Callactive ./. Niggemeier III

Es gibt Neuigkeiten von zwei Prozessen, die die Firma Callactive gegen mich angestrengt hat. In beiden Fällen geht es um die Frage, in welchen Fällen ein Betreiber eines Blogs für Kommentare haftet, die von anderen auf seiner Seite abgegeben wurden. In beiden Fällen hatte ich möglicherweise rechtswidrige Kommentare innerhalb weniger Stunden unaufgefordert gelöscht. Die Firma Callactive hatte mich dennoch jeweils hinterher abgemahnt: Ich hätte von vornherein verhindern müssen, dass die Kommentare überhaupt abgegeben wurden.

Das Hamburger Verfahren

In dem ersten Verfahren, über das viel berichtet wurde, hatte das Hamburger Landgericht gegen mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung hier.)

Die Verhandlung vor der nächsten Instanz, dem Hamburger Oberlandesgericht, sollte in dieser Woche stattfinden. Doch dazu kommt es nicht. Die Firma Callactive hat ihren (in der ersten Instanz erfolgreichen) Antrag gegen mich zurückgenommen. Sie hatte mir das angeboten unter der Voraussetzung, dass beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen und die Gerichtskosten geteilt werden. Was das Unternehmen zu dieser Kehrtwende veranlasst hat, weiß ich nicht.

Ich habe diesen Vorschlag von Callactive angenommen. Dieser Ausgang des Verfahrens ist zwar insofern etwas unbefriedigend, weil die grundsätzliche Frage der Kommentarhaftung, die in Deutschland von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet wird, nicht von einer höheren Instanz geklärt wurde. (Und die grundsätzliche Haltung des Hamburger Landgerichtes hat sich natürlich nicht dadurch verändert, dass der konkrete Fall juristisch nicht mehr existiert.) Dieser Ausgang stellt auch keinen juristischen Sieg meinerseits dar. Andererseits war der Ausgang der Berufungsverhandlung ungewiss. Und dadurch, dass Callactive quasi die Abmahnung zurückgezogen hat, ist die Sache, die mich im schlimmsten Fall noch viel Zeit und Geld hätte kosten können, aus der Welt. Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung gilt nicht mehr.

Das Münchner Verfahren

Zuvor hatte Callactive einen Prozess gegen mich vor dem Amtsgericht München verloren. Der Richter urteilte Anfang Juni, dass das Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch gegen mich wegen des Kommentars eines Unbekannten in meinem Blog hatte, weil ich meinen „Prüfungspflichten“ nachgekommen sei.

Am Montag, 3. Dezember 2007, hatte ein „Andreas“ um 17:44 Uhr unter diesem Eintrag einen Kommentar abgegeben, in dem er der Firma Callactive und ihrem damaligen Geschäftsführer Stephan Mayerbacher in mehrfacher Hinsicht Betrug vorwarf. Ich war an diesem Nachmittag und Abend nicht im Büro, kontrollierte aber gegen 19 Uhr die neu eingegangenen Kommentare auf meinem Handy. Ich habe dann den Kommentar löschen lassen – das war exakt um 19:06 Uhr. Dennoch ließen mich Herr Mayerbacher und die Firma Callactive am folgenden Tag abmahnen. Ich habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben – allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Konkret bedeutete das, dass ich mich weigerte, die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu bezahlen.

Callactive klagte daraufhin vor dem Amtsgericht auf die Zahlung der 949,14 Euro (plus Zinsen). Juristisch ist das Verfahren dadurch ein ganz anderes als das in Hamburg: Es geht um Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung. Verhandelt wurde deshalb auch nicht vor einer Pressekammer, sondern einem Amtsrichter. In der Sache geht es aber um die gleiche Frage: Hafte ich für den Kommentar? Hätte ich durch eine Vorabprüfung verhindern müssen, dass er überhaupt auf der Seite erscheint?

Das Münchner Amtsgericht antwortete anders als das Hamburger Landgericht mit einem klaren Nein. Ich sei zwar dazu verpflichtet, die Kommentare zu prüfen — insbesondere, weil mein Artikel „bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert“ sei und es in ähnlichen Fällen bereits zu unzulässigen Kommentaren gekommen sei. Im ausdrücklichen Widerspruch zum Hamburger Urteil erklärt das Münchner Amtsgericht aber, diese Pflicht gehe nicht soweit, dass ich alle Kommentare vorab hätte filtern müssen. Wäre eine solche Vorabprüfung in Blogs und Foren notwendig, „würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ‚abgewürgt'“. In der Regel genüge es, „die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken“, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Kommentaren eines Blogs und dem Persönlichkeitsrecht dort erwähnter Personen zu erreichen.

Callactive und Mayerbacher können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nachtrag, 1. August. Callactive und Mayerbacher haben keine Berufung gegen das Münchner Urteil eingelegt, es ist damit rechtskräftig.

Auszüge aus der bemerkenswerten, ausführlichen Urteilsbegründung habe ich hier veröffentlicht.

43 Replies to “Callactive ./. Niggemeier III”

  1. Na dann aber herzlichen Glückwunsch zum errungenen nicht-sieg, hauptsache du musstest ihnen keine extra Kohle in den Rachen schmeissen und früher oder später wird die Haftungsfrage auch höherinstanzlich entschieden werden, hoffentlich zugunsten der Freiheit :-)

  2. Ich finde es Unsinn, dass der Blogverfasser alle Kommentare vor dem Erscheinen überprüfen sollte. Der Blogeintrag und die Kommentare sind auffällig separiert, jeder Leser kann unterscheiden, ob eine Aussage vom Verfasser oder von einem Kommentator stammt.

  3. Das mag jetzt unfair scheinen, daß ich meine: Schade.

    Aber eine Ausfechtung hätte ich besser gefunden.

    Die Rechtsprechung durch den BGH ist eigentlich klar und deutlich, ein für die meisten etwas unbequemer, aber gangbarer Kompromiß. Daß insbesondere das Landgericht Hamburg diesen immer wieder auszuhebeln sucht, hätte man durch die Ausfechtung vielleicht endgültig beenden können.

    Das ist aber kein Vorwurf, ich verstehe es ja. Aber so kann das LG HH weiterhin schalten und walten, wie es will, und das ist nicht gut für die Meinungsfreiheit. So wird noch immer der Schere im Kopf und der Vorabprüfung Vorschub geleistet.

    Mich ärgert das.

  4. Ich kann gut verstehen, dass Du den Deal eingegangen bist, frage mich aber wer wenn nicht die „hauptberuflichen“ Blogger das Thema bis zum BGH durchfechten sollte, damit endlich klar gemacht wird, dass Kommentare nicht anderes als freie Meinungsäußerungen darstellen und nicht der belangt werden kann, der nur die Plattform stellt. Schließlich kann ich ja auch nicht die Post verklagen, weil die mit Sicherheit täglich Rufschädigende Briefe austrägt.

  5. @Peter Viehrig, Marnem: Das Problem ist, dass das Landgericht Hamburg den Streitwert mit 6000 Euro niedrig angesetzt hat. Das war im Prinzip in meinem Sinne, auch weil das Gericht dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass ich seiner Meinung nach viel richtig gemacht habe. Durch diesen niedrigen Streitwert war aber zweifelhaft, ob nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, wenn sie gegen mich ausgefallen wäre, eine Revision beim BGH überhaupt möglich gewesen wäre.

    Einfacher gesagt: Ob ich das überhaupt bis zum BGH hätte durchfechten können, ist ungewiss.

  6. Erstens: Herzlichen Glückwunsch!

    Zweitens noch eine (leicht OT) Frage: Wie kann sich ein Normalsterblicher überhaupt ein Verfahren, dass bis vor den BGH geht leisten? Ist das nicht deutlich teurer, als z.B. ein Landgericht? Gibt es da Prozesskostenbeihilfe?

  7. Sieg genug für Callactive, dass jegliche Kommentare zu diesem Thema auf dieser Seite nicht mehr möglich gewesen sind. Daher schon schade, dass es nicht bis zum bitteren Ende ausgetragen wurde..

  8. Schön zu hören, so ein Urteil ist auch für mich als Forenbetreiber wichtig. Ich hatte schon befürchtet, ich müsste über kurz oder lang ins Ausland flüchten…

  9. Erstmal Glückwunsch, dass Du das Verfahren nicht mehr in Hamburg am Halse hast.

    Schade natürlich, dass das so nicht höchstrichterlich geklärt werden kann, aber wenn da eh die Gefahr bestand, das nicht klären zu können, ist es wohl in dieser Form für Dich deutlich besser so.

  10. Warum? Ich hatte nach den Nachrichten der letzten Zeit ein wenig die Hoffnung verloren, dass es Gerichte gibt, die nicht von einem erwarten, dass man jedes Kommentar vorab prüft. Das Urteil aus München ist da eine willkommene Nachricht.

  11. Wow, ich gratuliere herzlichst.
    Ich habe den Rechtsstreit von deinem ersten Post an mitverfolgt.
    Der schwenk, den Callactive in letzter Zeit follführt hat ist überraschend(IMHO), ein definitives Urteil währe trozdem interresant gewesen.
    Anyway, schön dass das jetzt vorbei ist.

    PS: Ich habe kürzlich einen interresanten Artikel über die Unterschiede der Rechtssprechung in Amerika und Deutschland gelesen, der auch solche Fälle angesprochen hat ( http://usaerklaert.wordpress.com/2006/11/22/free-speech-teil-1-warum-die-usa-holocaust-leugner-schutzen/ ), da habe ich sofort an den Rechtsstreit von Stefan und Callactive denken müssen. Ist also doch nicht alles schlecht über auf der anderen Seite des großen Teiches.

    Cheers Kuang

  12. Wenn die Rechtsprechung des BGH klar und deutlich ist – Wo liegt das Problem? Richter sind in ihrem Urteil nur an das Gesetz gebunden, nicht an höchstrichterliche Entscheidungen. Es gab schon immer Gerichte, die klar und deutlich gegen aktuelle BGH-Rechtsprechung geurteilt haben. Richtersprüche haben keine Gesetzeskraft, Schwarze Schafe wird es also auch nach einer erneuten Ausfechtung bis zum BGH geben.

  13. *polemisierend formuliert* hihi, das hat er aber gut erkannt, der Richter. Und sag mal: Sowas alles passiert, während du Bisamratten und Kühe fotografierst?

  14. Es ist ein Sieg, dass Callactive den Antrag zurückgenommen hat.

    Deshalb, Glückwunsch meinerseits.

    Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld sondern auch Zeit und Nerven.

  15. Ich hoffe, Du schickst dem Vorsitzenden Richter am LG Hamburg höchst persönlich eine Kopie des Münchener Urteils!?

  16. Warum fand das zweite Verfahren überhaupt in München statt?

    Das erste war sicherlich in Hamburg, weil Callactive aufgrund des Rufes des dortigen Gerichtes ein Interesse daran hatte?

    War das zweite in München, weil – wie Du schreibst – es dort um „Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung“ geht und da andere Regeln gelten und andere Gerichte zuständig sind?

  17. Und ich freue mich, dass jetzt auch in Beitraegen ueber Callactive die Kommentare wieder offen sind! Glueckwunsch!

  18. Ja. Yes. Strike. Yippie. Phatt.
    Herzlichen Glückwunsch. Man könnte den Eindruck bekommen, das Eis wird dünn.

    Dennoch ist der Weg nicht schön gewesen und ich bin mir sicher, dass noch viele solcher Wege bestritten werden müssen. Leider.

  19. Die Richter sollten einfach mal die gesetzbücher lesen.
    Dann würde sich vieles ganz schnell erledigen.

    Aber was will man schon erwarten wenn allein die behuaptung einer straftat schon für eine verurteilung reicht.

    Ganz ohne beweise,oder würdigung der fakten die dagegen sprechen.

    Aber grade im internet gilt ja offensichtlich ein komplett anderes recht,als in der „realen welt“.

  20. Stefan Niggemier hat einen Ausweg gefunden, und kann weiter machen mit seinem Blog und seiner sonstigen jornalistischen Tätigkeit . Callactive war für ihn lediglich ein kleiner Nebenschauplatz.
    Die Verletzung seines Rechts auf Schutz seiner Persänlichkeit durch Callactive fand ihre Grenzen.

    Was ist aber mit Marc Doehler, der wegen Callactive seine Domain verlor, und nun unter http://www.call-in-tv.net/viewtopic.php?t=1460 weiter macht, und existentiell durch Callactive weiterhin gefährdet ist?

    Ein anderer Fall? Ist Marc Doehler selber Schuld?

  21. Herzlichen Glückwunsch. Ich habe Verständnis, daß Du das Hamburger Verfahren so aus der Welt schaffen wolltest.

    Ich muß mich aber den Kommentatoren anschließen, die den Ausgang für unbefriedigend halten. Die Kehrtwende von Callactive zeigt doch nur, daß man dort ein positives Ergebnis für unwahrscheinlich hält und um jeden Preis ein obergerichtliches Urteil vermeiden will, das es dem berühmt-berüchtigten Hamburger Landgericht künftig schwermacht, weiterhin geradezu skandalöse erstinstanzliche Urteile zu fällen, gegen die finanzschwache Blogger und dergleichen nicht in die Revision gehen (können).

    Selbst wenn ein abschließendes Urteil des BGH nicht möglich gewesen wäre, hätte es für zukünftige Fälle schon geholfen, wenn das OLG das vorherige Urteil kassiert. So müssen wir leider weiterhin warten. Sehr schade.

    Das Vorgehen von Callactive ist leider typisch – man möchte auf keinen Fall die Keule der juristischen Einschüchterung verlieren und gibt lieber einen einzigen, kritischen Fall auf, als das Instrument selbst zu verlieren, das ja in den nächsten 1000 Drohschreiben mit Textbausteinen noch Verwendung finden kann.

  22. Glückwunsch das die Angelegenheit nun ein Ende gefunden hat.
    Das Problem bleint aber bestehen.

    Ich halte es grundsätzlich für unmöglich alle Kommentare vorab zu prüfen. Insbesondere sind schon Juristen kaum in der Lage zu beurteilen, ob ein Kommentar nun die Grenze überschreitet oder nicht. Benötigt man somit als Blogbetreiber eine eigene Rechtsabteilung, spezialisiert auf Meinungsäußerung ?

    Es wäre besser, wenn man die Verantwortlichkeit in Stufen einteilen würde: Stufe 1 sollte der Verfasser sein. Stufe 2 der Blogbetreiber, aber erst dann, wenn er auf die Situation aufmerksam gemacht wurde. Reagiert er dann nicht haftet er wie der eigentliche Verfasser.

    Dies wäre fair und im Ergebnis auch durchführbar. Darüber hinaus würde auch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht unnötig beschränkt.

  23. Für die, die sich wundern, dass CA einen Rückzieher gemacht hat: Der Geschäftsführer ist ein anderer und sie produzieren keine Call-in-shows mehr. Keine Ahnung, was der neue Chef mit dem „guten“ Namen Callactive nun anstellen will: Aber ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang scheint nicht das zu sein, womit er einsteigen möchte.

  24. Gut dass du die Sacher so vom Tisch bekommen hast. Ärgerlich dass du immer noch auf deinen eigenen Kosten sitzen bleibst und wie schon öfter hier erwähnt, dass es nicht zu einem abschließenbden Urteil gekommen ist.

    Umso erfreulicher ist das Münchener Urteil. Bei all dem was die Hamburger urteilen, tut es gut auch mal ein Urteil zu haben, dass den Hamburgern widerspricht.
    Das stärkt die Blog- und Forenbetreiber und macht Hoffnung.

  25. Herzlichen Glückwunsch auch von meiner Seite. Ein „wenig mehr“ glaube ich wieder an die deutsche Justiz, insbesondere, wenn sie südlich der Mainlinie liegt;)!
    Den Ausfführungen von Rechtsanwalt Kiefer kann ich nur lebhaft zustimmen!- Es kommt allmählich Bewegung in die ganze Angelegenheit. Man darf hoffen!

  26. Eine kleine Frage hätte ich noch zum Hamburger Gericht.

    Ist das das Gericht, bei der „Marions Kochbuch“s Mann und Konsorten immer klagt?

  27. Hallo, ich gratuliere auch dazu, dass Sie nicht sofort aufegegeben und somit die deutsche Rechtslage zum Thema Forenhaftung in eine neue Richtung gebracht haben. Verantwortung für einen BLOG zu haben ist in Ordnung nur muss sich diese wie München bestätigt hat in einem vernünftigen Mass bewegen. Es ist ein gutes Zeichen wenn finanzieller Druck und dessen Macht nicht immer über den Haus/Menschenverstand siegt. Grüße, Michael Kohlfürst

  28. Glückwunsch.
    Trotzdem ist mir die deutsche Rechtsprechung generell ein Rätsel in der Hinsicht, dass verschiedene Gerichte zum ( im Grunde ) gleichen Fall verschieden Urteilen können. Da fehlt mir irgendwie die gemeinsame Linie, und es scheint zu viel von der Persönlichkeit der vorsitzenden Richter abzuhängen ( wurde im Fall des Gerichtes in Hamburg ja schon angesprochen ).

    Egal. Callactive ist ja jetzt vom Tisch. ^^

    Bin gespannt, wer der nächste Gegner ist.

  29. glückwunsch, na logisch! Ihre einigung bzw. die bereitschaft dazu sollte wohl für jeden nachvollziehbar sein. ich lese heraus, dass Ihre ansicht den etwas „enttäuschten“ kommentatoren durchaus nahekommt. leider ist so eine angelegenheit aber weniger idealistischer als finanzieller natur.

    viel mehr möchte ich mich aber für die veröffentlichung des auszuges aus der urteilsbegründung (München) bedanken, denn diese ist in der tat bemerkenswert. hoffentlich wird sie bemerkt, hoffentlich setzt sich diese realistische, wohl dem allgemeinen rechtsempfinden entsprechende sichtweise durch. die auseinandersetzung mit der zumutbarkeit, mit dem geschäftsmodell in anführungszeichen ist aus meiner sicht schlicht grossartig, weil sie so verdammt logisch ist. insgesamt stellt der text einen der treffendsten, kompetentesten, ja besten „kommentare“ zur thematik dar, den ich lesen durfte. gleichzeitig wirft er (erneut) die frage auf, wie die zu grunde liegende sachkenntnis sowie das allgemeine zustandekommen gegensätzlicher oder auch nur gering abweichender rechtsprechung zu beurteilen ist. angesichts dieser widersprüche und abweichungen, die hier innerhalb eines (nicht juristisch, aber so empfundenen) falles deutlich werden, bleibt es insgesamt wohl positiv, dass richtersprüche keinen gesetzgebenden charakter besitzen.

  30. Ich kann nicht, verstehen, warum jemand mit dem Einkommen und der Verbreitungsmöglichkeit von Herrn Niggemeier sich gegen seine Überzeugung auf einen Vergleich einlässt.

    Das letzte Verfahren wäre mit Sicherheit gewonnen worden, was ein Urteil des BGH zur Forenhaftung aus dem Jahre 2007 zeigt.

    Ich selbst hatte ein Verfahren in der Umgekehrten Richtung: Ich als Cyber-Mobbing Opfer eines Prominenten, dem die Involvierung bzw. Kenntnis nachgewiesen werden musste.

    Wer weiß, wie ein Gericht die Persönlichkeitsrechte eines Gering- bzw. Nomalverdieners einschätzt, weiß, dass man sich hier auf einen Kampf um Sein oder Nichtsein einlässt…

    Vor dem Oberlandesgericht ist der Prominente dann im Vergleich eingenickt, und ich sollte mit allen Mitteln ebenfalls zur Zustimmung bewegt werden.

    Wie auch immer die Richter entscheiden werden, ich denke, dass es hier wirklich etwas Neues zur Forenhaftung und zu Internetmobbing zu berichten geben wird.

    Den Prozess hab ich (moralisch) sowieso schon gewonnen – als ich mich für meine Überzeugung entschieden habe…

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