Haften für eigene Zitate an fremder Stelle?

Der Sportartikelhersteller Jako hat also den Blogger Frank alias Trainer Baade abgemahnt, weil der sich abfällig über die Marke geäußert hat. Der Blogger löschte den Eintrag und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Doch das Unternehmen fand einen Teil seiner „Schmähkritik“ später an anderer Stelle im Netz wieder: auf der Seite eines Newsaggregators namens „Newstin“, der automatisch mit kurzen Anrissen auf ungezählte Internetseiten verlinkt. Damit hat Baade zwar nichts zu tun, aber Jako forderte wegen des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von über 5000 Euro.

„Spiegel Online“ schreibt über die Aufregung, die darüber entstanden ist:

Ganz besonders ein Satz aus dem Schreiben erregt die Gemüter: Selbst, wenn Baade seinen Artikel „nicht selbst bei ‚Newstin‘ eingestellt hat, so hat er es doch unterlassen, das Internet darauf zu prüfen, dass seine Aussagen nicht anderswo veröffentlicht werden“. Das ist aus Sicht nicht nur eines Bloggers, sondern eines jeden Mediums starker Tobak: Nach dieser Logik würde künftig jeder dafür verantwortlich gemacht, einmal zurückgenommene Aussagen an all den Stellen im Netz zu tilgen, an denen ohne sein Zutun Kopien davon aufgetaucht sind. Oder kürzer: Jeder Abgemahnte müsste künftig auch alle Zitate aus seinem Text aufspüren und zum Verschwinden bringen.

Komisch. Das kommt mir total bekannt vor.

Ich habe hier im Blog mal über einen Mann geschrieben, der sich über längere Zeit im Geschäftsverkehr mit einem Titel geschmückt hatte, der ihm eigentlich nicht zustand. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen mich, ich widersprach, und während der folgenden mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Richter der Meinung waren, ich hätte das nicht veröffentlichen dürfen. Deshalb schlossen wir einen Vergleich, wonach ich die angegriffenen Äußerungen nicht wiederholen darf und andernfalls eine Strafe zahlen muss, jede Seite ihre Kosten aber selbst trägt.

So weit, so unbefriedigend. (Auf die während der öffentlichen Verhandlung anwesenden Pressevertreter wartete bei ihrer Rückkehr in die Redaktionen schon ein Schreiben des Anwaltes der Gegenseite, dass sie selbstverständlich nicht über den Prozess berichten dürfen, weil sie damit wieder die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzen würden.)

Aber damit war die Sache nicht erledigt.

Wenig später beschwerte sich der Anwalt der Gegenseite, dass mein (bei mir längst gelöschter) Text immer noch zu lesen sei: in einem anonym geführten Blog auf wordpress.com, wo ein mir Unbekannter mehr oder weniger wahllos fremde Texte kopiert hatte. Ich sei, schrieb der Anwalt der Gegenseite, aufgrund der einstweiligen Verfügung und des Vergleichs verpflichtet, alles in meiner Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die untersagte Rechtsverletzung sich nicht wiederholt oder fortdauert. Sprich: Ich müsse dafür sorgen, dass der Eintrag bei wordpress.com und die Hinweise darauf bei Google gelöscht werde.

Mein Anwalt fand das juristisch zwar nicht ganz überzeugend, konnte aber nicht ausschließen, dass die Gegenseite damit vor Gericht durchkommen würde. Möglich sei auch, dass die Gegenseite jemanden damit beauftragen werde, alle Spuren meines Eintrages auf anderen Seiten zu beseitigen, und von mir dann entsprechenden Schadensersatz zu fordern — vielleicht sogar mit Erfolg.

Ich habe also, um das Risiko erheblicher Kosten zu meiden, an wordpress.com geschrieben und den Eintrag löschen lassen, sowie Google aufgefordert, ihn aus den Suchergebnissen zu entfernen. Die Gegenseite fand später noch weitere Spuren meines Textes zum Beispiel bei der Blogsuchmaschine Technorati, weshalb ich auch dort und an einer Reihe anderen Stellen dafür sorgen durfte, dass sie gelöscht werden.

Wie gesagt: Es ist unklar, ob ich dazu wirklich juristisch verpflichtet gewesen wäre. Aber es war nicht unwahrscheinlich, dass ein Gericht so entschieden hätte.

Kai Pahl, der den Fall von Trainer Baade detailliert aufgeschrieben hat, urteilt über die Rechtsauffassung der Anwälte Jakos: „sollte sie sich durchsetzen, wird Bloggen in Deutschland zu einem nicht mehr kalkulierbaren finanziellen Risiko“.

Ich glaube, das ist es längst. Sie können aber gern auch Jens Weinreich dazu fragen.

96 Replies to “Haften für eigene Zitate an fremder Stelle?”

  1. Das ist doch absurd. Wenn die Titanic wieder mal einen Titel herausbringt, gegen den irgendjemand erfolgreich klagt, dann müssen die Redakteure doch auch nicht durchs Land rennen und überall die bereits verkauften Titel wieder einsammeln… Oder wenn ich dann auf die Idee komme, das Ding zu kopieren und in einer Ausstellung zu zeigen, dann muss doch allenfalls ich dafür gerade stehen und nicht die Titanic. Wieso bitteschön ist das im Internet etwas anderes? Das Netz vergisst ja angeblich nie, insofern verstehe ich schon, dass es ärgerlich ist, in einem Blog beleidigt zu werden und man die Beleidigung dann nicht immer wieder irgendwo lesen will. Aber das könnte man doch bei der Bemessung des Schadenersatzanspruchs berücksichtigen. Und ansonsten muss man eben gegen jeden Veröffentlicher wieder selbst vorgehen (oder eben einfach höflich drum bitten, mit einem Gerichtsbeschluss in der Hinterhand dürfte das doch ganz erfolgreich sein).

  2. Ist nicht das ganze Leben in Deutschland (und anderswo) ein nicht kalkulierbares finanzielles Risiko? Insofern sehe ich die ganze Sache nicht so dramatisch, aber die aufgeworfene Frage nach der Haftung bleibt natürlich spannend.
    Vielleicht wäre hier sogar mal eine Gelegenheit für den Gesetzgeber, der sonst doch so gerne die Rechtsfreiheit im Internet bekämpfen möchte, tätig zu werden und über diese und andere Fragen Klarheit zu schaffen. Das Internet darf kein rechtsunsicherer Raum sein. Oder so?

  3. @SvenR: Habe ich gerade auch gedacht. Aber ich war früher da. Deswegen bestehe ich auf der Formulierung, dass Ihre Ansicht so sind wie meine, nicht umgekehrt.

  4. Insofern ist doch die Forderung der Politik, im Internet Rechtssicherheit zu schaffen, im Grunde nicht verkehrt. Ich verstehe nicht, warum es keine Stimmen aus der Bloggergemeinde gibt, die das einfordern.

  5. Natürlich kann es aus Kostengründen sinnvoll sein auf einen Streit zu verzichten. Ich glaube aber nicht, dass ein Urteil in der Sache letztinstanzlich Bestand hätte. Da kein Urteil gefällt wurde, weiß (außer dem Richter vielleicht) niemand wie das Urteil letztendlich ausgefallen wäre. Von daher kann man aus deiner Situation keinerlei Rückschlüsse für den aktuellen Fall ziehen.

  6. @Martin, 7
    Ich bin in Bezug auf diesen Fall wirklich der Meinung, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage gäbe: Hätte irgendein Journalist die inkriminierten Worte in einer Zeitschrift veröffentlich, wäre garantiert kein Mensch auf die Idee gekommen, den Urheber des Zitats zu belangen, sondern hätte sich direkt an die Zitatverwerter (= Zeitschrift) gewandt. Warum also führt der gleiche Fall im Internet zu einer Rechtsunsicherheit? Das ist doch auch nur eine Veröffentlichungsform von vielen. Weil es jeder veröffentlichen könnte? Weil die „Auflage“ (also die Zahl der Leute, die das dann liest) nicht kalkulierbar ist? Ich verstehe es wirklich nicht.

  7. @inga: Da gebe ich Dir Recht. Allerdings weiss ich nicht, wie das mit automatisierten Verbreitungsmechanismen zu händeln ist. Sollte ein Autor sich z.B. darüber vergewissen an welchen Stellen seine Texte im Internet auftauchen. Wo hört der Bereich der Eigenverantwortlichkeit auf?
    Da in anderen Blogdiskussionen immer wieder das Argument kommt „…haben doch nur 400 Leute gelesen…“, wollte ich nur darauf hinweisen, dass es der Firma vermutlich um das google-ranking des Eintrags ging. Ich glaube nicht, dass die aktiv werden, wenn Schmähungen auf der 10. google-Ergebnisseite zu finden sind. Natürlich ist ‚jetzt‘ die erste Ergebnisseite nun auch nicht gerade vorteilhaft. Schon schlechtes Internetmanagement. Ich glaub ich mach auch eine wie-geht-man-mit-Bloggern-um-Beratungsfirma auf.

  8. Tja da ist noch jede Menge juristischer Klein und Großkram zuklären. Nur die Blogger des Landes, als sichere Einnahmequelle verkommen zulassen.Das grenzt schon an krimineller Geldbeschaffung einzelner. Hier müssen Grenzen gesetzt werden!

    Übrigens sieht das Frau Ministerin Zypries auch so ! Mit Veweis darauf dass das Web egal welche Seite dann – kein rechtsfreier Raum ist. Jedoch sowas wie ein Kraschkurs in Sachen Telemediengesetz wäre mal angebracht.Muss ja nicht auf ewig ausgezerrt werde. Die wichtigsten Punkt zuerklären wäre ein Anfang gegen manche Unwissenheit.

  9. @ Inga
    In Verlagen/Sendern/Firmen usw. haftet der verantwortliche Redakteur, die Firma bezahlt. Bei groben Verstößen bzw. gehäuften Aufkommen von Klagen, fliegt der Redakteur und darf den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
    Im Internet haftet die im Impressum stehende Person und muss sich an die gleichen Pressegesetze halten, wie auch die „Großen“.
    Es gibt sehr viele Menschen hier im Internet, die sich auf die Meinungsfreiheit 5.1 im Grundgesetz berufen und denken, sie könnten alles frei sagen was sie wollten. Können sie ja auch – aber dann müssen sie auch dafür haften (Auswirkungen/Kosten s.o.)!

    Meine Meinung:
    Ich finde es komplett daneben, dass dämlichen, juristischen Spielereien, die ansonsten von den Anstalten oder dem Verlag bezahlt und durch die juristische Abteilung bestritten werden, nun auch auf Einzelpersonen übertragen werden, die nach einem solchen Gefecht nicht nur vor einem Herzklabaster stehen sondern auch vor dem finanziellen Ruin. Hier sollte eine ganz klare Unterscheidung getroffen werden!
    Daher habe ich auch die Meinung § 5.1 ist tot. Man darf nicht alles sagen, wenn man sicher gehen will, nicht ein paar Monate später private Insolvenz anzumelden.

    Aber mal eine Frage: Wer verdient eigentlich an Abmahnungen? Juristen, Kläger, das Gericht?

  10. Ich bin kein Jurist, daher frage ich mich: Kann man, wenn man wie im Fall des Trainers mit der Gegenseite eine Unterlassungserklärung aushandelt, darin nicht exakt festhalten, in welchen Fälle die greift, wie es mit News-Aggregatoren, Google-Cache und einer nicht beeinflussbaren Veröffentlichung der gleichen Sache durch Dritte aussieht? Und müsste man das als fähiger Anwalt nicht sogar machen?

  11. @JO denke mal die Juristen & die Kläger.

    @Thema: Welt halt an, ich will aussteigen.
    Hört sich alles für mich total schwachsinnig an.

  12. Ein hinkender Vergleich?

    Ich will meinen Nachbarn ärgern und schütte eine
    Schachtel Nägel vor seine Garage.
    Noch bevor er sich seine Reifen platt fährt kommt
    ein Müllsammler und nimmt eine Hand voll Nägel mit.

    Nachbar kommt heim und „pffffft“, Reifen platt.
    Ich bezahle den Schaden und sammle die Nägel auf.

    Der Müllsammler wirft die Nägel Wochen später vor
    die Nachbargaragen in seinem Wohnort.

    Frage: Hafte ich auch für dort entstandene Schäden?

  13. würde mich sehr interessieren, vor welchem gericht denn diese angelegenheit als evtl. erfolgreiches gesuch durchkommen könnte.
    so völlig realitätsfern dran vorbei.
    ist es das leidlich bekannte gericht in hamburg, dessen point of view anscheinend eine fast bundesweit abseitige auslegungspraxis aufweist.
    und aus noch größerer neugier heraus gefragt: ist dieses gericht schon einmal durch die nächste instanz in seiner urteilsfähigkeit und -begründung überprüft worden?
    wenn nicht, warum nicht – etwa schon aus vermeidung der kosten der unterlegenen seite? kann man hier für nen präzedenzfall für die kosten spenden, wäre nächste frage.
    / und wenn doch die nächste instanz mal drübergeguckt hat, ohne etwas zu beanstanden, dann gute nacht deutschland.

  14. Herr Niggemeier, ich mag diejenigen Einträge in Ihrem Blog am liebsten, die sich mit der juristischen Seite des Online-Publizierens beschäftigen. Deshalb hat dieser Artikel meinen Geschmack getroffen.

    Muriel hat vollkommen Recht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein Medium, bezüglich dessen (noch) große Rechtsunsicherheit besteht, weil einfach vieles noch nicht ausgeurteilt ist bzw. weil der Gesetzgeber es bislang verschlafen hat, eine an den Erfordernissen und Charakteristika dieses Kommunikationsweges orientierte Legislation zu erlassen. (Die bisher erfolgte bzw. diskutierte Internet-Gesetzgebung zeichnet sich großteils, siehe Lex Ursula, ja gerade durch eine schmerzliche Unkenntnis der Erfordernisse und Charakteristika dieses Kommunikationsweges aus.)

    Natürlich, Inga, legt der Hausverstand nahe, dass die Argumentation der Angegriffenen bzw. der sich so Fühlenden absurd ist. Warum soll Herr Niggemeier bzw. Trainer Baade für die Verwendung (bzw. das unautorisierte Verbreiten) der eigenen Texte durch Aggregatoren bzw. klauende Blogger-Kollegen verantwortlich sein?

    Allein: Herrn Niggemeiers Anwälte haben ihm schon nicht grundlos zu einem Vergleich geraten. Denn bei Dingen, von denen deutsche Richter keine Ahnung haben, sind Fehlurteile an der Tagesordnung. Lesen Sie mal, wie unsere Höchstgerichte über Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung befinden. Ich habe einst damit begonnen, entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungs- und Bundessozialgerichts Zeile für Zeile zu zerlegen, bis ich mir der herkulischen Dimensionen dieser Arbeit bewusst wurde und dieses Unterfangen aus Mangel an Muße und wegen seiner kompletten Zwecklosigkeit wieder eingestellt habe.
    Wie soll eine Justiz, in deren letzten Instanzen Menschen sitzen, deren mediale Sozialisierung noch vor der Internet-Revolution stattgefunden hat, wie soll eine Justiz, die bis heute kaum etwas mit elektronischer Kommunikation anzufangen weiß, von Verständnis und Penetration der Materie geprägte Urteile über das WWW fällen?

  15. @zoey #18
    Angenommen ich würde ein peinliches, entblößendes Video von dir im Netz veröffentlichen. Du klagst gegen mich, dass ich es wieder herunternehme, was ich auch tue. Dennoch ist das Video inzwischen auf allen möglichen Videosites zu finden. Hättest du es dann nicht auch ganz gerne, wenn ich mich drum kümmern müsste, dass auch die Duplikate verschwinden?

    sooo abwegig fände ich eine solche Rechtssprechung nicht…

  16. Um auch die Altphilologen zu befriedigen: Lex Ursulae wäre zweifellos korrekter, aber manchmal ist halt auch der Nominativ dem Genitiv sein Tod.

  17. Sehen wir es doch mal so,

    Herr Niggemeier würde in einem x-beliebigen Blog unterstellt, er habe sich sein Diplom durch erpresserisches Handeln gegenüber Professoren und Manipulation von Prüfungen erschlichen. Betrieben würde dieses Blog von einem ehemaligen Studienkollegen, der sich ob den niggemeier’schen Verdiensten und eigener Erfolgslosigkeit in Eifersucht einen „Scherz“ erlaubt. Garniert sei dieser Vorwurf zudem mit einem zu Tage kommenden Krankenschein, der dem Studenten Stefan N. einen „erkältungsbedingten Schnupfen“ attestiert und ihn somit für eine elementare Klausur freistellt. Brisant: Der ausstellende Arzt ist berüchtigt für willkürliches und „studentendienliches“ Handeln…

    Eine Abmahnung und empfindliche Entschädigung später, sei der Blogeintrag verschwunden, jedoch – oh Wunder – im großen, weiten Internet immer noch gelistet, zitiert, etc.

    Das wäre untoll, nicht wahr? Die Verleumdung ginge also ungebremst weiter. Und dass dies nicht im Sinne des Hausherrn sein würde, dürfte doch auch klar sein.

    Doch wer ist Schuld?
    Wer darf (muss!) für diese, nennen wir es mal „Sekundärschädigungen“, zur Rechenschaft gezogen werden?! Fakt ist doch, dass das rechtswiedrige (und dumme) Handeln von dem Blogbetreiber ausging… Und da die Möglichkeiten und Ressourcen des Internets einem Blogbetreiber bekannt sein dürften, darf man voraussetzen, dass jenem die möglichen Auswirkungen und die Reichweite eines jeden (!) Eintrages bekannt sind. Urheber ist und bleibt aber immer noch er. Genau das ist das Problem: Wenn ich mit – zugegeben, es folg ein ziemliches abstraktes und grausames Beispiel – 250 km/h in ein Stauende reinrase und somit ein Auto dem anderen, ganz im Sinne des RTL-DomioDay, hinten reinfährt, bin ich für jedes kaputte Auto und jedes einzelne Trauma verantwortlich. Nicht jeweils der Fahrer des Autos, welches sich mit dem Kofferaum des unmittelbar vorderen vereint – jener Unglücksrabe „leitet“ auch bloß weiter.

    Genau wie Google, andere Blogger, und um bei dem aktuellen JAKO-Beispiel zu bleiben, Newsaggregatoren, etc.

    Die einzige Möglichkeit um unabsehbare Rechtsfolgen zu vermeiden bzw. zu entschärfen, so denke ich, ist die Verlinkung und Listung in z.B. Newsaggregatoren schlichtweg zu verbieten bzw. nur auf Anfrage zu gewähren. Wäre solch eine Distanzierung von der Weiterleitung nicht eine Möglichkeit?

    Bitte um Rückmeldung, Stefan. Würd mich mal interssieren.
    (Und falls ich mit obigen Gedanken tatsächlich ein schlechtes Gewissen bei Ihnen und eine ungeahnte Erinnerungsleistung ehemaliger Studienkollegen hervorgerufen habe, so bitte ich um Entschuldigung). ;-)

  18. Hach, und noch etwas: „Lex Ursulae“ in Nr. 22 natürlich kennzeichnen (durch Anführungszeichen, Kursivsatz etc.), da Objektsprachliches in einer metasprachlichen Äußerung ja irgendwie markiert werden muss. Ich habe fertig.

  19. @Twipsy
    danke für den Link. doch beruhigende info, dass da auch mal korrigierend eingegriffen wird.

    @Haco
    du springst da natürlich aufs wildeste pferd.
    natürlich würde ich stets auch einen differenzierenden blick auf die angelegenheit befürworten. und wo persönlichkeitsrechte betroffen sind, ist die sache strenger zu werten und die pflichten sind stärker zu umfassen.
    wird reden HIER im ungünsten fall über kategorien der schlichten verbalen schmähung, leichten beleidigung.
    während dein fall u.a. die verletzung des rechts am eigenen bild und den schutz der eigenen würde betrifft.

    in der rechtsprechung wird in den von dir bezeichneten fällen reglm. auch ein schmerzensgeldanspruch zuerkannt, weil die wertung eben eine solche kompensation rechtfertigt.
    natürlich ist es adäquat gerechtfertigt, dann auch zu verlangen, dass der verursacher überall hinläuft und die von ihm gesetzten bedingungen wieder aus der welt schafft.

  20. @Sebastian: Könnte ein bestimmter Fall denn überhaupt abstrakt sein? Ein konkreter Fall abstrakter als der andere? Wo wir gerade beim Prinzip sind, meine ich…

  21. Fehlender Sachverstand der Gerichte kann kein Grund dafür sein, neue Gesetze zu schaffen, wo die alten, richtig angewandt, ausreichen würden. Dafür gibt es Sachverständige. Problem: Der Richter muss schon erkennen, dass er nicht ausreichend Kenntnisse hat. Ansonsten bleibe ich bei meiner Analogie zu Printmedien oder jeglichen anderen Veröffentlichungsmöglichkeiten.

    @JO
    In Deinem ersten Absatz bestätigst Du ja im Grunde das, was ich geschrieben habe: Es gibt ein Gesetz, das man anwenden könnte. Aber der Begründung, dass Verlage neben juristischer Erfahrung auch Rechtsabteilungen haben, während Otto-Normal-Blogger womöglich gar nicht weiß, auf welches Glatteis er sich begibt, kann ich schon folgen. Nur: Ist hier die Antwort darauf wirklich, neue Gesetze zu schaffen? Die Rechtsabteilungen der Verlage sind ja auch nicht aufgrund von gesetzlichen Vorgaben entstanden, sondern weil sie von den Verlagen als nötig befunden wurden (und müssen ja auch auf eigene Kosten unterhalten werden!). Insofern wäre doch die Frage interessant, wie sich Blogger absichern können. Vielleicht über eine Versicherung? Oder, wie schon das ein oder andere Mal geschehen, über Spenden? Ich habe da auch keine Lösung, aber kann mir schon das ein oder andere vorstellen.

    Wenn jemand Beleidigungen mit Meinungsfreiheit verwechselt, kann man ihn verklagen und erhält womöglich einen Schadensersatz. Und je mehr Leute von der Beleidigung Kenntnis haben, umso höher ist der Schaden, der wiedergutgemacht werden muss. Bei Stefan Niggemeiers Fall ist doch das Problem, dass er das Urteil (bzw. den Vergleich, weil ein für ihn negatives Urteil wahrscheinlich war) als unbefriedigend empfindet. Aber was würden neue gesetzliche Regelungen daran ändern? Ich bleibe dabei: Wäre es zu einer weiteren Anklage gekommen, weil ein Dritter ihn zitiert hat, und wäre er verurteilt worden, dann wäre das bestehende Gesetz meiner (unfachmännischen) Meinung nach falsch angewandt worden.

    P.S.(@Ille): Was ist eigentlich ein „Hausverstand“?

  22. @zoey
    ja das stimmt (mit dem wildesten pferd). Ich wollte damit aber nur verdeutlichen, dass man, wenn man selber betroffen ist, das vermutlich weniger entspannt sieht.
    Aber der entscheidende Punkt ist für mich: sind die genannten Fälle abmahnfähig oder nicht. (Baades Äusserungen fand ich jetzt nicht so schlimm, und dass der besagte Mann sich mit einem Titel schmückte, der ihm nicht zustand, hat ja – soweit ich mich erinnern kann – gestimmt.) Aber wenn ein Gericht entscheidet: ja, das ist abmahnfähig, dann würde ich auch den zweiten Schritt verstehen, dass der Verursacher dafür sorgen muss, das Gesagte aus der Welt zu schaffen. (Und für völlig unzumutbar halte ich das nicht: auch die Gegenseite benutzt nur Google)

  23. In diesem konkreten Fall wäre es gut gewesen, wenn Newstin automatisiert Einträge löschen würde, die auf einen nichtexistierenden Artikel verweisen. Das sollte technisch nicht besonders aufwendig sein, und ist natürlich auch in deren Sinne. Auf gelöschte Artikel zu verlinken mach keinen Sinn.

  24. Der Fehler von Jako ist so dämlich: Sie hätten Baade unter vier Augen auffordern müssen, den Eintrag bei newstin entfernen zu lassen – möglicherweise auch ausdrücklich mit Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte. Ist nur eine Vermutung, aber ich glaube, er hätte sich entsprechend gekümmert. Und wenn ihnen wieder ein Link untergekommen wäre, hätte er sich eben weiter gekümmert.

    Stattdessen wählt das Unternehmen die Variante Totalausfall. Die Argumentation, die Begründung des erneuten Vorgehens gegen Baade sind so grotesk und weltfremd – das ist erschreckend. Macht mich echt fassungslos. Umso mehr freut mich die Reaktion im Web.

    War wahrscheinlich viel Arbeit, Jako so groß zu machen, dass sie es sich leisten konnten, einen Menschen mit derartigen Abmahnungen zu traktieren. Tja, wünsche dann viel Spaß bei den PR-Aufgaben der nächsten Jahre.

  25. In diesem konkreten Fall wäre es vor allem mal gut zu wissen, was genau denn der Blogger geschrieben hat, um sich ein Urteil bilden zu können. Aber dieser Stein des Anstosses scheint in der Meinungbildung über den Fall kaum eine Rolle zu spielen, ebenso so wie ich auch nur aus zwei Berichten bzw. Blogs über den Fall erkennen kann, dass man sich versucht hat, mit Jako für eine Stellungnahme in Verbindung zu setzen, so wie es sich für einen gestandenen Blogger ebenso gehört wie für jeden anderen Journalisten auch.

    Ich halte es übrigens für sehr wahrscheinlich, dass Jako hier den Bogen überspannt hat. Ob das rechtfertigt, wie eine Horde Wildschweine mit den Reißzähnen voran über ein Unternehmen herzufallen, ist eine andere Frage.

  26. @Haco
    die Unterlassungserklärung wird doch abgegeben.
    und der artikel auf der eigenen seite wird doch gelöscht.
    dazu hat sich der unterlassende dann auch verpflichtet.
    und zukünftig wird der unterlassene doch eine solche äußerung nicht mehr tätigen.
    punkt.

    mehr verpflichtung (für mich als bloggerin) wäre aus dem urteil primär nicht zu ziehen.
    die verantwortung, überall rumzulaufen und den content, der woanders reinkopiert wurde, also quasi ‚entwendet‘ wurde ohne mein zutun und ohne meine einwilligung – wer legt mir die auf?
    das gericht in dem urteil doch nicht!!
    wenn ich mich nach einem VERGLEICH dazu verpflichtet fühle – oder noch schlimmer tatsächlich in dem vergleich etwa verpflichtend zugesagt habe – überall den reinkopierten content wieder löschen zu lassen –> das ist doch eine ganz andere geschichte.

  27. Wer für was haftet, hatte mir mal ein Jurist so erklärt, dass jeder für das haftet, was er publiziert. Die Ausrede, dass es doch nur aus der Zeitung abgeschrieben sei, zähle nicht. Denn ansonsten würde man ja nie ein Gerücht aus der Welt schaffen können.

    Und das gilt natürlich auch für jeden Blogger, wenn er irgendwo etwas abschreibt und weitertratscht. Und damit trägt auch der news-Aggregator eine verantwortung. Alles auf einen Automaten schieben, wäre etwas einfach.

    Was ich allerdings abenteuerlich finde ist, dass Anwälte offensichtlich und folgenlos einfach mal Briefe schreiben können, ohne sich um die Faktenlage zu kümmern. (Wehe, man macht das als Journalist oder Blogger.) Wenn es dann vor gericht kommt, räumt man halt ein, dass man sich geirrt habe und zieht alles zurück. Und die Richter spielen mit, weil sie (beiden Seiten) erstmal keine böse Absicht unterstellen wollen.

    Mir unterstellte mal ein Anwalt, dass ich die Google-Plazierung beeinflusst hätte (Wenn ich das könnte wäre ich reich und hätte die Gegenseite sowas vor OLGs und BVerfG gezerrt. ;-)

    Und nachdem ich alles – wie verlangt – gelöscht hatte, war ich immer noch der Böse, weil ab da die Google-Links ja ins Leere gingen und damit gar nicht klar wäre, worum es beim verbleibenden Google-Anreißtext ging.

  28. Zoey, Sie machen es sich aber leicht!

    Seit wann ist Verlinken/Zitieren von Content verboten?! Deswegen, wie ich schon vorher vorgeschlagen habe, zur Not das (unerlaubte) Verlinken untersagen, ansonsten hat man halt die g e s a m t e Verantwortung zu übernehmen – entweder oder! Sie können doch nicht einfach die Verantworung Ihrer Fehltritte (ob die Abmahnung angemessen ist oder nicht, ist eine andere Sache) auf andere Abschieben:

    Wenn Sie einen Virus aus dem Labor freilassen, können Sie mir nicht erzählen, dass die Sache damit erledigt sein soll, dass das Reagenzglas auf gerichtliche Anordnung eben wieder geschlossen wird. Für alle Erkrankten, die sich nach diesem Zeitpunkt anstecken sind sie also nicht verantwortlich!? Reagenzglas ist doch wieder zu…?

  29. @ Inga
    Darüber habe ich jetzt eben auch gegrübelt und ich stimme Dir voll zu, dass neue Gesetze sicherlich keine Lösungen sind. Es gibt davon schon zu viele und genau die machen das Leben ja so kompliziert.

    Deinen Lösungsvorschlag mit der Versicherung hatte ich auch schon mal. Aber: wenn sie greift wäre das ja im Fall einer Ordnungswidrigkeit (oder sogar einer Straftat). Und ich glaube nicht, dass sich irgendein Konzern darauf einlassen würde eine Dämlichkeit- oder Folgen-aus-Fehlverhaltenspolice anzubieten – obwohl, ich würde die sofort abschließen! Eine Spendenaktion hilf sicher im Bedarfsfall, ja. Aber was machen die, die keine „Lobby“ haben?

    Daher wäre mein Vorschlag halt, dass eine Einzelperson nicht die selbe Höhe zu zahlen hat für eine Abmahnung wie etwa ein Großverlag – so 5-10 Euro oder die Kosten für einen Telefonanruf oder für ein Glas Wasser, das man jemanden ins Gesicht schüttet… Muss man denn heutzutage immer alles aus der juristischen Brille sehen und immer direkt alles verklagen? Vor allen Dingen wenn ich mich an den erst kürzlich geschriebenen Beitrag über Herrn Jakobi erinnere.

    Hat den eigentlich mal einer abgemahnt?

  30. Nur so eine Vision: Blogger A beleidigt. Rechtsanwalt Z mahnt ab. Blogger A zahlt.
    Akt 2: RA Z. braucht ein teures Geschenk für seine Geliebte, ist aber etwas knapp. Macht bei wordpress.com ein Blog auf und kopiert den inkriminierten Text von A hinein und schickt A. eine Rechnung wg. Vertragsstrafe von, sagen wir mal: €5000,- Freundin glücklich, RA glücklich. Blogger A am A…

    Nur gut, dass die Rechtsanwälte in diesem Lande alles ehrenwerte Männer und Frauen sind und diese Vision nie Wirklichkeit werden kann.

  31. @Tellerrand
    ich rede über die rechtskraftwirkung eines unterlassungsurteils.
    sie reden doch über die verantwortung desjenigen, der links auf seiner seite setzt, die zu anderem/fremden content führen, nicht wahr.

  32. @zoey
    Du hattes ja anfangs gesagt, dass du dir nicht vorstellen könntest, dass so eine geforderte Internet-Prüfung vor Gericht bestand haben könnte. Ich weiß es nicht, ob es das könnte. Aber ich wäre mir da eben nicht so sicher. Ich finde die Argumente der Anwälte, dass eine gespiegelter Text eine erneute Meinungsäußerung darstellt, abenteuerlich, aber vor Gericht würde ich es nicht drauf ankommen lassen.

  33. Ich kann den Link (vielen Dank!) zum kritisierten Original nicht ganz lesen, sondern nur den Anfang. Was ich lesen kann: Jako habe sein Logo „von relativer Schei**e zu ganz besonderer Schei**e“ verändert. Ob so etwas, vom Niveau mal ganz abgesehen, noch von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist oder schon Schmähung ist, muss halt ein Jurist entscheiden. Mein Mitleid mit Leuten, die auf diesem Niveau ihre Ergüsse in die Welt schießen und sich dann wundern, wenn auch mal was zurück kommt, hält sich jedenfalls in Grenzen.

  34. @Christian (48): Schon mal von freier Meinungsäußerung gehört? Herr Baade hat diese (zugegebemermaßen nicht sonderlich originellen) Zeilen als Privatmensch in seinem fast nur aus glossierten Einträgen bestehenden Privatblog geäußert. Das hat mit Niveau nichts zu tun! Wer entscheidet, was genügend „Niveau“ hat, um gesagt werden zu dürfen?

  35. @Haco
    hast recht, ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher rechtsgrundlage eine solche weitreichende verpflichtung beruhen sollte.
    das würde ja bedeuten, dass ein gericht für die zukunft eine stetig wirkende vollständige prüfungspflicht auferlegt.
    quasi: gehe hin und pflüge für immer das internet durch, damit auch ja kein schnippsel inhalt wieder auftauchen möge.
    aber, sollte ein medienanwalt andere erfahrungen gemacht haben, lasse ich mich auch eines schlechteren belehren.
    ach ja: es ist natürlich wieder eine ganz andere sache, was diese abmahn-anwälte meinen, von den abgemahnten verlangen zu können…

  36. @Christian
    Ich weiß nicht: der Umgang mit Marken ist immer emotional. Erst durch Emotionen wird die Marke zur Marke. Wenn man etwas toll finden soll, muss man etwas auch doof finden dürfen. Es ist genauso wie bei Musik: wurde schon mal ein Kritiker abgemahnt, weil er schrieb, dass er eine CD Scheiße findet? Und dass Bob Dylan nicht singen kann?

  37. Wo ist das Problem? Wer etwas veröffentlicht, muss dafür auch einstehen. Wenn jemand Unfug verzapft, muss er dafür ebenfalls einstehen. Das ist bei Old-Media so, das ist auch bei Bloggern so. So what?

    Und wenn Zeitschriften, die einen Quatsch geschrieben haben, ihre Auflagen einstampfen müssen, so müssen Blogger ihren Müll dann halt auch im Web einsammeln.

    Wer bloggt, sollte eben wissen, was er für ein Spiel spielt.

  38. Eben. Wenn man den Text von Baade kennt, ist Vorsicht geboten. An Stefans Stelle wäre ich nicht so laut, das mit eigener Erfahrung zu verknüpfen. Baade hat Fehler, schwere und sehr eindeutige Fehler gemacht und musste mE deswegen im ersten Verfahren verlieren.

    Das Problem ist die zweite Klageschrift… das grenzt an Schwachsinn, was Jako sich da leistet. Retten kann Jako sich vielleicht mit solchen Fragen: Wusste Baade, dass sein Text bereits auf anderen Seiten zu lesen ist (oder sein wird), als das Urteil gefällt wurde? Sind seine Texte prinzipiell auf anderen Seiten verlinkt, und wusste er davon?

    Ich weiss, das hilft Baade gar nicht.

  39. @48 die Art und Weise steht ja nicht zur Debatte.

    Wenn ich mal anmerken darf, finde ich beachtlich, dass auch in diesem Fall eine recht grosse Solidarität innerhalb der „Blogosphäre“ zu vermerken war.

  40. In Baades Impressum steht: „Die Inhalte dieses Weblogs unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verbreitung der Inhalte, die über das gesetzlich Zulässige (z.B. Zitate) hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung. Dies gilt uneingeschränkt auch für die RSS-Feeds.“

    Wenn nun ein Newsaggregator den Artikel anreißt um dann auf das Original zu verlinken, ist das m.E. zulässig. Wie schon oben erwähnt, sollten sich Newsfeeds dazu verpflichten ihre Einträge zu löschen, wenn der Artikel nicht mehr existiert, schon aus eigenem Interesse um die Leserschaft nicht zu verärgern.
    Das Problem sollte sich dann zumindest in dieser Konstellation nicht mehr stellen.

  41. @zoey (#18): Nein, es ging nicht um ein Hamburger Gericht.

    @Publisher: Ich weiß nicht, worauf Ihr Kommentar sich bezieht, aber ich habe keinen Unfug verzapft.

    @Christian (#48): Ich kenne den Original-Eintrag von Trainer Baade nicht, aber wenn schon dieser Anfang abgemahnt wurde: Warum soll man nicht veröffentlichen dürfen, dass man ein Logo „scheiße“ findet? Nein, das ist nicht unbedingt das Nivau, das ich mir wünschen würde, aber aus gutem Grund ist nicht alles, was nicht wünschenswert ist, verboten. Zumindest dieser Teil des Eintrages ist meiner Meinung nach eindeutig eine zulässige Meinungsäußerung.

    @grey²³ (#53): Ich verknüpfe doch nur, was offenkundig vergleichbar ist: Jemand gibt eine Unterlassungserklärung ab und wird dann in Anspruch genommen für den entsprechenden Inhalt auf einer anderen Seite.

  42. @grey (53),
    es gab keine Verfahren und es gab keine Klageschrift.
    Wenn Sie von „…hat Fehler, schwere und sehr eindeutige
    Fehler gemacht…“ schreiben, scheinen Sie den Text zu
    kennen.
    Da ich ihn auch gelesen habe, müsste Herr Baade lediglich
    das Wort „Quark“, 2 x das Wort „Scheiße“ und die
    Firmennamen ALDI und LIDL löschen oder ersetzen.

    Herr Bade hat den kompletten Artikel aus dem Blog
    genommen. Das hätte er nicht gemusst!
    Es war ein Fehler, so zu schreiben, wie an den Stammtischen
    in Sportheimen geredet wird.
    Dafür hat er bezahlt und es hätte erledigt sein müssen.

    Die überzogene 2. Reaktion der Firma JAKO ist das,
    was ich tadele.
    Es widerspricht unserem Rechtssystem, für ein und
    die selbe „TAT“ zwei mal bestraft zu werden.
    Das Auftauchen des gespiegelten Textes begründet KEINE
    NEUE „Tat“, weil die Spiegelung nur hat zu einem Zeitpunkt
    stattfinden können, als die Abmahnung / Unterschrift
    noch nicht „Rechtskraft“ erlangt hatte.
    Das unterstelle ich bei einer Juristin als bekannt.

  43. @57
    Ist denn, wie Sie sagen, Stammtischjargon schon justiziabel?
    Man mag sich an der Wortwahl stören, aber ob die Meinung über das Design eines Logos schon geschäftsschädigend ist, ist doch recht zweifelhaft.

  44. @JMK (59),
    ja, da fragen Sie was.
    Das ist wie so Vieles von der Situation und den besonderen Umständen abhängig und wird i.d.R. nur auf Antrag verfolgt.
    (Verleumdung, Beleidigung, Üble Nachrede)
    „Ja, du altes Arschloch, bist du auch hier?“ in fröhlicher Runde ist durchaus im schwäbischen eine herzliche Begrüßung.
    „Mann siehst du heute wieder Scheisse aus, bist du krank?“, würde ich meinem Chef im Casino nicht zurufen wollen.
    Kündigung, fristlos, könnte die Folge sein, abgesegnet durch das Arbeitsgericht.
    Die Sache mit Kläger und Richter halt.

  45. @ Stefan Niggemeier, 56:

    Ich meine mich entsinnen zu können, dass es in diesem Fall über die „freie Meinungsäußerung“ einer Privatperson hinaus geht, da in dem Blog (zwangsläufig) Werbung geschaltet wird… Ist natürlich Blödsinn, aber ich glaube in diesem Kontext ist es, rechtlich gesehen, mit der freien Meinungsäußerung etwas schwieriger…

    Kann aber sein, dass ich absoluten Schwachsinn verzapfe, deswegen klärt mich auf! ;)

  46. EDIT: „Schwieriger“, was den Gebrauch von Schimpfwörtern angeht, wollte nicht ausdrücken, dass bloß „wegen Werbung“ auf einmal Verhältnisse wie in China gelten…

  47. JAKO: Erste Abmahnung: 1085 Euro. Zweite Abmahnung: 5100 Euro. Imageverlust: Unbezahlbar!…

    Wer bis vor kurzem noch dachte, JAKO sei ein Käse, der irrte. Seit gestern aber hat er recht. Anwälte und Web2.0-Laien haben sich wiedermal auf das konzentriert, was sie am besten können: abmahnen und sich blamieren! Wer Lehrstücke mag, sollte……

  48. @Stefan
    D’accord – das ist ja auch die Zwickmühle. Was ich meine: Es geht nicht um das erste Urteil (der Text war beleidigend, nur durch individuelle Einschätzung geprägt, und verfasst von einem, der sich Sportjournalist nennt). Der Punkt ist Jakos Klageschrift im zweiten Teil des Spiels. Wie Jako sich da aufführt, ist beispiellos.

    @ oldman (57)
    ‚Da ich ihn auch gelesen habe, müsste Herr Baade lediglich
    das Wort „Quark”, 2 x das Wort „Scheiße” und die
    Firmennamen ALDI und LIDL löschen oder ersetzen.‘

    Findest du das Wort ‚lediglich‘ nicht etwas schwach? Ansonsten, ja, hatte ich doch geschrieben, das Problem ist die zweite Klage.

  49. @64
    Wo nennt sich Baade denn Sportjournalist?
    Und wie kann man denn ein Logo beleidigen?

    Dann doch noch eine Anmerkung zur, auch meiner Meinung unpassenden, Wortwahl. Wer sein Blog auch nur ein wenig kennt, weiss dass diese Wortwahl eher die grosse Ausnahme, denn die Regel darstellt. Und wenn man sich die Kommentare im Designtagebuch so anschaut…nun ja.

  50. Ob er die erste Unterlassungserklärung hätte abgeben müssen ist fraglich. Ich kann es mir nicht vorstellen.
    Überhaupt nicht vorstellen kann ich mir, daß er für fremder Leute Zitate haftbar gemacht werden kann.

    Auf defensivdeutsch: Ich kann aber auch nicht vollständig ausschließen, daß ein Richter anders entscheidet.

    Ein so großes Risiko persönlich zu tragen ist aber natürlich was anderes, als vom wamen Ofen aus auf den Winter zu schimpfen.

  51. Tja, bis heute wußte ich nicht, dass es Jako Sportartikelzeugs überhaupt gibt. Aber dafür weiß ich jetzt, dass ich, falls ich überhaupt mal zu einer Marke greifen sollte, um diese in Zukunft auf jeden Fall einen großen Bogen mache.

  52. @Usul #10:

    Sie haben mich gründlich missverstanden, wenn Sie glauben, dass ich „das alles natürlich lockerer sehen“ könne, weil ich „selbst nicht betroffen“ sei.

    Wir sind alle betroffen. Und es geht nicht nur ums Internet. Das ganze ist ein grundsätzliches gesellschaftliches Problem. Das man in Blogs vornehmlich die Teil-Probleme thematisiert, die Blogs betreffen, ist nur natürlich.

    Ob Sie ein Auto leasen, sich in einem gemeinnützigen Verein engagieren, ein Haus bauen, Ihre Meinung im Internet kundtun oder eine Versicherung abschließen – Sie tun Dinge, deren tatsächlichen Risiken und Nebenwirkungen Sie sich nicht bewußt sein können.

    Gerechtigkeit und Rechtsprechung scheinen immer weiter auseinanderzudriften. Treu und Glauben, gesunder Menschenverstand, Kaufmannsehre sind Begriffe, die aus einer längst vergangenen Epoche zu stammen scheinen.

    Recht bekommt zu oft der, der wirtschaftlich potenter ist, den längeren finanziellen Atem hat, sich den besseren Vertrag ausarbeiten lässt. Gerade gestern hat mir der Anwalt meines Vertrauens erklärt, dass es unerheblich sei, ob der Lesinggeber sich verkalkuliert habe, in einer „offenen Abrechnung“ müsse ich alle Kosten tragen, die entstanden sind. Punkt.

    Jetzt lesen Sie nochmal:

    Das Leben an sich scheint ein nicht (mehr) kalkulierbares finanzielles Risiko zu sein.

    @Stefan:

    Ich halte es für grundsätzlich falsch, wie Du damals gehandelt hast, würde aber an Deiner Stelle wahrscheinlich genauso handeln. Was für ein Dilemma.

  53. Es ist unfassbar, dass Deutsche nach wie vor im Internet unterwegs sind, ohne ihren Namen und ihre IP vor ihren Staatssicherheitsbehoerden zu verbergen, offenbar weil sie eisern und gegen alle Fakten an die Reformierbarkeit und grundsaetzliche Freiheitsliebe ihres Polizeistaates glauben.

    Das Internet braucht keine Gesetze und keine Gerichte von ausserhalb, erst recht nicht für solche Kinderkacke wie Verleumdung oder Rufschaedigung. Stock und Stein bricht mir´s Gebein, doch Worte tun nicht weh. Die einzig freiheitliche Antwort auf eine Meinungsaeußerung, die mir missfaellt, ist mehr Meinungsaeußerung. Und wenn ein Tyrann dem im Wege steht, dann nieder mit dem Tyrannen!

  54. > Das Internet braucht keine Gesetze und keine Gerichte von ausserhalb

    (a) Das Intenet ist kein Ort

    (b) „Das Internet“ hat dashalb schon Gesetze: Diejenigen, die in der
    „realen Welt“ Für Kommunikationsnetzwerke und Vertrags beziheungen
    bereits gelten.

    (c) Das Internet braucht sehr wohl Gesetze, s. Betrug auf E-Bay,
    Phishing, Abofallen, Spam, Mobbing (Worte können sehr wohl extrem
    destruktiv sein), …

    (d) … es brauch nur keine neuen Gesetze, denn „das Internet“ ist
    kein neues Land.

    > Die einzig freiheitliche Antwort auf eine Meinungsaeußerung, die mir
    > missfaellt, ist mehr Meinungsaeußerung.

    Das ist jetzt verwirrend …

  55. @Stefan Niggemeier

    Meinungsfreiheit nach GG und Einschränkung derselben in Art. 5.2. Eine schöne Demonstration des dadurch verursachten Irrsinns, der immer neuen Irrsinn nach sich ziehen wird. Täusche ich mich, oder waren Sie gelegentlich nicht auch der Meinung, dass man schrankenlose Meinungsfreiheit nicht gewähren dürfe?

  56. @SvenR

    Ah, dann hab ich es falsch herum verstanden. Sie müssen mir aber zugestehen, dass meine Interpretation auch zulässig ist. So ist es halt mit Relativierungen.

  57. @ Scipio (77)
    Weil hier ein Mensch bewusst an die Grenzen seiner Möglichkeiten getrieben wurde? Damit er sein Maul hält? Sind wir hier in China? Deshalb die Aufregung.

    @alle
    Was müsste Jako jetzt eigentlich tun, um sich zu rehabilitieren? Gibt’s da Vorschläge, die über die Aufgabe aller Forderungen an Baade hinausgehen?

  58. @ grey²³

    Öffentliche zur Schauschau Stellung eines Zertifikates einer Fortbildung der Firmenjuristin bzw. des Firmenjuristen im Fach „Grundlagen der menschlicher Kommunikation. Theorie und Praxis“, z.B.

  59. @Stefan Niggemeier

    Sie meinen, wer glaubt, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, muss jede Einschränkung der Meinungsfreiheit billigen? Wie doof ist das denn?

    Na sagen wir mal so: Wer glaubt, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, darf sich nicht wundern, wenn diese Grenzen von Richtern nach Gutdünken gesetzt werden. Der ganze Zauber, den sie oben beschreiben, könnte in einem angelsächsischen Land aus gutem Grund nicht stattfinden.

  60. Wo die DDR Gummiparagraphen wie „Rowdytum“ hatte, da haben wir heute wie „Schmähkritik“, „Bedrohung der wirtschaftlichen Interessen“ und schliesslich die „Störermithaftung“ — um auch dem letzten Blogger oder Forenbetreiber das Maul zu stopfen.

    Still, fast immer geräuschlos, hinter den Kulissen. Manches davon ginge vor Gericht zwar nicht durch, aber dazu muss es erstmal vor Gericht kommen! — Und wer riskiert schon gern tausende von Euro, nur um Recht zu bekommen?

    Dementsprechend ruppig können Anwälte sich hier die Taschen füllen! Selbst wenn sie nicht im Recht sind. Drohen kostet (fast) nichts, und viele Laien dürften ausreichend Angst bekommen, bei bösen anwaltlichen Schreiben.

    Rechtlichen Gefahren setzen sich dabei allenfalls über bei die Stränge schlagende „get-rich-quick“ Massenabmahner aus. Der ganz ’normale‘ Abmahnanwalt tut formell ja nichts Unrechtes, selbst wenn sich die Anschuldigung als unwahr erweisen sollten.

    Übrigens: Bei gerichtlichen Strafen kommt das Geld immerhin der Stadt und ihren Bürgern zugute. Manchmal gar karitativen Einrichtungen. Und dies auch nur, wenn der Beklagte von neutraler Seite für schuldig befunden wird.

    Im gesammelten Abmahn-Unwesen hingegen landen die zu Recht oder Unrecht eingesammelten de-fakto-Strafen als „Kosten/Gebühren“ tituliert direkt in den Taschen der Anwälte, mit effektiven Stundensätzen die quasi immer im dreistelligen Bereich liegen… Berechnet nach einer „Gebühren“-ordnung von-Anwälten-für-Anwälte. Es liegt nahe, wie diese gestaltet ist.

    Dieses Umstand ist übrigens nicht allein Zensursula(CDU) und unserem „Stasi 2.0“-Freund(CDU) anzulasten: Neben dem Merkel ist dafür zu einem guten Teil auch Frau Zypries (SDP) verantwortlich! In den mittlerweile sieben Jahren als Justizministerin hat diese Dame zwar schon allerlei „Sicherheitsgesetze“ durchgezogen bzw. passieren lassen, es bis heute aber nicht geschafft (oder: gewollt), Kleingewerbetreibenden („AGB-Abmahnwahn“) oder gar Menschen mit eigener Meinung (siehe oben) angemessene Rechtssicherheit zu gewähren…

    Zwar haben sogar die „Volksparteien“ schon kapiert, daß auch ihre Söhne und Töchter gelegentlich mal einen MP3 herunterladen oder eine Mickymaus auf die Website stellen und entsprechend reagiert: Gedeckelt auf 100 Euro wurden aber ausdrücklich Abmahnungen a) an Privatpersonen b) in Sachen Uhrheberrecht! Bei freier Meinungsäußerung nützt einem das gar nichts.

    Jeder kleine Blogger wird juristisch bei seinen „Veröffentlichungen“ so behandelt wie ein Blatt mit Millionenauflage. Und wenn er fünf Leser hat. Und sei es so etwas Lapidares wie hübsche oder nicht so hübsche Sportanzüge.

    Ich halte das für keine Versehen und keinen Zufall.
    Meinungsäußerung *soll* in Deutschland hochriskant und teuer sein.
    Und „etablierten“ Institutionen mit eigener Rechtsabteilung vorbehalten.

    Die Deckelung nützt einem als Kleingewerbetreibender (egal wie klein) übrigens ebenfalls nichts: Denn Du bist keine Privatperson. Ist also irgendwo ein Pixelschnippsel auf deiner Website, der nicht Dir gehört (oder eine Marke verletzt, oder, oder…), dann darf abkassiert werden, als ob es kein morgen gibt! Egal wie redlich und ehrbar Dein Geschäft sonst auch sein mag. Und selbstverständlich nach „gewerblichen Sätzen“. ( Wer’s nicht glaubt, war noch nie auf Abmahnwelle.de )

    So bleibt das Internet ein Dauer-Konjunkturprogramm für Riesen[*selbstzensur*], oder nennen wir es sachlich korrekter: Kräftig verdienende Anwälte. Schöner hätte das auch die FDP nicht hinbekommen…

    —————————————
    Da unser Innenministerium (im Gegensatz zur Stasi) nicht über hundertausende von Mitarbeitern verfügt, ist man auf dieses Anwalts-„Söldnerheer“ übrigens auch dringend angewiesen:

    Eine personell eher dünn besetzte Polizei könnte eine derart große Flut von Meinungsäußerern unmöglich nicht in Schach halten… Auch würde eine ohnehin eher schon überlastete Justiz dies nicht bewältigen. Selbst Staatsanwälte würden eine Flut von Bagatellfällen (bekanntermaßen: ähnlich wie bei Filesharing) in aller Regel aus Kapazitätsgründen ablehnen (müssen).

    Nein, da braucht es schon ein Söldnerheer, welches sich über die Opfer auch gleichsam auch finanziert. (Nein, keine unpassenden Nazivergleiche. Aber Vergleiche mit der Antike tun sich schon auf. Oder einem gewissen Herrn Wallenstein…)

    In Politsprech klingt das natürlich anders, da sollen Abmahnungen das Vorgehen „vereinfachen“ und die Justiz „entlasten“. Die Vereinfachung lautet in etwa: „Halt die Schnauze, oder ich mach dich arm.“ ( Hälst Du die Schnauze, mach ich Dich nur um ein paar Hundert Euro ärmer… )

    —————————————
    Der „Streisand-Effekt“ ist zwar schön anzuschauen, bietet aber leider auch keine Lösung:

    Klar, einige Fälle werden in der Blogosphäre, der TAZ oder bei Heise hochgekocht, und dann schiesst sich ein Hersteller/Politiker unter allgemeiner Häme ein wohlverdientes Eigentor…

    Nur: Leider gibt es weit mehr solcher Abmahnungen, als dass jeder Skandal bekannt werden könnte… Und nicht jeder, der solche Methoden nutzt, um Bloggern das Maul zu stopfen, ist auf Image oder Produktumsatz angewiesen… Oder auch einfach nicht bekannt genug: Auf lokaler oder gar Stadtteilebene gibt es keine unabhängige Presse (ausser: Bloggern!). Schon gar nicht mit Engagement und eigener Rechtsabteilung. Die Gefahr, für derartige Angriffe öffentlich gebrandmarkt zu werden, ist somit minimal!

    Zumal sich nach Einschüchterung, Drohung oder gar Unterzeichnen einer „Erklärung“ nur ein Bruchteil der Blogger wehren dürfte! Schon aus Angst, horrende, existenzbedrohende 4- bis 5-stellige Vertragsstrafen aus eben solchen Unterlassungserklärungen zahlen zu müssen… „Moderne“ Diktaturen lassen grüßen.

    —————————————

    Fazit: Schon heute braucht man für echte Meinungsfreiheit in diesem Land ein prall gefüllte Portemonnaie. Und/oder eine Firma mit eigener Rechtsabteilung.

    Wie gesehen, auch ohne allzu auf die Pauke zu hauen. Oder Titanic-like an rechtliche Grenzen zu gehen. Es sei denn, man wäscht sich gründlich das Gehirn, und bloggt künftig über Gänseblümchen oder Kochrezepte. (Wobei selbst Kochrezepte wurden schon abgemahnt…).

    —————————————

    Die Piratenpartei mag kein Allheilmittel und keine Wunderlampe sein. Aber diese Partei zu wählen und ihr beizutreten ist für mich die einzig mögliche Konsequenz!

    ( Ich erkläre diesen Text hiermit gemeinfrei. Er befindet sich in der public domain und darf beliebig zitiert und weiter verwendet werden. )

  61. @ E. Mielke

    Die Piratenpartei ist kein Allheilmittel und keine Wunderlampe. Aber diese Partei zu wählen und ihr beizutreten ist für mich die einzig mögliche Konsequenz!

  62. @ E. Mielke: You made my day. Der Hinweis auf den Rowdytum-Gummiparagrafen ist sehr treffend. Wunderbar. Und entschuldigen Sie bitte, Genosse Minister, dass ich da oben vier englische Worte eingebaut habe.

  63. @ E. Mielke: Zur Hoffnung, die Sie in Blogger setzen wäre anzumerken, das es auch Blogger gibt, die abmahnen und Unterlassungsklagen androhen. Im Einzelfall berechtigt, im anderen Fall überzogen.

  64. @ Inga, 32:
    „Hausverstand“ ist die (wohl vor allem in Bayern und Österreich geläufige) Entsprechung dessen, was man im Englischen „common sense“ nennt. Das gemeinsprachliche deutsche Äquivalent „gesunder Menschenverstand“ missfällt mir aus unerfindlichen Gründen.

  65. @Ille: So unerfindlich sind die Gründe doch gar nicht. Ich mag den Begriff auch nicht,wieviel u.a. weil
    a) er gerne zur Begründung ganz merkwürdiger Ansichten dient,
    b) dabei impliziert, andere Ansichten wären irgendwie ungesund und
    c) es eine Menge gesunder Menschen gibt, die kein bisschen Verstand haben.
    Ich fürchte allerdings, dass es dem Hausverstand nicht besser erginge, sollte er sich eines Tages durchsetzen.

  66. Ille, der Begriff missfällt möglicherweise, weil es mal finstere Zeiten gab, in denen das „gesunde Volksempfinden“, der angebliche kollektive Wille der Volksgemeinschaft, beschworen wurde.

  67. Da ich auch selbst ab und an blogge, hätte ich mal eine Frage: wenn ich einen Artikel zitiere oder auf einen Artikel verweise, der dann später „Opfer“ einer solchen Klage wird, wird dann eigentlich nur der Urheber des Artikels verfolgt oder droht auch mir eine Strafe, weil ich den Artikel weiterverbreitet und somit die Aussage geteilt habe? (Jetzt mal ganz abgesehen davon ob ich evtl die Urheberrechte verletzt habe)

  68. @ Muriel und Anderl:

    Die „unerfindlichen Gründe“ hätte ich wohl mit einem Smiley kennzeichnen sollen. Anderl, die von Ihnen erwähnte Assoziation liegt natürlich auf der Hand.

    Muriel, auch „Hausverstand“ ist nur ein Hilfsausdruck, der gleichwohl zu keinen finsteren Gedankenverbindungen anregt. Vielleicht würde man im konkreten Zusammenhang besser „spontane Rechtsauffassung“ sagen. Das Rechtsempfinden eines Großteils der Bevölkerung (da haben wir also schon wieder ein Volksempfinden) ist ja nicht immer das, was nach unseren Gesetzen Recht ist. Und grundsätzlich ist das aus den bekannten, von Anderl evozierten Gründen auch gut so.

    Im zur Debatte stehenden Fall denke ich allerdings, dass es eine unangemessene Zumutung für einen Publizisten darstellt, alle Winkel des WWW von – ohne seine ausdrückliche Einwilligung erfolgten – Veröffentlichungen seiner Texte reinigen zu müssen. So weit kann eine Haftung meines Erachtens nicht gehen.

    Wäre es da nicht sinnvoller, wenn ein Blogger in bestimmten Fällen zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtet wäre, so wie das bei gedruckten Zeitungen auch der Fall ist?

  69. Also wenn sowas wieder Schule macht, dann nacht Matthes. Das ist doch echt unglaublich, das ist doch die Lizenz um Konkurrenz plattzumachen die einem irgendwie im Weg steht…

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