Kurz verlinkt (19)

Wie kann man eigentlich erkennen, ob eine Äußerung gegen Persönlichkeitsrechte verstößt? An sich geschützte Meinungsäußerungen können etwa leicht in unzulässige Tatsachenbehauptungen umgedeutet werden. Nach gegenwärtiger Rechtsprechung ist das doch selbst für Experten faktisch unmöglich, die Meinung der Rechtsprechung vorher zu sagen.

Buske: Nicht bei uns. Wir verbieten praktisch immer.

Telepolis hat kein Interview mit dem Vorsitzenden Richter der Hamburger Pressekammer, Andreas Buske, geführt. Leider ist ungefähr alles, was er nicht sagt, keine Satire.

[Disclosure: Unter dem Vorsitz von Buske hat das Hamburger Landgericht in Sachen Callactive gegen mich entschieden.]

27 Replies to “Kurz verlinkt (19)”

  1. „Sicherheitshalber distanziert sich der Heise-Verlag vom Inhalt dieses Interviews. Hilfsweise wird bestritten, dass es überhaupt stattgefunden hat. Vermutlich ist es frei erfunden.“

    Grandiose Idee. Und auch wenn es so aussieht: Dies ist kein Kommentar, und gibt nicht notwendigerweise die Meinung meiner früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitgeber wieder.

  2. Da das Interview bei Heise unter ‚Glosse‘ eingeordnet wurde, bin ich mir nicht ganz sicher, ob Herr Buske das alles vielleicht doch nicht nicht gesagt haben könnte.

  3. es könnte sich um eine zutreffende aussage handeln. damit auch um eine angemessene antwort auf die frage. mir graust dann aber bei der weiteren interpretation. sehr.

    .~.

  4. Ganz schön hart die Bräuche in Hamburg. Komisch dass die „Bild“ Zeitung erst jetzt weggezogen ist…

  5. Bei allem Verständnis, mal so richtig Dampf abzulassen, aber ich glaube, dass eine solche Satire (so gelungen sie auch sein mag) im Interesse der „Sache“ nicht unbedingt zielführend ist. Bei Richtern gibt es einen gewissen Korpsgeist…

    Das „Problem“ liegt auch darin, dass Richtern ein derart grosser Interpretationsspielraum von der Politik offensichtlich zugestanden wird.

  6. Das ist ein Meisterwerk, zum todlachen und gleichzeitig richtig traurig. Denn das würde wohl auch so aussehen, wenn es tatsächlich geführt worden wäre.

    P.S.: Dieser Kommentar hier existiert nicht, ich bin ebenfalls frei erfunden ;)

  7. @9/Stefan
    Schon klar. Aber Aussagen wie „Wir verbieten praktisch immer“, „Wer die Hitze nicht verträgt, soll halt die Küche meiden“ oder „Spekulationen sind kein Journalismus. Wir werden das auch bald den Wissenschaftlern verbieten. Die Künstler haben wir ebenfalls im Visier“ sind wohl frei erfunden (oder nicht?). Diese fiktionalen Bestandteile sollen die eigentlich ja für sich sprechenden Tatsachen (= Entscheidungen dieses Richters) aufpeppen. Und so etwas ist meines Erachtens kontraproduktiv.

    Noch einmal: Wenn das ALLES Montagen aus Urteilen oder Äusserungen der entsprechenden Person sein sollten, dann stimmt meine These natürlich nicht mehr.

    Es geht auch nicht darum, dass man so etwas nicht darf. Die künstlerische Freiheit ist natürlich nicht einzuschränken. Ich zweifle nur, dass man Konflikte dadurch löst, dass eine Seite die andere vorher noch mal eben lächerlich macht.

  8. An einer Stelle des Interviews sehe ich allerdings eine Möglichkeit zur Kooperation mit Richter Buske:

    „Aber wie ist es denn mit so genannten ‚privilegierten Quellen‘? So dürfen sich Zeitungen auf Agenturmeldungen von DPA usw. verlassen und diese ungeprüft abdrucken.

    Buske: Sollen wir das auch kippen?

    Äh, ich will nichts gesagt haben!“

    Da würde Stefan doch sofort mindestens als Zeuge der Anklage zur Verfügung stehen.

  9. @Gregor Keuschnig: Das ist alles erfunden. Bis auf die Links. Die sind alle wahr und bestätigen quasi das, was erfunden ist. Ich finde das sehr geschickt. (Und bin gespannt, ob es juristisch angreifbar ist.)

  10. Da ich mitten in Gründung der Korte-Buske-Corporation bin (Gründung nach dem Recht der Cayman Islands), oder sein könnte, betrachte ich alle „satirischen“ Aussagen gegenüber den, ähm, teils hochspeziellen juristischen Ansichten dieser Richter als nicht hinnehmbaren Anschlag auf mein Unternehmenspersönlichkeitsrecht, sowie, sollte irgendwer irgendwie irgendwo Geld verdienen, zusätzlich auch noch als unlauterer Wettbewerb, Markenrechtsverstoß und/oder Urheberrechtsverstoß.

    (Achtung! Dieser Kommentar enthält KEINERLEI Tatsachenbehauptungen oder Behauptungen, die von Dritten als Tatsachen oder als tatsachenähnliche Meinungen aufgefasst werden könnten.)

  11. Zumindest das Zitat „Wer die Hitze nicht verträgt, soll halt die Küche meiden” ist nicht erfunden, sondern stammt meines Wissens von Harry Truman (“If you can’t stand the heat, get out of the kitchen.”) Ist ja aber letztlich auch egal, weil es zumindest nicht von diesem Richter stammt.

  12. @ Keuschnig

    Satire ist das Mittel der Machtlosen – sie folgt nicht den Grundsätzen juristischer Schriftsätze. Das von Ihnen monierte Überspitzen und Lächerlichmachen der Gegenseite bzw. der Ansichten der Gegenseite ist sogar ihr zentraler Inhalt.

    Ergänzung:

    Es gibt allerdings zunehmend juristische Schriftsätze (Stichworte: Unternehmenspersönlichkeitsrecht, Abmahnanwälte, Sykophantentum), die in ihrer Absurdität und Grundrechtsfeindseligkeit eigentlich jede Satire übertreffen. Umso schlimmer, wenn Richter derlei Unfug Nahrung verschaffen.

  13. @1,2,3,14: YMMD :-))

    bin ebenfalls sehr gespannt, ob das ein juristisches Nachspiel hat. Und wer darüber entscheiden darf, ob das so geschrieben werden durfte (sehr geschickt übrigens: Buske selbst ja schonmal nicht, weil er befangen ist. Oder gibt’s sowas in Hamburg auch nicht?)

    Dieser Kommentar enthält einen Sicherheits-Code und zerstört sich selbst, sobald der Blick eines Juristen darauf fällt. Für Kollateralschäden wie z.B. das dadurch ausgelöste Verschwinden kompletter Blogs wird keine Haftung übernommen.

  14. Dieses Interview ist höchstwahrscheinlich völlig frei erfunden – Satire oder so. Man spricht einen deutschen Richter nicht mit „Euer Ehren“ an und außerdem sind sowohl die Fragen, als auch die, vermutlich fiktiven, Antworten reiner Nonsens.

  15. Meiner Meinung nach ist ein solcher Richter eine Gefahr für die Pressefreiheit. Die Sache mit der ausreichenden Distanzierung von Interviewinhalten ist dafür ein gutes Beispiel. Bei einer Nachrichtenagentur gab es den Fall des Altbundeska… – äh – des Politikers S., der dagegen klagte, dass der Politiker L. damit zitiert wurde, dass ein Unternehmen sich in seiner PR besser positionieren wolle, indem es S. und den Politiker M. auf seine Gehaltsliste setze. In der beanstandeten Meldung stand als nächster Satz (den falschen Eindruck aus dem Zitat klar stellend), dass S. unentgeltlich als Berater für das Unternehmen arbeite. Das reichte unserem Hamburger Lieblingsgericht als Distanzierung aber nicht aus. Das Kostenrisiko war hoch, der Fall eine Petitesse, letztlich setzte sich S. also durch, weil die Beklagte sich zurückzog. Dabei war die Meldung nach allen Regeln des Journalismus (und eigentlich auch juristisch) absolut sauber. Nach Ansicht des Gerichts aber hätte die Distanzierung (noch) deutlicher sein müssen. Da ein solcher Kommentar in der Kurznachricht aber nicht machbar ist („L. hat hier Unrecht, S. steht nicht auf der Payroll des Unternehmens, er berät es vielmehr unentgeltlich …“), läuft das im Grunde auf Unterdrückung einer kritischen Stimme hinaus, die unmittelbar nicht einmal S., sondern das Unternehmen kritisiert hatte.

    Dass sich ein Gericht dazu hergibt – und zwar dem Anschein nach wissentlich und willentlich – ist meiner Meinung nach ein Skandal. Solche überzogenen handwerklichen Maßstäbe anzusetzen, halte ich für Willkür.

    Ich sage dies übrigens als Verfechter der Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Ich finde nicht, dass Journalisten unter Berufung auf Presse- und Meinungsfreiheit jede Grenze überschreiten dürfen sollten. Saubere Recherche, klare, spekulationsfreie Formulierungen und nur das zu schreiben, was man sicher weiß und was sicher in die Öffentlichkeit gehört bzw. Informanten-Hinweise auf eventuelle Missstände beim Betroffenen zur Diskussion zu stellen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, all das steht wie gemeißelt in meinem persönlichen Pflichtenheft. Da keine Umwege oder Abkürzungen zu nehmen, schadet der Pressefreiheit nicht, sondern bietet ihr Schutz. In dem geschilderten Fall jedoch hat die Nachrichtenagentur tadellose Arbeit geleistet.

    Dieser Kommentar existiert, und ich meine ihn so.

  16. So einfach ist das aber nicht. Laien tun immer so, als sei jedes Urteil, dass sie nicht nachvollziehen können gleich ein Fehlurteil. Mir scheint Distanzierung ebenfalls etwas dünn. Letztlich ist mit einem solchen Artikel nunmal eine Rufschädigung verbunden. Die Aufgabe des Richters ist Abwägung. Ich weiß nicht, wie man als Außenstehender so einfach die Abwägung des Richters kritisieren kann.

  17. Das Hamburger Landgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen, die die Internetkommunikation behindern, auffällig geworden, es glaubt anscheinend daran, dass alles reglementierbar ist. Dabei werden Werte vernichtet und unüberschaubare Kosten entstehen.

    Zum Glück entscheiden andere Landesgerichte verständiger. Als Laie frage ich mich bereits, wie eine dermassen unterschiedliche Rechtssprechung in D möglich ist.

    Mein Beileid, Pech gehabt, falsches Gericht. :(

  18. Ich hab jetzt erst das Interview gelesen, sorry, ja, in der Tat: GRAUSAM.
    Von den vielen schwer erträglichen Äusserungen des Interviewten (den es auch noch in die Öffentlichkeit drängt, gehört das zu seinem Amt, will der die Richtigkeit seiner Rechtsauslegung bewerben?), hier eine ganz unangenehme:
    „Seien Sie vorsichtig! Ihre bildliche Äußerung über einen Maulkorb könnte man wörtlich verstehen.“

    Welch Arroganz!

  19. @17/Dr. Dean
    In einer Demokratie gibt es primär keine „Machtlosen“, aber ich weiss schon, was gemeint ist. Unabhängig davon ist Satire (bzw. das, was sich dafür hält) nicht im rechtsfreien Raum. Darum ging es mir auch nicht.

    Ich erachte es nur für kontraproduktiv, unter anderem auch für die laufenden Verfahren, einen Richter, der zweifellos reichlich exotische Urteile fällt (gegen die Rechtsmittel möglich sind), derart zu satirisieren.

    @21/Xaerdys
    Ich glaube, dass nicht direkt die „Abwägung des Richters“ kritisiert wird, sondern die Auslegung dessen, was derzeit als Gesetze vorliegt. Das ist durchaus legitim, zumal es in ähnlichen Verfahren von anderen Gerichten oft genug ganz andere Urteile gegeben hat.

    Das beste Beispiel ist die Rechtssprechung zur Haftung von Aussagen in Interviews. Diese wurden in Hamburg ohne wenn und aber festgesetzt – vor einem anderen Gericht nicht. Man muss die Frage schon stellen dürfen, warum in Hamburg immer derart extreme Urteile gefällt werden. Ob man das SO machen muss, ist eine andere Frage.

  20. @Sky (23):
    Nur ein Wort: Satire. :-)
    (Aber schon spannend zu sehen, wie viele Leute das Interview für echt halten. Woran das wohl liegen mag?)

Comments are closed.