Wo war ich? Ach ja.

Die Diözese Regensburg hat nun auch mich abgemahnt. Sie geht also nicht mehr nur gegen Artikel über ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch eines Pfarrers vor elf Jahren vor. Sie geht auch gegen Artikel vor, die darüber berichten, wie sie gegen diese Artikel vorgeht.

Am Mittwoch vergangener Woche hat mich der Anwalt der Diözese aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und nicht mehr den Eindruck zu erwecken, die Kirche habe sich das Schweigen der Opfer eines Pfarrer erkauft. Dies habe ich nach Ansicht des Anwaltes dadurch getan, dass ich in diesem Eintrag drei Passagen aus der Berichterstattung des »Spiegel« und dem Internetangebot regensburg-digital.de über den Vorfall damals zitiert habe, gegen die die Diözese beim Landgericht Hamburg einstweilige Verfügungen erwirkt hat.

Die von mir zitierten Passagen seien »falsch und darüber hinaus ehrenrührig«, was die Kirche nicht bereit sei hinzunehmen. Weil ich die »Verbotsbehauptungen« in meinem Eintrag »ohne Distanzierung« veröffentlicht hätte, würde ich gegenüber dem Bistum Regensburg auf Unterlassung haften, heißt es in der kostenpflichigen Abmahnung.

Ich habe die geforderte »Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung« nicht abgegeben und halte meine Berichterstattung für rechtmäßig. Anders als behauptet, habe ich mir die Äußerungen, die das Bistum Regensburg dem »Spiegel« und regensburg-digital.de einstweilig verboten hat, nicht zu eigen gemacht. Was den damit verbundenen Vorwurf betrifft, enthalte ich mich jedes eigenen Urteils.

Thema meines Eintrages ist nicht das Verhalten der Kirche damals, sondern ihr Umgang mit Kritikern und Berichterstattern heute. Wenn es stets unzulässig wäre, in neutraler Form über eine öffentlich relevante Streitfrage zu berichten, deren Wahrheitsgehalt ungewiss ist, wäre jede Gerichtsberichterstattung über äußerungsrechtliche Zivilprozesse unzulässig, was mit der Meinugsfreiheit des Artikel 5 Grundgesetz nicht vereinbar wäre. (Stets unzulässig ist es nur dann, wenn es um die Intim– oder Privatsphäre geht oder die Tatsachenbehauptungen erwiesenermaßen unwahr sind.)

Darüber hinaus habe ich aber auch die Bedingungen erfüllt, die Voraussetzung für eine sogenannte »Verdachtsberichterstattung« über den Fall wären. Dazu gehört, dass ich der Diözese Gelegenheit gegeben habe, zu den Vorwürfen gegen sie Stellung zu nehmen, wovon sie bewusst keinen Gebrauch gemacht hat.

So umfassend ist also das Schweigen, das das Bistum Regenburg gerichtlich erzwingen will. Es geht ihr offenkundig nicht nur um eine (richtige oder falsche) Aufbereitung der Ereignisse von 1999. Es geht ihr offenkundig darum, das Thema insgesamt aus der Öffentlichkeit herauszuklagen.

Um ihre Forderung durchzusetzen, muss die Diözese nun versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen mich und diesen Blogeintrag zu erwirken, zum Beispiel beim Hamburger Landgericht.

PS:

Auch das Medienmagazin »Journalist«, das vom Deutschen Journalistenverband herausgegeben wird, berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über die Auseinandersetzung. Die sonst nicht zimperliche Redaktion hat allerdings in einem erstaunlichen Akt von Selbstzensur Wörter im Artikel geschwärzt:



Zur Erklärung schreibt der »Journalist« unter dem Text:

* Die Redaktion hat sich aus freien Stücken entschlossen, den beanstandeten Begriff zu schwärzen, um der Diözese Regensburg keinen Anlass für ein juristisches Scharmützel zu geben. Ihre Rechtsauffassung teilen wir nicht.

Wie bizarr. Natürlich kann man sich als Berichterstatter dafür entscheiden, angesichts der schwebenden Verfahren und der ungeklärten Umstände damals den umstrittenen Ausdruck nicht zu verwenden. Aber in einem Akt vorauseilenden Gehorsams plakativ eine Forderung des Bistums Regensburg zu erfüllen, die man angeblich für ungerechtfertigt hält, ist nicht nur feige, sondern sendet ein verheerendes Signal an Abmahner und Abgemahnte gleichermaßen — insbesondere wenn sich das Organ eines journalistischen Berufsverbandes so verhält.