Lasse zahln

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ein gelungener Internetauftritt ist Ihre Visitenkarte.

Das klingt schwer nach der Sprache, die die Autoren von Spam-Mails für deutsch halten. Aber der Brief, der so beginnt und BILDblog vor drei Wochen erreicht hat, kommt nicht aus Nigeria oder Russland, sondern aus Berlin, von der hiesigen Bezirksdirektion der GEMA. Und er geht weiter:

Aus diesem Grunde haben Sie sich sicherlich dafür entschieden, Ihre Internetseite mit Trailern, die geschütztes Musikrepertoire enthalten (z.B. „Lasse redn“ K+T: Farin Urlaub), auszustatten.

Ja, sicherlich. Die niedliche und womöglich sogar nett gemeinte Formulierung ist wohl eine Art GEMA-Euphemismus für „Sie haben unsere Musik geklaut“. In den nächsten Absätzen wird das Schreiben dann aber angenehm konkret:

Bitte beachten Sie aber, dass diese Nutzung von Musik ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für den Sie die notwendigen Nutzungsrechte erwerben und eine Vergütung entrichten müssen. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft der Urheberrechte der Musikurheber räumt Ihnen die Rechte ein und erhebt im Namen der Musikurheber die Vergütung.

Die einfachste und kostengünstigste Art die Rechte zu erlangen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages.

Bitte senden Sie uns beiligenden Fragebogen innerhalb der nächsten 14 Tage ausgefüllt zurück, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.

Im beiligenden Fragebogen kann man dann tatsächlich auch gleich die verwendeten Titel eintragen („Potpourris bitte mit ‚P‘, Werkfragmente bitte mit ‚F‘ kennzeichnen“).

Womöglich hat die GEMA übersehen, dass es weniger dekorative als journalistische Gründe waren, die uns auf die Idee brachten, in diesen Eintrag über die Antenne-Bayern-Version des Songs „Lasse redn“ von den Ärzten folgenden 30-sekündigen Ausschnitt der Antenne-Bayern-Version des Songs „Lasse redn“ von den Ärzten einzubauen:

[Ausschnitt entfernt]

Wir teilen dies also der GEMA mit und fragen, ob ein solcher Gebrauch von Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke nicht durch das Zitatrecht gedeckt und daher frei sei.

Und die GEMA sieht das in ihrem nächsten Schreiben sogar ein. Also, fast:

Unsere Juristen halten — in gebotener Kürze zusammengefasst — die Zugänglichmachung des Werks auf bildblog.de für durch den § 50 UrhG. privilegiert und daher lizenzfrei durchführbar.

Dies gelte jedoch nicht zeitlich unbegrenzt, sondern nur, solange die Aktualität des Tagesereignisses gegeben ist. Bei Hörfunk, Fernsehen und Tageszeitungen ende diese in der Regel eine Woche nach dem Ereignis. Ähnliches darf wohl für digitale Zeitungsportale und Webblogs [sic] angenommen werden.

Sobald die Aktualität nach Ablauf der oben genannten Zeitspanne entfällt, müsste der Beitrag daher entweder gelöscht oder die Rechte für die Werknutzung bei der GEMA lizensiert werden.

Auf Nachfrage macht uns die GEMA sogar ein konkretes Angebot: Für 7 Euro im Monat könnten wir den Antenne-Bayern-Remix von „Lasse redn“ weiterhin in gebotener Kürze, aber legal dokumentieren.

Wir haben trotzdem der Einfachheit halber den Ausschnitt gelöscht und geben die 7 Euro lieber für billiges Viagra aus.

70 Replies to “Lasse zahln”

  1. Sorry – das wollt ich natürlich nicht… Würde mich aber bereit erklären ein Jahr GEMA zu übernehmen.

  2. Da habt Ihr meines Erachtens nach ein bisschen zu schnell reagiert. Wenn Juristen

    „Ähnliches darf wohl … angenommen werden.“

    schreiben, bedeutet das dem Grunde nach

    „ich habe auch keine Ahnung, würde mir aber wünschen, dass das so ist“.

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach beginnt in diesem Falle eine Frist esrt in dem Moment, wenn das Lied nicht mehr regelmäßig im Radio gespielt wird und auch dann ist eine Woche auf jeden Fall zu kurz.

  3. Die sind ja wie die Geier. Wird sowas denn bei anderen „webblogs“ (war Absicht) oder Zeitschriften auch so gehandhabt, dass die jedesmal einen Obulus entrichten oder ihren Online-Content nach 7 Tagen neu aufräumen? Kommt mir ziemlich unsinnig vor. – Aber das liegt wohl daran, dass ich kein Jurist nicht bin.

  4. Die Gema macht sich da ja ganz schön dicke? Gilt das Zitatrecht dann auch nur noch wochenweise? Muss Bild-Online alle Bilder von Bohlen nach einer Woche wieder löschen, weil die letzte DSDS-Sendung eine Woche her ist? Muss Horizont Radio-Spots aus dem Online-Auftritt entfernen, wenn die Kampagne abgelaufen ist? Und darf man das Antenne-Bayern-Jingle jetzt wieder eine Woche lang vorführen, weil durch den Beitrag ein Tagesereignis erzeugt wurde. Man sollte es darauf ankommen lassen. Aber ich kann verstehen, wenn man keinen Nerv auf Nebenkriegsschauplätze hat.

  5. Also schon merkwürdig sowas.
    Ich habe vor Monaten das erste Mal den Kontakt gesucht und seither mehr oder weniger regelmäßig meine Kontaktversuche erneuert, nur weil ich mein Internetangebot um eine Video-Eigenproduktion erweitern will (bei der leider ab und an Musikfragmente im Hintergrund laufen).

    Auf die einfache Frage, was/wie ich dies anzumelden hätte habe ich bis heute keinerlei Antwort erhalten. Ich kann aber auch auf den Internetseiten nichts entsprechendes finden.
    Super Service!

    Ich würde aber jede Wette eingehen, dass die mit Brief und Siegel schreiben, sobald ich auch nur 1 Video online stelle.
    Verdammt, ich will da endlich ne vernünftige Regelung – so geht das doch nicht weiter.

  6. darf/soll/muss die gema da eigentlich (selbstständig?) einschreiten?
    oder weist der künstler die darauf hin? das könnte ich mir bei den ärtzten eigentlich nicht vorstellen.

  7. BITTE (!!!) über die Löschung der MP3 in 7 Tagen berichten, natürlich mit der entsprechenden Möglichkeit sich das dadurch wieder im aktuellen Tagesinteresse befindlichen Stückes anzuhören.

    Würde der GEMA wohl nicht gefallen, aber so könnte man das wohl ewig fortführen ;)

  8. Die GEMA bezieht sich auf § 50 UrhG (Berichterstattung über Tagesereignisse), während sich Stefan auf § 51 S.2 Nr.2 UrhG beziehen kann, da ein Blog-Eintrag, der sich mit dem veränderten Lied auseinander setzt, als Sprachwerk eingestuft werden kann.

    Es kommt also darauf an, wie das Verhältnis zwischen beiden Vorschriften aussieht, ob also eine der Vorschriften aus Gründen der Spezialität vorgeht und die andere Vorschrift verdrängt. In einem Kommentar zum UrhG findet sich dazu sicher etwas.

    Da die Anforderungen an § 51 UrhG aber enger sein dürften, sehe ich nicht, wieso § 50 UrhG diesen verdrängen sollte. Insofern ist es sehr auffällig, dass auf den § 51 UrhG gar nicht eingegangen wird, insbesondere wenn explizit nach dem Zitatrecht gefragt wird.

    Streiten könnte man sich höchstens darüber, ob es dem dem Zweck gebotenen Umfang entspricht, die Wiedergabe des Liedes im vorhandenen Umfang zu ermöglichen oder ob es für den Zweck auch ausreicht, den geänderten Text nur schriftlich im Blogeintrag wiederzugeben.

    Angesichts der dünnen Antwort macht es sicher Spaß, da noch einmal bei der GEMA nachzuhaken…

  9. Ich verstehe den Wirbel nicht, die GEMA hat doch vernünftig gehandelt.

    Okay, überlegt Euch mal folgendes: Stellt Euch mal (ganz im Ernst) vor, die GEMA hätte an die Tür der BILD-Zeitung geklopft, mit einer ähnlichen Forderung. Würdet Ihr dann auch so kritisch darüber urteilen? – Ich denke, das Urteil der meisten hier ist beeinflusst von der persönlichen Sympathie zu BILDBlog (die ich übrigens teile).

    Aber was Gesetz ist, das ist nunmal Gesetz. Mag sein, dass einige hier komplett mit dem Urheberrechtsschutz auf Kriegsfuß stehen. Aber ich für meinen Teil akzeptiere, dass es sowas wie Urheberrechtsschutz gibt.

    Also haben die Herrschaften bei der GEMA hier nur ihren Job gemacht. Und das sogar, wie ich finde, recht freundlich. (Beachtet auch, dass die Leute, die dort arbeiten, sich die Gesetze nicht ausgedacht haben. Sie müssen aber ihre Einhaltung überwachen helfen. Stellt Euch vor, Ihr hättet den Job – was hättet Ihr dann anders gemacht?)

    Das Argument der Aktualität der Berichterstattung finde ich auch recht einleuchtend. Was gibt es daran auszusetzen? – Also, echt mal, abgesehen vom GEMA-Bashing. Das ist doch alles recht vernünftig und sinnvoll vonstatten gegangen.

  10. Verschwindet denn ein Zitat aus einer Tageszeitung nur weil diese eine Woche alt ist? Bleibt das Geschriebene nicht auch vorhanden, wenn die Tagesaktualität längst verloren ist?

    Wieso sollte also einmal auf einer Homepage veröffentlichtes also entfernt werden?

    Statt im Zeitungsarchiv verschimmeln alte Beiträge halt irgendwo in nem Cache.. aber sie sind da!

  11. @Lukas:
    Das ist mir schon klar, aber es wäre dennoch interessant zu erfahren. So mal rein aus dem prinzipiellen Blickwinkel gesehen, dass sie punkigerweise so einiges ihrer Musik durchaus auch frei verfügbar anbieten. Die GEMA darf ja gerne glauben was sie will, dennoch ist sie ja keineswegs die alleinige Instanz auf diesem unseren Globus, die darüber befindet, wer wann wie wo für welche Musik wieviel wohin zu bezahlen hat.

  12. Ich stimme Madoc da vollkommen zu.
    Als ich den Beitrag las, dachte ich mir: „Och und ich dachte die Gema sind elende Kapitalistenkommunisten!!!“ – aber nein, das wirkt ja alles recht normal. Als juristischer Laie möchte ich mich aber nicht zur Sache an sich äußern – das überlasse ich dann gerne den lawbloggern.

  13. @dellife:

    Der Radiosender hat seine GEMA-Gebühr für das Ausstrahlen des Liedes sicherlich gezahlt. Die Frage ist nicht, ob die Meldung „verschwindet“, wenn sie nicht mehr aktuell ist. Es geht darum, dass die journalistische Verbreitung aktueller Medieninhalte offenbar ohne Zahlung der GEMA-Gebühr erlaubt ist. Es ist die Aktualität, die irgendwann verschwindet.

  14. @Madoc

    Aber das Spezielle an diesem Fall ist doch, dass es nicht um ein komplettes Musikstück geht, sondern nur um einen sehr kurzen Ausschnitt.
    Die Bildblogger sind so vorgegangen, wie es jeder andere auch mit Textzitaten machen würde. Also nicht komplett zitieren und Quelle angeben.
    Wenn man das mal weiterspinnt, dann wären Zitate, egal ob Ton, Bild oder Text komplett verboten. Das wäre der Tod der Wissenschaft und wir können alle Unis (und sogar Schulen) im Land schließen.

  15. @G

    Das ist ein guter Punkt, es geht ja nur um einen 30-sekündigen Radio-Ausschnitt. Ich bin juristischer Laie, aber ich habe die vage Vorstellung, dass es dafür sowas wie „Fair use“ gibt.

    Wenn ich in Wikipedia den Artikel zu „Schranken des Urheberrechts“ aufschlage, dann sehe ich zum einen, dass es für Bildung und Forschung Sonderregeln gibt – dies zu Deiner Aussage, eine konsequente Durchsetzung der strengen Auffassung hätte schlimme Konsequenzen für Wissenschaft und Bildung. Aber ich sehe dort auch, dass es ein „Musikzitat“ gibt. Nun bin ich wie gesagt juristisch ungebildet. Die Chance, dass ich mich irre, ist recht groß. Aber nach meiner bescheidenen Ansicht gibt es nichts an dem BILDBlog-Eintrag, was dem beschriebenen Musikzitat widersprechen würde.

    Darum würde ich Dir recht geben. Vielleicht arbeitet man bei der GEMA nicht immer mit der nötigen Präzision.

  16. @Oktogramm

    Zumindest bekommt man schon mal eine Ahnung, worauf die Rechtsprechung des LG HH hinauslaufen würde, wenn sie sich durchsetzte.

    Drei Stunden später hat eine Debatte womöglich einen völlig anderen Verlauf genommen oder ist beerdigt, außerdem nimmt das ja kaum noch einer zur Kenntnis, wenn ein Beitrag viel weiter oben im Thread dann doch freigeschaltet werden sollte.

    Ziemlich frustrierendes Erlebnis.

  17. Es nervt vielleicht, aber ich bin hier wie dort für das Ausfechten. Zitat aus dem Urheberrechtsgesetz:

    㤠51 Zitate
    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines
    veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch
    den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches
    Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk
    angeführt werden,
    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der
    Musik angeführt werden.“

    „insbesondere“ beschränkt dieses Zitatrecht nicht auf die nachfolgend genannten Sachverhalte, vielmehr hebt es dieses nur heraus, mißt diesen also eine sehr große Bedeutung zu.
    Der § 50 UrhG, auf den die GEMA verweist, kommt hier nicht zum Tragen, da es sich um eine wesentlich grundsätzlichere Auseinandersetzung handelt, die über ein „aktuelles Tagesgeschehen“ hinausreicht, vielmehr auf das einzelne Redaktionen übergreifendes Verhalten eines Unternehmens abstellt.

    Ich kann es nur vermuten, aber die GEMA tritt wahrscheinlich nicht auf eigene Veranlassung an Sie heran.

    Der für mich wesentliche Punkt ist der: Wenn man nicht mehr das Verhalten der Springer-Presse anhand ihrer eigenen Publikationen deutlich machen kann, wenn man weiters nicht mehr das Verhalten der mit ihr verflochtenen Unternehmen anhand der selbst öffentlich wiedergegebenen (oder vielmehr gekürzten) Musik belegen darf, wenn Meinungsfreiheit immer dann endet, wenn man vor dem LG Hamburg steht, dann ist es mit der Meinungsfreiheit nicht mehr weit her.

    Man muß es also ausfechten!.

    Wie ja schon an mancher Stelle in Ihrem Blog deutlich wurde, bin ich im Osten dieses Landes geboren und aufgewachsen. Und ich erinnere die Zeiten noch recht gut, als es hieß: Meinungsfreiheit ja, aber im Rahmen der „sozialistischen Moral“, was auf ein „Nein“ hinauslief. Der Vergleich hinkt nicht mehr, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Dokumentation (auch im Internet) letztlich das Gedächtnis der Menschen darstellt. Und das möchten manche offenbar einseitig gelöscht haben.

    Ich bitte Sie also, Stefan, lassen Sie es darauf ankommen.

  18. Geht mir auch so. Dabei habe ich nur einen SZ-Link zum Thema Gema hier hineingetan ….

  19. Das liest sich amüsant und einfach zu lösen, aber ist es das auch? Im Kern verfolgt die Gema doch die Argumentation von Springer: Nutzung der Inhalte anderer zur eigenen, öffentlich zugänglichen (möglicherweise kommerziellen) Auswertung. Ich weiss nicht, die 7 Tage Frist, Löschen der Beiträge… ich werde da unangenehm wach, was ist das für eine Masche, worum geht es da wirklich? Springers Anwälte rechnen bestimmt nach, wie lange ein BILD.de-Artikel verlinkt sein muss, oder ein Zitat oder eben ein Lied online stehen darf, um ‚journalistische Gründe‘ in einem Blog zu rechtfertigen.

  20. @MonuMental

    Es geht um die Dokumentation einer Kürzung dieses Liedes an besonderer Stelle, eine, die sich kritisch mit einer Springer-Publikation befaßt, vorgenommen durch einen Sender, an dem Springer eine maßgebliche Beteiligung hält. Selbst wenn es einen entsprechenden Link zu YouTube gäbe, er wäre als beweiskräftiges Dokument keinesfalls sicher.

    @Jеns Jеnsеn

    Wie wäre es mit:

    1. These

    2. Argumentative Auseinandersetzung

    3. Schlußfolgerung (Bekräftigung oder Widerlegung der These)

    Nicht einmal die Behauptung stimmt. Die GEMA erinnert nicht an geltendes Recht, vielmehr versucht sie (über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden) geltendes Recht einseitig zu interpretieren, nämlich die maßgebliche Rechtsgrundlage (§ 51 UrhG) auszublenden. Stattdessen hebt sie auf eine Rechtsauffassung ab (mittels § 50 UrhG), die an der Sachlage vollkommen vorbeigeht.

    Es geht vielmehr um eine Dokumentation, die über ein „aktuelles Tagesgeschehen“ hinausreicht.

    Ich spekuliere mal: Die GEMA dient nur als Versuchsballon, um Stefan und BILDblog vielleicht mittels Urheberrecht entscheidend schwächen zu können.

    Wie kleingeistig, das grundsätzliche bewußt nach dem bisherigen Diskussionsverlauf auszublenden, um sekundenweise das Mütchen zu kühlen.

    Geht’s Ihnen jetzt wenigstens besser?

  21. @grey²³

    Ich hatte zu langsam geschrieben und zu lange überlegt, so daß ich Ihren Beitrag nicht mitbekam. Ansonsten hätte ich zustimmend darauf Bezug genommen, hätte weniger ausufernd formuliert.

    Also, Sie haben es besser auf den Punkt gebracht.

  22. Sehr geehrte Damen und Herren,
    aus ihrem Beitrag in bildblog geht hervor, dass Sie gelegentlich Radio hören. Sie wissen sicher, dass dafür Rundfunkgebühren fällig sind. Bitte teilen Sie uns doch ihre Teilnehmernummer mit. Sollten Sie noch nicht angemeldet sein, so füllen Sie bitte das folgende Formular aus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre
    GEZ
    :o)

  23. Hm. Einerseits/Andererseits.

    Ich find’s nett, dass wenigstens vorher formlos angeschrieben wurde, anstatt formlos abgemahnt. Darüber hinaus finde ich eigentlich, dass die Abschrift des Liedtextes ausgereicht hätte, denn es wurde ja ein Teil herausgeschnitten – was das Tondukument jetzt beweisen sollte war mir eh schleierhaft, ich habe deshalb gar nicht erst auf „Play“ gedrückt als ich den Eintrag im Bildblog las.

    Lustiger weise ist der Songtext ja auch vom Urheberrecht betroffen. Ihn abzudrucken hätte ja auch schon eine Abmahnung bringen können. Wenn’s das nicht tut ist doch in Ordnung.

    Ach ich schneide übrigens seit vier Tagen das Programm von 1Live und noch einiger anderer Sender aus dem Internet als MP3-Stream mit und hole mir da die neuesten Lieder raus. Das ist ja legal, weil ich GEZ-Gebühren bezahle. Finde ich super. Benutze derzeit clipinc dafür. Probiert’s doch auch mal aus. 20 Euro kostet die Vollversion in diesem Fall, sicherlich gibt’s auch irgendwo Freeware für den Zweck. Album-Bilder gibt’s auf Amazon und Songtexte auf Servern in China. Phänomenal legal.

  24. @Peter Viehrig
    Ok, das ändert das Ganze natürlich etwas. Unabhängig davon ging es mir eigentlich darum, dass die GEMA Briefe schreibt, die zumindest eine etwas beunruhigende Wirkung haben können, und die so geschickt formuliert sind, dass sie einem nichts falsches sagen, aber trotzdem so klingen, als würde man sich als Journalist zumindest in einer Grauzone bewegen. Was natürlich nicht stimmt, aber wer will schon den Weg bis zum Gericht beschreiten, wenn es sich auch vermeiden lässt, im Zweifelsfsall sogar schon durch preiswerte 7 Euro im Monat (was für ein Schnäppchen!).
    Ich musste beim Lesen des Artikels unweigerlich an die unzähligen Musikvideos denken, die BMG und Co ganz offiziell und umsonst auf Youtube bereitstellen. Und da geht doch dann die richtige Grauzone erst los, oder? Denn was wäre, wenn man diese als Zitatmittel verwenden würde? (auch wenn es in diesem Fall nicht ganz zutrifft, keine Angst, das habe ich jetzt schon verstanden ;)

  25. Als begeisterter PI-Leser war ich eigentlich immer der Ansicht, dass dieser Blog hier des Teufels ist…
    Aber was sehe ich…gute und sauber recherchierte Themen…vor allem wenn es um die Meinungsfreiheit, Zensur und Abzocke staatlicher oder Interessengemenschaft…sprich GEMA geht….Respekt…

    Vor allem die Beiträge über die gegen Sie angestrengten Klagen bzw. EV sind mehr als lesenswert….schliesslich geht es da im Zweifel nicht nur um sie, sondern um jeglichen Blog in Deutschland

    MfG
    Redy

  26. bevor ich noch mehr unsubstantinierten Quatsch bzgl. „Gesetz“ und „Urheberrechtsgesetz“ lesen muss: „Die Ärzte“ haben die GEMA, mittels pauschaler Anmeldung Ihres Repertoires (durch GEMA-Mitgliedschaft) mit dem Inkasso der öffentlichen Aufführung ihres Repertoires (abzgl. Radio, und einigem anderen) beauftragt. Und diese Abrechnung versucht die GEMA nun durchzuführen. (Ok, dass Abrechnungsmodi, -schlüssel, eigentlich die ganze GEMA Scheisse ist, steht hier nicht zu Diskussion.)
    Aber: Nein, was die „Die Ärzte“ hierzu meinen, haben diese damit schon dokumentiert. Und: Nein, mit dem Urheberrecht hat das nix zu tun. Und, nein: Die GEMA ist keine Polizei mit hoheitlichen Sonderrechten, sondern nur ein beauftragter Rechteverwalter.

  27. Sorry, aber wenn jedes Zitat eines urheberrechtlich geschützten Werkes nach sieben Tagen entfernt werden müsste, wären die Archive wohl bald ziemlich „kaputt“ und viele Nachrichten später kaum mehr nachzuvollziehen. Das kann’s doch nun wirklich nicht sein, egal ob nun Wort, Bild oder Ton zitiert wurde.

    Tagesaktualität als bestimmendes Verfallskriterium für Zitate urheberrechtlich geschützter Werte käme quasi rückwirkender Geschichtsschreibung bzw. -korrektur gleich. Medien sind ja kein flüchtiges, äh, Medium, das nur im Fluss der Zeit existiert. Wesentlicher Bestandteil ist doch auch, dass gerade dieser Fluss der Zeit für die Nachwelt dokumentiert wird. Also nicht nur die tagesaktuelle Berichterstattung ist der Kernnutzen eines Mediums, sondern mindestens ebenso auch die Möglichkeit, später rückblickend sehen zu können, was einmal tagesaktuell war. Dafür darf es kein Ablaufdatum geben – auch wenn das manche aus diversen Interessen vielleicht gerne so hätten.

  28. Auf der vor ihm liegenden Empörungstastatur hat Herr Niggemeier eben dieses Mal das auch schon etwas abgegriffene GEMA-Knöpfchen gedrückt – und schon stellt sich ein angenehmes, Zugriffe förderndes maß an Empörung ein. Die großen Knöpfe Callactive und PI sind beim nächstem Mal dran.

    Für BILD-Empörung gibt es gar einen Shortcut: Da reicht es dann auch mal aus, wenn bei der EM-Reporter-Bewertung Gerhard Delling vergessen wird, und es werden alle Stufen der Empörungsleiter auf einmal genommen.

  29. @Twispy Gez muss eh gezahlt werden, da für die Erstellung eines Blogs im Auftrage einer Firma (Bildblog Gbr) ein Computer von Nöten sein sollte und deshalb die GEZ eh schon abkassiert. Kostet knapp nen 5,- im Monat.

    Ansonsten ist das mal wieder ein gutes Lehrstück für die Merkwürdigkeiten in diesem Land und reiht sich ein die mittlerweile vorhandene Mentalität von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.

    Außerdem dürfte auch ein einfache Verlinkung mit YouTube Probleme geben. Nutzungen von fremden Content auf kommerziellen Seiten und hey! in sieben Tagen hat der Herr die Welt erschaffen, deswegen ist das doch eine gute Zahl!

    Amen

  30. Wunderbar, jetzt applaudieren schon die PI-Leser. Und das, weil es in Deutschland Verwertungsgesellschaften gibt, die sich für die Interessen der Künstler einsetzen. Sind Sie Mitglied der VG Wort, Herr Niggemeier?

  31. @Lustig, dass sie mich für einen PI Leser halten. In der Tat schaue ich mir gerne Zahlen für Page Impression an. Auch Presse-Informationen finde ich gut. Meinen sie das?

  32. @45/gunter
    Sepp bezieht sich hinsichtlich des PI-Lesers auf #39/Redy.

    Im übrigen kann ich in das allgemeine GEMA-Bashing nicht so recht einstimmen. Zwar tun solche Organisationen fast alles, um sich mit merkwürdigen Auslegungen unbeliebt zu machen (was ihnen grandios gelingt), aber eine Notwendigkeit einer solchen Organisation per se zu bestreiten offenbart eine recht merkwürdige Sicht auf so etwas wie Urheberschutz.

  33. Es geht nicht um die Auslegung des Urheberrechts, sondern um die des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes.

  34. Ein Künstler lässt sich(praktisch gesehen) bei der GEMA eintragen, damit er davon profitiert, wenn sein Lied im Radio gespielt wird.
    Theoretisch gesehen beauftragt er die GEMA seine Rechte zu schützen.
    Ich bin mir 100%ig sicher, dass Farin Urlaub kein Problem mit dieser Nutzung seiner Musik hat. Wenn er das nun öffentlich äusserte, würde das Interesse der GEMA am Schutz seines Liedes dann über seinem Eigenen stehen, oder ist der Künstler die höhere Instanz?

  35. GEMA-bashing? Wo denn? Ich les hier nur eine Auseinandersetzung mit deren Vorgehensweise. Die können ja ebensogut ihre irrige Rechtsauslegung zurücknehmen.

  36. Da war die GEMA aber doch sehr nett.
    Ich würd sie sonst immer mit der GEZ vergleichen. Gott sei Dank, kann ich dieses nun revidieren.

  37. Kann man nicht einfach bei den Song Urhebern nachfragen ob man für die Zitate eine unbegrenzte Genehmigung bekommt?
    Oder kann soetwas ausschließlich von der GEMA verwaltet werde?

  38. Leider nicht – die Urheber müssen sogar GEMA zahlen, wenn sie ihre eigenen Songs im Internet anbieten.

  39. @62,64: Naja, die Urheber zahlen zwar Nutzungsvergütung an die GEMA, bekommen diese aber dann natürlich abzüglich der Verwaltungsgebühr wieder zurück. Der Besitzer einer Tankstelle kann sein Benzin ja auch nicht privat einfach „an der Kasse vorbei“ tanken. ;)

  40. Was wohl eher daran liegt, dass er zum einen in der Regel Pächter ist und es auch nicht sein Benzin ist, sondern das der Mineralölgesellschaft.
    Man stelle sich mal den Bäcker vor, der in seinen eigenen Laden geht und sich seine Brötchen kauft…

  41. Ich lese das und kanns nicht glauben. Wenn ich einen Song schreibe, die Musik dazu mache dann muß es doch möglcih sein das ich mein „Werk“ zur Verfügung stellen kann ohne dafür zu bezahlen.

  42. Wenn die Burschen eine Woche festsetzen, würde ich die nach der Rechtsgrundlage für dieses Zeitmaß fragen. So lange keine Antwort eintrifft, gilt die Aussage als „nicht getroffen“. Oder?

  43. analog zum „guten buch“, das in jeder fundierten auseinandersetzung mit der GEZ irgendwann auftaucht, möchte ich an dieser stelle darauf hinweisen, dass man ja schliesslich auch mal selber singen kann, nicht wahr.

  44. „[Ausschnitt entfernt]“

    Schade.

    Daß die GEMA mit ihrer Rechtsauffassung recht hat, daran habe ich starke Zweifel.

    Und augenscheinlich ist es eine erfolgreiche Strategie, andere (hier also die GEMA) in die Auseinandersetzung zu schicken. Wer will schon ständig alles bis zum Ende durchkämpfen? Schließlich geht es nur um ein Liedschnipsel.

    = Punktsieg für Springer bei der Klitterung

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