62 Replies to “Kurz verlinkt (33)”

  1. Darf Stefan eigentlich aus seinen eigenen Artikeln in der FAS zitieren? Schließlich hat die Zeitung ja dafür die „Urheberrechte“…

  2. Was ist denn bei denen los?

    Erst die unsäglichen Pop-unders bei faz.net und jetzt so ’ne aggressive Haltung …

  3. offtopic: die taz ist ja charmant…

    „Im Publikum sitzen viele bekannte Gesichter der Blogosphäre: Sascha Lobos Iro winkt aus den Reihen, Stefan Niggemeier quetscht sich durch die Reihen.“

  4. Zurück zum Thema.-
    Na, da scheint sich ja bei der FAZ jemand so richtig gut mit Urheberrechten auszukennen.
    Oder geht es denen jetzt schon wieder so schlecht, dass sie solche Maßnahmen ergreifen und sogar verdiente Autoren behumpsen müssen?
    Die Armen.

  5. das schöne an der antwort von Thomas Hürlimann ist ja, dass er nicht einfach nur klarstellt, wie falsch die FAZ wohl aus juristischer sicht in dieser sache liegt. der verfasser …urheber der forderung erhält gleich noch „am lebenden beispiel“ eine belehrung, warum das mit dem zitatrecht und den links manchmal auch finanziell vielleicht gar nicht so schädlich sein könnte. vielleicht ist das ja sogar sinnvoller als diese erbärmlichen „klick mich, damit du erfährst, worum es überhaupt geht“-titel, die sich auf der startseite der FAZ in letzter zeit breitmachen. egal, sind sowieso nur klickstrecken.

    ich kenne mich mit dem werbekram nicht aus, und das wäre ja auch nur ein teil der geschichte, wenn auch der unmittelbare. aber mal angenommen, ganz besonders böse menschen im internet kämen jetzt tatsächlich auf die völlig absurde idee, die FAZ nicht mehr zu zitieren, und wenn sie schonmal dabei sind, sie deshalb auch nicht mehr zu verlinken. wäre doch sicher nicht unärgerlich für die FAZ, oder? vielleicht sogar im bereich um die 590 euro ärgerlich. obwohl man das natürlich mit nur rund 295 premium-artikeln zum vorzugspreis wieder drin hätte. nur, von denen erfährt ja dann auch keiner mehr was.

    ich fürchte, die FAZ muss in den sauren apfel beissen, sich lesen und leser über das gelesene reden zu lassen, wenn sie die angelegenheit da in Frankfurt irgendwie profitabel gestalten wollen. da hilft alles nichts.

    vielleicht stehe ich auf dem schlauch, aber das ist doch kein aprilscherz? wenn, dann ist das ein gespielter witz. überhaupt geht mir in letzter zeit häufig, wenn mal wieder jemand ein problem mit dem bösen internet hat, der tusch nach dem gespielten witz von „Nonstop Nonsens“ durch den kopf. es ist unangebracht gegenüber dem grossartigen Dieter Hallervorden, aber es hilft ungemein sich vorzustellen, dass leute, die solche forderungen rausschicken, oder bspw. auch bayerische innenminister, die computerspieler mit junkies oder/und vergewaltigern gleichsetzen, dabei so aussehen müssen wie Didis blödeste grimasse, mit der er jemals viel zu nah und viel zu blöd in die kamera gegrinst hat. das aber nur am rande.

  6. Lieber Markus,

    nur um es ein für alle Mal klarzustellen: Das war ganz und gar kein Aprilscherz. Und es scheint auch nicht das erste Mal gewesen zu sein, dass Internetadressen wegen Zitaten aus der FAZ Rechnungen bekommen hat.
    Thierry

  7. Hallo Stefan Niggemeier,

    Wieso darf mein Kommentar nicht durch?

    Die FAZ hat offenbar vorgegeben, Rechte zu besitzen, die sie möglicherweise gar nicht besitzt und versucht sich daran zu bereichern.
    Das sollte man untersuchen – und ich sollte das schreiben dürfen.
    Oder bekommen Sie dann Probleme mit der FAS?

  8. Tut mir leid, dass ich der Argumentation der FAZ in diesem Punkt gar nicht folgen kann. Ich dachte, für sowas wie Zitierfreiheit gab es mal ein Gesetz?

    http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html

    Interessant ist auch, dass die FAZ gar nicht das Urheberrecht für sich geltend machen kann. Muss wohl als (schlechter) Aprilscherz verstanden werden.

  9. Hab wohl wieder mal zu langsam getippt und den Kommentar von Thierry erst jetzt gelesen. Kein Aprilscherz? Mit welcher Begründung schickt die FAZ solche Rechnungen? Wer in deren Rechtsabteilung benötigt so unbedingt eine Versetzung in eine andere Abteilung?

    Oder bin ich einfach komplett falsch informiert, was das Urheberrecht angeht? Dann bitte korrigiert mich, informiert mich, das könnte mir bei meiner Arbeit noch den Hals retten. In diesem Sinne:

  10. @ Rick. Zitieren darf man schon, aber das Zitatrecht ist heikel. Man weiß nie genau, wieviel man eigentlich zitieren darf. Außerdem sollte man sich mit dem Zitat möglichst auseinandersetzen. Aber wer böswillig ist, kann immer klagen. Es gibt keine Normen, es wird nur im Einzelfall entschieden.

    Im Fall des Hürlimann-Textes konnte sich die FAZ meiner Kenntnis nach tatsächlich nicht auf das Urheberrecht berufen. Hürlimann ist Urheber, und dieses Recht ist nicht übertragbar. Bei Texten von Redakteuren oder Freien, die Total-Buy-Out-Verträge unterschrieben haben, ist die Lage anders. Auch sie bleiben Urheber, aber die FAZ kann Nutzungsrechte einklagen – so weit meine Information.
    th

  11. „Hürlimann ist Urheber, und dieses Recht ist nicht übertragbar.“

    Das ist zwar richtig, aber für die Laien hier sollte man ergänzen: in der Praxis werden diese Rechte zur Verwertung meist übertragen, im Normalfall an einen Verleger; der vertritt dann sozusagen den Urheber gegenüber Leute oder Firmen, die das „Werk“ nutzen wollen, was neben Erfahrung auch ’ne Menge Vertrags- und Papierkram bedeutet. Und das machen und können Künstler weniger; deshalb: Verleger.

  12. Urheberrecht kann nicht übertragen werden, wer urhebt urhebt.

    Nutzungs- und Verwertungsrechte können abgetreten werden.

    Eigentlich schlimm genug, dass die jeweiligen Verwertungsindustrien diesen Unterschied nicht kommunizieren, aber das deren Nebelgranaten bei der Leserschaft von Niggemeier oder Vetter greifen … [trauriges Kopfschütteln]

  13. Hürlimann hat der FAZ alle Rechte übertragen. Schade, dass das keiner vorher mal richtig recherchiert hat. Der „Perlentaucher“ als Quelle reicht da nicht, vor allem weil er Partei ist.

  14. Den Unterschied zwischen dem eigentlichen Urheberrecht und den daraus resultierenden (und abtretbaren) Verwertungs- und Verbreitungsrechten hab ich durchaus schon kapiert. Mir ging es im konkreten fall um das Zitierrecht: Ich hätte das Perlentaucher-Zitat als von selbigem gedeckt interpretiert, aber wie Thierry erklärte, ist das wohl nicht ganz so unproblematisch.

    Die Feststellung, dass ich es bemerkenswert finde, dass die FAZ Rechnungen für Lizenzen zu Rechten verschickt, die sich nicht besitzt, ist nicht mehr als das: eine Feststellung, dass ich es bemerkenswert finde.

    Danke, Felix, für den Link. Geh mir das mal ansehen.

  15. @Jeeves (#18): richtig, „Nutzungsrecht“. mir war, als hätte Thierry Chervel das schon ergänzt. ;o)

    problematisch wird die sache mit den verlegern und anderen inhabern von nutzungsrechten wohl, wenn diese den unterschied zum urheberrecht nicht mehr wahrnehmen oder bewusst ausblenden. das scheint immer dann der fall zu sein, wenn sie sich in der lage sehen, daraus kapital schlagen zu können, womit sie oft angst und schrecken verbreiten, schaden anrichten, wenn sich das gegenüber seiner rechte nicht bewusst ist. ich habe das gefühl, diese masche verbindet solche leute irgendwie. angefangen bei produzenten/zeitungen über labels/verleger wird das bei verbänden, die sich aus mir unerfindlichen gründen missverständlich „interessensgruppen“ nennen dürfen, zur königsdisziplin. um nur zwei einschlägige, prominente beispiele zu nennen. die allgemein eher dürftigen juristischen kenntnisse bzw. mangelndes interesse sind natürlich ihr wichtigster komplize. so ein vertrag, wie ihn die FAZ offensichtlich gerne mit ihren mit- bzw. zuarbeitern abschliessen würde, ist da ja noch eine leichte hürde. wie wir hier sehen, reicht es aber wohl nicht immer aus, diese erfolgreich genommen zu haben.

    es ist eine traurige entwicklung, dass man heute kaum noch unfallfrei durchs leben kommt, ohne möglichst detailliert „seine rechte zu kennen“. besonders am beispiel des urheberrechtes wird aber auch sehr deutlich, wo die schuldigen für diesen zustand zu suchen sind. die urheber sind es nicht, sondern praktisch immer sind es leute, die auch gegenüber den urhebern die ihnen zugestandenen rechte missbrauchen, in guter absicht vereinbarte abmachungen zum eigenen vorteil brechen. GEMA vs. Google heisst das aktuelle stichwort. tja, und FAZ. beide handeln deutlich zur eigenen vorteilsnahme. beide richten schaden sowohl beim urheber als auch für den kunden an, mindestens werden sie entgegen ihrer eigentlichen bestimmung zum hemmnis. offen bleibt wohl nur die frage, warum sie nicht begreifen, dass sie sich selbst schaden.

  16. Soso, eben im Perlentaucher gefunden:
    (Nachtrag 18.50 Uhr: Gerade erhalte ich eine Mail von Thomas Hürlimann, den die FAZ darüber informiert hat, dass er 2004 einen Vertrag unterschrieben hat, mit dem er die Rechte an den Texten, die er für die FAZ schreibt, abgetreten hat. Er hatte das vergessen.),

  17. unvergessen auch die bei „Nonstop Nonsens“ immer eingeblendete tafel: „Fortsetzung folgt…“. :o)

    gut. dann schadet die FAZ sich halt juristisch wasserdicht. passt auch viel besser zur GEMA.

  18. Aus dem Beispielvertrag: (Link siehe Felix #19)

    „Sie räumen uns an jedem ihrer bereits veröffentlichten oder zukünftig zu veröffentlichenden Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung…“ (gefolgt von Endlosliste abgetretener Rechte)
    Kann das sein, dass da nichts steht, was den Wirkungsradius dieser Definition einschränkt auf tatsächlich bei der FAZ oder deren Verlag veröffentlichten oder zu veröffentlichenden Werke? Anders gefragt (sorry, bin weder Journalist noch vertraut mit den Regularien in diesem Bereich), heißt das, dass wer diesen Vertrag unterschreibt, sämtliche Rechte sämtlicher existierender und noch nicht existierender Texte automatisch mit abtritt? Muss ein Journalist oder Beiträger sämtliche zukünftige Texte zuerst und ausschließlich der FAZ anbieten? Ist das branchenüblich?

    Klingt für mich nach Knebelvertrag, ich würde es wahrscheinlich nicht unterschreiben ohne vorher SEHR lange mit mindestens einem vertrauenswürdigen Fachanwalt darüber geredet zu haben. Aber mir ist natürlich bewußt, (und vermutlich ist das auch der FAZ bewußt, leider) dass man heute froh und dankbar sein muss, wenn man einen Job hat. Ist bei Journalisten wohl nicht anders als anderswo.

  19. PS Würde mich nicht wundern, wenn als nächstes Hürlimanns Email verschwinden würde. Sage ich mal, als Praktikant-Rechercheur.

  20. @ 21 Der Perlentaucher hatte Hürlimann ja genau deshalb angemailt: Weil er wissen wollte, ob er mit der FAZ einen Vertrag hat, der der Zeitung ihr Vorgehen erlaubt. Die FAZ hat mit einer Urheberrechtsverletzung argumentiert – und es bleibt dabei (auch wenn inzwischen lt. Perlentaucher feststeht, daß Hürlimann einen Vertrag mit der FAZ aus dem Jahre 2004 hatte, was er selbst gar nicht mehr wusste): Das Urheberrecht besitzt die FAZ nicht an seinem Text, denn das ist nicht übertragbar. Sehr wahrscheinlich aber hat sie umfassende Nutzungsrechte, wie sie sich die FAZ eben mit ihren Total-Buy-Out-Verträgen besorgt.

    Verlage sichern sich die Nutzungsrechte übrigens inzwischen auch gerne „für noch unbekannte Nutzungsarten“.
    Wenn in Zukunft ein Verlag Texte, ich sage mal: morgens auf Badezimmerspiegel projiziert, damit man beim Zähneputzen Unterhaltung hat, dann wäre das so eine „noch unbekannte Nutzungsart“.

  21. @Rick: Rick, ist Ihnen eigentlich klar, dass die Artikel im Print bezahlt werden, und offenbar nicht sehr schlecht bezahlt werden. Das ist dann der Ur-Artikel. Und dann wir das weiterverwertet, und ich kenne keinen einzigen Fall wo dem Autor die Selbstverwertung seines eigenen Urheberrechts auch nur in Zweifel gezogen wurde. Glauben Sie denn es handelt sich hier um Bestsellerautoren? 3,50 Euro für einen Artikel über die Sanierung der Kleinmarkthalle in der Weiterverwertung? Was hieraus entsteht, ist etwas ganz anderes. DIe Zeitungen werden gar keine Fremdautoren mehr beschäftigen. Soweit ich weiss, zahlt die „Welt“ bereits keine Honorare mehr und sagt (höre ich, weiiss ich nicht genau) „es nutzt Ihnen ja, wenn wir Sie drucken“, die SZ beschäftigt seit einiger Zeit erkennbar fast gar keinen Freien mehr. Und da sollen die krisitiert werden, die immer noch ein paar hundert Euro zahlen und eine lächerlich geringe Zweitverwertung, oft sogar mit Beteiligung des Autors, erhoffen?? Der Perlentaucher hingegen, macht nicht nur eine Zeitschriftenschau. Er „resümiert“ die Rezensionen von SZ (Zeilenhonorar für Rezensionen von Büchern 1,20)-3,00) oder FAZ (Zeilenhonorar ca. 1,50-2,50), also das wofür diese Zeitungen gezahlt haben, und verkauft es unter dem Jubel der Geistes-NGOs an libri.de. Ich wundere mich immer wieder, dass der Hass auf die etablierten Medien so weit geht, dass man nicht erkennt, das sich David und Goliath verkehrt haben, und das alles am Ende zum Zusammenbruch des Marktes der Freien führt. Warum? Weil hinter den Davids im Internet nichts anderes als ein eigenes GEschäftsmodell steckt. Man kann ja mal fragen, was der Perlentaucher pro Zeile zahlt. (Ich hörte irgendwas von 30 Cent).Und so etwas wie hier, ist dann der Höhepunkt: die Blogger schreiben ab, selbst einer namens Spielkamp der sogar ein „Rechercheportal“ gegründet hat, und rufen noch nicht einmal bei der FAZ an. Ich gebs auf, dann halt ohne Freie, was schade wäre.

  22. @swiss Wir haben das sehr wohl recherchiert: indem wir Hürlimann gefragt haben. Er hat geantwortet und versichert, dass er keinen Vertrag unterschrieben hat. Mehr kann man nicht tun, oder? Den Vertrag von 2004 hatte er vergessen.

    @Praktikant Das stimmt, wir haben den Wortlaut der Mail auf seinen Wunsch gelöscht und das erklärt. Aber ich gebe lieber einem Autor nach als einem Verlag. Wenn er den FAZ-Vertrag unterschrieben hat, den die Freischreiber ins Netz gestellt haben (2004 waren die Verträge vielleicht noch andere), ist er gestraft genug.

    Anja Seeliger, Perlentaucher

  23. @33 Die FAZ hatte sich schon geäußert. Sie hat uns schriftlich aufgefordert, 590 Euro für das Zitat in unserer Feuilletonrundschau zu zahlen. Daraufhin haben wir bei Hürlimann nachgefragt, und er hat uns geantwortet, die hätten kein Recht an seinem Text.

  24. Ja, aber in dem Brief stand ja, sie hätte das copyright. Dem widerspricht Hürlimann. Normale Konsequenz: die FAZ damit konfrontieren, ihr die Chance geben sich zu blamieren oder richtigzustellen. Das wäre, na ja, seriöser. Kommt mir alles etwas instrumentell vor und verhuscht, so wie jetzt die kleinen unauffälligen Korrekturen im Perlentaucher-Portal. Eigentlich hätte die Überschrift sein müssen: „Hürlimann hat sich getäuscht und der Rückzieher der FAZ war wohl nicht aus juristischen Gründen erfolgt, sondern aus besserer Einsicht“. Aber ist eh zu lang.

  25. Ich find’s gut, daß dadurch mal der Blick auf das Gebaren eines seriösen, großen Verlages gerichtet wurde und jetzt eine Debatte läuft. Denn die FAZ konnte so ja nur handeln, weil sie die „Ehre“, für sie schreiben zu dürfen, an Verträge knüpft, die schlicht sittendwidrig zu nennen sind.
    @Snowboard Dann geht’s wirklich nur noch ohne Freie. Wäre wirklich schade.

  26. Lieber Snowboard (#31),

    danke für die sehr ausführliche Antwort. Wie ich schon sagte, ich bin nicht aus der Branche und habe also weder Einblick noch Ahnung. Wie es häufig so ist, aber trotzdem eine Meinung. In diesem Fall geht es mir mitnichten um FAZ-Bashing oder ähnliches, sondern darum, zu verstehen, was die rechtliche Situation ist, in der dieser konkrete Fall angesiedelt ist. Deutliches Zeichen dafür, dass der Meinungsbildungsprozess hier noch nicht abgeschlossen ist.
    Mir ist klar, dass die FAZ für die Artikel, die sie druckt (oder anderweitig verwertet), bezahlt. Zumindest habe ich das bisher nicht ersthaft bezweifelt, da das ja mehr oder weniger der Sinn eines Jobs ist. (Ihre Angaben oben sind allerdings die ersten konkreten Zahlen, die ich höre, aber das ist auch nicht verwunderlich.) Dass die FAZ sich absichert und einen Vertrag wünscht, ist durchaus verständlich.
    Die Frage ist hier wie so häufig das Wie: meine Fragen oben bezogen sich auf den zitierten Part des zitierten Vertrages. Dass die Definition des Wirkungsbereiches dieses (zitierten) Vertrages so allgemein gehalten ist, dass de facto alle Texte eines Autors darunter fallen (könnten), halte ich für unnötig, unberechtigt, bedenklich und unfair. Ob sämtliche der veräußerten Rechte tatsächlich für die FAZ relevant sind, oder ob sie sich diese nur ‚vorsorglich‘ sichert, falls mal jemand kommt, der sie haben möchte, sollte diskutiert werden dürfen. Außerdem sollte es mir als Autor überlassen bleiben, bestimmte Rechte (mal abgesehen vom Recht, als der Autor eines Werkes erkannt und benannt zu werden) zurückzubehalten. Da stellt sich die Frage, ob mensch bei dem FAZ- und, um nicht unfairerweise einseitig zu werden, anderer Verlagsverträge (der zitierte ist momentan der einzige, auf den ich mich beziehen kann) einzelne Rechte aus diesem sehr umfangreichen Katalog zu streichen. Als Beispiel fiele mir die digitale Erfassung auch in FREMDEN Datenbanken ein. Damit geht der Verlag ziemlich explizit über die eigene Verwertung hinaus. Könnte ich das als Autor untersagen, da ich ja in dem Fall nicht mehr kontrollieren könnte, wo sich mein Text gerade in welcher Version (siehe Passus über das Änderungsrecht) gerade digitalisiert herumtreibt und ob er das darf?
    Ich wiederhole noch mal, dass ich mitnichten etwas gegen Verlagsverträge an sich, und auch nicht gegen das Einräumen weiterer Nutzungsrechte habe. Aber es sollte dabei doch fair zugehen, und das Argument, die anderen sind ja noch schlimmer, war schon bei seiner Erfindung kein gutes. Und meine eigentliche Frage, was es mit oben zitiertem Passus auf sich hat, haben Sie nun gerade nicht beantwortet.
    MfG Rick
    PS: Ich habe weder abgeschrieben (nur zitiert), noch -zugegeben- bei der FAZ angerufen. Ich bin jedoch kein Journalist, lediglich ein einfacher Bürger, der versucht, sich eine Meinung zu bilden. Das aber dafür oeffentlich. So long.

  27. Laut „Berliner Zeitung“ vom 2. April prozessiert die „FAZ“ schon „seit Jahren […] gegen den wirtschaftlich unterlegenen Perlentaucher und hat bereits in zwei Instanzen verloren“.

    Wenn das stimmt, warum erwähnt das dann nicht auch der Perlentaucher irgendwo? Stattdessen schreibt Anja Seeliger dort in den Kommentaren (http://www.perlentaucher.de/kommentare_von_user_32911/tblogi26odescp1) nur:

    „Ich glaube nicht, dass das ein Einzelfall ist. Ich weiß zumindest von einem Kollegen, der eine Presseschau macht, – ähnlich wie der Perlentaucher, aber über Wirtschaft – dass ihm die FAZ eine saftige Rechnung präsentiert hat. Ich weiß auch von einem Künstler, der ebenfalls eine Rechnung bekommen hat, weil er Auszüge aus Kritiken zu seinem Werk auf seine Webseite gestellt hat.“

  28. Snowboard, ihre Einlassung sind viel weniger faktisch als Sie weiß machen möchten; ihr Posting klingt eher weinerlich. Vergleichen sie die FAZ [oder andere Zeitungen, die zu größeren Medienkonzernen gehören] ernstlich mit David – machen sie also klein? Und wer ist Goliath, die Autoren, „das“ Internet?

    Zu behaupten ein, auch ausführliches, Zitat sein einfaches abschreiben ist schon hanebüchen genug, aber noch drauf zu setzen, dass die FAZ auf Fremdautoren verzichten muss, weil es sich nicht mehr rechnet. Da in den letzten zwei Jahrzehnten überall – ich denke doch auch bei der FAZ – die Redaktionen verkleinert wurden, frage ich mich, wer Ihnen denn am Ende noch schreibt.

    Auslöser für die Diskussion war übrigens weniger die Zweitverwertung durch die FAZ, sondern die Rechtsabteilung, die süffisant eine Geldforderung aufstellte mit Hinweis auf ‚Urheberrechte‘. Mag sein, dass die Einlassung des eigentlichen Urhebers, die FAZ hätte keine weitergehenden Verwertungsrechte ein Irrtum war. Mag auch sein, dass die FAZ auf das Geld angewiesen ist. Mag dann aber auch sein, dass sie sich ins eigene Fleisch schneidet, weil Autoren doch lieber andere Vertriebswege suchen und [zahlende] Leser weg bleiben.

  29. …Dierk: sehe ich genauso. Dann verdienen die Leute ihr Geld im Internet. Funktioniert ja so gut :)

  30. @ Hannnns

    Es ist richtig, dass uns die FAZ und SZ seit Jahren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verklagt haben. Der Perlentaucher hat den Prozess gegen die Zeitungen zweimal gewonnen, vor dem Landgericht Frankfurt und dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Zeitungen sind nun vor den BGH gegangen, wo es noch keinen Termin gibt. Wir haben das als bekannt vorausgesetzt. Hier die Geschichte der Auseinandersetzung aus unserer Sicht.

    http://www.perlentaucher.de/archive/ar/28/

  31. Slightly off-topic, aber bei uns (NWZ) heute auf der 1. Seite:

    Umfrage: Internet verdrängt die Zeitung nicht
    DPA/BIELEFELD – Das Medium Internet verdrängt bei den Bundesbürgern nach einer Umfrage nicht die Zeitung. Bei einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts TNS Emnid gaben 61 Prozent an, genauso häufig in Zeitungen und Zeitschriften zu blättern wie vor fünf Jahren. 16 Prozent der Befragten nehmen sogar häufiger gedruckte Titel in die Hand – und diesen Teil machte vor allem die jüngere Zielgruppe zwischen 14 und 29 Jahren aus.

    Direkt bei TNS Emnid liest man (im Internet, versteht sich):
    „Knapp 40 Prozent der Befragten gaben an, dass sie das Internet heute häufiger als noch vor fünf Jahren nutzen würden. Ein Fünftel (22 Prozent) spricht von gleichbleibender Häufigkeit. 61 Prozent der Deutschen geben auch an, dass ihre Nutzungsfrequenz bezogen auf Zeitschriften bzw. Zeitungen unverändert sei. 22 Prozent lesen nach eigenen Angaben heute seltener in Printmedien als noch vor fünf Jahren. Dagegen sprechen 16 Prozent der Befragten von einer häufigeren Nutzung der Printmedien. Letztere gehören vor allem zur jungen Zielgruppe im Alter zwischen 14 und 29 Jahren.“ Zitat TNS Emnid

  32. Grosse Aufregung. 48 Stunden später sind gelöscht: die email von Hürlimann beim „Perlentaucher“ auf Wunsch von Hürlimann, der Artikel in der „Berliner Zeitung“, der Artikel im „Kölner Stadt Anzeiger“ – kein Mensch hat das recherchiert. Und das sind Medienblogs oder Portale. Das sagt mir mehr als die Debatte über die Weiterverwertung von Artikeln. Jedenfalls merke ich wie mich das Ganze als Freier einer grossen südlicheren Zeitung unter Druck zu bringen beginnt. Klingt hier so, als würden permanent die grossartigen Artikel der Freien weiterverkauft. Na, wenn das so wäre, dann würde die ja auch mehr Aufträge bekommen. Von mir wurden in 24 Monate weitervkauft: 0 Artikel. Und beim wems anders ist, der sollte sich mal melden, statt hier die Geschäfte des Perlentauchers zu machen, bei denen ich unter anderem zu monieren habe, dass sie nicht nur meine Rezensionen zitieren sondern dann auch noch weiterverkaufen, ohne dass ich einen Cent davon bekomme. Und dass bei ihm die Grenze zwischen Redaktion und Anzeigenmarkt jedenfalls fliessender ist als bei SZ oder FAZ oder ZEIT.

  33. @Peter: Ich habe in dem Fall tatsächlich nicht recherchiert (außer beim „Perlentaucher“ nachzufragen, ob es sich um einen April-Scherz handelt). Ob das für die anderen gilt, vermag ich nicht zu sagen. In dem (inzwischen gelöschten) Artikel in der „Berliner Zeitung“ hieß es zum Beispiel: „Hürlimann erklärte der Berliner Zeitung, er habe gar keinen Vertrag unterzeichnet.“ Das klingt für mich nicht nach Nicht-Recherche.

  34. ..was hätte aber die FAZ gesagt, wenn man da angefragt hätte, wie sie zu dem irrsinn kommen, rechte einzuklagen, für etwas das ihnen gar nicht gehört. dann hätte die berliner zeitung ja herausgefunden, dass da was nicht stimmt. und das wäre dann ja recherche. ein leser, der das jetzt beim perlentaucher nachliest, steigt überhaupt nicht mehr durch, weil die halt, immer im nachhinein per edit redigieren, das folgende aber immer auf dem falschen von gestern aufbaut, so dass es echt nahe am irrsinn ist. oder der manipulation. denn wenn die grundannahme nicht simmt, stimmt ja auch das folgende zumindes partiell nicht mehr. wobei ich ausdrücklich zu dem faz-unsinn zitate abzumahnen nichts sage.

  35. @ Peter: Du stellst eine falsche Behauptung auf (keine Angst, wir gehen nicht gleich vor Gericht): Der Perlentaucher verkauft keine Rezensionen weiter. Der Perlentaucher betrachtet seine Rezensionsnotizen als Berichterstattung über Berichterstattung und ist nach der Klage von FAZ und SZ in dieser Ansicht vom Landgericht und Oberlandesgereicht Frankfurt bestätigt worden.

    Zweitens: Der Perlentaucher hat wie die Berliner Zeitung auch nachrecherchiert: die FAZ hatte behauptet, Rechte an einem Artikel Thomas Hürlimanns zu haben, und wir haben bei Thomas Hürlimann nachgefragt, der irriger Weise behauptete, er habe keinen Vertrag mit der FAZ abgeschlossen. Er hatte es halt vergessen. Wie dieser Vertrag möglicher Weise aussieht, kann man bei den Freischreibern sehen.

    Und schließlich: Mir ist es schon passiert, dass die SZ Artikel von mir weiterverkauft, ohne mich zu informieren oder gar zu beteiligen. Die Frage ist auch nicht so sehr, ob die Artikel tatsächlich weiterverkauft werden, sondern wie die Zeitungen sie sich unter den Nagel reißen. Wenn Hürlimann den Vertrag der FAZ in seiner jetzigen Form unterschrieben haben sollte, dann hätte er seinen Artikel gar nicht an den Tages-Anzeiger weiterverkaufen dürfen – jedenfalls nicht ohne Antrag bei der FAZ.

  36. @47: also ich fand die Zusammenfassung meiner Rezensionen bei einem online Buchhändler mit der Quelle „Perlentaucher“. Da stand meine Name. Ich wollte da aber gar nicht verkauft sein. Meine Arbeit wurde vom Perlentaucher in ein paar Zeilen zusammengefasst und dann weiterverkauft, ohne mich zu beteiligen. Da steht aber mein Name und mein Urteil und Sie, vom Perlentaucher, bekommen dafür doch auch Geld. Wieso eigentlich? Ich könnte das doch auch selbst zusammenfassen. Ich sehe das so wie bei den Naturwissenschaften. Hier interessiert die Formel und das Ergebnis. Und das wurde halt weiterverkauft. Ich fände es fair, wenn der Perlentaucher mich beteiligen würden, denn ich habe von der SZ Zeilenhonorar bekommen.
    Klar gesagt: Ich finde solche Verträge nicht gut. Ich habe unterschrieben. Weil ich sie als eine Art Absicherung der Verlage für alle möglichen denkbare Fälle halte; die sind alle genauso irreal wie der Versuch im Internet Geld zu machen. Man kann es ja machen wie in England: Da wird den freien Autoren dann vorgerechnet, dass die Reise, die sie auf Zeitungskosten zur Veranstaltung xyz oder zur Ausstellung machten, abgezogen wird von den Weiterverwertungseinkünften.
    Und dann noch eine Frage, wenn ich mir die Weitervwertung ansehe: wo sind ndie Abnehmer ausser den Tageszeitungen? Bei mir: keine. Man muss doch Realist bleiben.

  37. ps. ach und nachrecheriert: habt ihr eben offenbar nicht. Sonst wäre der Schwachsinn ja nicht passiert.

  38. @Peter:
    Wenn es um urheberrechtliche Fragen geht, böte es sich da nicht zumindest logisch an, den Urheber zu fragen? Man könnte ja -in dubio pro reo- davon ausgehen, dass er weiss, ob er die Rechte selber hält oder ob er sie weiterverkauft hat. Dass in diesem speziellen Fall der Urheber offenbar den rechtlichen Status falsch eingeschätzt hat, kann man den nachfolgenden Medien nicht vorwerfen, finde ich.

    „das folgende aber immer auf dem falschen von gestern aufbaut“ … „denn wenn die grundannahme nicht simmt, stimmt ja auch das folgende zumindes partiell nicht mehr. “ Falsch. Logisch kann man aus falschen Prämissen NICHT schließen, dass die Folgerung auch falsch ist. Man kann lediglich schließen, dass man daraus nichts schließen kann. Wenn aber der Perlentaucher seine Änderungen dokumentiert, und fehlerhafte Aussagen nicht ersatzlos streicht, ist das weniger logisch problematisch (da die nachfolgenden nicht logisch auf den vorhergehenden aufbauen), als journalistisch lobenswert. Nur richtig, dass genau dieses Verhalten (ersatzloses Streichen) bei anderen Medien gerne und aufs Heftigste kritisiert wird.

    (Da ich den perlentaucher auch erst seit gestern kenne, mache ich keine Aussagen über das übliche Verhalten auf dieser Seite. In diesem speziellen Fall kann ich aber an der Berichterstattung auf Perlentaucher.de nichts schlimmes finden.)

  39. @Peter: sorry, aber das ist doch Quatsch mit der Formel und dem Ergebnis. Weder Ihre Meinung noch auch das Argument kann im Ernst urheberrechtlich geschützt sein; sonst wären Zusammenfassungen ja überhaupt immer kostenpflichtig. Oder vielleicht auch die Namensnennung in der Zeitung? Tipp: Fassen Sie sich doch mal zusammen, da sehen Sie dann schon, dass es eine eigene Urheberleistung ist, das ordentlich hinzubekommen.

    (disclosure: Ich schreibe Zusammenfassungen für den Perlentaucher. Und Rezensionen, die vom Perlentaucher zusammengefasst werden. Ich stehe vollkommen auf dem Standpunkt des Perlentauchers, dass es sich dabei um Berichterstattung über Berichterstattung handelt, so wie es sich bei Rezensionen um Berichterstattung über Bücher etc. handelt. Auch in der Rezension nennt man gelegentlich den Autor, ohne ihn im Ernst am Zeilenhonorar beteiligen zu wollen, oder?)

  40. @51: dann schlage ich Ihnen das Gegenexperiment vor. Schauen Sie mal, ob Sie die Resümees verbreitet bekommen, ohne die Quelle SZ,FAZ, Zeit o.s.ä. Der Unterschied zu Rezensionen besteht ja nun mal darin, dass die Verlage den Rezensenten die Bücher mit der Bitte um Rezension zuleiten. Die Zeitungen geben uns die Bücher. Wir bekommen die Rezensionen mal besser mal schlechter bezahlt. Und dann verkauft mich der Perlentaucher? Ich bestehe nicht auf Urherberrecht, sondern fände es angesichts der Debatte nur fair, wenn der Perlentaucher die Rezensenten, die sie nicht bezahlen, am Gewinn beteiligen würden. Zusammenfassung von Rezensionen – na ja, so unendlich schwer ist das nicht. Aber das ist GEschmackssache. Ich als Rezensent finde es deshalb auch gut, das SZ, FAZ und Zeit sich jetzt zusammentun und das laut einem Schreiben an die Rezensenten ab Buchmesse gemeinsam bei den online Buchhändlern vermarkten und ich beteiligt werde (minimal). Vielleicht ist das auch der Kern meiner Kritik: die Verlage hätten das viel früher in die eigene Hand nehmen müssen.

  41. PS Disclosure: Ich rezensiere für FAZ und SZ als freier Mitarbeiter des Sachbuch- und Literaturteils.

  42. @Chervel: Ich halte die Frage, warum der Perlentaucher die Rezensenten nicht am Verkauf ihrer resümierten Rezensionen bezahlt für legitim. Hier wird Arbeit, z.b. die Rezension eines 300 seitigen komplizierten Buches, eingedampft und dann unter der Marke der Zeitung vom Perlentaucher verkauft. Ich habe nichts dagegen. Aber wenn der Perlentaucher schon eine Kampagne über „Knebelverträge“ eröffnet (mit Recht!), muss er sich fragen lassen, ob seine Verkaufe soviel besser ist. Ich sage jetzt mal voraus, dass es bald eine sehr viel grössere Copyright-Debatte gibt, die den Ur-Urheber in den Mittelpunkt stellt. siehe auch:“Heker attackierte im SPIEGEL die Online-Plattform YouTube, die zu 100 Prozent Google gehört: „Die Urheber sind nicht dafür da, dass YouTube auf ihre Kosten mit Werbung Geld verdient.“

  43. @Murdoch: Ich halte die Frage, warum der Rezensent den Buchautor nicht am Verkauf seiner Rezension beteiligt, für legitim. Hier wird Arbeit, z.B. das Verfassen eines 300seitigen komplizierten Buches, eingedampft und dann unter der Marke der Zeitung des Rezensenten verkauft.

  44. @Mark: Der Unterschied: der Buchautor bzw. sein Verlag bittet um Rezensionen. Er schickt sogar seine Bücher mit der ausdrücklichen Bitte um Rezension. Und es werden auch nur solche Bücher besprochen. Daher der Begriff:Rezensionsexemplar. Der Rezensent verkauft seine Rezensionen auch nicht an Buchhandlungen. Denn die wollen keine Verrisse.

  45. @52: Rein aus Interesse: Die FAZ und die SZ verkaufen seit geraumer Zeit im großen Stil komplette Rezensionen an buecher.de. Werden Sie denn daran angemessen beteiligt?

    Und nochmal: Der Perlentaucher verkauft eigenständige Leistungen, nämlich die oft sogar die Kritik selbst bewertenden Zusammenfassungen von Rezensionen in im wesentlichen eigenen Worten. (Das Eigentum an Worten und Gedanken ist eine eigene Sache, aber dazu jetzt nicht mehr.) Die sind zwar ohne die Existenz der Rezensionen nicht denkbar, urheberrechtlich aber, wie alle Urteile bisher bestätigen, ganz davon unabhängig. „Unendlich schwer“ ist es nicht, diese Notizen zu verfassen; da aber halbwegs variabel zu formulieren, ist auf Dauer dennoch kein Kinderspiel. Eher unterbezahlt, wie so vieles auf dem Markt für die Freien.

    Ich fänd’s einerseits schlaraffenlandisch schön (freilich rechtlich immer noch absurd), wenn jeder in einer Rezension gefundene Gedanke, jede Formulierung mir ihren Zinseszins eintrügen im Munder derer, die sie weiterverbreiten. Andererseits ist mir die Freiheit der Gedanken und Worte, ihr Kommerz im nicht-ökonomischen Sinne, dann doch sehr viel mehr wert.

  46. Ist dem einen oder anderen klar, dass beriets das Zusammenfassen eine eigene geistige Leistung ist? Nicht umsonst [‚tschuldigung] heißt eine solche im Englischen ‚abstract‘, man abstrahiert also. Ist übrigens eine der wichtigsten Lernleistungen im Deutschunterricht der Mittelstufe, eine Inhalstangabe mal mit mal ohne Wertung zu schaffen ohne einfach nur nachzuerählen.

    Wenn die Zusammenfassung ferner auch noch eine kritische Wertung enthält – und der Begriff ‚Kritik‘ wird hier von Gegnern des Perlentaucher angewandt -, dann handelt es sich eben nicht mehr „nur“ um Abschreiben. Abgesehen davon war es schon vor dem Internet so, dass mehr Nennungen dem Genannten helfen – selbst dann, wenn er nur negativ zitiert wird.

  47. @Dierk: Die kritische Wertung ist ja gerade die Wertung des Autors. Der Perlentaucher übernimmt sie. Also soll er den Urheber daran beteiligen, wenn er sie verkauft.

  48. Herr Knörer. ich bekomme 1,50 Euro Grundzeilenhonorar, in Sonderfällen, bei besonders „schweren“ Rezensionen bis zu 2,50 Euro. Darin stecken die 0,10 Cent, die ich für den Weiterverkauf bei buecher.de bekommen würde; denn viel mehr scheint da nicht drin zu sein, wenn man das durch die Zahl der abgedruckten Rezensionen teilt und staffelt. Das Zeilenhonorar wird eines Tages nur noch die Hälfte sein, das ist doch klar, wenn ich durch meine Rezensionen den Perlentaucher mitalimentiere. Ich bin so entschieden für einen Kampf für die Freien, aber das ist ein Krampf. Mir kommt es vor, als ob sich hier Leute ohne Geschäftsmodell an das Geschäftsmodell anderen andocken und das dann noch als Freiheit des Wortes verkaufen. Denn es gibt doch eine ganz ganz einfache Antwort: Sie sind offenbar ein sehr guter Schreiber. Der Perlentaucher beauftragt Sie mit eigenen Rezenszionen, und die verkaufen Sie dann. Dann hätte ich nicht das Gefühl, unter doppeltem Druck zu sein. Die Debatte ist mir wichtig. Ich versuch mal, das wir die unter Klarnamen bei der SZ führen können, ich habe die freien Mitarbeiter schon angemailt.

  49. Mir erscheint die Diskussion hier etwas sehr verengt zu sein: Was am Beispiel von Rezensionen erörtert wird, die die Verlage an buecher.de oder so weiterverkaufen, ist eine Frage der Nutzungsrechte ganz allgemein. Sichert sie sich ein Verlag so umfassend, wie es im FAZ-Vertrag nachzulesen ist, dann hat der Autor nichts mehr davon. Ja, er muß sogar fragen, wenn er sein Werk seinerseits verkaufen will. Und wenn er Glück hat, dann erlaubt es ihm der Erwerber seiner Nutzungsrechte. Andere Verlage sichern sich das Nutzungsrecht für einen begrenzten Zeitraum, wieder andere beteiligen den Urheber immerhin auch beim Erlös aus Weiterverkäufen, z.B. im Verhältnis 40/60.

    Was die beiden ersten Methoden für die Autoren bedeuten, ist doch klar: Verlagshäuser können die Texte für ihre durch zunehmende Konzentration gewachsene Produktpalette munter nutzen: Was für die Printausgabe Soundsoblatt geschrieben wurde, erscheint ohne zusätzliches Honorar auch bei soundso.de, wird über Soundsomobil auf Handys und PDAs gespielt, wird an die verschiedenen Regionalzeitungen des Soundsoverlags gegeben und erscheint auch noch auf einem verlagsfremden online-Medium als Werbung für die eigenen Blätter.

    So wandert der Artikel als ‚Content‘ durch viele Medien – ohne daß der Autor irgendwas daran verdienen würde. Bislang haben die Freien das zähneknirschend akzeptiert. Wollen sie weiter einigermaßen von ihrer Arbeit leben, dann müssen sie das thematisieren, denn sonst lohnt es sich nicht mehr.

  50. @Felix: für mich lohnt es sich nicht mehr, wenn die Zeitungen mich gar nicht mehr beschäftigen. meine texte werden kaum woanders verkauft. wenn sich das ändert, sieht es natürlich anders aus. aber in einem jahr wurden von 25 Artikel (Rezensionen) null (0) syndikalisiert. aber ich rede zugegebenermassen nur von den bräuchen bei den grossen zeitungen.

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