Nicht ernstlich

KURIOSE GESETZESTEXTE. 3. Teil: Nicht sparen mit dem Wort "nicht". Auch mit dem Wörtchen "nicht" sparen die Gesetzgeber nicht. So arbeitet § 118 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Prinzip der doppelten Verneinung: "Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, es werde nicht verkannt werden, dass sie nicht ernstlich gemeint war, ist nicht wirksam."

Lustige Geschichte. Kleiner Haken:

§ 118 Mangel der Ernstlichkeit. Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

(Ausrufe wie: WO SOLL DAS HINFÜHREN, WENN DIE BOULEVARDMEDIEN JETZT SCHON MIT DER RUFSCHÄDIGUNG VON GESETZEN ANFANGEN? nach Belieben einfügen oder weglassen.)

[eingesandt von Oliver García]

62 Replies to “Nicht ernstlich”

  1. Da kann halt wieder jemand nicht lesen. Oder beruft sich auf sein – offenbar nicht voll funktionsfähiges – Gedächtnis, weil er keinen Gesetzestext zur Hand hat…und auch nicht danach googeln will (oder etwas Fehlerhaftes ergoogelt hat). Gabs doch (hier) alles schon x-mal. *Schultern zuck*

    Ich habe jetzt dreimal das Wörtchen „nicht“ verwendet – und fühle mich gut dabei!

  2. Nö, daraus wurde kein Reflex. Ich wollte nur mal kundtun, dass ich hier zwar viel und gerne lese, aber von diesem Beitrag etwas gelangweilt bin, weil die Thematik schon so oft durchgekaut wurde. Weiter nichts.

  3. Wurde der Wortlaut vielleicht mal verändert? Das Zitat sieht ja doch sehr konkret aus und ist vielleicht aus ner 20 Jahre alten Ausgabe oder so? In meiner Buchausgabe des BGB von 2003 steht zwar die verständlichere Fassung, allerdings würde ich nicht prinzipiell ausschließen, dass es da mal eine kompliziertere Formulierung gab.

  4. Nun ja, mindestens eine überflüssige Verneinung enthält der Text ja wirklich. Beim Weitererzählen hat das dann wohl irgendwem nicht gereicht und er dramatisierte das ganze, wahrscheinlich im bösen Internet wo jeder schreiben kann was er will, außer dem Journalisten natürlich, der vieles schreiben darf, nur nicht Nichts.

  5. @17
    > @10 Wir sind hier nicht bei YouTube.

    Deswegen sind die Bilder hier alle so starr. Hab mich schon gewundert, dass ich nichts versteh und wollte meinen Computer zum reparieren bringen.

  6. @ 12: Gibt’s doch schon: dejure.org ;-)

    @ 14: Es wäre sehr ungewöhnlich, einen Gesetzestext allein aufgrund einer vermeintlich veralteten Ausdrucksweise umzuformulieren, inhaltlich aber unverändert zu lassen. § 118 BGB gibt es in der aktuellen Fassung tatsächlich schon seit knapp 109 ½ Jahren.

  7. Poetisches :

    § 923 BGB

    (1) Steht auf der Grenze ein Baum,

    so gebühren die Früchte und,

    wenn der Baum gefällt wird,

    auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.

    (3)Diese Vorschriften gelten auch

    für einen auf der Grenze stehenden Strauch

  8. In beiden Versionen verstehe ich den Text gleichermaßen nicht. Mir doch egal, wie viele nichts da vorkommen oder nicht….

  9. @ 26: Das könnte an der doppelten Verneinung „nicht verkannt“ liegen. Wenn man die durch „erkannt“ ersetzt wird der Text in beiden Versionen erheblich verständlicher…

  10. @ Rosentod #1+8
    Deine Erwartungshaltung stimmt nicht. Hast du mal selbst versucht, Themen tagesaktuell zu verarbeiten und dabei kreativ und idealerweise auch noch unterhaltsam zu sein? Was trägst du bei, außer einem nörgeligen Kommentar?

    Ist nicht leicht, jeden Tag das Rad neu zu erfinden, aber mancher versucht es zumindest.

  11. @Perlenschwein: Mir gefällt dieser Artikel zwar, aber ich finde, die Kommentare sind auch zum Nörgeln da. Wär doch auch doof, wenn alle immer nur Stefans Brillanz bewundern.
    So viel Anfeindung hat Rostentod nun auch wieder nicht verdient.

  12. Lach. Ist doch sehr kreativ, in mühevoller Kleinarbeit so viele „nichts“ einzufügen. Man braucht schließlich was zum schreiben. Man kann ja nicht nichts schreiben. So schreibt man lieber über nichts. Nichts wäre nichtiger als nichts zu publizieren. Nicht wahr? So. Genug geblödelt jetzt.

  13. Ich moechte hier noch einmal entschieden ausdruecken und mich gegen jedwede anderweitigen Geruechte verwahren dass ich den Kommentaren ganz vielleicht unter bestimmten Bedingungen eventuell konditionell zustimmen koennte. Ebenso dem Eintrag.

    War das jetzt eine Willenserklaerung? Und wenn nicht, warum ist sie dann ungueltig? Oder sowas?

  14. WO SOLL DAS HINFÜHREN, WENN DIE BOULEVARDMEDIEN JETZT SCHON MIT DER RUFSCHÄDIGUNG VON GESETZEN ANFANGEN?

  15. Immerhin schon korrigiert. Inklusive Entschuldigung.

    Vielleicht auch eine Möglichkeit die Page Impressions hoch zu treiben:
    – Blödsinn schreiben
    – Auf Blogs wie diesem hier erwähnt werden
    – Klicks abstauben
    – Korrektur und Entschuldigung einfügen. Das bringt als Bonus Sympathie.

  16. @ Muriel #30
    Hast völlig recht, finde ich auch. Statt aber immer nur über Stefans Beiträge abzunörgeln, wollte ich es mal anders versuchen. Feindbildwechsel sozusagen.

    Coach mich doch mal: Wie viel Anfeindung hat Rosentod denn nun verdient? Damit ich zukünftig nicht fehlnörgele.

  17. @Perlenschwein: Dieser Spruch mit „Ich teile Ihre Auffassung nicht, aber ich würde mein Leben…“ kommt immer gut. Falls dir der zu melodramatisch ist oder du dein Leben einfach noch eine Weile behalten willst, kannst du’s nächstes Mal auch gern so lassen wie hier. Das mit dem Feindbildwechsel ist schließlich eine hübsche Idee, ich habe nur den Bedarf nicht verkannt.

  18. @muriel
    nee schon ok.
    da ich weder eine persönliche preferenz habe noch mich vom flauschcontent hab ausknocken lassen, seh ich das ein bißchen nüchterner. so eher in richtung richtig gut, total klasse etc. pp.

  19. Ich schließe mich der Meinung von 1-43 sowie 45+ an und möchte hinzufügen, dass der Kommentierreflex auch oft daher rührt, dass man auf seine eigene Seite verlinken kann. Verachtenswert das.

  20. Pah, Anfänger! Da kriegt man doch problemlos eine weitere Verneinung untergebracht:

    Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die nicht in der Erwartung abgegeben wird, es werde nicht erkannt werden, dass sie nicht ernstlich gemeint war, ist nicht wirksam

  21. Der § 118 BGB ist 1896 verabschiedet worden und ist seit dem 01.01.1900 in Kraft. Er lautet seitdem unverändert:

    „Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.“

    Beispiel für die Anwendung:

    Wenn S.N. mir im Spaß anbietet, hier als Co-Autor für ein Tageshonorar von 5.000 € zu arbeiten, ist dies Angebot nichtig, da er davon ausgehen durfte, dass ich erkannt habe, dass er es nicht Ernst gemeint hat.

  22. Spiegel.de hat den Text jetzt geändert und erklärt warum. In der Erklärung steht, dass die Aussage von „nicht wirksam“ und „nichtig“ jedoch dieselbe sei.
    Wenn die Aussage dieselbe ist, sollte die Überspitzung des Gesetzestextes mit einem dritten „nicht“ dann mit dem ganz besonderen Kick versehen werden oder war es nur ein flüchtiger Flüchtigkeitsfehler?
    Bei § 936 in Absatz 2 wäre ein drittes nicht nicht reinzuquetschen gewesen. (Das Recht des Dritten erlischt nicht, wenn der Erwerber zu der nach Absatz 1 maßgebenden Zeit in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist.)

  23. Vielleicht geht es dem Spiegel so, wie dem Grennzeichen in § 919 BGB:

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

  24. So eine nicht ernstlich abgegebene Willenserklärung bezeichnet man der Kürze halber übrigens auch als „Scherzerklärung“; ein Wort, das schon um seiner selbst willen Würdigung verdient. Unter dieser Bezeichnung steht das Gesetz auch in der Wikipedia. Wenn man zum Beispiel in einer Scherzauktion bei eBay 100000 Euro oder so für ein belegtes Brötchen bietet, und der Verkäufer dann dieses Geld einklagen wollte, könnte man sich darauf berufen, dass man bei Abgabe des Gebots davon ausging, der Nichternst des Gebots werde im Rahmen der mutmaßlich nichternsten Auktion nicht verkannt werden.

  25. Das Bundesministerium der Justiz bietet uns eine Volltextsuche in den Gesetzen des Bundes.
    Suchen Sie dort einmal nach dem Wort „denken“.
    Das Ergebnis ist ernüchternd. Es kommt nicht vor. Aber ist das wirklich überraschend?

  26. @ 51: Ernüchternd finde ich, dass man da keine Katzenbilder mit lustigen Texten findet. Überraschend finde ich das allerdings nicht.

  27. @51 (cws):

    sie sind nicht spiegel online. sie behaupten nicht, dass das wort denken in deutschen gesetzen reglementiert wird.

    das ist hochanständig von ihnen. bleiben sie nüchtern!

    .~.

  28. Stefan Niggemeier: „Sie finden es “ernüchternd”, dass das Denken gesetzlich nicht reglementiert ist?“

    Sorry, ich habe nicht gedacht, dass man es so verstehen kann :-)
    Eigentlich fehlt mir im Gesetz die Aufforderung zum Denken.
    Vernunft und Denken gehören für mich zusammen. Wir neigen dazu beides durch kleinteilige Regeln zu ersetzen, und wundern uns dann wenn wir uns in den Vorschriften verheddern.
    Meist wäre das durch ein bisschen Denken zu vermeiden gewesen. Aber Denken wird eben in keinem Gesetz gefordert – leider.

  29. Aber Herr Niggemeier!

    Wie soll der Deutsche denn wissen, was er denken soll, oder dass er überhaupt denken darf, wenn es dazu keine gesetzliche Regelung gibt?
    Sicherheitshalber sollte man das Denken lieber sein lassen. Denn es könnte ja verboten sein, was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt wurde…

  30. Als werdender Jurist kann ich nur sagen:

    WO SOLL DAS HINFÜHREN, WENN DIE BOULEVARDMEDIEN JETZT SCHON MIT DER RUFSCHÄDIGUNG VON GESETZEN ANFANGEN?

    Im Übrigen bin ich einverstanden damit, dass meine IP-Adresse und meine Emailadresse erfasst werden.

  31. Als Katzenblogger möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Verwendung von „Katzenkotze“ zu diffamierenden Zwecken bzw. zur Herabwürdigung der Brillanz des Blogeintrags von Stefan Niggemeier: in Bezug auf die Hinterlassenschaften von Katzen eine geradezu rufschädigende Wirkung entfaltet.

    (das wollte ich nur – verneinungsfrei wie nichtig – mal gesagt haben)

  32. Eindeutig ein Mangel an Ernstlichkeit, bei der auf Mangel an Ernstlichkeit ausgelegten medialen Beschäftigung mit den gesetzlichen Regelungen zum Mangel an Ernstlichkeit.
    Auch kommentarlos eine Perle.

  33. Ich denke, es ist ungemein wichtig, wenigstens etwas Stimmung gegen Gesetze und Regulierungen zu machen! Wie wir alle wissen, schaden Gesetze schließlich mehr als sie nützen! Denn die macht der Staat! Der alte Leviathan!

    (Übereinstimmungen mit dem Überzeugungsmilieu der oberen 10.000 nicht ausgeschlossen.)

    Wieso klingt es eigentlich so billig, wenn man sagt, wer für die Finanzkrise verantwortlich ist? Und seit wann ist der Spiegel ein Boulevardblatt?

    Weit hergeholt, ich weiß, und weit weniger lustig als @24.

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