Nachruf aufs Abzockfernsehen verfrüht

Die Sache ist nicht so aufregend wie sie scheint, oder genauer: wie sie die „Süddeutsche“ scheinen lassen will. Die Zeitung hatte am Wochenende in einem Artikel den Eindruck erweckt, dass das Geschäft mit teuren Gewinnspielen im Fernsehen, wie es 9Live, das DSF und andere betreiben, schon sehr bald von den Landesmedienanstalten „drastisch“ eingeschränkt werde.

Aber die meisten Auflagen, die Klaus Ott in seinem Artikel beschreibt, gelten für die Call-TV-Anbieter heute schon. Und ihre konkrete Umwandlung in eine Satzung, die die Grundlage bildet, um Verstöße auch mit Bußgeldern ahnden zu können, ist noch nicht halb so weit, wie er suggeriert.

„Die Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen beaufsichtigen, haben eine zwölfseitige Satzung für Gewinnspiele ausgearbeitet, die strenge Vorschriften enthält“, schreibt die SZ. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt LfM erklärt dagegen, weder gebe es bislang eine Satzung, noch einen Entwurf. Und den Vorentwurf, auf den sich die SZ beziehe, würden noch nicht einmal alle Landesmedienanstalten kennen.

Die SZ schreibt, in Zukunft dürfe ein Anruf bei einer Call-TV-Sendung nicht mehr als 50 Cent kosten; Anreize zum wiederholten Mitspielen und das Aufbauen nicht vorhandenen Zeitdrucks seien unzulässig. Offenbar ist der SZ nicht bewusst, dass all das längst gilt [pdf] und nur nicht mit Bußgeldern gehandet werden kann, weil ein entsprechender Passus im Rundfunkstaatsvertrag fehlt. Das holt der zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag [pdf] nach, der am 1. September 2008 in Kraft tritt.

In der neuen Fassung des Staatsvertrags, der bereits im vergangenen Jahr von den Ländern ratifiziert wurde, gibt es einen § 8 a, in dem es heißt:

Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden (…).

Eine Satzung soll diese allgemeinen Vorgaben um konkrete Richtlinien und Vorgaben ergänzen, was genau als Ordnungswidrigkeit gilt. Doch wie der Text lauten werde, steht noch längst nicht fest — mit Sicherheit anders als der jetzige Vorentwurf, sagt Peter Widlok, Sprecher der LfM, der „substanziellere“ Änderungen gegenüber den heute geltenden Gewinnspielregeln erwartet.

Unklar ist auch, ob diese Satzung überhaupt rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrages fertig wird; das ist sogar eher unwahrscheinlich. Zu dem aufwändigen Abstimmungsverfahren gehört nämlich nicht nur, dass die Gremien jeder einzelnen der 14 Landesmedienanstalten der Satzung zustimmen müssen; auch die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender müssen vorher angehört werden. Bislang gibt es nach den Worten Widloks noch nicht einmal einen Termin für diese Anhörungen.

Es ist noch ein weiter Weg, bis die Anrufsender in Deutschland tatsächlich dazu gezwungen werden, ihre Spiele fair und transparent zu veranstalten. Wenn überhaupt.

35 Replies to “Nachruf aufs Abzockfernsehen verfrüht”

  1. Was für ein Zufall! Ich hatte grade eben meine SZ vom Wochenende nochmal rausgekramt und bin auch über den Artikel gestolpert. Hatte mich gefreut, auch weil ich weiß, wie [snip]Selbstzensur[/snip]. Aber da war die Freude verfrüht, und die SZ mal schlecht informiert.

  2. Wenn die Sender die seit langem beschlossenen Richtlinien zu Werbung und Sponsoring der Landesmedienanstalten, die den Staatsvertrag konkretisieren sollen, als rechtlich „nicht verbindlich“ beurteilen (wie Pro Sieben Sat.1) und sich deshalb nicht daran halten: Wie mag das wohl mit so einer „Satzung“ aussehen?

  3. „…mit Sicherheit anders als der jetzige Vorentwurf, sagt Peter Widlok, Sprecher der LfM, der „substanziellere” Änderungen gegenüber den heute geltenden Gewinnspielregeln erwartet.“

    Aber mit Sicherheit nicht, wenn diese „Satzung“ wieder in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern konzipiert wird. Das würde dann wahrscheilich so aussehen, daß die Veranstalter die Regeln ausarbeiten, während die LMAen die dazugehörigen Bußgelder festlegen. Die Regeln sind dann wieder so schwammig formuliert, daß sie in der Praxis kaum konkrete Anwendung finden dürften, da z.B. niemand genau festlegen kann, wo „unerlaubter Zeitdruck“ anfängt oder aufhört.

    Und dann bin ich mal auf die Ausreden in den Antwortschreiben auf Programmbeschwerden gespannt. Da muss ja dann schließlich auch eine neue Floskel her, die begründet, warum man dieser Seuche nicht handhabbar wird.

    Ich denke, das Thema Call-IN erledigt sich eher auf Grund mangelnder Teilnahme, als durch hartes Durchgreifen unser „Kontrollgremien“!

    Traurig, aber wahrscheinlich wahr.

  4. Hm soll ich die Zahl der Privatinsolvenzen in den letzten fünf Jahren dagegen halten? Na gut ich gebe zu, der Kausalzusammenhang ist eventuell nicht gegeben.

    Ich meine man muss sich das doch alles einmal vor Augen halten: Online-Glücksspiele wurden dem Staate zugeschlagen, gleichzeitig Dinge wie „Keno“ online verboten – da man weiß, dass die deutsche Bevölkerung an sich spielsüchtig veranlagt ist.

    Ich denke Mal der einzige Grund, warum die Umsätze der Mitmachsender sinken ist der, dass einfach zu wenig Leute gewinnen. Das ist die Crux der ganzen Veranstaltung. Wenn bisweilen EIN Spiel einen ganzen Tag lang betrieben wird (wann war das noch gleich? 24. 12. letztes Jahr?) dann lernt selbst der dümmste Mensch, dass man da „Ja gar nichts gewinnen kann“.

    Das ist doch auch der Grund für die vielen „Komm kriegste 50 Euro Trostpreis“-Vergaben, die es so zu Beginn auch nicht gegeben hat.

    Sie sind aber wohl immer noch zu selten.

    Wie dem auch sei, Deutschland sucht sicherlich auch nächsten Winter wieder den Superstar. Selbst wenn alle Mitmachsender abgeschaltet würden, dann können die Deutschen immer noch 20 Mal für Kandidat Nummer 12 anrufen.

    Ganz andere Formen [EDIT: …] mit eventuell genau so extremen Auswüchsen sind meiner Ansicht nach Seiten wie

    http://www.telebid.de

    Das System, das DA hinter steckt, ist pervers. DAS gehört verboten. Jedes Gebot kostet Geld, bei manchen Seiten sogar im Verhältnis 1 zu 10 zum Erhöhten Betrag. Ich weiß, ich schweife ab, aber ich möchte gar nicht wissen, wie viel Geld da im Moment vernichtet wird, ohne dass es auch nur ein einziger Grüner Gnom bemerkt – weil es für solche Seiten einfach keine Kontrollinstanz gibt. Ich persönlich würde ehrlich gesagt eigentlich gerne wissen, wie man die Allgemeinheit vor solchen Veranstaltungen retten kann.

    Darüber hinaus hatte ich heute morgen gegen 10 einen Anruf auf dem Handy, der sofort abgewürgt wurde. Bei Rückruf landete ich, natürlich, bei einem Sprachcomputer, der mir sagte, dass ich „bis zu 7000 Euro gewonnen habe“. Weiter hab ich dann nicht zugehört und aufgelegt.

    Etwas Ähnliches hatte ich auch schon mit echten Menschen – zwei Mal wurde ich angerufen und gefragt, ob es richtig sei, dass ich noch nie in meinem Leben etwas gewonnen hätte – ich würde bei „uns so in der Liste“ stehen. Da mich die ganze Sache nichts gekostet hat, habe ich versucht, mitzuspielen. Leider war beim ersten Mal die Antwort „Tut mir leid, soll ich lügen? Ich bin über 30 ich hab natürlich in meinem Leben schon einmal etwas gewonnen“ absolut falsch und es wurde einfach aufgelegt. Beim zweiten Anruf habe ich leider ziemlich verschlafen mit „Hm wollen Sie mir sagen sie haben mein ganzes Leben verfolgt und hätten es mitbekommen, wenn ich mal etwas gewonnen hätte“ geantwortet. Das war leider auch falsch.

  5. Es ist die alte Gummibandtaktik wie immer. Sie sind weit nach vorne geprescht, werden jetzt scheinbar sanktioniert und ziehen sich mit gesenktem Kopf zurück um in neuer Struktur noch viel weiter zu gehen.

    Gummibänder dehnen sich nämlich auf Dauer aus.

    Ich sehe es ähnlich wie Stefan. Wir sind diese Leute nicht los. Es wurde keine Schlacht gewonnen, es ist nur das alte Spiel, das uns beruhigen soll.

  6. „Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig.“

    Ein Wort mehr, und mit der Call-In-Seuche wäre es vorbei gewesen.

  7. Naja, irgendwie glaube (& hoffe) ich, dass diese Form des TV sich in Bälde aufgelöst haben wird.

    Wahrscheinlich aber wird dies eine irre Annahme bleiben, solange auch die Privaten mit ihren „Gewinnspielen“ a la : „Was ist ein Hammer? 1. Ein Werkzeug 2. Eine italienische Spezialität – bitte rufen Sie an und gewinnen 3.000 Euro / den Toyaudi / den Flachbildschirm / den Laptop / einen einwöchigen Urlaub…“ im profanen Vorabendprogramm herumgeistern.

    :(

  8. @ Martina #11:

    Nur das ich noch nie gehört habe, dass die „3.000 Euro / den Toyaudi / den Flachbildschirm / den Laptop / einen einwöchigen Urlaub“ nicht an den einen Gewinner auch ausgeschüttet worden wären, weil die Antwort „c) der Nachname von Peter“ richtig wäre. Oder das „Spiel“ nicht zu ende gegangen wäre. Oder das gesagt wurde „Oh, hat keiner angerufen, der Toyaupi (was auch immer das sein mag) bleibt hier!“

    Das ist der große Unterschied.

    Beim Roulette ist die Wahrscheinlichkeit, das eine Zahl fällt 1 zu 37, und alle paar Minuten fällt auch eine Zahl und mein Geld ist nur weg, wenn tatsächlich eine andere Zahl gefallen ist.

    Bei ihrem „lustigen“ Anrufquiz ist die Wahrscheinlichkeit 1 zu einpaarzehntausend bis einpaarhundertausend, und am Ende der Sendung oder gar des Werbeblocks steht ein Gewinner fest.

    Selbst Lotto mit seiner Hauptgewinnwahrscheinlichkeit von 1 zu einhundertdreißigmillionen ist transparent und fair mit seinen zwei Ausspielungen die Woche und einer festen Ausschüttungsquote.

    Mich wundert, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, einen wirklich transparenten und fairen Call-In-TV-Sender zu etablieren. Ich denke, dass man immer noch genug Geld verdienen würde, wenn man die Hälfte des Umsatzes ausschüttete…

  9. Hm, was ist denn neu an dem zitierten §8 a? Der Punkt 5.2 der alten Fassung besagt doch auch schon, dass „irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über die Spieldauer, die Beendigung des Spiels, den Schwierigkeitsgrad […] unzulässig“ seien. Und soweit ich das beurteilen kann (und das kann ich natürlich nicht), wird darauf von Seiten der Veranstalter jeden Tag geschissen (sorry). Bleibt also die Hoffnung, dass Bußgelder was ändern, sofern sie denn verhängt werden (und natürlich in welcher Höhe). Wie war das, noch gut 6 Wochen, dann ist´s soweit?

  10. @Olly: Neu ist, dass er im Rundfunkstaatsvertrag stehen wird und Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

  11. … @ SvenR, als Zusatz:
    bei dem Lotto-System ist es weniger als 50 %:

    * Die Hälfte der Einnahmen werden an alle Gewinner ausgezahlt (Totalisatorprinzip), d.h. die Ausschüttungsquote beträgt 50 %. Es ist dieser Betrag, auf den die Spieler spekulieren.
    * 23 % werden vom Fiskus als Konzessionsabgabe zweckgebunden vereinnahmt, d. h. dieser Betrag muss vom Staat wieder für gesetzlich festgelegte Zwecke ausgegeben werden, wie z. B. Sportförderung, Kunstankäufe, Umwelt oder Jugendprojekte.
    * 16,7 % gehen als Lotteriesteuer in den allgemeinen Länderetat.
    * 7,5 % werden an die Annahmenstellen (Pächter) als Provision bezahlt.
    * Für die Verwaltung und als Einnahme für die Lottogesellschaften werden 2,8 % einbehalten.

    Wäre 9Live an der Börse, müsste man sich jetzt Aktien kaufen. Leere Worthülsen über einschränkungen in dem Format, würden bestimmt zur unterbewertung der Aktie führen. Und ich als Insider bei Herrn Niggemeier könnte dann dick einsteigen ^^.

  12. Ich dachte ja, so einiges was der Staatsvertrag jetzt regeln soll, wäre schon durch die allgemeinen Gesetze geregelt.

    Es kommt doch auch keiner auf die Idee, (hinkendes Beispiels) dass beispielsweise Autoscheinwerfer eintreten erlaubt ist, weil es nicht in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit verboten und als Sachbeschädigung ausgewiesen ist.

  13. @12: Mit unehrlichen Spielen macht man aber _mehr_ Geld, und das ist das einzige, was zählt…

  14. @ Sebastian: Habe mir dieses Telebid gerade mal angesehen. In der Tat, ein Fall für Stefan! Das unglaublichste Detail dieser Countdown-Auktionen ist ja, dass die Uhr bei jedem Bid immer wieder hochgesetzt wird. Effektiv heißt das, dass jeder Versuch, in den letzten Sekunden zu bieten, völlig umsonst ist, denn der Counter springt dann z.B. von 6 wieder auf 15 Sekunden. Und weil die meisten User naturgemäß versuchen, in den letzten Sekunden zu bieten, können „die letzten zehn Sekunden“ dann auch gerne mal eine halbe Stunde dauern. Soviel zum Thema „willkürlichen Zeitdruck aufbauen“. Ganz perfide. Ich bin fasziniert!

  15. Das Urteil zu Telebid war wohl auch beim lawblog am vergangenen Donnerstag Thema. Lustig lustig, ich hab das nicht aus Aktualität angesprochen, sondern weil mein Bruder da immer mitbieten will und ich ihn nur mit Händen und Füßen davon abhalten konnte, selbst Geld zu investieren.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/10/auktions-tv-kann-arm-machen/#comments

    Da gibt’s ein PDF zum Urteil bezüglich des Prozesses gegen Tobe Battson.

    Deshalb ist Telebid aber noch lange nicht offline.

  16. @ moschus #15:

    Genauso meinte ich es, 50 % des Umsatzes sollten an die Spieler ausgeschüttet werden.

  17. @SvenR
    Du meinst bestimmt die Einnahmen nicht die Umsätze.
    Wollte damit nur zeigen, dass die Lottogesellschaften noch Sonderabgaben haben und nur ca. 3 Prozent der Einnahmen für Verwaltung und Einnahme der Lottogesellschaften bestimmt sind. Also ein eher geringer Anteil.

  18. „nur ca. 3 Prozent der Einnahmen für Verwaltung und Einnahme der Lottogesellschaften bestimmt sind. Also ein eher geringer Anteil.“

    In Anbetracht der wöchentlichen Lotto-Zocker kann „Kleinvieh“ auch Mist machen, und das nicht unerheblich.

  19. @ moschus #27:

    Sie sind kein Kaufmann, oder? Wenn ich Umsatz schreibe meine ich auch manchmal Umsatz. Um ganz genau zu sein Umsatzerlöse. Wobei in diesem besonderen Falle einer staatlichen Lotteriegesellschaft der Unterschied von Umsatz und Einnahmen über den Zeitverlauf beliebig klein sein kann.

    Ich will hier aber keine Wortklauberei betreiben – Sie haben angefangen :-)

  20. „Ich persönlich würde ehrlich gesagt eigentlich gerne wissen, wie man die Allgemeinheit vor solchen Veranstaltungen retten kann.“

    @Sebastian, #8:

    Ich denke, die Allgemeinheit kann sich nur selbst retten. Schliesslich liegt die wahre Macht beim Konsumenten/Verbraucher.

    Wenn überhaupt eine Chance auf effektive Regulierung bestehen soll, dann nur über Strafen, die tatsächlich weh tun. Ein paar tausend Euro Geldstrafe hier und da helfen da nichts. Wenn sich systematischer Betrug bei diesen Sendungen beweisen lässt, dann solte es Gefängnisstrafen geben, und zwar auch für die Geschäftsführer der betroffenen Firmen. DAS würde vielleicht helfen, das Problem etwas in den Griff zu bekommen.
    Wie gesagt, WENN man an effektive Regulierung in diesem Bereich glaubt…

    Aber wie Marc es schon richtig gesagt hat, wasserdichte Formulierungen zu finden, dürfte sich als schwierig gestalten.

  21. @10, genau, besonders peinlich wirds dann wenn man quasi um die anrufe bettelt, wie währen der em bei taff: „welche spielerfrau ist bei der EM nicht dabei?“ Victoria Beckham oder Sylvie van der Vaart? Annemarie direkt nach der Fragestellung: „und bedenken sie, victoria kommt aus england und england ist nicht bei der EM dabei“ ich dachte nur noch wtf…

  22. @SvenR

    Danke für die Richtigstellung, hatte die Begriffe gedanklich getrennt (Umsatz und Erlös). Wobei mir Umsatz nicht ganz klar war.

  23. Diese Regelungen bringen doch rein gar nichts. Es wird immer irgendwelche Schlupflöcher geben, durch die Menschen anderen Menschen das Geld aus dem Kreuz leiern. Wer sich darauf einläßt, hat oft selbst schuld, oder braucht dringend Hilfe.

Comments are closed.