Der »Stern« glaubt, er besitze das »Urhe­ber­recht« an den Ergeb­nis­sen sei­ner Recher­che. Er irrt.

Die Ham­bur­ger Illus­trierte hat eine einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen die FDP erwirkt. Die Par­tei hatte einen Fra­gen­ka­ta­log, den ihr der »Stern« über zwei­fel­hafte Geschäfte von FDP-Tochterfirmen zuge­schickt hatte, samt Ant­wor­ten online veröffentlicht.

Der »Stern« sieht sich dadurch in sei­ner Exis­tenz bedroht. Sein Recher­cheur Hans-Martin Til­lack schreibt:

Wenn wir Jour­na­lis­ten nicht mehr dar­auf rech­nen kön­nen, dass wir selbst ent­schei­den, wann wir unsere Erkennt­nisse ver­öf­fent­li­chen, kön­nen wir uns auf­wän­dige Recher­chen kaum noch leis­ten — weil dann andere vor­ge­warnt sind, bis hin zu den Kon­kur­renz­blät­tern. Wir leben — über­wie­gend  — vom Geld unse­rer Leser. Nur wenn wir ihnen neue Infor­ma­tio­nen bie­ten kön­nen, wer­den sie für unsere Inhalte bezahlen.

Das mag alles sein. Das gibt dem »Stern« aber nicht das Recht, ande­ren zu unter­sa­gen, ihnen bekannte Tat­sa­chen der Öffent­lich­keit mitzuteilen.

Der »Stern« hat ein Urhe­ber­recht an sei­nen Fra­gen. Er kann der FDP ver­mut­lich unter­sa­gen, sie wört­lich zu ver­öf­fent­li­chen. Aber auf wel­cher Grund­lage sollte er die Rede­frei­heit in Deutsch­land soweit ein­schrän­ken kön­nen, dass die­je­ni­gen, die er etwas fragt, nicht dar­über reden dür­fen, was er sie gefragt hat?

Neh­men wir an, Herr Til­lack hat durch Recher­che her­aus­ge­fun­den, dass in mei­nem Kel­ler eine Lei­che sein soll. Wenn er mich, jour­na­lis­tisch kor­rekt, mit die­sem Vor­wurf kon­fron­tiert, habe ich natür­lich die Mög­lich­keit, schnell noch in die Offen­sive zu gehen und selbst der Öffent­lich­keit in mei­nen eige­nen Wor­ten mit­zu­tei­len, dass da eine Lei­che in mei­nem Kel­ler ist, um der Ent­hül­lung die Wucht zu neh­men und als ers­tes die Deu­tungs­ho­heit zu haben.

Das mag für einen Jour­na­lis­ten ärger­lich und frus­trie­rend sein, aber das ist so.

Es ist selbst dann so, wenn ich von der Lei­che in mei­nem Kel­ler selbst gar nichts wusste und sie erst ent­deckte, nach­dem der »Stern«-Reporter mich dar­auf hin­ge­wie­sen hatte. Was sollte mich daran hin­dern, mein neues Wis­sen über die Lei­chen­hal­tig­keit mei­nes Kel­lers mit ande­ren zu tei­len? Womög­lich die Sorge, dass der »Stern«, wenn ich ihm so in die Parade fahre, erst recht eine große Lei­chen­su­che in mei­nen Kel­lern ver­an­stal­tet, ja. Viel­leicht auch ein Gefühl von Fair­ness. Aber ein Recht?

Til­lack schreibt:

Jour­na­lis­ten haben das Urhe­ber­recht an ihren Fra­gen­ka­ta­lo­gen und an den Recher­che­er­geb­nis­sen, die sich in diese Fra­gen wie­der­spie­geln [sic].

Man muss gar nicht, wie Til­lack es tut, das Fass der Urhe­ber­rechts­de­batte auf­ma­chen, um dem klar zu wider­spre­chen. Es gibt kein Urhe­ber­recht auf Fak­ten, und das ist auch gut so. Wenn der »Stern« auf sei­nem Urhe­ber­recht an der For­mu­lie­rung der Fra­gen besteht: Gut, dann muss die FDP die Fra­gen weg­las­sen oder umfor­mu­lie­ren. Aber selbst­ver­ständ­lich hat die FDP das Recht, selbst zu ent­schei­den, wann und wie sie ihre Ant­wor­ten auf diese Fra­gen veröffentlicht.

Und wenn sie damit die Auf­merk­sam­keits– und Verkaufs-Maximierungsstrategie des »Stern« durch­kreuzt, dann ist das bit­ter für den »Stern« und womög­lich ein Pro­blem für den inves­ti­ga­ti­ven Jour­na­lis­mus ins­ge­samt. Aber es ist nach mei­nem Rechts­ver­ständ­nis nichts, das einen Ein­griff in die Mei­nungs­frei­heit rechtfertigt.

»Stern«-Chefredakteur Tho­mas Oster­korn lässt sich mit den Sät­zen zitie­ren: »Das Kon­fron­tie­ren gehört zur jour­na­lis­ti­schen Sorg­falts­pflicht und dient vor allem den Betrof­fe­nen, ihre Sicht­weise eben­falls dar­zu­stel­len. Wenn diese das Ver­fah­ren unter­lau­fen, indem sie Fra­gen und Ant­wor­ten ver­öf­fent­li­chen, wird diese Pra­xis ausgehebelt.«

Die Betrof­fe­nen sol­len »ihre Sicht­weise« dar­stel­len dür­fen, aber aus­schließ­lich unter den Bedin­gun­gen, die das recher­chie­rende Medium dik­tiert. Davon träu­men sie noch beim »Stern«, dass sich die­ses Mono­pol und das damit ver­bun­dene Geschäfts­mo­dell auf Dauer auf­recht erhal­ten lässt.

Nach­trag, 14. Novem­ber. Hans-Martin Til­lack ant­wor­tet: Mein Vor­wurf, der »Stern« hätte ein Mono­pol auf Fak­ten ver­langt, sei falsch. Gleich­zei­tig wie­der­holt er aber, dass es not­wen­dig sei, den »Recher­che­pro­zess« schüt­zen zu können.