»Wir ver­spre­chen uns keine gro­ßen Ein­nah­men von die­sem Leis­tungs­schutz­recht. Das ist jetzt auch gar nicht unser Ziel. Uns geht es dabei darum: Das ist unser geis­ti­ges Eigen­tum und unser Anspruch. Und wir wol­len ein­fach gerne vor­her gefragt wer­den. Und wich­tig ist auch, dass große Martkteil­neh­mer wie Gug­gel nicht ein­sei­tig den Preis auf null fest­set­zen. Das wäre so, als wenn ich sel­ber in den Super­markt gehen würde und würde mir da was raus­ho­len. Da ist ja auch keine Schranke vor dem Super­markt. Da kann ich ja auch rein­ge­hen ein­fach. Da ist auch nicht alles aus­ge­zeich­net, das ver­gisst die Ver­käu­fe­rin ab und zu mal. Und trotz­dem würde ich nie auf die Idee kom­men, mir die Spree­wald­gur­ken umsonst raus­zu­neh­men. Son­dern ich würde dann hin­ge­hen und fra­gen: ›Was kos­ten die, bitte?‹, und dann würde ich das bezahlen.«

Diet­rich von Kla­eden, Lei­ter Regie­rungs­be­zie­hun­gen der Axel Sprin­ger AG, 12. April 2011.

Es geht den Ver­la­gen also, wenn man Diet­rich von Kla­eden glau­ben darf, wozu natür­lich kein Anlass besteht, bei ihrem Leis­tungs­schutz­recht gar nicht wirk­lich ums Geld. Es geht ihnen ums Prin­zip und darum, ihren hin­ken­den Ver­glei­chen die Holz­beine zu ver­sil­bern. Bloß des­halb kämp­fen sie seit Jah­ren mit größ­ter Ver­bis­sen­heit um ein neues Gesetz.

Wenn das stimmte, wäre noch viel weni­ger ein­sich­tig, warum der Deut­sche Bun­des­tag ein Gesetz ver­ab­schie­den sollte, das dafür selbst­ver­ständ­li­che, natür­li­che und legi­time For­men, Infor­ma­tio­nen und Inhalte im Netz zu tei­len, beschränkt. Das Rechts­un­si­cher­heit schafft und eine Flut von Abmah­nun­gen pro­vo­zie­ren könnte. Das Spra­che monopolisiert.

Eigent­lich müss­ten die deut­schen Zei­tungs– und Zei­tungs­ver­lage besof­fen sein vor Glück. »Wie Weih­nach­ten« müsste das für »man­che von ihnen« sein, schrieb Heri­bert Prantl in der »Süd­deut­schen Zei­tung«, dass das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium in die­ser Woche end­lich einen Ent­wurf für ihr Leis­tungs­schutz­recht vor­ge­legt hat.

Ich wette, die meis­ten von ihnen haben statt­des­sen fiese Kopf­schmer­zen, und nicht von einem Kater. Ich mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahr­schein­lich­keit, dass die­ses Leis­tungs­schutz­recht kommt, para­do­xer­weise sel­ten so gering gewe­sen wie heute, da ein Text­vor­schlag vor­liegt. Das ist das Schlimmste, das die­sem Gesetz pas­sie­ren konnte, dass seine Fol­gen end­lich kon­kret greif­bar wer­den. Nun ist die Unmög­lich­keit und Untaug­lich­keit eines sol­chen Geset­zes unüber­seh­bar. Und der Wider­stand dage­gen ent­spre­chend breit und entschlossen.

Es gibt, ähn­lich wie in der Debatte um ACTA, hys­te­ri­sche Über­trei­bun­gen bei den Geg­nern. Ein Leis­tungs­schutz­recht, wie es die Bun­des­re­gie­rung jetzt dis­ku­tiert, ver­bie­tet es nicht, Aus­züge aus Online-Medien zu ver­wen­den. Das Zitat­recht, das es erlaubt, sol­che Aus­schnitte als Teil eines eige­nen Bei­tra­ges zu ver­wen­den, bleibt unangetastet.

Des­halb behaup­tet Axel-Springer-Außenminister Chris­toph Keese, nor­male Blog­ger müss­ten das Leis­tungs­schutz­recht nicht fürch­ten. Er unter­schlägt, dass ein gro­ßer Teil der Arten, wie im Inter­net auf inter­es­sante Inhalte ver­wie­sen wird, gar nicht durch das Zitat­recht geschützt ist. Tweets zum Bei­spiel, die nur die Über­schrift eines Bei­trags und den Link dort­hin ent­hal­ten. Links auf Face­book, die auto­ma­tisch Über­schrift und Beginn des ver­link­ten Tex­tes bekom­men. Und Lis­ten, wie sie zum Bei­spiel Felix Schwen­zel gerne ver­öf­fent­licht, die mit je einem Link und einem kur­zen Text­aus­schnitt, nicht immer aber einem zusätz­li­chen Kom­men­tar, auf lesens­werte Arti­kel verweisen.

Diese Nut­zun­gen sind nicht durch das Zitat­recht gedeckt, weil die eigene Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Zitier­ten fehlt. Sie sind aber nach gel­ten­dem Gesetz erlaubt, solange die Text­menge unter­halb der urhe­ber­recht­li­chen Schöp­fungs­höhe liegt.

Der Jurist Till Kreut­zer nennt auf iRights.info Bei­spiele für sol­che Nut­zun­gen. Zum Bei­spiel ein Tweet wie die­ser, der die Über­schrift eines ver­link­ten Bei­tra­ges nennt:

@zeitonline: »Schwarz-Gelb einigt sich auf Leis­tungs­schutz­recht« http://bit.ly/KtSSrf #lsr

Oder ein Blog­ein­trag wie dieser:

Habe gerade gese­hen, dass Kon­rad Lischka auf Spie­gel Online über das Leis­tungs­schutz­recht (http://bit.ly/OHvhB8) berich­tet. Er fol­gert: »Die Regie­rungs­ko­ali­tion hat es in den drei Jah­ren Debatte nicht geschafft, die Unklar­hei­ten bei dem Vor­ha­ben auch nur zu benen­nen. In dem Pro­to­koll des Koali­ti­ons­aus­schus­ses vom Sonn­tag fehlt jeder Hin­weis auf neue Ideen, wie ein Leis­tungs­schutz­recht aus­se­hen könnte, das die Zitat­frei­heit im Netz sichert und inno­va­tive Netz­an­ge­bote fördert.«

Wenn der­je­nige, der hier twit­tert oder bloggt, das in irgend­ei­ner Weise gewerb­lich tut — und die Gren­zen dafür sind in dem Ent­wurf extrem weit gesteckt — käme er in Zukunft mit dem neuen Leis­tungs­schutz­recht der Ver­le­ger in Kon­flikt. Er müsste eine Lizenz erwer­ben oder könnte abge­mahnt werden.

Sobald das Zitat­recht nicht greift, sind schon win­zigste Bestand­teile der Arti­kel durch das Leis­tungs­schutz­recht geschützt. Womög­lich reicht es schon, einen Link zu set­zen, wenn in die­sem Link der Wort­laut der Über­schrift ent­hal­ten ist, wie es inzwi­schen meis­tens üblich ist, etwa so:

http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

Es mag schon sein, dass die Ver­lage diese Art der Nut­zung gar nicht ein­schrän­ken woll­ten. Es mag sein, dass das nur die Kol­la­te­ral­schä­den des Ver­suchs sind, von den benei­dens­wer­ten Ein­nah­men der Such­ma­schi­nen­be­trei­ber zu pro­fi­tie­ren. Auch die dür­fen bis­lang ihren Nut­zern Links und kurze Aus­risse (»Snip­pets«) aus den gefun­de­nen Sei­ten und Nach­rich­ten­ar­ti­keln anzei­gen, obwohl das nicht durch das Zitat­recht gedeckt ist. In Zukunft sol­len sie dafür zah­len. Doch beim Ver­such, Google zu tref­fen, wer­den auch alle ande­ren getrof­fen, die auf Inhalte im Inter­net mit kur­zen Aus­schnit­ten verweisen.

Am Ende wird es am meis­ten die Ver­lage selbst tref­fen. Das zeigt sich nicht nur an den (Über-)Reaktionen im Netz, wenn Blog­ger erklä­ren, nicht mehr auf Ver­lags­in­halte ver­lin­ken zu wol­len. Die Erkennt­nis teilt sogar das »Handelsblatt«:

»Die Ver­le­ger stel­len sich selbst ein Bein«, kom­men­tiert dort Ste­phan Dör­ner. Er kommt zu dem Schluss:

Das Leis­tungs­schutz­recht wird damit nicht für Ein­deu­tig­keit, son­dern für jede Menge Streit sor­gen. Froh kön­nen dar­über eigent­lich nur die sein, die vom Streit ande­rer gut leben: die Anwälte.

Wenn selbst die Redak­tion des »Han­dels­blatts«, die beim Urhe­ber­recht sonst eher mit der Tole­ranz und dem Prag­ma­tis­mus eines Tali­ban argu­men­tiert, zum Geg­ner des Leis­tungs­schutz­rech­tes in der dis­ku­tier­ten Form wird, würde ich mir als Ver­lags­lob­by­ist ernste Sor­gen machen. (Ande­rer­seit twit­tert der ehe­ma­lige »Handelsblatt«-Redakteur Tho­mas Knüwer, dass Ober­ta­li­ban und Chef­re­dak­teur Gabor Stein­gart nicht im Haus gewe­sen sei.)

Auch andere gehen auf Dis­tanz. »Spie­gel Online« been­det einen Arti­kel über das Leis­tungs­schutz­recht mit der Versicherung:

Sie kön­nen auch in Zukunft mit Über­schrift und Text­an­riss auf SPIEGEL ONLINE verlinken.

Frank Schirr­ma­cher, einer der Her­aus­ge­ber der »Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung«, schließt sich dem auf Twit­ter auf Nach­frage aus­drück­lich an. Außer­dem ver­linkt er mit den Wor­ten »Con­stanze Kurz hat alles vor­aus­ge­se­hen« auf einen »FAZ«-Artikel, in dem die Infor­ma­ti­ke­rin und Publi­zis­tin sich — bes­ten­falls halb sati­risch — aus­malt, wie düs­ter die Zukunft für Ver­lage wer­den könnte, »wenn Such­ma­schi­nen­be­trei­ber jour­na­lis­ti­sche Leis­tun­gen künf­tig ange­mes­sen ver­gü­ten müs­sen«. (Darin wird mein ein­gangs zitier­ter Springer-Freund Diet­rich von Kla­eden übri­gens 2014 Kulturstaatsminister.)

Unter ihrem Text steht der Satz: »In der Aus­ein­an­der­set­zung um das Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage, in der diese Zei­tung Par­tei ist, ver­tritt [Con­stanze Kurz] als Kolum­nis­tin eine andere Mei­nung als die der Ver­lage, auch unse­res Verlags.«

Von der Ein­heit »der Ver­lage«, die diese Dis­tan­zie­rung sug­ge­riert, scheint nicht mehr viel übrig zu sein. Vor drei Jah­ren hat­ten in einer beun­ru­hi­gen­den Alli­anz »füh­rende Ver­lage« von Bauer bis Spie­gel und »Zeit« eine »Ham­bur­ger Erklä­rung« unter­zeich­net, in der sie eine Ver­schär­fung des Urhe­ber­rechts und indi­rekt ein Leis­tungs­schutz­recht for­der­ten. In der Erkä­rung, die inner­halb weni­ger Wochen danach angeb­lich allein eine drei­stel­lige Zahl deutsch­spra­chi­ger Ver­lage unter­zeich­nete, heißt es unter ande­rem: »Unge­neh­migte Nut­zung frem­den geis­ti­gen Eigen­tums muss ver­bo­ten bleiben.«

Der jetzt bekannt gewor­dene Ent­wurf des Leis­tungs­schutz­rech­tes zeigt, dass mit »unge­neh­mig­ter Nut­zung« schon das bloße Twit­tern einer Zei­tungs­über­schrift gemeint sein kann und mit »muss ver­bo­ten blei­ben« »muss ver­bo­ten werden«.

Nun könnte man anneh­men, dass die Ver­le­ger aus dem Deba­kel um ACTA gelernt haben und sich um eine offene Debatte bemü­hen, in der sie den tat­säch­lich Betrof­fe­nen und den unnö­tig Ver­un­si­cher­ten erklä­ren, warum die geplan­ten Beschrän­kun­gen ihrer Mei­nung nach not­wen­dig und unpro­ble­ma­tisch sind. Man könnte sogar anneh­men, dass die Ver­lage als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men dazu beson­ders gut in der Lage wären.

Man läge dop­pelt falsch.

Die Ver­bände von Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­le­gern, BDZV und VDZ, gaben nur eine dürre gemein­same Erklä­rung her­aus, die sich liest, als seien ihre Spre­cher mit Waf­fen­ge­walt dazu gezwun­gen wor­den, sie zu for­mu­lie­ren, und hät­ten den Zugang zum Pres­se­ver­tei­ler nur im Tausch gegen meh­rere Kon­junk­tive herausgerückt.

Die Erklä­rung lau­tet:

BDZV und VDZ begrü­ßen die Vor­lage des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zum Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage. Der Ent­wurf bringe den im digi­ta­len Zeit­al­ter not­wen­di­gen Schutz der gemein­sa­men Leis­tung von Ver­le­gern und Jour­na­lis­ten voran, auch wenn er nicht alle Erwar­tun­gen der Ver­le­ger erfülle. 

Außer­dem ver­weh­ren wir uns natür­lich gegen den Vor­wurf, dass das LSR die Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Mei­nungs­viel­falt ein­schrän­ken würde.

Die Ver­le­ger­ver­bände beton­ten, dass durch das Leis­tungs­schutz­recht kei­ner­lei Ein­schrän­kung für die Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Mei­nungs­frei­heit entstehe.

Mehr muss dazu offen­bar nicht gesagt wer­den — obwohl sich eine ein­drucks­volle Zahl von Juris­ten, Exper­ten und Kom­men­ta­to­ren gegen­tei­lig äußert. Womög­lich glau­ben die Ver­le­ger auch, dass ihre Zugänge zu den Regie­rungs­par­teien gut genug sind, um dar­auf ver­trauen zu kön­nen, dass der Ent­wurf Gesetz wird, und mei­nen des­halb, dar­auf ver­zich­ten zu kön­nen, die Öffent­lich­keit zu überzeugen.

Ich hielte das für eine mutige Annahme, nicht zuletzt weil sie unter enga­gier­ten Inter­net­be­woh­nern die Wahr­neh­mung der Ver­lage als zu bekämp­fende Geg­ner verstärkt.

Zwei aktu­elle Tweets von Diet­rich von Kla­eden bie­ten einen klei­nen, aber womög­lich auf­schluss­rei­chen Ein­blick, wie diese Springer-Leute, die den Kampf für das Leis­tungs­schutz­recht anfüh­ren, ticken:

So twit­tert nie­mand, der ent­spannt und an einer offe­nen Aus­ein­an­der­set­zung inter­es­siert ist.

Chris­toph Keese ist anschei­nend der ein­zige, der sich ins Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­tüm­mel stürzt und sich sogar aus sei­nem Blog (in dem er angeb­lich aus­schließ­lich pri­vat und in sei­ner Frei­zeit bloggt) in fremde Kom­men­tar­spal­ten traut.

Aber auch ihn bringt der jetzt bekannt gewor­dene Ent­wurf in Argu­men­ta­ti­ons­schwie­rig­kei­ten. Am Frei­tag noch hatte er sich im Wesent­li­chen zufrie­den gezeigt, viele Details gelobt und behaup­tet, der Geset­zes­text würde »faire recht­li­che Aus­gangs­be­din­gun­gen« schaf­fen und für Blog­ger aus­schließ­lich Vor­teile haben.

Inzwi­schen ist er mit ver­spro­che­nen Erläu­te­run­gen weit im Ver­zug und kün­digt an, nicht alle Ant­wor­ten »abschlie­ßend und ver­bind­lich« geben zu kön­nen. Denn: »Ich bin weder der Gesetz­ge­ber noch der Rich­ter. Dies gilt auch für die Axel Sprin­ger AG.«

Auf Twit­ter hat er ein­ge­räumt, dass zum Bei­spiel schon eine bloße »Mehr zum Thema«-Liste mit ver­link­ten Über­schrif­ten unter einem Arti­kel für jeden nicht völ­li­gen Frei­zeit­blog­ger gebüh­ren­pflich­tig würde. »Rech­te­in­ha­ber wer­den das aber wohl extrem bil­lig anbie­ten«, fügte er hinzu.

Als sei das Pro­blem die Höhe des Prei­ses. Und nicht eine Kon­struk­tion, in der man die­je­ni­gen, deren Bei­träge man mit einer Über­schrift und einem Link bewirbt, vor­her um Erlaub­nis fra­gen und eine Lizenz erwer­ben muss.

Wie die Ver­le­ger glau­ben kön­nen, dass es ihnen nüt­zen wird und nicht scha­den, Hin­weise auf ihre Arti­kel zu erschwe­ren, ist eines der zen­tra­len Rät­sel die­ser gan­zen Ange­le­gen­heit und Aus­weis des Irr­sinns, in den sich die Bran­che in ihrem Über­le­bens­kampf geflüch­tet hat.