Callactive GmbH ./. Niggemeier II

Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.

Die Argumentation der Gegenseite

Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]“ die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend“ äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels“ hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert“ und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare‘ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern“. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um „plakative Vorwürfe und Verleumdungen“. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).

Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.

Unsere Argumentation

Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag „Call-TV-Mimeusen“ sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: „Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.“ Ich erfülle alle Prüfungspflichten „über Gebühr“, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.

Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.

Die Meinung des Gerichts

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen“ rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.

Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.

Mein Kommentar

Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:

Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.

Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.

Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.

Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.

Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?

Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.

Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.

Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.

[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]

Weiterführende Links:

111 Replies to “Callactive GmbH ./. Niggemeier II”

  1. […] In einem Urteil entschied das Landgericht Hamburg, dass der Journalist Stefan Niggemeier auf seinem Weblog alle Kommentare bei “brisanten” Themen vorab kontrollieren müsse, damit keine verleumderischen oder sonst beleidigenden Beiträge öffentlich werden. Damit bestätigten die Richter eine entsprechende einstweilige Verfügung der Firma Callactive, ein umstrittener Betreiber von Quiz-Sendungen im Fernsehn. […]

  2. Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier geht in Berufung…

    In der Angelegenheit Callactive GmbH ./. Niggemeier II wurde eine einstweilige Verfügung gegen Stefan Niggemeier durch das Landgericht Hamburg bestätigt.
    Das Landgericht Hamburg ist anscheinend der Meinung, dass man bei “brisanten Theme…

  3. […] Fremdschämen Galore Ich liebe meine Heimatstadt Hamburg. Aber immer wenn ich mal wieder mit den mehr als merkwürdigen Urteilen der hiesigen Gerichte gegen Blogs oder Foren konfrontiert werde, senkt sich mein Kopf unwillkürlich nach unten und meine Tränendrüsen äußern das dringende Verlangen ein wenig Flüssigkeit über die Augen loszuwerden; so auch im jüngsten Urteil gegen Stefan Niggemeier. […]

  4. […] Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier wird vom Landgericht Hamburg für einen Kommentar zur Verantwortung gezogen, der von Sonntagnacht, 3:37 Uhr, bis Sonntagmorgen, 11:06 Uhr, online zu lesen war. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts hätte der Kommentar vorab kontrolliert werden müssen. Mehr dazu in seinem Weblog. […]

  5. […] verloren, sondern auch noch seinen Job). Wir sollten vor unserer eigenen Tür kehren, denn was das Hamburger Landgericht entschieden hat, ist für mich schwer vor meinen amerikanischen Kollegen zu rechtfertigen. Es ist eigentlich […]

  6. […] verloren, sondern auch noch seinen Job). Wir sollten vor unserer eigenen Tür kehren, denn was das Hamburger Landgericht entschieden hat, ist für mich schwer vor meinen amerikanischen Kollegen zu rechtfertigen. Es ist eigentlich […]

  7. […] an denen man sich oft orientieren konnte, manchmal leider musste. Wenn jetzt also die Internetwelt aufschreit, dann frage ich mich, wo die Damen und Herren denn in den vergangenen Jahren waren – ach, ich […]

    [Anmerkung von mir: „F!XMBR“ berichtet falsch.]

  8. […] Stefan meldet, dass das Landgericht Hamburg im Fall Callactive (Gewinnspiel-Schrott im TV) vs. Stefan Niggemeiert entschieden hat: Stefan ist im Unrecht, Callaactive im Recht. Zudem betont das Gericht, dass er bei kritischen Blog-Artikeln die Kommentare in den Moderationsmodus umstellen möge, um eingehende Kommentare vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Da Stefan in Berufung gehen möchte (OLG), ist das Urteil damit nicht rechtskräftig. Siehe auch Heise mit einer Kurzfassung des Falls. […]

  9. […] dem guten Geschäft von Geschäftemachern im Weg stehen könnten, ebenso wie derzeit bei Stefan Niggemeier, wobei im ungünstigsten Fall die Folge sein könnte, dass Foren und Blogkommentare […]

  10. […] Niggemeier hatte gegen die von Callactive erwirkte Einstweilige Verfügung Einspruch eingelegt. Im fraglichen Kommentar hatte sich jemand kritisch zu den von Callactive produzierten Sendungen geäußert. Offenbar zu kritisch, denn der Kommentar wurde, wie gesagt, als rechtswidrig beurteilt. Niggemeier hatte den Kommentar, nachdem er ihn gelesen hatte, zwar sofort gelöscht, doch erschien dem Landgericht Hamburg diese Maßnahme nicht ausreichend. Es verlangt eine «erhöhte Prüfungspflicht». […]

  11. […] Wir zitieren wörtlich von Golem.de: Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Journalisten Stefan Niggemeier schlägt hohe Wellen. Das Gericht bestand darauf, dass der Beklagte Kommentare zu seinen Blog-Einträgen nicht automatisch freischaltet, sondern vorher überprüft. Der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, äußerte sich besorgt wegen des Urteils, das seiner Meinung nach die Presse- und Meinungsfreiheit gefährdet. “Das Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt, dass das geltende Medienrecht noch immer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit produziert”, so der Politiker. Zwar respektiere er das Gericht, im Ergebnis sei die Auferlegung einer “erhöhten Prüfungspflicht” für Blogger jedoch absurd. Der derzeitige Rechtsrahmen gefährde ungerechtfertiger Weise die Meinungs- und Pressefreiheit. Otto forderte die Bundesregierung deshalb auf, das Telemedienrecht zu überarbeiten. Die FDP-Bundestagsfraktion habe dazu bereits vor Monaten einen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/5613) in den Bundestag eingebracht, der jedoch von allen anderen Fraktionen des Bundestags abgelehnt wurde. Der Gesetzgeber müsse präzisieren, dass in die Zukunft gerichtete Überwachungspflichten von in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fallenden Plattformen (wie z.B. Meinungsforen und Weblogs) grundsätzlich ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Journalist damit rechnen müssen, dass sein Blog-Eintrag zu einem Unternehmen, das TV-Anrufsendungen produziert, wegen seiner Brisanz rechtswidrige Kommentare mit sich bringe. Daher sei er bei “solch brisanten Blog-Einträgen” verpflichtet, “die Kommentare vorab zu kontrollieren”. “Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien”, befürchtet Niggemeier, der Berufung gegen dieses Urteil einlegen will. […]

  12. […] spiegel.de zeigt. Nach dem berühmten “Heise-Forenurteil” schlägt zur Zeit der Fall Stefan Niggemeier Wellen. Er hatte einen diffamierenden Kommentar, der Sonntagnacht um 3.37 Uhr auf seinem Blog […]

  13. Bei Kritischem vorab prüfen…

    Es scheint, als könnten sich das LG Hamburg sowie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin in puncto fragwürdiger Entscheidungen das Wasser reichen. Denn während ersteres die einstweilige Verfügung gegen den Journalisten und Blogger Stefan Niggem…

  14. […] Es ist klar, dass eine offene Plattform wie das StudiVZ immer mit ungeliebten Gästen aus der rechten Ecke zu kämpfen haben wird. Entscheidend ist, dass man ihnen keine Plattform bietet. Hier hat der Support viel zu langsam reagiert: Die Wehrmachtsgruppe war längst gemeldet worden, als ich in meinem Beitrag darauf hinwies. Erst, nachdem Don Alphonso der Sache den nötigen Schub gegeben hat, wurde reagiert – viel zu spät, denn mit den Inhalten der Wehrmachtsgruppe hätte man genau so gut zur Staatsanwaltschaft spazieren können. Da macht es auch keinen Unterschied, ob ein Beitrag einen halben Tag oder ein halbes Jahr im Netz zu finden ist – findet zumindest das OLG Hamburg. […]

  15. […] Also das Internet fröhlich durchsucht, und hier ist des Rätsels Lösung: der Einsatz von Spam Karma 2! Denn die "Anubis-Strength" bewirkt (bei einem nicht-Spam-Kommentar) mit Standardeinstellung eine sofortige Freigabe desselben ohne vorherige Moderation… Was tun? Ganz einfach: unter Einstellungen -> Spam Karma 2 die advanced settings anzeigen und bei "Send Comments, Trackbacks and Pingbacks with karma over 0 to Paradise (approved and displayed with no moderation)." aus der default "0" eine höhere Zahl machen, z.B. "50". Damit wandert jeder Kommentar der nicht als Spam geflaggt wird, in die Moderationsschlange… Und warum das Ganze? Deswegen… […]

  16. […] Perlentaucher-Entscheidung des OLG Frankfurt sowie das Hamburger Urteil gegen Stefan Niggemeier, in dem dieser für auf seinem Blog abgegebene Kommentare verantwortlich gehalten wird. Beide Verfahren haben meiner Meinung nach wenig (Niggemeier) bis gar nichts (Perlentaucher) mit […]

  17. Haftung für Artikel und Kommentare in Blogs und Foren…

    Betreiber von Meinungsforen und Blogs sollten sich unbedingt mit Haftungsfragen für rechtswidrige Beiträge durch Dritte auseinandersetzen, rät iX 5/08. Deutsche Gerichte erwarten eine Vorabkontrolle der Beiträge zumindest dann, wenn mit rechtswid…

  18. […] Muss ich erwähnen, vor wem Stefan Niggemeier vor Gericht stand und folgende Rechtsauffassung sich entgegenhalten lassen musste? Ein Auszug aus der Zusammenfassung von der Website: Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe. Quelle: stefan-niggemeier.de […]

  19. […] Nun, begrifflich wird von Zensur nur in Bezug auf staatliche oder semistaatliche Stellen gesprochen. Genauso, wie eine Zeitung nicht verpflichtet ist, in ihren gedruckten oder online verfügbaren Ausgaben Leserbriefe oder ähnliches wiederzugeben, muss ein Blogger keine Kommentare zu seinen Posts zulassen – weder allgemein, noch im Einzelfall. Das ist keine Zensur, denn das Medium Internet steht zur Meinungsäußerung weiterhin zur Verfügung, sondern vielmehr Selbstschutz. […]

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