Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute

„Wir versprechen uns keine großen Einnahmen von diesem Leistungsschutzrecht. Das ist jetzt auch gar nicht unser Ziel. Uns geht es dabei darum: Das ist unser geistiges Eigentum und unser Anspruch. Und wir wollen einfach gerne vorher gefragt werden. Und wichtig ist auch, dass große Martkteilnehmer wie Guggel nicht einseitig den Preis auf null festsetzen. Das wäre so, als wenn ich selber in den Supermarkt gehen würde und würde mir da was rausholen. Da ist ja auch keine Schranke vor dem Supermarkt. Da kann ich ja auch reingehen einfach. Da ist auch nicht alles ausgezeichnet, das vergisst die Verkäuferin ab und zu mal. Und trotzdem würde ich nie auf die Idee kommen, mir die Spreewaldgurken umsonst rauszunehmen. Sondern ich würde dann hingehen und fragen: ‚Was kosten die, bitte?‘, und dann würde ich das bezahlen.“

Dietrich von Klaeden, Leiter Regierungsbeziehungen der Axel Springer AG, 12. April 2011.

Es geht den Verlagen also, wenn man Dietrich von Klaeden glauben darf, wozu natürlich kein Anlass besteht, bei ihrem Leistungsschutzrecht gar nicht wirklich ums Geld. Es geht ihnen ums Prinzip und darum, ihren hinkenden Vergleichen die Holzbeine zu versilbern. Bloß deshalb kämpfen sie seit Jahren mit größter Verbissenheit um ein neues Gesetz.

Wenn das stimmte, wäre noch viel weniger einsichtig, warum der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschieden sollte, das dafür selbstverständliche, natürliche und legitime Formen, Informationen und Inhalte im Netz zu teilen, beschränkt. Das Rechtsunsicherheit schafft und eine Flut von Abmahnungen provozieren könnte. Das Sprache monopolisiert.

Eigentlich müssten die deutschen Zeitungs- und Zeitungsverlage besoffen sein vor Glück. „Wie Weihnachten“ müsste das für „manche von ihnen“ sein, schrieb Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“, dass das Bundesjustizministerium in dieser Woche endlich einen Entwurf für ihr Leistungsschutzrecht vorgelegt hat.

Ich wette, die meisten von ihnen haben stattdessen fiese Kopfschmerzen, und nicht von einem Kater. Ich mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden. Nun ist die Unmöglichkeit und Untauglichkeit eines solchen Gesetzes unübersehbar. Und der Widerstand dagegen entsprechend breit und entschlossen.

Es gibt, ähnlich wie in der Debatte um ACTA, hysterische Übertreibungen bei den Gegnern. Ein Leistungsschutzrecht, wie es die Bundesregierung jetzt diskutiert, verbietet es nicht, Auszüge aus Online-Medien zu verwenden. Das Zitatrecht, das es erlaubt, solche Ausschnitte als Teil eines eigenen Beitrages zu verwenden, bleibt unangetastet.

Deshalb behauptet Axel-Springer-Außenminister Christoph Keese, normale Blogger müssten das Leistungsschutzrecht nicht fürchten. Er unterschlägt, dass ein großer Teil der Arten, wie im Internet auf interessante Inhalte verwiesen wird, gar nicht durch das Zitatrecht geschützt ist. Tweets zum Beispiel, die nur die Überschrift eines Beitrags und den Link dorthin enthalten. Links auf Facebook, die automatisch Überschrift und Beginn des verlinkten Textes bekommen. Und Listen, wie sie zum Beispiel Felix Schwenzel gerne veröffentlicht, die mit je einem Link und einem kurzen Textausschnitt, nicht immer aber einem zusätzlichen Kommentar, auf lesenswerte Artikel verweisen.

Diese Nutzungen sind nicht durch das Zitatrecht gedeckt, weil die eigene Auseinandersetzung mit dem Zitierten fehlt. Sie sind aber nach geltendem Gesetz erlaubt, solange die Textmenge unterhalb der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe liegt.

Der Jurist Till Kreutzer nennt auf iRights.info Beispiele für solche Nutzungen. Zum Beispiel ein Tweet wie dieser, der die Überschrift eines verlinkten Beitrages nennt:

@zeitonline: „Schwarz-Gelb einigt sich auf Leistungsschutzrecht“ http://bit.ly/KtSSrf #lsr

Oder ein Blogeintrag wie dieser:

Habe gerade gesehen, dass Konrad Lischka auf Spiegel Online über das Leistungsschutzrecht (http://bit.ly/OHvhB8) berichtet. Er folgert: „Die Regierungskoalition hat es in den drei Jahren Debatte nicht geschafft, die Unklarheiten bei dem Vorhaben auch nur zu benennen. In dem Protokoll des Koalitionsausschusses vom Sonntag fehlt jeder Hinweis auf neue Ideen, wie ein Leistungsschutzrecht aussehen könnte, das die Zitatfreiheit im Netz sichert und innovative Netzangebote fördert.“

Wenn derjenige, der hier twittert oder bloggt, das in irgendeiner Weise gewerblich tut — und die Grenzen dafür sind in dem Entwurf extrem weit gesteckt — käme er in Zukunft mit dem neuen Leistungsschutzrecht der Verleger in Konflikt. Er müsste eine Lizenz erwerben oder könnte abgemahnt werden.

Sobald das Zitatrecht nicht greift, sind schon winzigste Bestandteile der Artikel durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Womöglich reicht es schon, einen Link zu setzen, wenn in diesem Link der Wortlaut der Überschrift enthalten ist, wie es inzwischen meistens üblich ist, etwa so:

http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

Es mag schon sein, dass die Verlage diese Art der Nutzung gar nicht einschränken wollten. Es mag sein, dass das nur die Kollateralschäden des Versuchs sind, von den beneidenswerten Einnahmen der Suchmaschinenbetreiber zu profitieren. Auch die dürfen bislang ihren Nutzern Links und kurze Ausrisse („Snippets“) aus den gefundenen Seiten und Nachrichtenartikeln anzeigen, obwohl das nicht durch das Zitatrecht gedeckt ist. In Zukunft sollen sie dafür zahlen. Doch beim Versuch, Google zu treffen, werden auch alle anderen getroffen, die auf Inhalte im Internet mit kurzen Ausschnitten verweisen.

Am Ende wird es am meisten die Verlage selbst treffen. Das zeigt sich nicht nur an den (Über-)Reaktionen im Netz, wenn Blogger erklären, nicht mehr auf Verlagsinhalte verlinken zu wollen. Die Erkenntnis teilt sogar das „Handelsblatt“:

„Die Verleger stellen sich selbst ein Bein“, kommentiert dort Stephan Dörner. Er kommt zu dem Schluss:

Das Leistungsschutzrecht wird damit nicht für Eindeutigkeit, sondern für jede Menge Streit sorgen. Froh können darüber eigentlich nur die sein, die vom Streit anderer gut leben: die Anwälte.

Wenn selbst die Redaktion des „Handelsblatts“, die beim Urheberrecht sonst eher mit der Toleranz und dem Pragmatismus eines Taliban argumentiert, zum Gegner des Leistungsschutzrechtes in der diskutierten Form wird, würde ich mir als Verlagslobbyist ernste Sorgen machen. (Andererseit twittert der ehemalige „Handelsblatt“-Redakteur Thomas Knüwer, dass Obertaliban und Chefredakteur Gabor Steingart nicht im Haus gewesen sei.)

Auch andere gehen auf Distanz. „Spiegel Online“ beendet einen Artikel über das Leistungsschutzrecht mit der Versicherung:

Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken.

Frank Schirrmacher, einer der Herausgeber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, schließt sich dem auf Twitter auf Nachfrage ausdrücklich an. Außerdem verlinkt er mit den Worten „Constanze Kurz hat alles vorausgesehen“ auf einen „FAZ“-Artikel, in dem die Informatikerin und Publizistin sich — bestenfalls halb satirisch — ausmalt, wie düster die Zukunft für Verlage werden könnte, „wenn Suchmaschinenbetreiber journalistische Leistungen künftig angemessen vergüten müssen“. (Darin wird mein eingangs zitierter Springer-Freund Dietrich von Klaeden übrigens 2014 Kulturstaatsminister.)

Unter ihrem Text steht der Satz: „In der Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in der diese Zeitung Partei ist, vertritt [Constanze Kurz] als Kolumnistin eine andere Meinung als die der Verlage, auch unseres Verlags.“

Von der Einheit „der Verlage“, die diese Distanzierung suggeriert, scheint nicht mehr viel übrig zu sein. Vor drei Jahren hatten in einer beunruhigenden Allianz „führende Verlage“ von Bauer bis Spiegel und „Zeit“ eine „Hamburger Erklärung“ unterzeichnet, in der sie eine Verschärfung des Urheberrechts und indirekt ein Leistungsschutzrecht forderten. In der Erkärung, die innerhalb weniger Wochen danach angeblich allein eine dreistellige Zahl deutschsprachiger Verlage unterzeichnete, heißt es unter anderem: „Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben.“

Der jetzt bekannt gewordene Entwurf des Leistungsschutzrechtes zeigt, dass mit „ungenehmigter Nutzung“ schon das bloße Twittern einer Zeitungsüberschrift gemeint sein kann und mit „muss verboten bleiben“ „muss verboten werden“.

Nun könnte man annehmen, dass die Verleger aus dem Debakel um ACTA gelernt haben und sich um eine offene Debatte bemühen, in der sie den tatsächlich Betroffenen und den unnötig Verunsicherten erklären, warum die geplanten Beschränkungen ihrer Meinung nach notwendig und unproblematisch sind. Man könnte sogar annehmen, dass die Verlage als Kommunikationsunternehmen dazu besonders gut in der Lage wären.

Man läge doppelt falsch.

Die Verbände von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, BDZV und VDZ, gaben nur eine dürre gemeinsame Erklärung heraus, die sich liest, als seien ihre Sprecher mit Waffengewalt dazu gezwungen worden, sie zu formulieren, und hätten den Zugang zum Presseverteiler nur im Tausch gegen mehrere Konjunktive herausgerückt.

Die Erklärung lautet:

BDZV und VDZ begrüßen die Vorlage des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Der Entwurf bringe den im digitalen Zeitalter notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistung von Verlegern und Journalisten voran, auch wenn er nicht alle Erwartungen der Verleger erfülle. 

Außerdem verwehren wir uns natürlich gegen den Vorwurf, dass das LSR die Kommunikations- und Meinungsvielfalt einschränken würde.

Die Verlegerverbände betonten, dass durch das Leistungsschutzrecht keinerlei Einschränkung für die Kommunikations- und Meinungsfreiheit entstehe.

Mehr muss dazu offenbar nicht gesagt werden — obwohl sich eine eindrucksvolle Zahl von Juristen, Experten und Kommentatoren gegenteilig äußert. Womöglich glauben die Verleger auch, dass ihre Zugänge zu den Regierungsparteien gut genug sind, um darauf vertrauen zu können, dass der Entwurf Gesetz wird, und meinen deshalb, darauf verzichten zu können, die Öffentlichkeit zu überzeugen.

Ich hielte das für eine mutige Annahme, nicht zuletzt weil sie unter engagierten Internetbewohnern die Wahrnehmung der Verlage als zu bekämpfende Gegner verstärkt.

Zwei aktuelle Tweets von Dietrich von Klaeden bieten einen kleinen, aber womöglich aufschlussreichen Einblick, wie diese Springer-Leute, die den Kampf für das Leistungsschutzrecht anführen, ticken:

So twittert niemand, der entspannt und an einer offenen Auseinandersetzung interessiert ist.

Christoph Keese ist anscheinend der einzige, der sich ins Kommunikationsgetümmel stürzt und sich sogar aus seinem Blog (in dem er angeblich ausschließlich privat und in seiner Freizeit bloggt) in fremde Kommentarspalten traut.

Aber auch ihn bringt der jetzt bekannt gewordene Entwurf in Argumentationsschwierigkeiten. Am Freitag noch hatte er sich im Wesentlichen zufrieden gezeigt, viele Details gelobt und behauptet, der Gesetzestext würde „faire rechtliche Ausgangsbedingungen“ schaffen und für Blogger ausschließlich Vorteile haben.

Inzwischen ist er mit versprochenen Erläuterungen weit im Verzug und kündigt an, nicht alle Antworten „abschließend und verbindlich“ geben zu können. Denn: „Ich bin weder der Gesetzgeber noch der Richter. Dies gilt auch für die Axel Springer AG.“

Auf Twitter hat er eingeräumt, dass zum Beispiel schon eine bloße „Mehr zum Thema“-Liste mit verlinkten Überschriften unter einem Artikel für jeden nicht völligen Freizeitblogger gebührenpflichtig würde. „Rechteinhaber werden das aber wohl extrem billig anbieten“, fügte er hinzu.

Als sei das Problem die Höhe des Preises. Und nicht eine Konstruktion, in der man diejenigen, deren Beiträge man mit einer Überschrift und einem Link bewirbt, vorher um Erlaubnis fragen und eine Lizenz erwerben muss.

Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.

130 Replies to “Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute”

  1. Auch für die Verlage dürfte die Hauptfrage in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet sein: Was ist eigentlich, wenn die Suchmaschinen, die mit der Maßnahme primär getroffen werden sollen, ab Veröffentlichung des Gesetzes ganz einfach darauf verzichten, weiterhin Verlinkungen und Ausschnitte zu deutschen Medien zu setzen, und etwa ein Dienst wie Google News im deutschen Bereich eingestellt wird?

  2. Wenn man – i bewahre! – den Verfechtern des LSR übel wollte, könnte man in dem Entwurf eine Marktbereinigung mit Fokus auf die Blogosphäre sehen.

    Ein Gutes hat die Sache immerhin: Wir haben jetzt schriftlich, dass die Axel Springer AG nicht der Gesetzgeber ist.

  3. Das Ganze ist ja eigentlich noch viel schlimmer. Auf der einen Seite werden zwar gewerbliche Anbieter genannt, aber der Begriff ist so weit gefasst, dass es quasi auf jeden zutreffen kann. Ausserdem ist dieser ganze Entwurf so schwammig formuliert, dass ich den Eindruck bekomme, hier geht es nur darum die „Meinungshoheit der Qualitätsjournalie“ wiederherzustellen. Spätestens wenn die ersten Fälle in Hamburg ankommen, können wir twitter, facebook und gplus dicht machen.

    Auf der anderen Seite darf sich aber natürlich die BLÖD auch weiterhin hemmungslos bei Facebook, Twitter und Youtube bedienen und es lapidar als „Quelle Internet“ kennzeichnen. Ein Schutz der Bürger ist nämlich nicht vorgesehen.

    Dieses Gesetz schützt nur die, die auch fleissig genug Teppich finanziert haben. Und spätestens hier fällt dann auch die letzte Akzeptanz des „Monsters geistiges Eigentum“.

  4. Danke, da hast Du mir wieder viel Arbeit gespart, das mit den Überreaktionen und dem Zitatrecht nochmal aufzuschreiben.

    Ein anderer Gedanke: Christoph Keese hat einmal eine Vision des Leistungsschutzrechts skizziert, in der Firmen dafür zahlen sollen, das ihre Angestellten am Computer kostenfreie Verlagsangebote aufrufen, da das ja eine gewerbliche Nutzung sei. Diese Nutzung sollte durch eine Verwertungsgesellschaft geregelt werden, die dann beispielsweise 10 Euro pro Rechner pro Monat einkassiert. Bei 30 (oder waren es 25?) Millionen gewerblich genutzten PCs ist das eine ganz schöne Summe.

    Nach einer ersten Sichtung des Gesetzentwurfs ist das Ganze immer noch hinreichend schwammig, dass die Verlage einen solchen Schritt gehen könnten. Eine solche Verwertungsgesellschaft muss nicht im Gesetzestext stehen.

    Oder kann man das ausschließen?

  5. Steht im Gesetz+Erläuterung nicht links bleiben kostenlos? Mus man halt alles Wichtige in den Link-Text Reinschreiben.
    Gut finde ich aber das nicht nur Google News sondern auch die normale Suche von Google betroffen sein wird und Google wohl beides raus nehmen wird. Damit sind die deutschen Verlage damit dann hoffentlich unauffindbar. Dann lesen die Leute halt die ausländische Presse.

  6. Das Problem ist doch: Würde es medienkritische Blogs wie das BILD-Blog oder medienkritische Berichterstattung wie bei carta dann noch geben?

    Ein Beispiel aus dem BILD-Blog (an dem ich nicht ganz unbeteiligt war): Die Lokalzeitung wird kritisiert und dabei muss natürlich Bezug auf die entsprechende Seite genommen werden. Ein gewiefter Anwalt wird jetzt nicht etwa gegen die Kritik vorgehen, sondern er wird einfach Lizenzgebühren verlangen. Schließlich kann man ja auf dem BILD-Blog werben.

    Wie viele Quadratzentimeter des Artikels stammen von der Provinzzeitung und wie viele vom BILD-Blog?

    Kritik braucht das Zitat: Wenn jemand einen Artikel oder eine Sendung kritisiert, dann wird er vermutlich in seinem Artikel auch mehrmals zitieren, sonst wäre er als Kritiker nicht glaubwürdig und die Kritik wäre schwer verständlich.

    In der deutschen Rechtssprechung kommt es immer auf den Einzelfall an. An Präzedenzfällen und wichtigen Kommentaren kann sich der Richter orientieren, er muss es aber nicht.

    Man kann als Blogger ein Dutzend eigene Zeilen zu drei Zeilen Zitat schreiben. Man kann auch hundert Zeilen eigenen Text schreiben. Ab wann ist es ein eigenständiges sprachliches Werk?

    Ich fürchte: Die Anwälte der Verlage werden nicht lange fackeln und erst einmal gegen alles vorgehen, was auch nur so aussieht wie die Übernahme eines Textabschnitts. Sie haben dazu nach der Gesetzesänderung einen viel längeren Hebel in der Hand. Nach der dritten Lizenzkostenforderung macht die Auseinandersetzung mit den Printmedien keinen Spaß mehr.

  7. Dietrich von Klaeden: „Das wäre so, als wenn ich selber in den Supermarkt gehen würde und würde mir da was rausholen. Da ist ja auch keine Schranke vor dem Supermarkt. Da kann ich ja auch reingehen einfach.“

    Nein, es ist nach meinem Empfinden eher so, als würde ich für das
    Lesen der Liste der „Inhaltstoffe“ auf der Rückseite der schöngestylten Verpackungen, je nach gutdünken des Supermarktes, VOR dem Kauf des Produktes schon mal was bezahlen müssen!

    Wenn ich denn zufällig dabei gesehen wurde…

  8. Es auch irgendwie typisch in letzter Zeit geworden, dass Gesetze nicht mehr klar genug ausformuliert werden.

    Damit werden Gerichte dazu gezwungen, die Fehlenden Teile hinein zu interpretieren, und somit Abmahnwellen vorschub geleistet.

    Ich bin mir fast sicher, dass der BGH solch ein „Gesetz“ kippen könnte.

  9. Das wirklich Lustige an dem LSR ist aus meiner Sicht, dass sich die Verlage noch aus einem ganz anderen Grund selbst ins Knie schießen.
    Christoph Keese hat auf dem DialogCamp am 13.6. (!) in München Näheres zur Zukunft der Verlage in der digitalen Gegenwart und Zukunft erläutert. Ganz spannend waren aus wirtschaftlicher Sicht seine Ausführungen zu Online-Werbung und Paywalls. So setzt die NY Times als Vorreiter eine Paywall nur für die Nutzer ein, die direkt auf die Seite kommen, nicht aber für diejenigen, die über Google oder einen anderen Link auf die Seiten kommen. Der Hintergrund sind nicht technische Unfähigkeit oder Menschenfreundlichkeit, sondern handfeste technische Interessen.
    Laut Christoph Keese generierten Nutzer, die über Links auf einen Artikel gelangen, neun(9!)-mal höhere Werbeumsätze als diejenigen, die direkt auf die Seite kommen. Das komme daher, dass direkte Besucher tendenziell länger auf der Seite bleiben und sich ungern „ablenken“ lassen, während andere sich eher auch für Werbung und nicht nur für Inhalte interessieren.
    Wenn Suchmaschinen jetzt aber nicht mehr auf Überschriften und Anreisser verlinken dürfen, wird wohl diese Einkommensquelle praktisch versiegen, und es ist wenig wahrscheinlich, dass das Online-Anzeigengeschäft anziehen wird. Wahrscheinlicher ist, dass die Zugriffszahlen und damit eine relevante Messgröße rapide sinken werden.

    Abgesehen davon sehe ich wenige Gründe für ein LSR. Die Komplettnutzung von Artikeln könnte auch vertraglich gesichert werden, wenn, ja wenn, die Verlage ihr Vertragsmanagement im Griff hätten. Das sieht aber nicht so aus.

  10. Der Dietrich von Klaeden ist – so sehe ich das – doch eher die ‚hired gun‘ im Spiel, als Leiter ‚Public Affairs‘ so etwas wie eine sprechende Litfass-Säule mit tiefsitzenden Colts. Also äußert er sich auch eher django-mäßig, dumm also bis selbstgewiss, und generell um keinen Kompromiss bemüht. Seinen Auftrag, alle außerhalb der Springer-Sekte als ‚argumentverlegen‘ zu bezeichnen, wo er doch selbst keine Argumente hat, den bekam er – vermute ich – vielleicht gar nicht von Christoph Keese, sondern von noch weiter oben. Ob dort dann jene Vernunft wächst, wie sie der Keese angesichts des immer stärker duftenden Springer-Käses doch zunehmend zu zeigen versucht, das darf bezweifelt werden. Auf dem kleinen Laufsteg des Olymp ist gar kein Raum für Zweifel.

  11. @mark

    Im Gesetz steht ausdrücklich „reine Verlinkung“.

    Dieser URL beispielsweise ist aber keine reine Verlinkung:

    http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:euro-krise-spanien-lehnt-sich-gegen-iwf-auf/70050814.html

    Eine reine Verlinkung auf diesen Artikel der FTD ist nicht möglich, da der URL bereits kleinste Bestandteile des Artikels (nämlich die Überschrift) enthält. Oder nur mit etwas ähnlichem wie Hackerkenntnissen, um den entsprechenden, serverinternen Kurzlink zu finden. Ich habe die nicht. Und mein Bestreben, mir solche anzueignen, ist eigentlich eher begrenzt. Das sind mir die Angebote, die

    bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen

    sind, dann doch nicht wert, um mich dafür auf rechtliche Minenfelder zu begeben.
    Man könnte natürlich einen URL-Shortener verwenden, um beispielsweise auf

    http://is.gd/GYayAO

    zu kürzen. Dann lagert man das Problem aber lediglich aus. Und da man das lediglich zur Umgehung einer Lizenzpflicht tut, haben Sie nun 30 Sekunden Gelegenheit, sich auszumalen, wie ein Herr Buske am OLG HH dieses bewerten wird. Ich versteife mich mal auf die Annahme: Nicht zugunsten des Bloggers.

    Eine verbleibende Möglichkeit der Verlinkung sieht dann so aus:

    http://194.12.192.169/

    Von dort dürfen Sie sich dann zum Artikel durchhangeln. Oder Sie lassen es als Leser (und auch als Blogger) dann doch gleich ganz.

    @Stefan Niggemeier

    Sorry, im Falle des Falles, wenn Sie mit Ihrer Prognose, was das LSR betrifft, danebenliegen sollten, löschen Sie bitte diesen Kommentar wieder, denn ich habe ja, ohne entsprechende Lizenz, auf ein Angebot verlinkt, das

    bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist.

    Das ist alles derart erbärmlich. Die „Bürgerrechtspartei“ verhökert meine Grundrechte. Widerlich.

  12. Warum ich mich über diesen Entwurf so aufrege?

    1. Weil es meinen Vertrauen in unseren Staat erschüttert, dass so ein Gesetzesentwurf überhaupt von einer Lobby so weit gebracht werden kann.
    2. Weil sich Journalisten derzeit wohl mehr über einen in die Live-Übertragung eingeschmuggelten Video-Schnipsel aufregen, als über einen schlechten Lobby-Gesetzesentwurf.
    3. Weil der Entwurf die Blogger mit kleiner Nebeneinkunft (Flattr, Adsense) den Abmahnanwälten zum Fraß vorwirft.
    4. Weil ich mich frage: Wenn das LSR durchkommt, was kommt als nächstes durch?

    Wer übrigens glaubt, dass Google damit auch nur ein bisschen getroffen wird, übersieht, wie simpel sich das für sie regeln lässt. Sie werden einfach alle Snippets abstellen und einen neuen Meta-Tag schaffen, den der Webseitenbetreiber einsetzen muss, um so zu signalisieren, dass Google diese Snippets nutzen darf. Die SEOs von BILD, Focus und Co. werden nichts besseres zu tun haben, als diesen Meta-Tag schleunigst einzubauen. Google hat damit die Erlaubnis, fertig.

    BILblog und Co dagegen werden sich mit den gut ausgestatteten Rechtsabteilungen von Springer auseinandersetzen dürfen.
    Kein normaler Blogger kann doch ermessen, wann das noch ein Zitat ist und wann es schon das LSR berührt. Und keiner wird vor Gericht ziehen wollen.

    Am Ende bleiben noch viele Fragen. Zum Beispiel: Gilt das LSR dann rückwirkend für ein Jahr?

  13. Ehlich gesagt, angesichts diesen Blogeintrags, Kommentar 15 (nutellaberliner), lawblog , iRights.info und vielen anderen ist doch offentsichtlich, dass den Fachleuten von Springer, Burda etc. die Sachverhalte und Folgen klar sind (schon immer klar waren). Ich sehe hiernur noch zwei Möglichkeiten:

    1. Das Ding (LSR) ist zum Selbstläufer geworden und niemand wagt es, halsstarrigen Initiatoren (Arbeitgebern) entgegenzutreten. Unter diesem Aspekt kann ich mir entgegen Stefans Meinung gut vorstellen demnächst das ganze in Gesetzestext gegossen zu sehen. Ähliches habe ich schon in meiner Branche erlebt (Baunebengewerbe).

    2. Das LSR zielt auf etwas anderes ab, was bisher noch niemandem aufgefallen ist, auch mir nicht.
    Daran wird noch ein paar Monate oder Jahre gefeilt und anschließend ist die Überraschung groß.

  14. @Stefan Niggemeier

    Wie Sie schon schreiben: vermutlich. Sie dürfen im Zweifel erstmal Geld vorstrecken, um es herauszufinden.

    Und ich würde eher nicht darauf wetten, denn ich setze mich nicht inhaltlich mit dem verlinkten Artikel auseinander, was aber für das Zitatrecht elementar ist.

    Das zuzüglich Verhandlung in HH. Sie dürfen nur einmal raten, Sie kennen die dortigen Damen- und Herrschaften in Robe ja schon.

  15. Mich würde mal interessieren, wer der unbekannte Referent des Justizministeriums ist, der das Ganze „verbockt“ hat.
    Und die Berufsbezeichnung „Leiter Regierungsbeziehungen“ für den Herrn v. Klaeden lässt doch eine mehr oder minder große Abteilung hinter dem Leiter vermuten. Was machen die denn so??
    Und bislang hat sich die Ministerin noch nicht zu Wort gemeldet, was ich auch sehr merkwürdig finde.
    Sollte das vielleicht ein Versuchsballon werden, wie hoch die Empörungswelle schwappen wird?

  16. Kann Ihrem Artikel fast völlig zustimmen, doch ein paar Ihrer Äußerungen bereiten Sorge.
    Sind Sie wirklich der Meinung, Mr. Niggemeier, das die Befürchtungen der ACTA- und LSR-Gegner hysterisch sind?
    Das diese Befürchtungen übertrieben sind und es natürlich alles gar nicht so schlimm sein wird wenn ACTA und das LSR in Kraft treten?

    Sie machen mir Angst.

  17. @10: nein, der BGH kann keine Gesetze „kippen“. Das kann – und nur für den Fall ihrer Verfassungswidrigkeit – nur das BVerfG, und zwar nicht von sich aus, sondern im Zuge bestimmter Verfahren. Der BGH wendet Gesetze an und prägt ggf. eine bestimmte Auslegung. Gesetze waren im Übrigen „schon immer“ auslegungsbedürftig (sprich: eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfolgt in der Rechtswissenschaft seit Jahrhunderten). Es gab auch „schon immer“ Generalklauseln in Gesetzen, die von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft inhaltlich ausgefüllt werden mussten; bekannte Bsp. wären z.B. „Treu und Glauben“ oder die „guten Sitten“ im BGB. Die Vagheit und Unbestimmtheit bestimmter Gesetzestexte ist also keine Modeerscheinung. Dass sie jetzt beim Leistungsschutzrecht (möglicherweise) besonders auffällt, ist in der Thematik begründet; es blickt ja augenscheinlich keiner mehr richtig durch, was denn nun schützenswert ist, was verboten und was erlaubt ist und/oder sein soll. Das liegt aber auch daran, wie diese Debatte geführt wird, und daran, dass sich vermutlich viele Initiatoren gar nicht hinreichend mit allen Aspekten auseinandergesetzt haben (was bei der Unüberschaubarkeit der möglichen Fallkonstellationen allerdings auch schwierig ist).
    Ich halte es für absoluten Schwachsinn, Gebühren dafür zu erheben, dass in einem Blog, auf Facebook, Twitter oder sonstwo auf einen Artikel verlinkt wird, um diesen zu empfehlen, zu kritisieren oder sonstwie anzusprechen. Ich glaube, dass eine solche Regelung der Berichterstattung und Meinungsbildung im Internet extrem schaden würde. Ich weiß auch nicht, wie ein „vernünftiges“, d.h. sinnvolles, die freie Diskussion und Meinungsbildung (insbesondere) im Internet nicht unverhältnismäßiges Leistungsschutzrecht aussehen und was es alles umfassen müsste.
    Irgendwelche vagen, teilweise sachlich falschen Allgemeinplätze in den Raum zu werfen, ist der Diskussion aber sicher nicht zuträglich.

  18. Eine Möglichkeit wäre alle Medienanbieter zu ignorieren, die keine Generallizenz an alle ausstellen, die den jetzigen Status Quo erhält oder auf einem „fair use“-Grundsatz beruht.
    Ansonsten wir einfach nie mehr die FAZ sondern nur noch die SZ oder andersherum zitiert/verlinkt.

  19. @DAMerrick Er schreibt doch „es gibt hysterische Übertreibungen unter den Gegnern“ und nicht, dass alle Befürchtungen aller Gegner hysterisch seien. Deswegen jetzt Angst vor Stefan Niggemeier zu haben, finde ich zum Beispiel etwas … naja ;-)

    Aber zum Beitrag – als Erklärung für den Selbstknieschuss mit dem LSR kann ich mir nur zusammenreimen, dass die Verlage davon ausgehen, dass man mit Blick auf die Einnahmen von Google Dollarzeichen in den Augen hat und dabei Blogs, Twitter, Kommentierung etc. als Kleinkram erscheinen, der sich schon irgendwie regeln wird und in dem Kollateralschäden dann halt egal sind.

    Dabei wird die werbende Wirkung von Verlinkungen übersehen, die selbst dann noch in Kraft ist, wenn der eine oder andere Blogger mal mehr zitiert als zitatrechtlich erlaubt ist. Beim Urheberrecht wird die werbende Wirkung von Vervielfältigungen auch immer ausgeblendet. Eine Kapitulation vor der Komplexität, die gar nicht unverständlich ist, weil man, wenn man sie in Rechnung stellt, nicht mehr so leicht die Frage beantworten kann, wie man bekommt, was man sich wünscht. Oder weil die Antwort dann nur lauten könnte, dass man sich bemühen muss, etwas anzubieten, nach dem genug Nachfrage besteht, um ein Geschäftsmodell darauf aufbauen zu können. Das aber würde Innovation, Reformen, Veränderungen, also Anstrengung und Risiko bedeuten, und Menschen lassen sich den Kuchen, den sie schon mal hatten, ungern wegnehmen und wollen ihn sich nicht neu verdienen müssen.

  20. @Sebastian:

    Nur wo sind diese „hysterischen Übertreibungen“? Ich finde keine einzige. Alle Befürchtungen die bisher in Bezug auf ACTA und LSR genannt werden sind nicht hysterisch. Spinner gibt es immer, aber bisher habe ich von keinem gehört.

    Mr. Niggemeier schreibt ja selbst: „Sobald das Zitatrecht nicht greift, sind schon winzigste Bestandteile der Artikel durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Womöglich reicht es schon, einen Link zu setzen, wenn in diesem Link der Wortlaut der Überschrift enthalten ist, wie es inzwischen meistens üblich ist,“

    Das also mit Inkrafttreten des LSR von einem Ende des deutschen Internets gesprochen wird ist keine Übertreibung sondern die optimistischste Vorstellung.

    Das Blogger, Twitterer und auch die Wikipedia, ankündigen ihre Tätigkeiten faktisch einzustellen ist keine Übertriebung sondern das Wissen um das Verhalten der Verlage und Anwälte. Nicht zu vergessen das es in Deutschland schöne Gerichte gibt die sich einen Dreck um Verhältnismäßigkeit und Recht scheren sondern die einfach nur alles sperren und verbieten wollen. Und raten Sie mal wo die Verlage klagen werden…

    Für ACTA gilt ähnliches, nur nicht bezogen auf Text und Deutschland.

    Wie gesagt, ich habe noch keine „Übertreibungen“ und schon gar keine „hysterischen“ gesehen. Ich habe nur Befürchtungen gelesen die von einer realistischen Weltsicht ausgehen. Ganz im gegensatz zu den Befürwortern von ACTA und LSR die immer sagen „Wird schon nicht so schlimm werden.“

    In dem Sinne kann ich diese (zugegeben nur zwei) Aussagen von Mr. Niggemeier einfach nicht nachvollziehen.

  21. Weiß man schon, was Google davon hält? Es ist ja dies der krankeste Aspekt des ganzen: Die Verlage treiben ja einen irrsinnigen SEO-Aufwand, um soviele Leute, wie irgendmöglich auf ihre Seiten zu ziehen (und dort zu halten). Wenn ich das richtig im Blick habe halten sich die meisten publizistischen Online Produkte von Verlagen nur über einer schwarzen Null, eben weil sie soviel SEO machen. Falls das LSG kommt und falls, Google entscheiden sollte, die Verlagsseiten deswegen aus dem Index zu nehmen, könnte das das wirtschaftliche Aus für viele bedeuten …

  22. … ach und, damit wir uns falsch verstehen: Dass Google dazu in der Lage ist, halte ich für fast noch bedenklicher als das LSG. Google gefährdet die dezentrale Architektur des Netzes fast in gleicher Weise, wie das LSG.

  23. Ups, sorry, hab in #28 einen Halbsatz verloren: „… dass die Verlage davon ausgehen, dass Google nicht auf seine Snippets verzichten wollen wird“, sollte es heißen, und dann ergibt’s wieder Sinn.

  24. @ben_

    Google wird wohl so handeln wie es schon mal gehandelt hat, die Verlage rausschmeißen die Anfängen abzumahnen. Das hatten wir ja schon mal. Und die Verlage werden dann aufhören google abzumahnen.
    Kurz gesagt: Dieses LSR wird eine Abmahnung Google treffen. Dann werden sich die Verlage mit google zusammensetzen, Versprechen nie wieder zu Klagen und dann werden die Verlage nur noch gegen die bösen Blogger Vorgehen.
    So wird das enden.

    BTW, ist das etwa googles Schuld das manche Verlage google brauchen? Eher sollte man es bezeichnend finden, das manche Verlage ohne SEO tot wären.

  25. Zur Paywall der NYT hat sich Mike Masnick übrigens ausführlich geäußert.

    @18 Peter Viehrig
    Wie anderswo schon geschrieben, bringen URL-Shortener nichts, weil
    a) sie auch schon mal was umstellen/pleite gehen/etc. und die Links dann nicht mehr verfügbar sind und
    b) viel Schindluder wie drive-by-downloads damit getrieben wird, so dass sich viele aus Vorsicht schon abgewöhnt haben, darauf zu klicken.

  26. @Nina, #25 „[…] Irgendwelche vagen, teilweise sachlich falschen Allgemeinplätze in den Raum zu werfen, ist der Diskussion aber sicher nicht zuträglich. […]“

    Falls mein Kommentar damit auch gemeint sein sollte, hast Du etwas zu viel Korinten hinein interpretiert. :o)

    Wenn es drauf ankommt müsste, wären meine Kommentare nicht ganz so kurz.

  27. Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten…

    Christoph Keese erklärt uns Bloggern also, warum wir uns nicht vor dem Leistungsschutzrecht fürchten sollen. Allerdings: Er hat zwar Recht mit der These, dass wir uns nicht fürchten sollten, seine vier Gründe sind meiner Meinung all…

  28. Was mich persönlich am Leistungsschutzrecht ein wenig belustigt, ist die Frage wer daraus alles Zahlungen erhalten müsste. Meiner Meinung nach neben den Verlagen zum Beispiel auch jeder Blogger … und dann haben die Verlage am Ende vielleicht recht und für sie bleibt nicht mehr viel über. Wobei man sicherlich seine Verbindungen einsetzen wird um einen entsprechenden Verteilungsschlüssel zu bekommen …

    Naja, bleibt zu hoffen, dass uns dieser quatsch erspart bleibt.

  29. Du schreibst: „Als sei das Problem … nicht eine Konstruktion, in der man diejenigen, deren Beiträge man mit einer Überschrift und einem Link bewirbt, vorher um Erlaubnis fragen und eine Lizenz erwerben muss.“ So wird es doch nicht laufen. Das wäre tatsächlich ein Problem und kein Verleger ist so blöd, Einzelfallweise Milliarden-Links zu lizensieren. Zumal man sich dann ja überlegen würde, was man verlinkt, und da fällt die ganze Blöd- und Burda-Presse plötzlich ins finanzielle Nichts, während die TAZ, Spon, Zeit, FAZ die großen Nutznießer des Gesetzes wären.

    Der Gedankengang ist doch offenkundig ein anderer: Zunächst einen Rechtsanspruch formulieren und den dann mit Pauschal-Tarifen verkaufen. Wer immer zu (ge-)werblichen Zwecken journalistische Leistungen nutzt, wird sich dann einen Monats- oder Jahres-Token kaufen – am besten gleich von vornherein, damit man sich überall „abmahnsicher“ bewegen kann und nicht bei jedem Blogeintrag einen Anwalt fragen muss, ob das so geht.

    „Rechteinhaber werden das aber wohl extrem billig anbieten …“ Das würde ich auch erwarten, weil die Akzeptanz eben doch auch eine Preisfrage ist. Wenn Musikdienste Pauschalen von 10 Euro im Monat haben, dürfte sich die Freistellung der allgemeinen Pressenutzung für die eigenen beruflichen oder unternehmerischen Zwecke auf einem ähnlichen Niveau bewegen … müssen. Ob das schlimm ist? Ob es etwas nützen könnte für den Qualitätsjournalismus?

    Wenn die Verlage ihre Rechte in Pauschalen an die Nutzer verkaufen, würde übrigens Google aus dem Spiel herausdgenommen werden können. Sonst würde ja zweimal kassiert. Erst finde ich einen Artikel bei Google (1. Kasse), dann nutze ich das auf meinem Blog (2. Kasse). Vielleicht wird Google auch irgendetwas Symbolisches zahlen …

    … die Idee ist aber vermutlich eine andere: Was bei Google nicht geht, holt man sich in 2 Millionen Einzel-Generallizenzen gestückelt bei kleinen Firmen, großen Unternehmen und den (ge-)werblichen Nutzern der Freiberufler-Szene.

    Im Moment ist der Gesetzentwurf der Beleg einer kommunikativen Störung, der Beleg dafür, dass keine Gespräche stattgefunden haben. Statt in aller Offenheit zu verhandeln, wird versucht, die Sache auf die etwas unklare Tour zu realisieren. So wird das aber nichts. Klarheit wäre besser.

  30. „Ein Gutes hat die Sache immerhin: Wir haben jetzt schriftlich, dass die Axel Springer AG nicht der Gesetzgeber ist.“

    ++
    = )

  31. Ich kann jetzt nur von meinem Nutzungsverhalten ausgehen. Ich lese eigentlich hauptsächlich Blogs, und über diese lande ich regelmäßig auf den Verlagsseiten. Dort verweile ich dann auch durchaus mal fünf Minuten oder länger, weil man noch dies und das aufstöbert.

    Wenn diese Links nichtmehr existieren können, werde ich diese Seiten auch nicht mehr ansteuern. Als Nachrichtenseiten habe ich tagesschau.de und die New York Times als feed abonniert, was mir vollkommen genügt.

    Ich denke also, daß sich die Verlage selber ein Bein stellen. Sie werden weniger Klickzahlen haben als jetzt. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

  32. @Jojo #40

    Sofern für das jeweilige Blog folgendes gilt:

    Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient.

    , dann schon.

    Da dürften die meisten Blogs durchfallen. Jedenfalls in vielen RichterInnenhirnen. Selbst die Eigenverlagsgründung wird vermutlich nicht genügen. Denn nur, weil das Blog dann das eines Verlages ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch verlagstypisch ist. Dazu fehlt es nämlich am Papier.

    Werfen Sie also schonmal den Drucker an.

    @Moon #34

    Sie haben Recht, das verschärft die Sache nochmals.

  33. @nutellaberliner Posting #15: Ich hatte mal eine spezialisierte Suchmaschine/Verzeichnis. Da musste man sich öfters anhören, unsere Besucher wären vermarktungstechnisch „schlechter“ als Standard-Besucher welche nicht über uns sondern direkt auf die Seite kämen.
    Wer irgendwas bei google-Websuche sucht, hat vielleicht ein anderes Interesse und macht mehrere Seiten direkt auf als User die auf abonnierten Kanälen oder TopTweets o.ä. Links auf für sie interessante Themen zum Anklicken serviert bekommen.
    Die Qualität von Link-Besuchern ist also durchaus unterschiedlich und kann besser oder schlechter sein als Homepage-Besucher oder rss-Feed-Abonnenten. Manche Sites haben auch Auflistungen oder Themensegmente. Wer also direkt auf die Auflistung der Computer-Berichte geht, ist werbemäßig anders als ein normaler Leser der über die Homepage kommt. Das liegt aber auch an der (Un)Fähigkeit der Werbevermarkter, den Usern sinnvolle Angebote zu liefern.

    Leider setzt niemand Alternativen auf. Es bräuchte halt einen passenden Rechts-Raum für News-Wiki o.ä. Dinge die man schnell programmiert hätte aber noch schneller abgemahnt wären.

    Macht schon jemand eine Liste der Verlage die gelistet werden wollen und teilt das deren Geldgebern(Sparkassen) mit ?

    Wichtig: Es wird immer News-Google und Google-Websuche kaum differiert. Die Auflistung wäre also flexibel und würde die Verlage abfragen, ob und was/wie (z.B. anhand Beispielen vorhandener Artikel als Screenshot wo jeder klar Bescheid erkennt) bei Google-Websuche, Bing, Bing-News(?), Yahoo-News(?) und News-Google dargestellt werden wollen. Verlage anschreiben ist unnötig. Sobald die ersten 10 Fachverlage drin sind die man zufällig persönlich kennt und man IVW Verlags-Listen verlinkt, werden andere Verlage von selber kommen und eingetragen werden wollen.
    Man braucht halt eine gewisse Prominenz und vielleicht die Rechte von Journalisten um sowas durchziehen zu können. Als IT-Freiberufler bekäme ich ja morgen vielleicht Abmahnungen statt Aufträgen. Sonst hätte ich das längst aufgesetzt.

    Die Idee kommt ursprünglich vom „Listenprivileg“: Ich hätte also verkündet das Gamefront, ct und ADAC-Magazin (und ein paar weitere Zeitschriften die ich im Abo habe oder als Mitglied kriege) oder auch meine frühere Abo-Tageszeitung meine Adresse wohl nicht weiterverkaufen sondern bestenfalls bei Mitglieder-Briefen o.ä. Werbung beilegen was ich sogar gut finde um das Porto zu refinanzieren. Dann hätten die anderen Verlage sich wohl schon gemeldet und die Bürger sich den Rest denken können oder bei ihrem Verlag angerufen. Man hätte also gesehen wer ein Listenprivileg braucht und wer nicht. Das hätte vielleicht motivatorisch auf Abgeordnete wirken können.
    Programmiert ist es schnell. Abgemahnt vielleicht noch schneller.

    Auch besucht keiner die Abgeordneten in deren Sprechstunden und zeigt ihnen die nachrichten.de-App wo man an den Headlines z.b. bei Sportberichten sofort erkennt, wie viel Prozente der News von Agenturen durchgeleitet werden. Danach würde man news-Google vorführen und bei Wikipedia – o.ä. wo es nicht irrelevant ist – auflisten ob der Abgeordnete es verbieten will. Den Unterschied zu Google-Websuche kann man dann auch kurz erläutern und vorführen.

    In praktisch keiner Diskussion wird auf Belgien hingewiesen wo vor ein paar Jahren ein Leistungs-Schutz-Recht eingeführt wurde und Google die Zeitungen aus der Websuche herausgenommen hat und ich glaube sich von der Verwertungs-Gesellschaft unterschreiben liess, das die Websuche keine Bezahlpflicht hat. Was News-Google-Belgien gemacht hat oder ob es nur noch Französische und Niederländische Medien verlinkt und snipped weiss ich nicht.
    So gesehen sind Googles Optionen wahren Leistungs-Journalisten völlig bekannt und auch anscheinend viel zu wenigen Internet-Kommentierern und anscheinend noch viel weniger Bloggern. Die Diskussion läuft also m.E. nicht besonders schlau. Man erkennt auch, wie viele Parteien die Probleme der Bürger lösen wollen und wem Pöstchen und Macht wohl wichtiger sind als einfach mal ständig wie ein Schwarm für den Bürger zu liefern.

    Leider programmiert keiner ein Firefox/Chrome/…-Plugin um mal freiwillig auszulesen wie viele Leute news-Google überhaupt nutzen und wie die Prozent-Anteile (Klicks, Views,…) zwischen News-Google und der Websuche sind.

    News-Google ist übrigens auch ein (verbesserungswürdiges) News-Archiv. Die vielen Optionen bei Fomulierungen machen Auffindung von Artikeln leider schwer, aber besser als gar nichts. Wenn man selber abspeichert findet man es aber genau so schlecht wenn man es nicht wirksam verschlagwortet. Sowas ist ein Beispiel für semantisches Web wo man Plural/Singular/Alternative Bezeichnungen (RAM/Hauptspeicher/Memory/DDR123-Modul, Kanzler/Regierungschef, Landesvater/Ministerpräsident/Regierungschef, …) sinnvoll findbar macht. Ich würde es ja werbefinanziert kostenlos Investorenfrei von zu Hause aus programmieren. Aber Abmahnungen spare ich mir lieber. Dann wartet doch lieber auf die tollen Ergebnisse entsprechender EU-Forschungs-Projekte zu „semantic web“.

    Was übrigens auch keiner anspricht: Haben Österreicher und Schweizer Zeitungen dann einen Vorteil weil die deutschen Sites aus der Websuche und (dem m.E. nicht wirklich nennenswert von der Mehrheit genutzten) News-Google herausfliegen ? Oder alle welche Googles Content-Signatur-System nutzen und rechtsverbindlich erklären, das ihr Content gesnipped werden kann ? D.h. Springer legt dann mit als erstes fest, was und wie Google von Springer listen soll und die ganzen Kleinverlage können die Kosten nicht tragen und werden aufgekauft ?

    Ist robots.txt keine Erklärung unter Vollkaufleuten, wer und wie Content gescraped werden kann? Was dort technisch fehlt ist aber, ob er nur in der Websuche oder auch oder nur in Google-News erscheinen soll oder ob und wie Regeln für snippets festgelegt werden. Eine Site könnte ja fordern, das bei jedem Snippet der Autorenname oder der Preis dran stehen muss oder ob die Redaktion den Artikel gemeinsam vertritt. Sowas würde ich z.B. für berechtigt halten und sollte Google von sich aus durchsetzen. Das mit dem Author-Tag ist ja wohl nur für Google+ und weniger als Kundenschutz wie Inhalts-Verzeichnis bei Lebensmitteln.

    Die nächste Rezession kommt. Jedes Waldtier spart dafür (Winterspeck). Welche Politiker und Zeitschriften und Lokalverlage auch und wer hat es nicht nötig und wird in der nächsten Rezssion gerettet und mit meinen Steuern von Großverlagen aufgekauft werden müssen ? Auch sowas wäre eine nette Liste in einem Politik(er)-Wiki bzw. Firmen-Wiki-Data-Wiki-Backbone-Datenbank. (Sowas wie Wikidata aber mehr). So gesehen ist das Gesetz für Interessierte Gruppen wichtig und wird recht sicher und muss vor der Rezession kommen. Rot-Grün waren bei Produktivitätserhöhungen durchs Internet nicht besonders wirksam. Und Blogger, Aufmucker und Meinungs-Mitteiler oder auch Wikipedia stören viele Mächtigen auch nur.

    Wegen @Sebastian #28: Es gibt doch auch das Zitat das kaum Geld durch das LSR reinkommen wird. Wonach suchen die Leute wirklich und hauptsächlich ? Nach Politik und den neuesten Gesetzen oder örtlichen Gemeinde-Satzungs-Änderungen ? Na also. Wenn Politik aus Google verschwinden würde, spürt man das am Traffic und Suchabfragen vielleicht weniger als wenn ein neues Ipad herauskommt. Schau mal wie wenig IVW/AGOF-Besucher viele Sites haben. Wenn man die durch Regularien von Google fernhalten kann, kann man sie billig aufkaufen. Wenn ich google wäre, würde ich aus Sparsamkeitsgründen warten bis das Verfassungsgericht die Bedeutung von robots.txt unter Vollkaufleuten festgelegt hat und das EU-Gericht die rechtliche Reichweite vom LSR (z.b. auch Google-News-Österreich oder Schweiz ? ) definiert und wer wofür wieviel von wem fordern darf. Die Top10-Verlage können hingegen sofort Abkommen mit Google schliessen und den Kleinen die Luft – insbesondere in der nächsten Rezession – noch dünner machen und sie dann billig aufkaufen.

  34. @DAMerrick:

    Nur wo sind diese »hysterischen Übertreibungen«?

    Hier:

    Das also mit Inkrafttreten des LSR von einem Ende des deutschen Internets gesprochen wird ist keine Übertreibung sondern die optimistischste Vorstellung.

  35. @Stefan Niggemeier

    Daß Sie und alle Blogger, Facebooknutzer, Google+Nutzer etc. nun bei (nahezu) jedem Link, den Sie (und sie) setzen wollen, vorher sicherstellen müssen, daß der Link

    1. selbst keine winzigsten Bestandteile des verlinkten Blogs, Angebots etc. enthält,

    2. wenn er diese doch enthält, nicht auf ein verlagstypisches Angebot verweist (was verlagstypisch genau sein soll, klären Buske & Co.),

    3. wenn er auf ein solches verweist, dann eine Lizenz vorliegt,

    4. wenn diese nicht vorliegt, diese beschafft werden muß, oder

    5. daß Zitatrecht greifen muß,

    6. wenn dieses nicht greift (da fehlende ausreichende Auseinandersetzung mit dem „Zitat“), eine Abmahnung oder sogar eine Bestrafung droht,

    kann man durchaus für eine ernsthafte Gefährdung des deutschsprachigen Internets, wie wir es kennen, halten.

    In meinen Augen ist das keine Hysterie.

  36. @ JensE: ja, den meinte ich auch. „Sachlich falsch“ aus den genannten Gründen (vermeintliche Kompetenzen des BGH); „vage“, weil man es sich m.E. zu einfach macht, wenn man etwas nur als typisch, gerade modern etc. bezeichnet und diese Wertung dann noch stark verallgemeinert. Das wirkt dann, finde ich, immer sehr schnell stammtisch-artig. Diesen Eindruck hatte ich bei deiner Formulierung. Aber gut, vielleicht bin ich da wiederum auch zu pingelig. Jura-Berufskrankheit, um auch mal einen Allgemeinplatz zu verwenden ;-)

  37. Ich hielte es für eine sinnvolle und pragmatische Maßnahme, wenn sich die Twitter- und Blogosphäre dazu durchringen könnte, ab sofort und bis auf weiteres auf die Verlinkung und Erwähnung von Presseerzeugnissen der an der Lobbyarbeit für das sog. Leistungsschutzrecht beteiligten Verlage zu verzichten. Das prominente Bildblog könnte hier ein Zeichen setzten, auch Rivva käme mir als Zugpferd in den Sinn.

    Google wird die Seiten der Verlage wohl erst dann aus dem News- und Suchindex nehmen, wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft ist (wie in Belgien). Das ist in meinen Augen zu spät, da es viele Monate dauern wird, bis der Gesetzgeber in dieser Situation auf das kleinlaute Gewimmer der Verlagshäuser reagieren wird.

  38. @47 Das Gesetz kommt
    Die Diskussion läuft also m.E. nicht besonders schlau.

    Mal abgesehen von tl;dr: Natürlich läuft sie nicht schlau, weil wir von einer Kaste ahnungsloser/korrupter Politiker regiert werden, die sich ausgerechnet von Lobbyisten das Internet erklären lassen (will).

    Bei so ziemlich jeder Diskussion zu dem Thema im Netz wurde robots.txt erwähnt. Warum hat kein Journalist mal einen Politiker bei einer Pressekonferenz gezielt diesbezüglich angesprochen, geschweige denn ein Politiker die Koalitionäre (vorm Aufsetzen des Koalitionsvertrags) bzw. die Lobbyisten der Verlage?

    „Wenn Google sich – wie Sie behaupten – unverdient an Ihrem Content bereichert, warum sperren Sie es nicht ganz einfach per robots.txt aus?“

    „Wir hätten gern weiterhin den Traffic.“

    „Sie bekommen also kostenlos Traffic von Google und wollen gleichzeitig dafür von Google bezahlt werden, dass es Ihnen den schickt?“

    „Äh…“

    Damit wäre bei halbwegs intelligenten/integren Menschen das Thema längst vom Tisch. Andererseits gilt auch hier: „It is difficult to get a man to understand something, when his salary depends upon his not understanding it!“. Leider ist weit und breit kein Brad Sherman in Sicht.

  39. […] Über das Verleger-Geschenk der Bundesregierung namens Leistungsschutzrecht ist jetzt schon sehr viel berichtet worden. Über die schwammige Abgrenzung des Begriffs “gewerblich” für die Blogger-Szene, wo schon die Verwendung eines Flattr-Buttons ausreicht, um ins Visier der Abmahner zu kommen. Über die pharisäerhafte Motivation der Verleger, die eigentlich nur ein größeres Stück vom Google-Werbekuchen abbekommen wollen. Sie pöbeln gegen Google, schulen aber gleichzeitig ihre Autoren, um möglichst suchmaschinenoptimiert schreiben zu können. Über die Konsequenzen einer Gegenreaktion von Google, die zur Aussperrung von Verlagscontent führen könnte. Und, und, und: “Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat”, so eine treffende Bemerkung von Stefan Stefan Niggemeier in seinem Blogpost “Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute”. […]

  40. Wenn Print bald stirbt, liegt’s wenigstens nicht mehr am bösen Internet. Hat ja auch was.

  41. Lieber Herr von Klaeden,
    Sie beschweren sich darüber, dass Herr Niggemeier Ihr Zitat aus dem Zusammenhang gerissen habe. https://twitter.com/vonKlaeden/status/214291379961085954
    Nun ja, Zitate werden immer aus dem Zusammenhang gerissen. Hätte er mehr aus Ihrem Kunstwerk zitiert, als geschehen, so wäre er Gefahr gelaufen, dass sein Zitat nicht mehr vom Zitatzweck gedeckt gewesen wäre. Sind Sie sich wirklich ganz sicher, dass Blogger nichts zu befürchten hätten?

  42. Wer kennt das nicht? Ein Freund erzählt von einem tollen Laden und macht richtig Werbung dafür, weil er ziemlich zufrieden damit war. Das führt dazu, dass man Interesse an dem Laden hat und hingeht.
    Und jetzt stelle man sich vor, dass dieser Freund für diese Information dem Laden etwas zahlen muss.

    Ist vielleicht nicht ganz vergleichbar.
    Aber was macht denn ein Blogger? Er findet einen tollen Artikel, schreibt etwas dazu und zeigt allen, wo man diesen Artikel finden kann. Die Leser gehen auf die Seite, um den ganzen Artikel zu lesen. Und dieser Blogger soll nun für diese Werbung zahlen.
    Also Ähnlichkeiten gibt es.

  43. @RA Kompa: Herr von Klaeden sagt natürlich wieder die Unwahrheit. Der Zusammenhang, aus dem ich das Zitat angeblich gerissen habe, lässt sich im verlinkten Video ansehen. Ich bin (ab 6:50) gefragt worden, was ich gegen das Leistungsschutzrecht habe. Ich sage, es sei unnötig und gefährlich, und die Probleme, die die Verlage im Internet hätten, hätten überhaupt nichts mit dem Urheberrecht oder einer angeblichen Gratiskultur zu tun.

    Das eingangs zitierte Statement von Herrn von Klaeden ist die Antwort darauf (ab 9:10).

  44. @JS, 59: Es ist ja sogar noch umgekehrt: Wenn ich einem befreundeten Autohändler einen Bekannten vorbeischicke, der dann sogar noch dem Händler ein Auto abkauft, bekomme ich vom Händler Provision für die Vermittlung.

  45. Mit meinen Anmerkungen zum Gesetzestext bin nicht weit im Verzug, sondern habe die Paragraphen als solche bereits mit Anmerkungen versehen und in meinem Blog veröffentlicht. Das verschweigen Sie Ihren Lesern. Es steht nur noch meine Befassung mit der langen amtlichen Begründung aus. Das mache ich gründlich; der Text kommt noch. Nicht jeder ist so schnell wie Till Kreutzer, der Kommentare zu komplexen Texten in wenigen Stunden aus der Hüfte schießt und dafür inhaltlich oft daneben liegt. Ich setze mich lieber gründlich damit auseinander und erteile präzise und korrekte Auskunft. Dafür hole ich verschiedene Rechtsmeinungen ein und fasse sie zusammen. Das kann etwas dauern. Da ich die (einfacheren) Paragraphen aber schon kommentiert habe, ist der von Ihnen erweckte Eindruck falsch, ich hätte etwas versprochen und nicht gehalten.

    Allerdings bin ich tatsächlich nicht der offizielle Kommentator des Leistungsschutzrechts. Wenn ich diese Binsenweisheit einräume, halten Sie mir das vor, genauso wie Sie mir das Gegenteil vorhalten, wenn ich mich zum Thema äußere.

    Produktiver wäre die Debatte, wenn wir an der Sache entlang diskutieren würden statt auf der Meta-Ebene. Damit wäre allen geholfen.

  46. Sehr geehrter Herr Keese – es ist nicht schwer, diesen Gesetzentwurf schlicht ‚Banane‘ zu finden. Es braucht auch keine Heerscharen von Juristen dazu. Schließlich geht es gar nicht um juristische Fragen, sondern um gesellschaftliche Belange.

  47. Nene, Herr Keses, wenn man es einfach liese, dieses »Leistungschutzrecht«, damit wäre allen geholfen.

  48. Danke, guter Text.
    Noch ein Hinweis: Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass der BGH wieder in der aktiven Suchmaschinenoptimierung eine Zustimmung zum Eingriff in das LSR sieht, damit wäre es dann auch erledigt. Oder, wie RA Stadler mir neulich twitterte, „venire contra factum proprium“, wonach es unlauter ist, sich gegen eine eigene Forderung zu verhalten.
    Wenn der Entwurf so durchgeht, wird das noch spannend.

  49. @Christoph Keese

    Produktiver wäre die Debatte, wenn wir an der Sache entlang diskutieren würden statt auf der Meta-Ebene. Damit wäre allen geholfen.

    Mit der Verlagslobby hat eine sachliche Debatte offensichtlich keinen Sinn. Die Sachargumente wurden und werden offen ignoriert, bestenfalls frißt der Wolf zur Zeit Kreide:

    Gehen Sie bitte davon aus, dass die Verlage gute, praktikable und kluge Regelungen finden werden, die es den Blogs einfach machen werden, weiter zu arbeiten.

    Nun, ich für meinen Teil werde Ihrer Bitte nicht entsprechen, denn auf irgendein Gutdünken verlasse ich mich nunmal nicht.

    Bleibt nur noch die Meta-Ebene: Leistungsschutzgeld-Erpresserrechtler in den Orkus mitsamt anhängiger korrupter Polit-Lakaien aka „Bürgerrechtspartei“.

    Oder – falls Sie sich wirklich große Sorgen machen – die Aufstellung einer Interessenvertretung.

    Genau. Löst nun hoffentlich gerade die FDP ab. Zeit wurde es ja.

  50. Ich finde den Entwurf, als völlig überzogen und unangemessen. Es sollten Mindeststandards im Ssinne eines „faire use“ her. Alles andere verunsichert meines erachtens die Bürger immer weiter. Meine Gedanken zu dem Referentenentwurf des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage habe ich in folgendem Blogbeitrag dargelegt: http://bit.ly/KEV3Zd

  51. @65 Christoph Keese
    Da ich die (einfacheren) Paragraphen aber schon kommentiert habe, ist der von Ihnen erweckte Eindruck falsch, ich hätte etwas versprochen und nicht gehalten.

    Natürlich ist dieser Eindruck nicht falsch. Sie haben Ihr Versprechen zu erklären, warum ein LSR überhaupt nötig ist, bis heute nicht gehalten.

    Die Unwahrheit kommt auch nicht von Till Kreutzer, der im Gegensatz zu Ihnen bei der Interpretation des Entwurfs richtig liegt (schließlich muss er nicht wie Sie krampfhaft einen Spin finden, um’s jemanden zu verkaufen), sondern nachweislich von Herrn Klaeden, wie man sehr leicht im verlinkten Video sehen kann; keine Ahnung, warum er glaubt, er könne sich da rausreden.

    Aber ruhig weiter so; je mehr man sich in Unwahrheiten verstrickt, desto offensichtlicher wird es für jederman erkennbar.

  52. @63 Setfan Niggemeier: Sie verlinken Videos? Ganz schön mutig! Haben Sie Ihr Erlebnis in der Hamburger Pressekammer vergessen …? ;-)

  53. Ich mache mir einige Gedanken um die praktische Ausgestaltung beim Schutz kleiner Teile. Hier ein paar Aspekte:
    – Eine Presseinformation eines Unternehmens, Verbandes oder einer Behörde, eines Ministeriums wird von verschiedenen Medien bearbeitet, aber in nicht unwesentlichen Teilen übernommen. Wem gehört nun das ‚Leistungsschutzrecht‘? Wer ist verpflichtet den Nachweis der Originalität zu erbringen?
    – Eine Presseorgan veröffentlicht vorab Auszüge aus der kommenden Ausgabe zu Werbezwecken in der Erwartung einer Berichterstattung, um den Absatz zu erhöhen. Handelt es sich hierbei um eine pauschale Erlaubnis zu Nutzung oder ist hierfür gesondert das Recht einzuholen?
    – Gilt das Leistungsschutzrecht rückwirkend für vor In-Kraft-Treten veröffentlichte Informationen? Sind dann früher veröffentlichte Artikel mit der Aussage ‚Wir sind Papst‘ nachträglich zu redigieren oder zu genehmigen, falls dieser Begriff der Bild Zeitung als Erstveröffentlicher zugewiesen wird?
    – Wie erfolgt der Nachweis der Erstveröffentlichung? Was passiert wenn mehrere Medien die Erstveröffentlichung eines ‚kleinen Teils‘ für sich in Anspruch nehmen und daraus Abgeltungsansprüche ableiten?
    – Wenn kein Anspruch auf Genehmigung zur Nutzung eines unter Leistungsschutzrecht stehenden Textteils besteht kann dies dazu führen, dass z.B. über rechtsnationale mediale Exzesse nicht mehr veröffentlicht werden kann weil das Medium die Wiedergabe durch andere Medien unterbindet?
    – Ist eine Vorabzustimmung zur Nutzung einzuholen? Ist der Inhaber des Leistungssschutzrechts berechtigt ein erhöhtes Entgelt einzufordern wenn keine Vorabgenehmigung erteilt wurde (analog GEMA bei nicht angemeldeten Aufführungen)?
    – Kann ich als Privatperson/Person des öffentlichen Lebens meine Äußerungen ebenfalls entgeltpflichtig oder pauschal unter CC-Lizenz stellen, damit sie nicht von anderen unter Leistungsschutzrecht gestellt werden können?
    – Werden Inhalte unter CC Lizenz durch Veröffentlichung in Pressemedien unter Leistungsschutzrecht gestellt?
    – Wie werden künftig die Rechtsabteilungen von Verlagen bei eigenen Inhalten den Nicht-Verstoss gegen anderer Verlage Schutzrechte prüfen können? Führt das zu einer grundsätzlichen Verlängerung der Frist zwischen Redaktionsschluss und Veröffentlichung zum Zweck der Prüfung?
    – Wird durch das Leistungsschutzrecht ein neues Berufsbild erforderlich: Leistungsschutzrechtsprüfer/in? Handelt es sich dabei um eine dreijährige Ausbildung, eine Aufstiegsqualifizierung oder eine fachanwaltliche Tätigkeit?

    Wir werden da wohl noch viel Vergnügen haben.

  54. Welche „beneidenswerten Einnahmen“ der Suchmaschinenbetreiber gibt es denn da überhaupt an denen die Verlage teilhaben wollen? Keine Sau schaltet bei nachrichtenrelevanten Keywords Anzeigen. Außer die Nachrichtenseiten selbst vielleicht.
    Wieviele Anzeigen gibts den zu „Bürgerkrieg Syrien“, „Leistungsschutzrecht“, „Acta“, „Euro Krise“ auf Google?
    Wo sind denn die Anzeigen und der Haufen Kohle denn Google mit Nachrichten verdient? So gut wie nicht existent.
    Aus diesem Grund werden Google & Co auch mit dem Leistungschutzrecht keinen Cent bezahlten sondern Verlage die die Lizenz nicht kostenfrei erteilen einfach aus dem Index schmeißen.

  55. Wenn ich mal ne Prognose wagen darf. Sollte das Gesetz werden dann bekommt die Piratenpartei bei der darauf folgenden Bundestagswahl die absolute Mehrheit.

  56. Interessant ist auch der Aspekt, das mit dem LSR auch die Unternehmen tangiert werden, die aktiv Social Media nutzen und auf nützliche Verlagsinhalte per Link hinweisen. Damit trifft man bei der zunehmenden Anzahl der Unternehmen die Social Media aktiv nutzen auch immer mehr eigene Kunden.

  57. @kall
    Word!
    Insofern begrüße ich das LSR sogar regelrecht. Endlich setzen sich die Verlage selbst den langersehnten Todesstoß :)

  58. @ Peter Viehrig #49: Feine Auflistung. Allein der Name Buske müsste allen, die dann noch Links setzen, eigentlich ernsthafte Sorgen bereiten.

  59. Falls jemand bis hierher liest ;-) hätte ich da mal ne Frage:

    Gibt es eigentlich noch sowas wie die Presseschau im Fernsehen? Und inwiefern wären solche Formate denn von diesem Leistungsstussrecht betroffen? Gibt ja auch noch andere „Profiteure“ von Presseerzeugnissen außerhalb des Internets…

  60. Wozu die Aufregung – WAD

    LSR bedeutet doch „bloß“ den Tod von Blogs o.Ä. und der ausführlichen, unkontrollierten Diskussion von Inhalten.

    Dabei geht den großen Zeitungsverlagen aber die Deutungshoheit verloren und da hört der Spaß dann aber auch wirklich auf.

    Wurde „früher“ mal etwas „geleakt“, konnte man sich zur NACHrichtung der öffentlichen Meinung seiner Spezies bedienen, die auch alle an einen Biertisch passten.

    Mit der ganzen Blogger-Szene war das schon schwieriger, weil einige von denn auch gar kein Bier o.Ä mögen ;-)

    Mit dem LSR wäre die schöne alte Welt wieder hergestellt und der Kontrollverlust beim „white-washing“ aufgehoben – dann könnte auch Assange auf Grundlage des LSR zu einer Geldstrafe von vier Fantastillionen verdonnert werden und alle, welche die die Dokumente …

    … je schlimmer, desto besser – das fördert nur den qualitativen Umschwung ;-)

    kleitos

  61. sorge mache ich mir um inkommerzielle foren wie qiumi.de.
    auch wenn das weitgehend unbekannt ist – ein tolles fußballforum ohne jegliche kommerziellen interessen und über alle vereinsgrenzen hinaus.
    da dort jeder angemeldete user posten und verlinken kann, wird es täglich dutzende von abmahnfähigen zitaten geben. und weil die abmahnindustrie noch skrupeloser, verwerflicher, schmatrotzender (…) als das makelwesen ist, werden solche foren in ein/zwei jahren aus dem netz verschwunden sein.

  62. @49 Peter Vierig: Technisch wäre das recht trivial möglich. Für Bilder würde ich das schon lange befürworten und die Hoster sperren Bilder ohne Lizenz (für eigene Texte und Bilder gäbe es kostenlose Lizenzserver. Ist ja auch ein Piraten-Antrag im Liquid um z.b. seine Diplomarbeit u.ä. abzusichern bevor jemand anders sie kopiert). Dann würde aber auffallen, das die meisten Inhalte von den Agenturen (dpa, reuters, dapd,…) stammen.
    In der Diplomarbeit muss man auch dranschreiben woher der fremde Content kommt. HTML kann das sicher auch problemlos. So gesehen ist das nur Unwillen von z.b. Google, unlizensierten Content bei YouTube oder Google-Bildersuche nicht filtern zu wollen.
    Wenn ich sowas mache, kostet es keinen relevanten Mehraufwand, weil die Tools (Firefox,…) einem mitteilen ob und was an Lizenzen fehlt oder Teile als Kopien woanders gefunden wurden.
    Das die aktuellen Formulierungen nicht an technischen Lösungen interessiert sind, wissen wir beide. Umschreibungen und kleinste Bruchstücke fänden sich vielleicht nicht, aber 90-95% dürften problemlos technisch erkennbar sein. Dann lernen die Leute endlich, Creative Commons zu nutzen und Zitate zu markieren. Wieso komme ich mir wie der einzige vor, der das korrekt macht ?

    Aber endlich mal noch einer (neben Telepolis) der nachvollziehen kann, wieso ich als Informatiker nicht mehr arbeiten kann während andere meine oft einfachsten Internet-Geschäfts-Ideen mit hunderten Praktikanten und Büros und zillionen Investoren-Geldern in die Pleite treiben.

    Es ist blöd, ständig zu sehen, wie desinformiert viele sind :-( Auch Ihre anderen Postings zeigen, das Sie Meldungen lesen und selber ein Weltbild zusammensetzen, während 99% der Kommentierer in einer heilen Welt lebt, wo Barbara Salesch und Richter Hold ihnen täglich die wahre Gerechtigkeit bringen und Politiker und Manager täglich heldenhaft schnell und wirtschaftlich und vorausschauend alle Probleme lösen und sie garantiert weder verschlafen noch selber verursachen… . Die vorhandene Presse erfüllt ihren Bildungs-Auftrag nicht ausreichend. Schade das niemand in freien Ländern werbefinanzierte Wikimäßige News- und Journalismus-Alternativen organisiert. Die Opfer werden schon die Lücken in der Bilanz eintragen oder ein Bild vom neuen BMW vom Chef wenn die Großspurige Aktienfirma wieder mal Verluste im Quartalsbericht meldet. Kollaborative News wären vielleicht besser als das vorhandene Angebot, wenn man die Fehler von Wikipedia vermeidet. Ich kenne nur leider keinen Rechtsraum dafür. Island und Schweden sind zu EU-nah und Kuba hat andere Probleme. Ich glaube das waren damals die drei geeignetesten Länder der Liste. Indianer-Reservate vielleicht gingen auch.

    Für Diktaturen gibts die Konzepte der (Oppositions-)News-Verbreitung im Vorbeigehen mashmäßig und verschlüsselt z.b. über Bluetooth-Handies. Ich bräuchte nur eine Erlaubnis dafür und länger als 6 Monate braucht man wohl nicht. Die EU braucht vielleicht Guttenberg und Millionen Euros und liefert die bekannte Qualität von IT-Großprojekten. Schade das ROG (ja, die haben andere Nachteile aber sind DJV und Verdi besser ?) keine solchen Projekte organisiert :-(

    Damals (z.B. in der DDR) durfte man den Mund auch nicht aufmachen und aus den meisten ist doch etwas Anständiges Vorbildliches geworden….. Sogar Kanzler und Präsident.
    Wer braucht schon Blogs ausser Oppositionellen… (Das war Sarkasmus und den sollten man in Schriftsprache immer markieren was ich hiermit mache) . Andere Länder sind auch nicht besser.
    Die Frage ist also, ob man nicht besser als Hebel und legale Meinungsverstärker mal auch Kleinverlage und andere Betroffene findet als „nur“ die Blogger eines Landes wo viele noch mit ISDN oder Modem ins Internet müssen und ich glaube 30%-40% offline sind und noch viel mehr gar keine Blogs lesen oder nicht wissen das es welche sind. Auch an Belgien sollte man immer wieder erinnern wenn es damals dort ähnlich genug war. Polen war gegen ACTA und hat hinreichend intensiv dagegen protestiert. Überall sonst ist es durchgeflutscht. Was gebacken kriegen ist natürlich intellektuell aufwendiger als rumzujammern oder irgendwann wegen Wahlbetrügereien oder aus Enttäuschung gewählt zu werden und dann die Fehler der Vorgänger zugunsten der eigenen Einnahmen wiederholen zu können um dann wieder abgewählt zu werden und alles vom Volk bezahlen zu lassen. Internet sollte sich schlauer und wirksamer organisieren können als Parteien, Gewerkschaften und alle anderen die sich oft nur beklagen aber oft nur noch mehr Geld wollen.

    Ich sehe keine Sprüche unter jedem Blog wie „dieses Blog ist bald abgemahnt und muss xxxxx Euro bezahlen wenn ich jemals wieder eine Zeitung o.ä. verlinke ohne vorher beim Notar einen Lizenz-Vertrag zu unterschreiben und zu bezahlen. Ruf Deinen Abgeordneten an oder besuch seine Sprechstunde. Listen zu verlinken ist mir zu gefährlich.“. Auch Rentner lesen Stadtteilblogs.

    Die Verlage haben doch vielleicht wohl nur wegen SEO die sprechenden URLs eingeführt. Früher hatten Artikel nur Nummern. Auch das von Ihnen angesprochene Problem der unsprechenden Verlinkung würden für die meisten News-Sites und Browser entsprechende Plugins und von Freiwilligen crowdbasiert zusammengetragene Transformations-Listen erledigen. Das insgesamt weniger verlinkt wird, sollte aber klar sein.

    Die gesamte Problematik haben wir rot-grüns Internet- und Content-Politik seit 1998(?) zu verdanken.
    Insgesamt liegen die Probleme aber auch mit woanders. Das Thema lenkt also teilweise nur vom wahren Zustand der Branche ab. Die Strippenzieher wollen in der nächsten Rezession alle Kleinverlage billig aufkaufen ist vielleicht das wahre Ziel. Andere bevorzugen Zentral-Meinungen. Manche wollen ja sogar die Landes-Sender abschaffen.
    In anderen Ländern hält man die Zahl der Sites und Meinungen mit anderen Mitteln klein.

  63. @94: endlich mal ein argument für ein leistungsschutzrecht. ihr text ist dermaßen schwachsinnig, dass man ihn wirklich nirgendwo zitieren sollte.

  64. @ 94, Ihr Beitrag ist das beste Argument für die Abschaffung der Meinungsfreiheit.

    Aber ich bin lieb. Sie dürfen weiter Schwachsinn verbreiten, ich les ihn aber nicht, da Sie leider nicht das aufwischen, was mir nach der Lektüre Ihrer Pamphlete hochkommt.

  65. Gesetze sind oft von Anfang an schlecht konzipiert, weil einseitig ermittelt wird (Standard-Vorwurf des Verteidigers im Krimi an die Polizei.) Trifft hier voll zu. Eine Lobby mit Macht, Geld und Beziehungsnetz-Vernichtungspower, teilt der Regierung zuerst mit was sie haben wollen und als Nachtrag, wie sie es haben wollen.

    Einseitige Ermittlung heisst, die negativen Folgen werden nicht untersucht und somit völlig ausgeblendet. Dabei ist die Ist-Situation für angenommene 90 Prozent der Verlage von Vorteil, denn ausser der lokalen Stammleserschaft würden sie ohne Suchmaschinen, Blogger und Twitter nicht zu einem regelmässigen Strom von zusätzlichen Besuchern/Lesern kommen. Dabei ist der schwankende, aber „mathematisch messbare Strom“ von kritischer Bedeutung, wenn man nicht in der Angebotshölle durch Nichtbeachtung untergehen will. Das Rezept G B T (Google, Blogger, Twitter) hilft zum Teil gegen dieses Problem. Internet-affine mögen es als eine naive Bemerkung halten, wenn ich behaupte, dass das Infotainment-Meer-Internet Geschick, Routine und Interesse erfordert, um es täglich auch nur ansatzweise ohne stressigen Zeitaufwand zu nutzen. Die Mehrheit geht sicher nicht nacheinander bei den grossen News Plattformen vorbei, um zu prüfen ob und was man allenfalls lesen möchte. Das ist einfach ein Fakt im Verhalten von Zeit- und Termin-Geplagten News Konsumenten.

    Vielleicht trifft diese Aussage auf eine Handvoll Prime Medien nicht zu. Anhand von Stichproben behaupte ich, dass ein verblüffend hoher Prozentsatz der Medien in D ein schlechteres Alexa-Ranking ausweist, wie der Niggemeier Blog. Anders gesagt, weniger Besucher, weniger Leser finden und nutzen die Vielzahl der Online Medien. Dies ist eine Qualitätswertung des Angebots.
    Wenn Verlinkungen wegfallen und somit zusätzliche Besucher – auch die one-time-Besucher – entfallen, wird das Alexa-Ranking noch schlechter. Na und, mag mancher sagen! Nun Online Medien verkaufen Werbung und die Preise für Online-Werbung ist für angenommene 90 Prozent Verlage zu hoch angesetzt, für das mögliche Werbefischen der zahlenden Kunden. Mit dem angestrebten Schutzgesetz, schiessen sich diese Verlage ins eigene Bein, denn sinkende Besucherzahlen drücken die erzielbaren Werbepreise.

    Diese 90 Prozent sollten sich nicht als Ochsen vor den Springer-Wagen spannen lassen, denn Ochsen müssen sich mit einer Verschnaufpause, Stroh und Wasser zufrieden geben. Der theoretische Vorteil fällt bei Springer-Medien an. Wobei selbst dies sehr unsicher ist, wenn Spiegel Online die Nutzung von Titel und Textausriss zugesteht. Wir von http://www.mycomfor.com betreiben einen News Radar mit individuell ausgesuchten und manuell verlinkten Artikeln. Bei der unendlichen täglichen Auswahl, ist es schlicht ein Vorteil für Verlag UND Autor, wenn wir einen Link setzen.

    Und so greift für uns auch der Payment Wall bei der NYT nicht, die unsere Zugriffe ohne Abo tolerieren. Der Payment Wall greift erst hinter uns bei unseren Usern, die nicht jeden unserer täglichen NYT-Artikeln voll zur Verfügung haben. Wir als News Verbreiter leisten es uns gar, dass wir Medien ignorieren, wo man von Werbung – in lästiger Weise d.h. nicht wegklickbar – drangsaliert wird.

    Wenn die kleinen Verlage begreifen, dass sie sich schaden würden, Spiegel Online auch nicht mitzieht und die Blogger auf das Verlinken zu ca. zehn Überregionalen Zeitungen verzichten, dann kommt es nicht zum Gesetz oder es wird eine Totgeburt.

  66. Ich würde, nicht als Ablenkung oder Kriegseröffnung, sondern schlicht als Versachlichung der Bestrebungen um mehr Anerkennung für echten Leistunsschutz, die Anmahnung einer verbesserten Quellenangabe in Medienerzeugnissen anregen:

    Fortan wird die Kommentarfunktion in jedem I-Net-Verlagserzeugnis dazu genutzt, im Artikel nicht mit Link bzw. korrekter Adresse angegebene Quellen anzumahnen.

    Gibt es z.B. unter den Lesern hier nicht für Verlage schreibende Blogger, welche sich erinnern können, jemals in Verlagserzeugnissen als Quelle verwendet und dabei korrekt und vollständig genannt worden zu sein?

  67. Wieso habe ich bei einigen Kommentaren das Gefühl, dass diese durch den Google-Übersetzer gelaufen sind?

  68. Gehts nur mir so, dass der Eindruck besteht, dass Google news gerade seit heute eingedampft ist? Latürnich keine Ahnung ob da ein Zusammenhang besteht, aber die Übersichten in den einzelnen Sparten International, Deutsch, Sport usw. enthalten nur noch ca. 5 Hinweise auf Artikel.

  69. Lizenzieren übrigens mit zwei Z.

    Mich irritiert das immer ein wenig. In GB wird’s ja „licence“ geschrieben. Wird wohl zu viel US-Internet gelesen in Deutschland (nur dort ist es „license“)

  70. Einerseits: Ja, ich kann verstehen, dass es Arten des Veröffentlichens im Web gibt, die unter diesem Gesetzesentwurf leiden würden.

    Andererseits: Allzu groß wird meine Trauer um Blogeinträge, die eine Nachrichtig nur erwähnen und verlinken, wohl nicht sein. Wirklich geschaffener journalistischer Mehrwert bleibt ja kostenlos dank Zitatrecht möglich.

  71. @peterOhneWolf

    ich kann verstehen

    Diese, in Ihrer unverschämten Selbsbedienungsmentalität der Gratiskultur des Internets von einem Verlag geraubte, Leistung, ist nicht vom Zitatrecht gedeckt, da Sie sich, im Gegensatz zu mir gerade, nicht inhaltlich mit der Quelle dieses Zitates aus „welt.de“ auseinandersetzen. Haben Sie bereits eine Lizenz beantragt? Wenden Sie sich bitte direkt an die

    Axel Springer AG

    Verlinkung unterbleibt aus naheliegenden Gründen.

    Selbes gilt für:

    dass es Arten

    wieder geraubt vom „welt.de“,

    groß wird meine Trauer

    geraubt von „brigitte.de“,

    eine Nachrichtig nur erwähnen

    Gratulation, das ist Ihre originäre Eigenschöpfung. Soll ich mich damit intensiver auseinandersetzen, damit es vom Zitatrecht gedeckt ist? Sind Sie verlagstypisch?

    wohl nicht sein

    Geraubt von „focus.de“

    journalistischer Mehrwert

    Puh, Glück gehabt, geraubt von „journal21.ch“, das sind Schweizer. Wobei, vielleicht wollen die ja auch Geld…

    bleibt ja kostenlos

    Geraubt von „gegen-bilderklau.net“. Ist das verlagstypisch? Gucken Sie lieber selbst nochmal…

  72. […] Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute (stefan-niggemeier.de, Stefan Niggemeier) Wie vielleicht ist dem ein oder der anderen aufgefallen: Diese Ausgabe der morgenlinks frei von Links zu deutschen Verlagsangeboten. Mit gutem Grund: Mit dem angekündigten Leistungsschutzrecht kann man sich nicht mehr sicher sein, ob dafür nicht Lizenzgebühren fällig würden oder wie oder was. Stefan Niggemeier hat Hoffnung, dass das Gesetz in dieser idiotischen Fassung nicht durchkommt, hoffen wir, dass er recht behält. […]

  73. Jetzt habe ich sooo viel zum möglicherweise kommenden Leistungsschutzrecht gelesen und habe mich imer wieder gefragt, wieso intelligente, belesene und gut ausgebildetet Menschen so etwas verfassen können. Es wird, wenn es denn so kommt, insbesondere bei den Treibern einen finanziellen Schaden anrichten. Also, warum würden sie es denn dann wollen wollen?
    Die einzige plausible Antwrt ist: Machterhalt. Wenn man die vergleichsweise schlecht zu kontrollierende Kommunikationsmacht im Intenet gleichschaltet und dafür sorgt, dass es keine relevanten Verlinkungen in die Printwelt gibt, so wird sich die Meinungshoheit zu gunsten der „klassischen“ Medien verschieben. Das ist der relevante Grund. Und dafür ist man bereit auch Kollateralschäden in Kauf zu nehmen.

  74. @116/Forsch:
    „Die einzige plausible Antwrt ist: Machterhalt.“

    Falsch. Die Antwort ist: Denn sie wissen nicht was sie tun.

    Ich vermute, 90 Prozent der Verlage würden sich durch ein solches Gesetz langfristig schlechter stellen. Den Vorteil haben einige wenige Big Player. Die Meinungshoheit wird sich nicht mehr zugunsten der klassischen Medien verschieben. Der Zug ist bereits vor ein paar Jahren abgefahren.

  75. Kann sein, dass das schon jemand geschrieben hat:

    Ad absurdum wird das ganze geführt, wenn Verlage ihren Seiten Facebook-optimierte Tags hinzufügen. Facebook lässt sich nämlich bei der Auswahl des Anzeigetextes und -bildes durch ensprechende Tags in einer HTML-Datei beeinflußen. In der Regel nutzen Zeitschriften genau diese Tags. Das gleiche gilt für Suchmaschinen.

    Bedeutet: Einerseits wollen die Zeitungen nicht, dass man aie etwa auf Facebbok oder Google zitiert – andererseits optimieren sie aber ihre Seiten für solche Zitate…

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