BGH erklärt Markwort die Pressefreiheit

Das Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und den kritischen Journalismus und eine Niederlage für die Hamburger Pressekammern und den „Focus“-Chef Helmut Markwort: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Ende vergangenen Jahres, dass Marktwort es hinnehmen muss, dass die „Saarbrücker Zeitung“ vor zwei Jahren ein Interview mit Roger Willemsen veröffentlicht hat, in dem er Markwort eine Reihe von Verfälschungen und Fehlern vorwirft. Jetzt hat er die lesenswerte Urteilsbegründung veröffentlicht.

Willemsen hatte im September 2007 im Interview gesagt:

„Unser Verhältnis zur Welt wird zunehmend ironischer und uneigentlicher. Es ist nicht mehr wichtig, ob der Talkshow-Gast ein Problem hat oder es nur fingiert. Als ich anfing, Talkshows zu machen, war das noch der Sündenfall. Einer wie Tom Kummer, der Interviews fingiert und jetzt seine Autobiografie geschrieben hat, löste eine Erosion im Mediengeschäft aus. Heute wird offen gelogen. (…)

Als Chefaufklärer in Sachen Tom gerierte sich damals Helmut Markwort. Bei meinen Recherchen erwies sich der Bock allerdings als Gärtner. Aus der ‚Focus‘-Liste der hundert besten Ärzte war einer schon lange tot und ein anderer saß im Knast, weil er seine Patienten mit Überdosen von Medikamenten versehen hatte. Das ‚Focus‘-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der ‚Bunten‘ erschienen. Außerdem haben wir ein verfälschtes Mitterand-Interview aufgedeckt.“

Die „Saarbrücker Zeitung“ hatte das Interview unter der Überschrift „Heute wird offen gelogen“ veröffentlicht. Markwort wollte diese Formulierung sowie den Satz „Das ‚Focus‘-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen“ verbieten lassen. Er habe niemals behauptet, persönlich mit Jünger gesprochen zu haben.

Die Klage Markworts hatte für Aufsehen gesorgt, weil sie sich gegen die „Saarbrücker Zeitung“ richtete: Das Blatt habe sich die Aussagen Willemsens zu eigen gemacht. Die Hamburger Pressekammern gaben Markwort in den ersten beiden Instanzen Recht. Viele Kritiker fürchteten damals, dass das Urteil dazu führen könnte, dass Journalisten im Zweifel für jede Aussage eines Interviewpartners haftbar gemacht werden könnten.

Der BGH widersprach Markwort und den berüchtigten Hamburger Kammern nun gleich doppelt: Erstens habe die Zeitung sich Willemsens Aussagen nicht zu eigen gemacht und hafte nicht für sie. Und zweitens sei das, was Willemsen gesagt hat (Überraschung!): die Wahrheit.

Einige Auszüge aus der Begründung des BGH:

Durch die Veröffentlichung des Interviews ist die [„Saarbrücker Zeitung“] ersichtlich als bloße Vermittlerin der Äußerungen aufgetreten. Bereits aus der Form der Darstellung ergibt sich für den Leser, dass es sich um die Wiedergabe eines Interviews handelt. Darauf wird auch in der zweiten Überschrift des Artikels hingewiesen. Die Gliederung in Frage und Antwort unter Voranstellung des Namens und die danach folgende Wiedergabe der Antworten machen dies offenkundig. Der Fragesteller hat auch [Markwort] nicht von sich aus zum Thema des Interviews gemacht. (…) Die [„Saarbrücker Zeitung“] hat mithin die in den Antworten enthaltenen Aussagen nicht als eigene verbreitet. (…)

[Die Presse ist] zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Daraus folgt indes nicht, dass der Presse solche Sorgfaltspflichten uneingeschränkt abverlangt werden dürfen. Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG [„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“] geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren. (…)

Die Aussage „Heute wird offen gelogen“ (…) bezieht sich nicht auf den Kläger persönlich, sondern auf Beiträge in dem in der Verantwortung des Klägers liegenden Magazins „Focus“. Mit der Äußerung zieht Roger Willemsen ein Resümee aus den von ihm im Interview geschilderten Missständen in der Medienwelt. So kritisiert er, dass einst fingierte Probleme von Talkshowgästen als „Sündenfall“ gegolten, dann aber die erfundenen Interviews des Journalisten Tom Kummer zu einer „Erosion“ geführt hätten. Die Sinndeutung, die Beklagte behaupte, [Markwort] oder alle im Interview erwähnten Personen würden „offen lügen“, liegt danach auch unter Berücksichtigung der Platzierung des Satzes als Überschrift des abgedruckten Artikels fern. (…)

Kern der Äußerung [Willemsens über das Ernst-Jünger-Interview] ist nicht der Vorwurf, es handle sich um ein vom Kläger frei erfundenes persönlich geführtes Interview, sondern, dass ein bereits zwei Jahre zuvor in der Zeitschrift „Bunte“ abgedrucktes Interview erneut als aktuelles eigenes Interview im Nachrichtenmagazin „Focus“ veröffentlicht worden sei. Diese Aussage erweist sich bei der gebotenen Textanalyse als wahr. (…) Roger Willemsen prangert in dem abgedruckten Interview Lügen der Medien an. Er weist darauf hin, dass der Kläger zwar als „Chefaufklärer“ gegen den Journalisten Tom Kummer aufgetreten sei, Beiträge in dem in der Verantwortung des Klägers liegenden Magazin „Focus“ aber ebenfalls Unwahrheiten enthalten hätten und nennt drei Beispiele dafür. Für diese Vorkommnisse war der Kläger als Chefredakteur des Magazins „Focus“ unabhängig von der umfassenden eigenen Kenntnis der Umstände persönlich verantwortlich. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist die Äußerung von Roger Willemsen, „Das ‚Focus‘-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, …“, nicht dahin zu verstehen, dass behauptet wird, der Kläger habe vorgegeben, selbst Ernst Jünger interviewt zu haben. Dadurch dass der Name des Klägers in diesem Zusammenhang fällt, soll vielmehr die Wirkung des übrigen Textes verstärkt werden, indem „Markwort“ als Synonym für das Magazin „Focus“ verwendet wird. (…) Mithin zielt die Äußerung nicht auf die journalistische Einzelleistung, also wer konkret das Jünger-Interview geführt hat, sondern auf die journalistische Gesamtverantwortung, die der Kläger als Chefredakteur für die jeweilige Ausgabe des „Focus“ innehatte. (…)

Auf Seiten der [„Saarbrücker Zeitung“] ist das Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität von Veröffentlichungen in den Medien und der Aufdeckung von unwahrer Berichterstattung zu berücksichtigen. Zum meinungsbildenden Kommunikationsprozess zählt nicht nur die Veröffentlichung der eigenen Meinung, sondern auch die Information über fremde Äußerungen in der aktuellen Auseinandersetzung um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage. Eine solche Information liegt hier vor. Die Äußerungen sind Teil der von Roger Willemsen in seinem Bühnenprogramm geübten allgemeinen Medienkritik. Wollte man Äußerungen der vorliegenden Art unterbinden, wäre jede öffentliche Diskussion über Themen, die die Allgemeinheit interessieren, in einer Weise erschwert, die mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar wäre.

Ist das ganz erstaunlich?

Ich meine nicht nur, dass der alte „Focus“-Mann, der nächste Woche in Berlin für sein „Lebenswerk“ den Ehrenpreis des „Medium Magazins“ bekommt, es nicht aushält, dass ein prominenter Kritiker immer wieder den Finger in alte Wunden legt (obwohl es längst neue gäbe!), und dass Markwort es in seiner Rachsucht sogar in Kauf nimmt, dass die Pressefreiheit Schaden nimmt.

Ich meine vor allem, dass man in Deutschland bis vor den Bundesgerichtshof ziehen muss, um von Selbstverständlichkeiten zu profitieren wie der, dass bei der rechtlichen Beurteilung einer Äußerung ihr Kontext zu berücksichtigen ist. Und auf Richter zu stoßen, die bei der Abwägung einen Gedanken daran verschwenden, dass es Folgen hat für die Demokratie eines Landes, für die Diskussionskultur, für den Journalismus, wenn jede kritische Meinungsäußerung, jeder Bericht über einen Misstand kaum zu erfüllenden Maßstäben genügen muss.

Wer es sich aber nicht leisten kann, einen teuren Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof durchzustehen, muss sich weiter mit den Urteilen der Hamburger Richter abfinden, deren Entscheidungen regelmäßig darauf hindeuten, dass sie die Meinungsfreiheit für eine größere Gefahr halten als ihren Verlust.

46 Replies to “BGH erklärt Markwort die Pressefreiheit”

  1. „Sire, es gibt noch Richter in Berlin,“sagte der müller.
    Nun gut,es war nicht Berlin,sondern Karlsruhe.Aber dass man bis nach Karlsruhe gehen muss,wenn etwas so eindeutig „wahr“ ist,das ist schlimm.

  2. „war der Kläger als Chefredakteur des Magazins „Focus” unabhängig von der umfassenden eigenen Kenntnis der Umstände persönlich verantwortlich.“

    Sehr gut! Auch schön, dass sie sagen, dass es unerheblich, dass er nie behauptet hat, das Interview selbst geführt zu haben. Es ist dafür verantwortlich und gut,

    Für sein Recht gleich zum BGH zu müssen ist dennoch schade.

  3. um diesen Satz könnte ich einen Tanz aufführen:

    „Dass die Zeitschrift „Focus“ unter der Verantwortung des Klägers stets objektiv wahr berichtet hätte, behauptet der Kläger selbst nicht.“

    manchmal hat die „Juristensprache“ doch etwas Unterhaltendes

  4. Ach, hab ich noch gar nicht mitbekommen. Ich bin ehrlich froh, auch wenn ich nichts anderes erwartet hatte, dass das BGH wieder einmal tatsächlich Recht gesprochen hat.

    Wie sich wohl der Richter Andreas Buske jetzt fühlt? Das ist doch eine 100%ige Schlappe für ihn und die Spruchpraxis seiner Pressekammer.

  5. Das sind wohl die letzten Gefechte eines Helmut Markworts, der gerade dabei ist, sein eigenes Lebenswerk mit dem Hintern einzureißen. Das Älterwerden und Nicht-Lassen-Können hat manchmal, wie es scheint, tragische Züge.

    Für die Saarbrücker Zeitung, mehr noch für den exzellenten Proust-Kenner Willemsen freut mich der Richterspruch sehr.

  6. Wohin Sie auch reisen, treets isst schon da.
    Wenns mal länger dauert… pack Dir ’n Snickers.

    @treets: Sie betreiben Sozio-Rassismus. Wie alt ist Helmut Markwort? Was wissen Sie vom Älter-werden und vom (Nicht)-Lassen-Können? Was haben Sie gegen den Hintern von Herrn Markwort? Aber was ist sein Lebenswerk?

  7. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG [„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und BILD frei zu äußern und zu verbreiten…“

    Das ist mir so noch nie klar gewesen. Damit sind die ja aus dem Schneider.

  8. Dass man bis zum BGH gehen muss, um ein einigermaßen nachvollziehbares Urteil zu bekommen, war doch schon immer so. Ich erinnere mal an die Mescalero-Affäre.

  9. Mir gibt dieses BGH-Urteil ein bisschen den Glauben an die Medienkompetenz deutscher Gerichtsbarkeit zurück, den nicht zuletzt die Hamburger „Kammer des Schreckens“ immer wieder stark erschüttert hat in den vergangenen Jahren.

    Bei aller Freude und Erleichterung über diesen Urteilsspruch bleibe ich aber doch an einem kleinen Stolperstein hängen:

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist die Äußerung von Roger Willemsen, „Das ‚Focus’-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, …”, nicht dahin zu verstehen, dass behauptet wird, der Kläger habe vorgegeben, selbst Ernst Jünger interviewt zu haben. Dadurch dass der Name des Klägers in diesem Zusammenhang fällt, soll vielmehr die Wirkung des übrigen Textes verstärkt werden, indem „Markwort” als Synonym für das Magazin „Focus” verwendet wird.

    Nach meinem Text-Empfinden ist das eine sehr wohlwollende und wackelige Lesart, der ich nicht so ganz zu folgen vermag, auch wenn ich kein Sympathisant von Helmut Markwort bin (notabene: ich habe in den 90er Jahren gelegentlich für „Focus“ geschrieben). Das Gericht hält es m.E. zwar völlig zu Recht für entscheidend, dass Helmut Markwort als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts auch für diese Ausgabe mit dem fraglichen Interview zeichnete. Willemsens Zuspitzung, Markwort wolle dieses Interview geführt haben, wird dadurch aber auch nicht richtiger, und ich finde diese Formulierung nach wie vor ziemlich fahrlässig.

    Meinem Rechtsempfinden hätte es daher nicht diametral widersprochen, wenn Willemsen für diese Behauptung zumindest eine Unterlassungserklärung hätte abgeben müssen. Aber insgesamt bin ich natürlich froh, dass der BGH so entschieden hat.

  10. @mark793 #11
    das ist ja der punkt:
    markwort hat ja gar nicht den willemsen persönlich angegriffen!
    willemsen selber sollte gar keine unterlassungserklärung abgeben müssen. markwort hat nur den zweitverwerter angegriffen.
    die bgh-formulierung ist zwar ein bißchen weich, aber sie ist in diesem zusammenhang als gesamtschau-beurteilung doch absolut vertretbar.
    und wenn das der bgh vertritt – dann um so besser.

  11. Dieses Zitat verstehe ich nicht. Kann mich jemand aufklären?

    „Die Aussage „Heute wird offen gelogen” (…) bezieht sich nicht auf den Kläger persönlich, sondern auf Beiträge in dem in der Verantwortung des Klägers liegenden Magazins „Focus”. Mit der Äußerung zieht Roger Willemsen ein Resümee aus den von ihm im Interview geschilderten Missständen in der Medienwelt. So kritisiert er, dass einst fingierte Probleme von Talkshowgästen als „Sündenfall” gegolten, dann aber die erfundenen Interviews des Journalisten Tom Kummer zu einer „Erosion” geführt hätten. Die Sinndeutung, die Beklagte behaupte, [Markwort] oder alle im Interview erwähnten Personen würden „offen lügen”, liegt danach auch unter Berücksichtigung der Platzierung des Satzes als Überschrift des abgedruckten Artikels fern. (…)“

  12. Markwort meint, wenn über dem Interview steht, „Heute wird offen gelogen“, und Willemsen in dem Interview neben vielen anderen Beispielen auch über die Täuschungen und Fehler des „Focus“ spricht, dann bedeute das, dass Willemsen mit dem Satz „Heute wird offen gelogen“ konkret (auch) ihn, Markwort, meint. Der BGH widerspricht.

  13. [Erstaunlich], dass man in Deutschland bis vor den Bundesgerichtshof ziehen muss, um von Selbstverständlichkeiten zu profitieren […]

    Das ist so bitter. Und verletzt meinem Rechtsverständnis nach auf das Übelste den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Aber was weiß ich als Laie schon von solchen Dingen? Dafür gibt es schließlich Juristen.

    Warum denke ich gerade an den Fall Weinreich? Ach ja, Dr. Zwanziger ist Jurist.

  14. Bei allem Ärger, den auch ich hin und wieder in Hinblick auf die Hamburger Rechtsprechung verspüre, finde ich diese BGH-Entscheidung eher einen Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaates und nicht als Ärgernis bzgl. des aufwändigen Instanzenweges. Es ist nun einmal so, dass unser Rechtsstaat den Weg durch die Instanzen vorsieht, wenn einer Partei ein Urteil nicht „gefällt“. Dass der BGH häufig als (auch örtlich) distanziertes Korrektiv eingreift, ist ein Zeichen des funktionierenden Rechtssystems. Ich bin nach wie vor auch ein Anhänger des Prinzips des Verzichts auf Richterschelte. Ich unterstelle keinem deutschen Richter vorsätzliche Rechtsbeugung oder -bruch. Jede/r Richter/in wird nach bestem Wissen und Gewissen Recht sprechen.

  15. Ich muss Georg absolut Recht geben: In einem Rechtsstaat gibt es einige unangenehme Dinge: Meinungsfreiheit für Idioten etwa und eben unabhängige Richter. Wenn man die Hamburger Spruchpraxis einfach „ändern“ könnte wäre etwas faul im Staat. Den Preis einigiger *facepalm*-Urteile muss man bezahlen, leider. Oder gibt es Abhilfe?

  16. An schneeverwehten Tagen wie diesem sind es solche Meldungen, die einem ein mindestens ebenso wohlig-warmes morgendliches Gefühl im Bauch geben, wie heisser Kaffee oder eine Katze auf den Beinen.

  17. @18, 19
    Vorausgesetzt, man hat das nötige Kleingeld für den Marsch durch die Instanzen. Otto Normalblogger ist das in der Regel nicht möglich und ich würde mich daher besser fühlen, wenn bereits in der ersten Instanz die entsprechenden Urteile gefällt würden. Hamburg torpediert mit seinen Urteilen den Rechtsstaat. So sehe ich das.

  18. Allgemein betrachet gilt: Dieses“ Auf „und „Ab „bleibt im Dauertrapp!

    Und ob die frischen kritischen Köpfe irgendwann doch den älteren weniger Kritikkompatiblen Köpfen das Wasser abgraben.Das sei ja auch dahingestellt. So verbucht jeder das für sich,was am ehsten seiner Auffassung entspricht.Soweit wohl doch „normal.“

    Weil wer lässt sich schon durch irgendwelche Störgerräusche, von seinen Pfründen wegdrücken ?!? Am Ende will jeder überleben. Da kann man Empfindenslagen,Rechtslagen und eigentlich gängige Vorgänge diskutrieren. Die Relevanz ist dann allendhalben ohne festen Boden. Und das ist sehr bemerkenswert…..^^

  19. Angesichts der gegenwärtigen Zustände in unserem Rechtssystem, die zunehmend dazu führen, daß die Meinungsfreiheit immer mehr zu einem frommen, aber illusionären Wunsche verkommt, vor allem durch die Rechtsprechung aus Hamburg, jedoch auch andernorts, des weiteren durch die unseligen Abmahnmöglichkeiten und deren exzessive Anwendung (das Beispiel Weinreich wurde ja bereits genannt, call-in-tv.net wäre ein weiteres), die sich auch bis in dieses Blog hinein auswirken (Wo ist denn der Beitrag „Anrufen & Verlieren“ vom 2. Dezember des letzten Jahres geblieben? Wir erfahren es nicht, vermutlich, weil wir es nicht erfahren dürfen) neige ich immer mehr dazu, den Schutz etwaiger Persönlichkeitsrechte vor einem „falschen“ Worte weitgehend für abschaffungswürdig zu erachten,stattdessen das Gegendarstellungsrecht zu stärken.

    Was nützt einem vermögenden und oft fälschlicherweise, wie wir alle wissen, Beklagten oder einem „bespendeten“ solchen der Gang durch die Instanzen und dessen erfolgreiche Beendigung Jahre später in einer aktuellen Debatte? Richtig, gar nichts. Was nützt es nun der Debatte selbst? Richtig, ebenfalls nichts. Nützt es der Wahrheit? Natürlich auch nicht.

    Will man nun wirklich noch eine Abwägung eines eventuellen Nutzens bei jenen vornehmen, die entsprechende Mittel nicht aufzubringen vermögen, auch nicht durch Spenden? Wir wissen, wie diese ausfiele.

    In beiden Fällen jedoch ist das Ergebnis Selbstzensur, Sebastian (#16) hat es erwähnt. Selbst wenn man den Prozeß

    1. führen kann (finanziell)

    2. führen kann (psychisch und physisch)

    3. vielleicht gewinnt (das ist in Deutschland auch in scheinbar klaren Fällen wirklich nicht sicher)

    man scheut dennoch den Wiederholungsfall und übt Selbstzensur. Oder man wandert virtuell aus.

    All dies schadet.

    Den Menschen. Und unserem Lande.

    Sicher, das Urteil ist gut. Wobei sich mir schon nicht erschließt, warum überhaupt eine Zeitung haften soll, für das, was ein anderer in einem Interview sagt, wenn sie es doch deutlich als Interview kennzeichnet. Nein, eine Zeitung muß auch eine offensichtliche Lüge, die ein Interviewpartner äußert, ungeprüft drucken dürfen! Denn dies hat dieser nunmal gesagt! Ein Interview ist ein Gespräch, der Abdruck dokumentiert dies. Dabei sollte eine Zeitung beim Wortlaut bleiben, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

    Die Meinungsfreiheit wiegt schwerer als der Schutz einer Person vor irgendeiner Kränkung (auch wenn sie religiös abgeleitet sei) und sogar schwerer als der Schutz vor einer Lüge, letzterer könnte man mit verbesserten Gegendarstellungsmöglichkeiten vorbeugen.

  20. immerhin, ein solcher fall hat natürlich prinzipiell schon auch eine korrigierende „wirkung“, und sei es nur über den mechanismus, dass er in einem theoretischen, ähnlich gelagerten fall (der beispielsweise wieder im gefürchteten hamburg ausgetragen würde) als präzedenzfall dienen kann.

    sowas sollte sich auch ein hamburger richter nicht ohne weiteres verschliessen können.

    so gesehen „kann man da schon etwas tun“, und es wurde gerade getan.

  21. „Die Hamburger Pressekammern gaben Markwort in den ersten beiden Instanzen Recht.“

    Die „Kammern“ der Oberlandesgerichts als Berufungsinstanz heißen allerdings Senate. ;-)

  22. So, das war jetzt Buskeismus die xy-zigste. Ich glaube auf Heise gab es vor einem halben Jahr einen Artikel, der darlegte, daß noch jedes Urteil aus Hamburg vom BGH „gekippt“ wurde. Es fällt mir schwer #18 und #19 zuzustimmen, solange unter solventen Klägern die Auffassungherrscht, „gehen wir mal nach Hamburg“. Dieser, mit unkalkulierbaren finanziellen und psychischen Folgen einhergehenden Bedrohung können nur wenige standhalten. Als freier Autor allemal. Wenn nahezu ausschließlich eine bestimmte Kammer instrumentalisiert wird, u. a. das Presserecht systematisch auszuhöhlen, erscheint mir diese Ethikkeule „nach bestem Wissen und Gewissen“, die auch schon Old Schwurhand gefiel, geradezu lächerlich.

  23. @mosley

    Nicht einmal eine solche positive Wirkung ist zu erwarten. Bisher zumindest war noch jeder Fall dann eben doch „ganz anders“.

    Und allmählich müßte diese „korrigierende Wirkung“ auf den Herrn Buske nebst Entourage in Hamburger Urteilen sichtbar werden, so oft, wie denen schon ihre Urteile höchstrichterlich um die Ohren gehauen wurden. Wird sie aber eben nicht.

    Der Mann ist resistent, chronisch. Leider. Der hat ein grundsätzliches Problem mit der Meinungsfreiheit.

    (@Herr Buske, das ist jetzt keine Tatsachenbehauptung, lediglich mein deutlicher Eindruck, sprich, meine Meinung.)

  24. @Peter Viehrig)
    Wo ist denn der Beitrag „Anrufen & Verlieren” vom 2. Dezember des letzten Jahres geblieben? Wir erfahren es nicht, vermutlich, weil wir es nicht erfahren dürfen
    Ja, das ist eine gute Frage. Sie können ja mal eins und eins zusammenzählen.
    In der Tat ist das ein schönes Urteil, und manche Sätze kann man auf andere Fälle übertragen („Wollte man Äußerungen der vorliegenden Art unterbinden, wäre jede öffentliche Diskussion über Themen, die die Allgemeinheit interessieren, in einer Weise erschwert, die mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar wäre.“) Nur, wenn eine gewisse Kammer noch ncht mal in der Lage ist, zu erkennen, was „Interview“ bedeutet oder mit welchen Formulierungen jemandem etwas in den Mund gelegt wurde und mit welchen eben nicht, wie soll diese Kammer dann etwas so kompliziertes wie ein Urteil des BGH interpretieren? Eine Frage, keine Unterstellung.

  25. Die (aktive) Rolle diverser [sic!] FOCUS Redakteure im engeren Zusammenhang mit dem BND wird auch noch zu erörtern sein. Und das, früher oder später. Aber bestimmt!

    CHEERS!

  26. @peter viehrig:

    das wusste ich nicht. das ist dann tatsächlich ärgerlich bis skandalös.

    nun ja, dann bleibt tatsächlich nur noch die nächste gesellschaftliche instanz in unserem staat, die presse. qualitätsjournalisten vor! der mann gehört zum thema gemacht, eine öffentliche debatte gehört angestossen.

  27. @mosley

    Nur als recht anschauliche Anekdoten am Rande

    http://www.internet-law.de/2010/01/provider-sollen-starker-in-den.html

    die wieder einmal deutlich machen, es ist augenscheinlich ein Webfehler (von weben, nettes, aber falsches Wortspiel) im System selbst. Und dieser ist in den Köpfen etlicher Juristen zu finden, die allzu willfährig für die Politik (als „Ameisen“ im jeweiligen Ministerium) und weitere, unter anderem die Verlage, Grundrechte und Verfassungsprinzipien dieses Landes in den Orkus entsorgen. Das geht ganz flott und fast unbemerkt, da geht beispielsweise (nun in Köln) ganz beiläufig die Unschuldsvermutung den Bach runter. Noch wird solches wahrscheinlich korrigiert, irgendwann, in einigen Jahren vermutlich.

    In dem Video nun, auf welches der inzwischen gelöschte Artikel Stefan Niggemeiers verlinkte, fehlte lediglich die Erwähnung eines kleinen Details. Das darin kritisierte Unternehmen, die Mass Response GmbH, hatte einige Sendungen, aus denen eindrückliche, wenn auch langatmige, Ausschnitte gezeigt wurden, nicht selbst produziert, sondern lediglich produzieren lassen. Das reichte (diesmal wieder den Hamburger) Richtern für eine voraussichtlich mehrmonatige bis mehrjährige Zensur, verknüpft mit all den Folgen, die so etwas hat, vor allem sind das natürlich Kosten für den Beklagten. Ohne, daß dies den Kern der Vorwürfe auch nur ansatzweise entkräften würde, wie man bei dem Video „Schwarze Schafe“ sehen kann:

    http://fernsehkritik.tv/extras/#extra-16

    Wenn Sie knapp 12 Minuten erübrigen können, schauen Sie mal rein. (Danke für den Link, @Twipsy!)

    Für all das hier nur angerissene scheint mir die Hoffnung auf eine „biologische“ Lösung durch Pensionierung der entsprechenden Entscheidungsträger und ihrer Vorbereiter, wo auch immer sie jeweils sitzen, nicht überzeugend genug. Bisher wächst mir zu wenig Grundrechtsbewußtsein nach, jedenfalls dort, wo es entscheidend darauf ankäme.

    Ja, Sie haben recht, das ist eigentlich ein Thema für Qualitätsjournalisten, oder vielmehr, das sollte es sein.

    Momentan wettert es hier aber mehr, und frau brüstet sich.

    Und vorwerfen will ich das nicht: Gut angepackt kann die öffentliche und lautstarke Auseinandersetzung mit der obigen Problematik nämlich tatsächlich die Existenz kosten.

    Viele Grüße

    Peter Viehrig

  28. Falls mein Kommentar tatsächlich dereinst aus der Moderationsschleife herausfinden sollte, kleine Korrektur:

    Richtigerweise müßte es „Kosten für den Adressaten der Abmahnung“ heißen.

  29. @23/Peter Viehrig
    Die Meinungsfreiheit wiegt schwerer als der Schutz einer Person vor irgendeiner Kränkung (auch wenn sie religiös abgeleitet sei) und sogar schwerer als der Schutz vor einer Lüge, letzterer könnte man mit verbesserten Gegendarstellungsmöglichkeiten vorbeugen.
    Auch auf die Gefahr hin, als Miesepeter zu gelten, aber da möchte ich doch widersprechen. Die Rechtssituation ist ja über Jahre geschaffen worden, um Boulevard-Medien die lügenhaften Behauptungen zu erschweren. Und wenn Sie sich in die Lage eines Betroffenen hineinversetzen (der jetzt nicht unbedingt ein Prominenter sein muss), der von einem Presseorgan denunziert und/oder beschuldigt wird – dann würden Sie vielleicht die Vorzüge einer einstweiligen Verfügung auch schätzen.

    Dass – wie fast alles – diese Maßnahmen inzwischen sozusagen „mißbraucht“ werden um unliebsame Aufklärung zu behindern, steht auf einem anderen Blatt. Das Prinzip halte ich aber durchaus für richtig.

    Im übrigen ist die von ihnen beschriebene Problematik der Prozeßandrohung (und damit verbundenen finanziellen Risiken) nicht unbedingt auf den Journalismus beschränkt. Ich kenne ein Beispiel eines weltweit agierenden, großen Unternehmen, welches fast unverholen einen kleinen Wettbewerber mit der Androhung von rechtlichen Schritten droht, weil dieser angeblich falsche vergleichende Werbung praktiziert habe (mehr kann und möchte ich zu diesem „schwebenen Verfahren“ nicht sagen). Sobald es dazu käme, würde die Festlegung des Streitwertes die kleine Firma erheblich in Schwierigkeiten bringen (hieran bemisst sich dann bspw. ein Anwaltshonorar). Auch wenn in vielleicht acht oder zehn Jahren letztinstanzlich dem Kläger nicht entsprochen würde, ist der Beklagte bis dahin längst pleite. Tatsächlich dürfte der Konzern aber eine rechtliche Auseinandersetzung gar nicht anstreben. Aber durch die Drohung erreicht er sein Ziel trotzdem.

  30. Lieber Herr Keuschnig,

    schön, daß Sie hergefunden haben! Bevor ich Ihnen ausführlicher entgegne, hätte ich es doch noch gern, daß ein Kommentar von mir in diesem Thread, der seit vielen Stunden in der Moderationsschleife hängt, aus dieser befreit wird, oder daß ich Kenntnis darüber erhalte, daß er nicht freigegeben wird. Andernfalls läuft die Debatte für mich „irgendwie falsch“, was Sie sicher verstehen werden.

    @Stefan

    habe ich jemals mißbräuchlich Links gesetzt? Es legt die Diskussion unter Umständen komplett lahm (jedenfalls für mich), wenn man viele Stunden der (dann ja stets ungewissen!) Freigabe harrt.

  31. @Stefan Niggemeier

    „Ich entschuldige“, so könnte jetzt die passend flapsige Antwort meinerseits lauten. Wobei ich Ihnen ja überhaupt nicht vorwarf, ein paar Stunden nicht am Rechner zu sitzen. Ich verlieh meinem Unmut darüber Ausdruck, daß die Freischaltung meiner Kommentare jüngst an mir nicht ersichtliche Unwägbarkeiten geknüpft wird. Gelegentlich erscheinen meine Kommentare sofort, wie bei den anderen auch. Zu anderen Zeiten wieder nicht. Wenn meine Kommentare externe Links enthalten, landen diese häufiger längerfristig in der Moderationsschleife, enthalten sie „interne“ Links auf Beiträge in Ihrem Blog, inzwischen ebenfalls. (Das war jedoch einmal anders, soweit ich mich entsinne.) Schließlich ergeht es in letzter Zeit meinen linkfreien Kommentaren häufiger genauso. (Ja, ich weiß, die Troll-IP…)

    Das darf mich aber schon noch nerven?

    Ich würde mich ja bei Ihnen registrieren, meinethalben auch einschließlich der postalischen Übersendung einer notariell beglaubigten Ausweiskopie, wenn es denn ginge und dann etwas brächte.

    Und all diese Schwierigkeiten und das darausfolgende wechselseitige „Anblaffen“ gründen eigentlich ausschließlich auf der extrem unsicheren Rechtslage in Deutschland, womit wir wieder beim Thema sind.

    @Gregor Keuschnig

    Zunächst einmal müßten Sie sich schon sehr anstrengen, um mir zum „Miesepeter“ zu werden… :-) Daß wir unterschiedlicher Meinung sind, das hatten wir ja schon häufiger, das macht Sie mir nicht dazu.

    Daß die Entstehung dieser Rechtslage der Bekämpfung der Auswüchse der Boulevard-Medien zu danken sei, halte ich für eine Fama. Bestenfalls.
    Es wäre ein leichtes, die Boulevard-Medien mittels Gegendarstellungen zu zügeln. Eine Lüge auf Seite 1 bringt die Gegendarstellung auf Seite 1, gleiche Größe der Überschrift, gleiche Größe des Artikels im selben Schmierblatt. Dies in einem kostengünstigen Eilverfahren (Viele binnen 14 Tagen, eine Lüge ist ja in der Regel für den betroffenen schnell nachzuweisen) erzwungen, hätte beispielsweise den Mythos „Bild“ längst als das entlarvt, was er ist.

    Vielmehr handelt es sich doch längst um einen Selbstläufer, der sich unentwegt und erstaunlicherweise auch wenig reflektiert selbst nährt und antreibt und dabei auswächst, ein Perpetuum mobile der Jurisprudenz.

    Daß diese Auswüchse nicht auf die Medien allgemein beschränkt sind, ist mir bekannt. Auch ich kenne dem von Ihnen geschilderten vergleichbare Fälle. Jedoch sind die Gefahren bei den Medien ungleich größere, weil sie sofort die gesamte Gesellschaft betreffen. Wenn ein Datenschützer meint, die bei der Abgabe eines Kommentars in einem Blog hinterlassene IP-Nummer gehöre zu den persönlichen Daten, deren Speicherung durch den Blogger der einzeln einzuholenden ausdrücklichen Zustimmung des Kommentators bedürfe, ein Wichtigtuer hingegen meint, das Internet, zumal ein Blog, sei ein besonderer Gefahrenherd, der einer besonderen, ständigen Aufsicht und Kontrolle zu unterwerfen sei, nämlich einer Vorabzensur, und ein solcher Wichtigtuer mit dem Geist karierten Papiers dies dem ganzen Land oktroyieren kann, weil er eine Robe trägt, dann landen wir im Ergebnis bei Zuständen, wie wir sie jetzt eben fast schon haben.

    Ich sehe das ähnlich wie Broder: Lieber ist mir, die sogenannte „Auschwitz-Lüge“ wird straffrei, als wegen einer permanent präsenten Meinungspolizei und Abmahnindustrie mit Ihnen nicht mehr streiten zu können. Und zwar ohne Blatt vor dem Munde!

    Viele Grüße

    Peter Viehrig

  32. @39/Peter Viehrig
    Ich glaube schon, dass die sogenannten Caroline-Urteile (die sich zunächst auf unerlaubt veröffentlichte Bilder beziehen) durchaus mit eine Rolle bei ähnlich gelagerten „Fällen“ spielten. Und meines Wissens gibt es entsprechende Gegendarstellungs-Regularien durchaus. Einstweilige Verfügungen gibt es ja u. a. deshalb, weil einige Presseerzeugnisse diesen Gegendarstellungswünschen nicht entgegenkommen. (Zugegebenermaßen werden sie allerdings immer mehr als Verhinderungsinstrument eingesetzt.)

    Das Internet hat durch sein „Nicht-Vergessen“ der ganze Sache eine neue Dimension gegeben. Während Behauptungen in Zeitungen oder Fernsehfilmen irgendwann vielleicht vergessen wurden, ist dies im Zeitalter von Suchmaschinen nicht mehr ganz so einfach. Im Prinzip kann jeder erst einmal irgendetwas über Sie (oder mich) behaupten, dies auf seinem Blog stellen und damit eine treffliche Denunziationswalze lostreten. Da helfen auch Gegendarstellungen nicht unbedingt, die durch Suchmaschinenalgorithmen oft genug erst in den hinteren Regionen zu finden sind.

    Jedoch sind die Gefahren bei den Medien ungleich größere, weil sie sofort die gesamte Gesellschaft betreffen.
    Das ist auch nur bedingt richtig. Wenn in der Wirtschaft durch Androhungen (falsch begründeter) prozessualer Risiken ein Alternativprodukt unterdrückt wird, hat dies sehr wohl Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft, weil dadurch monopolitistische Strukturen künstlich aufrecht erhalten werden. Vor allem wenn es sich um Medizinprodukte oder Produkte des täglichen Bedarfs handelt. Die Fokussierung auf den Medienbereich liegt in diesem Blog zwar nahe, aber Journalisten und Medien neigen gelegentlich dazu, sich selbst auch ein bisschen zu überschätzen (der Hausherr ist davon übrigens eindeutig ausgenommen).

    Ich möchte in die düstere Stimmung von „Vorabzensur“ u. ä. nicht einstimmen. Der vorliegende Fall hat natürlich dahingehend eine besondere Note, weil im Zweifel das Medium, welches ein Interview abdruckt, vorher alle Sachverhalte zu prüfen gehabt hätte. Das wäre in der Tat sehr merkwürdig geworden.

    In der sogenannten „Auschwitz-Lüge“ wird der Tatbestand der Volksverhetzung durch diese Behauptung als schwerwiegender bewertet als das Recht, diese „Meinung“ zu vertreten. Broders Intentionen, diesen Tatbestand fallenzulassen, sind natürlich andere als mit Neonazis Diskussionen zu begehen.

  33. […] BGH erklärt Markwort die Pressefreiheit Das Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und den kritischen Journalismus und eine Niederlage für die Hamburger Pressekammern und den „Focus”-Chef Helmut Markwort: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Ende vergangenen Jahres, dass Marktwort es hinnehmen muss, dass die „Saarbrücker Zeitung” vor zwei Jahren ein Interview mit Roger Willemsen veröffentlicht hat, in dem er Markwort eine Reihe von Verfälschungen und Fehlern vorwirft. Jetzt hat er die lesenswerte Urteilsbegründung veröffentlicht. Quelle: Stefan Niggemeier […]

  34. Naja, das mit dem Rechtsweg bis zum BGH is in diesem Fall doch ne gute Sache – so wird der Denkzettel für den Herrn Markwort gleich noch mit 3mal höheren Gerichtskosten versüßt ;)

    In dem Sinne: durchhalten gegen die Zensurkammer, auch wenns schwer fällt – der Bummerangeffekt bei den Kosten wird sich dann bestimmt auch bald mal rumsprechen = )

  35. Bei solchen Katastrophen gibt es immer viel zu lernen. Leider sind die meisten Leute überheblich und arrogant. Vor allem die hohen Tiere. Die blocken dann ab und suchen nicht die Schuld bei sich selbst. Das ist dann das Problem. :/

  36. #43 Da will wohl jemand sein Guglränking erhöhen.. Wie peinlich. Wenigstens Mühe geben beim nächsten Mal.. tss..

  37. Sehr schön, wieder eine Schlappe für Buske & Co. Nur schade, dass man für solch ein Urteil sehr viel Geld und Zeit erstmal investieren muss, wobei ersteres beim letzten erfolgreichen Gefecht erstattet wird. Die Zeit und Nerven hingegen sind verloren. Schade, denn so etwas simples hätte auch gleich in der ersten Instanz entsprechend abgehandelt werden.

    Btw. kriegen Buske & Co. für solche Freu(n)desdienste eigentlich etwas außer ihren Lohn?

  38. Hamburg, Hamburg, immer wieder Hamburg…

    Okay, die brd-Justiz hat sowieso Titel eingeheimst wie „Saustall“, „Rechtsbeugermafia“, „gefährlichste kriminelle Vereinigung“ usw. usf. Aber Hamburg ragt selbst da noch hervor – Stichtwort „Buskeismus“. Indem – zumindest recht viele – eklatante Fehlurteile speziell aus Hamburg vom bgh wieder aufgehoben werden – *OHNE* dass in Hamburg wirklich etwas geschieht, wird die Sache nur immer perverser.

    Pater Rolf Hermann Lingen
    römisch – katholischer Priester

Comments are closed.