Der Kindergarten als rechtsfreier Raum

Dass die Gema böse ist, weiß jedes Kind. Und wenn nicht, erfährt es in diesen Tagen davon, wenn ihm seine Zeitung lesenden Eltern die Geschichte erzählen, wie diese fiesen Bürokraten aus München jetzt auch noch dem gemeinsamen Singen von Kinderliedern den Garaus machen wollen. Die Kindergärten sollen dafür zahlen, dass sie Notenblätter kopieren.

Das Land ist erschüttert. Aber nicht überrascht. Die Gema halt.

Die Geschichte ist nicht neu. Das sonst sehenswerte BR-Magazin „Quer“ hatte schon Mitte Oktober unter dem Titel „Gema kassiert bei Kindergärten“ auf die Tränendrüsen gedrückt. Passend zu den Martinsumzügen im November drehte das Thema erneut eine kleine Runde durch die Medien. „Gema will bei Kitas abkassieren“, titelte der „Berliner Kurier“ und sprach vom „Behörden-Irrsinn“. Und nun, in der kuscheligen, nachrichtenarmen Weihnachtszeit, ist die Stimmung genau richtig, um den Volkszorn noch einmal richtig anzuheizen. Die großen Boulevardmedien wie „Bild“ und „Spiegel Online“ sind in das Thema eingestiegen. „Bürokratie-Irrsinn in deutschen Kitas“, schreit „Bild“: „Die Verwertungsgesellschaft GEMA fordert eine Kinderlieder-Gebühr!“

Das ist natürlich Unsinn. Zunächst einmal steckt hinter den Forderungen nicht die Gema, sondern die VG Musikedition. Sie vertritt Komponisten, Texter und Verlage und nimmt deren Rechte in Bezug auf die Vervielfältigung ihrer Werke vor allem in Form von Noten wahr. Die VG Musikedition hat nur das Inkasso an die ungleich größere Gema abgegeben. Von einer „Gema-Gebühr“ zu schreiben, wie es auch halbseriöse Meediendienste tun, ist falsch.

Die Gema hat im Auftrag der VG Musikedition mehrere zehntausend Kindergärten angeschrieben und auf die Gesetzeslage hingewiesen: Das Kopieren von Noten ist in Deutschland streng verboten. Es gibt dafür nur wenige Ausnahmen, und es gibt — anders als beim Vervielfältigen von Tonträgern — auch kein Recht auf eine Privatkopie.

Viele Kindergärten haben die Post der Gema als Mahnung empfunden. Von der Gema war sie dagegen als Angebot gemeint, eine rechtlich zweifellos unzulässige Praxis zu legalisieren: Für 56 Euro jährlich können die Kindergärten eine Lizenz erwerben, die es ihnen erlaubt, bis zu 500 Kopien anzufertigen. Die Gema meint, das sei ein Fortschritt, weil bislang nur der Kauf einer entsprechenden Zahl von Notenbüchern eine legale Lösung gewesen sei.

Das Thema betrifft nur vorschulische Einrichtungen und zum Beispiel keine allgemeinbildenden Schulen, weil die über die Bundesländer einen Pauschalvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen haben, durch den das Kopieren von Noten — in einem engen Rahmen — vergütet wird. Verhandlungen über einen ähnlichen Vertrag auch für die Kindergärten sollen geführt werden, sind aber wegen der Vielzahl unterschiedlicher Träger schwierig.

Man kann das Vorgehen der Gema oder der VG Musikedition unsensibel oder ungeschickt finden. Aber schuld an den Forderungen sind nicht sie, sondern ein 25 Jahre altes Gesetz. Vielleicht könnte das jemand den Politikern sagen, die sich gerade drängeln, noch einen Platz zum Fahneschwenken auf dem Kinderlieder-Rettungszug zu ergattern.

Sibylle Laurischk (FDP), die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, lässt sich von „Bild“ mit dem Satz zitieren: „Singen in Kitas gehört zur Grundbildung!“ — als wollte die Gema den Kindern das Singen verbieten. Das Familienministerium soll laut „Bild“ gefordert haben, die Probleme mit der Gema so schnell wie möglich zu klären. Die Probleme mit der Gema? Und der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas brachte seine Existenz in Erinnerung mit der Formulierung, es handele sich um „Abzocke im Kindergarten“. Gerade das gemeinsame Singen im Kindergarten sei ein Ausdruck unbeschwerter Kindheit, sagte er ohne offenkundigen Zusammenhang. Jahrzentelang habe dies problemlos funktioniert.

Noch einmal: Vielleicht könnte jemand diesen Politikern sagen, dass das deutsche Urheberrecht das Kopieren von Noten verbietet, auch in Schulen und Vorschulen. Und vielleicht könnten es Journalisten sein, die diese Aufgabe übernehmen?

Natürlich nicht. Denn sie sind damit beschäftigt, der ahnungs- und atemlosen Erschütterung der Kita-Mitarbeiter Ausdruck zu verleihen. Offenbar bedeuten 56 Euro Mehrkosten jährlich für die meisten von ihnen den sicheren Ruin. Überhaupt ist es erstaunlich, wie viele Kinder im Vorschulalter anscheinend schon lesen können. „Wir müssen mit den Kindern jetzt (…) mehr proben als früher“, zitieren die „Elmshorner Nachrichten“ die Leiterin der Tagesstätte Krückaupark. „Diese Zeit fehlt für andere Dinge.“ Auch an der Hi-Ha-Hermann-Kita heißt es, neben Erziehern und Eltern müssten auch die Kinder wegen des Kopierverbotes mehr auswendig lernen als früher. Stefan Raab kann keine Noten lesen, aber die versammelten Drei- bis Sechsjährigen Elmshorns haben die Lieder bislang vom Blatt gesungen?

Das „Hamburger Abendblatt“ schließlich lässt die Vorsitzende des Vereins Dago Kinderlobby mit der originellen Einschätzung zu Wort kommen: „Alles, was Kinder nicht verstehen, ist auch sozial nicht verträglich.“ Offenbar ist keine Meinung zu bekloppt.

Die Position der meisten deutschen Medien lässt sich schon aus Überschriften wie „Süßer die Kassen nie klingeln“ und dem regelmäßig benutzten Wort „abkassieren“ leicht erraten.

Bei Stern.de hat man gar nicht verstanden, worum es geht, und schreibt: „Als hätten deutsche Kindergärten nicht schon genug Sorgen. Die Gema fordert Gebühren fürs öffentliche Singen.“ (Es geht, um es noch einmal zu sagen, ums Kopieren von Notenblättern.)

Das „Hamburger Abendblatt“ sieht in einer Glosse gleich das Ende des Gesangs gekommen:

Die Gema schaltet die Kinder stumm. Stille Nacht – endlich einmal wirklich. Gema sei Dank.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ macht sich mit beißender Ironie über das Vorgehen der Gema lustig (der eigentlich entscheidende Name „VG Musikedition“ fällt auch hier nicht):

Kinder können ja gar nicht früh genug lernen, dass es im Leben nun einmal nichts umsonst gibt, nicht einmal Kinderlieder. (…) Natürlich müsste regelmäßig überprüft werden, ob all diese Listen korrekt geführt werden. Außerdem ist unbedingt sicherzustellen, dass die in den Kindergärten erstellten Kopien von Liedtexten ihrerseits kopiergeschützt sind, sonst singen sich die kleinen Verbrecher am Ende noch zu Hause vom raubkopierten Blatt was ins Fäustchen, weil sie glauben, das käme sie billiger.

Dieser Spott ist eine erstaunliche Position für eine Zeitung, die — wie die meisten anderen — bislang mit großem Ernst und großer Einseitigkeit dem radikalen Schutz ihres eigenen sogenannten geistigen Eigentums das Wort geredet hat.

Notenverlage sollen es also — anders als Zeitungsverlage — hinnehmen müssen, dass ihre teuer hergestellten Werke uneingeschränkt und ohne jede Entlohnung vervielfältigt werden?

Es lohnt sich, einen Blick in die Kampfschriften der VG Musikedition zu werfen. Unter der Überschrift „Täter im Frack“ schreibt der Rechtsanwalt Thomas Tietze für die Verwertungsgesellschaft:

Man muss sich (…) vor Augen halten, dass das unerlaubte Kopieren nichts anderes ist als Diebstahl. Immerhin hat der Urheber eine Arbeitsleistung erbracht und damit so genanntes geistiges Eigentum geschaffen. Dieses geistige Eigentum kann genauso wie das materielle Eigentum – ein Auto beispielsweise – gestohlen, der Urheber und die sonstigen Rechtsinhaber (Verlage) so um ihren gesetzlich zugesicherten Lohn gebracht werden. Und dieser Lohn ist die notwendige Grundlage für weitere Arbeit, also die Kompositionen und deren Publikation. Der gesamte Kreislauf des Musiklebens wird gestört (…). Mit dem illegalen Kopieren wird dem gesamten Musikleben nachhaltig geschadet.

Die VG Musikedition fügt dem Text ein großes Stopp-Schild hinzu und erklärt:

Noten-Piraterie ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Die Argumentation mit dem „geistigem Eigentum“, um das Urheber und Verlage gebracht werden, so dass sie nicht mehr in Lage sind, neue Inhalte herzustellen — das ist die Argumentation der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in ihrem Kampf für ein eigenes Leistungsschutzrecht. Es gibt allerdings einen gravierenden Unterschied: das Kopierverbot für Noten besteht bereits; Gema und VG Musikedition nutzen es nur aus. Die Verlage wollen ein neues Gesetz, das bisher zulässige, kostenlose Nutzungsformen ihrer Inhalte drastisch einschränkt.

Das ist der zweite Grund, weshalb Journalisten nicht auf die Heuchelei der Politiker aufmerksam machen können: Sie sind selbst zu sehr mit Heucheln beschäftigt.

Wenn es um die eigenen Produkte geht, ist der schärfste Schutz gerade gut genug. Wenn es um die Werke anderer geht, handelt es sich bei solchem Schutz plötzlich um „Behörden-Irrsinn“, „Bürokratie-Wahnsinn“ und eine Bedrohung deutschen Kulturgutes. Journalismus kann nur dann entstehen, wenn die Werke nicht kostenlos verbreitet werden, eine Gesangskultur aber nur dann, wenn die Werke kostenlos verbreitet werden?

Nach den Maßstäben der Verleger fordern die Journalisten, die sich über Gema und VG Musikedition empören, nichts weniger als die Etablierung einer Gratiskultur und die Vorschulen als rechtsfreien Raum.

(Die „Rhein-Zeitung“ immerhin hat eine konsequente, in sich stimmige Haltung und kommentiert: „Das Urheberrecht gilt natürlich auch im Kindergarten“.)

Natürlich ist es nicht abwegig, dass Komponisten, Texter und Verlage für ihre Arbeit eine Vergütung erwarten. Das geltende Recht ist allerdings extrem: Schon wer zum Beispiel in einer Musikschule eine Seite aus einem Notenbuch kopiert, um sie nicht während des Spieles umblättern zu müssen, braucht dafür rechtlich gesehen eine kostenpflichtige Lizenz von der VG Musikedition.

Eigentlich ist die Gesetzeslage bei Musiknoten ein gutes abschreckendes Beispiel, wohin ein Recht, das sich radikal einseitig nur an den Interessen der Urheber orientiert und keinen Ausgleich mit denen der Allgemeinheit sucht, führen kann. Und sowas wollen wir für die Inhalte der Zeitungs- und Zeitungsverlage auch?

175 Replies to “Der Kindergarten als rechtsfreier Raum”

  1. Sehr guter Artikel. In ähnlicher Manier habe ich auch einen Beitrag geschrieben. Sobald es um Kinder geht scheinen alle Regeln der Vernunft und alle Verträge und Gesetze egal zu sein. Ohne alle Fakten abzuwiegen. Der Einwurf mit dem neuen Leistungsschutzrecht ist auch sehr gut. Aber wer sagt das jetzt den 1000 Twitterern die in bekannter Shitstorm-Manier wieder Mord und Zetere schreien und bereits unterwegs sind die GEMA Zentral abzubrennen? Wieder wurde laut geschrien, bevor alle Fakten bekannt waren. Es scheint von mal zu mal leichter zu werden ein Shitstorm auszulösen.

    mfg Bätschman

  2. Kann denn nicht einmal jemand an die Kinder den…?

    Ach, tut man diesmal ja.

    Mit großen Kinderkulleraugen die vor lauter Tränen schon ganz salzig in den Augenwinkeln glitzern kann man halt gleich wieder Auflage machen.
    Die BILD nutzt doch eh alles um irgendwo gegen „Bürokratie-Irrsinn“ Stimmung zu machen und die anderen sind vielleicht einfach zu blöd um zu kapieren was sie da gerade kritisieren und was ihr Verlagschefs im Gegensatz dazu gerade fordern…

    Mal schauen ob eine ähnliche Empörung in den Medien stattfindet, wenn es statt „Kitas müssen für Kinderlieder bezahlen“ (und dabei teile ich die Auffassung, dass der Großteil dort wohl eh weder Noten noch den Text lesen kann) dann in einem oder zwei Jahren heißt „Private Schule für kreatives Schreiben abgezockt, Jungautoren sollen für Beispiel-Zeitungsartikelkopie im Textarten-Seminar 4000€ zahlen!“….

  3. Alles richtig, da ist schon grober Unfug in den Medien betrieben worden. Was man aber auch festhalten kann: Das Verhalten der Rechtevertreter war unsensibel.

  4. Notenverlage sollen es also — anders als Zeitungsverlage — hinnehmen müssen, dass ihre teuer hergestellten Werke uneingeschränkt und ohne jede Entlohnung vervielfältigt werden?

    Nicht uneingeschränkt. Nur in Kindergärten.

    Was ich auch nach diesem Artikel nicht kapiere: Warum hat es jahrhundertelang ohne 56 Euro Nonsens-Gebühr funktioniert? Was hat sich da plötzlich geändert? (Abgesehen davon, dass der Chef eines Kinderliederverlages Chef der VG Musikedition geworden ist)

  5. Ähm, gut die Verlage fordern ein Leistungsschutzrecht, das ist Bullshit, da sind wir uns drüber einig.

    Die Gema als Inkasso für die VG irgendwas schreibt Kindergärten an um Sie zu regelmäßigen Zahlungen zu bewegen, dazu gibts auch ein Gesetz, toll…

    Die GEZ als Inkasso der ÖR belästigt regelmäßig zig Bürger doch bitte irgendwelche Geräte anzumelden (die Liste der anmeldepflichtigen Geräte wird übrigens immer länger) um Sie damit zu regelmäßigen Zahlungen zu bewegen, auch dazu gibt es ein Gesetz (oder zumindest nen Staatvertrag).

    Wir brauchen nicht noch eine Firma, welche Menschen und Institutionen belästigt. Von daher mag die Empörung zwar scheinheilig sein, aber gerechtfertigt ist Sie. Forderungen eintreiben kann der Staat in Form von Steuern oder jemand mit dem ich einen Vertrag willentlich geschlossen habe. Die ÖR können ihre Angebote mit Zugangsschranken versehen und die Urheberrechtsinhaber können klagen, wenn sie mir oder jemand anderem eine Urheberrechtsverletzung NACHWEISEN können.

    Irgendwelche Organisationen die Menschen und Institutionen mit Zahlungsaufforderungen und Drohungen belästigen braucht kein Mensch.

    Die Gesetze sind da, Gerichte auch. Dann brauch es keine Firmen die ihr Geld mit Einschüchterung machen.

    Und jetzt gehe ich erstmal Notenblätter kopieren…

  6. Du hast natürlich vollkommen Recht, insbesondere die Doppelmoral der Leistungschutzrechtler ist unerträglich.

    Auch sollte es für jeden Kindergaten ein Leichtes sein, die 56 Euro aus eigenen Mitteln, vom Förderverein (den es ja mittlerweile für jeden Kindergarten geben muss, leider) oder von den Eltern zu bestreiten.

    Und ja, es ist speziell in Kindergärtre nicht wirklich sinnvoll, den Kindern Fotokopien von Noten und Texten zu geben.

    Dennoch ärgere ich mich sehr. Aus vielen Gründen.

    * Warum haben wir erstens ein so uneinheitliches Urheberrecht, dass zweitens Forschung, Bildung und Lehre nicht angemessen berücksichtigt?
    * Wieso gibt es so viele verschiedene Verwerungsgesellschaften, die im Zweifel alle einmal die Hand aufhalten?
    * Wie viel von 56 Euro soll denn tatsächlich bei den Mitgliedern ankommen, wenn nich ein Fremder das Geschäft betreibt (die Gema kann und soll das ja nicht umsonst machen)?
    * Wie werden denn die Urheber „entschädigt“, die nicht von VG Musikedition, VG Wort oder Gema vertreten werden?
    * Wieso lassen sich die Urheber die derzeitigen Modell gefallen, nachdem die „Stars“ bevorzugt werden?
    * Wofür bezahlen wir alle immer wieder irgendwelche urheberrechtlichen Abgaben auf Fotokopierer, Drucker, Scanner, Kameras, PCs, CD/DVD-Brenner, Festplatten, CD/DVD-Rohlinge, DAT-Bänder usw. usf. wenn wir dann doch noch mal zur Kasse gebeten werden, wenn wir urheberrechtlich geschütztes Material duplizieren?

    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, Urheberechte sind wichtig, müssen geschützt sein und entschädigt werden. Aber so?

  7. Einfach gemeinfreie Kinderlieder von gemeinfreienNoten singen, dann lernen auch alle was…

    http://www.kinder-wollen-singen.de

    Die Spitzfindeigkeit, ob nun die Gema für sich selbst oder für eine andere Verwertunggesellschaft Geld haben möchte, ist dagegen eher Nebensache, aber natürlich trotzdem peinlich für die recherchefaulen Journalisten…

  8. @SvenR aus deiner Verwerungsgesellschaften hab ich tatsächlich erstmal Verwehrungsgesellschaften gelesen.. triffts doch eigentlich auch ganz prima :-)

  9. Das geltende Kopierverbot von Noten führt wirklich zu absurden Verrenkungen, wenn bei Musikschulkonzerten immer darauf geachtet wird, dass beispielsweise die Notenständer eine massive Platte besitzen, damit man vom Publikum aus nicht erkennen kann, dass es sich um kopierte Noten handelt. Tatsache ist: Kaum jemand hält sich an das strikte Kopierverbot, es ist praxisfern (weil man beispielsweise als Lehrer handschriftliche Ergänzungen wie empfohlene Fingersätze nicht für alle 8 Schüler aufs Neue übertragen möchte), und es führt dazu, dass man sich latent unsicher fühlt, wenn man sich als Musikschaffender umtreibt. Und die meisten Musiker im Lehrbetrieb haben keine Reichtümer, die sie für den Erwerb von Noten ausgebe können.

    Anyway: Glücklicherweise sind Notensatzprogramme inzwischen ziemlich gut geworden, und zumindest bei einem Großteil der klassischen Literatur ist Der Komponist und Texter schon sehr lange tot. Selber setzen und vervielfältigen ist ja wohl erlaubt, oder nicht?

  10. Ich finde es beeindruckend, wie ungeschickt man sich da anstellt. Schlechtere Öffentlichkeitsarbeit kann es gar nicht geben. Als ob auch nur irgendjemand geglaubt hätte, Medien würden n i c h t auf die Tränendrüse drücken. Man läuft sehenden? Auges in schlechte Presse. Wer sich so dumm anstellt, hat es nicht besser verdient

  11. Das Kopieren war schon immer verboten. Das hatte damals mein Musiklehrer immer gesagt und daher die Noten abgeschrieben. Das durfte er dann fotokopieren.

  12. Ich kapier das überhaupt nicht. Was sollen Kindergartenkinder mit solchen Kopien überhaupt anfangen? Sie können idR gar nicht lesen. Ich kann mich nicht erinnern im Kindergarten oder auch in der Grundschule jemals Noten für Weihnachts- oder Martinslieder besessen zu haben. Die konnte man durch häufiges Hören irgendwann einfach auswendig.

  13. @Gerrit: Das ist für mich nicht nachvollziehbar, heißt es doch (in den Nachrichten, ich gebe es zu), daß Schulen eben doch kopieren dürfen, „weil die über die Bundesländer einen Pauschalvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen haben“, der sie dazu berechtigt…

    Mir scheint aber, daß die öffentliche Diskussion an der Sache vorbei geht. Wenn in Kitas kopiert wird, so doch niemals für die Kinder, sondern für die Eltern! Zumindest kenne ich das aus den Kita-Zeiten meiner Kinder: kurz vor einer Feierlichkeit wurden Lieder ausgesucht, und wir Eltern sollten bitteschön mitsingen. Dafür bekamen wir kopierte Noten in die Hand gedrückt. Die Kinder hatten ihre Lieder schon in der Kita gelernt und brauchten selbstverständlich keine Noten.

  14. Kinder sollten sowieso nicht so viel singen. Viele können es auch überhaupt nicht. Es geht doch nichts über ein schweigendes, bestenfalls leise summendes Kind mit Kopfhörern. Übrigens: In Waldorfschulen wurden die Noten längst abgeschafft!

  15. Wieso betrifft das nur Kindergärten? Was passiert denn in den Musik-Hochschulen wie z.B. der Hans Eisler? Da werden doch täglich Notenblätter kopiert und weitergegeben. Wie händeln [sic!] die das?
    Man mag ja meinen, dass an der Eisler nur alte Musik gespielt wird, die der GEMA wegen Ablaufdatum der 70-Jahre-Urheberechtehaber entfallen. Oder sind Musikhochschulen generell an die GEMA gebunden und zahlen jährlich?
    Das würde mich mal interessieren.

  16. @lil (27)
    Wenn sie es nicht richtig händeln, gehts mit denen den Bach runter. Da muss man vorsichtig sein, regelrecht mozärtlich.

    …und irgendwas mit Strauss und einem Blummenbeethoven, ich bin aber zu müde für einen ottiesken Beitrag.

  17. Hach, die gute alte Doppelmoral!

    Wenn man nun einmal das Ganze mit Abstand betrachtet, erkennt man die Absurdität selbigen in voller Größe.
    Urheberrechte sind wichtig und gut, aber sich wegen verdammten Kopien von Notenblätter aufzuregen, von welchen Ausmaßen reden wir? Verkaufen die Kindergärtnerinnen die Raubkopien auf (einem mir nicht bekannten) Schwarzmarkt für Noten?

    Hier ist mal wieder die Politik gefragt, und mal wieder blitzt unter der aktuellen Gesetzgebung der goldene Glanz des Lobbyismus hervor.

    Ich frage mich, ob Kirchen Abgaben zahlen? Gerade jetzt zu Weihnachten wurde ja wieder massenhaft an Noten kopiert.

  18. Ach ja. Das Problem löst sich bei den meisten KiGa früher oder später völlig von selbst. Durch die allgemeine Geldknappheit werden bei uns z.B. gar keine Kopien mehr angefertigt. Damit entfällt dann auch jedwede Gebühr, denn „Aus-dem-Kopf-Singen“ ist ja bisher noch gebührenfrei. – Freedom’s just another word for nothing left to loose … tralalala. Wie Recht du doch hattest, Janis!

  19. Danke. Wenigstens einer der einen klaren Kopf behält.
    Jedenfalls ging die FAZ-Glosse gaar nicht: Kinderkram.

  20. „Aus-dem-Kopf-Singen” ist mitnichten gebührenfrei.

    (Kann man auch aus dem Fuß singen?)

    Jedenfalls stellt das Singen selbst mitunter eine Aufführung eines Musikwerkes dar, und muss daher gesondert abgegolten werden.

    Wer glaubt, dass er mit dem Zahlen für das Recht auf eine Kopie das Recht zur Aufführung mitabgegolten hat, hat den Schuß noch nicht gehört.

    http://dejure.org/gesetze/UrhG/52.html

    Legale Tricks sind: Lieder lange toter Kinder Komponisten singen, Eigenkompositionen singen, so schief singen, dass sich kein Urheber wiedererkennt.

    Oder sein Werk. :)
    Oder die Sänger.

  21. Korrektur (wieso ist denn die Vorschau wieder weg? Kaum ist man mal 3 Monate nicht im Netz, schon ist alles anders).

    Stroke geht auch nicht mehr, oder heißt das Tag nicht stroke?

    (stroke) Kinder (/stroke) Komponisten

    stand da oben. Sorry. Strike. Streik.

  22. […] Der Kindergarten als rechtsfreier Raum (Stefan Niggemeier) – Warum Schlagzeilen wie "Gema kassiert bei Kindergärten" falsch sind und inwiefern die aktuelle Diskussion zeigt, wie abschreckend ein Recht ist, was sich einseitig nur an den Interessen der Urheber orientiert. […]

  23. Was ich ja interessant finde, ist dass ein Rechtsanwalt das Kopieren von Noten als Diebstahl bezeichnet.
    Beruf verfehlt würde ich mal sagen…

    Dass die VG Musikedition das ganze auch noch zur Straftat erklärt ist dagegen einfach nur miese Propaganda.

    Ansonsten:
    What (13) Howie Munson said: Einfach gemeinfreie Notenblätter benutzen. Die gibt’s beim bereits erwähnten http://www.kinder-wollen-singen.de/ oder hier: http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/nachrichten/gemeinfreie_notenblaetter_fuer_advents-_und_weihnachtslieder_3_update-588

  24. Gilt dieses Liedzettelkopierverbot eigentlich für alle Lieder oder nur für diejenigen von noch lebenden (plus 75 Jahre) Personen?

    Ansonsten können die Kinder ja schöne Weihnachtslider singen und müssen nicht auf Hernn Zuckowski zurückgreifen.

  25. Am widerlichsten finde ich, wenn Verlage Geld mit Liedern verdienen für die das Urheberrecht schon lang abgelaufen ist und dann Geld für Kopien von einer „Kopie“ verlangen

  26. Ich weiß nicht. „die Politiker“, „die Journalisten“. Wird immer durchgehender, ziemlich verallgemeinernd hier…

  27. Niggemeier:

    „Das Kopieren von Noten ist in Deutschland streng verboten. Es gibt dafür nur wenige Ausnahmen, und es gibt — anders als beim Vervielfältigen von Tonträgern — auch kein Recht auf eine Privatkopie. “

    Nein! Das Kopieren von Noten ist nicht „streng verboten“, sondern lediglich das Kopieren von „grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik“ (Behördendeutsch für Noten) von Werken, die selber noch dem Urheberrecht unterliegen.

    Damit können zahlreiche Volks- und Kinderlieder frei kopiert werden – und somit sicherlich mehr als die Hälfte des Kindergarten-Repertoires und zum beispiel auch von mir gefühlte 90 Prozent des Weihnachtslieder-Repertoires.

    Es ist eine von den Verlagen ganz bewusst forcierte Legende, dass das Fotokopieren von Noten grundsätzlich verboten sei. Das entspricht aber nicht der Gesetzeslage, denn das Gesetz bezieht sich nur auf geschützte Werke. Das hat der Rechtsausschuss des Bundestages explizit so bestätigt.

    Dass die VG Musikedition für den lizenrechtlich relevanten Teil der Noten nun Gebühren verlangt, finde ich übrigens in Ordnung. Es wäre doch auch absurd, wenn sich Schulen jeweils nur ein Schulbuch anschaffen würden und davon dann hunderte Kopien ziehen würden.

  28. Hi Stefan,

    ich bin etwas enttäuscht. Du versuchst mit allen Mitteln, das Verhalten von GEMA und VG Musikedition herunter zu spielen. Als seien sie nicht für ihre eigene Geldeintreiberei selbst verantwortlich.

    Du hast zwar Recht: Das Kernproblem ist das schlechte Urheberrecht und das müsste mal geändert werden, damit sowas nicht mehr passiert.

    Aber diesen Abzockervereinen muss trotzdem mal Einhalt geboten werden. Man kann die doch nicht walten lassen, wie sie wollen? Das ist unverschämt.

  29. @39:“Gilt dieses Liedzettelkopierverbot eigentlich für alle Lieder oder nur für diejenigen von noch lebenden (plus 75 Jahre) Personen?“ und analog auch @43:
    Zum einen sind es 70 Jahre, zum anderen werden in den allerseltensten Fällen irgendwelche Originalnoten gedruckt und dann kopiert. Wenn der Bearbeiter aber nicht ebenfalls schon 70 Jahre die Radieschen von unten beguckt, gilt dementsprechend wieder das Urheberrecht.

    Im übrigen: sehr schöner Artikel! Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie viel Menschen glauben, das andere Menschen für umme arbeiten sollen…

  30. Die Pressearbeit der VG Musik und der GEMA sind grottenschlecht, keine Frage. Aber „verdienen“ sie deshalb, dass Journalisten nicht recherchieren und sich irgendetwas aus den Fingern saugen?

    Die Grundübel, die Sie mal wieder offengelegt haben, lieber Herr Niggemeier, sind fehlende Recherche und ungehemmtes Abschreiben.

    Gestern habe ich mich auf Twitter noch mit jemand rumgekeilt, der ebenso wie viele andere Twitterer zu faul war, zu den Quellen zu gehen. Es steht alles auf den Websites von GEMA und VG Musik. Nicht superbequem zu finden, aber es ist da.

  31. Sind für solche Kopien auf Papier nicht die Abgaben auf Geräte und Kopierpapier gedacht? Warum ne Extrawurst für Notenblätter?
    Die Kindergärten sollten sich die zahlreichen rechtefreien Notenblätter aus dem Netz ziehen und fertig.

  32. @kaics: Nein. Von den Abgaben auf Kopierer u.ä. bekommen die Urheber und Verleger von Noten nichts, denn das Kopieren von Noten ist ja verboten. (Durch die Geräteabgaben sollen die Verluste der Urheber durch die erlaubten Privatkopien kompensiert werden. Es gibt aber keine solche legalen Privatkopien bei urheberrechtlich geschützten Noten.)

    @Theo:

    Aber diesen Abzockervereinen muss trotzdem mal Einhalt geboten werden. Man kann die doch nicht walten lassen, wie sie wollen?

    Gema und VG Musikedition walten nicht, wie sie wollen, sondern wie es das geltende Gesetz erlaubt. Diejenigen, die walten, wie sie wollen, sind in diesem Fall die Kindergärtnerinnen und Eltern, die Noten nicht kaufen, sondern kopieren, und auch noch glauben (und von vielen Medien im Glauben bestärkt werden), dass sie ein Recht dazu haben.

  33. @ 44 Theo: Stefan ist mir ein paar Minuten zuvor gekommen. Auch ich bin der Meinung, dass der Artikel kein „runterspielen“ ist. Die GEMA und die VG handeln im Rahmen ihrer Vollmachten. Es ist ihr Job Gebühren zu kassieren.
    Abzocke ist ein juristische Vergehen. Dies liegt hier nicht vor.
    Das Vorgehen der Organisationen ist nicht „nett“. „Nett“ ist aber kein juristischer Begriff.

    48 Jürgen:
    Jürgen hat es bereits angesprochen. Auf Twitter werde immer gern Tweets mit einem Klick retweetet ohne die Quellen anzuschauen. Ich bin teilweise bestürzt, wenn immer wieder retweets auftauchen, deren Inhalt bei manchen Themen seit Wochen wiederlegt ist. Lesen denn diese Leute nicht auch andere Quellen? Kaum jemand scheint noch die Suchfunktion zu verwenden. Bei Foren hat man solche Leute früher immer ermahnt. Das sollte man bei Twitter auch einführen.

    mfg Bätschman

  34. Es ist nun einmal so: Wenn es um niedliche Kinder
    geht, dann wird der Verstand, sofern überhaupt vorhanden, ausgeschaltet. Künstler haben Rechte, und wenn die systematisch von irgendwelchen Kinderbespaßerinnen unterwandert werden, dann wird irgendwann eben niemand mehr Lieder für Kinder komponieren.

    Der Gesellschaft bliebe dann schräges Gekrähe à la „In der Weihnachtsbäckerei“ erspart. Prinzipiell keine gänzlich reizlose Vorstellung.

  35. Gibt es noch selbstdenkende Menschen???
    In den Kitas gibt’s doch auch Akademiker die bis drei denken können?

    1) Das kopieren urheberrechtlich geschütztem Material ist lizenzbegaftet! Das ist korrekt!

    2) Das kopieren nicht lizenzbehaftetem Material ist erlaubt.

    Lösung:

    Es wird sich doch wohl ein Mensch oder vielleicht ein paar mehr (Elternteil, Lehrer, Erzieher …) finden, der/die sich mal die Mühe macht/machen und die Noten der Kinderlieder abmalt/abschreibt. Diese dann für alle zum vervielfäligen weitergibt, da nicht mehr lizenzbehaftet.(z.B. soll es da ein Internet geben…)

    Grüße
    „Frag einen Anwalt.“

  36. Hm, wenn Abmahnanwälte ähnlich unsensible Schreiben raushauen, dann ist – in meiner Wahrnehmung – die Solidarität immer auf der Seite der Abgemahnten – auch wenn diese Anwälte doch „nur“ auf ein Gesetz verweisen.

    Wird da vielleicht mit zweierlei Maß gemessen? Oder sich doppelt gefreut. Einmal dass die Gema eins auf den Deckel bekommen hat (jeder Veranstalter stöhnt über die Truppe, weil die auch für Benefizdinger Kohle will) und nun, weil man den Journalisten noch eins mitgeben kann?

    Wenn die Gema (meinetwegen im Auftrag) so unsensible Briefe verschickt, dass juristisch unbedarfte Menschen Angst bekommen, dann halte ich es schon für sinnvoll das zu berichten. Mit etwas Glück arbeitet die Gema an ihrem Kommunikationsstil und formuliert freundlicher und weniger einschüchternd.

  37. Wenn es schon so eine große Empörung darüber gibt, das Kinderliedautoren ein wenig Geld verdienen wollen, wie sieht es denn mit den Windelproduzierenden Firmen? Oder Babynahrung? Oder Spielzeug… Wenn schon umsonst für Kinder, dann alles… Da muss man konsequent sein.

  38. […] sucht, führen kann. Und sowas wollen wir für die Inhalte der Zeitungs- und Zeitungsverlage auch? (Stefan Niggemeiser) Tweet Eigentlich ist die Gesetzeslage bei Musiknoten ein gutes abschreckendes Beispiel, wohin […]

  39. @Marc (#54):

    Aha, wenn also kein Leseverständnis vorhanden ist, dann darf man also den Verfasser der Nachricht mit falschen Darstellungen an den Pranger stellen? Man darf wohl von Erwachsenen Menschen erwarten, dass Sie einen Brief richtig lesen und verstehen können. Oder kannst du mir die Stelle im GEMA-Brief zitieren, die so missverständlich ist, dass sie eine FALSCHE Berichterstattung legitimiert?

    Warum jetzt die GEMA, die hier nur einen Job macht, auch noch die Leser psychologisch betreuen und bemuttern soll erschließt sich mir jedenfalls nicht. Warum wird denn nicht der „unsensible“ Gesetzestext (auf dem die GEMA verweist) nicht angeprangert?

  40. @56: Ohne Anwalt zu sein, käme es mir auch seltsam vor, wenn die Kopierleistung davon abhinge, ob sie mit einem Gerät oder per Hand vollzogen wird.

    Wenn der Komponist lange tot ist, dann soll es ein neues Urheberrecht des Notensetzers geben, der die Noten enger oder weiter auseinander schreibt? Selten bejahen die Gerichte die Frage nach mangelnder Schöpfungshöhe – bezüglich Notenschreibens könnte ich mir das aber gut vorstellen.

  41. Man darf Noten zwar abschreiben, aber diese Abschrift dann nicht kopieren.

    von gemeinfreien Liedern schon…

    siehe nochmals http://www.kinder-wollen-singen.de/
    http://www1.cpdl.org/wiki/index.php/Main_Page
    http://cantorionnoten.de/

    kein Mensch ist gezwungen urhebrechtlich geschützte Werke zu benutzen, erst recht nicht solche deren Schöpfunghöhe darin bestand das sie Maschinell in den letzten 70 Jahren neu gesetzt wurden…

    und die neusten Charthits wurden im Kindergarten ja wohl sowieso nicht im Chor gesungen…

  42. Oh ha, wenn das korrekt ist, dass man persönlich abgeschriebene Noten ebenfalls nicht fotokopieren darf, dann hat sich ja unser Musiklehrer damals umsonst die Mühe gemacht.

  43. kommt drauf an wie alt das ursprüngliche Werk war und/oder ob er die Änderungen der neusten Auflage mitkopiert hat… (und ob das schon immer so war wie jetz entzieht sich auch meiner Kenntnis…)

    mein Kommentar 60 von 12:29 ist noch in der Moderationsschleife, sind drei links drin…

  44. @Usul: Nein, ich kenne keinen Gema-Brief, aber wenn Verwaltung meint, mit einem Gesetz kommen zu können, ist das meiner Erfahrung nach selten freudlich geschrieben. Aber geschenkt, da habe ich mich vergaloppiert.

    Primär geht es mir um meinen ersten Absatz. Ich hätte all diejenigen, die jetzt von „macht nur ihren Job“ etc. reden gerne mal gelesen, als Jens Weinreich von Pechstein- und DFB-Anwälten in den Clinch gezwungen worden war. Oder Stefan Niggemeier seine Probleme mit Call-TV-Produzenten hatte, Das war damals bestimmt alles zum Himmel schreiendes Unrecht. Wobei die Anwälte bestimmt auch auf Gesetze hingeweisen haben.

  45. @62: Welche Änderungen der neusten Auflage? Wenn Schubert ein Lied geschrieben hat, dann darf ich ja wohl nicht ein paar Noten ändern, und weiterhin „Schubert“ drüberschreiben, oder?

    Entweder es ist nach wie vor unverändert, und das, womöglich abgelaufene Urheberrecht Schuberts liegt auf den Noten, und ich habe es nur ästhetisch anders gesetzt: fettere Noten, enger oder weiter gesetzt. Erwächst mir daraus ein neues Urheberrecht an der grafischen Darstellung? Ich glaube kaum.

    Oder ich habe eine substantielle Änderung vorgenommen, die ein neues Urheberrecht begründet, dann ist es aber nicht mehr das Lied von Schubert. Bei jüngeren Komponisten wäre natürlich abzuklären, ob sie mit der Bearbeitung des Werkes einverstanden sind, und wie es vergütet wissen wollen.

    Oder sehe ich das falsch?

  46. @64 naja wenn man ein Stück in eine andere Tonart transponiert oder für andere Instrumente arangiert ist es ja trotzdem noch im „Aufführungssinne“ das gleiche, im „VG Musikedition sinne“ aber halt nicht unbedingt… ich gebe aber zu das ich da jetzt nicht die Details zu kenne, wann welches Verwertungsrecht zutrifft und wann nicht.

  47. Hi Leute,

    bei allem Streit um das Notenkopieren und das Abmalen der Noten und die Rechte und so weiter… Ich finde der wirkliche Clou des Artikels ist das schwache Recherche-Verhalten der zitierten Medien. DAS regt mich auf.

    Und das hat meines Erachtens auch was mit Wertschätzung zu tun. Es ist nun einmal ein Kreislauf. Wenn ich, der Leser, nichts bezahlen will, dann kann der Verlag auch keine Redakteure bezahlen. Dann kann auch nicht so genau nachgesehen werden und der Text wird rausgekloppt.
    Qualität kostet Geld.

    „Ich bin nicht reich genug, um mir billigen Kram zu leisten“

  48. @66

    Was hätte Recherche denn gebracht? OHNE Recherche ist das ein richtiger Reißer, mit Kindern als Opfer und Empörung allenthalben. Recherche hätte ein differenzierteres Bild ergeben, und das hätte dann wiederum niemanden interessiert.

  49. Was die VG Musikedition da macht ist vielleicht formal rechtmässig, aber moralisch falsch. Wer sich durch das Neusetzen von gemeinfreien Noten formal ein Recht daran erschleicht, darf damit nicht auch noch mit Geld der Kindergärten dafür belohnt werden.

    Es müssen keine Rahmenverträge abgeschlossen werden, sondern das Urheberrecht muss dringend geändert werden.

    Andersherum wird ein Schuh daraus: Wer gemeinfreie Noten verwendet um seine Produkte damit aufzuwerten, sollte eine Abgabe leisten müssen, die der Allgemeinheit zu Gute kommt.

  50. Noten zu kopieren ist keine Straftat.
    Es müssen noch mehr Leute einfach machen. Dann wird es auch der bösen Gema klar.
    Gema hätte sich zudem nicht für die VG einstezen müssen. Die haben doch wohl genug eigenen Sorgen.
    Schlimm, dass die GEMA hier vom Blogbetreiber noch verteidigt wird. Da kann er noch so lange drum rum reden und beschönigen…

  51. ich höre immer „Leistung“. Diese muß honoriert werden.
    Hier ging es jedoch um Weihnachtslieder welche nunmal schon ein „wenig“ älter sind.
    Laut wikipedia gibt es „Oh tannenbaum“ als Basis schon seit 1580.

    Zurück zum Thema Noten: ich kann nur jedem empfehlen das opensource Notensetzprogramm „Denemo“ zu verwenden. Damit geht man dem Notenärger bei alten Werken aus dem Weg.

    @all die sagen das Kinder keine Noten lesen können.
    Nein können sie nicht, aber sie sehen an welcher Stelle welches „Muster“ gezeigt wird wenn es gesungen wird. Das erleichtert später das eigentliche „Notenlesen“ ungemein, da der Ton „ohne“ Ohr schon bei Anblick im Kopf erzeugt wird.

  52. Der eigentliche Skandal liegt tatsächlich darin, dass Kindergärten so unterfinanziert sind, dass sie sich keine rund 60 Euro im Jahr leisten können.

  53. Nach dem Recht handeln ist eins, recht handeln ein anderes. Dazwischen liegt die Moral, heute meist nur, vergraben.
    Wie kann man beiden Seiten helfen? Und damit uns?
    So, wie es läuft, ist kein Staat zu machen und keine Vernunft zu gewinnen. Wer wirft den ersten, verwertbaren, Gedanken in die Runde? Wer schafft es, die entsprechenden Forderungen der Seiten, die Gesetzlichkeiten und die Vernunft in Einklang zu bringen.
    (Ohne Moos, nichts los. Ohne Noten, mehr Idioten.)
    „Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen.“ Aristoteles
    Im Wesen des Wesens scheint es nicht so.
    Alex Sim

  54. „Der eigentliche Skandal liegt tatsächlich darin, dass Kindergärten so unterfinanziert sind, dass sie sich keine rund 60 Euro im Jahr leisten können.“

    Woher nehmen Sie dieses Wissen?

  55. Wenn man sieht, wie und in welchem Umfang Steuergelder von Kommunen und Kirchen unsinnig verballert werden, sind 56 Euro pro Kita und Jahr als Pauschalabgabe wohl eher Abteilung Portokasse. Wozu also die ganze Aufregung?

    Eine teilweise Reform des Urheberrechts ist allerdings trotzdem notwendig.

  56. Danke für diese klare Darstellung. „Natürlich“ war ich auch empört und stelle nun wieder einmal fest, dass es einer guten Recherche und vor allem wesentlich mehr Raum und Zeit braucht eine Sache richtig darzustellen, als sie zu verzerren und Stimmung zu machen. Aber die Figur, die die Politiker dabei machen ist eigentlich das gruselige daran, diejenigen, die Gesetze machen kennen sich selbst nicht aus und blasen nur populistische Sprüche in die Welt.

    Ich wünsche Ihnen und den Lesern hier einen guten Rutsch ins neue Jahr und es gilt immer noch: Da wo man singt, da lass dich ruhig nieder ….

    guehart

  57. Man muss halt auch nicht von jedem schwachsinnigen Recht, das man hat, Gebrauch machen. Insbesondere dann nicht, wenn das impliziert, den Ast abzusägen, auf dem man sitzt.

  58. Der öffentliche Proteststurm war abzusehen und kann letztlich dahin führen, dass auf öffentlichen – und medialen – Druck hin die Schrankenregelungen des UrhG angepasst werden – zu Ungunsten der Verlage. Dann hat man das Gegenteil von dem erreicht, was man erreichen wollte. So sägt man sich eben den Ast ab, auf dem man sitzt.

    Die Frage, warum jetzt auf einmal eine jahrzehntealte Praxis angegriffen wird, ist bislang noch nicht befriedigend beantwortet worden.

    Deswegen schwachsinnig.

  59. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde hier keine „jahrzentelange Praxis“ angegriffen, sondern den Kindergärten eine günstiges Angebot gemacht, nicht diverse Ausgaben eines Notenbuches kaufen zu müssen. Das was Sie als jahrzentelange Praxis nennen, ist an sich eine Unterstellung, das Kindergärten sich seit jeher rechtswiedrig verhalten haben.

  60. Korrekt. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn jemand andere Informationen darüber hat, wie die Praxis der Kindergärten in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewesen ist.

  61. Und da wundert man sich über die bösen Medien.
    In einer aktuellen Pressemitteilung der VG Musikedition heißt es,
    „Der Tarif der VG Musikedition ermöglicht Kindergärten nicht nur eine legale musikalische Erziehung, sondern bietet auch eine signifikante Kostenersparnis: Da Noten aufgrund der Gesetzeslage eigentlich nicht kopiert werden dürfen, müssten die vorschulischen Bildungseinrichtungen ansonsten auf die Anschaffung kompletter Liederbücher ausweichen“, erläutert Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition.“

    Von der Sache her kann ich das nicht beurteilen. Aber Sätze wie „legale musikalische Erziehung“ mit einem positiven Bild in der Öffentlichkeit in Verbindung bringen zu wollen, ist grenzenlos optimistisch. Klingt wie Satire, ist aber keine.
    Schlechte Pressearbeit spricht die Medien zwar NIE frei von einer guten Recherche, aber wer solche Sätze raushaut und sich wundert, hat nur sehr wenig von Pressearbeit verstanden.

  62. Das ist doch eine völlig sinnfreie Diskussion:

    Wer im Kindergarten singt von Noten? Allenfalls die Erzieherin, sicher nicht die Kinder. Wofür sollten dann Noten vervielfältigt werden?

    Und so ist die Kritik an der Gema (VG Musikedition) völlig berechtigt. Hier wird etwas unterstellt und berechnet, was in der Praxis nicht statt findet.

    Erinnert mich an diesen Fall (sorry für die Quelle):

    http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/10/09/mechaniker-muss-rundfunkgebuehren/an-die-gez-nachzahlen-wegen-autoradios.html

    Anders sieht es in der Tat mit der öffentlichen Aufführung der Werke aus, z.B. beim Adventssingen. Aber diese wäre ja mit der genannten Abgabe nicht abgegolten.

  63. Also ich hab als Kind von Noten gelesen. Ich wusste damals zwar noch nicht, wie die einzelnen Noten heißen, aber ich wusste, dass je tiefer die Noten saßen, man auch tiefer singen musste. Auch die einzelnen Pausen und takte waren mir bewusst.
    Das Lernen von Liedern war somit viel einfacher. Ebenso auch für die anderen.
    Wahrscheinlich war das aber nicht in jedem Kindergarten so (und das ist schon 30 Jahre her).
    Das Notenlesen habe ich in der Grundschule gelernt (Notenbücher musste jeder selbst anschaffen).

    Ist es also wirklich so seltsam, wenn Kinder schon im Kindergarten Noten lesen bzw. nach Noten singen können?
    Manche können schon lesen, andere lernen im Kindergarten eine zweite Fremdsprache und recht viele können schon nach Noten singen (konnten meine Neffen übrigens auch).

  64. @Stefan & Bätschmann:

    Es geht nicht darum, was rechtlich erlaubt ist. Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist auch hinnehmbar.

    Ich muss Bätschmann in einer Hinsicht korrigieren: „Abzocke“ ist kein juristisches Vergehen. Es gibt zwar Gesetze, die sich mit bestimmten Ausprägungen der Abzocke beschäftigen (§263 StGB; §138 BGB; §123 BGB), aber letztlich ist nicht jede Form der Abzocke juristisch bedacht.

    Mir ist auch bewusst, dass die Verwertungsgesellschaften „das Recht“ dazu haben, aber: Ist es auch wirklich rechtens? Und müssen die Verwertungsgesellschaften von ihren Rechten vollumfänglich Gebrauch machen?
    Und: Ist das Gesetz überhaupt vernünftig?

    Das alles sollte auch beachtet werden. Das mit den Kopien von den Liedtexten ist ja nur ein Aspekt von mehreren. Hinzu kommt ja noch die GEMA selbst, die Kindergärten abmahnt, die zu St. Martin oder auf Weihnachtsmärkten singen oder die Straßenfeste ruinieren, wenn die Musik einspielen.

    Das Urheberrecht ist schon längst nicht mehr zeitgemäß und richtet mehr Schaden an, als es Nutzen bringt. Das einzige, was die VG Musikedition hier macht, ist, kurzfristig etwas Geld in ihre Kassen zu spülen und dabei auf jede Moral zu scheißen.

    Gelegentlich muss auch mal an das Recht der Allgemeinheit an Kunst und Kultur gedacht werden. Man kann nicht alles den Interessen bestimmter Lobbygruppen unterwerfen. Ich war kurz genötigt, diese Interessen als „ökonomisch“ zu bezeichnen, aber das sind sie nicht: Sie sind nicht ökonomisch, weil die Verwertungsgesellschaften die Preise und Konditionen diktieren können. Das hat mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun.

    Diese Gesellschaften missbrauchen ihr Recht und ihre Verantwortung und ich finde nicht, dass man es dabei belassen kann. Man muss hier auf die Vewertungsgesellschaften einwirken, dass die ihre Macht nicht weiter missbrauchen, aber hier ist auch der Gesetzgeber gefragt, der ihnen die Macht zu entziehen hat, wenn sie missbraucht wird. Das Urheberrecht muss neu geregelt werden und einen gerechten Ausgleich zwischen Rechteverwertern und Allgemeinheit schaffen. Im Moment ist das ziemlich unausgeglichen.

  65. Wenn ich es richtig verstehe, besteht das Problem nicht darin, dass das Kopieren von Noten verboten ist, sondern darin, dass es streng verboten ist. Das ist allerdings kein Problem, solange man Noten stattdessen abschreiben kann, ohne sie zu vervielfältigen.
    Zu allem Überfluss geben Politiker dann noch Kommentare zu Dingen ab, die schon längst und unwiderruflich (wenn nicht sogar streng unwiderruflich) per Gesetz geregelt sind.
    Einzig offene Fragen: Was wäre eine angemessene Vergütung für kreative Leistungen bzw. die unternehmerische Förderung kreativer Leistung? Wie kann man diese angemessen auf die Leistungsbezieher umlegen?

  66. So viel Geschrei wegen 56 Euro im Jahr?
    Da kostet die Tankfüllung der meisten Gegner hier mehr.

    Also, Ihr lauft einmal mehr die Woche zu Fuß und schön könnt Ihr dem Kindergarten Eures Vertrauens die 56 Euro spenden.Und habt noch was für die Umwelt getan.

    Und haben die Leute welche so dagegen sind schon jemals einen Musikverlag von innen gesehen?
    Dann wüssten Sie was es für Arbeit ist mit Noten und deren Schreibern und würden ruhig sein.

    Btw. bin ich dafür das alle Bürger 56 Euro zahlen im Jahr und dafür von allem Kopien gemacht werden dürften was es so gibt, das wäre doch das allerbeste.

  67. Vorher muss man fragen, ob es noch eine gesellschaftliche Notwendigkeit für Musikverlage gibt. Wenn ich nur eine weitere sterbende Branche subventionieren soll, dann unterstütze ich doch lieber jemand der freie Software zum Noten setzen herstellt.

  68. „Und vielleicht könnten es Journalisten sein, die diese Aufgabe übernehmen?“
    Journalisten so scheints, sind offenbar die letzten die die Zusammenhänge erkennen; q.e.d.

    DANKE jedenfalls von einem musikalischen Insider…
    …der seit Jahren versucht, Journalisten z.B. den Unterschied zwischen einer Plattenfirma und einem Musikverlag zu erklären; sie kapieren’s einfach nicht. Es sind eben nur Journalisten, die in der Regel von nix ’ne Ahnung haben. So jedenfalls meine 35jährige Erfahrung mit Musikjournalisten. Ganz schlimm: Rock/Blues/Jazz-Musik moderierende Mädels im Radio.
    Disclaimer: ich kenn auch zwei, drei gute, die Ahnung haben und sich Mühe geben.

  69. @ ein Mensch

    Ja logisch unterstützt du damit eine sterbende Branche die sich müht Kulturgut zu erhalten und sogar wieder neu aufzulegen das auch deine Kinder noch Musik spielen können und nicht das alte Notenheft von Opa nehmen müssen.
    Beschreibung von einem Verlag “ …Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die Edition unbekannter Vokalmusik aller Epochen in kritischen Erstausgaben sowie die Neuveröffentlichung von Werken, die nicht mehr in zeitgemäßen oder zuverlässigen Ausgaben vorliegen. “
    Und dafür darf man doch dann auch Geld nehmen oder nicht?

    Wie Jeeves schon sagte „Musikverlage“ nicht „Plattenfirmen“ :)

  70. @86 Theo: Du scheint ein falschen Bild von den Rechten der GEMA zu haben. Geschweige denn fundiertes Wissen. Zum Beispiel „diktiert“ die GEMA keineswegs „die Preise und Konditionen“ (von Musik? von CDs? von Notenheften? von Filmmusik? von Radiomusik? … oder wie oder was?).
    Am besten sei Kultur und Kunst für die Allgemeinheit umsonst, meist jedenfalls du. Dann gibt’s aber niemand, der Kunst und Kultur herstellt, vertreibt, etc. (außer Amateure mit Dingen die keiner wirklich willl).
    Vielleicht sollte man es nochmal deutlich sagen:
    Der Künstler lebt nicht von der Kunst, sondern von dem Geld, das er dafür bekommt (nämlich von denen, die diese „Kunst“ haben oder nutzen wollen).

  71. Dieser Post ist endlich mal ein sachlicher und informativer Beitrag zum Thema.

    Beleuchtenswert sind meiner Meinung nach auch noch andere Teilaspekte: Wenn ein Komponist schon lange genug tut ist, dann können Noten von seinen Werken immer noch aus verschiedensten Gründen geschützt sein. Hier hilft Noten-OCR, wie von einigen teuren Programmen angeboten, denn in vielen Fällen ist das Abschreiben – auch durch Software – legal.

    Auch einige Kinder- und Weihnachtslieder dürften schon in diesem Sinne gemeinfrei sein. Zum Beispiel das Lied „Alle Jahre wieder“, das von Silcher (†1860) vertont und dessen Text von Hey (†1854) verfasst wurde. Hier fehlt es also an einem Creative-Commons-lizensierten Notensatz. Den wird nun vielleicht nicht gerade Stefan Raab liefern, ein entsprechendes Liederbuch wäre aber doch ein wundervolles Projekt für ein Seminar an einer (Musik)hochschule, von dem alle was hätten.

  72. @Axel, #88: 56 Euro pro Kindergartenjahr, nicht pro Kind und Jahr.

    Wieviele Kinder hat denn ein Kindergarten im Schnitt? Muss man nicht wissen, wenn man die 500 Kopien nimmt, die ja damit erlaubt werden. 5 Gruppen a 10 Kinder a 10 Blatt kopierte Musik wären das. Oder 10¢ pro Blatt etwa.

    Wem das zu teuer ist, der kann ja für 50 Kinder 50 x 2 Notenhefte besorgen, weil sie die Nikolaus- und Frühlingslieder ja immer zur gleichen Zeit singen müssen, und wenn ein kleines Heft 5 €uro kostet, dann müssen die Hefte halt 10 Jahre lang weitergegeben werden.

  73. @Jeeves:
    1. Doch, die GEMA diktiert die Preise, nämlich die Preise für ihre Gebühren, die sie erhebt.
    2. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass das Kopieren von Daten zu signifikanten Umsatzeinbußen führt. Im Gegenteil: Es gibt zahlreiche Studien, die sogar belegen, dass etwa Filesharer mehr Geld für Musik ausgeben als andere.
    3. Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, ein bestimmtes Geschäftsmodell aufrecht zu erhalten. Ein Geschäftsmodell, das nicht funktioniert, hat vom Gesetzgeber nicht protektiert zu werden (es sei denn, es ist essenziell für die Gesellschaft – z.B. Nahrung, Infrastruktur, Medikamente).

    Ich finde nicht, dass es pauschal ein Recht dazu geben sollte, anderen ein Verhalten vorzuschreiben. Anders herum funktioniert das auch nicht: Ich kann niemanden zwingen, ein Lied zu schreiben, nur weil ich das gern hätte und ich kann niemanden zwingen, ein Konzert zu geben, nur weil ich es so bestimme. Wie gesagt, das Urheberrecht soll einen fairen Ausgleich ermöglichen, keine Erpresser- und Abzockerkultur.

  74. Danke für die Darstellung. Es war mir so nicht bewusst. Den üblen Geschmack habe ich dennoch nicht wegbekommen.

    Daß in Kindergärten „massenweise Kinderliederbücher kopiert“ werden, ist ebenso eine Übertreibung wie die hier kritisierten Presseartikel zu dem Thema. Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen haben meist Besseres zu tun, als sich sich stundenlang vor einen Kopierer abseits der Einrichtung aufzubauen, um Liedtexte für Eltern, die i.d.R. damit an die Einrichtungen herantreten, zu vervielfältigen.

  75. Ich bin sicher, dass es einen Kinderliederbücherschwarzkopierring gibt, der das ganze professionell durchzieht und Milliardengewinne einstreicht!! *g*

  76. Ät 96-Das habe ich auch noch nicht erlebt, dass mir tonnenweise kopiertes Material ungesetzmässig übergeben wurde. Und bisher wurden die Lieder stets in der Kita geübt-ich habe zu Hause noch nie einen Text dafür bekommen. Aber vielleicht sind mehr Kitas schlauer und gesetzeskonformer als gedacht?
    Und da sehe ich die Gefahr, dass jetzt Gebühren aus Unsicherheit bezahlt werden, nur um einem möglichen Verstoss entgegenzuwirken. LG Kaddi

  77. Schöner Beitrag, einer der wenigen, der sich mit der Materie beschäftigt, anstatt in den Kanon der Blogs und Internetmedien einzustimmen, die reflexartig in stammtischmanier auf alles draufhauen was mit Urheberrecht oder Rechteverwertung zu tun hat.

    Man sollte der GEMA glatt ein Honorar für PR-Tätigkeiten in Rechnung stellen :D

  78. Das Schöne an der Sache ist aber, dass auch der Kleinbürger mal wieder eindeutig sehen kann:
    Kapitalismus ist eben „klein-klein“! Da kann man nichts machen. Da werden die gemeinsten „Leistungen“ in Rechnung gestellt: Toilettengang & Zoobesuch genau wie Strassenbahnfahren. Warum nicht auch Notenblattkopieren?

  79. Erstmal: Sehr schön auseinandergedröselt. Respekt!

    Allerdings: Dass bei dem ganzen Gewirr von Leistungsschutzrecht, Copyright, GEMA, VG Wort, VG Bild und VG Musikedition niemand mehr durchblickt, finde ich nur zu logisch … Das entschuldigt nicht unbedingt jeden schlecht recherchierten Artikel, aber mMn selbst dümmste Kommentare von Unbeteiligten …

    Und wenn die Kapelle vor dem Martingszug sagt, dass sie die Lieder, dei sie aufführt, das vorher der GEMA melden muss, sorgt das auch nicht für mehr Klarheit. Ich nehme mal an, dass es bei einer Kapelle wirklich um GEMA geht, oder …

  80. Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, daher mag es passieren, dass ich hier etwas wiederhole, was an vorangegangener Stelle bereits erwähnt worden ist.
    Tatsächlich bin ich alles andere als ein Gegner von Verwertungsgesellschaften, ich bin selbst Mitglieder der VG Wort und der VG Bild/Kunst. Und ich freue mich jedes Jahr über deren Zahlungen. Es kommt nur drauf an, ob ich mein Recht brutal einprügel oder mit Fingerspitzengefühl vorgehe. Dazu 1.) Das Vorgehen der Gema ist eines: Dumm. Wer bislang mit der Gema nichts am Hut hatte weiß nun: Die sind böse. Das ist witzig, da sie nun einmal nur als Inkasso-Unternehmen i.A. einer anderen VG auftritt. Sie macht die Drecksarbeit, die VG Musikedition kassiert.
    2.) Stefan Niggemeier spricht eine Wahrheit an, nur leider so verquast-pseudoironisch, dass dieser so wichtige Punkt vollkommen untergeht: Warum sollen Kindergärten Noten kopieren, wenn ihre Kinder nicht einmal Buchstaben als solche erkennen können? Nehmen wir den Kindergarten, in dem meine Kinder betüddelt wwerden: Dort werden schlicht und ergreifend keine Notenblätter kopiert.
    Das heißt 3.) vieleKindergärten können die Gema-Schreiben ignorieren, weil sie schlicht keine Noten kopieren. Und damit sind wir natürlich bei einem Problem. Auf der einen Seite steht die VG, die Geld haben will und erst einmal alle Kindergärten unter Verdacht stellt – und auf der anderen Seite stehen die Kindergärten, die eh nix kopieren. Das erinnert mich an einen Freund, der wirklich keinen Fernseher besaß und irgendwann so genervt von GEZ-Besuchen war, dass er eines Tages einen Kontrolleur auf einen Kaffee einlud, ihm sogar sein Lokus zeigte und demnach erstklassig belegen konnte: Ich habe keinen fernseher. zwei Monate später bekam er Post von der GEZ, er solle bitte dran denken, alle Geräte anzumelden. Will heißen: Der Generalverdacht steht in der Luft und wer nicht zahlt – klaut.

    Hinzu kommt ein Punkt, den Stefan Niggeremeier vergessen hat zu erwähnen: 56 Euro sind ja eine Pauschale. Man könnte nun sagen, gut, das ist nicht wenig (ja, für viele Kindergärten an sozialen Brennpunkten sind 56 Euro verdammt viel Geld, das nur mal eben am Rande, aber auf ein Jahr gerechnet sind es 4,67 Euro pro Monat, das ist doch okay. Jedoch: Natürlich gibt es einen bürokratischen Pferdefuß. So sollen die Kindergärten Buch führen, damit die Gema genau prüfen kann, ob der Kindergarten nicht über den Pauschalbetrag hinaus kopiert. Was Schwachsinn ist, da die erlaubte Zahl an Kopien in der Pauschale recht hoch ausfällt und es eh niemand nachprüfen kann, da keine Kindergartenleitung Zeit und Lust hat, solche Prüfbögen wirklich auszufüllen. Hier wiehert dann tatsächlich der Bürokratenhengst des Wieherns wegen.

  81. GEMA, VG Wort, VG Bild und VG Musikedition und möglicherweise noch mehr sogenannte Rechteverwerter oder-schützer, die immer mehr die Hand aufhalten. Wollen wir mal festhalten:

    Jede Leer-CD, jeder CD-Player, jeder mp3-Player, jeder Computer, jeder Drucker und jeder Kopierer ist mit Urheberrechtsabgaben belegt. Für jede Festplatte bezahlt der Konsument Urheberrechtsabgaben. Selbst, wenn ich auf meinem Drucker nur eigene Inhalte vervielfältige. Selbst wenn der Kopierer nur im Büro steht und damit nur Geschäftliches wie die Stundenzettel für die Mitarbeiter vervielfältigt werden. Selbst, wenn ich auf eine Leer-CD nur die Sicherungskopien meiner eigenen Bilder speichere. In jedem Fall, wird der Nutzer zur Kasse gebenten, auch wenn mit den Geräten gar keine urheberrechtlich relevanten Dinge vervielfältigt oder gespeichert werden, was in der Regel der Fall ist. Überall halten die Verwerter trotzdem die Hand auf und kassieren ab.

    Aber Kopieren darf ich trotzdem nicht.

    Nicht mal irgendwelche Weihnachtslieder um sie mit kleinen Kindern zu singen.
    Und sehr wahrscheinlich stehen schon die nächsten Verwerter in den Startlöchern um Begründungen für weiteres Abkassieren zu erfinden.

    Nur damit da kein Mißverständnis aufkommt – ich bin Fotograf und weiß sehr gut, was es bedeutet, wenn sich jemand ein meinen Bildern bedient und sie nutzt und mir daraus ein wirtschaftlicher Schaden enstehen kann. Aber was die Verwerter hier in den vergangenen Jahren abziehen, das ist nicht mal mehr lächerlich. Es ist einfach nur noch dreiste Abzockerei. Und mich würde mal interessieren ob bei den tatsächlichen Rechteinhabern überhaupt etwas davon ankommt und nicht der Großteil einfach nur in den Taschen dieser Gesellschaften verschwindet.

  82. Kostenlose Lösung bei uns: Liedernoten mit de krasse Beamer an de Wand beamen und von den Kids absingen lassen. Beamer ist vom Laster gefallen – war gratis.

  83. @1ß3: „Nur damit da kein Mißverständnis aufkommt – ich bin Fotograf und weiß sehr gut, was es bedeutet, wenn sich jemand ein meinen Bildern bedient und sie nutzt und mir daraus ein wirtschaftlicher Schaden enstehen kann.“

    Ach was, das wissen Sie nicht. Es ist doch nur die reinste ‚Abzocke‘, dass ausnahmslos jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist und nicht mal eben so von der lieben Kindergärtnerin aus dem Netz kopiert, aufgeblasen und als Poster an die Wand gehängt werden darf. Oder etwa nicht? Ist das bei Fotos vielleicht plötzlich was ganz anderes?

    „Und mich würde mal interessieren ob bei den tatsächlichen Rechteinhabern überhaupt etwas davon ankommt und nicht der Großteil einfach nur in den Taschen dieser Gesellschaften verschwindet.“

    Ja, kommt es und das hätten Sie auch schon hier lesen können, wenn Sie sich das bisschen Mühe gegeben hätten. Und was in den „Taschen dieser Gesellschaften“ hängen bleibt, können Sie in Euro und Cent in den jährlichen Berichten nachlesen. Da ist nichts intransparent.

  84. @Arri: Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Bei den Kinderliedern dürfte der überwiegende Teil gemeinfrei sein, z.B. traditionelle Weihnachtslieder, deutsches Liedgut. Da nimmt sich so ein Musikverlag einfach dreist die Noten solcher Volkslieder, setzt sie neu, und verdient sich dahinfort eine goldene Nase. Die Urheber sind hunderte von Jahren tot und kriegen nichts ab. Allgemeingut zu klauen und dann gemeinnützige Einrichtungen abzocken, da fällt mir nicht mehr zu ein.

  85. Danke, @Arri, das fand ich sehr hilfreich.

    Die Rechung ist wichtig, denn sie zeigt eins: das, was als großzügiges Angebot verstanden werden möchte, ist alles andere. 56 Euro für 500 Kopien sind 11,2 Cent pro Kopie. Abgesehen davon, daß kaum eine Kita so viele Kopien im Jahr herstellen wird, wird hier gern auf das Instrument Pauschalbetrag zurückgegriffen. Die Buchführung und der damit verbundene Aufwand bleibt bei den Kindergärten.

    Aber warum kopieren die Kindergärten die Lieder, anstatt die Bücher einzukaufen? Es ist keine Gratis-Mentalität, auch keine reine Geldnot, die sie antreibt. Der wichtigere Punkt ist, daß es kein Angebot gibt, das auf die Bedürfnisse der Einrichtung eingeht. Nehmen wir z.B. ein schönes Buch, das sein Geld sicher absolut wert ist, voller alter Kinderlieder: http://tinyurl.com/32hx3qs . Als Erzieher wird man gern darin stöbern und das eine oder andere Lied darin einüben wollen, und jeder Kindergarten wird gerne die 22,95 Euro für die Anschaffung zahlen. Will man allerdings mit einer Gruppe von 20 oder 30 Kindern daraus ein Lied (oder zwei oder auch drei) vorbereiten, dann wird es kritisch: streng genommen müßte man 30 x 22,95 Euro dafür ausgeben, denn die einzelnen Lieder sind nirgendwo zu kaufen. Daher weicht man auf die Kopie aus, und ich kann mir gut vorstellen, daß dabei kein schlechtes Gewissen entsteht: man hat selbst das Buch gekauft, man zeigt es interessierten Eltern, und der eine oder andere wird über eine Anschaffung für den eigenen Gebracuh nachdenken. Daß es illegal ist, wird nicht in Abrede gestellt, und dennoch: die Forderung, dafür das gesamte Buch zu erwerben, wäre in dem Fall indiskutabel.

    Was spräche dagegen, ein echtes Angebot ins Leben zu rufen? Die Verlage könnten selbst ihre Noten online stellen, vielleicht sogar zentral und ständig aktualisiert. Interessierte Nutzer könnten sich anmelden und die gewünschte Anzahl Kopien mittels Paypal oder ähnnliche Zahlungssysteme bezahlen. Die Buchführung fiele sozusagen als Nebenprodukt ab, und niemand würde zuviel oder auch zuwenig zahlen. Und ich bin überzeugt: wenn der Preis stimmte, käme niemand auf die Idee, Kopien ohne Bezahlung herzustellen. Das sieht dann anders aus, wenn unsere Beispiel-Kita 988,50 Euro für den Auftritt auf dem Adventsfest zahlen soll.

    Mit so einer Lösung wäre jedem gedient: den Verlagen, weil sie endlich wüßten, wieviel von ihren Werken tatsächlich kopiert wird und auch diese Einnahmen erzielen könnten. Den Kitas selbstverständlich ebenfalls, und der Mehrwert, der ein solches Notenverzeichnis bringen würde, könnte hier und da sogar für eine Steigerung der Nutzung sorgen. Die Verwertungsgesellschaft müßte nicht aktiv die Forderungen eintreiben (und dabei alle Einrichtungen unter Generalverdacht stellen), sondern würde die Daten von genau den Kitas bekommen, die den Dienst in Anspruch nehmen. Und ganz nebenbei würde ihr Ansehen steigen: von einer „Abzockerbande“ zu einem Content-Anbieter, den man gerne nutzt.

    Der Aufbau der Infrastruktur würde sich relativ schnell amortisieren, und es ist nicht unvorstellbar, daß der administrative Aufwand kleiner wäre als der Bürokratismus, der derzeit im Gespräch ist.

  86. Ich weiß ja nicht, ob es schon erwähnt wurde, aber zumindest unser Kindergarten macht die Kopien für die Eltern, damit die mit den Kindern daheim singen, oder zum Beispiel beim St. Martinszug mitsingen können – sofern die Lieder nicht bekannt sind.

    Die Kinder erhalten natürlich keine Kopien. Wozu auch?

    Lösung: Elternabgabe am Anfang eines Jahres um einen Euro (oder 50 Cent, je nach Größe) erhöhen und schon hat man das Geld wieder.

  87. Hach…es tut SO gut, mal einen differenzierten und sauber recherchierten Artikel zu dem Thema zu lesen. Vielen vielen Dank. Gerne mehr aus der Themenecke, und gerne immer zwischen allen Stühlen wie hier auch. Denn das bestgehütete Geheimnis bei diesen ganzen Scharmützeln ist, dass es keine einfachen Antworten gibt. Welch eine Ironie, dass aber genau bei dem Thema 99% aller Medien so tun, als wäre das sehr wohl der Fall.

  88. Urheberrechte- gut und schön. Aber hier muss eine Gesetzesänderung her. Bildungs- und Erziehungseinrochtungen müssen von den Beschränkungen geltenden Rechts ausgenommen werden, um eine freie Bildung zu emöglichen.

  89. Danke, endlichn mal einer, der es verstanden hat. Die GEMA könnte einem sogar ein wenig leid tun. Da trifft den Überbringer der schlechten Nachricht der volle Zorn.

  90. Die Geschichte mit den Grundschulen ist nur ein kleiner Teil des Problems. Als Musiker und Instrumentallehrer weiß man, dass es keinen Straftatbestand in Deutschland gibt, der so komplett ignoriert wird wie das Kopierverbot; nahezu jeder Musikschullehrer, jede Musikschule in Deutschland kopiert täglich Noten und macht sich demzufolge auch täglich strafbar.
    Kaum ein Musiker bzw. Instrumentallehrer wird bestreiten, dass das Anfertigen von Kopien notwendig und sinnvoll ist. Zum Beispiel, ich möchte mit einem Schüler eine bestimmte Etüde aus einer umfangreichen Etüdensammlung machen, die anderen Stücke aus dieser Sammlung aber nicht; soll ich dem Schüler zumuten, das ganze Buch zu kaufen? Zum Beispiel: Ich mache mit dem Schüler ein Ensemblestück – ich kann die Originalstimmen austeilen, aber die Partitur, die zum Verständnis des Stücks wichtig ist, habe ich nur einmal; es ist daher sinnvoll, sie für alle Mitspieler zu kopieren.

    Ich wage auch zu bezweifeln, dass ein Kopierverbot dazu führt, dass mehr Noten verkauft werden; es klingt zwar etwas verstiegen, aber die Möglichkeit zur Kopie macht das Produkt attraktiv, siehe das obige Beispiel mit der Etüdensammlung.

    Die Durchsetzung des Kopierverbotes ist, solange es besteht, ob an Grundschulen, weiterführenden Schulen oder Musikschulen, völlig, das heißt zu nahezu 100 % gescheitert. Ich habe in meinem ganzen Musikerleben, das ist schon eine Weile, noch keinen einzigen Kollegen getroffen, der ohne rechtswidrige Kopien arbeitet. Durchsetzbar wäre es nur mit einem unverhältnismäßigem Aufwand an Kontrolle oder mit einer unverhältnismäßigen Strafandrohung.

    Alles in allem haben wir mit dem Kopierverbot einen Straftatbestand, der völlig an der Wirklichkeit vorbeigeht. Er ist, ob an Grundschulen, Musikschulen oder anderswo, weder interessengerecht noch auf der praktischen Ebene durchsetzbar. Und damit selbst für die Rechteinhaber, die geschützt werden sollen, nutzlos. Ein Beispiel für Gesetzgebungskunst, die den Kontakt mit der Wirklichkeit verloren hat.

    Klar würde man an Grundschulen eine pauschale Abgeltung von 56,00 Euro aufbringen können. Das Problem hat aber an Musikschulen eine völlig andere Dimension. Soviel ich weiß, gibt es zwischen der GEMA und den Musikschulen Verhandlungen über eine solche Pauschale, aber noch kein Ergebnis, da man seitens der Musikschulen die Forderungen der Rechteinhaber offenbar als unverschämt empfand. Kommt solch eine Regelung, werden es letztlich die Musikschüler und Musiklernenden zu bezahlen haben, und zwar keineswegs, wie hier ausgerechnet wurde, im Centbereich.

    Lieber Stefan Niggemeier, Sie schreiben: „Stefan Raab kann keine Noten lesen, aber die versammelten Drei- bis Sechsjährigen Elmshorns haben die Lieder bislang vom Blatt gesungen?“
    Also ich habe – es ist schon eine Weile her – Notenlesen im Kindergarten gelernt. Stefan Raab wäre (wie übrigens auch Luciano Pavarotti, also in guter Gesellschaft) als Musiker nichts ohne die Leute um ihn herum, die Noten lesen können, so wie jeder Analphabet nicht ohne fremde Hilfe auskommt. Freilich, wer keine Noten lesen kann und es auch nicht für nötig hält, dies zu erlernen, muss auch keine kopieren. Die Hindus in der Wüste geloben gerne, keine Fische zu essen (Goethe).

  91. Nicht nur Kopien von Noten sind betroffen, sondern auch die von Liedtexten. Sicherlich ist es richtig, dass das Urheberschutzgesetz das Vorgehen rechtfertigen kann. Aber: Muss denn jeder jedes Recht für sich in Anspruch nehmen? Diese Kultur hat sich leider in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland stetig weiterentwickelt – und zerstört verlässlich jeden Zusammenhalt, fördert Missgunst und bevorteilt die Eliten in unserem Land. Denn nur die haben das Geld und das Wissen, um sich Rechtsstreitigkeiten leisten zu können. Die Dimension der Machtverteilung lässt sich nicht durch die Analyse von Urheberrechten relativieren.

  92. @Schutzteufel:
    Ja, ich sage Noten zu kopieren ist keine Straftat. Welcher Mensch auch immer dieses Gesetz gemacht hat: Er lügt ! Er ist unglaubwürdig und gierig.
    Daher möchte ich, dass möglichst alle nun Noten kopieren. Ds gilt insbesondere für Volkslieder.

  93. Sicher hat der Autobesitzer „Hans Minute“ das Recht an seinem Auto. Aber muss denn jeder Autobesitzer jedes Recht für sich in Anspruch nehmen? Ich mir deshalb seine Kiste schnappen und damit mal in Urlaub fahren, er hat sicher nix dagegen. Das geht auch mit ’nem Fahrrad, ehe er mir hier kommt à la „Ätsch, ich hab gar kein Auto!“
    Oder gilt seine extreme Liberalität nur für Musik und Dinge, die ANDERE herstellen oder besitzen?

  94. @116, Schwimmer:

    An dieser Stelle besten Dank für ihre Ausführungen. Ich meine, auch das, was Sie schreiben, sollte man bedenken, bevor man vorschnell urteilt. Stefan Niggemeier liegt mit seiner Medienkritik sicherlich richtig – aber mir erschien sein Kommentar von Anfang an nicht ausreichend für eine Beurteilung des Vorgehens der Verwertungsgesellschaften. Es war eine beeindruckende Aufzählung, aber mir fehlte doch etwas Tiefe.

  95. @Theo

    Und weil Menschen, die Filesharing betreiben, trotzdem mehr als der Durchschnitt für Musik ausgeben, schade Filesharing der Branche nicht? Denken Sie über diese Schlussfolgerung doch besser noch mal nach – oder überhaupt mal.

    Eine Liste der für „die Gesellschaft“ essenziellen Geschäftsfelder können Sie dann gleich mitliefern.

    Selten so wie Unfug in einem Beitrag gelesen.

  96. @Schwimmer (116):

    > Ein Beispiel für Gesetzgebungskunst, die den Kontakt mit der
    > Wirklichkeit verloren hat.

    Nein, da dieses Gesetz sehr alt ist. Es wäre nur dann ein Beispiel, wenn es heutzutage erlassen worden wäre.

    > Klar würde man an Grundschulen eine pauschale Abgeltung von
    > 56,00 Euro aufbringen können. Das Problem hat aber an
    > Musikschulen eine völlig andere Dimension. Soviel ich weiß, gibt
    > es zwischen der GEMA und den Musikschulen Verhandlungen
    > über eine solche Pauschale, aber noch kein Ergebnis, da man
    > seitens der Musikschulen die Forderungen der Rechteinhaber
    > offenbar als unverschämt empfand. Kommt solch eine Regelung,
    > werden es letztlich die Musikschüler und Musiklernenden zu
    > bezahlen haben, und zwar keineswegs, wie hier ausgerechnet
    > wurde, im Centbereich.

    Wieviel wäre es denn dann genau? So schwammige Aussagen helfen nicht weiter, wenn Sie nicht konkrete Zahlen nennen.

    Sollten Lehrbücher eigentlich auch für Schulen kostenlos sein, oder nur Noten? Und wer bezahlt das alles?

  97. @ Jens Berger
    „… In den Kitas gibt’s doch auch Akademiker die bis drei denken können?…“

    Nein, in deutschen Kindergärten gibt es keine Akademiker, da Erzieher ein Ausbildungsberuf ist. Anders als in Grundschulen oder Musikschulen gibt es keine ausgebildeten Musiklehrer, die im Verlauf ihres Studiums sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Und es gibt keine ‚“studierten“ Vorschullehrer mit Staatsexamen. Es gibt eine vierjährige Ausbildung, nach der Erzieherinnen und Erzieher die Berechtigung erhalten an deutschen Fachhochschulen zu studieren. Soweit zum Bildungsstandard in deutschen Kindergärten. Genau deswegen habe ich ein sehr schlechtes Gefühl: Man hat das „Zielpublikum“ des Problems vergessen – oder vielleicht doch nicht?

    Tatsache ist, dass das Kopieren von Noten als „Straftat“ unter vielen Erziehern nicht bekannt ist und dementsprechend ignoriert wird. Wie wurde sich nun diesem Problem genähert? Es wurde eine Pauschale beschlossen, ohne vorher Kontakt, Informations- oder Abstimmungsgespräche mit den Trägern zu suchen. Warum ist das so? Weil Kindergärten anders als (Hoch)schulen nicht zur KMK gehören und keine politische „Lobby“ haben.

    Daher danke ich an dieser Stelle einmal für die Überschrift, befürchte jedoch, dass das zentrale Problem, was dahinter steckt, elegant unter den Teppich gekehrt wird (wie auch bei jeder PISA-Studie): Es gibt eine riesige, strukturelle Lücke im deutschen Bildungssystem. Denn, nein, es gibt keine Akademiker in deutschen Kindergärten.

  98. @122, usul:

    > Ein Beispiel für Gesetzgebungskunst, die den Kontakt mit der
    > Wirklichkeit verloren hat.

    „Nein, da dieses Gesetz sehr alt ist. Es wäre nur dann ein Beispiel, wenn es heutzutage erlassen worden wäre.“

    Das Problem ist auch schon sehr alt! Es wirkt in der digitalen Zeit geradezu verstaubt. Wie lange gibt es Kopierer? Wie lange gibt es Kopierer an Grundschulen und Musikschulen? Hat sich die GEMA gesagt „ach da gibt es ja ein Gesetz, wir haben nur leider 30 Jahre lang vergessen, über dessen Einhaltung zu wachen, das holen wir jetzt aber gründlich nach“?
    Mit „Gesetzeskunst“ meine ich ja nicht den Gesetzgeber von 1905 (?). Das Gesetz ist ja immer wieder an die veränderten gesellschaftlichen und technischen Möglichkeiten angepasst worden. In bezug auf Noten hat man sich vermutlich so um 1985 folgendes gesagt: „o.k., es gibt nun also Apparate, auf denen kann man Noten unbegrenzt vervielfältigen. Also verbieten wir jetzt alles, wir machen grundsätzlich alles von der Zustimmung des Urhebers abhängig“ – das ganze strafbewehrt, jede einzelne Seite eine Straftat, keine Ausnahme, Kopieren grundsätzlich verboten. Das ist nicht besonders intelligent. Die Regelung hat sich denn auch noch weitaus schlechter bewährt als die Prohibition von Alkohol.
    Im Grunde genommen sollte das Ganze kein strafrechtliches Problem sein, sondern die Frage eines sinnvollen Ausgleichs. Wenn man faktisch wenig Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Position hat, ist es nicht klug, auf etwas zu setzen, was die andere Seite tun MUSS.

    „Wieviel wäre es denn dann genau? So schwammige Aussagen helfen nicht weiter, wenn Sie nicht konkrete Zahlen nennen.“

    Einverstanden. Da es mich selbst interessiert, werde ich nach den Ferien, wenn ich wieder Kontakt zu den „Chefs“ habe, fragen und auch Zahlen nennen – wenn ich darf und ich den Eindruck habe, dass es hier noch jemanden interessiert.

  99. @124: „Wie lange gibt es Kopierer an Grundschulen und Musikschulen? Hat sich die GEMA gesagt „ach da gibt es ja ein Gesetz, wir haben nur leider 30 Jahre lang vergessen, über dessen Einhaltung zu wachen, das holen wir jetzt aber gründlich nach”?“

    Würde es Ihnen etwas ausmachen, sich zu informieren, worum es überhaupt geht? Es geht weder um Schulen noch um die GEMA. Machen Sie das immer so, dass Sie irgendeinen Quatsch unter Artikel schmieren, die Sie nicht gelesen haben?

    Und zu Ihrem Unfug aus 116: „Als Musiker und Instrumentallehrer weiß man, dass es keinen Straftatbestand in Deutschland gibt, der so komplett ignoriert wird wie das Kopierverbot;“

    Erweitern wir doch Ihre Liste ein wenig: Knapp eine halbe Million angezeigte Ladediebstähle und eine Dunkelziffer von ca. 30 Millionen – das müsste doch Grund genug sein, Ladendiebstähle zu legalisieren, oder? Und bei der Gelegenheit machen wir dann auch das Beklauen von Instrumentallehrern legal. Damit Sie selbst von Ihren tollen Ideen auch ein bisschen was haben. Frohes Neues!

  100. Hier in Köln lichtet sich der Nebel (man weiß nicht: echter Nebel oder Böller-Rauch?), und ich wünsche allen Lesern und Schreibern ein schönes 2011.
    Wobei ich es auch amüsant finde, dass hier derzeit eine Law-and-order-Mentalität gepriesen wird. In diesem Kontext eine Art Tonwertkorrektur.

  101. @79: „Warum ist es schwachsinnig, wenn eine Organisation z.B. im Auftrag von Kinderliederbuchverlagen dagegen vorgeht, dass Kinderliederbücher massenhaft kopiert werden?“

    Weil es massenhaftes Kopieren von Kinderliederbücher nicht gibt. Kinder in Kitas können in der Regel weder Noten noch Liedtexte lesen und lernen daher durch vorsingen. Kinderliederbücher kosten meist unter 20 €, oft sogar weniger als 10€. Mehr als zwei oder drei Liederbücher braucht nicht einmal die sangesfreudigste Kindergärtnerin um eine ausreichende Zahl Lieder passend zu jeder Jahreszeit vorsingen und mit den Kindern üben zu können.

  102. @126, texter:

    Könnte es sein, dass Sie hier den Boten der schlechten Nachricht schlagen? Ich finde, dass ich in erster Linie einen Zustand beschrieben habe, wie er sich aus meiner Erfahrung heraus darstellt. Welche Schlussfolgerungen man daraus zieht, ist eine andere Frage, über die man sich streiten kann. – Der Unterschied zum Diebstahl ist: Die Strafbarkeit, oder sagen wir allgemeiner, die gesellschaftliche Missbilligung der Handlungen, die das StGB mit „Diebstahl“ beschreibt, ist völlig unstreitig. Das ist aber bei den Problemen, die wir hier diskutieren, ganz anders! Die Medien haben sich ja, wie von Stefan Niggemeier beschrieben, ohne über die Rechtslage nachzudenken, auf die Seite der kopierenden Kindergärtnerinnen geschlagen. Das bedeutet doch: Es gibt zwar eine Rechtslage, aber die Fragen sind in der gesellschaftlichen Diskussion weitgehend offen, und das Rechtsgefühl großer Teile der Bevölkerung ist konträr zur geltenden Rechtslage.
    Machen Sie das immer so, dass Sie irgendeinen Quatsch unter Artikel schmieren, die Sie nicht gelesen haben?

    „Machen Sie das immer so, dass Sie irgendeinen Quatsch unter Artikel schmieren, die Sie nicht gelesen haben?“

    Bei solchen Sätzen bin ich etwas ratlos – was ist der Grund für solche Ausfälle? Sylvester, 22.06 Uhr – ich hoffe, es war wenigstens eine gute Flasche…..

    Damit sollte es zu diesem Thema auch gewesen sein. Schlammschlachten von Kommentatoren untereinander weiche ich aus.

  103. „Bei solchen Sätzen bin ich etwas ratlos – was ist der Grund für solche Ausfälle?“

    Der Grund für meine deutlichen Worte ist, dass Sie überhaupt nicht darüber informiert sind, worum es geht. Lesen Sie den Artikel des Hausherrn. Auf Sie trifft exakt das selbe zu, wie auf die ‚Qualitätsmedien‘. Auf Ihre seltsamen Ausführungen zum „Rechtsgefühl großer Teile der Bevölkerung“ das „konträr zur geltenden Rechtslage“ will ich gar nicht eingehen. Sie wollen doch hoffentlich nicht wirklich künftig ein ‚gesundes Volksempfinden‘ zum Maßstab erheben?

  104. @texter

    Wie wärs statt mit „gesundem Volksempfinden“ mit gesundem Menschenverstand? Wieso wird z.B. das Kopieren eines Musikstückes oder einer Bilddatei härter bestraft als eine Körperverletzung? Oder wieso ist es möglich jemanden aufgrund einer Meinungsäußerung in den finanziellen Ruin zu treiben?

    Dass Gesetze angepasst werden können ist zum Glück möglich. Aber wenn es nach Ihnen ginge, dann hätten wir heute vermutlich noch immer kein Frauenwahlrecht.

  105. Ein Elektrotechniker würde dieser Auseinandersetzung viel „Blindleistung“ attestieren. Eine Folge davon, dass die VG Musikedition bzw. deren Auftraggeber hier eindeutig an der falschen Front kämpfen.

  106. @ JENS (#118): Ob bzw. unter welchen Umständen das Kopieren von Noten eine Straftat ist oder nicht, dürfte aus dem einschlägigen Gesetzestext eindeutig hervorgehen. Ob das betreffende Gesetz sinnvoll, ethisch-moralisch einwandfrei, beliebt usw. ist, steht auf einem anderen Blatt, tut aber nichts zur Sache. Die Gültigkeit des Gesetzes wird dadurch wohl nicht berührt.

    Ansonsten: Inwiefern lügt der Gesetzgeber? Und was die Unglaubwürdigkeit angeht: Ich weiß ja nicht. Vielleicht ist, wie Stefan Niggemeier schreibt, das Urheberrecht einseitig. Vielleicht ist es inkonsistent, überarbeitungsbedürftig und insofern stellenweise unglaubwürdig. Aber bestimmt nicht deshalb, weil es das beliebige Kopieren von Noten verbietet. Und das Verbot wird sicherlich nicht davon weggehen, dass man es ignoriert.

    Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man andere zu illegalen Handlungen aufruft?

  107. Ich versteh das irgendwie nicht.. als St. Martin war, habe ich auch mehrere Berichte darüber gesehen, aber da ging es nicht um Notenblätter sondern um Liedtexte, die kopiert werden sollten. (damals speziell Rolf Zuckowski Lieder) Und es waren auch nicht einmalig 56 Euro / Jahr sondern 56 Euro für jedes Lied, das man singen und dessen Texte man verteilen wollte. Was stimmt denn nun?

    Achja.. die Texte sollten seinerzeit unter anderem eher an die Eltern verteilt werden und nicht an die Kinder..

  108. @karsten

    Es stimmen definitiv die 56.- bzw. 44.80.- im Jahr! Alle anderen Behauptungen waren schlicht falsch. Ob nun bewusst oder weil die zuständigen Autoren zu blöd waren, das zu recherchieren, lasse ich hier mal offen.

    LG

  109. @ 136 / gnaddrig:

    Zitat: >>Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man andere zu illegalen Handlungen aufruft?

    Ja. Das nennt man „Anstiftung zu einer Straftat“.

  110. @139: Bin zwar kein Jurist, aber die Äusserung aus 118 ist wohl eher keine Anstiftung (§26). Eine öffentliche Aufforderung (§111) kann zwar wie eine Anstiftung gewertet werden, aber eine befürwortende Erklärung allein reicht nach der h.M. wohl nicht aus. Erforderlich ist die gezielte Einflussnahme auf die Willensentscheidung Dritter.

  111. @ Thorsten (#139): Darauf wollte ich raus.

    @ Ein Mensch (#141): Kann sein. Bin auch kein Jurist, aber ich mutmaße mal, dass JENS sich mit seiner Haltung nicht auf dem dickstdenkbaren Eis bewegt.

  112. Lieber Stefan Niggemeier,

    nur eine Frage: warum fällt der GEMA nach 25 Jahren auf, dass in Kitas geschütztes Liedgut verwendet werden könnte? Haben die das vorher nicht gewusst? Oder handelte es sich bisher um peanuts, die niemanden interessierten? Aber wenn ich jetzt bei 50.000 Kitas eine Pauschalregelung in Höhe von meinetwegen 10 € pro Einrichtung durchsetzen kann, wird eine nette Summe herausspringen. Es ist nur die Frage wer für diese Pauschale aufkommen wird. Die Träger? Der Staat? Es ist aber natürlich etwas aufwendiger für die GEMA zu recherchieren, ob sich eine Einrichtung tatsächlich rechtswidrig verhält. Also welches Liedgut etwa bei einem Sankt Martinsumzug verwendet wird. Die Kritik der Presse an diesem Rundschreiben war mehr als berechtigt. Sie stellt nämlich die Frage, warum jetzt plötzlich die Durchsetzung einer Rechtsposition versucht wird, obwohl man das bis dahin nicht für erforderlich gehalten hat. Als Sprecher eines Laienmusikverbandes kann ich übrigens mitteilen: wir haben uns schon immer an den rechtlichen Grundsätzen des Urheberrechts gehalten – und unsere Vereine haben die entsprechenden Abgaben bezahlt. Wir waren aber auch über diese Praxis erstaunt, jetzt selbst Kitas mit den Methoden von Abmahnanwälten unter Druck zu setzen. Darüber sollte man einmal nachdenken.

  113. @f.luebberding: Ich weiß nicht, warum es der Gema jetzt aufgefallen ist; wenn ich es richtig sehe, ist es nicht der Gema, sondern der VG Musikedition aufgefallen. Ich nehme an, der Grund liegt auf der Hand: Sie sehen eine Möglichkeit, die Einnahmen der Verlage, die sie vertreten, zu erhöhen: entweder durch mehr Lizenzzahlungen oder mehr Notenverkäufe.

    Natürlich darf man dieses Vorgehen kritisieren. Man kann nur nicht so tun, als wäre das Vorgehen in irgendeiner Weise illegal oder eine Anmaßung.

    Haben Sie eigentlich mal eines dieser Rundschreiben der Gema? Dass man sich mal ein eigenes Bild über den Tonfall („mit den Methoden von Abmahnanwälten unter Druck setzen“) kann?

  114. @Stefan Niggemeier

    Ich vermute mal, dass es deshalb lange ignoriert wurde, weil früher in vorschulischen Einrichtungen mehrheitlich gemeinfreies Liedgut verwendet wurde und sich das eben in den letzten Jahren stark verändert hat.

  115. @145 Eher andersrum: Leute wie Milski, Peter Wackel und andere Flach…ähm Ballermänner sorgen dafür, dass Vorschullieder GEMA-pflichtig werden, indem sie sie auf CD pressen.
    Hach, noch so früh im Jahr, und ich reg mich schon wieder unglaublich auf!

  116. @Twipsy: Das stimmt so – so sehr mir Gestalten wie Milski zuwider sind – nicht. Selbst wenn die ein gemeinfreies Kinderlied hernehmen, um es zu verwursten, so können sie sich doch nur eben diese Bearbeitung schützen lassen und nicht das Original.

  117. Dann drücke ich mich anders aus: Milksi und Co. senken das Musikniveau dermaßen, dass selbst Vorschulkinder davon eigentlich unterfordert sind. Wenn der GEMA-Mann dann „10 nackte Friseusen“ auf dem Schulhof hört, wird er wuschig.
    Wieso tauchen die eigentlich nicht mal in Fußballstadien auf und verteilen Mahnschreiben an z.B. FC Union-Fans?

  118. @Twipsy:
    Weil Fangesänge in der Veranstalterpauschale enthalten sind. ;)

    Und was die Kinder auf dem Schulhof singen, interessiert die GEMA auch nicht, auch wenn die tendenziöse Berichterstattung das teilweise (bewusst falsch?) so formuliert hat.

    Zudem gibt es mit Schulen ohnehin seit 20 Jahren Rahmenverträge mit der GEMA, worin Notenkopien und schulische Musikaufführungen enthalten sind.

  119. Mir gefällt an der ganzen Sache auch die Personalie nicht, wie schon unter 8. und im Quer-Beitrag angemerkt. Das riecht nach Geschäftemacherei. An berechtigten Forderungen ist nichts auszusetzen.

    GEMA- und GEZ-Gebühr, diese Begriffe werden doch dauernd falsch verwendet. Und meist kann man sich sicher sein, dass jemand, der etwas von GEZ-Gebühren schreibt, etwas gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wahrscheinlich Schutz am geistigen Eigentum im allgemeinen hat. Wie Horst z. B. Das Verschlüsseln des öR ist nicht möglich, weil er — zurecht — einen Auftrag hat, also muss ihn jeder empfangen können.
    Und dass Rechteinhaber erst an ihr Geld kommen, nachdem sie geklagt haben, ist auch völlig fern der Realität. Denn für das Urheberrecht übernimmt keine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ein Fotograf, er wegen eines unberechtigt verwendeten Bildes die Gebühren einklagen möchte — weil Horst freiwillig nie bezahlen würde — muss erstmal mit ein paar Tausend Euro für Anwalt und Gericht in Vorleistung gehen. Und hoffen, dass er einen fähigen Anwalt und ein nicht zu überlastetes Gericht bekommt. Dann kann er damit rechnen, nach zwei Jahren die 100 Euro für das Bild und — wenn der Unterlegene nicht inzwischen Pleite oder verschwunden ist — seine Auslagen in vielfacher Höhe zurückzubekommen.
    Das kann sich keiner leisten. Kein Musiker, kein Schreiber, kein Fotograf oder Maler.

    Ein bisschen mehr Verständnis für Kreative wäre dringend erforderlich. Dass der Ingenieur Geld für ein Patent bekommt, das in den nächsten Sportwagen einfließt, stellt auch niemand infrage. Aber Bilder und Songs dürfen geklaut werden, weil sie „ja ohnehin bei Google auftauchen“.

    Asoziales Pack.

    Dennoch bleibt die Frage in dieser Sache: Warum erst jetzt? Nach dem Personalwechsel?

  120. Konsequenterweise müsste doch dann eigentlich JEDER der im Kindergarten war nachzahlen.

    Formaljuristisch ist der Standpunkt der GEMA zwar korrekt, aber dieses Thema tatsächlich auch aufzugreifen zeugt von wenig Fingerspitzengefühl.
    Tatsächlich dürften dem Imageschaden nur wenig tatsächliche Einnahmen entgegenstehen, da man das strittige Kopieren von Noten in einem Kindergarten sehr leicht vermeiden kann.

    Einrichtungen die die 56 Euro zahlen sind daher m.E. schlecht beraten.

    Es sollte Lebensbereiche geben, in denen man seinen juristischen Eifer etwas bremsen sollte, weil sie ohnehin finanziell schlecht ausgestattet sind und eine wichtige gesellschaftliche Rolle spielen.
    Kindergärten gehören meiner Meinung dazu.

    Mal so am Rande:
    So ein Kindergartenplatz kann für die Eltern schon mal locker mehrere 100 Euro im Monat kosten. Wenn ein Studienplatz soviel kosten würde, würde an den Unis wahrscheinlich monatelang gestreikt.

  121. @123 JO

    Dummes Zeug! Freilich gibt es in Kindergärten und Kitas Akademiker. Zunächst einmal wissen Sie nicht, was jemand VOR so einer Ausbildung gemacht hat. Und dann kann man Erziehungswissenschaften inzwischen längst studieren. Kleines Beispiel gefällig? Bitte sehr: http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/bachelorstudiengaenge/ba-erziehung-und-bildung-im-kindesalter/

    Ach ja, diese Akademiker verdienen leider in Deutschland auch nicht viel mehr als nach einer Ausbildung. Zumindest, wenn sie nach dem Studium tatsächlich im Kindergarten oder einer Kita arbeiten und nicht etwa in Beratungszentren oder ähnlichem. So ist das hier mit den sozialen Berufen in Deutschland.

    Mehrausgaben für Liedtexte/ -noten sind für Kitas daher nicht unerheblich.

  122. @Stefan Niggemeier/134: Dass Sie Beiträge, in denen es um Grundschulen und die Gema geht, im Zusammenhang – oder besser Nichtzusammenhang – mit Ihrem Beitrag für interessant und konstruktiv halten, verstehe ich nun wiederum nicht.

  123. @Gunnar/133: „Wie wärs statt mit „gesundem Volksempfinden” mit gesundem Menschenverstand? Wieso wird z.B. das Kopieren eines Musikstückes oder einer Bilddatei härter bestraft als eine Körperverletzung?“

    Wie kommen Sie darauf, dass dem so sei? Haben Sie da mal einen Beleg oder plappern Sie nur den üblichen BILD-Blödsinn nach?

    „Oder wieso ist es möglich jemanden aufgrund einer Meinungsäußerung in den finanziellen Ruin zu treiben?“

    Ich sehe zwar den Zusammenhang nicht, aber das ist nur möglich, wenn die ‚Meinungsäusserungen‘ Straftaten darstellen. Zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.

    „Dass Gesetze angepasst werden können ist zum Glück möglich. Aber wenn es nach Ihnen ginge, dann hätten wir heute vermutlich noch immer kein Frauenwahlrecht.“

    Wenn es nach mir ginge, würden Sie solche dummen Unterstellungen einfach unterlassen und es mit Argumenten versuchen. Oder den Mund halten. Aber nach mir geht’s nicht.

  124. Und zu dem Thema selber. Ich kann verstehen was die Gema und die VG Musikedition hier machen, aber ich frage mich halt warum es sie die letzten Jahre anscheinend nicht interessiert hat.

  125. Manchmal fragt man sich bei manchen Kommentatoren schon, ob man lachen oder weinen soll. Jedes zweite Kommentar klingt entweder nach „es machen doch alles seit Jahren so also ist es ok“ oder „die böse GEMA will Geld und darum ist Widerstand Pflicht“ oder „das Gesetz ist alt oder blöd, darum ist brechen ok“. Auch wenn die GEMA etwas „undiplomatisch“ vorgegangen ist, bleibt kurz und knapp zu sagen, dass es sich hierbei um ein gültiges Gesetz handelt, welches egal wie „blöd“ es ist, erst mal eingehalten werden muss. Natürlich gibt es Alternativen wie das Piraten-Gesangsbuch. Diese Alternativen betreffen aber in keinster Weise die Rechtslage. Wer Material verwenden will, muss dafür bezahlen oder es nicht verwenden. Sicherlich kann und sollte man per Lobbyarbeit und Protest diese Gesetzt den aktuellen Bedingungen anpassen. Bis dies aber geschieht, ist das alte Gesetz gültig. Egal ob es uns gefällt oder nicht. Und wer sich nicht an das Gesetz hält wird sanktioniert. Da hilft kein Gerade von „Abzocke“, „Unrecht“, „Schweinerei“ und „arme Kinder“. Gesetz ist erst mal Gesetz. Aus und fertig. Es ist auch egal, ob Kopieren dann doch wieder Geld in Kassen bringt oder ob angezweifelt wird, ob das Geld auch wirklich bei den Musikern ankommt.
    Diese Aussage mag einigen Lesern hier sicherlich nicht gefallen, aber so ist meiner Meinung nach die Faktenlage. Alles andere kann dann über die regulären demokratischen Gesetzgebungsprozesses geändert werden. Aber bis dahin, muss sich jeder, „auch arme Kinder“, an das Gesetz halten. Es tut mir Leid, wenn das jetzt kalt und hart klingt.

    mfg Bätschman

  126. Bätschman:

    Sie bestätigen das, was vor Ihnen schon einige andere geschrieben haben (die Entgegnung – dass nicht alles, was legal ist, auch legitim sein muss – ist sinngemäß auch einige Male gepostet worden). Insofern hege ich die Hoffnung, dass man – auch aus Ihrer Sicht – noch wird darüber reden dürfen.

    Es gibt unterschiedliche Protestformen, wenn einem etwas nicht passt. Ziviler Ungehorsam kann z.B. durchaus einen Gesetzesverstoß darstellen, ebenso Boykott-Aufrufe. Ob und wie solche Dinge dann juristisch geahndet werden, ist – gottseidank – individuell zu bewerten.

    Man kann auch darüber lachen oder weinen. So ist das eben in einer gelebten Demokratie.

  127. @ Stefan Niggemeier
    Nachdem die WAZ dieses Thema, warum auch immer (Karnevalslieder?), wieder aufkocht, bin ich hier auf diese Seite gestoßen worden. Beim ersten Lesen habe ich Ihren Artikel als eine Werbeaktion für die GEMA empfunden – nicht umsonst verweist auch Bettina Müller, die Pressesprecherin der GEMA auf Ihren Artikel:

    http://www.derwesten.de/staedte/unna/GEMA-kassiert-im-Kindergarten-id4189334.html

    Jetzt, nachdem ich Ihren Artikel das dritte Mal durchgelesen habe, sehe ich das nicht mehr so. Wenn ich das recht verstanden habe, gehen Sie gehen mehr auf den Umgang der Presse mit der Information selbst, deren Recherche und deren Nutzung zur Meinungsbildung oder besser zur Meinungsmache ein. Dabei müssen zwangsläufig einige Aspekte verloren gehen, die mir wichtig sind und die in den Kommentaren zwar immer kontrovers, aber vom jeweiligen Verfasser fast immer einseitig vorgebracht wurden. Obwohl ich nicht glaube, dass ich da besser bin als anderen vor mir, will ich den Versuch aber doch einmal wagen.

    Eine KOMPOSITION ist eine geistige Schöpfung, für die der Autor auch angemessen zu entlohnen ist. Zur Erlangung der Erträge aus dieser Komposition muss sich der Künstler entweder selber kümmern oder die GEMA damit beauftragen. Für bekannte Künstler ist das kein Problem, da dafür die Plattenfirmen schon sorgen. Unbekannte Künstler haben es da viel schwerer und deshalb ist die Vertretung dieser Künstler durch eine Organisation wie die GEMA auch eminent wichtig.
    Wenn die GEMA sich dies zur Aufgabe machen würde, wäre ja alles in Ordnung. Leider arbeitet die GEMA, seit der Einführung von GEMA PRO, den unbekannten Künstlern entgegen, statt sie zu unterstützen. Mittlerweile gibt es eine Petition von 106757 Künstlern, die den Bundestag auffordern, die Vereinbarkeit der GEMA mit dem Grundgesetzt zu prüfen.
    Allein die Aufteilung zwischen den erbrachten Erträgen und den ausgeschütteten Tantiemen sprechen Bände:
    Mitglieder mit Stimmrecht ohne Stimmrecht
    Anzahl 5 % 95 %
    Erträge 66 % 34 %
    Ausschüttung 99 % 1 %

    Eine UMKOMPOSITION ist ebenfalls eine geistige Schöpfung, über deren Wertschöpfung sich von Fall zu Fall (leider nicht) streiten lässt. „St. Martin, Motherfucker, Motherfucker“ gilt wahrscheinlich bereits als schützenswert!!!
    Die Änderung von traditionellen Werken allein zur Erzeugung eines neuen, schützungswerten Werkes, halte ich für eine gewisse Form von Betrug – zumindest dann, wenn der veränderte oder hinzugefügte Teil nicht sofort erkennbar ist. Wenn hier Eltern nun ein Traditional selbst transponieren und kopieren, in Unkenntnis, dass da ein besonders Schlauer aber weitgehend uninspirierter „Musiker“, durch Veränderung von einigen wenigen Takten Volksgutes zu Geld kommen will, sollten die für dessen „geistige Leistung“ auch nichts bezahlen müssen.

    Eine TRANSKRIPTION ist keine geistige Schöpfung, wohl aber eine ebenfalls angemessen zu vergütende Dienstleistung, irgendwie müssen die im Kopf entstandenen Noten ja auch zu Papier kommen. Sprich: Für Ungeübte ist das Schreiben von Noten ganz schön aufwendig.
    Dass das Kopieren von Noten verboten ist, versteht sich also von selbst. Lediglich von den selbst gekauften Noten darf man, für den eigenen Bedarf, bis zu sieben Kopien anfertigen. Ich selbst kaufe mir gerne Noten, die ich dann kopiere und so zusammen schneide, dass ich zwischen den ganzen Codi und Da Capi beim privaten Spiel mit dem ganzen Zeugs überhaupt klar komme. (Bin Dilettant – ist also auch dann noch schwer genug.)

    Kindergärten müssen also auch Kopiergebühren zahlen. Aber haben die Eltern diese Gebühr nicht bereits schon lange entrichtet? Drucker dienen zum Ausdrucken von Schriftstücken. (Zwar könnte man einen Drucker so ansteuern, dass er beim Drucken ein Lied spielt, mir ist ein solcher Fall aber bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Das könnte man vielleicht mal mit einen alten Nadeldrucker versuchen, mir scheint aber dafür der Aufwand zu groß und der Musikgenuss zu gering – und schließlich gibt es auch noch Lautsprecher, die diesen Zweck weitaus besser erfüllen.)
    Wenn jetzt ein Drucker keine Musik abspielt und das Ausdrucken kopierter Noten verboten ist, warum muss der Hersteller eines Druckers dann 50 Euro GEMA-Gebühren zahlen, die letztlich auf alle Verbraucher umgelegt wird? Hier werden die durch Verbrechen (dem Kopieren von Noten) entstandenen Verluste auf alle ehrlichen Käufer von Druckern – nicht von Noten!!! – umgelegt. Bei dieser Argumentation bin ich wirklich gespannt, wie lange es noch dauert, bis die Banken auf Karnevalsmasken eine Überfallgebühr erheben. Na ja, Rauchen für die Renten- und Tanken für die Krankenkassen gibt es ja auch.

    Und auch hier vermischen sich wieder die Begriffe: Sind die 50 Euro jetzt eine GEMA Gebühr (für die Musik) oder eine VG Musikedition sGebühr (für die Noten)? Muss man sich daher darüber aufregen, dass GEMA und VG Musikedition munter durcheinander gewürfelt werden?

    Ihr vorletzter Satz. „Eigentlich ist die Gesetzeslage bei Musiknoten ein gutes abschreckendes Beispiel, wohin ein Recht, das sich radikal einseitig nur an den Interessen der Urheber orientiert und keinen Ausgleich mit denen der Allgemeinheit sucht, führen kann.“ trifft genau den wunden Punkt. Wir brauchen ein neues, gerechtes, ausgeglichenes und damit von allen anerkanntes Urheberrecht. Schon Hammurabi wusste, dass Gesetze so gestaltet sein müssen, dass sie von jedem verstanden und anerkannt werden können – wäre schön, wenn unsere Exekutive dies auch mal bedenken würden. Vor etwa ein, zwei Jahren gab es eine Diskussion über die GEMA im Deutschen Bundestag. Neben dem Redner habe ich in den Reihen etwa 20 Abgeordnete gezählt. Zur Erinnerung, im Deutschen Bundestag sollten eigentlich 622 Abgeordnete sitzen – soviel zur Relevanz des Urheberschutzes.

    @ 150 Jay, ich benutze einen Teil Ihres Beitrag jetzt einfach mal um etwas klarzustellen ;-)
    Ein PATENT ist genauso eine geistige Schöpfung wie eine Komposition, ein Bild oder ein Photo, für die der Erfinder auch angemessen zu entlohnen wäre. Bei 90 % aller Patente ist der Patentinhaber aber der Arbeitgeber, der dem Erfinder eine (mehr oder weniger) angemessene Vergütung auszahlt. Privatpersonen können sich Ihre Erfindungen kaum patentieren lassen: Der Patentanwalt verschlingt etwa ein Monatsgehalt eines erfahrenen und gut bezahlten Diplomingenieurs, die Anmeldung kostet etwa 400 Euro und das Aufrechterhalten im dritten Jahr bereits 70 Euro und im 20. Jahr fast 2000 Euro – allein für Deutschland. Damit der technische Fortschnitt nicht zusammenbricht, ist danach Schluss. Maximal 20 Jahre Schutz für eine Erfindung, die möglicherweise an einem Morgen gemacht wurde, an der anschließend aber noch Jahre bis zur Serienreife gearbeitet wurde. Im Gegensatz dazu ist ein in zehn Minuten auf einen Bierdeckel geschriebener Song bis 70 Jahre nach dem Tod des „Erfinders“ geschützt. Wir Ingenieure stehen da leider ziemlich schlecht da.

    Ein interessanter Aspekt ist für mich auch die Sperrung etlicher YOU TUBE Videos. Dass Original Videos gesperrt werden, kann ich gut verstehen. Dass auf der Basis urheberrechtlich geschützter Musik entstanden Videos nicht mehr eingestellt werden können, kann ich auch nachvolziehen. Dass aber diese Art Videos jahrelang geduldet worden sind und nun nachträglich heraus geworfen wurden, halte ich für einen Eingriff, der zumindest diskussionswürdig ist, schließlich waren sich GEMA und YOU TUBE ja mal einig über die Gebühren. Oder ist das, was die Autoren da erzeugt haben, keine geistige Leistung? Noch schlimmer halte ich die Sperrung von Flash Mob Videos. Da kommen irgendwo auf der Welt tausende von Leuten zusammen, tanzen auf einer (für uns dummerweise) geschützten Melodie und wir dürfen das hier nicht sehen. Das hart was schon was von Zensur!

  128. @Trittbrettfahrer: Der Käufer eines Kopierers zahlt keine GEMA-Gebühren, sondern eine Vergütung, die der VG Wort zugute kommt, als Ausgleich für das Recht auf Privatkopien. Aus diesem Topf bekommen z.B. Journalisten (wie ich) Geld. Notenproduzenten nicht.

  129. @ Stefan Niggemeier: Da kann man mal sehen, wie sich Halbwahrheiten durch ständiges Wiederholen und unreflektierte Wiedergabe etablieren. Das geht hin bis zu Lehrbüchern, in denen selbst auf den ersten Blick erkennbar falsche Fakten verbreitet werden, weil die Autoren dies von anderen Lehrbüchern kritiklos übernommen haben. Ich darf (macht einfach Spaß mit den jungen Leuten) in unserem Betrieb die hauptamtlichen Ausbilder bei Fachthemen unterstützen und versuche immer wieder den jungen Leuten klar zu machen, alles kritisch zu hinterfragen. Bei der Gebühr für Drucker war mir die Falschinformation aber schon so selbstverständlich geworden, dass ich das selbst nicht hinterfragt habe, bis gestern halt. In sofern gebührt Ihnen mein Dank für Ihre Info – weniger für die Information selbst als für die daraus resultierende Erkenntnis, wie schnell man doch eingelullt werden kann.

    @ Stefan W.: Hab mir grade mal das Video rein gezogen. Krank, aber sympathisch. Toll, womit Leute sich beschäftigen. Schade, dass ich keinen Nadeldrucker mehr besitze. Muss doch mal versuchen, eine Speckschwarte zum Jodeln zu bringen.

  130. @Trittbrettfahrer, #167 Ich hoffe auch das Video aus dem TP-Artikel, mit der Sinfonie für dot-matrix-printer #1, die ist imposanter als das vimeo-dingens.

  131. @ Stefan W.: Hab ich jetzt gemacht. War etwas schwer zu finden. Fazit: Wirklich sehr beeindruckend aber auf Dauer anstrengend.

    Es geht aber auch mit den Eingabegeräten:
    http://www.youtube.com/watch?v=jJgSraig-bU

    Und zu großen Freude der Antriebstechniker auch mit Motoren: http://www.youtube.com/watch?v=OhnK5LdUCiQ
    Immerhin versteht der Programmierer dieses Antriebs von Pausen weitaus mehr, als das Akkordeon-Orchester, dass ich vor einiger Zeit hören musste :-)

    Übrigens: Schon in meiner Jugend hatte ich den Gedanken, mal die Erregerwicklungen zweier 600 MW Generatoren des Braunkohlekraftwerks Niederaußem mit einem Song statt Gleichstrom zu speisen. Leider bin ich über das gedankliche Stadium nie hinaus gekommen. Es scheiterte letztlich an den Befestigungen der Lautsprecher und an der Kühlung des 50 Hz Rumpelfilters. Aber der Sound wäre mit Sicherheit recht Satt gewesen.

  132. Die wenigsten Kindergartenkinder dürften in der Lage sein, Noten und Liedtexte (kopiert oder unkopiert) zu lesen. Sie singen sie eher nach Gehör mit. Das Aushändigen von Kopien stellt wohl eher eine Vorbereitung auf die sinnfreie Papierflut dar, die in der Grundschule auf sie zukommt …

  133. Es gibt eine e-Petition gegen die Gema beim Deutschen Bundestag.
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15919
    [quote]Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zur Erhaltung des Kulturgutes eine Vervielfältigung von Liedtexten für Kinder sowie die Aufführung von Liedern durch Kinder in Kindertagesstätten bzw. Bildungseinrichtungen von GEMA-Gebühren befreit sind. [/quote]

    Ich habe dabei auf diesen Artikel verwiesen, leider darf ich dort nicht direkt verlinken:
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=6904.msg121189#msg121189

  134. Hallo,
    Die GEMA (bzw. VG Musikedition) muss sich nicht wundern, dass sie mit dieser Aktion so schlecht in den Medien dargestellt wird. Ein Auzug aus dem Schreiben an die Kinderbetreuungsstätten lautet so: „Die Lizenz erlaubt, Kopien von Noten und Liedern für den vorschulischen Unterricht, aber z.B. auch für Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe, anzufertigen“ Mit dieser Aussage wird weniger juristisch bewanderten Leuten suggeriert, dass eine generelle Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nicht erlaubt sei. Dass dies in diesem Umfang nicht so ist, wird offensichtlich bewusst akzeptiert. Eine Aufklärung wurde ebenso wenig angestrebt. Was die VG Musikedition lapidar unter „Musikprojekten“ und „das Singen in der Gruppe“ versteht, bleibt ein Geheimnis. Geschickt verlagert man die Verantwortung an das Kindergartenpersonal, wobei man sich genau denken kann, dass diese Leute nicht die juristische Feinfühligkeit besitzen können, hierbei klare Grenzen erkennen zu können. Aus dieser Sicht der Dinge darf man ruhig von einer Teilabzocke reden…

  135. Danke erstmal für die Aufklärung in einem häufig unsauber dargestelltem Thema, bin über einen link einer weiteren nachrichtenseite hier gelandet. sauber recherchiert und dargestellt.
    problematisch sind im o.g. Thema auch nicht die 56 Euro die ja auch nicht von den ErzieherInnen selbst gezahlt werden müssen, sondern die quantitative Beschränkung auf 500 Stück pro Jahr. Wahrscheinlich kann sich der ein oder andere noch an seine eigene Kitazeit erinnern oder hat selbst Kinder die eine Kita besuchen. Es werden pro Jahr zuzählige Feste gefeiert (saisonale, religiöse etc.) da kommt man locker auf 10 bis 20 pro Jahr. Bei einer 4gruppigen Kita mit ca. 100 Kindern sind das inkl. Eltern/Besuchern und ErzieherInnen etc. 200-300 Kopien pro einzelnem Lied und Veranstaltung, teilweise werden ja auch mehrere Lieder gesungen (potzblitz^^) so dass ganz schnell mehrere Hundert Kopien für eine Veranstaltung zusammen kommen. Dies dann mal hochgerechnet auf – sagen wir mal 10 – Veranstaltungen im Jahr haben wir ein paar tausend Kopien. Nicht die mit eingerechnet, die für die musikalische Früherziehung, im ganz normalen Kitaalltag etc. notwendig sind.
    Wer jetzt fragt warum Kinder überhaupt Kopien brauchen ht von Pädagogik und Kindern keine Ahnung. Es soll Kinder geben die auch schon vor Schuleintritt einzelne Wörter und gar ganze Sätze lesen können! Zudem werden Liedtexte vom Personal häufig farbig oder mit Zahlen etc. markiert um z.B. des Einsatz von einzelnen zu steueren usw.Und wer zählt denn eigentlich die ganzen Kopien? Und wer überwacht dies? Muss ich am Jahresanfang bei der Gema bzw. der VG Musikedition angeben welche Lieder ich singe und in welcher Stückzahl ich jeweils Kopien brauche? Kriege das dann als Paket zugeschickt? Ist das in den 56€ inkl.?

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