von NeunLive (wohlgemerkt die MMR und nicht die Gewinnspielregeln der LMA´s) für eindeutig und klar.

    Zu einem beliebigen Zeitpunkt,……, wird der Auswahlmechanismus des Anrufers aktiviert.

    Robin Bade hat dieses Zufallsprinzip ja in deinen wunderbar zusammengefassten Video ja mehrfach bestätigt:

    „Auf den Hot-Button hat niemand Einfluss“

    Nach der jetzigen Aussage von NeunLive legt aber der Redakteur den Zeitpunkt fest, wann der Auswahlmechanismus aktiviert wird.

    Für mich ist dies ein Eigentor von NeunLive. Seltsam nur, dass die BLM dies nicht erkannt hat.

  22. Vielleicht wird langsam mal klar, was für eine Type dieser Dr. Ring ist.
    Nicht nur als Vorsitzender der LMA ist er meiner Meinung nach völlig deplaziert. Ähnliche Hämmer bringt er seit Jahren auch bei der KJM.
    Der Mann sollte den Fehrnsehzuschauern und auch der Internetgemeinde einen Gefallen tun und endlich in den Ruhestand gehen.

  23. jetzt verstehe ich, warum es beim bildblog keine kommentarfunktion mehr gibt.

    hier sind ja noch mehr deppen als auf der leserbriefseite des SPIEGEL.

  24. @27 Karl

    wenn da wirklich beliebig steht, dann haben die Jungens aber keinen Fehler gemacht.

    Wie du schon erwähntest wird das zwar gerne gleich gesetzt, aber BELIEBIG und ZUFÄLLIG sind genauso uneins wie umsonst und kostenlos!
    Zufällig bedeutet ja ohne Einfluss von außen -es passiert halt- wogegen beliebig ja bedeutet, dass JEMAND einfach so was auswählt….

    demnach hat sich nur der BadeMEISTER als Unkundiger der Materie erwiesen ;)

  25. Dann wäre jedoch nicht nur Herr Bade unkundig, sondern auch alle anderen Moderatoren. Denn den Zuschauer wird zu jeden Zeitpunkt gesagt, dass der Hot Button jetzt gleich „zuschlägt“. Von „er ist jetzt aktiviert“ ist jedoch nie die Rede. Zu jeden Zeitpunkt wird den Zuschauer weiß gemacht, dass man durchkommen kann, auch wenn der BELIEBIGE Zeitpunkt noch nicht begonnen hat.

  26. @Ultra Borst

    Ich habe diese Diskussion an anderer Stelle (call-in-tv.de) schon Mehrfach geführt. BELIEBIG ist nicht mit NACH BELIEBEN von Jemanden gleichzusetzen.

    Nur mal ein Beispiel:

    Mathematik: Eine beliebige Zahl n aus N
    Heißt: Irgend eine Zahl der natürlichen Zahlen; Ich könnte also einen Zufallsgenarator anwerfen, der mir eine beliebige (zufällige) Zahl ausspukt.

    Analoge Beispiele findest du für alle Naturwissenschaften.

    Auch in der Umgangssprache gilt dies so: „Gehe mal in irgendein beliebiges Amt und schaue, wieviel da tatsächlich noch „gearbeitet“ wird.“
    Heißt: Irgend ein Amt, dass du dir zufällig aussuchen kannst. Wenn du jetzt ein Auswahlkriterium anlegst, in welches Amt du gehst, gehst du aber nicht mehr in ein Beliebiges sondern in ein Bestimmtes.

    Die Beliebigkeit – und die Mods sagen fast minütlich, dass man zu jedem Zeitpunkt gewinnen kann – ist aber für den Anrufer nicht mehr vorhanden, wenn der Zeitpunkt vom Red. willkürlich festgelegt wird.

    Auch wenn Beliebigkeit und Zufälligkeit nicht 100% gleichzusetzen sind, meinen beide Begriffe in etwa das Selbe (oder Gleiche) und NeunLive hält sich nicht an die Regel, da die Beliebigkeit für beide Seiten bindend ist.

  27. Mich würde interessieren, was denn die BLM daran verwerflich gefunden hätte, hätte die Moderatorin in den Aufgabenbereich des Redakteurs eingegriffen – denn nur das haben sie ja scheinbar zu ermitteln versucht?
    Dürfen Moderatoren sowas denn nicht?
    Oder dürfen Moderatoren den Zuschauern keine Hinweise geben, wann der Hotbutton tatsächlich aktiviert wird, weil das ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Call-Sendern wäre? Ist es das, was eigentlich ermittelt wurde?
    Oder dachten sie, sie sollen das Papier nur auf Rechtschreibungg, Grammtik und Ausdruck überprüfen?

    „Das Urteil, die Aussagen von 9Live seien plausibel, ist laut BLM-Sprecher Flieger natürlich ohne Berücksichtigung des neuen Aspekts getroffen worden.“

    Lieber Herr Fliege, worin bestand denn ihr ALTER Aspekt? Ich verstehe es einfach nicht …

  28. Habe die Pressemitteilung jetzt auch gelesen und nochmal für mich andere, die noch nicht ganz durchblicken auseinandergenommen; und ich muss meinen Beitag (#26) revidieren. Es ist tatsächlich so, dass 9Live ja auch sagt, dass der Redakteur bestimmt, wann der Hot Button zuschlägt und dies im Einklang mit den Richtlinien der BLM sei.

    Im Prinzip ist es dann das Versäumnis der BLM, dass verstehen zu wollen und entsprechend andere Regelungen festzusetzen.

    Hat jemand zufällig noch einen Link zu den aktuell gültigen Richtlinien?

  29. [… Nicht unerwähnt bleiben soll deshalb, dass allein der „Hot Button“ am Tag durchschnittlich 350 mal zuschlägt, also im Schnitt alle zwei Minuten. …]

    Ja nee, is klar.

    MfG

  30. Gerade habe ich diese Presseerklärung von 9Live gelesen und kann garnicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.

    Auch wenn es schwerfällt, soviel dummdreiste Worte ein zweites Mal zu lesen, werd ich’s mir gleich nochmal in aller Ruhe zu Gemüte führen…

    Wie frei von Intelligenz kann oder muss man eigentlich sein, um solche Jobs wie bei den Landesmedienanstalten zu bekommen? Andererseits ist es jetzt zumindest vorstellbar, wo die Moderatoren von 9Live später mal eine berufliche Zukunft haben werden…

  31. @ Marc Doehler:

    DUMM?!

    Kann es sein, dass Sie hier einiges nicht wirklich verstehen? Die eine Frage ist, ob in den 9Live-Mitmachregeln konkret bestimmt ist, wann der Auswahlmechanismus aktiviert wird. Das ist, wie ich bereits schrieb, nicht der Fall. Daraus folgt aber nicht, dass die Mitmachregeln für den potentiellen Anrufer intransparent wären. Insoweit ist doch klar zu erkennen, dass es im Ermessen von 9Live steht, wann der Auswahlmechanismus aktiviert wird. Und bevor Sie jetzt die nächste Wuttriade gegen eine solche Ermesseneinräumen starten, sehen Sie einfach mal in das BGB. So wird in § 315 BGB ohne weiteres vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt werden kann. Daran schließt sich dann nur die Frage an, wie das Ermessen auszuüben ist. Und genau hier wäre – aus zivilrechtlicher Sicht – anzusetzen.

  32. @ Stefan:

    Ich muss mich berichtigen.

    Ich hatte – dummerweise ;-) – „Gewinnspielregeln“ in der Erklärung der BLM im Sinne von 9Live-Mitmachregeln verstanden. Dieses wegen des Vorwurfs, 9Live würde sich nicht an die eigenen Regeln halten.

    Nach dem Hinweis von Karl Ramseier (# 27) habe ich mir aber auch mal die Suche nach den „Gewinnspielrichtlinien“ gemacht, bisher haber nur die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten von Oktober 2005 (GewinnSpielReg) gefunden. Falls diese noch aktuell und in der Erklärung gemeint sind, dann sehe ad nicht, worin die 9Live-Mitmachregeln diesen widersprechen sollten. Zu klären wäre dann aber noch, ob die tatsächliche Spielgestaltung beiden Regelwerken entspricht. Hier dürften insbesondere Verstößte gegen Ziffer 3.1 (regelmäßiger Hinweis auf Ungewissheit des Zeitpunktes der Durchstellung) und gegen Ziffer 5.1 (Hinweis auf Einwahlchance) zu prüfen sein. Mich würde dabei insbesondere interessieren, was genau die BLM bezüglich des Hinweises auf die Einwahlchance erwartet …

  33. @42

    Hab die 7 Seiten überflogen,
    lächerlich absolut lächerlich, würde keinerlei juristischen Überprüfung zum Beispiel vergleichbar AGBs im Baurecht standhalten.
    Entweder die LMAs kümmern sich um eine vernünftige nachvollziehbare Regelung die auch von ihnen durchsetzbar ist, oder sie lassen dass ganz einfach bleiben und überlassen dass somit der Staatsanwaltschaft. Mit diesen „scheinbaren Pseudoregelungen“ schaffen sie eine „rechtliche Grauzone“ in der sich niemand zuständig fühlt.
    Aber das scheint mir gewollt, anders kann ich mir dass nicht erklären.

    MfG

  34. @ ro: Danke!

    Klarer ist die Fassung vom 02.04.2007 in Ziffer 3.1 leider auch nicht. Aber jedenfalls besteht nach wie vor die Hinweispflicht bei offenem Zeitfenster. Gleiches gilt für die Hinweispflicht auf die Einwahlchance (Ziffer 5.1).

  35. @ corax:

    Bedenken, dass es sich um Auslegungsregeln und damit nicht um Rechtsnormen handelt.

    Mit dem Ruf nach entsprechenden Kompetenzen hat die BLM doch angefangen, sich darum zu kümmern, oder nicht ;-)

    Neben der StA erscheint mir auch noch die Wettbewerbszentrale als geeigneter Adressat einer Beschwerde:

    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/)

    Vorausgesetzt natürlich, dass die Veranstaltung solcher medialer Gewinnspiele dem UWG unterliegt …

  36. Schade, dass das in #18 geäußerte, höchst differenzierte Feedback bisher nicht näher erläutert, geschweige denn begründet wurde. Dabei habe ich extra mehrere Stunden bei angenehmer Begleitung und optimal temperierter Luft im Biergarten ausgeharrt. Nun.

  37. @ Nils Philipp

    Das ist es ja; da hat es keine Auslegungsregeln zu geben. Ich kann mir die Gesetze auch nicht stricken wie ich sie gerne hätte. Entweder diese „neumodischen Formate“ oder wie das heißt, unterliegen einer vernünftigen Kontrollinstanz
    (etwa wie staatliche Spielcasinos) oder sie unterliegen ganz normal dem StGB und dem BGB.
    Was hier in meinen Augen ständig geschieht, halte ich für vorsätzliche Täuschung.

    Warum da seit 5 Jahren nichts geschieht ist mir schlechterdings vollkommen unbegreiflich.

    MfG

  38. Ich frag mich, wieso in der Presseerklärung von 9Live auf die Richtlinien aus dem Jahre 2003 Bezug genommen wird?

    Das aber nur am Rande. Wenn ich die Typen richtig verstehe, dann dürfte es doch für einen Anrufer reichen, wenn er in einer Spielrunde (bzw. – genauer – nach einem durchgestellten Anrufer) lediglich einmal anruft.

    O.k. – Selbstversuch – erstmal gerade 9Live gesucht und beim aktuellen Spiel, in dem das Blondchen grad Wörter sucht und einen Countwown vergeblich runterzählte ohne, dass jemand durchgestellt wird und 50 cent investiert.

    Die Ansage ist da doch etwas seltsam: Diesmal kein Glück gehabt…blabla… und der Hinweis „versuchen sie es doch gleich nochmal“

    Na, irgendwie widerspricht das aber dann doch ein klein wenig der in der Presseerklärung geschilderten Verfahrensweise, dass selbst ein Anruf VOR dem Zuschlag des heißen Knopfes Chancen auf einen möglichen Gewinn hat, oder stimmt da meine Logik nicht ganz?

    Anzusetzen kann man bei solch Praktiken sicherlich an zig Punkten – wenn man es nur wollte und nicht in seiner eigenen Beschränktheit gefangen wäre.

    Irgendwie ist dieser Tag aber auch ein Fest für alle Hütchenspieler in den Fußgängerzonen, denn nach so einer biegsamen Rechtsauffassung wäre es ja völlig legal, was die da tun. Nirgendwo in deren Mitmachregeln heißt es sicherlich, dass unter einem der drei Hütchen tatsächlich eine Perle liegen muss und der Mitspieler hat ja durchaus die Möglichkeit, statt auf eines der drei Hütchen, auf die geschlossene Hand oder die Ärmel des Betrügers, seine Jackentasche oder oder oder zu zeigen…

    Ich könnte immer noch kotzen…

  39. Also wie ich das verstehe bedeutet das VOR nicht, dass alle die irgendwan mal angerufen haben eine Chance haben, sondern nur diejenigen, die „in der Leitung“ sind, wenn der Mechanismus ausgelöst wird. Wie lang hat Ihr Anruf gedauert? 10 Sekunden? Wenn also innerhalb dieser geschätzten 10 Sekunden der Hot-Button ausgelöst werden würde, hätten Sie eine Chance gehabt. Und die wäre genauso groß, wie die derjenigen, die nach dem Auslösen innerhalb dieses Zeitfensters angerufen haben. Wenn die Verbindung zwischenzeitlich nicht getrennt wurde, wieder nicht. Ich habe bislang noch nicht verstande, wie lange der Hot-Button „aktiv“ ist und wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass er in diesem Zeitfenster auch „zuschlägt“.

    So wie ich das verstehe, erkennt kein Zuschauer, wann der Mechanismus ausgelöst wird und somit auch nicht, ob sein Anruf in diesem Moment eine Chance hat durchgestellt zu werden und dann möglicherweise zu gewinnen. Und dass das Auslösen des Mechanismus anscheinend nichts mit dem zu tun hat, was der Moderator sagt, die Regie an Einspielungen und Einblendungen tätigt, Schnitte, Musik oder Soundeffekten.

    Somit ist das, was manchem wie Betrug vorkommt, scheinbar regelkonform. Komisch, dass viele das nicht auf Anhieb verstanden haben,

    Ich werde weiterhin ausschließlich Lotto spielen, für ca. einen Anruf bei 9live pro Tag. Und ich weiß um die geringe Chance von 1:140.000.000 auf den Hauptgewinn.

  40. Wenn das mit diesem Hot-Button-Redakteur-Zufalls-Mechanismus geklärt und erklärt ist habe ich schon die nächste Frage , die mich brennend interessiert.

    Wie ist das mit diesem Power-Dialer-Schutzmechanismus ?
    Der laut 9Live existiert um sich vor Power-Dialern (wer oder was das auch sein mag) zu schützen.
    Um den Sender vor Power-Dialern zu schützen muss dieser Mechanismus Anrufertelefonnummern unterscheiden und ausfiltern können, wenn es das kann, kann es dann auch bestimmte Anrufertelefonnummern bevorzugen ?

    Wenn es doch so schwer ist durchzukommen:
    Als erste Hürde der Redakteur und als zweite Hürde der Hot-Button , wieso schaffen es Anrufer wie Simone, Tobias … (Dauergewinner) es so oft bis ins Studio.

    Also Fragen über Fragen, die alle beantwortet werden müssen, hoffentlich behindert das nicht den Sendebetrieb.

  41. hallo, ihr könnt gesetze wälzen bis ihr schwarz werdet es wird keiner im staat nur einen finger rühren um den brüdern bei 9kotz das handwerk zu legen. wenn bei der bafin (bundesfinanzaufsicht) von 2001 bis 2007 fast 7 millionen verschwinden.. glaubt doch nicht wirklich einer das die blm oder irgend eine wettbewerbszentrale was tut.
    der sender zahlt steuern von denen beamte ihr nixverstehen wollen bezaht bekommen. kinder haften für ihre eltern und müssen aufklären. klärt eure eltern kollegen auf wer die vollidioten sind je mehr desto besser für 9live.

  42. ps: Power-Dialern sind computer die an einen t2 angeschlossen werden um zu testen wie viel anrufe gleichzeitig angenommen werden können. telekom hat limits und das installierte tk-system ebenso. damit lotet man aus ob noch mehr ämter benötigt werden um optimal zu kassieren.

  43. […] Die Auswahl von Zuschauern beim Quizsender 9Live erfolgt strikt im Rahmen der den Aufsichtbehörden seit Jahren bekannten und von ihnen offiziell genehmigten Richtlinien.
    http://www.presseportal.de/pm/40708/991626/ […]

    Nur komisch, das ein Sprecher einmal öffentlich zugab, nicht wirklich zu wissen, wie die Anrufer-Auswahlmechanismen bei den Call-in-Formaten genau funktionieren ….

    […] wenn BLM-Sprecher Wolfgang Flieger laut “Berliner Zeitung” sagt, man wisse “nicht im Detail, wie diese Technik funktioniert” und damit den Auswahlmechanismus meint, nach dem die Anrufer durchgestellt werden.
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/vor-dem-call-tv-gipfel/ […]

    Nur um DAS allein ging es doch die ganze Zeit und um nichts anderes. Amateure sollen also etwas Beaufsichtigen, Kontrollieren, wovon sie selbt gar keine Ahnung haben, also eine berechtigter Kompetenzmangel vorliegt.

    Also BLM, mal wieder erfolgreich versagt aber lauthals nach mehr GEZ-Gebühren schreihen um angeblich gestiegenes Aufgabenfeld bewältigen zu können.

    Ihr bewältigt ja noch nicht mal derzeitig einfache Aufgaben außer Papier mit dummschwätzigen Müll zu füllen!

  44. …vielleicht ist das Zufallsprinzip ja dadurch gewahrt, dass es reiner Zufall ist, ob überhaupt zufällig gerade jemand in der Nähe des Hotbuttonaktivators, den wir uns alle als großen mechanischen Klapphebel, bekannt aus diversen „elektrischer Stuhl“ Szenen in Film und Fernsehen vorstellen müssen, zu finden ist. Dann werden von den Damen vom Amt handverlesene Anrufer mittels Kurbelwahl in der Art eines Feldtelefons durchgestellt….

    – Hallo? Aufgewacht! Wir leben im Computerzeitalter, da wird ein 50-Zeiler C# ausreichen, um vollautomatisch den besten Zeitpunkt auszuwählen, wann das Optimum an Callausbeutung für die jeweils aktuelle Betrugsmasche geholt ist … und genau deswegen gehen die Spiele manchmal über mehrer Überstunden, die alte Hotbuttonmistratte löst nicht aus und der ITler kommt erst um 8:00 wieder – hilflos muss die arme Alida und das kleine rauchende Äffchen am Redaktionspult sich Stunde um Stunde um Kopf und Kragen schwatzen – was für eine Folterhölle!

    Ich finde es ja schon grotesk, dass für diese unstrukturierte Lärm- , Flimmer- und Verbalinjuriumsorgien überhaupt ein Redakteur benötigt wird – und dass sich diese Pest mittlerweile auf alle Sender ausbreitet, wie ich nun in mehreren schlaflosen Nächten feststellen musste. Ich will wieder schlechte B- und C-Movies, wenn ich nicht schlafen kann!!!

  45. Schaut BLM mit absicht weg was 9live betrifft odwer wie soll man das verstehen. ich kann nicht verstehen das es in ordnung ist.

  46. @62

    Berlin Kreuzberg ist kein privater TV Sender, besitzt keine Lobby und wirft keinen Profit ab.

    Wenn man sich Kameras anschaffen, die Hütchenspieler auf der Straße filmen, ab und zu mal einen Straßenkunden gewinnen lassen und paar Steuern an den Staat abführen würde, wäre das Hütchenspiel legitim und ein „Innovatives Geschäftsmodel“ genau wie diese Call-in-Abzocke im Keller-TV.

Comments are closed.