Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“ (4)

Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz kämpft weiter für und gegen seinen vermeintlich guten Ruf. Beim Landgericht Frankfurt hat er beantragt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zur Zahlung eines „empfindliches Zwangsgeldes“ zu verurteilen, weil sie die von ihm gerichtlich durchgesetzte Gegendarstellung nicht wie vorgeschrieben abgedruckt habe.

Schertz‘ Anwältin bemängelt unter anderem, dass die Überschrift nicht gefettet und der Text über zwei Spalten verteilt gewesen sei, die Gegendarstellung nicht am Beginn einer neuen Spalte begonnen und anstelle von Absätzen lediglich „Zahlenumbrüche“ [sic] enthalten habe. Außerdem habe die FAZ die Gegendarstellung durch die längere Anmerkung der Redaktion entwertet. Dass das von der Redaktion so beabsichtigt gewesen sei und auch vom Leser so verstanden werde, könne man auch an meiner Kommentierung hier im Blog erkennen.

Schertz stößt sich auch daran, dass die FAZ die Einschätzung des Landgerichtes wiedergegeben habe, mit seinem Vorgehen „verkenne der Anwalt ‚Sinn und Zweck des Rechtsmittels der Berufung'“. Das sei erstens falsch, denn im Urteil sei nicht von dem „Anwalt“, sondern dem „Kläger“ die Rede. (Der Kläger ist der Anwalt.) Zweitens diene dieser Teil der redaktionellen Anmerkung nur dazu, ihn, Schertz, vorzuführen:

„ihn ins Lächerliche zu ziehen, d.h. als einen Anwalt darzustellen, der die Grundregeln der Berufung verkenne.“

Ich kann nicht beurteilen, wie groß Schertz‘ Chancen sind, die FAZ zu einem „empfindlichen Zwangsgeld“ oder zu einem erneuten Abdruck der Gegendarstellung zu verurteilen. Aber meiner Meinung nach müsste ihn, zu seinem eigenen Besten, jemand mal sachte beiseite nehmen und ihm erklären, dass der Kern des Problems mit der Lächerlichkeit vielleicht nicht die Veröffentlichungen über sein Handeln sind, sondern sein Handeln.

Ursprung des ganzen Verfahrens ist der vorläufig gescheiterte Versuch von Schertz, einen lästigen Kritiker dadurch mundtot zu machen, dass er ihn gerichtlich zum Stalker erklären und so u.a. aus dem Gerichtssaal verbannt lässt.

Die Vorgeschichte:

(Hinweis: Ich bin freier Mitarbeiter der FAZ. Dies hier ist meine persönliche Meinung.)

97 Replies to “Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker“ (4)”

  1. danke, dass du nicht müde wirst uns davon zu berichten.

    schlimm, dass man in deutschland herrn schertz nicht einfach stoppen kann.

  2. Langsam kommt mir das wie der Fall Weinreich vs. Zwanziger vor – es scheint, als ob sich Herr Schertz derart in die Sache reingesteigert hat, dass ihm jeder Sinn für Maß, Zweck und Ziel abhanden gekommen ist. Er blamiert sich und will dann die Menschen verfolgen, die ihn darauf hinweisen – womit er sich noch mehr blamiert. Eine Endlosschleife, die wohl nur vom Gericht durchbrochen werden kann. Da Herr Schertz aber alle Tricks und Kniffe kennt, wird er sicher noch ein paar Ehrenrunden drehen. Und ich frage ganz ohne Aggression und Ironie: Herr Schertz, haben Sie denn wirklich nichts Besseres zu tun?

  3. Manche lernens nie. Mein ehemaliger Vermieter (ausgezogen vor 3 Jahren) probiert auch, mich zu verklagen, weil das Badezimmer zu viele Bohrloecher habe. Ich hatte allerdings – mit seiner Zustimmung – das Bad an den Nachmieter verkauft und mein Vermieter hatte das Auszugsprotokoll ohne Maengel unterzeichnet. Weiss echt nicht was der noch von mir will. *seufz*

  4. Unglücklich agierender Anwalt, der sich mit einer leistungsstarken Redaktion anlegt — also das ist mir doch zehnmal lieber als ein Rudel hochbezahlter Anwälte, die einen unglücklichen Journalisten und/oder Blogger hetzen.

    Sehr schön.

  5. @1 Wieso stoppen? Sein Tun ist doch oft lustig; also besser als langweilige Berichte über einen europäischen Schlagerwettbewerb.

  6. Schlimm genug, dass solche Leute unsere Gerichte mit sinnfreien Belangen verstopfen.

    Ich würde ja lachen, wenn es eine Gegendarstellung zur Gegendastellung gäbe, die dann wiederum redaktionell erläutert würde – weshalb wiederum eine Gegendarstellung verlangt würde…

  7. Die vier Befangenheitsanträge des Dr. Christian Schertz gegen den vorsitzenden Richter der Pressekammer Berlin, Herrn Christian Mauck und andere Richter sind abgelehnt worden.

    Auch in dieser Sache machte sich Dr. Christian Schertz lächerlich.

    Am 08.06.10 schrieb sein Anwalt Dominik Höch:

    … begründen wir den Ablehnungsgesuch gegen die der 27 Zivilkammer des Landgerichts Berlin angehörigen Richter vom 01.06.10 wie folgt: …

    Nach zwölf Tagen dämmerte es bei diesen Anwälten.

    Folgerichtig schrieb sein Anwalt Dominik Höch am 16.06.2010 zum Az. 27 O 540/09:

    .. teilen wir mit, dass sich der Ablehnungsgesuch vom 08.06.2010 nicht auf den Richter Dr. Hagemeister bezieht. Gleiches gilt auch für die Ablehnngsgesuche in den Verfahren 27 O 665/09, 27 O 787/09, 27 O 624/09 …

    Wer die lustigen Begründungen in den Ablehnungsgesuchen lesen möchte, kann diese bei mir abfordern.

    Man kann diese einrahmen und als blätterbare Realsatire an die Wand hängen zwecks täglicher Ergötzung darüber, was so manche Organe der Rechtspfelge für Einfälle haben, ihnen nicht genehme Menschen zu drangsalieren.

  8. „Zahlenumbrüche” [sic] – Hat da ahn hannöverscher Mitarbeiter den Schriftsatz diktiert?

  9. Hat die Schertzanwältin wirklich argumentiert, die Gegendarstellung sei durch den redaktionellen Teil der FAZ entwertet worden? Vielleicht hab ich ja nur Unfug im Studium gelernt, oder ich hab tief und fest geschlafen, aber ich dachte, Redaktionen bliebe es unbenommen, so was redaktionell zu kommentieren…

  10. Auf mich macht die Causa den Eindruck, als würde es Schertz bei dieser Sache weniger um Recht, denn um verletztes/gekränktes Ego gehen.

  11. Was Schertz da abzieht, erinnert mich stark an den verstorbenen RA Gravenreuth. Auch der hat sich in seiner Klagewut derart verrannt, dass ihn zum Schluss niemand mehr für voll genommen hat.

  12. Vollkommen Off-Topic, aber vielleicht ein Thema für einen Blogeintrag. Ich bin jedenfalls relativ erschüttert (passiert nicht oft), so dass ich die Sache mal auf diesem Wege als Blog-Thema anregen möchte.

    Selten zynischer Artikel der ftd mit einer geradezu unfassbar zynischen Überschrift: La Niña bedroht Weizenrally

    Bis vor kurzem war der Artikel noch von der Startseite verlinkt, wo er inzwischen verschwunden ist. Aufrufbar ist er aber noch:

    Grundtenor: Die „beeindruckende“ Rally des Weizenpreise wegen schlechter Ermten in Russland wird durch ein das das Wetterphänomen La Niña „bedroht“, das in Australien möglicherweise für bessere Ernten sorgen könnte.

    http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/rohstoffe/:rohstoffe-la-nina-bedroht-weizenrally/50148969.html

  13. Das Übel ist hier schön pointiert.

    Wir unterwerfen uns alle den Juristen. Wir greifen diese an, brauchen diese aber zum Vertreten unserer Intetressen.

    Brauchen wir diese wirklich? Oder werden wir alle entmündigt von diesem Apparat der unabhängigen Rechtspflege?

  14. @21: Diese Assoziation hatte ich schon beim letzten Blogeintrag zu diesem Thema erwähnt. Mein Kommentar wurde allerdings
    [gelöscht]

  15. Ich weiß es nicht wirklich: Macht sich wirklich Herr Sch… freiwillig zum …, oder will er zeigen, daß er, auf wie immer verlorenem Posten, kämpft. Weil Kohle bekommt er sowieso! Klar, in diesem Falle nicht! Aber, ist das wirklich WERBUNG ??? Die Parallele 20er wurde angesprochen, schade eigentlich, daß solch ein Eindruck überhaupt entststeht. Ist es denn in der Tat so lukrativ, Mandate zu haben, von Menschen, die sich durch BILD, SPIEGEL, FOCUS BUNTE, QUICK und andere juristisch klagenswerte Veröffentlichungen beleidigt zu fühlen, und diese vor Gericht zu bringen? Aus dem Lehrtbuch: Wie mache ich meinen Namen, meine Seriösität kaputt. Herr Schertz, weiter So!

  16. @27 Herr Schertz klagt für Mandanten und in eigener Sache nicht nur gegen den Boulevard.

    Seiner Gegner sind u.a. die Publizisten Jürgen Grässlin, Werner Rügemer, Peter Rentzsch, Dr. Krech, die Journalisten Peter Kleiner, Jens Weinreich, Thomas Kistner, Grit Hartmann u.a., Prof. Hans See, Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wegner, Prof. Dr. Fritz Sörgel, Herr Nussbaum, alias Jack White, Ingolf Schubbert, die Zeitungen F.A.Z., Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt, manager Magazin, Junge Welt, TAZ, die Anstalten des öffentlichen Rechts NDR, MDR, WDR, ZDF, die Verlage Nexus Druck, Deutscher Fachverlag, Rowohlt Verlag, BuchMarkt Verlag, Gong Verlag, Pabel Moewig Verlag, die Agenturen Deutscher Depeschendiens u.a., die Gewerkschaften IG Metal, Google, l und andere.

    Dr. Christian Schertz vertritt auch den Bulevard, z.B. die Berliner Zeitung und den Tagesspiegel.

    Es geht Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz um das Geschäft bei der Verwertung und Vermarktung von Persönlichkeitsrechten und der Namen Promineter als Marke.

    Die Offenlegung. Kritik und Untersuchung dieses umstrittenen Geschäfsziels, welches die Manipultaion von abermillionen Hirnen bedeutet, wird als unzulässiger Eingriff in die Geschäftstätigkeit dieses rabiaten Anwalts deklariert. Seine Gegner werden über den Bezug auf das Strafgesetzbuch bzw. Gewaltenschutzgesetz kriminalisiert.

    Mit der Unterstützung des inverstigativen und des Qualitätsjournalismus hat die Geschäftstätigkeit dieses Anwalts weniger zu tun. Dr. Schertz verbreitet eher Angst nd Schrecken unter den Journalisten, Publizisten, seriösen Verlagen, den Anstalten des öffentlichen Rechts, Wissenschaftlern und anderen.

    Dr. Schertz steht für die rechtsmissbräuchliche Durchsetzung seiner zutiefst eigenen Interessen, seiner begrenzten Ideologie und langweiliger Lebensweise. In unserer Gesellschaft funktioniert das als Geschäft.

  17. Ich finde es toll, dass Sie -Herr Niggemeier- sich so für Herrn Schälicke und für ein wenig mehr Gerechtigkeit eingesetzt haben. Ich glaube, dass Sie ein toller Mensch sind.

  18. Ich hoffe, dass die Reihe dieser Schertz-Artikel langsam ein Ende hat – auch für Herrn Schälike, der in Ruhe seiner Berichtstätigkeit weiter nachgehen soll.

  19. Langsam beginnt die Meinungsfreiheit mehr Gewicht gegenüber den vorgeschobenen Persönlichkeitsrechten zu spielen.

    Am letzten Dienstag erklärte die HansOLG-Vorsitzende Frau Dr. Raben: Auch drastische Äußerungen sind erlaubt. Im Zweifel eher für die Meinungsäußerung.

    http://www.buskeismus.de/berichte/7U8210.html

    Die Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann und der Rechtsanwalt Dominik Höch wehren sich vehement gegen diese neue Tendenz in der Äußerungs-Rechtssprechung.

    Sie lassen keine Ruhe, geben nicht nach, und klagen fleißig weiter

    Heute hat es auch mich erwischt. Nach fast einem Jahr Pause trudelte eine neue einstweilige Verfügung ein. Kläger ist RA Dominik Höch, vertreten wird dieser von der Kanzlei Schertz Bergmann.

    Ein kleiner Lichtblick. Bei einem beantragten Streitwert von 10.000 Euro sprachen die drei Zensoren der Rechtsverletzung nur enen Wert von 5.100 Euro zu. Immerhin.

    Es geht um die drastischen Meinungen in Richtung „Betrug“, „Rechtsmissbrauch“, „Schädigung“, „Bereicherung“, „kriminell anmutenden Machenschaften“, gegen die sich der Kläger wehrt und eine einstweilige Verfügung – 27 O 573/10 – am 22.07.10 erhalten hat.

  20. Was für ein armseliger Kindergartenunfug. Wenn der Schertz wenigstens gut wäre, aber er ist es nicht. Kein Wunder, dass dieses Land den Bach runtergeht, und das Rechtswesen mit ihm. Auch an solchen an sich (außer für Herrn Dr. Schertz natürlich – sein Lebenselixier) geradezu lächerlich unwichtigen Fragen zeigt sich, dass diese Gesellschaft, die so etwas zulässt, solche Leute am Ruder hat und hält, ideell in Trümmern liegt.

  21. @21 Axel John, @26:

    Dieser Vergleich ist für Schertz dann gleich die nächste Klage-Vorlage. War hier bereits Thema:

    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-abmahnungen/

    Ist deshalb auch klar, daß der Gastgeber das hier löschen wird, um Kommentatoren und sich zu schützen.

    Leider tut S. alles dafür, daß einem sich genau dieser Eindruck aufdrängt. Und auch das erinnert wieder an G., der ja die Äußerungen gegen sich oft provoziert hat, um dann klagen zu können. Deshalb erhielt er bei Heise Hausverbot, weil er damit den ganzen Laden lahmlegte.

    Ich denke, zu Lebzeiten von G. hätte S. es nicht gewagt, diesen Vergleich anzugreifen…

    http://schreibenfuergeld.wordpress.com/2010/05/05/gravenreuth-vergleiche-abmahnfahig/

  22. @jokahl, #34

    Sie haben ja soooo recht. Da müsste sich mal jemand drum kümmern. Stattdessen befassen die sich immer mit so einem irrelevanten Quatsch. Ach ja, was war gerade noch *Ihr* Thema.

  23. Wenn’s alles doch einfach nur Scherz wäre, könnte man lächeln.
    Leider ist alles Schertz, und damit ist’s, ja was eigentlich?

    Danke für den wieder mal guten Artikel.

  24. Köstlich. Schertz hat sich total verrannt. Ihm fehlt jedes Bewusstsein dafür, dass man sich auch dann lächerlich machen kann, wenn man das Recht auf seiner Seite zu haben glaubt (sein Team wird schon recherchiert haben, wie fett die Überschrift einer Gegendarstellung sein muss). Dass die FAZ genüsslich aus dem Urteil zitiert, ist natürlich gemein, aber völlig legitim, und Schertz sorgt mit seinem beleidigten Nachtreten selbst dafür, dass die wenig schmeichelhaften Passagen nun immer weitere Kreise ziehen – zurücklehnen und genießen!

  25. @ Jonas Schailble

    Der Tagesspiegel und die Berliner Zeitung gehören nicht zum klassichen Boluevard, auch der Focus nicht. Insofern hast Du recht.

    Der Spiegel entwickelt sich zum Bulevard, der stern war schon immer nahe dran.

    Das sind meine Definitionen. Ich habe nichts gegen Boulevard an sich.

  26. Wittert Schertz ein Mandat im Fall Kachelmann? Die Frage sollte gestattet sein.

    Christian Schertz hält Schadenersatzansprüche des Moderators für möglich. „Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat“, sagte Schertz. „Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war Auslöser für die mediale Hetzjagd auf Kachelmann, bei der immer neue Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit kamen.“

  27. @43 Twipsy

    Kachelmann dürfte zu klug und medial zu erfahren sein, um sich von Schertz in den Medien verbraten zu lassen.

    Kachelmann hat ein gutes Timing, er hat viel Erfahrungen mit Frauen, ist nicht verklemmt. All das passt nicht zu Schertz,

    Außerdem stehen die Schertz-Aktien bei den Presserichtern gegenwärtig nicht gerade hoch im Kurs.

  28. @44 Schon ists raus:

    Nach Informationen des „kress reports“ fordert Kachelmann Schmerzensgeld in Höhe von zwei Millionen Euro von der „Bild“-Zeitung und Bild Digital, zu dem der Online-Ableger „Bild.de“ gehört. Dem Bericht zufolge werfen Kachelmanns Anwälte dem Boulevardblatt wiederholte Persönlichkeitsverletzungen vor.
    Höcker ist der Anwalt. Beim Rest sag ich: Ohne Gewähr.

  29. Sowohl Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker als auch die Axel Springer AG wollten sich zunächst gegenüber „kress“ nicht äußern.

    Logisch.

  30. Tobias Fröhlich, Sprecher der Axel Springer AG für die „Bild“-Gruppe, bestätigte am Abend gegenüber kress, es seien verschiedene Forderungen eingegangen, die diverse Medien des Hauses beträfen. Die Axel Springer AG weise alle Forderungen zurück.

  31. Kachelmann hat aus dem Knast heraus erfolgreich geklagt.

    Landgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2010 : Aktenzeichen: 28 O 215/10 und 28 O 216/10

    Landgericht Köln, Urteil vom 12.05.2010: Aktenzeichen: 28 O 175/10: Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulässig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.

    Landgericht Köln, Beschluss vom 02.06.2010: Aktenzeichen: 28 O 318/10 gegen Jörg Völkerling (Paparazzuifotograf von Bild am Sonntag )

    http://www.buskeismus.de/urteile/28O31810.html

    Man kann im Internet bestimmt mehr finden.

  32. Schertz kann es nicht lassen. Obwohl es inzwischen genügend LG und KG Beschlüsse gibt, dass Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz namentlich genannt werden darf, meint er immer noch:

    Der Beklagte – Rolf Schälike – begreift offenbar nicht, dass die privatrechtlichen Schritte gegen ihn die Öffentlichkeit nichts angehen.

    So besteht Schertz immer noch auf dem Verbot der Veröffentlichung gewonnenner Urteile und fügt der inzwischen eingeleiteten Hauptsacheklage sogar noch ein Urteil (9 W 39/09) hinzu, welches von den EVs nicht erfasst war.

    Klagen tut Schertz in Hamburg bei der Internet-Zensurkamemr 25 mit der folgenden Begründung:

    Dabei wird die Klage nicht beim Landgericht Berlin als Gericht der Verfügungssache erhoben, da aufgrund bestimmter Vorgänge bei einem anderen Verfahren der Pareteien dort der Kläger in jenem Verfahren die Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Richtern der Pressekammer hegt und ein entsprechendes Ablehnungsgesuch gestellt hat.

    Im Einzelnen geht es um die fogenden Beschlüsse:

    27 O 11/09 (15.01.09) / 9 W 33/09 (18.02.09); 27 O 1305/08 (20.01.09) / 9 W 39/09 ( 20.02.09); 27 O 300/09 (31.03.09) / 9 W 91/09 (25.05.09); 27 O 1207/09 (19.05.09); 27 O 130/09 (19.05.09).

    Bezeichnend, dass gerade in einigen dieser Beschlüsse die Namennennjung von Schertz erlaubt ist. Es hat es zu dulden.

    Gegen die vielen anderen späteren Klatschen und die Veröffentlichung der Urteile und Beschlüsse geht Schertz allerdings nicht vor.

  33. @43 Rolf: „Kachelmann hat ein gutes Timing, er hat viel Erfahrungen mit Frauen, ist nicht verklemmt.“

    Naja, in dem Fall bin ich lieber verklemmt und hab etwas weniger Erfahrung mit Frauen. Zumindest auf die Erfahrung, von einer Frau aus Rache eingeknastet zu werden, kann ich absolut verzichten.

    (Nachdem monatelang die Schuldvermutung galt, wird’s ja nun gestattet sein, auch mal die Kachelmann-Darstellung zu verwenden)

  34. @43
    Dass die Medien / dpa Schertz zu Kachelmann befragen, ist ein Treppenwitz der Geschichte…

  35. Hier im Blog ist es in letzter Zeit so ruhig. Herr Niggemeier, was ist los? Frisch verliebt? :-)

  36. Erst wurden die Horden mit einem EH-Artikel angelockt. Nun, da der Zugang zum Kommentartunnel versperrt ist, weichen sie verzweifelt in alte Nebenthreads des Blogs aus.

  37. Mitleiderregend, dieses verzweifelte Gieren nach Aufmerksamkeit. Da ist jemand sehr, sehr einsam…

  38. Schertz wird am 01.08.10, 21.45 Uhr bei Anne Will über Kachelmann sein Bestens von sich geben.

    http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/gaesteliste404.html

    Es diskutieren mit:

    Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, der Medienberater Hans-Hermann Tiedje, die Publizistin Alice Schwarzer und der frühere Staatsanwalt Hansjürgen Karge.

    Interessant, dass die Kanzlei Schertz Bergmann in Berlin am 10.09.09 Esther Fehrer gegen Gisela Friedrichsen und die Verlagsgruppe Random House vertrat. Die Klage wurde überwiegend abgewiesen. Nur an drei von 31 Stellen wurde eine Veröffentlichung des Buches „Im Zweifel gegen den Angeklagten“ untersagt. Die Kosten trägt die Klägerin, eine einfache Frau.

    Aktenzeichen: 27 O 476/09

    Das Urteil:

    http://www.buskeismus.de/urteile/27O47609_urteil.pdf

    Bei Buske hatte Gisela Friedrichsen noch mehr Glück und der Anwalt Christian Nesselhauf noch mehr Pech.

    In der Sache 324 O 943/08 konnte Rechtsanwalt Nesselhauf das Buch von Gisela Friedrichsen am 09.10.2009 nicht verbieten. Geklagt wurde allerdings nur gegen den Verlag. Gisela Friedrichsen saß im Zuschauerraum. Sie hat damit nun eigene Erfahrungen mit der Zensur.

    Auch Alice Schwarzer hat als EMMA Herausgeberin ihre Erfahrungen als Beklagte bei Buske. In der Sache 324 O 657/06 Dr. Flöttmann vs. Emma Frauenverlags GmbH kam es zu einem Vergleich.

    Es kann spannend werden morgen Abend bei Anne Will, welche, vertreten von RA Nesselhauf, auch schon mal gegen den Springer geklagt hat. Im Gegensatz zu Sabine Christiansen – eine Mandantin von Schertz – kann man Anne Will nicht Kklägerismus vorwerfen.

    Wahrscheinlicher werden wir morgen ein Hornberger Schießen erleben.

  39. #58 rauskucker

    „Ich bin doch nicht völlig gaga,“ hörten wir mehrmals lediglich aus dem Munde des Anwalts Dominik Höch von der Kanzlei Schertz Bergmann. Schertz äußerte sich so nicht. Weder Höch noch Schertz sind allerdngs gaga.

    Was sie von sich geben, ist keinesfalls bekloppt, auch nicht ansatzweise. Einseitig bis falsch ist es trotzdem.

    Schertz hat in seinen DLF-Interview Vieles über sich offenbart:

    Man müsse aufpasssen, nicht als ein angry old man dazustehen; bei uns entwickeln sich amerikanische Verhältnise, wo jeder über jeden alles schreiben kann, wie in der britischen Blutpresse; das kann doch nicht die zukünftige Hygiene in Deutschland sein; die Statsanwaltschaft hat ohne Not an de Medien Informationen gegeben;

    Der Vergleich mit dem Zunami, bei dem tausende Menschen starben, ist gegenüber den Zunamiopfern beleidigend.

    Es stimmt auch nicht, das Informationen aus den Ermittlungsakten nicht der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden dürfen. Schertz verschweigt im Interview, dass nachdem die Ermittlugsakten in der öffentlichen Verhandlung bekannt geworden sind, diese auch in der Presse diskutiert werden dürfen.

    Schertz spart nicht mit harten beleidigenden Wörtern gegen die Boulevardmacher und -leser: Sensationsgier, perfide. Bedingungsloses „Law & Order“ scheint das erklärte Ziel von Schertz zu sein.

    Ganz unter dem Tisch gelassen hat Schertz die Möglichkeit, dass der Fall Kachelmann im Fall eines Freispruchs erster Klasse, tausenden die Augen öffnet kann, wie unsere Justiz fnktioniert und mit Unschuldigen umgeht. Was machen öffentlich nicht bekannte Leute, wenn sie in die Mühlen der Justiz geraten?

    Der Wunsch von Schertz, alles Möglichte in den Gerichtsverfahren geheim zu verhandeln, ist gefährlich und abträglich für die Entwicjklung in unerem Land.

    Den juristischen Spagat zwischen Pressefreiheit, Persönlichkeitsrecht, Korruption, Betrug und sonstigen Machenschaften gelingt diesem Medienanwalt nicht.

    Die enthisch-moralischen Aspekte des ganzen Kachelmann-Falls und die damit verbundenen Vorwürfe, Vorurteile, die umstrittenen Mann-Frau-Beziehungen lässt Schertz völlig außer acht.

  40. Erich, wer sich in gefahr begibt kommt darin um. Diesen Satzt habe ich schon so oft von Broders bezahlten Schreibern (PI-News) in Bezug auf die Palästinenser gelesen. Wieso soll das jetzt nicht auch für Broder und Herre gelten, wenn diese Geschichte denn stimmt. Ich glaube nämlich, dass es nur eine Ente ist. Die Quelle ist nämlich ein Blog, der die beiden Hetzer nur verarscht. Also tief Luft holen und auf PI weiter hetzen, zu denen du ja zu gehören scheinst.

  41. wenn wir schon off-topic sind, an dieser Stelle besten Dank für den Artikel in der FAS zur Loveparade, Stefan, hat mir sehr gefallen.

  42. @ gebimmel (#67): Was soll denn der Schälike hier sonst tun? Für sowas ist die Kommentarfunktion doch da, oder? Zumal wenn er was zum Thema schreibt.

    Davon abgesehen ist es so schwierig nicht, sich über Rolf Schälike zu informieren. Er gibt immerhin einen Link auf seine Webpräsenz an. Und Stefan Niggemeier hat ihn auch schon mehrmals erwähnt (Die Suche nach Schälike in diesem Blog wirft immerhin vier Artikel aus).

  43. Gestern in der FAS: Meisterhafter Artikel von Niggemeier, der hundert nicklige Beiträge wettmacht.

  44. Hallo Herr „W“etter…
    Das ist ja nett, sich als jemand anderes auszugeben… Sind Sie sicher, dass es sinnvoll ist, sich mit nem Rechtsanwalt anzulegen?

  45. gebimmel, bis gestern kannte ich herrn schälike auch nicht, also habe ich mich informiert und kam zu dem schluss, dass er ein ehrenwerter mann sein muss. herr schälike, ich freue mich sehr darüber, dass sie sich nicht verbiegen bzw. einschüchtern lassen. ich hoffe, dass sie weiterhin durchhalten.

  46. @73: Ich glaube, dass ein durchschnittlich intelligenter Zeitgenosse in der Lage ist, „das Wetter“ von „dem Vetter“ zu unterscheiden. Auch „Udo“ ist ein geläufiger Vorname für bekannte (Jürgens oder Lindenberg) und unbekannte Personen.

  47. @76 „Ein durchschnittlich intelligenter Zeitgenosse“ sicher.

    Wir sprechen hier aber von Anwälten!

    Die stellen sich gerne mal ganz gezielt dumm.

    Herr Vetter hat allerdings sicher Besseres zu tun, als sich über Nameswettern in Kommentarspalten aufzuregen.

  48. Er hat es nicht verstanden. Er wird es auch nicht verstehen. Vielleicht, wenn er irgendwann tatsächlich mal gestoppt wird. Könnte glatt als Scherz durchgehen. ;)

    greez

  49. @ Theo (#80)
    Ich hab da so ’ne Theorie: Stefan Niggemeier hat keinen Bock mehr auf die ewigen Diskussionen mit über 500 mal den gleichen Argumenten und schreibt jetzt ’ne Weile nichts in der Hoffnung, dass sich die Trolle dann ’ne andere Höhle suchen.
    Prognose: Klappt nicht – Trolle sind Gewohnheitstiere, die kommen immer wieder zur gleichen Wasserstelle…

    Ich freu mich schon auf die nächsten Einträge und Artikel

  50. 84, rene: Ich für meinen Teil bin eher etwas besorgt wegen des Hausherrn. Das Schweigen ist ja geradezu unheimlich. Hoffentlich ist alles im Lot.

  51. @ Theo (#82)

    Meinst wegen der unheimlich großen Flattr-Einnahmen? ;)
    Wär aber ne nette Idee gewesen.

  52. @Twipsy: Oooah, wie kitschig. Und süüüüüüüüß :)
    @Brown Pearl: Ach, das könnte auch sein. ich konnte das Bild erst nicht zuordnen, weil ich was in Bezug auf Trolle erwartet hatte. ^^

  53. hm, hier ist ziemlich tote hose … tote hose. tote…hose tote hose … hose tote… tote… htothoschschschgemurmelstille

  54. 92, palosalto:

    Es wird alles seine Gründe haben. Und wenn jemand wollte, dass die Leser diese Gründe erfahren, hätte er sicherlich etwas geschrieben. Dass dem nicht so ist, deutet zart darauf hin, dass Nachfragen derzeit wohl unpassend sind. Also nehmen wir es einfach so hin und warten.

  55. Ich glaub der liegt seit ner Woche tot neben seinem Computer. Kann mal jemand gucken? Ich meine es riecht auch schon ein bischen…

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