Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
Die Argumentation der Gegenseite
Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]” die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend” äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels” hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert” und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare’ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern”. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um „plakative Vorwürfe und Verleumdungen”. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).
Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.
Unsere Argumentation
Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag „Call-TV-Mimeusen” sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: „Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.” Ich erfülle alle Prüfungspflichten „über Gebühr”, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.
Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.
Die Meinung des Gerichts
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.
Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.
Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.
Mein Kommentar
Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:
Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.
Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.
Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.
Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.
Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?
Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.
Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.
Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]
Weiterführende Links:
- Kurt Sagatz kommentiert die Entscheidung auf tagesspiegel.de.
- Malte macht sich im Spreeblick „in aller dem Urteil angemessenen Willkür” ein paar lose Gedanken.
- Frank Patalong gibt bei Spiegel Online einen ausführlichen und außerordentlich lesenswerten Überblick über die widersprüchlichen Urteile über zur Forenhaftung in Deutschland.
- Klaus Raab berichtet in der „taz” und zitiert den Urheberrechtsexperten Winfried Bullinger mit den Worten: „Die Vorabprüfungspflicht für Kommentare würde das Medium Blog ad absurdum führen”
- Lukas grübelt bei „Coffee And TV” über Haltbarkeit und Verbreitung des Internets.
- Meldung auf heise online.
- Der „Tagesspiegel” fragt nach den Konsequenzen des Urteils.
- gulli.com warnt vor Panik.
- Und im Call-in-TV-Forum kann man (moderiert) über das Urteil diskutieren.
— 5. Dezember 2007, 20:46 — 108 Kommentare
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[...] von Meinungen entschieden. Stefan ist bereit, den Weg durch die Instanzen zu gehen. (…) Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich [...]
— ” Stärk Stärk » Sankt Paulé — 5. Dezember 2007, 21:42 #
[...] prüft, so die Ansicht der Hamburger Richter, macht sich strafbar. Aktueller Anlass ist die Klage der Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier. Stefan Niggemeier wird gegen das Urteil in Berufung gehen, dafür verdient [...]
— Elbschäng Records » Achtung - Landgericht Hamburg — 5. Dezember 2007, 22:49 #
[...] http://www.stefan-niggemeier.d.....emeier-ii/ [...]
— [german rant] those fucking fuckers… » callactive, — 5. Dezember 2007, 23:09 #
[...] Landgericht Hamburg schlägt wieder zu. Ein Gericht, das konsistent so absurde Urteile fällt, hätte m.E. in einem privaten [...]
— paxx:blog » Blog Archive » MahnWahn — 5. Dezember 2007, 23:18 #
[...] im Internet auf Kriegsfuß steht ist dank des Heise-Urteils hinlänglich bekannt. Eine neue Posse schreibt das Gericht jetzt in einer einstweiligen Verfügung gegen den Journalis…. Dieser muss in besonders sensiblen Artikel Kommentare nicht etwa erst unverzüglich nach [...]
— medien-gerecht » Archiv » Stefan Niggemeier : Opfer des LG Hamburg? — 5. Dezember 2007, 23:53 #
[...] In einem Urteil entschied das Landgericht Hamburg, dass der Journalist Stefan Niggemeier auf seinem Weblog alle Kommentare bei “brisanten” Themen vorab kontrollieren müsse, damit keine verleumderischen oder sonst beleidigenden Beiträge öffentlich werden. Damit bestätigten die Richter eine entsprechende einstweilige Verfügung der Firma Callactive, ein umstrittener Betreiber von Quiz-Sendungen im Fernsehn. [...]
— Frederic Schneider » LG Hamburg fordert Kontrolle von Kommentare in Blogs — 6. Dezember 2007, 0:03 #
[...] für Blogs in Deutschland Dezember 6, 2007 at 2:44 vormittags | In Blogs | Stefan Niggemeier berichtet von einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen [...]
— Ein schlimmer Tag für Blogs in Deutschland « NeubibergBlog — 6. Dezember 2007, 1:45 #
[...] Alles weitere bei Stefan Niggemeier. [...]
— Lumières dans la nuit » Justiz und Leberwurst — 6. Dezember 2007, 2:40 #
Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier geht in Berufung…
In der Angelegenheit Callactive GmbH ./. Niggemeier II wurde eine einstweilige Verfügung gegen Stefan Niggemeier durch das Landgericht Hamburg bestätigt.
Das Landgericht Hamburg ist anscheinend der Meinung, dass man bei “brisanten Theme…
— Pottblog — 6. Dezember 2007, 9:21 #
[...] Stefan Niggemeier ist nicht der einzige, der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das manchmal weltfremde, nach Absicht duftende, Gebaren der mächtigen Instanzen in Deutschland, in Blogs, in Foren und der restlichen digitale Welt bedroht sieht. [...]
— ” Unterstützungsfonds zur Durchsetzung der Meinungsfreiheit » Sankt Paulé — 6. Dezember 2007, 9:34 #
[...] – bei dem man die Geschichte ausführlich lesen kann – plant Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Auch, weil er in der unter Umständen [...]
— Meinungsfreiheit 2.0 | Medienrauschen, das Medienweblog — 6. Dezember 2007, 10:40 #
[...] geht es zum entsprechenden Fall: http://www.stefan-niggemeier.de Stichworte:Forum recht spamschutz Web 2.0 Weblogs Verwandte Artikel:Give Peace A [...]
— Buenalog » Blog Archiv » Web §.0 - Alles was Recht ist — 6. Dezember 2007, 11:17 #
[...] Fremdschämen Galore Ich liebe meine Heimatstadt Hamburg. Aber immer wenn ich mal wieder mit den mehr als merkwürdigen Urteilen der hiesigen Gerichte gegen Blogs oder Foren konfrontiert werde, senkt sich mein Kopf unwillkürlich nach unten und meine Tränendrüsen äußern das dringende Verlangen ein wenig Flüssigkeit über die Augen loszuwerden; so auch im jüngsten Urteil gegen Stefan Niggemeier. [...]
— Fremdschämen Galore « Klabauterlog — 6. Dezember 2007, 11:54 #
[...] Wo sind wir den hier? [...]
— » Maul halten im Internet? — 6. Dezember 2007, 12:18 #
[...] Stefan Niggemeier: “Callactive GmbH ./. Niggemeier II” [...]
— Das rote Blog » Blog Archiv » Links — 6. Dezember 2007, 14:15 #
[...] (Stichwort: “Soldaten sind Mörder“). Niggemeier selbst gibt in seinem Blog eine ausführliche Information zur aktuellen Verhandlung und dem Urteil. Und er kündigt an, aus grundsätzlichen Erwägungen [...]
— Geografitti - nicht nur Geografisches » Blog Archive » Verletzte Persönlichkeiten — 6. Dezember 2007, 14:34 #
[...] Niggemeier vs. Callactive GmbH [...]
— Kein guter Tag für deutsche Blogger « Der alltägliche Wahnsinn — 6. Dezember 2007, 14:39 #
[...] 6, 2007 · No Comments kotzen wenn ich sowas hore! wo geht hin freiheitlich-demokratische-grundordnung?! wie Stefan Niggemeier urteil beschreibt [...]
— muss ich « Chad Kroski — 6. Dezember 2007, 17:21 #
[...] “brisanten Themen” muss vorsorglich moderiert werden. Sagt das Landgericht [...]
— Kommentare bleiben offen : Matthias Rampke — 6. Dezember 2007, 17:44 #
[...] Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier wird vom Landgericht Hamburg für einen Kommentar zur Verantwortung gezogen, der von Sonntagnacht, 3:37 Uhr, bis Sonntagmorgen, 11:06 Uhr, online zu lesen war. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts hätte der Kommentar vorab kontrolliert werden müssen. Mehr dazu in seinem Weblog. [...]
— Deutschlandpuls | Meinungsfreiheit in Gefahr — 6. Dezember 2007, 18:06 #
[...] das habe ich gedacht, als ich vom Urteil in der Sache Callactive GmbH vs. Stefan Niggemeier gelesen [...]
— Ach du, ach du … | bertdesign.de — 6. Dezember 2007, 18:15 #
[...] und eines (hier nicht genannten) Medienunternehmens. Sowohl im Artikel bei Golem, als auch bei Stefan Niggemeier kann der Fall nachgelesen [...]
— Landgericht Hamburg mal wieder zu Foren-Haftung — 6. Dezember 2007, 18:36 #
[...] seinem eigenen Blog kommentiert er die Sache [...]
— LG Hamburg strikes again -> Forenhaftung/Vorabkontrolle « Ralphs Piratenblog — 6. Dezember 2007, 18:53 #
[...] ich mir anschaue, was unsere Gerichte in Sachen Internet für Urteile fällen, dürfte es eigentlich keinen Paragraphen-Dschungel mehr [...]
— Eigentlich müsste man jetzt wieder den Wald sehen - Teil wasweißich wieviel : Verwickeltes — 7. Dezember 2007, 0:06 #
[...] Callactive GmbH ./. Niggemeier II « Stefan Niggemeier … eine wichtige gerichtliche Auseinandersetzung um die Frage, wieweit Blogger zur Kontrolle der Kommentare verpflichtet sind … es geht um’s Prinzip … (tags: kommentare blogs abmahnung recht) [...]
— links for 2007-12-06 | Endl.de | Zielpublikum Weblog — 7. Dezember 2007, 0:21 #
[...] vertreten wurde, scheibchenweise, wie es um kritischen Journalismus in Deutschland bestellt ist. So schrieb Stefan Niggemeier vorgestern: Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als [...]
— mein-parteibuch.com » Stefan Niggemeier II — 7. Dezember 2007, 1:10 #
[...] verloren, sondern auch noch seinen Job). Wir sollten vor unserer eigenen Tür kehren, denn was das Hamburger Landgericht entschieden hat, ist für mich schwer vor meinen amerikanischen Kollegen zu rechtfertigen. Es ist eigentlich [...]
— Respekt | macophilia — 7. Dezember 2007, 4:33 #
[...] verloren, sondern auch noch seinen Job). Wir sollten vor unserer eigenen Tür kehren, denn was das Hamburger Landgericht entschieden hat, ist für mich schwer vor meinen amerikanischen Kollegen zu rechtfertigen. Es ist eigentlich [...]
— Respekt | macophilia — 7. Dezember 2007, 4:33 #
[...] ist was faul im Staate Deutschland. Ich hab schon bald Kopfweh vom vielen Kopfschütteln. Dem Kollegen Niggemeier wünsche ich alles Gute, drücke ihm die Daumen für seine Berufung und ziehe meinen virtuellen [...]
— Wo leben wir eigentlich? at Messe·schnell·weg — 7. Dezember 2007, 10:11 #
[...] vor Gericht und kündigt Berufung an. Spiegel Online nimmt sich dem Thema an… nachzulesen hier und [...]
— Müssen Blogger Kommentare zensieren? : IT - Gadgets & Business News — 7. Dezember 2007, 11:39 #
[...] Niggemeier hat sich zum Glück nicht auf einen Vergleich eingelassen, sondern will Berufung gegen das Urteil einlegen. Denn betroffen von diesem Blödsinn sind alle Blogger, die Kommentare auf ihren Blogs [...]
— Leidartikel.de » Blog Archive » Zensierbare Kommentare bitte! — 7. Dezember 2007, 12:18 #
[...] an denen man sich oft orientieren konnte, manchmal leider musste. Wenn jetzt also die Internetwelt aufschreit, dann frage ich mich, wo die Damen und Herren denn in den vergangenen Jahren waren – ach, ich [...]
[Anmerkung von mir: "F!XMBR" berichtet falsch.]
— Zitat des Tages | F!XMBR — 7. Dezember 2007, 13:17 #
[...] des Falls Niggemeier habe ich mich entschieden die Kommentarfunktion in meinem Blog etwas einzuschränken. Es darf [...]
— Landgericht Hamburg befiehlt: Kommentare müssen moderiert werden — 7. Dezember 2007, 13:31 #
[...] Stefan meldet, dass das Landgericht Hamburg im Fall Callactive (Gewinnspiel-Schrott im TV) vs. Stefan Niggemeiert entschieden hat: Stefan ist im Unrecht, Callaactive im Recht. Zudem betont das Gericht, dass er bei kritischen Blog-Artikeln die Kommentare in den Moderationsmodus umstellen möge, um eingehende Kommentare vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Da Stefan in Berufung gehen möchte (OLG), ist das Urteil damit nicht rechtskräftig. Siehe auch Heise mit einer Kurzfassung des Falls. [...]
— Basic Thinking Blog | Callactive / Stefan Niggemeier — 7. Dezember 2007, 14:41 #
[...] echte Bankrotterklärung. Auf das aktuelle Niggemeier-Urteil wird nicht verwiesen. Es gehe darum, die “Qualität der Debatte” zu erhalten. [...]
— Sueddeutsche Bankrotterklärung at Messe·schnell·weg — 7. Dezember 2007, 15:48 #
[...] bleibt jedoch noch Hoffnung, dass dieses Urteil so nicht Bestand haben wird, da der Verurteilte Journalist und Blogger Stefan Niggemeier den Fall in die nächste Instanz tragen wird. Immerhin ist das recht auf freie [...]
— Neue Havanna Zeitung » Blog Archiv » Blog-Zensur vom Landgericht Hamburg verlangt — 7. Dezember 2007, 15:56 #
[...] bei “brisanten” (sic) Themen Kommentare vor der Veröffentlichung kontrollieren. Niggemeier kommentierte das Urteil unter anderem so: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, [...]
— onlinejournalismus.de - Das Magazin zum Thema » Blog Archive » Kalte Füße: Sueddeutsche.de “friert” Kommentare zeitweise ein — 7. Dezember 2007, 18:09 #
[...] vs. Blogger: Stefan Niggemeier kämpft für die Meinungsfreiheit. “Die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg hat [...]
— fabianbartsch » Blog Archive » Urteil: Meinungsäußerungen müssen von Blogbetreibern geprüft werden — 7. Dezember 2007, 21:15 #
[...] dem guten Geschäft von Geschäftemachern im Weg stehen könnten, ebenso wie derzeit bei Stefan Niggemeier, wobei im ungünstigsten Fall die Folge sein könnte, dass Foren und Blogkommentare [...]
— Craplog.de » Weblog — 7. Dezember 2007, 21:18 #
[...] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der [...]
— Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren « Newsjoy Weblog — 8. Dezember 2007, 1:03 #
[...] manchen Dingen, die uns die Rechtswelt präsentiert, frage ich mich schlicht: In welcher Welt leben diese Richter tatsächlich? Wo ist ihre [...]
— Die Welt ist Scheisse - Aber ohne Geruch » Blog Archiv » Zu stellende Fragen! — 8. Dezember 2007, 3:13 #
[...] Das ist mir gerade eben zum ersten Mal aufgefallen. Ist das schon länger so oder sind das bereits die ersten Auswirkungen der “Causa Niggemeier“? [...]
— keine-experimente.de » Abends und an Wochenenden geschlossen — 8. Dezember 2007, 10:07 #
[...] Niggemeier hatte gegen die von Callactive erwirkte Einstweilige Verfügung Einspruch eingelegt. Im fraglichen Kommentar hatte sich jemand kritisch zu den von Callactive produzierten Sendungen geäußert. Offenbar zu kritisch, denn der Kommentar wurde, wie gesagt, als rechtswidrig beurteilt. Niggemeier hatte den Kommentar, nachdem er ihn gelesen hatte, zwar sofort gelöscht, doch erschien dem Landgericht Hamburg diese Maßnahme nicht ausreichend. Es verlangt eine «erhöhte Prüfungspflicht». [...]
— schulte-web.com » Blog Archive » Demokratie im Netz: Urteil gegen Niggemeier — 8. Dezember 2007, 12:16 #
[...] ua ein aktuelles Thema. Das LG Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Stefan Niggemeier bestätigt. Stefan Niggemeier betreibt einen Blog, in dem zu einem Artikel ein rechtlich [...]
— Kommentare moderieren? » » Da Dirnbocher — 8. Dezember 2007, 14:05 #
[...] damit Genüge tut, einen rechtswidrigen Kommentar bei Kenntnisnahme zu entfernen. Ich stimme mit Stefan Niggemeier (dem Beschuldigten) darin überein, dass diese Entscheidung als ausserordentlich weltfremd [...]
— Zauberspiegel Nachrichten » Blog Archive » Handhabung der Kommentare geändert — 8. Dezember 2007, 15:55 #
[...] Grund eines aktuellen Urteils werden hier in Zukunft alle Kommentare erst nach Überprüfung [...]
— Das Abzocke Blog » Haftung für Kommentare in Blogs — 8. Dezember 2007, 18:03 #
[...] Ansatz? Ich versuche das jetzt nicht im Zusammenhang mit dem Urteil des Hamburger LG in der Sache zwischen Callactive und Stefan Niggemeier zu [...]
— nichts » Blog Archiv » Qualitätsdiskussion — 8. Dezember 2007, 19:54 #
[...] Landgericht Hamburg entschieden und damit eine einstweilige Verfügung gegen den Blog-Betreiber Stefan Niggemeier [...]
— Blogger haften für Leser-Kommentare?!? « Grundgesetz, Kommentar, Absatz, Blog-Betreiber, Artikel, Fall, Richter, Zensur « Alles und Nichts — 8. Dezember 2007, 21:24 #
[...] zitiere aus dem aktuellen Beitrag mal eben: [...]
— Blogger aufgepasst! | Warum Wanduhren sexy sind... — 8. Dezember 2007, 22:21 #
[...] Niggemeiers Blog dazu yigg_url=’http://blog.laxu.de/2007/12/07/jeder-blogger-ein-zensor/’; [...]
— laxu » Blog Archive » Jeder Blogger ein Zensor? — 8. Dezember 2007, 22:39 #
[...] Betreiber des Blogs sieht (wie man in seinem Blog lesen kann) es ein das der Kommentar nicht richtig war. Wenn man allerdings die Reaktionszeit des Betriebers [...]
— Wieder mach das Landgericht Hamburg das “Internet-Leben” ein bisschen schwieriger….. « Familie Lohmeyer’s Weblog — 9. Dezember 2007, 7:42 #
[...] entschieden. Grundlage für diese Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen dem Journalisten Stefan Niggemeier und der Firma [...]
— Blogbetreiber müssen Kommentare überprüfen - Dirks-Webecke — 9. Dezember 2007, 10:02 #
[...] Dezember 9, 2007 Wichtig: – Stefan Niggemeier [...]
— Netzgesammeltes 1 « Netzsammler — 9. Dezember 2007, 11:13 #
[...] ich jetzt jeden Kommentar moderieren? Hoffentlich hat Stefan Erfolg und erspart den Bloggern und den Kommentatoren diesen Umstand! … Info: Blogger [...]
— Prinzzess`Allerlei » Blogger soll(en) Leserkommentare kontrollieren — 9. Dezember 2007, 18:06 #
[...] zog ihre Schlüsse aus dem Niggemeier-Urteil des Hamburger Landgerichts und bietet “ab sofort” nur noch Leserbeteiligung von 8 bis 19 Uhr. Ausserhalb dieser [...]
— medienlese.com » Blog Archiv » medienlese - der Wochenrückblick — 9. Dezember 2007, 23:54 #
[...] die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, gegen den Blogger Stefan Niggemeier erwirkt hat. Hierbei ging es im Kern darum, ob Herr Niggemeier seinen Pflichten als [...]
— Vorauseilender Gehorsam oder wohlüberlegte Moderation? « klartext! — 10. Dezember 2007, 10:31 #
[...] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die [...]
— » Blogger sollen Leserkommentare vorab kontrollieren Seelen Spaziergänge — 10. Dezember 2007, 12:24 #
[...] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die [...]
— mediaoffice.net ™ » Blog Archiv » Blogger sollen Leserkommentare vorab kontrollieren — 10. Dezember 2007, 12:24 #
[...] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten und Grimme-Preisträger Stefan Niggemei… bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die [...]
— mediaoffice.net ™ » Blog Archiv » Blogger sollen Leserkommentare vorab kontrollieren — 10. Dezember 2007, 12:25 #
[...] Nonsens? Nein, peinliche Realität. Manchmal frage ich mich, wo ich hier lebe. Ach ja, bitte, bitte, *flehendguck*, schreibt hier [...]
— Nieder mit der Tomatensaftindustrie!!1! | jovelblog — 10. Dezember 2007, 16:27 #
[...] Landgericht über einen verfassten Kommentar, auf dem Blog des bekannten Medienjournalisten Stefan Niggemeier. Ich selbst habe keine Probleme damit, meine Kommentare zu moderieren, was natürlich auch mit der [...]
— Blogs & Foren - Was erlaubt ist und was nicht! | — 10. Dezember 2007, 16:59 #
[...] ich das frage? Na weil unsere landgerichtliche Justiz der Auffassung ist, dass man bei brisanten Beiträgen rechtswidrige Beiträge Dritter sozusagen provoziert [...]
— Was sind eigentlich brisante Blog-Einträge? | Endl.de | Zielpublikum Weblog — 10. Dezember 2007, 17:21 #
[...] was machen wir in Deutschland? Wir vertreiben uns die Zeit damit, Stefan Niggemeier per Gericht dazu zu bringen, seine Kommentare vorab kontrollieren zu müssen. Oder sprechen – [...]
— Weitere journalistische Gewohnheiten, die wackeln — 10. Dezember 2007, 18:27 #
[...] sich mal die aktuelle Rechtsprechung, speziell des Landgerichts Hamburg zum Thema reinpfeifen.: Callactive GmbH ./. Niggemeier II Stefan Niggemeier Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg – Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, [...]
— mit oder ohne einverständniserklärung? - Seite 3 - Leica User Forum — 10. Dezember 2007, 20:52 #
[...] der Kommentarfunktion … Die Bandagen werden härter! Oder hängt das etwa mit Niggemeiers Anklage kurz zuvor zusammen? Der kommentiert natürlich wiederum die Vorgänge bei der SZ. Und so weiter [...]
— » Printhausen gegen das Netzdorf Teil 245 — 11. Dezember 2007, 0:36 #
[...] Wir zitieren wörtlich von Golem.de: Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Journalisten Stefan Niggemeier schlägt hohe Wellen. Das Gericht bestand darauf, dass der Beklagte Kommentare zu seinen Blog-Einträgen nicht automatisch freischaltet, sondern vorher überprüft. Der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, äußerte sich besorgt wegen des Urteils, das seiner Meinung nach die Presse- und Meinungsfreiheit gefährdet. “Das Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt, dass das geltende Medienrecht noch immer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit produziert”, so der Politiker. Zwar respektiere er das Gericht, im Ergebnis sei die Auferlegung einer “erhöhten Prüfungspflicht” für Blogger jedoch absurd. Der derzeitige Rechtsrahmen gefährde ungerechtfertiger Weise die Meinungs- und Pressefreiheit. Otto forderte die Bundesregierung deshalb auf, das Telemedienrecht zu überarbeiten. Die FDP-Bundestagsfraktion habe dazu bereits vor Monaten einen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/5613) in den Bundestag eingebracht, der jedoch von allen anderen Fraktionen des Bundestags abgelehnt wurde. Der Gesetzgeber müsse präzisieren, dass in die Zukunft gerichtete Überwachungspflichten von in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fallenden Plattformen (wie z.B. Meinungsforen und Weblogs) grundsätzlich ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Journalist damit rechnen müssen, dass sein Blog-Eintrag zu einem Unternehmen, das TV-Anrufsendungen produziert, wegen seiner Brisanz rechtswidrige Kommentare mit sich bringe. Daher sei er bei “solch brisanten Blog-Einträgen” verpflichtet, “die Kommentare vorab zu kontrollieren”. “Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien”, befürchtet Niggemeier, der Berufung gegen dieses Urteil einlegen will. [...]
— FDP kämpft für Pressefreiheit Landgericht Hamburg gegen Meinugsfreiheit? | Tutsi und der tägliche Irrsinn — 11. Dezember 2007, 1:43 #
[...] spiegel.de zeigt. Nach dem berühmten “Heise-Forenurteil” schlägt zur Zeit der Fall Stefan Niggemeier Wellen. Er hatte einen diffamierenden Kommentar, der Sonntagnacht um 3.37 Uhr auf seinem Blog [...]
— Zügel stramm halten? — 11. Dezember 2007, 8:06 #
Bei Kritischem vorab prüfen…
Es scheint, als könnten sich das LG Hamburg sowie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin in puncto fragwürdiger Entscheidungen das Wasser reichen. Denn während ersteres die einstweilige Verfügung gegen den Journalisten und Blogger Stefan Niggem…
— 24stunden.de — 11. Dezember 2007, 9:32 #
[...] eines Urteils des Landesgerichts Hamburg, sollten Vorkontrollen für Kommentare in Blogs stattfinden. Die [...]
— Kurzmitteilungen - GrüneWand, Guut, Booktagger, SZ, AD | Webregard - Watch the Web — 11. Dezember 2007, 14:14 #
[...] Niggemeier hatte bereits vor einigen Tagen in seinem Blog über das Urteil des Hamburger Landgerichts geschrieben. Jetzt folgt die sueddeutsche.de (SZ). [...]
— mlogger » Ende der Kommentierungsfreiheit!? — 11. Dezember 2007, 16:25 #
[...] zu überprüfen. Dies besagt ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Journalisten und Blogger Stefan Niggemeier. Dieser kündigte bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Blogger und Journalisten [...]
— dieSchnipseljagd.de* » Blog Archiv » Kommentarprüfung vor Veröffentlichung — 11. Dezember 2007, 17:05 #
[...] Es ist klar, dass eine offene Plattform wie das StudiVZ immer mit ungeliebten Gästen aus der rechten Ecke zu kämpfen haben wird. Entscheidend ist, dass man ihnen keine Plattform bietet. Hier hat der Support viel zu langsam reagiert: Die Wehrmachtsgruppe war längst gemeldet worden, als ich in meinem Beitrag darauf hinwies. Erst, nachdem Don Alphonso der Sache den nötigen Schub gegeben hat, wurde reagiert – viel zu spät, denn mit den Inhalten der Wehrmachtsgruppe hätte man genau so gut zur Staatsanwaltschaft spazieren können. Da macht es auch keinen Unterschied, ob ein Beitrag einen halben Tag oder ein halbes Jahr im Netz zu finden ist – findet zumindest das OLG Hamburg. [...]
— Seit zwei Wochen wird zurückgefeuert | Channelshift — 12. Dezember 2007, 0:03 #
[...] Callactive BmbH ./. Niggemeier II Social Bookmarking [...]
— Standpunkte » Forenhaftung: Hamburger Urteil gegen den Journalisten Niggemeier katastrophal für die Bloggerszene — 12. Dezember 2007, 7:28 #
[...] geht es um das Urteil des Hamburger Landesgerichts, dass Kommentare vorab kontrolliert werden müssen. Über Sinn und Unsinn des Urteils ist genug [...]
— Das Internet vor Gericht « — 12. Dezember 2007, 7:38 #
[...] daran war Herr Niggemeier, na ja, zumindest indirekt. Bekanntermaßen schlägt sich dieser mit dem Hamburger Landgericht herum und wir uns mit den Fragen: Wie weit geht die rechtliche Verantwortung eines [...]
— PR-Kloster » Herr Niggemeier, unser Advents-Kaffeetrinken und Herr Dr. Graff — 12. Dezember 2007, 12:30 #
[...] verstehe ich das falsch? Naja, ich glaube der Herr Niggemeier würde sich sicherlich bei seinem momentanen Post-Weihnachtsstress über ein kleines Weihnachtsgeschenk [...]
— BlogSprache.de >> » 3…2…1… in BILD! Das Weihnachtsgeschenk für BILDBlog — 12. Dezember 2007, 13:34 #
[...] von Menschen, die mir nicht nur Solidarität, sondern sogar finanzielle Unterstützung in der juristischen Verteidigung gegen die Firma Callactive und ihren Geschäftsführer Stephan Mayerbacher zugesagt haben. [...]
— Spendenaufruf « Stefan Niggemeier — 12. Dezember 2007, 13:46 #
[...] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten und Grimme-Preisträger Stefan Niggemei… bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die [...]
— juergen-christ.de » Blogger sollen Leserkommentare vorab kontrollieren — 13. Dezember 2007, 19:58 #
[...] ihrer Veröffentlichung von mir freigegeben werden. Ich weiß, dass das nervig ist, aber angesichts neuerer Rechtsprechung erscheint es mir [...]
— sebastiangalka.de » Blog Archiv » Kommentare — 23. Dezember 2007, 11:32 #
[...] Landgericht über einen verfassten Kommentar, auf dem Blog des bekannten Medienjournalisten Stefan Niggemeier. Ich selbst habe keine Probleme damit, meine Kommentare zu moderieren, was natürlich auch mit der [...]
— Blogs & Foren - Was erlaubt ist und was nicht! | Abzocknews — 23. Dezember 2007, 18:47 #
[...] Also das Internet fröhlich durchsucht, und hier ist des Rätsels Lösung: der Einsatz von Spam Karma 2! Denn die "Anubis-Strength" bewirkt (bei einem nicht-Spam-Kommentar) mit Standardeinstellung eine sofortige Freigabe desselben ohne vorherige Moderation… Was tun? Ganz einfach: unter Einstellungen -> Spam Karma 2 die advanced settings anzeigen und bei "Send Comments, Trackbacks and Pingbacks with karma over 0 to Paradise (approved and displayed with no moderation)." aus der default "0" eine höhere Zahl machen, z.B. "50". Damit wandert jeder Kommentar der nicht als Spam geflaggt wird, in die Moderationsschlange… Und warum das Ganze? Deswegen… [...]
— Kommentarmoderation unter Worpress und SpamKarma2 - das-bloggt.de — 26. Dezember 2007, 0:38 #
[...] bin gerade über einen interessanten Blogartikel gestolpert. Die Situation ist einfach haaresträubend [...]
— Gravenreuth zu 6 Monate ohne Bewährung verurteilt - Developer's Guide — 28. Dezember 2007, 10:50 #
[...] zur E-Mail. Doch im Jahr 2007 nahm besonders eine Abmahnwelle eine neue (groteske) Qualität an: Im Rechtsstreit zwischen Callactive einerseits und dem Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier sowie [...]
— » Jahresrückblick 2007, Teil 3: Von Abmahnanwälten und Podcast- Politikern, Blogpiloten.de - willkommen im wir.netz — 4. Januar 2008, 14:21 #
[...] Quelle [...]
— The Acidbar » Das dt. Internetrecht, ein Jammertal? — 5. Januar 2008, 20:06 #
[...] zu überprüfen. Jetzt fragen sich einige: überprüfen? Hä? Diese Leute mögen sich bitte dies und das durchlesen und ihre eigene Meinung bilden. In zwei Wochen dürft ihr dann [...]
— miezekater.net » Kommentarfuntkion deaktiviert — 6. Januar 2008, 14:55 #
[...] Insbesondere in Zeiten, in denen selbst die zeitnahe Löschung eines strittigen Kommentares zur Verurteilung führen [...]
— kaioo - das neue studiVZ? at upper.stage — 7. Januar 2008, 21:42 #
[...] dieser Podiumsdiskussion dann das Perlentaucher-Urteil und die Entscheidung zur „Forenhaftung“ gegen Stefan Niggemeier vor dem Landgericht Hamburg erwähnt werden – beide Verfahren haben wenig, wenn nicht gar gar [...]
— kriegs-recht.de : „Qualitätsstandards sind gefragt“ — 9. Januar 2008, 8:40 #
[...] Stefan Niggemeier: Callactive GmbH ./. Niggemeier II « (Ursache für die Serienjunkies-Entscheidung) [...]
— WE ARE ROOT :: be admin or die tryin' — 10. Januar 2008, 3:27 #
[...] des Peer-to-Peer – eine harte Gangart einschlagen hat. Dies trat abermals in der jüngst ergangenen Niggemeier-Entscheidung, zu Tage in welcher der Medienjournalist Stefan Niggemeier vor dem Landgericht Hamburg [...]
— IP|Notiz » Blog Archive » Verteidigung gegen eine Abmahnung mittels negativer Feststellungsklage — 11. Januar 2008, 10:48 #
[...] Perlentaucher-Entscheidung des OLG Frankfurt sowie das Hamburger Urteil gegen Stefan Niggemeier, in dem dieser für auf seinem Blog abgegebene Kommentare verantwortlich gehalten wird. Beide Verfahren haben meiner Meinung nach wenig (Niggemeier) bis gar nichts (Perlentaucher) mit [...]
— kriegs-recht.de — 15. Januar 2008, 21:53 #
[...] von Blogs oft vor große Herausforderungen. Nach dem Urteil des Hamburger Landesgerichts im Fall Callactive gegen Niggemeier, welches den Blogger Niggemeier abstraft, da ein unzulässiger und für Callactive schädlicher [...]
— Südtirol und das Web 2.0 - ronpoint.com | Internet, Marketing and more — 21. Januar 2008, 17:33 #
[...] noch der Fall ist, sondern dass gegen den User selbst vorgegangen wird. Bei Bloggern ist das ja längst bekannt. (Aber ein harmloserer Sachverhalt! Nicht falschverstehen! Da lesen! ) Wer haftet dann? Will ein [...]
— Social Networks - Bis das der Tod uns scheidet - Erlebnisblog.de — 22. Januar 2008, 19:08 #
[...] Das erinnerte mich doch ein wenig an das Drama um Stefan Niggemeier und seinen Ärger mit der Callactive GmbH. [...]
— Nils-Report aus Quickborn » Blog Archiv » Abmahnungen gegen private Blogger und Forenbetreiber — 23. Januar 2008, 22:18 #
[...] habe, liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Landgericht Hamburg hatte, wie berichtet, die einstweilige Verfügung gegen mich bestätigt, weil ich die Kommentare im konkreten [...]
— Callactive ./. Niggemeier II, Urteilsbegründung « Stefan Niggemeier — 12. Februar 2008, 15:08 #
[...] hinaus möchte ich Kommentare zu meinen Beiträgen kennen, ggf. kontrollieren (siehe Stefan Niggemeier-Problematik) um evtl. darauf zu [...]
— medien-gerecht » Blog Archiv » Schmarotzer Jurablogs.com!? — 24. März 2008, 19:32 #
[...] ist mit Meinungsfreiheit? Naja, für meinen Geschmack wird man in dieser Hinsicht auch zu sehr eingeschränkt. Es soll auch Fälle geben, wo Betreiber eines Forums verurteilt wurden, aufgrund von [...]
— Bloggii» Blogarchiv » Deutschland - wir wollen mehr Freiheit! — 19. April 2008, 18:34 #
Haftung für Artikel und Kommentare in Blogs und Foren…
Betreiber von Meinungsforen und Blogs sollten sich unbedingt mit Haftungsfragen für rechtswidrige Beiträge durch Dritte auseinandersetzen, rät iX 5/08. Deutsche Gerichte erwarten eine Vorabkontrolle der Beiträge zumindest dann, wenn mit rechtswid…
— IT Magazin - w3Projekt.com — 6. Juli 2008, 23:47 #
[...] mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung [...]
— Callactive ./. Niggemeier III « Stefan Niggemeier — 7. Juli 2008, 13:56 #
[...] Stefan Niggemeier // [...]
— Süddeutsche Zeitung schränkt Web-Kommentare ein - The Inquirer DE — 1. August 2008, 0:49 #
[...] Muss ich erwähnen, vor wem Stefan Niggemeier vor Gericht stand und folgende Rechtsauffassung sich entgegenhalten lassen musste? Ein Auszug aus der Zusammenfassung von der Website: Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe. Quelle: stefan-niggemeier.de [...]
— Justiz erklärt Internet für realitätsfremd | Endl.de | Zielpublikum Weblog — 15. Oktober 2008, 11:40 #
[...] Moment geht es nun wirklich durch die BloggerSzene[1][2][3][4]: “Passt auf eure Kommentare auf! Nicht das ihr abgemahnt [...]
— Von Abmahnungen, Sorgfaltspflicht und Kommentaren... - Kommentare, KommentarRegeln, Ebenfalls, RSS-Kommentare, Comments, -Plugin, Link, Formular - Dark Horizons — 19. Oktober 2008, 11:26 #
[...] Nun, begrifflich wird von Zensur nur in Bezug auf staatliche oder semistaatliche Stellen gesprochen. Genauso, wie eine Zeitung nicht verpflichtet ist, in ihren gedruckten oder online verfügbaren Ausgaben Leserbriefe oder ähnliches wiederzugeben, muss ein Blogger keine Kommentare zu seinen Posts zulassen – weder allgemein, noch im Einzelfall. Das ist keine Zensur, denn das Medium Internet steht zur Meinungsäußerung weiterhin zur Verfügung, sondern vielmehr Selbstschutz. [...]
— Zensur? « The Gay Dissenter — 1. November 2008, 18:04 #
[...] 2007 durfte ich zusehen, wie den Richtern des Hamburger Landgerichts die Haare zu Berge standen angesichts des Leichtsinns, [...]
— Schöner Kommentieren mit Datenschutz « Stefan Niggemeier — 2. Juli 2009, 14:15 #
[...] Niggemeier hats mal wieder erwischt (Schöner Kommentieren mit Datenschutz). 2007 hat ihn das Hamburger Landgericht in die Mitverantwortung für Kommentare der User genommen, da er nicht rechtzeitig auf deren [...]
— Angeblich “rechtsfreier Raum” Internet » Von Richard Schnabl » Beitrag » Redaktionsblog — 2. Juli 2009, 18:46 #
[...] der Kommentarfunktion eines Blogs ergeben, komme ich immer wieder ins Schwitzen. Stefan Niggemeier bekam Ende 2007 Ärger, nachdem in seinem Blog ein kritischer (beleidigender? was weiss ich) Kommentar zu einer [...]
— đª]V[ªX » Bloogs, Mails, IP-Adressen — 2. Juli 2009, 19:00 #
[...] ausgerechnet Stefan Niggemeier ein solches Schreiben in seinem Briefkasten findet (ihm wurde vor Gericht ja schließlich klar gemacht, dass er für unzulässige Kommentare seiner Besucher [...]
— 50.000 Euro Geldbuße für das Betreiben eines Wordpress-Blogs? | dies und das | XSBlog2.0beta — 3. Juli 2009, 19:36 #
[...] "brisanten Themen" muss vorsorglich moderiert werden. Sagt das Landgericht Hamburg.Warum das Bullshit ist begründet Spreeblick.Aus Protest gegen [...]
— Kommentare bleiben offen - Zweipunktfunktion — 30. Oktober 2009, 19:44 #
[...] Gesetzes wegen mit spezielle Risiken auseinanderzusetzen. Anzuführen sind hierbei die sogenannte Störerhaftung und Linkhaftung, durch die sich justiziable Sachverhalte, wie Urheberrechts-, Markenrechts- und [...]
— Trollerei und Unterwanderung in Foren und Wikis | Blogpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0 — 25. Februar 2010, 10:17 #