Call-TV-Mimeusen gewinnen vor Gericht

Miriam Wimmer scheint eine interessante Frau zu sein.

Sie hat kein Problem damit, Fernsehsendungen wie „Money Express“ zu moderieren, die die Mitspieler systematisch über Gewinnchancen und Spielregeln täuschen, gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten verstoßen und in denen sich Unregelmäßigkeiten häufen, die viele Beobachter auf den naheliegenden, aber unbewiesenen Gedanken bringen, die Zuschauer würden mit betrügerischen Methoden zum teuren Anrufen verleitet. (Mehr über die „Money Express“-Produktionsfirma Callactive und ihre Methoden hier.)

Sie hat aber ein Problem damit, wenn Männer Messer ablecken oder ihre Tätigkeit bei „Money Express“ als „Animöse“ bezeichnet wird.

Im ersten Fall droht sie mit Liebesentzug, im zweiten mit dem Anwalt.

Das Hamburger Landgericht hat ihr am Freitag Recht gegeben (was die Animöse angeht, nicht das Messerablecken). Es bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Forums call-in-tv.de, die auch Wimmers Kolleginnen Daniela Aschenbach und Anneke Dürkopp erwirkt hatten. (Mehr zur Vorgeschichte hier.)

Das Gericht berief sich auf die „Stolpe-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichtes: Wenn eine Äußerung über jemanden mehrdeutig ist, genügt es, wenn nur eine mögliche Interpretation dieser Äußerung seine Persönlichkeitsrechte verletzt, um eine Wiederholung dieser Äußerung verbieten zu lassen. Der Rechtsanwalt Jony Eisenberg nannte das Urteil damals in der „taz“, die er regelmäßig vertritt, einen „wahrhaft schwarzen Tag für die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit“.

Weil sich das Hamburger Landgericht auf dieses Urteil berief und offenbar der Meinung war, es sei nicht völlig auszuschließen, dass das Wort „Animöse“ auch als Beleidigung zu verstehen sei, beschäftigte es sich gar nicht erst mit der Frage, was die tatsächliche Intention des Gebrauchs gewesen sei. Und auch nicht mit einem Gutachten, das der renommierte Soziolinguist Norbert Dittmar für den Anwalt von call-in-tv.de-Betreiber Marc Doehler erstellt hat. Dabei ist das eine wunderbare Lektüre:

Das Wort [Animeuse] ist eine spontane Entlehnung aus dem Französischen ins Deutsche. Dabei wird der Verbstamm {anim-} des französischen Verbs animer („beleben“) mit dem das Femininum markierenden Suffix {-euse} zur Substantivderivation {Animeuse} („Beleberin“) amalgamiert. (…)

Animeuse wird analog zu (beispielsweise) Friseuse gebildet. Es handelt sich um eine spontane (sprechsprachliche) Entlehnung (Derivation), in der durch graphische Assimilation ans Deutsche daneben die Variante [Animöse] entstanden ist (so wie bureau > Büro und meuble > Möbel wurde). Die sprechsprachliche Ambiguität („Homonymie“) kann in der Schriftsprache durch eine ‚frankophone‘ oder eine ‚germanophone‘ Schreibweise ({-euse} vs.{-öse}) aufgelöst werden.

Dass das Suffix {-euse} in [Anim-euse] einerseits Entlehnungssufix in „eingedeutschter“ Schreibweise existiert ({-öse}) und andererseits als Grundmorphem ({möse} : wertnegativ belegter Begriff für ‚Vagina‘), ist dem Zufall geschuldet. Eine intentionale — pejorative — Entlehnungshandlung lässt sich nicht nur nicht nachweisen, sondern ist auf der Grundlage der Entlehnungsforschung unwahrscheinlich. Viele solche ambivalenten Entlehnungen sind kreativer Arbitrarität geschuldet.

Wie sich für Worte wie „geil“ mühelos nachweisen lässt, macht gerade diese „zufällig entstandene“ Ambivalenz die Beliebtheit der Wahl solcher Ausdrücke aus. Somit macht die Ambivalenz das grosse „Scherzpotenzial“ solcher Worte aus und steigert besonders in jugendlichen Kreisen die Beliebtheit des Wortes. (…)

Ein beleidigender negativer Wert ist der reinen Wortform denotativ nicht nachzuweisen. (…) Insbesondere bei Diskussionsforen im Internet beobachten wir ein breitgefächertes, zwischen Spass und Provokation schillerndes Bedeutungsspektrum, das in der Regel als „ungeschminkte freie Meinungsäusserung“ zu verstehen ist und gerade wegen der Situationsentbindung den illokutiven Charakter von Beleidigungen nicht aufweist. (…)

Hach. Möchte man da nicht sofort anfangen zu philosophieren, ob die Existenz von 9Live und ihren Nachahmern letztlich nicht auch kreativer Arbitrarität geschuldet sind?

Für das Hamburger Landgericht indes war das Gutachten bedeutungslos. Frank Metzing, der Anwalt von call-in-tv.de, will seinem Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen.

69 Replies to “Call-TV-Mimeusen gewinnen vor Gericht”

  1. Ich verstehe es noch immer nicht: Es geht um die Silben -mö- und -se in A-ni-mö-se?

    Hätte sich das ganze nicht klären lassen, wenn in dem Forum das -möse automatisch in -meuse geändert worden wäre, wie damals bei den „Verwirrten Anrufern“?
    Ach nein, Meuse und Möse sind ja homophon, das ließe ja auch „eine mögliche“ Interpretation zu.

    Müssen die Verlierer etwas zahlen? Gerichtskosten? Bußgeld?

  2. Naja, was soll die Berufung schon bringen? Sowohl für das LG wie das OLG Hamburg ist ja bekanntermaßen die Realität genauso bedeutungslos wie das Gutachten.

  3. Flo: Bei einer EV sind Gerichtskosten fällig – erst wenn der Bekjlagte dagegen verstößt ist ein Bußgeld fällig.

  4. Wartet nur, wenn die Anwohner der Möschenfelder Landstrasse in München nach Hamburg vor Gericht ziehen!
    Das ist dann weder Bayerisches Amtsgericht noch Komödienstadel.

  5. Dafür, dass Frau Wimmer so einen Spaß an Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen hat, bietet Ihre Homepage aber ganz schön Angriffsfläche. Tsss.

  6. ich find das ganze zwar amüsant, aber wenn es jemanden wirklich verletzt ist es blöd.
    gruss r.l

    p.s warum können menschen nicht einfach miteinander reden…imer dieses blöde klagen

  7. Wie stehen die Wetten, dass der Schriftsatz wegen „Mimeusen“ am Montag aufgesetzt wird?

  8. Ich verstehe nicht, wie man sich in diesem Fall auf das Stolpe-Urteil berufen kann – noch dazu, ohne das Sprachgutachten mit einzubeziehen.

    Jemand hatte von Stolpe behauptet, er sei 20 Jahre im Dienst der Stasi gewesen. Dass man diesen Satz so verstehen konnte, dass Stolpe 20 Jahre lang z.B. als IM gearbeitet habe, steht außer Zweifel. Diese Behauptung war nur deshalb beleidigend, weil niemand nachweisen konnte, dass Stolpe tatsächlich 20 Jahre lang als IM gearbeitet hatte. Ansonsten wäre sie einfach die Wahrheit gewesen.

    Auf den vorliegenden Fall übertragen, ergeben sich also folgende Fragen:

    1. Was ist eine Animöse?
    2. Ist das, was Miriam Wimmer tut, durch den Ausdruck „Animöse“ korrekt beschrieben?

    Beide Fragen haben das Landgericht Hamburg nicht interessiert. Mir kommt dieses Urteil ziemlich selbstherrlich und willkürlich vor.

  9. Die Homepage von Frau Wimmer ist eine absolute Katastrophe. Über Design kann und sollte man auch streiten dürfen, aber diese Homepage…

    Im Interview erzählt Frau Wimmer, dass Gott dafür verantwortlich ist, dass sie TV-Moderatorin wurde. So und das ist der letzte Beweis…auch Gott kann Fehler machen.

  10. Na ja, ein breites Grinsen dürfte bei der Wortfindung einer „Animöse” vielleicht doch nicht ganz abzustreiten sein. Und Persönlichkeitsrechte gelten in diesem Land für ALLE, unabhängig mit was für grenzwertigen Geschichten sie ihr Geld verdienen. Das scheint man aber zu vergessen, wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden ist oder einfach mal auf den gleichen Busch draufhauen will, wie alle andere. Menschlich, allzu menschlich eben …

  11. das gutachten ist großes tennis, das urteil eher weniger. allerdings bedeutet das doch nur, dass man sich dieser dame feinsinniger nähern muss.

  12. Ist nur mein Display so schlecht oder trägt Frau Wimmer auf dem auf ihrer Homepage abgebildeten Photo tatsächlich Damenbart!?

    Ach übrigens: Bei aller Abneigung gegenüber dieser Art von Fernsehen und dem darin involvierten Personenkreis finde ich den beanstandeten Ausdruck in der eindeutig zweideutigen Schreibweise (aber auch nur in dieser) unnötig ehrverletzend und sexistisch. Unterstes Niveau, gleiche Ebene wie Call-TV oder vielleicht sogar noch eine Stufe drunter.

  13. Ich finde es traurig, dass Linguisten in unserer Gesellschaft zunehmend ausgegrenzt oder wenigstens ignoriert werden: Der „Spiegel“ schreibt Titelgeschichten über Sprache und belächelt die Aussage von Linguisten, das Landgericht Hamburg interessiert sich nicht für linguistische Gutachten, … – bald schon werden Eltern den Satz „Mutti, ich will Linguist werden“ mit einem „Kann’s nicht wenigstens Müllmann sein?“ beantworten.

  14. Thomas (15), wenn du mir jetzt noch bitte erklärst, inwiefern ein nicht ganz abzustreitendes breites Grinsen als Grundlage für ein Gerichtsurteil gelten kann…

    Ja, wo kämen wir denn da hin?

    Was ich außerdem nicht verstehe ist, warum das Landgericht Hamburg überhaupt zuständig ist. Der Betreiber von call-in-tv sitzt in Berlin, Callactive sitzt in München. Wohnt Miriam Wimmer in Hamburg? Oder darf man klagen, wo man will?

    Ach ja, apropos ehrverletzend:

    „Er sagt: Ich heiße Øle Pinguin
    und ich lebe hier sehr gern
    beachten Sie die Romantik
    und es leuchtet der polare Stern
    manchmal ist es ’n bißchen kalt
    doch wenn ich frier
    dann greif ich mir ’ne Eskimöse
    und wärme mich an ihr
    dann crem ich sie ein
    mit Lebertran und Walfischfett
    und dann sag ich verschmitzt:
    Bist du auch so erhitzt
    komm, wir schmelzen unser Gletscherbett!“
    (Udo Lindenberg, Ole Pinguin)

    Wer sagt denn, dass kreative Arbitrarität mit „-öse“ immer abwertend gemeint sein muss?

  15. Wenn man will, kann man doch alles zwei/mehrdeutig sehen.

    9live Zirkusclowns soll man also Moderatoren nennen. Demnach sind Moderatoren etwas negatives, da bei 9live zu moderieren ja dem Ruf schadet. Folglich kann ich jeden, der mich als Moderator bezeichnet, wegen Rufschädigung anzeigen und vor Gericht gewinnen? Interessant! Dann weiß ich ja auch, wie ich mein Geld verdiene, wenn ich erwachsen (ich bin 15) bin: Ich werde häufig in Chats gehen, da man dort relativ häufig beleidigt wird. Gegen diese Chatter werde ich dann alle klagen und werde mit dem Schmerzensgeld sicher ein schönes Leben anfangen können …

  16. @sb

    Frag‘ doch mal deine Freundin/Frau (ich gehe der Einfachheit halber jetzt mal stillschweigend davon aus, dass du männlich und heterosexuell bist), Arbeitskolleginnen oder eine beliebige weibliche Person auf der Straße, wie ihr die Bezeichnung gefallen würde. Auch Männer (vielleicht nicht unbedingt welche aus dem Rotlichtmilieu) darfst du gerne fragen, wie sie es fänden, wenn du ihre Lebens(abschnitts)partnerin so titulieren würdest. Was meinst du, wie die Antworten ausfallen?

    Herr Metzing soll gerne seinem Mandanten raten, in Berufung zu gehen. Wenn der sich dann schließlich in letzter Instanz vollkommen um Kopf und Kragen und Geldbeutel geredet hat (und zu nichts anderem wird es kommen, wenn er so weiter macht – egal vor welchem Gericht), ist er vielleicht endlich einsichtsfähig. Ich würde ihm allerdings empfehlen, lieber jetzt schon etwas mehr Bodenhaftung zu suchen und einen Realitätscheck außerhalb seiner Männergesellschaft zu wagen. Vielleicht könnte ja ein Termin bei einer Anwältin dazu beitragen, den Testosteronspiegel wieder auf ein sozial akzeptables Maß herunterzufahren. Die sexistische Sprachregelung auf der von ihm verantworteten Seite, und die es hier geht, ist dem berechtigten Anliegen von call-in-tv.de jedenfalls nicht angemessen und letztlich auch nicht zuträglich. Nicht zuletzt, weil es eine Phantomdiskussion ist, die von den wahren Problemen im deutschen Fernsehen ablenkt.

  17. Den Deppenapostroph hinter dem Imperativ im ersten Satz ziehe ich hiermit feierlich zurück. Grmpf.

  18. Ich find ihn herrlich :-)

    Zum Thema: ich finde das Urteil ok weil es meiner Ansicht nach beleidigend ist. Dass es im Pressesinne ein Problem darstellt ist mir bewusst. Aber mal ernsthaft – es klingt nach Möse und jeder über drei wird es so verstehen. Was wär denn gewesen, wenn das Urteil anders herum ausgefallen wäre? Dann hätte sie sich Mimeuse nennen lassen müssen und cunt sich nicht mal drüber beschweren (Brüller, gelle?)

  19. @sebastian
    möglicherweise ungewollt haben Sie (Freud lässt grüssen (?)) die Wahrheit geschrieben:
    „.. ich finde das Urteil ok weil es“ (meine Interpretation: nämlich das Urteil) „meiner Ansicht nach beleidigend ist ..“;-)
    Aber mal im Ernst: geht das Ganze nicht ein wenig zu weit, nämlich dass die angeblich soooo überlastete „Obrigkeit“ derartigen Unsinn überhaupt annimmt? Tiefenpsychologische Betrachtungen dieser Art anzustellen gehört doch wahrlich nicht zu den Ausbildungszielen von Richtern.

  20. Miriam Wimmer ist doch wohl das klassische Beispiel von [Frauen] denen jedes Mittel recht ist, „berühmt“ zu werden. Diese Nummer hier ist ein PR-Gag der ja auch noch offensichtlich gut funktioniert…

    [EDIT: Ich bitte aus naheliegenden Gründen um besondere Zurückhaltung bei der Beschreibung von Frau Wimmer und ihrer Kolleginnen.]

  21. Ich kenne einige Frauen, ne, Damen, na ja Damen sind auch nicht alle, vieleicht Mädchen, ne, dafür sind einige zu alt Menschen weiblichen Geschlechts, die lieber „Friseurin“ als „Frisöse“, „Directrice als „Direktöse“ oder „Disseuse“ als „Diesöse“ genant werden wollen. Die ärgern sich teilweise auch richtig darüber. Aber keinen von denen wäre nur auf die Idee gekomme, jemanden deshalb zu verklage.

    Ich finde „Animöse“ (und auch „Animeuse“) zwar wenig schmeichelhaft, aber weder ehrverletzend oder beleidigend.

  22. @10: mir geht dieses ewige „Ich geh vor Gericht!“ auch auf den Senkel, Marc Doehler ist damals ja auch nicht vor Gericht gegangen, als Max öffentlich während der Sendung davon sprach ihn „fertig zu machen“.

  23. @29
    Danke, genau darum geht es eigentlich…..bei diesen Klagehanseln sieht man ganz genau wes Geistes Kind sie sind! Getroffene Hunde bellen!

  24. Wer hätt’s gedacht: Die „Leipziger Volkszeitung“ nannte bereits im Oktober 2004 den Musiker Howe Gelb „Mitsing-Animöse“.

  25. Kreativität am Rande: wenn man nun versehentlich „Animöpse“ schreiben würde? Nein, das ist ja noch schlimmer :-( Ich finde dieses juristische GeWimmer wirklich nur peinlich.

  26. Kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen und erklären, was es mit dem offenbar zweifelhaften Ruf des Landgerichts Hamburg auf sich hat(@ 1./2./14./21…)? Danke!

  27. Mal ehrlich – um die „Animöse“ beleidigend zu finden, muss man nicht unbedingt Richter beim OLG Hamburg sein, und vermutlich war es im Forum auch nicht unbedingt als reine Tätigkeitsbeschreibung gemeint, denn dann hätte das übliche „Animateurin“ auch gereicht.

    Generell müsste wohl eher mal überlegt werden, ob die strenge Auslegung mancher Gesetze gerade im nicht-geschäftlichen Bereich des Internets wirklich so sinnvoll ist. Bei dem Stammtisch-ähnlichem Klima in manchen Foren/Chats/Blog-Kommentaren/… kommen nunmal auch Beleidigungen vor, bei denen sonst niemand etwas machen würde – und die meist auch gar nicht so furchtbar ernst gemeint sind. „9live-Mitarbeiterin“ ist jedenfalls imho eine schlimmere Beleidigung als „Animöse“. Und Gott dafür zu danken, bei einem derartigen Sender arbeiten zu dürfen, grenzt ja schon fast an Blasphemie… ;)

  28. @ Stefan, auch immer ein bischen „manipulati“, man dreht es sich halt wie man es braucht.

  29. Also wenn man die Klage von Frau Wimmer gegen diesen Begriff nicht als reine Schikane gegen call-in.tv sehen will, dann doch wenigstens als Ausdruck verbohrtester Humorlosigkeit.

  30. Ich denke mir in meinem stillen Kämmerlein (manchmal auch Gehirn gedacht), daß die eigentliche zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit nicht das verletzte Ehrgefühl eines zum Anrufen auffordernden Menschen weiblichen Geschlechts ist, sondern vielmehr die zahlreichen kleinen Abzockereien, die stets am Rande der Legalität ablaufen. Und die waren leider nicht Gegenstand des Verfahrens. Stehen aber direkt in Zusammenhang mit der sagen wir mal delikaten Bezeichnung der Fr. Wimmer. Vielleicht liegt es wirklich daran, daß Justitia eine blinde Frau ist.

  31. Man sollte vielleicht auch einfach mal 2 Minuten darüber nachdenken, ob es wirklich Frau Aschenbach, Dürrkop oder Frau Wimmer waren, die sich ernsthaft in Ihrer Persönlichkeit verletzt fühlten, oder ob es nicht viel eher aus dem Grunde geschehen ist, einen weiteren Schuss gegen das Forum Call-in-TV abzugeben. Natürlich kann ich es mir finanziell nicht leisten, in die Berufung zu gehen – aber soll ich Sie damit einfach so durchkommen lassen? Ich denke NEIN…

  32. Berufung gegen eine Einstweilige Verfügung bei Frau Dr. Raben lohnt nicht. Das Geld kann man sich wirklich sparen.

    Außerdem legt sich Frau Dr. Raben (OLG Hamburg, 7. Senat – Pressesenat) im Berufungsverfahren gegen eine Einstweilige Verfügung fest, so ist das Hauptsacheverfahren kaum zu gewinnen.

    Da hilft nur noch der Weg über das Hauptverfahren bis zum Verfassungsgericht..

    Nachzudenken ist deswegen über ein Hauptsacheverfahren.

    Da die Tatsachen unbestritten sind, geht es wirklich nur um das Recht auf Satire.

    Bei Satire muss es jedoch ebenfalls einen gewissen Tatsachenhintergrund geben. Buske verbieten ohne Probleme Satire.

    Diesen Tatsachenhintergrund, welcher die Satire auslöste, in diesem Falle zu belegen, dürfte möglich sein.

    Stolpe kann man nicht überwinden. Deswegen würde ich nicht behaupten, dass es keinen sexuellen Hintergrund in der satirischen Bezeichnung „Animöse“ gab.

    Die Damen werben doch mit ihrer Sexaustrahlung bis zur Abzocke.

  33. Ich muss sagen, dass man dem LG Hamburg hier die Verhängung einer EV nicht übel nehmen kann.

    Dass die Bezeichnung einen zwar satirischen, aber leider eben auch verunglimpfenden, wenn nicht sogar beleidigenden Charakter hat, darf man glaube ich auch als deutliche Absicht werten.

    Da wirkt es tatsächlich eher lächerlich, wenn hier Soziolinguisten bemüht werden, eine etwas voreilige Titulierung krampfhaft gerade zu biegen oder zu rechtfertigen.
    Warum hat man sich denn bitte die Mühe der Wortschöpfung gemacht?
    Doch wohl weniger aus einer künstlerischen Eingebung als vielmehr einem gehörigen Quentchen Boshaftigkeit.

    Ob die gerechtfertigt war, lass ich jetzt selbstredend mal so im Raum stehen…

  34. zu 43: Ist Boshaftigkeit zu verbieten?
    Ist Abzocke boshaft?
    Dass es sich um Abzocke handelt mit sexueller Animation, ist wohl unbestritten.

    Wie wird Boshaftigkeit definiert?

    Jede Satire ist boshaft, d.h. diese soll empfindlich treffen.

  35. Macht doch mal halblang mit der Interpretation der ‚Möse‘. Bei uns im Tal der ahnungslosen hier die heute als ‚Friseurin‘ betitelte Person in der dunklen Zeit vor 1989 auch Friseuse/Frisöse und niemanden hat es irgendwie gestört. Ich persönlich findes das Wort heute noch besser als dieses unsägliche ‚Friseurin‘.

    Und das ‚jeder über 3‘ das Wort ‚Animöse‘ als fauenverachtend versteht, wage ich auch zu beweifeln. Gut, in dieser Schreibweise mag es bei manchen Assoziationen wecken, aber es würde IMHO ja schon reichen, es ‚Animeuse‘ (ähnlich wie Friseuse oben) zu schreiben. Wer da noch an weibliche Genitalien denkt, ist IMHO selber krank und macht Freud alle Ehre.

    Aber egal, ‚Animateurin‘ ist ja auch schon verspottend genug für das was die Personen da machen, vielleicht kann man sich ja anwaltskosten-schonend darauf einigen.

    MfG Jan

  36. Urteil dürfen nicht nach Gefühl erfolgen.

    Es ist unbestritten, dass viele so fühlen, wie die urteilnden Richter Herr Buske, Herr Dr. Korte und die Richterin Frau Käfer.

    Erfolgen Urteile nach gefühl, ist Befangenheit angesagt.

  37. zu 48:
    Es geht hier nicht um Gefühle, sondern um Regeln des Sprachgebrauchs, und die sind nun mal nur unter pragmatischen Gesichtspunkten zu bestimmen.

    „Die Bedeutung eines Wortes ist sein Gebrauch in der Sprache.“ (Wittgenstein)

  38. Ich halte mich an Luther: „Dem Volk aufs Maul schauen.“

    Des Volkes Regeln sind sehr vielseitig, widersprüchlich, pluralistisch.

    Den Richtern möchte ich die Definitionen und die Entscheidungen über den Gebrauch der deutschen Sprache nicht überlassen. Erst recht nicht verklemmten Richtern (Richterinnen).

    Auch Predigern von Wasser, die Wein trinken, möchte ich nicht das Recht geben, zu bestimmen, wie ich die Sprache gebrauche.

  39. zu 50:

    „Es ist unbestritten, dass viele so fühlen, wie die urteilnden Richter Herr Buske, Herr Dr. Korte und die Richterin Frau Käfer.“

    — Rolf Schälike — 23. Juli 2007, 20:08

  40. Die sollten schon mal prophilaktisch auch alle anderen Möglichkeiten einstweilig verfügen:
    Quasselstrippe, Spielleiter, Animatrix, Modertorin, laufender Countdown, Teil des Spiels, Call-TV-Girl, die „stets besetzte“, Money-Expresserin, Aufruferin, Losverkäuferin, Desinformierte, Moneyqueen … die deutsche Sprache ist reich. Doch eine sexuelle Anspielung läßt sich immer darin finden – wenn man nur genügend sucht.

  41. Herr Krause, Sie haben „Moneymeuse“ (ums nicht mit dem beusen „ö“ zu schreiben) vergessen.

  42. ..bei DSF wär das nicht passiert.
    Wenn die ihre „Automarken mit „A““ suchen, und der 400ste Anrufer wieder „Peugeot“ sagt, kann man wenigstens der *räusper* Moderatorin beim strippemn zusehen oder sich scharfe Videos von ihr aufs Handy laden.
    Das ist doch wenigstens ungeniert und deutlich!
    *grusel*
    (ich hatte zwei Wochen lang nur die „Wahl“ DSF, 3SAT oder Arte)

  43. Ich seh euren Punkt nicht. In der Tat hat das Wort eine beleidigende Doppeldeutigkeit. Wer das nicht sieht, ist blind. Und ich finde es – auch wenn ich diese Sendungen auch nicht toll finde – ganz richtig, das man solche Beleidigungen unterbinden kann.

  44. Herr Schälike,
    es gehört nunmal zum guten Recht eines jeden Bürgers
    eine Satire (die als solche – öffentlich präsentiert – auch besser ausgewiesen sein sollte), die beleidigend, rufschädigend, verunglimpfend etc. anzuklagen.

    Wäre das anders geregelt, könnten wir uns in Zukunft ja mit dem Argument der Satire permanent rausquatschen,
    wenn wir die Streifenpolizistin bspw. „Bullette“ genannt haben.

    Man darf möglicherweise auch in die Urteilsbegründung mit einbeziehen, dass hier ggf. eine gewisse Prävention zur Verbreitung von Begriffen, die als allgemein sprachgebrauchliche Bezeichnung von Animatuerinnen mißbraucht werden kann, veranlaßt wurde.
    Wäre zwar ungewöhnlich weitsichtig, aber denoch möglich.

  45. Zu LGK #58
    Jeder Bürger hat seine Rechte. Die können sich beißen. Abwägung ist in solchen Fällne angesagt. Rechtssicherheit sollte jedoch trotzdem vorhanden sein. Die Pressekammern schaffen keine Rechtssicherheit.

    Damit kann man ebenfalls leben und die meisten leben damit.

    Ich möchte nicht mit den Urteilen und der Art der Prozessführung der Pressekammern Hamburg und Berlin jedoch leben.

    Habe ich ein Recht darauf?

    Diese Kammern repräsentieren nicht die Zukunkt. Sie bauen eine schleichende Meinungseinschränkung auf.
    Diese Kammern bevorzugen Mimosen, Kleinkariertheit, Betrüger etc.
    Diese Kammer sind für die Demokratie gefährlich.
    Natürlich nicht die Kammern allein.

    Insofern repräsentieren diese Kammwer die gefährlichen Tendenzen in der nahen Zukunft.

    Nebenbeibemerk, M*** gehört nicht zu meinem Sprachgebrauch und ich würde mich mit den Damen nicht beschäftigen. Das Wort kannte ich nicht. Damit fällt es mir leichter, mit diesem Wort umzugehen.
    Eine Belehrung bzw. Schuklung in der deutsche Sprache seitens der Pressekammer Hamburg möchte ich trotzdem nicht haben.

    Beschäftigt man sich mit diesen Damen, sinkt man mit ab in den Abzock-und Dummheits-Sumpf.

  46. Herr Schälike,

    ich verstehe ihren Punkt durchaus (hab ich prinzipiell auch vorher schon ;)), nichts desto trotz ist in diesem Falle ein Gericht ja angehalten im Sinne der Anklage zu entscheiden.
    Da hier ganz eindeutig (sofern man etwas mit der Bedeutung des Suffix anfangen kann – und davon darf man ausgehen, weil es tatsächlich zum allgemeinen, wenn auch verrohten, Sprachgebrauch zu zählen ist) ein Kraftausdruck zur Umschreibung der weiblichen Geschlechtsorgane benutzt wurde, kann man auch von einer Beleidigung der betroffenen Person sprechen.

    Satire bedeutet eben nicht den Freifahrtschein zum Beleidigen von unliebsamen Personen.
    Auch, wenn diese selbst in einem fragwürdigen Licht stehen.

    Letztendlich darf man anfügen, dass ja für die Machenschaften des Senders und der Konzeptoren nicht die Animateurin zu verantworten ist.
    Somit denke ich, dass man das Urteil als solches als korrekt anerkennen muss.

  47. Die Damen als Anim**en zu bezeichnen, hätte nach Gesetz auch erlaubt werden können.

    Es gibt das Recht auf Gegegnschlag.
    Entscheiden tun die freien und unabhängigen Richter.

    Ich hätte es mir gewünscht, die Richter hätten – ebenfalsl in Übereinstimmung mit dem Gestez – nicht gegen diese Bezeichnung entschieden.

    Was die Damen tun, tut sehr weh. Nicht allen.

    Vielen macht es Spaß, auf diese Art und Weise abgezockt zu werden.

    Trotzdem. Für mich wiegt die Äußerungsfreiheit mehr.

    Wie gesagt, hier trennen sich die Geister.

    Das Leben wird Gott sei Dank nicht allein von den Richtern und Anwälten entschieden.

  48. Frisöse, Frisörin, ich bin ja dafür daß wir, nun da gerichtlich festgestellt worden ist das Frau Wimmer ganz und gar keine Animöse ist, mal darüber nachdenken ob sie nicht vielleicht eine Animörin ist. Am besten finde ich aber: Frau Wimmer ist eine… na ihr wisst schon was. Ich jedenfalls nicht.

  49. Was ist denn jetzt los? Beim Zappen bin ich gerade seit langer Zeit mal wieder beim DSF gelandet, wo man im Moment in Großaufnahme die Operationsnarben an den Brustwarzen der entblößten Animateuse bewundern darf, die im Bildhintergrund formatfüllend eingeblendet werden. Das ist ja ekelhaft.

  50. …tja…bitter….
    nach stolpe ist die animöse also nicht salonfähig, da postpubertierende geschäftsführer schlimme hintergedanken haben und es als sexuelle ehrverletzung verstehen….
    mit urteil nun vom lg hamburg….naja

    ist hier irgendwo ein anwalt, mit dem ich mich beraten kann, wie ich beim lg hamburg das wort fotzenhobel aus der deutschen sprache per einstweiliger verfügung und urteil auslöschen kann….

    allen nördlich des weißwurstäquators wohnenden könnten da peinliche gedanken entstehen…..alle, die südlich wohnen, können sich zwischen einem musikintrument oder ugs. für schnurrbart entscheiden….
    ich möchte aber hier schonmal anmerken, dass ich das wort für ehrverletzend halte….gerade in bezug auf ein musikinstrument, welches mit dem mund gespielt wird….

    gruß
    der friese

  51. Wird schwierig, denke ich…wird ein Gegenstand sich wohl kaum beleidigt fühlen, derart benannt worden zu sein.

    Vielleicht aber in Bezug auf den Schnurrbart möglich.
    Der wird ja bekanntlich von Personen getragen, die sich bei derartiger Bezeichnung beleidigt oder verunglimpft sehen könnten – impliziert die Bezeichnung ja doch eine gewisse Handhabung der Gesichtsbehaarung.

    Meine zwei Penninge

  52. Als nächstes fühlt sich so ein „MODERA-TOR“ in seine Persönlichkeit verletzt, weil man ja in „MODERA-TOR“, den Suffix …TOR* hinein interpretieren kann. Diese Bezeichnung in Hamburg gerichtlich verbieten lassen? Und wer will sich schon gern als töricht abwertend bezeichnen lassen….

    * TOR = eine Person mit unvernünftigem Verhalten, handelt also aus Beschränktheit töricht („… aufsässig, frech, unbelehrbar, aggressiv, unreif …“), was auf ALLE Call-in „Modera-Toren“ passen könnte. Siehe Torheit

    Zum anderen setzen die weiblichen Call-in-Animimosen nicht zuletz auch ihre weiblichen Reize zum Anrufanimieren ein, wie sich sich da auf ihrem Hocker regeln, mit den Wimpern klimpern, Kussmund zuwerfen usw. usf. um eben besonders männliche Anrufer zum locker machen von Telefongebühren anzuheizen und im Extremfall oben blank ziehen, siehe D:SF oder 9Live/LaNotte.

    In welcher Welt leben eigentlich diese Schwarz- oder Rotkittel, wo man einer Seits anheizen, anderer Seits sich plötlich in seiner anheizenden Persönlichkeit durch ein daraus resultierendes Wortbezeichnung mimosenhaft beleidig fühlt und rum wimmert.

    Sprache wird vom Volk geprägt und nicht auf richterlichem Beschluss.

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