Das Land­ge­richt Ham­burg hat ges­tern eine einst­wei­lige Ver­fü­gung bestä­tigt, die die Firma Cal­lac­tive, die für MTV zwei­fel­hafte Anrufsen­dun­gen pro­du­ziert, am 3. Sep­tem­ber 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir ver­bo­ten, eine Äuße­rung zu ver­brei­ten oder ver­brei­ten zu las­sen, die ein Unbe­kann­ter am 12. August 2007 in einem Kom­men­tar unter die­sem Ein­trag in mei­nem Blog gemacht hat. Dass die­ser Kom­men­tar unzu­läs­sig war, ist unstrit­tig. Die juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung dreht sich im Kern darum, ob ich mei­nen Pflich­ten als Ver­ant­wort­li­cher die­ser Sei­ten nach­ge­kom­men bin. Der Kom­men­tar wurde in der Nacht zum Sonn­tag um 3.37 Uhr abge­ge­ben. Ich habe ihn (wie berich­tet) sofort und unauf­ge­for­dert gelöscht, als ich ihn gese­hen habe; das war am Sonn­tag­mor­gen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Ham­bur­ger Land­ge­richts genügte das nicht. Ich hätte die Kom­men­tare vorab kon­trol­lie­ren müssen.

Die Argu­men­ta­tion der Gegenseite

Im Antrag zum Erlass einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung gegen mich bezie­hen sich die Anwälte von Cal­lac­tive dar­auf, dass der Betrei­ber einer Inter­net­seite immer dann für Äuße­run­gen Drit­ter hafte, wenn er seine Prüf­pflich­ten ver­letzt habe. Ich hätte »schon durch die Bereit­stel­lung und das Betrei­ben des Forums [sic!]« die Gefahr her­auf­be­schwo­ren, dass Leser sich »ehr­ver­let­zend« äußern. Bereits durch die »Bri­sanz des Ursprungs­ar­ti­kels« hätte ich »vor­her­seh­bar rechts­wid­rige Bei­träge Drit­ter pro­vo­ziert« und »durch die Anfü­gung der Rubrik ›Kom­men­tare‹ Dritte gera­dezu dazu auf­ge­ru­fen, sich zu äußern«. Zudem sei offen­kun­dig, dass es mir nicht um eine sach­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit Cal­lac­tive gehe, son­dern um »pla­ka­tive Vor­würfe und Ver­leum­dun­gen«. Das zeig­ten schon die Titel mei­ner Blog-Einträge (zum Bei­spiel die­ser, die­ser, die­ser, die­ser und die­ser).

Unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen sei ich ver­pflich­tet, Kom­men­tare vorab zu kon­trol­lie­ren. Nur so könne ich sicher­stel­len, dass durch mein Blog keine Rechte Drit­ter ver­letzt würden.

Unsere Argu­men­ta­tion

Im Wider­spruch zur Einst­wei­li­gen Ver­fü­gung betont mein Anwalt, dass mein Bei­trag »Call-TV-Mimeusen« sich kri­tisch, aber sach­lich mit Cal­lac­tive aus­ein­an­der­setze: »Der Bei­trag selbst ist weder rechts­ver­let­zend, noch ruft er – direkt oder indi­rekt – zu Rechts­ver­let­zun­gen auf.« Ich erfülle alle Prü­fungs­pflich­ten »über Gebühr«, indem ich die Kom­men­tare mehr­mals täg­lich prüfe, bei län­ge­rer Abwe­sen­heit die Kom­men­tar­funk­tion teil­weise abschalte und Kom­men­tare von Nut­zern, die bereits auf­fäl­lig gewor­den sind, filtere.

Mein Anwalt ver­weist u.a. auf das Land­ge­richt Düs­sel­dorf, das in einem ähn­li­chen Fall urteilte, dass es kei­nen Anspruch auf die Abgabe einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­er­klä­rung gebe, wenn der Anbie­ter eines Forums die umstrit­te­nen Äuße­run­gen unver­züg­lich ent­fernt hat. Auch der For­de­rung des Bun­des­ge­richts­ho­fes, dass Dienst­an­bie­ter gege­be­nen­falls Vor­sorge dafür tref­fen zu müs­sen, dass sich ein­mal auf­ge­tre­tene Rechts­ver­let­zun­gen mög­lichst nicht wie­der­ho­len, komme ich nach.

Die Mei­nung des Gerichts

Die schrift­li­che Urteils­be­grün­dung liegt mir noch nicht vor, des­halb sind die fol­gen­den Aus­füh­run­gen aus­schließ­lich meine Inter­pre­ta­tion des Ver­laufs der münd­li­chen Ver­hand­lung am ver­gan­ge­nen Freitag.

Nach Ansicht der Rich­ter hätte ich mit rechts­wid­ri­gen Kom­men­ta­ren zu mei­nem Ein­trag »Call-TV-Mimeusen« rech­nen müs­sen. Das ergebe sich aus sei­ner Bri­sanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kom­men­tar, den ich ent­fernt habe, eine Reihe Kom­men­tare abge­ge­ben wur­den, die an der Grenze zu Rechts­ver­stö­ßen seien, wenn nicht dar­über hin­aus. Bei solch bri­san­ten Blog-Einträgen sei ich dazu ver­pflich­tet, die Kom­men­tare vorab zu kon­trol­lie­ren, ins­be­son­dere, da ich anonyme Kom­men­tare unter Pseud­onym zuließe.

Die Rich­ter gestan­den mir zu, vie­les rich­tig gemacht und schnell rea­giert zu haben. Das spiegle sich auch in dem nied­ri­gen Streit­wert von 6000 Euro wie­der. Sie schlu­gen zudem einen Ver­gleich vor, wonach ich die gefor­derte Unter­las­sungs­er­klä­rung abgebe, aber nicht die Kos­ten der Gegen­seite tra­gen muss.

Mein Kom­men­tar

Ich habe den Ver­gleich abge­lehnt, weil es für mich tat­säch­lich, wie das Gericht mit Bedau­ern fest­stellte, ums Prin­zip geht. Einen zwin­gen­den Ver­zicht auf eine offene Kom­men­t­ar­mög­lich­keit bei bri­san­ten Ein­trä­gen kann ich aus meh­re­ren Grün­den nicht akzeptieren:

Ich finde den Gedan­ken schwer erträg­lich, dass mein Bei­trag die Ursa­che dafür sei, dass Men­schen sich pro­vo­ziert füh­len, sich in unzu­läs­si­ger Weise über Cal­lac­tive zu äußern, und nicht das Geschäfts­ge­ba­ren von Cal­lac­tive selbst. Nach der Argu­men­ta­tion des Gerichts könnte man kri­ti­schen Jour­na­lis­mus per se als gefähr­lich wer­ten, weil er die Men­schen zu nega­ti­ven Mei­nungs­äu­ße­run­gen über das ani­mie­ren könnte, was er auf­deckt oder anprangert.

Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch bri­san­ten Ein­trä­gen die Kom­men­tare vorab kon­trol­lie­ren, nicht bei harm­lo­sen The­men. Diese Unter­schei­dung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffent­li­che Debatte gerade über wich­tige Dinge erschwert, son­dern auch für außer­or­dent­lich welt­fremd: Ers­tens wird eine Abgren­zung, wel­ches Thema so bri­sant ist, dass eine freie Kom­men­tar­funk­tion sich ver­bie­tet, und wel­ches nicht, in der Pra­xis kaum mög­lich sein. Und zwei­tens kann jemand, der zum Bei­spiel den Callactive-Geschäftsführer in mei­nem Blog belei­di­gen will, aber durch die Vor­ab­kon­trolle unter einem Ein­trag zum Thema Cal­lac­tive daran gehin­dert wird, ein­fach unter einem ver­meint­lich harm­lo­sen Ein­trag kommentieren.

Ein Unter­neh­men, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kri­tisch aus­ein­an­der­setzt, könnte nach die­ser Recht­spre­chung des Ham­bur­ger Land­ge­richts die Schlie­ßung der Kom­men­tare auch ein­fach selbst her­bei­füh­ren: Es müsste nur selbst anonym oder unter fal­schem Namen einen unzu­läs­si­gen Kom­men­tar abge­ben und könnte dann gegen den Betrei­ber der Seite juris­tisch vorgehen.

Ein Rich­ter hat mir in der Ver­hand­lung Vor­schläge gemacht, wie trotz­dem in den Kom­men­ta­ren eines Blogs eine Kon­ver­sa­tion über ein heik­les Thema ent­ste­hen könnte: Ich könnte mich doch zum Bei­spiel einen Nach­mit­tag zwei, drei Stun­den hin­set­zen und mich ganz dar­auf kon­zen­trie­ren, die Kom­men­tare zu mode­rie­ren. Sie wür­den dann alle vorab von mir geprüft und trotz­dem in schnel­ler Folge erschei­nen, so dass die Men­schen auf­ein­an­der Bezug neh­men können.

Der Rich­ter betonte, ich hätte auch des­halb ver­schärfte Prü­fungs­pflich­ten, weil ich Kom­men­tare unter Pseud­onym zuließe. Mal abge­se­hen davon, dass im Kom­men­tar­feld die­ses Blogs die Ein­gabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekenn­zeich­net ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Pra­xis, wenn ich es wollte, sicher­stel­len, dass nur Leute unter ihrem rich­ti­gen Namen bei mir kommentieren?

Es ist, wenn man sich viel im Inter­net bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man ein­taucht, wenn man sich mit den ein­schlä­gi­gen Ent­schei­dun­gen des Ham­bur­ger Land­ge­richts beschäf­tigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung nicht als eine der größ­ten Errun­gen­schaf­ten zu sehen scheint, son­dern als eine stän­dige Bedro­hung, die bis­lang zum Glück eher theo­re­ti­scher Natur war, seit dem Sie­ges­zug des Inter­nets aber ganz prak­tisch täg­lich bekämpft wer­den muss. Es kam mir am Frei­tag im Gerichts­saal vor, als schwebe über der gan­zen Ver­hand­lung unaus­ge­spro­chen die Frage, warum es das über­haupt geben muss: die Mög­lich­keit für jeder­mann, Kom­men­tare abzu­ge­ben — wir sind doch bis­lang auch ganz gut ohne aus­ge­kom­men. Ich konnte nicht auf­hö­ren, mir vor­zu­stel­len, wie die Rich­ter vor 50 Jah­ren ent­schie­den hät­ten, wenn es um irgend­wel­che unzu­läs­si­gen Fern­seh­bil­der gegan­gen wäre, und ob sie auch der Mei­nung gewe­sen wären, man könnte auf die­ses neu­mo­di­sche Bil­der­zeug gut ver­zich­ten, schließ­lich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.

Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechts­ver­ständ­nis des Ham­bur­ger Land­ge­richts, wie es sich in vie­len Ent­schei­dun­gen zeigt, durch­set­zen, wäre das das Ende der offe­nen Dis­kus­sion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betrei­ben, das sich in irgend­ei­ner Form mit heik­len The­men oder dubio­sen Geschäfts­prak­ti­ken befasst, wäre viel zu groß.

Ich werde Beru­fung gegen die­ses Urteil einlegen.

[Falls Sie sich wun­dern, warum die Kom­men­tare unter die­sem Ein­trag geschlos­sen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]

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