In eigener Sache

Die Firma Callactive, die im Auftrag von MTV dubiose Anrufsendungen produziert, die immer wieder gegen die Regeln der Landesmedienanstalten verstoßen, hat gegen mich einen juristischen Erfolg erzielt. Es geht nicht um Äußerungen von mir, sondern um zwei Leser-Kommentare, die ironischerweise unter dem Blogeintrag mit dem Titel „Callactive will Kritiker mundtot machen“ standen.

Es handelte sich zum einen um eine satirische Überspitzung, wohin die gerichtlichen Argumente von Callactive führen könnten, wenn man immer unterstellt, ein harmloser Begriff sei in Wahrheit ein Synonym für einen anderen, nicht harmlosen Begriff. Und zum anderen um eine drastische Aussage über betrügerische Veranstalter von Call-TV-Sendungen, die meiner Meinung nach nicht auf Callactive bezogen war, sondern eben ausdrücklich auf (ungenannte) Betrüger. Ich hielt beide Kommentare für zulässig und nicht beleidigend.

Die Firma Callactive und Stephan Mayerbacher haben mich wegen dieser Kommentare abmahnen lassen. Das Hamburger Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die mir die in den Kommentaren gemachten Äußerungen untersagte. Diese Verfügung hat Bestand, nachdem wir in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag einen Einspruch dagegen zurückgezogen haben.

Das Ergebnis ist für mich natürlich frustrierend. Es scheint mir, wie einige andere Entscheidungen, darauf hinauszulaufen, dass die deutschen Gerichte eine offene Debatte über zweifelhafte Geschäftspraktiken für gefährlicher halten als die Geschäftspraktiken selbst.

Ich bitte Sie darum, dies zu berücksichtigen, bevor Sie von der Möglichkeit, in diesem Blog (und in anderen) Kommentare zu hinterlassen, Gebrauch machen. Und ich bitte um Verständnis, dass ich in stärkerem Maße als bisher Kommentare, die möglicherweise rechtlich problematisch sind, kürzen oder löschen werde. Weil ich im Zweifelsfall für Ihre Kommentare hafte.

[Kommentare in diesem Fall geschlossen.]

26 Replies to “In eigener Sache”

  1. […] einmal Zensur durch Wer hört, das Stefan Niggemeier sich jetzt von Callactive eine einstweilige Verfügung wegen zwei Kommentaren anderer User auf seiner Seite eingefangen hat, der wird langsam wach. Was […]

  2. […] Außerdem berichtet Niggemeier heute, daß er selbst zunächst eine Abmahnung und dann zugleich eine "Einstweilige Verfügung" erhalten habe, da in seinem Blog zwei Kommentare die Geschäftspraktiken der Fa. Callactive über das vermeintlich zulässige Maß in Mißkredit gezogen hatten. Das LG Hamburg, deren Pressekammer auch für das sog. Urteil zur Forenhaftung verantwortlich zeichnet, hat die "Einstweilige Verfügung" erlassen und Niggemeier stellt konsterniert fest:5 Das Ergebnis ist für mich natürlich frustrierend. Es scheint mir, wie einige andere Entscheidungen, darauf hinauszulaufen, dass die deutschen Gerichte eine offene Debatte über zweifelhafte Geschäftspraktiken für gefährlicher halten als die Geschäftspraktiken selbst. […]

  3. […] ********** **** *** ********** *********, **** *** ******* *** **************** ******* *** ***** *********** *********** ***** ***********- ***. ***************** *************** *** **** ** ******** *** *** […]

  4. […] Kommentare seiner Besucher haftbar, nicht die Kommentatoren selbst. Stefan Niggemeier hat das schon spüren müssen. Eine Firma, die eine Sendung produziert, die über die beiden bei mir entfernten TV-Sender […]

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