Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen

Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.

(Jakob Augstein)

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Morgen Demnächst will das Bundeskabinett über ein Presse-Leistungsschutzrecht entscheiden. Wenn man den Verlagen glaubt — wozu kein Anlass besteht — geht es um nichts weniger als um Leben und Tod der freien Presse in Deutschland.

Seit gut dreieinhalb Jahren kämpfen die Verlage öffentlich für ein solches Recht, mit dem die geschäftliche Nutzung ihrer frei zugänglichen Inhalte im Internet lizenzpflichtig gemacht werden soll. Ursprünglich sollte schon das Lesen von Online-Medien auf geschäftlichen Computern Geld kosten; inzwischen ist nur noch eine Lex Google übrig geblieben, die Suchmaschinen dafür zahlen lassen will, dass sie kurze Anrisse aus Verlagstexten zeigen, um Nutzer zu deren Seiten zu leiten.

Es sieht im Moment nicht so aus, als ob die Geschichte, wie die Verlage die Bundesregierung dazu brachten, ihre Rechte und potentiell ihre Einnahmen durch ein neues Gesetz deutlich auszuweiten, am Ende aus Verlagssicht eine Erfolgsgeschichte sein wird. Sie ist trotzdem ein Lehrstück: Dafür, wie die führenden deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ein politisches Klima herstellten, in dem ein solches Gesetz notwendig erschien, und wie sie ihre publizistische Macht dazu benutzten, ihre politische Lobbyarbeit zu unterstützen.

Unter dem sperrigen Titel „Strategische Institutionalisierung durch Medienorganisationen“ hat Christopher Buschow eine Arbeit über den „Fall des Leistungsschutzrechtes“ veröffentlicht. Er fragt: Welche Strategien der Einflussnahme nutzen Medienorganisationen, um bestehende Wertschöpfungsstrukturen abzusichern und neue zu schaffen? Er hat die Berichterstattung ausgewertet und mit acht Beteiligten, Befürwortern und Gegnern, gesprochen, deren Aussagen anonymisiert wurden.

Er beschreibt, wie die Verlage ihre „Definitionsmacht“ nutzten, den Kampfbegriff „Qualitätsjournalismus“ zu platzieren und „auch unter Rückgriff auf das gesellschaftliche Leitbild (…) der Pressefreiheit als Totschlagargument rechtfertigten“. „Das pekuniäre Partikularinteresse ‚Schutzbegehren‘ wurde unter dem Titel ‚Qualitätsjournalismus‘ zum Gemeinwohl stilisiert.“

Es ging den Verlagen nach seiner Analyse dabei nicht nur um das konkrete Gesetz und die damit verbundene Hoffnung auf neue Erlösquellen. Es ging ihnen auch darum, in der Öffentlichkeit, in der Politik und letztlich im Gesetz eine Bindung von journalistischen Inhalten an Presseverlage durchzusetzen. Die Pressefreiheit im Grundgesetz wird an die Institution des Presseverlegers gebunden. Die Logik: Presse ist das, was Presseverlage tun.

Ein Verbandsvertreter sagte Buschow:

„Selbst, wenn das Leistungsschutzrecht jetzt nicht Hunderte Millionen den Verlagen bringt und damit nicht diese Geschäftsmodell-Lösung ist, […] der wichtigste Wert ist, dass es ein politischer Baustein in die richtige kulturelle Diskussionsrichtung ist.“

Es gibt viele bemerkenswerte Aspekte an der Diskussion um das Leistungsschutzrecht. Ich habe im folgenden — weitgehend auf der Grundlage von Buschows Arbeit — versucht, die Begleitung des Themas in der Verlagspresse nachzuvollziehen. Buschow formuliert vorsichtig, dass „die journalistische Berichterstattung (…) in der strategischen Institutionalisierung immer wieder flankierend wenn nicht platziert, dann zumindest gewirkt haben dürfte“.

Keine Sorge: Konkret wird es klarer.

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  • März 2009. Auftakt: Döpfner.

Es ist — sicher nicht zufällig — Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner, der nach internen Vorarbeiten in den Verlegerverbänden und Andeutungen durch Springer-Außenminister Christoph Keese die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht in die Öffentlichkeit bringt. Im März 2009 sagt Döpfner dem „Spiegel“:

Döpfner: Es kann aber ja wohl nicht sein, dass die einen — die Verlage — heute mit viel Geld und Aufwand Inhalte schaffen. Und andere — Online-Anbieter und -Suchmaschinen — bedienen sich für lau und vermarkten es. Ein gesetzlich zu schaffendes Leistungsschutzrecht muss künftig dafür sorgen, dass die Mehrfachverwertung professionell erstellter Inhalte auch bezahlt wird. Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright.

SPIEGEL: Klingt, als wollten Sie sich das Geld nicht vom einzelnen Nutzer holen, sondern über eine Verwertungsgesellschaft, wie die Gema in der Musikbranche.

Döpfner: Es gibt noch keine konkreten Vorstellungen. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber das Problem erkennt.

In den nächsten Tagen wird sichtbar, dass Döpfner für die Verlagslobby spricht. Helmut Markwort, damals Vorstandsmitglied bei Burda, Fried von Bismarck, damals Verlagsleiter beim „Spiegel“, und Helmut Heinen, Präsident des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, appellieren öffentlich an den Gesetzgeber.

  • April/Mai 2009: Ein Verleger-U-Boot.

Am 9. April 2009 veröffentlicht die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ auf ihrer Seite „Staat und Recht“ ein größeres Essay, das für ein Leistungsschutzrecht für die Verleger plädiert:

Schutzlos ausgeliefert

Die Zeitungen verlieren Leser an das Internet. Doch die Verlage haben keine Möglichkeit, gegen die Verletzung geistigen Eigentums vorzugehen. Das muss sich ändern.

Ohne ein Leistungsschutzrecht werde es Presse und Pressevielfalt nicht mehr geben, suggeriert der Autor Jan Hegemann. Die FAZ gibt seine Funktion und Qualifikation unter dem Artikel wie folgt an:

Professor Dr. Jan Hegemann ist Rechtsanwalt in Berlin. Er lehrt als Honorarprofessor Urheber- und Medienrecht an der Freien Universität.

Was die FAZ nicht erwähnt: Hegemann ist kein unbefangener Experte, sondern bezahlter Interessensvertreter von Axel Springer. Hegemann hat für den Verlag auch ein „Memorandum“ geschrieben, das für ein Leistungssschutzrecht wirbt und von Springer an Bundestagsabgeordnete verschickt wurde.

Auf Nachfrage geben sich später sowohl Hegemann als auch die FAZ ungerührt: Ein Hinweis auf die Interessen des Autors sei nicht notwendig gewesen.

Wenige Wochen später stellt die „Welt am Sonntag“ Jan Hegemann „Die wichtigsten zehn Fragen zum Urheberrecht“. In seinen Antworten greift er Google an, lobt die „schöpferische Leistung eines Zeitungsverlages“ und wiederholt seine Forderung, die auch die Forderung des Verlages ist, für den er arbeitet und in dem sein Text erscheint:

Ein eigenes Leistungsschutzrecht der Verleger ist gerade wegen der digitalen Vervielfältigungsmöglichkeiten für den Erhalt der Presselandschaft unabdingbar.

Dass ihr Experte ein bezahlter Interessensvertreter ist, verschweigt auch die „Welt am Sonntag“ ihren Lesern. Sie stellt Hegemann nur als „Anwalt bei der Kanzlei Hogan & Hartson in Berlin“ vor. Christoph Keese wird später sagen, man hätte die Parteilichkeit von Hegemann nennen „können“.

Im Juni 2010 spricht der Deutsche Rat für Public Relations eine „Mahnung“ gegen Hegemann aus, weil er die Presse „nicht auf eine bezahlte Tätigkeit als Interessenvertreter hingewiesen hat, obwohl es in den Beiträgen um gerade diese Interessen ging“. Den Springer-Verlag spricht der PR-Rat von allen Vorwürfen frei: Er glaubt ihm, dass es keine interne Aufforderung gegeben habe, Beiträge von Hegemann zu veröffentlichen oder die Mandatierung zu verbergen.

Weder FAZ noch „Welt am Sonntag“ informieren ihre Leser über diese Sanktionierung ihres vermeintlich unabhängigen Experten.

  • April 2009: Erste publizistische Eskalation.

Die „Financial Times Deutschland“ berichtet u.a. über die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage unter der Überschrift: „Verlage laufen Sturm gegen Internetpiraten“.

Die „Welt“ titelt: „Ablasshandel in Sachen geistiger Enteignung“, greift das „Cowboy-Imperium Google“ an und schreibt vom „Raubrittertum im Internet“:

So werden die Online-Angebote von etlichen Tageszeitungen und periodischen Publikumszeitschriften gleichfalls in einem Maß kopiert und vermarktet, das dem Glauben an die Würde der Urheberschaft Hohn spricht. Der synoptische Nachrichtendienst „Google News“ etwa verweist zwar via Link auf den jeweiligen Schöpfer einer Nachricht. In den Augen weniger medienkompetenter Nutzer indes dürften die spezifischen Quellenangaben zu einem einzigen, übermächtigen Nachrichtengenerator namens Google verschmelzen. Darunter leiden vor allem Verlagshäuser, die von ihnen erarbeitete journalistische Inhalte dem Internet zur kostenlosen Nutzung einspeisen. Eine gesetzliche Copyright-Regelung, die den Produzenten von Online-Angeboten Gerechtigkeit widerfahren ließe, steht auch in diesem tagesaktuellen Segment aus. Es geht (…) um die Etablierung von fairen, angemessenen Leistungsschutzrechten. Es geht darum, dem Ausverkauf guter Sitten im Online-Zeitalter Einhalt zu gebieten.

  • Mai 2009: Die Politik springt an.

Springer-Außenminister Christoph Keese berichtet, dass „sich breite Zustimmung bei Verlegern und auch in der Politik“ zu einem Leistungsschutzrecht abzeichnet. Der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann spricht von „Handlungsbedarf“. Die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Thema in der nächsten Legislaturperiode „auf die Tagesordnung“ setzen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) fordert in Interviews in „Welt am Sonntag“ und „Spiegel“ ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

  • Juni 2009: „Hamburger Erklärung“.

Sechs Großverlage, darunter neben Springer auch der Bauer („Coupé“) und „Spiegel“, unterschreiben eine „Hamburger Erklärung“, in der sie öffentlich darüber klagen, dass angeblich „zahlreiche Anbieter die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern verwenden, ohne dafür zu bezahlen“. Sie fordern — ohne es explizit auszusprechen — ein Leistungsschutzrecht. Mehr als 100 deutsche und weitere internationale Verlage schließen sich später der Forderung an.

Die ARD veröffentlicht eine „Bremer Erklärung“, in der sie die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage ausdrücklich unterstützt.

Hubert Burda schreibt in der „FAZ“ einen Gastbeitrag „Wir werden schleichend enteignet“. Unterzeile:

„Mit den Inhalten der Presse im Internet verdienen viele, nur nicht die Verlage. Das muss sich ändern, das Netz transparenter werden. Der Gesetzgeber ist gefragt.“

Im September 2009 gibt Burda dem „Manager Magazin“ ein Interview, das Redakteur Klaus Boldt als eine Art Selbstgespräch des Verlegers anlegt:

Burda: (…) die Politik hat von sich aus unsere Überlegungen zu einem Leistungsschutzrecht der Verlage aufgegriffen. (…) Die Pläne werden schon jetzt konkretisiert und in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt, vorausgesetzt, die Bundestagswahl geht entsprechend aus.

mm: Wer die Arbeit anderer nutzt, muss dafür bezahlen. Doch Google speist Verlage mit dem Publikumsverkehr ab, der auf ihre Seiten gelenkt wird — wobei man nicht einmal prüfen kann, ob Suchmaschinen überhaupt neutrale Trefferlisten liefern.

Burda: Hier müssen sich alle Beteiligten über die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb verständigen. Das Leistungsschutzrecht sollte im Sinne einer größeren Transparenz weiter gefasst werden als bisher geplant und in einen rechtlichen Kontext gebracht werden, der jedem Marktteilnehmer einen Fair Share gibt. Die Hamburger Erklärung, die dies fordert, haben inzwischen auch etliche europäische Verleger unterzeichnet.

  • September 2009: Bundestagswahl.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl erneuern die Verlage ihre Forderungen an die Politik. Auf dem „Zeitungskongress 2009“ sagt BDZV-Präsident Heinen:

„Das brauchen wir und zwar schnell.“

CDU/CSU und FDP formulieren in ihrem Koalitionsvertrag:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

Die Wortwahl entspricht fast wörtlich der einer Antwort, die die CDU/CSU vor der Wahl in einer „Horizont“-Umfrage gegeben hat. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, wird der Bundesjustizministerin später vorwerfen: „Die Verlegerlobby hat Ihnen das Leistungsschutzrecht in den Koalitionsvertrag diktiert“.

Christopher Buschow nennt in seiner Arbeit als vermutete treibende Kräfte in der Politik: Günter Krings, stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, Ansgar Heveling, Bernd Neumann sowie den Anwalt Ole Jani, der das Justizministerium berät.

Am 28. Juni 2010 lädt das Bundesjustizministerium Verbandsvertreter zu einer nicht-öffentlichen Anhörung zum Leistungsschutzrecht. Zwei Tage zuvor veröffentlicht die FAZ einen Gastbeitrag von Günter Krings, der Druck macht. Die Überschrift:

Wie wir die freie Presse erhalten

Am Montag findet im Justizministerium eine Anhörung zum Schutz der Leistung der Verlage statt. Dabei geht es nicht um partikulare Interessen, sondern um Grundsätze. Ein ordnungspolitisches Plädoyer.

Krings kombiniert die von den Verlegern bekannte Behauptung, ohne ein Leistungsschutzrecht drohe das Ende der freien Presse, mit einer Überhöhung von deren Leistung:

Die Presseverlage erbringen daneben aber auch eine andere Leistung: In Zeiten der Informationsflut haben sie eine Filterfunktion und helfen Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Eine Veröffentlichung in einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift ist ein Gütesiegel, das den Text einer breiten Öffentlichkeit empfiehlt und ihn dadurch veredelt. Presseverlage bürgen für eine besondere Qualität der von ihnen veröffentlichten Artikel, ähnlich einer Marke auf einem Produkt.

Man merke sich diesen Satz: „Presseverlage bürgen für eine besondere Qualität der von ihnen veröffentlichten Artikel, ähnlich einer Marke auf einem Produkt.“

  • Anfang 2010: Weitere publizistische Eskalation.

In bewährter Form bieten das „Manager Magazin“ und Stichwortgeber Boldt im Januar 2010 Mathias Döpfner eine Bühne:

mm: Google macht glänzende Werbegeschäfte, indem sie Sucherströme auf die Websites von Zeitungen lenkt, diese aber nicht an ihren Vermittlungseinnahmen beteiligt. (…)

Döpfner: Wir wollen nicht gegen, sondern unter anderem mit Google gemeinsam das Netz erschließen – sofern Google das Recht auf Fair Share und Fair Search akzeptiert.

mm: Das Recht auf einen fairen Anteil an den Werbeeinnahmen und faire Suchergebnisse, bei denen nicht automatisch die Google-Produkte selbst oben stehen.

Döpfner: Die Vermarktung der Inhalte durch Google muss auch zum Vorteil derjenigen geschehen, die diese Inhalte produzieren – durch eine Beteiligung an den Einnahmen und einen gesetzlichen Leistungsschutz. Das gilt für die gesamte Web-Economy. Es kann nicht sein, dass die dummen Old-Economy-Guys für viel Geld wertvolle Inhalte erstellen und die smarten New-Technology-Guys sie einfach stehlen und bei ihren Werbekunden vermarkten.

„Stehlen“, sagt Döpfner.

„Die Welt“ berichtet am 22. Januar 2010 von einer Diskussion über die Reform des Urheberrechts bei der Heinrich-Böll-Stiftung, nicht ohne vorher zu behaupten:

„Google hat eine Marktmacht erreicht, gegen die sich Rockefeller wie ein harmloser Kioskbesitzer ausnehmen würde“, sagt dazu Mathias Döpfner, Vorstandschef von Axel Springer, und fordert im Einklang mit der gesamten Branche: „Ein eigenes Leistungsschutzrecht der Verleger ist gerade wegen der digitalen Vervielfältigungsmöglichkeiten für den Erhalt der Presselandschaft unabdingbar.“

Im „Einklang mit der gesamten Branche“ — und dem Juristen Hegemann, dessen Formulierung nun plötzlich von Döpfner stammen soll.

  • 2010: Probleme und Widerstand.

Im Mai 2010 veröffentlicht iRights.info einen Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht, den die Verleger mit den Gewerkschaften erarbeitet hatten. Bislang hatten die Verlage jede konkrete Festlegung, wie ihr Gesetz ausgestaltet werden soll, in der Öffentlichkeit vermieden. Das Leak stört das „Lobbyklima“. Zuvor hatte sich bereits Siegfried Kauder, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, eher skeptisch über das Leistungsschutzrecht geäußert. Er soll, so sagt es laut Boschow ein Gegner des Gesetzes, „grundsätzlich erbost“ gewesen sein, „dass hier offensichtlich Gesetze von Verlegern geschrieben werden“.

Im Juni spricht sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in einer umfangreichen Stellungnahme gegen ein Leistungsschutzrecht aus:

„Der bekannt gewordene Entwurf dient im Ergebnis dem alleinigen Ziel, ein konkretes Geschäftsmodell vor technologischen oder gesellschaftlichen Änderungen zu schützen.“

(Bitcom-Mitglied Bertelsmann trägt die Position nicht mit.)

Am 23. September 2010 veröffentlichen 24 Wirtschaftsverbände unter Federführung des Bundesverbandes der Industrie eine „gemeinsame Erklärung“, in der ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger „vollständig abgelehnt“ wird:

Dies könnte die berufliche Nutzung frei zugänglicher Presseseiten
im Internet einer allgemeinen Kostenpflicht unterwerfen. Im Ergebnis könnten die Verlage
Abgabenerlöse in Milliardenhöhe erzielen — auf Kosten selbstständiger Berufsträger, kleiner und
mittelständischer Unternehmen sowie der deutschen Wirtschaft insgesamt.

Eine solche Erklärung, mit der sich viele, große Wirtschaftsverbände gegen ein Vorhaben der Politik und der Verlage aussprechen, ist ein außergewöhnlicher Schritt. Wie berichten die Verlage, die in diesem Fall Gegenpartei sind, in den nächsten Tagen darüber?

Überwiegend: Gar nicht.

Berichte finden sich lediglich in den Wirtschaftsblättern „Financial Times Deutschland“ (FTD) und „Handelsblatt“.

  • 2010: Wut über den Widerstand.

Das „Handelsblatt“ macht in einem Kommentar einige Tage später aber auch deutlich, was es von den Einwänden der Wirtschaftsverbände hält. Medienredakteur Hans-Peter Siebenhaar rückt sie in die Nähe von Raubrittern und Piraten und verbindet Polemik mit groben Unwahrheiten:

Leistungsschutzrecht. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich etwas Positives, nämlich ein verbesserter Schutz von Inhalten im Internet. (…) Das digitale Raubrittertum soll ein Ende haben.

Bisher können Artikel oder auch Teile davon, die Buch-, Zeitschriften- und Zeitungsverlage finanziert haben, nach Belieben vervielfältigt, bearbeitet und zeitlich unbeschränkt im Netz genutzt werden. (…)

In einem rechtsfreien Raum wie bei der gewerblichen Nutzung von Online-Inhalten der Verlage wird derzeit eine gesunde Marktentwicklung verhindert. Wer will schon gerne Produkte herstellen, um sie sich dann von Piraten wegnehmen zu lassen. Warum gibt es bis heute keinen effektiven Schutz von Online-Inhalten vor digitaler Piraterie? Sogar das Horn von Afrika wird geschützt, um Seeräubern das Handwerk zu legen und internationale Handelswege zu garantieren.

Die Wellen der Aufregung über ein mögliches Ende des Raubrittertums schlagen derzeit hoch in Berlin. Lobbyisten streuen gerne, dass bei der Einführung eines Leistungsschutzrechts auf die Wirtschaft milliardenschwere Zusatzbelastungen zukämen. Einen Nachweis für die Behauptung können sie nicht erbringen. Das geht auch gar nicht, denn die Ausgestaltung einer vertraglichen Lösung ist noch offen.

Was Siebenhaar nicht erwähnt: Die Behauptung, dass es um Milliarden geht, beruht auf der Aussage des Springer-Außenministers Keese. Der hatte bei der Anhörung im Justizministerium im Juni davon gesprochen, dass das Geschäft mit den Lizenzen auf der Grundlage des Leistungsschutzrechtes „ein Milliardengeschäft“ sein werde.

Trotzdem behaupten die Verlagsverbände in ihrer Antwort auf den BDI, sie hätten „nie von Milliarden gesprochen“; das seien „absurde Größenordnungen“.

Das „Handelsblatt“ zitiert Burda-Vorstandschef Paul-Bernhard Kallen einige Wochen später mit den Worten: „Ich weiß nicht, für was der BDI steht, wahrscheinlich nicht für Intelligenz“ und Springer-Chef Döpfner mit dem Satz: „Wenn der BDI von einer ‚Zwangsabgabe‘ spricht und von einer ‚GEZ‘, dann entspricht das nicht der Wahrheit.“

Drei Wochen später kommt Döpfner im „Handelsblatt“ erneut zu Wort, diesmal in einem langen Interview, in dem Siebenhaar gemeinsam mit Chefredakteur Gabor Steingart anstelle von Fragen Sätze formulieren wie: „Vor allem die Internet-Konzerne aus dem Silicon Valley, Google & Co., predigen noch immer die Umsonst-Kultur des World Wide Web als Errungenschaft der Zivilisation und als demokratischen Fortschritt.“

Handelsblatt: Sie kämpfen für eine Einführung des Leistungsschutzrechts. Der Bundesverband der Deutschen Industrie ist dagegen. Können Sie sich das erklären?

Döpfner: Alle Versuche, das Leistungsschutzrecht als Zwangsabgabe zu diskreditieren, sind wahrheitswidrige Behauptungen. Wir streben faire Geschäftsmodelle an, bei denen jeder Kunde selbst entscheidet, ob er die Leistung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Geistiges Eigentum ist mindestens so wichtig wie materielles Eigentum. Ich bin sicher, dass das auch die Position des BDI ist, der für Marktwirtschaft, Wettbewerb und Eigentum steht. Es kann sich hier nur um Missverständnisse handeln, die wir schnellstmöglich klären.

Die FAZ lässt im November 2010 wieder einmal Hubert Burda zu Wort kommen:

FAZ: Was wird aus dem von Ihnen reklamierten Leistungsschutzrecht?

Burda: Das wird kommen. Wir können nicht Inhalte herstellen, von denen andere am stärksten profitieren. Das sieht auch die Bundesregierung so, und ich wünsche mir, dass auch der Bundesverband der Deutschen Industrie das verstehen wird. Die Verleger brauchen das Leistungsschutzrecht. Es ist ein Recht am Inhalt, ähnlich dem von Patenten.

Die FAZ lässt Burda Vorwürfe des BDI zurückweisen, über die die FAZ nie berichtet hat.

Der „Focus“ setzt am 18. Oktober 2010 Maßstäbe für Berichterstattung:

Grob irreführend

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger titulieren die öffentlichen Äußerungen von Googles Nord- und Mitteleuropa-Chef Philipp Schindler zum Leistungsschutzrecht als „grob irreführend“ „befremdend“ und „unseriös“. Die Pressevertreter verlangen, dass journalistische Leistungen im Internet wirksam geschützt sind und Beiträge nicht ungefragt und entschädigungslos verwendet werden dürfen.

Dafür zeigt Google-Manager Schindler wenig Verständnis. Er hält das geltende Urheberrecht für ausreichend. Weitergehende Regelungen würden zu einer Monopolisierung der Medienlandschaft führen.

Das ist der vollständige Artikel.

  • 2011: Zaghaftes Contra und Pro.

Erst ab Anfang 2011, so die Analyse von Buschow, gelingt es den Wirtschaftsverbänden, mit Gegnern des Leistungsschutzrechtes in überregional bedeutsamen Pressemedien aufzutauchen. Am 25. Februar 2011 veröffentlicht der „Tagesspiegel“ einen Gastbeitrag von Justus Haucap, dem Vorsitzenden der Monopolkommission, in dem er argumentiert:

Letzten Endes verbirgt sich hinter dem Begriff „Leistungsschutzrecht“ nichts anderes als der Versuch, eine Subventionierung der deutschen Zeitungsverlage auf Kosten anderer Branchen zu erreichen. Eine sachliche Rechtfertigung dafür gibt es nicht.

Der Widerspruch folgt wenige Tage später an selber Stelle. Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, wirft ihm unter anderem Unkenntnis vor und erwidert:

Das Leistungsschutzrecht hat also weder etwas mit einer Zwangsabgabe wie für die Gebührensender noch mit Subventionen für Verlage zu tun. Der Vorsitzende der Monopolkommission verkennt die Situation in erstaunlichem Maße und geht von falschen Voraussetzungen aus.

Ganz ähnlich handhabt es die „Zeit“: Sie gibt Dieter Schweer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, am 10. März die Möglichkeit, im Blatt gegen ein Leistungsschutzrecht zu plädieren. Schon eine Woche später kommt dort dann aber der Hauptgegeschäftsführer des VDZ zu Wort — unter der Überschrift:

Einfach falsch

Die Agitation des BDI gegen ein Leistungsschutzrecht ist eine ordnungspolitische Verirrung

Die gute Idee, zu einer Position auch die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, scheinen die Redaktion nur dann zu haben, wenn diese Position nicht die der Verlage ist.

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Buschows Analyse endet im Frühsommer 2011.

Im März 2012 beschließt der Koalitionsausschuss, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage endlich kommen soll. Die FAZ mischt in ihren Bericht darüber das (vorschnelle) Urteil:

Damit läuft ein Großteil der im Internet vorgetragenen Brachialkritik an der Idee des Leistungsschutzrechts ins Leere. Es geht allein um eine Regelung des Verhältnisses zwischen den Internetgiganten, die bis dato nach Belieben über die Verteilung von Werbeeinnahmen entscheiden, und den Verlagen.

Die SZ fügt in ihrem Bericht der zitierten Kritik der Grünen, dass noch unklar sei, wie das Leistungsschutzrecht umgesetzt werden soll, den bemerkenswerten eigenen Satz hinzu: „Wichtig wäre, dass es überhaupt umgesetzt wird.“

Am 9. Juli 2012 macht auch VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer noch einmal Druck. Die „Bild am Sonntag“ lässt ihn einen Gastkommentar schreiben, der in der Forderung gipfelt:

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht auf den Weg bringt und der Bundestag das Gesetz verabschiedet.

Am 3. August interviewt Armin Maus, der Chefredakteur der „Braunschweiger Zeitung“ in der „Braunschweiger Zeitung“ den Geschäftsführer des Braunschweiger Zeitungsverlages, Harald Wahls. Unter der Überschrift „Google gefährdet die freie Presse“ behauptet Wahls wahrheitswidrig und unwidersprochen:

Die wirtschaftliche Ausbeutung einer fremden Leistung, durch Google, ist ein Rechtsbruch (…).

(Die Verlage fordern ja gerade deshalb ein neues Recht, weil das Verhalten von Google nach geltendem Recht nicht zu beanstanden ist.)

Fragesteller und Antwortgeber sind sich einig:

Braunschweiger Zeitung: Die Zeitungen setzen für Ihr Geschäft auf journalistische Inhalte, Google erzeugt keine Inhalte, verdient aber an der Werbung in diesem Umfeld. Klingt ungerecht.

Braunschweiger Zeitungsverlag: Das ist es auch. Die Auswertung und Nutzung dieser fremd erbrachten Leistung (Verlag/Autor) für ein eigenes Geschäftsmodell (Google und Co.) ist ein parasitäres Verhalten. (…)

Braunschweiger Zeitung: Können Sie sich erklären, warum der Bundesverband der Deutschen Industrie gegen das Leistungsschutzrecht ist? Man sollte doch meinen, dass er die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums in deutschen Unternehmen kennt — viele klagen ja über Produktpiraterie und Patentdiebstahl.

Braunschweiger Zeitungsverlag: Unsere Branche war sehr irritiert über die Bemerkungen des BDI. (…) Hier scheint der Eigennutz vor der gesellschaftlichen Aufgabe des Verbandes zu überwiegen. Sonst wäre ein derartiges Verhalten nicht zu erklären. Die Argumente jedenfalls, die der BDI in diesem Zusammenhang vorgetragen hat, sind kaum substanziell zu untermauern.

Und dann werfen wir zum Abschluss noch einmal einen Blick auf die Seite „Recht und Steuern“ in der FAZ. Auf der erscheint am 27. Juni 2012 wieder ein Essay eines Anwaltes. Georg Wallraf lobt den (inzwischen überholten) Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht als „guten Kompromiss“. Die FAZ schreibt über den Autor:

Der Autor ist Berater der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte.

Was sie nicht dazuschreibt: Er ist einer der profiliertesten Verlagsjustiziare. Er war viele Jahre Chefjustiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt, sitzt für den Zeitschriftenverlegerverband VDZ im Presserat, ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare und gehört dem VDZ-Rechtsausschuss an.

Der vermeintlich unabhängige Experte, der in der FAZ über das Leistungsschutzrecht für Verlage urteilt, ist schon wieder ein Verlagsvertreter.

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Was für eine Ironie: Die Presseverleger behaupten, ohne sie werde es keine zuverlässige Unterrichtung der Öffentlichkeit geben. Doch sie nutzen die Auseinandersetzung um das Gesetz, das nach ihrer Darstellung notwendig ist, um das Überleben dieser freien (Verlags-)Presse sicherzustellen, nicht dafür, ihre behauptete Qualität unter Beweis zu stellen, indem sie korrekt, fair und ausgewogen darüber berichten. Sondern sie demonstrieren, wie wenig Skrupel sie haben, ihre Macht zu nutzen, um die Verlagslobbyisten durch Propaganda zu unterstützen.

Was für eine Ironie.

[Offenlegung: Ich unterstütze die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht.]

Korrektur, 15.55 Uhr. Das Leistungsschutzrecht steht morgen nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts.

111 Replies to “Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen”

  1. Und ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass sie ihren wahren Plan enthüllen, der realistischerweise Geld in die Kassen spülen könnte. Der perfekte Moment, in dem alles plötzlich Sinn ergibt…

  2. In irgendeinem Medien Magazin hat ein Google Sprecher gesagt, dass nur Quellen die eine Listung bei Google News beantragt haben aufgeführt werden.
    Stimmt das?
    Und ist es auch nicht so, dass man im Quelltext einer Seite Snippets/ Kurzzitate ausschliessen kann?
    Also könnten die Verleger Google News nicht auch ganz einfach ohne Gesetz umgehen? Oder habe ich da was falsch verstanden?
    Und ist Google News (oder andere Aggregatoren) überhaupt ein Massenphänomen oder reicht den meisten Nutzern nicht die Newsübersicht auf den Startseiten von GMX, Web.de oder Arcor?

  3. Also ich verstehe diese Verlagsvögel nicht. Sollen die doch darauf verzichten ihre jounalistischen Ergüsse im Internet zu veröffentlichen und nur in Zeitungen/Zeitschriften zu publizieren und schon ist das Problem aus der Welt.

    Aber wie immer geht es auch diesmal nicht objektiv um das Überleben der Verlage sondern um Geldschneiderei.

  4. @ Butterchicken (5):

    Webseiten für Google News müssen konkret eingereicht werden, werden überprüft und müssen gewissen Standards technischer und inhaltlicher Natur entsprechen. Das heißt, alle Zeitungen, die bei Google News auftauchen, tun das, weil die jeweiligen Verantwortlichen das so wollten. Aber das ist nur ein weiterer kleiner Beleg dessen, wie heuchlerisch die Verleger in dieser Diskussion sind.

  5. „Die Zeitungen setzen für Ihr Geschäft auf journalistische Inhalte, Google erzeugt keine Inhalte, verdient aber an der Werbung in diesem Umfeld. Klingt ungerecht.“

    Also anders formuliert: „Die Industrie setzt für ihr Geschäft auf echte physische Produkte wie Autos oder Lebensmittel, Online-Verlage erzeugen keine anfassbaren Produkte (sondern nur Daten im Internet), verdienen aber an Werbung in diesem Umfeld. Klingt ungerecht.“

    Wenn die Leistung Googles so gering und gut finanziert ist, dann sollten die Verlage doch einfach mal selbst versuchen, etwas wie Google News zustande zu bringen. Aber bitte mindestens genauso unabhängig, schnell und übersichtlich.

  6. Schöne, entlarvende Übersicht.

    Zu folgender Aussage von Harald Wahls:

    Die Auswertung und Nutzung dieser fremd erbrachten Leistung (Verlag/Autor) für ein eigenes Geschäftsmodell (Google und Co.) ist ein parasitäres Verhalten. (…)

    … mal mein 2-Cent-Senf:
    1. Google erstellt sehr wohl Inhalte und zwar Linklisten, die für den User je nach Suchbegriff „maßgeschneidert“ werden. (ok, dass für diese Maßanfertigung auch halbtransparent cookies u.ä. ausgewertet werden, ist nicht gerade schön, aber eine andere Frage.. )
    2. Wenn das nun „parasitär“ sein soll, ist es genau so parasitär, wenn Zeitungen/Verlagsprodukte über die FIFA-Fußball-WM oder den Eurovision Song Contest schreiben, anstatt ihre eigene Fusballweltmeisterschaft bzw. ihren eigenen europäischen Gesangswettbewerb zu veranstalten… oder nicht?

  7. […] Stefan Niggemeier zum Stand der Dinge in Sachen LSR Was für eine Ironie: Die Presseverleger behaupten, ohne sie werde es keine zuverlässige Unterrichtung der Öffentlichkeit geben. Doch sie nutzen die Auseinandersetzung um das Gesetz, das nach ihrer Darstellung notwendig ist, um das Überleben dieser freien (Verlags-)Presse sicherzustellen, nicht dafür, ihre behauptete Qualität unter Beweis zu stellen, indem sie korrekt, fair und ausgewogen darüber berichten. Sondern sie demonstrieren, wie wenig Skrupel sie haben, ihre Macht zu nutzen, um die Verlagslobbyisten durch Propaganda zu unterstützen.Aus Stefan Niggemeier: “Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie Verlage für das Leistungsschutzrec… […]

  8. @9

    Das würde doch voraussetzen, dass die Verlage eine (monetäres) Riskio eingehen müssten… das ist doch zuviel verlangt von denen.

  9. Sollte das LSR beschlossen werden, bin ich schon sehr auf die Reaktion von Google gespannt. Werden Verlagsseiten aus dem Index genommen, wie es in Belgien passiert ist? Bekommen Verlagsseiten im Index eine Metaangabe „Verlagsseite“ und werden in den Suchergebnislisten nicht mehr mit dem Titel des Artikels, sondern mit einem neutralen Titel der Art „Artikel von [Weibseite]“ ohne Teaser aufgelistet (und werden damit uninteressant für den Suchenden und wandern nach hinten in den Suchergebnislisten)?

    Was immer auch passieren wird, Google wird aller Wahrscheinlichkeit nach keine Geldzahlungen leisten.

    Wir werden dann wohl auf den Seiten der LSR-Befürworter weitere Artikel lesen, die sich tendenziell gegen Google richten („Google zensiert deutsche Presse“ oder ähnliches).

    Ich bin gespannt.

  10. @butterchicken: Der reflexartige Hinweis auf robots.txt u. dgl. zieht nicht. Es war technisch noch nie ein Problem, in irgendwelchen Suchmaschinen nicht zu erscheinen, und die Verlage wissen das auch. Das ist aber nicht die Absicht der Verlage. Die wollen natürlich dort erscheinen, aber sie wollen eben Geld dafür haben.

    Aber natürlich ist das ganze Vorhaben sinnlos, und nur der Realitätsverlust der Verlage verhindert, dass das Thema immer noch aktuell ist. Eine weitreichende, allgemeine Ausformung eines Leistungsschutzrechts würde an der breiten Öffentlichkeit scheitern (bzw. ist es schon), und eine enge Ausformung („Lex Google“) wäre schneller beim Verfassungsgericht als die Verlage schauen könnten. Und bis zu einer Entscheidung würde Google natürlich die treibenden Verlage selbst aussperren. Am Ende würden die Leistungsschutzrechtler keinen Cent von Google bekommen, nur unsere Legislative und Judikative wäre durch eine weitere Luftnummer beschäftigt.

  11. Hab ne treffende Analogie kürzlich irgendwo gelesen und wäre froh, wenn die mal jemand einem Volksvertreter stellen würde: Wieso soll der Taxifahrer dem Kinobesitzer Geld dafür geben, dass er ihm (für ihn kostenlos) die Kunden vor die Tür bringt?

  12. @17: Ganz einfach: Der Taxifahrer hat Reklame auf seinem Taxi und verdient sich damit etwas hinzu.

    (Ich glaube, so lautet die Begründung der Pressefritzen)

  13. Die Argumente der Verleger, warum sie von Google parasität ausgenutzt würden, sind sogar dann rein faktisch unrichtig, wenn man der Verlegerargumentation gedanklich folgen wollte, weil:

    a) Im Umfeld von Textsnippets der Verleger sind bei Google m.E. nicht nennenswert Anzeigen geschaltet. Das liegt wahrscheinlich daran, dass auch keine SEO der Verleger dagegen arbeiten kann, dass Artikel mit dem Inhalt „Syrien Ex-Premier ruft Führungselite zu Fahnenflucht auf“ nunmal keinen geeigneten Inhalt haben, um darauf Anzeigen zu buchen.

    b) Im Umfeld lukrativer Suchbegriffe und entsprechender Anzeigen tauchen nur wenige Verlagsangebote auf, weil sich für lukrative/interessante Suchbegriffe immer zielgerichtete Portale finden, die sich genau um dieses eine Thema kümmern (und deswegen von Google besser gelistet werden).

  14. Medienkonzerne wollen einerseits Geld für billige Snippets, welche vielfach in scheinbar unterschiedlichen Produkten verwendet werden, zusätzlich sollen Suchmaschinen laut Keese noch eine Art kostenlose Verkaufsplattform mit „Preisschildern“ für Medienprodukte werden.

    Damit rutschen Medienkonzerne allerdings in die kommerzielle Rubrik, deren Angebote, siehe Google Shopping, nur noch kostenpflichtig gelistet werden.

    Zusätzlich wird die Verlinkung (auch und besonders von vorsichtigen Privatpersonen) auf Medienartikel rapide sinken, ein wesentliches Rankingkriterium.

    Letztendlich freue ich mich über diese erhellende Lobbyaktion. Sie wird als Weichenstellung für alternativen, qualitativ hochwertigen und zeitgemäß-modernen Journalismus in die Geschichte eingehen :)

  15. @Stefan Niggemeier: „Ich unterstützTe die Initiative…“ Rechtschreibfehler? Wenn nein: auf der IGEL-Seite stehst du immer noch als Unterstützer.

  16. Ich finde, auch Kioske sollten dafür zahlen, dass sie zahlreiche Titelzeilen und Titelbilder zeigen, ohne dass die Menschen, die sich diese Titel ansehen, dafür zwingend zahlen müssen. Klar: Ein paar kaufen das dann ja auch. Aber die Zeitschriften sollten per se an den Einnahmen beteiligt werden, die die Kioske beispielsweise durch Verkauf von Schokoriegeln, Eis und Getränke erlangen.

    Alternativ sollten die Zeitungsverlage die Kioske per Gesetz zwingen, Titelblätter nicht mehr öffentlich zu zeigen.

    Das gleiche gilt natürlich für Arztpraxen. Es sollte Gesetze geben, die dafür sorgen, dass eine einmal verkaufte Zeitschrift auch nur einmal gelesen werden kann. Jede weitere Nutzung sollte kostenpflichtig sein.

    Huch, das gibt es ja schon. Man nennt das dann eBook. Die darf man immerhin einmal für 14 Tage „verleihen“. Oder war es gar zweimal?

  17. Dieser Artikel erinnert mich sehr an die Mindestlohndebatte von den Briefträgern.
    Der AxelSpringer Verlag machte viel Stimmung dagegen. Weder gab von diesem Verlag einen Artikel für den Mindestlohn, noch kam einer der Gegenseite in ihrer weit verbreitesten Tageszeitung zu Wort.

    (Der Verlag wollte ein großes Stück vom Briefgeschäfts(kuchen), aber auf wessen kosten ……)

  18. Der Autor ist Berater der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte

    Und diese Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wiederum ist ein langjähriger Bekannter im Abmahn(un)wesen, konkret mahnen sie Filesharer ab. Googeln nach „WKS Weiß“ hilft, der richtige Name darf im einschlägigen Forum nicht genannt werden, das hat die Kanzlei durchgesetzt.

  19. Danke, Stefan, für die Fleißarbeit. Ich freue mich immer sehr, wenn sich die Großkopferten beim Lügen, dass sich die Balken biegen, erwischen lassen. Und mir läuft ein kalter Schauder über den Rücken, dass sie schmatzend mit der Wurst in der Hand immernoch »haltet den Hund!« rufen.

    Mir macht die Dreistigkeit Angst.

  20. Niemand zwingt die Verlage irgendwas im Internet zu veröffentlichen und niemand hat was dagegen, wenn sie die Inhalte mit einer paywall versehen. Ganz im Gegenteil, ich würde es begrüßen.

    Damit sollte ich eigentlich ganz auf der Linie der Verlage sein, weil ihnen sofort Feedback in Form von Euro, Dollar etc. gegeben wird, ob ihre Veröffentlichungen wertgeschätzt werden.

  21. Die Verlage waren in meinen Augen ja schon immer gierig und skrupellos. Aber das sie sich jetzt noch Ihre eigenen Versäumnisse bezahlen lassen wollen, finde ich mehr als ungerecht. Das Thema hatten wir wir doch gerade bereits mit der Musikindustrie. Wenn man über Jahre hinweg geschlafen hat und sich einen Scheiss darum kümmert, um wettbewerbsfähig zu bleiben, dann muss man sich nicht wundern, dass irgendwann Andere das Ruder übernehmen. So ist das nun mal mit dem freien Wettbewerb. Wer zu schwach ist, muss gehen. So einfach ist das. Es gibt heutzutage genug Mittel und Wege, um sein Geschäft auszubauen, gerade was den Vertrieb angeht. Wer nicht weiß, wie das funktioniert, kann sich gerne bei mir melden, oder muss sich das Know-how einkaufen. Die Verlage haben genug finanzielle Mittel.

  22. Ist denn außer dem Fall Belgien bekannt, ob es in anderen Ländern Regelungen gibt, die die – vorsichtig formuliert – nicht ganz uneigennützige Sichtweise der Verlage unterstützen würde?

    Und die Nähe – besonders von Mutti Angie – zu den Verlegerfamilien Springer und Mohn ist nun auch kein Geheimnis. Irgendwoher müssen die guten Umfragewerte (Modestichwort „kognitive Dissonanz“) ja erzeugt werden.

  23. @Rainer Stadler: Ja. In der Arbeit von Buschow wird ausdrücklich erwähnt, dass es ausländische Zeitungen wie die NZZ oder die „New York Times“ waren, in denen kritische Stimmen zum deutschen Leistungsschutzrecht vorkamen — im Gegensatz zur einheimischen Presse.

  24. Die FAZ brachte im März 2012 allerdings auch diesen bemerkenswerten Beitrag von Constanze Kurz (in ihrer Maschinenraum-Kolumne), Print und online:
    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-im-raederwerk-der-suchmaschinen-11685451.html

    Nota bene: Sowohl der seltsame Titel als auch der Teaser als auch der folgende Satz unter dem Artikel wurden von der FAZ hinzugefügt:
    „In der Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in der diese Zeitung Partei ist, vertritt sie als Kolumnistin eine andere Meinung als die der Verlage, auch unseres Verlags.“

  25. Ich als Freund des eher grobsubtilen Humors finde ja, dass dieser Artikel viel gewonnen hätte, wenn die verlinkten Websites mit »qualitätsjournalistischen« Hintergrund so verlinkt worden wären, wie ich es hier mit diesem Link an dem besonders gut passenden Beispiel der Braunschweiger Zeitung demonstriere. Das geht übrigens erstaunlich oft bei Websites mit »qualitätsjournalistischen« Hintergrund.

    (Wers nicht sofort bemerkt: Bitte einfach mal die von mir verlinkte URL vor dem Klick betrachten und dann schauen, wie die Website der Braunschweiger Zeitung daraus nur die ID am Ende nimmt, um zur »richtigen« Seite weiterzuleiten. Mit diesem Trick können die »Qualitätsjournalisten« beliebig oft den in der URL miterwähnten Titel ändern, um Google gegenüber aktualisierten Inhalt zu simulieren, ohne dass ältere Links auf einen vorherigen Titel »entwertet« werden. So etwas ist den »Qualitätsjournalisten« ohne weiteres möglich — im Gegensatz zum Verlinken der Quelle eines Bildes. Wenn ich Google wäre, würde ich solche systematischen SEO-Cheater einfach aus dem Index werfen.)

  26. Lieber Herr Niggemeier,
    ich möchte Ihnen gerne ein ökonomisches Argument nennen, das FÜR ein Leistungsschutzrecht sprechen könnte und würde mich für Ihre Meinung dazu interessieren.
    Angenommen ein Artikel, der auf einer Verlagswebsite erscheint, verursacht für den Verlag Kosten von 200 Euro. Ein rationaler Verlag würde den Artikel nur veröffentlichen, wenn er mit Werbeerlösen rechnet, die mindestens die Kosten abdecken. Angenommen, das gelingt dem Verlag nicht, die erwarteten Werbeerlöse würden nur 180 Euro betragen. Der Verlag würde den Artikel dann nicht in Auftrag geben, er würde nie erscheinen.
    Gleichzeitig gibt es einen Anbieter wie Google, der ebenfalls Werbeerlöse mit dem Artikel erwirtschaftet. Angenommen Google würde mit dem Text 40 Euro verdienen, hätte aber keine Kosten.
    Insgesamt würde der Artikel also 220 Euro an Erlösen erzielen, also abzüglich der Kosten einen Gesamtgewinn von 20 Euro erwirtschaften. Es wäre also wirtschaftlich sinnvoll, den Artikel produzieren zu lassen: Die Leser hätten etwas davon, die Wirtschaft auch.
    Dennoch würde der Artikel niemals geschrieben werden, weil der Verlag nur von einem Teil der Gesamterlöse selbst profitiert. Ökonomisch gesehen verursacht der Artikel positive externe Effekte für Google. Optimal für alle Seiten wäre es, wenn der Verlag und Google eine Verhandlungslösung finden würden: Zum Beispiel könnte Google von seinem erwarteten Gewinn von 40 Euro 21 Euro an den Verlag abgeben. Damit wäre der Artikel auch für den Verlag rentabel, Google würde damit immer noch Gewinne machen, was auch für Google die bessere Lösung wäre, als wenn der Artikel gar nicht erscheinen würde.
    Doch was passiert, wenn sich beide Unternehmen nicht einigen können? Dann käme es zum Marktversagen. Obwohl es gesamtwirtschaftlich besser wäre den Artikel zu veröffentlichen, wird er nicht erscheinen. Bei einem solchen Marktversagen sollte die Politik eingreifen und die beiden Unternehmen quasi zu einer Verhandlungslösung zwingen.

    Was halten Sie von dem Argument?

  27. @ Stefan Niggemeier. Es gibt wohl immer wieder nationale polit-mediale Konstellationen, welche bei gewissen Themen Widersprüche unterdrücken. Dann hilft der Blick von aussen. Das gilt im umgekehrten Fall auch für die Schweiz oder ein anderes Land. Dank dem Internet ist ja mittlerweile fast alles fast überall lesbar.

  28. @43: Ich bin nicht Herr Niggemeier, aber möchte doch auf ihre „Rechnung“ eingehen.

    1. Haben wir es hier mit einem Beitrag zu tun, der vorsätzlich die Wirklichkeit zu verdreht versucht ? Wer könnte so eine Absicht wohl haben ?

    2. Google hat keine Kosten ? Woher wissen Sie das ? Natürlich hat Google das. Glauben Sie so eine Plattform programmiert und betreibt sich von allein ? Google erbringt eine echte Dienstleistung: Die des Aggregieren von Informationen. Etwas das weitaus komplizierte ist was die Verlage tun, will man dabei nicht nur Spam erzeugen sondern ein echten mehrwert.

    3. Wieso glauben Sie, dass die durch Werbung erzielten einnahmen den Artikel finanzieren sollten ? Leider ist die Qualität der „Presseerzeugnisse“ auf Verlagsseiten so schlecht, dass man glauben muss, dass es ihnen nur um den schnellen Profit geht. Dies sollte jedoch nicht das Geschäftsmodell sein. Die „Qualitätspresseerzeugnisse“ sollten durch echte Qualität und der damit erzeugten Kundenbindung und -Gewinnung eine ausreichende Kostendeckung in einer gesamtheitlichen Betrachtung erziehlen. Die Onlinevermarktung ist doch aber nur ein Teil des ganzen. Davon abgesehen, kann man nicht vor Veröffentlichung wissen, ob ein Artikel kostendeckend ist. Mir ist schon klar, dass die Verlage davon träumen und leider alles versuchen um dies tatsächlich zu erreichen, jedoch ist es doch genau die eigentliche Rolle eines Verlages das Risiko von den Autoren zu nehmen indem Sie Gewinn und Verlust vieler Druckwerke vereinen. Es ist also ihre Aufgabe das damit verbundene Risiko zu bewerten und nur dann einzugehen, wenn sie es für sinnvoll halten, also an die Qualität des Artikels glauben. Weil er dieses Risiko trägt bleibt dann berechtigt ein Teil des Erlöses beim Verlag. Das dieser Teil viel zu hoch ist, ist noch etwas anderes.

    4. Es macht für Google eben keinen unterschied ob der Artikel bei Verlag X erscheint. Google aggregiert Nachrichten, die das geschehene Widerspiegeln. Sollte der Beitrag, um den es geht, interessant genug sein, wird ihn jemand anders schreiben und Google wird ihn aggregieren. Für den Nutzer ist es doch einerlei wer den Text veröffentlicht. Die für ihn interessanten Texte vorzufinden, ist die weitaus grössere und für den Nutzer interessantere Dienstleistung.

    5. Sie haben auch vergessen, dass es nicht nur Google gibt. Soll Yahoo, Bind und Co auch alle noch 21 EUR abgeben ? Ja ? Schöne Vorstellung was ? Die Realität sieht so aus, dass Google auch für die Verlage die weitaus grössere Dienstleistung erbringt: Sie leiten Leser auf ihre Seiten. Das sind potentielle Neukunden. Aber eben nur wenn die Qualität überzeugt. Es wird Sie vermutlich auch wundern, das die Verlage de facto genau dafür auch Geld an Google bezahlen. Stichwort: Ad-Words.

    6. Wie gefällt ihnen diese Idee: Der Autor geht mit dem Artikel, den Ihr Verlag nur für 180 EUR veröffentlichen kann (eigentlich will), einfach zu jemanden der 200 dafür zahlen will.

  29. Mathias, sie verstehen anscheinend Google nicht. Google verdient kein Geld mit einzelnen Artikeln sondern mit der Gesamtheit der Suchergebnisse. Ob da jetzt ein Artikel der oberpfälzer Umschau dabei ist oder nicht, ist für Google egal. Zumal wie oben beschrieben die Keywords, die zu Presseartikeln führen nicht besonders Werberelevant sind.

  30. @47 Wenn es Google egal wäre, was ja durchaus sein kann, würde es das Argument nur noch verstärken. Das würde nämlich bedeuten, dass Google eine enorme Marktmacht hat und an einer Verhandlungslösung gar nicht interessiert ist.

  31. Eine gelungene Darstellung der Situation rund um das Leistungsschutzrecht und seine „wahre“ Intention, vielen Dank dafür. Es ist bei diesem Informationsdickicht oft nicht einfach, die Motive der handelnden Parteien zu erkennen. Man darf gespannt sein und hoffen, dass du recht hast und der Gesetzgeber diesmal nicht auf das Getöse des „Verlags-Kartells“ hört. Ich finde ohnehin, dass der Blogger- und Bürgerjournalismus ohnehin die transparentere Informationsquelle ist und den etablierten Medien das Wasser abgraben wird. Wie man hier sieht ;)

  32. Für besonders entäuschend halte ich das wieder einmal komplette Versagen der Gewerkschaftsjournalisten die sich willig für die Bettelsuppe verkaufen. Ich hör sie schon sich rechtfertigen, man habe sich doch einigen müssen, alles andere sei doch nicht praktikabel.
    Und frisch die Welt gezeigt in der Parabel!

  33. @43
    Sie haben das Geschäftsmodell nicht verstanden.
    Werbeeinnahmen entstehen, indem Nutzer (hier: Leser) die Inhalte nutzen und dabei die dort platzierte Werbung wahrnehmen. Google ist eine Suchmaschine, bringt also diese Nutzer zur Werbung hin, generiert demzufolge bereits Einnahmen für die Verlagsseite.
    Google Einnahmen entstehen hauptsächlich durch im Umfeld von Suchergebnissen platzierte Werbung, die dazu passt. Google kopiert nicht Texte und nutzt die dann, sondern hilft den Nutzern, etwas im Internet zu finden.

  34. Das ganze Thema ist seit fast drei Jahren Blablaisiert. Mittlerweile habe ich sogar den Eindruck, dass eine Google-News-Geheim-Einsatztruppe die Verlage zwingt ihre Zeitungen, Artikel, Meinungen online zu stellen und bei GN zu veröffentlichen. Das hat das Internet geschafft: die armen, armen verleger, die vor Hunger kaum noch in den Schlaf kommen, müssen unter Berufung auf ein Grundrecht, dass vor dem Internet schon existiert hat – wenn ich mich richtig erinnere – dafür sorgen, dass sie noch mehr Geld abschöpfen können, von dem sie dann den Autoren und journalisten nichts geben. Habe ich das richtig verstanden?

    Ist ja auch blöd, dass Verlage so gar nicht vom Netz profitieren. Hey, Moment!

  35. Die privaten Raffgeier schießen sich gerade wiederholt selbst in den Fuß in ihrer grenzenlosen Arroganz und der jgeglichen Abwesenheit von logischem Denkvermögen.

    Die Folge wird sein, dass sie zuerst keiner mehr zitiert, und dann schließlich keiner mehr lesen wird, bevor sie keiner mehr kennen wird.

    Lesen werden sie am Anfang vor ihrem Ende noch die Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) (müssen) und sie auch zitieren.

    Am Ende zitieren die ÖR die Blogger – und das war’s!

    Dummheit kommt vor den Fall, in diesem Fall ist die Dummheit derer ein Segen für die Menschen.

  36. Als nächstes kommt dann der Gesetzentwurf zum Grundrecht auf Listing in Suchmaschinen. Weil Google und andere sich erdreisten, deutsche Verlage aus dem Index zu kicken.
    Daraufhin wird Google die Verlage wieder aufnehmen, aber in den Ergebnissen unter ferner liefen verbannen.
    Das wiederum führt zu höheren Kosten für SEO etc. Für das darauf folgende Gesetz zur Einschränkung der Kosten für Qualitätsjournalismus produzierende Unternehmen fällt mir gerade kein passender Name ein.
    Jedenfalls werden wir vermutlich noch viele Jahre Spass mit diesem Thema haben.

  37. @43/Mathias:
    Hübsche Milchmädchenrechnung. Aber sei mal dahin gestellt, ob hier etwas fehlt. Natürlich ist der Aufwurf dieser Frage berechtigt.

    Aber was halten Sie von folgender These?

    Google erzielt mit dem Aggregator-Dienst 0 EUR Einnahmen. Es gibt Server-/ Betriebs- und Personalkosten. Sagen wir umgerechnet auf einen Artikel 50 EUR. Nun stellt Google den Verlagen die zuvor kostenlose Dienstleistung in Rechnung und erzwingt von den Verlagen, die Abgabe von 50 EUR um dieses Geschäftsgebiet zu einer Refinanzierung zu bringen.
    Wo ist sie denn, die Werbung bei Google-News? Ich habe da noch nie gezielte Werbung gesehen. Wenn ich nun das Allerweltswort „Baumarkt“ dort eintippe, sehe ich nicht etwa Werbung diverser Baumärkte, ich sehe Links zu „Kriselnde Baumarkt-Kette“ oder „Raupe: Gärtner warnt vor Baumkauf“. Was die zweite Überschrift mit Baumärkten zu tun hat, ja, das wüsste ich, wenn ich nun den Link anklicke und den Artikel lese. Sicherlich spannend für Hobby-Gärtner.
    Aber Werbung? Weit und breit nix. Auch sonst durch Mitgliedsbeiträge der Surfenden wird keine Einnahme erzielt…

    Was bedeutet das? Dass man uns bei der Argumentation pro LSR weiß machen will, es gäbe horrende Einnahmen. Bei den Beispielen wird der Krösus Google-news an vorderster Front bekämpft. Dort sind exakt 0 EUR Einnahmen beim ersten und zweiten Blick vorhanden. Vielleicht findet irgendwo eine Einnahme beim dritten Blick, ich erkenne sie nicht.

    Oder will man ernsthaft zu Felde ziehen, dass Google ja in völlig anderen Geschäftsgebieten (beispielsweise bei des Upgrades des kostenlosen Mailing-Dienstes in kostenpflichtige Dienste) Einnahmen erziele und man deswegen im ansonsten als Minusgeschäft gekennzeichneten Geschäftsgebiet der Google-News ein Stück des Kuchens ab haben will?

    Erläutern Sie mir das bitte so, dass ich es als Nicht-Lobbyist verstehe :)

  38. @59/Mathias
    Darf ich ganz naiv zurückfragen: Wenn Google nicht in irgendeiner Weise von Google News profitiert – Ihrer Darstellung nach sogar Verluste mit dem Angebot machen würde – warum betreibt Google dann die Plattform überhaupt? Weil Google nett ist?

  39. @Mathias: Das ist eine Frage, die man Google stellen sollte, nicht mir.
    Es wird eine Behauptung der Befürworter des LSR aufgestellt, dass Google aus dem Aggregieren von News Vorteile in Form von Werbeeinnahmen bei sich generiert.
    Die Werbeeinnahmen sind für mich bei genauer Betrachtung schlichtweg nicht vorhanden, also müsste diese Behauptung auch schlichtweg falsch sein. Sonst müsste doch auch Werbung geschaltet werden, wenn ich verschiedenste Suchbegriffe eingebe. Sogar Suchbegriffe, die sich durchaus extrem gut für Werbung eignen, wie mein „Baumarkt“-Beispiel.
    Zeigen sie mir ein Beispiel, wo Google-News Werbung schaltet, selbst wenn es nicht offensichtlich als Werbung gekennzeichnet ist, und ich ziehe mein Argument auf der Stelle zurück und behaupte das Gegenteil.

    Dass Google nicht messbare Vorteile bezieht, das dürfte logisch sein. Es geht natürlich darum, Google als Marke zu etablieren und die Ergänzung von Angeboten, die ein Minusgeschäft sind, wird dadurch aufgewogen, dass man bei lukrativen Angeboten eine Kundenbindung erreicht. Aber geht es nun um die Behauptung, Google würde über Google-News Geld verdienen, wie widerlegbar behauptet wird, oder geht es darum, eine Umsatzbeteiligung am gesamten Google-Konzern zu erreichen?
    Google hat gegenüber anderen News-Aggregatoren den unschätzbaren Vorteil, dass die Infrastruktur für das Listen und indizieren bereits da ist. Google hat u.a. durch Google Code Search eindrucksvoll über Jahre bewiesen, dass es mit wohl wenigen Handgriffen möglich ist, auch eine sehr spezielle Form der Suchen über diese Infrastruktur aufzubauen. Leider wurde der Dienst irgendwann eingestellt. Ich habe ihn als Entwickler gerne genutzt. Vielleicht blüht mit Google News ein ähnliches Schicksal.

    Dass man bei fehlenden Einnahmen ein Minusgeschäft betreibt ist keine Frage, die man stellen darf, selbst wenn man naiv ist. Das ist eine kaufmännische Tatsache. Den Strom, den Traffic, die Mitarbeiter, die diesen Teil entwickelt haben und ggf. optimieren, den Support, den man ggf. abstellen muss, all das muss bezahlt werden. Und wie gesagt wird Google nur deswegen diesen Dienst in der Form und ohne Werbeeinnahmen betreiben, weil man ihn als Minusgeschäft akzeptiert und eine Quersubvention aus anderen Geschäftsgebieten betreibt.

    Soweit meine Vermutung. Aber ich bin kein Google-Mitarbeiter und kein Verlags-Mitarbeiter. Ich kann also nur das sehen und beurteilen, was ich sehe. Ich kann nicht die Milliarden an Einnahmen sehen, die Google-News jenseits des Offensichtlichen abwirft.

  40. P.S.: Bitte nicht falsch verstehen. Einige News-Aggregatoren, die kostenpflichtige Apps betreiben, die verdienen ja etwas (obgleich nicht durch Werbung, geschenkt). Da könnte man durchaus die Argumentation anwenden… Aber die sind nicht alle derart im Fokus, weil größtenteils auch nicht so verbreitet und gerade auch aufgrund der geringen Verbreitung könnte man hier durch die Verlage sehr schnell die Server der bösenNews-Aggregatoren aussperren und ihnen (man ist ja eh geschlossen dieser Meinung in Deutschland) den Zugang verwehren.

  41. @Mathias | 43

    Das ökonomische Argument, welches Du ausführst, ist nicht neu, sondern letztlich die Verlegerargumentation – nur eben dies mal knapp, präzise und ökonomisch formuliert. Warum ich das Argument auch in diesem Gewande nicht für richtig halte:

    1. Der Grund, warum die Verlage in Deinem Beispiel 180,- € statt der benötigten 200,- € erlösen , ist selbst eine Folge der Entwicklung des Marktes. Die Verleger verlieren durch die Konkurrenz des Netzes ihr (kollektives) Informationsverbreitungsmonopol und ihr Anzeigenverbreitungsmonopol. Folge von mehr Angebot bei Information und Werbeplätzen sind sinkende Erlöse der Verleger. Und an der Stelle ist eben das Leistungsschutzrecht nichts anderes als eine Subvention, weil das nicht mehr uneingeschränkt funktionierende Geschäftsmodell nunmehr fremdfinanziert werden soll.

    2. Ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler, daher kann ich das folgende nur als Frage formulieren: Dass es positive externe Effekte gibt, ist an sich ja kein Marktversagen. Ist aber die (Folge-) These richtig, dass es immer dann ein „Marktversagen“ vorliegt, wenn es positive externe Effekte gibt, die nicht (auf Verhandlungsbasis) kompensiert werden? Ist also immer dann ein Marktversagen anzunehmen, wenn A mit B einen Handel abschließt, von dem auch C profitiert, wenn C nicht bereit ist, A die positiven Effekte zu vergüten? Ich möchte da zumindest einen Zweifel anbringen. Was ist das Kriterium für „Marktversagen“? Oder ist die Feststellung des „Marktversagens“ nur die Folge einer klandestinen normativen Entscheidung im Sinne einer vorgängigen Wertung: „Aber dafür sollte jetzt nun wirklich mal gezahlt werden…“

    3. Ich hatte oben unter 19, wie auch von anderen Kommentatoren angemerkt, bereits dahingehend argumentiert, dass der angemessene Preis zur Kompensation des positiven externen Effektes, der Google aus der Listung von Verlagsangeboten in der Suchmaschine entstehen könnte, gegen 0,- tendiert.

    4. Wenn wir aber schon von der Kompensation positiver externer Effekte sprechen und wenn man denn zu dem Ergebnis käme, dass Google hierzu via Leistungsschutzrecht gezwungen werden müsste, was ist dann mit der Kompensation des externen Effektes, der den Verlegern dadurch entsteht, dass Google ihnen via Suchmaschinenergebnissen Kunden zuführt. Das müsste ja dann wohl auch ausgeglichen werden oder liegt hier dann kein „Marktversagen“ vor, wenn die Verleger das nicht bezahlen wollen (freiwillig)?

    5. Wenn man aber unter normativen Gesichtspunkten zu bejahen hätte, dass eine Kompensation in beide Richtungen erfolgen müsste, dann wird gerade in der ökonomischen Betrachtung die Ungerechtigkeit eines Leistungsschutzrechtes evident. Ich nehme doch stark an, dass wir uns einig sind: In monetärer Hinsicht profitieren die Verleger mehr von Google, als umgekehrt Google von den Verlegern.

  42. Um die Geschichte mal fortzuschreiben:

    (1) Mit Inkrafttreten des Gesetzes wirft Google die Verleger/Verlage aus dem Index. Diese beschweren sich bei den Kartellbehörden. Google wird verdonnert, die Verleger/Verlage wieder aufzunehmen.

    (2) Google stellt die Auswertung der Metatags hinsichtlich der Kurzausschnitte für Deutschland um. Anstatt Kurzausschnitte ausnahmsweise verbieten zu können, muß man diese nunmehr explizit kostenfrei erlauben. Aus
    wird

    Seiten ohne freie Kurzausschnitte werden von Google in den Ergebnissen abgewertet. Die SEO-Dienstleister (Suchmaschinen-Auffinbarkeit-Optimierer) stellen alle ihre betreuten Seiten sofort um, um Kurzzusammenfassungen zu erlauben, nur die Verleger bleiben standhaft. Sie werden bis zur Unauffindbarkeit abgewertet.

    (3) Die Verlegermafia – oh falsch – die Verleger beschweren sich bei den Kartellbehörden. Die Kartellbehörden signalisieren Google, daß man sich mit einer formellen Entscheidung über die Abwertung im Index schwer tut, aber es begrüßen würde, wenn Google freiwillig …

    (4) Google lenkt ein, wertet wegen fehlender Vorschau nicht mehr ab, und berücksichtigt aber im Ranking verstärkt die Klickhäufigkeit auf die entsprechende Zieldomain.

    (5) Da Suchergebnisse ohne Kurzzusammenfassung seltener angeklickt werden, wandern die Seiten der Verleger/Verlage nun doch wieder nach hinten, stetig, aber etwas langsamer.

    (6) Die Verleger beschweren sich wieder bei den Kartellbehören. Diese haben die Nase voll und weisen die Beschwerde ab, da Google nunmehr einen nichtdiskrimierenden Algorythmus implementiert hat.

    (7) Die Genossen von der TAZ kommen – schon um Springer und Dieckmann zu ärgern – mit Google zu der Einigung, daß Google kostenlose Snippets von TAZ-Artikeln gegen den Erwerb einiger Genossenschaftsanteile an der TAZ verwenden darf. Weiterhin gestattet DPA die Snippets gegen angemessene Zahlung, und die Blogger verwenden sowieso das Snippets-erlaubt-Meta-Tag, schon um ihr Ranking bei Google zu optimieren. Damit funktioniert Google News ganz passabel; das fehlen von Springer & Co fällt kaum noch auf.

    (8) DuMont experimentiert mit einigen Randblättern ebenfalls mit kostenlosen Snippets, schon um der TAZ und DPA nicht ganz allein das Feld zu überlassen und auch die feingeistig-liberale Berichterstattung angemessen zur Geltung kommen zu lassen. Wegen des überragenden Traffic-Erfolgs schwenkt alsbald die gesamte Verlagsgruppe auf die neue Linie ein.

    (9) Nach und nach kommen die Verleger zu dem Schluß, daß der Krieg gegen Google zwar beim Gesetzgeber gewonnen wurde, aber beim Endkunden irgendwie nicht zu gewinnen ist. Man gestattet daher ebenfalls freie Snippets.

    (10) Als letzter sieht Springer ein, daß das digitale Abseits keine zukunftsfähige Position ist, und gibt ebenfalls auf.

    Damit ist alles wie früher.

  43. … es geht der Ar,ch mit Grundeis, alle wissen wo der Weg hinführt, aber keiner hat den Mut. Die Zeit der geschriebenen und ´gedruckten Zeilen sind vorbei. Ein neuer Ausblick nimmt seinen Weg, das darf mal gesag… äh geschrieben werden.

  44. @43 Mathias (oder sind Sie das Herr Keese? Von der Qualität des Arguments her würde es passen)

    Ein rationaler Verlag würde den Artikel nur veröffentlichen, wenn er mit Werbeerlösen rechnet, die mindestens die Kosten abdecken.

    Und wie will der Verlag das im voraus pro Artikel berechnen können?

    Es wäre also wirtschaftlich sinnvoll, den Artikel produzieren zu lassen: Die Leser hätten etwas davon, die Wirtschaft auch.

    Woher wissen Sie oder der Verlag, dass die Leser was (wieviel) davon hätten?

    Optimal für alle Seiten wäre es, wenn der Verlag und Google eine Verhandlungslösung finden würden:

    Optimal wäre es in keinem Fall, da die Verhandlung selbst Kosten verursacht und spätestens die Ihre Milchmädchenrechnung über den Haufen werfen.

    Bei einem solchen Marktversagen sollte die Politik eingreifen und die beiden Unternehmen quasi zu einer Verhandlungslösung zwingen.

    Beim nochmaligen Nachlesen über Marktversagen direkt auch Staatsversagen nachschlagen und erklären, wieso gerade der Staat besser agieren können sollte als der Markt.

  45. @67 / Moon.

    Woher wissen Sie oder der Verlag, dass die Leser was (wieviel) davon hätten?

    Ich bin mal ganz frech davon ausgegangen, dass ein geschriebener Artikel höheren Nutzen stiftet, als ein nicht-geschriebener. Zugegeben: Bei manchen Texten wäre es für die Welt wohl tatsächlich besser gewesen, sie wären nie geschrieben worden. :)

  46. @60/Matthias
    In Ergänzung zu @62 möchte ich jetzt aber mal nicht locker lassen:
    Wo und wie verdient Google jetzt Geld mit Google News? Ich bitte hier um konkrete Zahlen und Fakten aus seriösen Quellen.

    Inwiefern Google von dem Dienst nichtmonetär profitiert ist eine völlig andere – und in diesem Kontext völlig irrelevante – Geschichte.

  47. Wenn ich in Berlin wohnen würde, würde ich die Sprechstunden der Abgeordneten nutzen. Dann würde ich am Ipad (oder Android-Pad ach nee doch nicht) die nachrichten.de App vorführen und wie viel nur copy-paste ist. Dann würde ich google-News vorführen und bestimmte Argumentative Punkte abarbeiten und die Unterschiede von Google-News und Google-Websuche erklären. Auch robots.txt-Dateien und Bezahlschranken oder Nerv-Abo-Javascripte bekannter Verlage kann man ruhig vorführen. Keiner ausser mir verlangt, das Bezahl-Artikel in Google-Websuche mit einem „$$$“ (meine TV/Sat-Receiver markieren auf diese Weise verschlüsselte Sender in der Kanal-Liste) markieren müsste um es meiden zu können.

    Auch die Gleichnisse mit dem Taxifahrer oder Kiosk und Titelblättern sind mit leichter Überarbeitung (Schade das es keine Crowd-Diskussions/Kollaborations-Foren für Konstruktive legale demokratische Diskussionen gibt obwohl man sowas sogar im Programmierpraktikum vom Grundstudiom bauen kann aber es vielleicht kein Land gibt wo sowas ohne Abmahnungen oder Verfolgung etabliert werden kann) gut einsetzbar.

    Referenzen zu Belgien und auch zur VG-EPG für TV-Programme sollten nicht fehlen und müsste man (auch crowded) erarbeiten weil auch bei Bloggerin zu viele offene Fragen stehen.

    Es dürfte genug Abgeordnete geben, die nach einer individuellen Vorführung von News-Google kein Interesse an einem Leistungs-Schutz-Recht mehr haben.
    Hat News-Google überhaupt Werbung ?

    Haben die Österreichischen Verlage schon Interesse bekundet, dann exklusiv in Google-Websuche und Google-News vertreten zu sein ? Sollte man nicht den wahren Autor von News in der Online-Ausgabe verlinken müssen ? Also die Agentur oder das Konkurrenz-Blatt ?
    Man sollte mal gute Online-Artikel mit Referenzen und die platz-beschränkten Print-Artikel nebeneinanderlegen damit Abgeordnete mal sehen wie richtige Qualitäts-Artikel aussehen müssten. Print=Fast-Food-Snack. Online=Vollständiger Artikel mit allem was man in Print weglassen musste, gerne auch gegen Bezahlung oder Abo oder wenn der Artikel die Kosten wieder eingespielt hat werbefinanziert. Als ct-Abonnent würde ich das begrüßen und mein Abo trotzdem nicht kündigen.

    Die Mediennutzung sind schon 30% am Tablett, Pad, Phone und anderen NoPC-Geräten wie SmarTVs. Laut News von ich glaube gestern ist dort aber nur 1% (ein !) Prozent der Werbe-Budgets. RTL macht mit Werbung-TV Millionengewinne. Fast jeder hat pro Woche 4 kostenlose Zeitungen im Briefkasten. Für 6 Exemplare muss man Abos bezahlen und die müssen vielleicht in der nächsten Rezession auch noch gerettet werden. Komischer Kapitalismus. Jeder Controlling-Professor sollte sich klar dazu äußern können.

    Die Blogger sollten Taten folgen lassen. Wiki-Presse wie ich glaube Constanze Kurz andeutete (und eine viel ältere Foren-Idee ist) und ähnliche Dinge wären schnell programmiert. Man bräuchte nur ein Hosting-Land wo die Abmahngebühren bezahlbar sind und nicht wegen Kommafehlern oder Scrollen im Impressum bis zum Verfassungsgericht klagen muss. Und man müsste von den Wikipedia-Fehlern lernen und es natürlich besser machen.
    Oder halt Abgeordneten-Information was News-Google wirklich macht. Dann abonnieren Abgeordnete vielleicht 1-3 Sparten als RSS-Feed und man zeigt ihnen auch, wie man die RSS-Feeds anderer Verlage abonniert und was Google-Reader macht (Feeds 30 Tage lang speichern glaube ich) wenn man länger offline ist und Feeds verpassen würde.
    Viele haben ja ein Ipad und würden die nachrichten.de-App vielleicht sofort installieren um informiert zu sein statt nur wichtige Homepages auf dem Homescreen(?) als Safari-Bookmarks zum Direktzugriff zu sammeln.
    Schade das digiges oder Piraten zwar in Berlin sitzen, aber sowas nicht machen oder dann auch kostenlose Internet-Schulungen für Berliner Ipad-Rentner usw.. die dann in die Sprechstunden gehen und verlangen, das news-google nichts bezahlen muss weil vielleicht jede Stadtbücherei und Ärzte-Wartezimmer mit Zeitschriften die Verlage mehr Geld kostet.
    Mit Checklisten und Workflows die ständig überarbeitet werden, kann man dann auch Landespolitiker überzeugen und die Gegenöffentlichkeit stärken. Mediengesetze muss ja vielleicht der Bundesrat bekräftigen.
    Man kann auch Lokalpolitiker überzeugen das News-Google nichts schlimmes ist und die „bürgen“ dann für einen oder sind dabei wenn man den lokalen Bundes/Landes-Abgeordneten informiert und es am Ipad (oder Android wenn er das besser kennt) vorführt (nachrichten.de gibts vielleicht auch als Webseite für Android).

    Nur Bloggen erreicht die Entscheider nicht wirklich.

  48. @ Berater:
    Irgendeiner redet immer Blödsinn. Manchmal auch Viele.
    Aber vielleicht erklärt uns ja irgend Einer, was Kartelle mit freiem Wettbewerb zu tun haben….

    Mein aktuelles Lieblingszitat:
    „Eng ist die Welt, und das Gehirn ist weit.
    Leicht beieinander wohnen die Gedanken,
    Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen;
    Wo eines Platz nimmt, muß das andre rücken,
    Wer nicht vertrieben sein will, muß vertreiben;
    Da herrscht der Streit, und nur die Stärke siegt.“

    (Schiller, Wallensteins Tod)

  49. @26: das gibt es schon, bei den sog. Lesezirkeln. Das trifft Zeitschriften, wie sie bei Ärzten etc. ausliegen und die alle einen schmucklosen Umschlag tragen, der das Logo der Zeitschrift, aber keine sonstige Aufmachung erkennen lässt.

    Genau darüber verhindern die Lesezirkel erhöhte Zahlungen.

    (Mir fällt gerade keine Weiterentwicklung für/gegen ein LSR ein.)

  50. […] Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen → »In einem rechtsfreien Raum wie bei der gewerblichen Nutzung von Online-Inhalten der Verlage wird derzeit eine gesunde Marktentwicklung verhindert. Wer will schon gerne Produkte herstellen, um sie sich dann von Piraten wegnehmen zu lassen.« — Hans-Peter Siebenhaar […]

  51. Das interessante an dem Thema ist, dass hier immer wieder von Rechtsbruch durch Google/Newsaggregatoren gesprochen wird. Nur befinden sich die absolut im legalen Rahmen. Das angeblich gebrochene „Recht“ muss erst geschaffen werden. Es gibt kein Leistungsschutzrecht! Und das ist nichts, was dieser Gesellschaft fehlt.

    Das „Leistungsschutzrecht“ wäre eine in sich eine Mehrfachverwertung von Texten. Es geht hier ja nicht mal um die Autoren und damit die Urheber. Diese werden ja an sich ihren Werken „enteignet“ indem sie sämtliche Rechte an die Verlage abtreten. Dafür sollen dann die Kunden durch die Zeitschriften, die Onlineleser durch die Werbeeinnahmen und die Suchmaschinenbetreiber durch das Auffinden der Artikel bezahlen. Die Frage ist doch, ob damit den Autoren geholfen wird, und die lässt sich eindeutig verneinen. Vor allem weil direkt nach den Suchmaschinen die „Konkurrenz“ für Zitate zur Kasse gebeten wird…

  52. @Mathias
    Ich warte immer noch auf eine Antwort, wo genau nun bei Google-News eine erkennbare Werbeeinnahme vorliegt.

  53. @mepeisen
    Ob Google sein Angebot Google News direkt oder indirekt monetarisiert ist für die Betrachtung erst einmal egal. Man kann davon ausgehen, dass ein börsennotiertes Unternehmen wie Google nur Angebote macht, von denen es profitiert oder das zumindest für die Zukunft erwartet. Es ist also davon auszugehen, dass Google News für Google einen positiven Nutzen stiftet. Dieser positive Nutzen kann aber nur deshalb entstehen, weil es Medieninhalte gibt, die von Google News genutzt und aufbereitet werden können. Zusammengefasst bedeutet das: Google profitiert (direkt oder indirekt) von Medieninhalten, die von anderen erstellt werden.

    Das ist jetzt natürlich nicht moralisch verwerflich, illegal schon gar nicht. Ökonomen nennen dieses Phänomen, dass einen positiven externen Effekt, der im Wirtschaftsleben sehr oft vorkommt. Ein Beispiel: Die Forschung an einem neuen Medikament kostet ein Pharmaunternehmen viel Geld. Wenn das Medikament erst einmal auf dem Markt ist, könnten Konkurrenten die Inhaltsstoffe sehr einfach analysieren und das Medikament kopieren – ohne im Vorfeld Millionenbeträge in die Forschung investiert zu haben. Das Konkurrenzunternehmen profitiert also von dem Wissen, das eine andere Firma kostspielig zusammengetragen hat, ohne dafür zu bezahlen. Das wäre ein positiver externer Effekt. Das Problem dabei ist, dass Pharmafirmen unter diesen Umständen kaum noch Interesse daran hätten, an neuen Medikamenten zu forschen, weil sie die Gewinne hinterher mit den Trittbrettfahrern teilen müssen. Aus diesem Grund gibt es Patente, die es (für einen gewissen Zeitraum) verbieten, Medikamente einfach zu kopieren.

    Wenn ein Gut positive externe Effekte hat, führt das in der Regel dazu, dass das Gut in geringerer Zahl hergestellt wird, als es für die gesellschaftliche Wohlfahrt optimal wäre. Pharmafirmen würden zu wenig forschen und Zeitungsverleger eben zu wenige Artikel veröffentlichen. Und ist wie gesagt eben selbst dann der Fall, wenn Google sein Angebot Google News nur indirekt monetarisieren kann.

  54. @Mathias: Google profitiert von der Arbeit der Verlage. Die Verlage profitieren von der Arbeit von Google.

    Warum soll Google an die Verlage zahlen, aber die Verlage nicht an Google?

  55. @Mathias:
    „Ob Google sein Angebot Google News direkt oder indirekt monetarisiert ist für die Betrachtung erst einmal egal.“
    Nein, ist es definitiv nicht. Die Behauptung der „pro LSR-Fraktion“ ist nicht, dass Google überhaupt irgwendwie schon Geld verdient, sondern ganz konkret, dass Google mit Google-News Werbeeinnahmen erzielt. Und diese Behauptung wird auch oftmals wiederholt und auch an die Politik herangetragen, damit diese reagiert.
    Das ist atemberaubend, dass man eine unwahre Behauptung aufstellen darf, dann hinterher sagt „Ist aber egal, irgendwie verdient Google bestimmt Geld“.

    Google betreibt mehr als einen Dienst als Minusgeschäft, das ist Fakt. Ob man das als Aktionär akzeptiert, das steht hier nicht zur Diskussion. Den Effekt, den Google-News ganz konkret auf die Kundenbindung hat, der ist nicht mit harten Euros messbar. Entsprechend ist der Anspruch, den man als Verlag hat, nicht mit harten Euros messbar. Und doch erhebt man diesen Anspruch, der nciht messbar ist. Und doch führt man die Lüge (ich nenns mal so), dass Google mit dem Dienst Geld verdienen würde, als Argument auf.

    Die Sache mit dem Patentvergleich oder Pharma-Vergleich ist hübsch, lenkt aber nur davon ab, dass man Google bereits in seinem Dienst einen riesigen Besucherstrom als Bezahlung zurückgibt. Und die Lobbyisten haben doch bereits mit Kartellklagen gedroht, sollte man die Verlage delisten wollen. Sicher kommt diese Drohung nicht zustande, weil die Gegenleistung, die Google für das Nutzen der Leistungen der Verlage erbringt, signifikant geringer wäre als der vermeindliche Verlust, der den Verlagen entsteht. Im Gegenteil: Die Gegenleistung in Form von Besuchern, die Google bereits erbringt, ist selbst wenn man eine fiktive Einnahme annehmen würde, sicher um ein vielfaches höher als der Leistungsverlust der Verlage.

    Warum also immer wieder gebetsmühlenartig diese Leistung, die Google für die Verlage vorbringt, unter den Teppich gekehrt wird, warum man von parasitärem Verhalten spricht, obwohl Google es ist, das sich über parasitäres Verhalten er Verlage beschweren müsste, das versteht sowieso niemand in der Netzgenmeinde. Man kann Google verteufeln für das was es tut. Man kann Google hassen. Man kann Google für seine Marktmacht hassen. Aber das ändert nichts dran, dass Google zu seinen Kunden (und das ist die Netzgemeinde), seien sie Verlage oder nicht, nicht nur fair ist sondern auch stets versucht, die Netzkultur als solche als Vorreiter umzusetzen.

    Also: Wo ist die von den LSR-Befürwortern immer wieder ins Feld geführte Einnahme?
    Wie hoch ist der von Google erbrachte Nutzen für die Verlage zu bewerten? Was wäre, wenn Google das Vermitteln pro Fall nun mit 1 Cent gegen die Verlage berechnen würde als Reaktion auf das LSR? Sind dann alle Verlage in einem Monat Pleite? Bei den Besucherzahlen, die mutmasslich von Google vermittelt werden, dürfte das für die Verlage Kosten verursachen, die die Webauftritte unbrauchbar machen dürften. Was würde man gegen ein solches Argument sagen? Würde man sagen, das darf oogle nicht? Wieso? Google kann genauso argumentieren, dass die Verlage von einer Leistung Googles profitiert und dass die Verlage parasitär handeln, wenn sie verlangen das soll kostenfrei so bleiben. Schließlich verdienen die Verlage durch werbung u.ä. wiederum Geld, sonst würden sie ja keine Webauftritte betreiben.

    Sorry aber das einzige was ich sehe, ist hier ein Lobbyist, der die Fragen, die ihm gestellt werden, nicht beantworten will. Einer, der mit Vergleichen daherkommt, welche die aufgestellten Behauptungen bequem umschiffen, aber nichts zur Sache aussagen.

    Im übrigen halte ich es für extrem verkehrt, einen von der DPA veröffentlichten und von Verlagen vervielfältigten Artikel mit einer Schöpfungshöhe eines Patentes oder den Forschungsarbeiten eines Pharmakonzerns gleichsetzen zu wollen. Früher in der Schule sagte man dazu: Thema verfehlt, setzen, 6. Wenn überhaupt sollte man beim Vergleich mit der GEMA und der Musikindustrie bleiben. Jeder anderer Vergleich disqualifiziert sie automatisch…

  56. @68 Mathias (Christoph-Keese-argue-alike)
    Bei den meisten Texten wäre es für die Welt wohl tatsächlich besser gewesen, sie wären nie geschrieben worden. FTFY.

    Und selbst wenn dem nicht so wäre, erklärt das weiterhin nicht, wieso die Verlage irgendeinen Anspruch gegen Google haben sollten, wenn sie ihr Zeugs freiwillig kostenlos ins Internet stellen.

  57. […] Das Leistungsschutzrecht nähert sich nach mehr als zwei Jahren intensiver Lobbyarbeit der Verabschiedung durch den Bundestag. Es ist das Ergebnis eines beispiellosen Missbrauchs der tonangebenden Presse durch Ihre Verleger. Der bekannte Medienjournalist und Grimme-Online Preisträger Stephan Niggemeier spricht gar von einem Kartell und zeichnet die Berichterstattung, bzw. das Ausbleiben derselben hier nach. […]

  58. Für die einfachste Lösung halte ich immer noch ein Opt-In.
    Statt sich über die robots.txt austragen zu können, was ja offensichtlich zu mühsam ist, sollten die (standardmäßig ungelisteten) Verlage die Option bekommen, sich explizit über eine snippet.txt in das Google-Listing eintragen zu können, natürlich unter Verzicht auf etwaige Vergütungen.

  59. @Mathias (#43): Bei Ihrem Beispiel würde es nicht zu einem Marktversagen kommen, da Google sich mit der Option „freiwillig 20 Euro zahlen“ besser stellen würde als mit der Option „nichts zahlen“ (Erlös = 20 Euro vs. Erlös = 0 Euro). Die würden also mit Freude auf die Verlage zugehen und ihnen Geld abdrücken. Nicht alles, was Sie für ein Gefangenendilemma halten, ist auch eins ;-)

    Warum Ihr Beispiel aber sowieso völlig an der Realität vorbei geht, haben ja schon andere geschrieben.

  60. @ #85 Turd Ferguson:
    Sites, die in GoogleNews aufgenommen werden wollen, müssen AFAIK proaktiv das Scannen ihrer Inhalte veranlassen (siehe #8 Thorsten)

  61. Scheint als warten wir hier vergebens auf eine Antwort zur Frage, wo die Millionen Wereeinnahmen nur herkommen.
    Scheint auch als warten wir wieder einmal vergebens auf eine Antwort zur Frage, ob die Gegenleistung, die Google bisher kostenlos erbringt, nicht höher zu gewichten ist als der Schaden durch das Verwenden der Snippets.

    Ich will nun nichts unterstellen und auch nicht vermuten, welcher Mathias sich hinter den Kommentaren verbirgt, auch wenn ein gewisser Verdacht schon in den Sinn kommen könnte. Aber das ist auch hier in den Kommentaren einmal mehr ein Lehrstück, wie gezielte Desinformation funktioniert. Nicht beantwortbare Fragen werden einfach totgeschwiegen, solange sie nur in unwichtigen Diskussionen rund um einen Blog-Eintrag aufkommen.

    Glücklicherweise gibt es genug Politiker, die auch in entsprechenden Positionen sind, die hier sehr genau wissen, dass das ziemlicher Unfug ist, das alles rund ums LSR.

  62. Scheingefecht

    Den Aspekt „Lex Google“ halte ich für ein Scheingefecht.

    Diesen Trick führen Politiker gerne vor: Man konzentriere die Argumente auf einen Nebenaspekt und hoffe, dass die Öffentlichkeit damit genug beschäftigt ist, um den „dicken Rest“ nicht zu bemerken. Wenn ich mir die Kommentare hier so ansehe, scheint das Konzept ganz gut zu funktionieren.

    Schaue ich mir allerdings die verlinkte Seite bei iRights.info und das geleakte frühe Arbeitspapier näher an, komme ich auf die Idee, im Kern ginge es tatsächlich um einen weitaus größeren Batzen. Und ich gewinne eine Vorstellung davon, was oben mit der „richtigen Richtung“ beim Leistungsschutzrecht gemeint sein könnte:

    1. Abschaffung des bisherigen Zitatrechts
    2. Rechtliche Gleichstellung von Journaille und Kunst
    3. Buy-out der Journalisten per Gesetz

    Würde der Entwurf Gesetz, wäre die Folge, dass …

    # … eigentlich schon das Lesen (sofern beruflich bedingt) Geld kosten würde.
    Diese Idee hätte ermöglicht, jedem Blog, das ab und an aus einer Zeitung zitiert und „gewerblich“ handelt, pauschale Lesegebühren aufzudrücken. Die wären auch für jeden Bildschirm an einem Arbeitsplatz fällig geworden, wo berufsbedingt auch „Presseerzeugnisse“ sichtbar werden.
    Zwar hat sich die Idee als unhaltbar erwiesen, aber den Versuch war’s auf jeden Fall wert. Die restlichen Ideen sind bisher kaum angefochten.

    1. … das bisherige Zitatrecht bei „Presseerzeugnissen“ ausgehebelt wäre und fast jedes noch so kleine Zitat-Schnipselchen lizenzpflichtig (sprich: teuer) würde.
    Ausnahmen von der Regel gäbe es vermutlich ausgerechnet für Suchmaschinen und News-Aggregatoren (wie zB Google). Da diese wohl kaum dafür bezahlen möchten, dass ihre Dienste genutzt werden, dürften sie ihre Sonderlizenzen für Links und Snippets zu exakt dem Preis bekommen, den sie freiwillig anbieten.
    Echte Zitate indes (bei denen ein Mensch absichtlich einen bestimmten Textabschnitt „weitersagt“) würden reichlich ins Geld gehen. Kritische Auseinandersetzung (zB Bildblog) oder Presseschau (zB Perlentaucher) müsste man sich schon leisten können, einige ungeliebte „Konkurrenz“ der Blogsphäre würde wohl verschwinden. Es gäbe ein Weilchen Zoff um die Frage, ob abgedruckte Zitate (zB Politikerworte) wirklich lizenzpflichtig wären.

    2. … die hohe und edle Kunst des Presseverlegers endlich die selben Privilegien genießen dürfte wie andere Künstler in Wort, Bild und Ton auch. Folglich auch eine VG (Verwertungs- Gesellschaft) zur Eintreibung der Gebühren. Wer beobachtet, welch ein Segen die GEMA für Musikproduzenten ist, ahnt vielleicht, wonach den Presseverlegern der Sinn steht.

    3. … Buyout-Verträge nicht mehr gebraucht würden. Die Urheber der Texte, Bilder und Redaktionsfilmchen hätten „im Zweifel“ sämtliche Nutzungsrechte an den Verleger abgegeben. („Zweifel“ könnten entstehen, wo zB Verträge eigentlich nur eine einmalige Erstverwertung vorsehen oder Widersprüche zum sonst üblichen Urheberrecht bestehen.) Für eine Zweitverwertung ihrer eigenen Werke dürften sie dann Lizenzgebühren zahlen (bekämen lt. Gewerkschaftsvorschlag aber immerhin die Hälfte des Erlöses zurück).

    # Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass Lizenzpflicht aller gerwerblichen Nutzer angestrebt wird. Aus Erfahrung darf vermutet werden, dass alles „gewerblich“ ist, was irgendwo auf Einnahmen (wohlgemerkt: nicht etwa Gewinn) zielt. Dafür genügt bekanntlich schon ein Werbebanner, Donnate-Button oder Amazon-Link.

    # Schließlich hat Lizenzpflicht noch einen kleinen Pferdefuß: Der Antrag auf Lizensierung müsste von der VG genehmigt sein, _bevor_ ich öffentlich aus der Zeitung zitieren darf. Zwar kann eine VG das nicht verweigern. Da derlei aber Zeit und Geld kostet, dürfte es nicht ohne Einfluss auf die öffentliche Diskussionskultur bleiben.

    Wollmilchreitkuscheltauchsau

    Wo ein Wunschzettel geschrieben wird, braucht bescheidene Zurückhaltung wohl nicht erwartet werden. Von daher überrascht es nicht, wenn die Verleger gerne alles hätten, was andere schon haben: Eine schön lange Schutzfrist, regelmäßig Geld von einer VG, nebenher noch der Konkurrenz eins ausgewischt, lukrative Abmahnmöglichkeiten, und schließlich noch einfach alle Rechte am Material, ohne sich ständig mit Urheberrechten der Zulieferer befassen (und komplizierte Buyout-Verträge machen) zu müssen. Eine passende Metapher hierfür wäre eine singende Wollmilchreitkuscheltauchsau, die goldene Eier legt.

    Es überrascht auch nicht, dass die gewünschte Verteilung von Vorteilen, Geld und Rechten einzig den Presseverlegern zugute käme. Immerhin ist das ja auch ihr Wunschzettel.

    Scheuklappen

    Das Einzig Überraschende ist für mich, wie beharrlich sich die meisten Beobachter an ausgerechnet der einer kleinen dargebotenen Nebenforderung abarbeiten (die sich ganz flott und fast von selbst erledigen würde) – während die richtigen Klopper geduldig ignoriert werden. Zur Erinnerung seien sie hier noch einmal aufgeführt.

    1. Abschaffung des bisherigen Zitatrechts
    2. Rechtliche Gleichstellung von Journaille und Kunst
    3. Buy-out der Journalisten per Gesetz

  63. P.S.
    Das vorige Posting klingt etwas, als käme es aus dem Mustopf.

    Die Geschichte nahm ja einen anderen Lauf als erwünscht. Der zweite (und aktuellste) Referentenentwurf zum LSG wirkt, als sei nur noch ein „Lex Google“ übrig geblieben, und alle meine Schreckgespenster wären von ebenso weisen wie maßvollen Referenten aus dem Wunschzettel getilgt worden:

    # Das neue Schutzrecht bekäme die üblichen Schranken – beispielsweise die Zitierfreiheit bliebe wie gehabt.
    # Die Urheber wären nicht „ausverkauft“, sondern am Erlös aus Lizenzen „angemessen zu beteiligen“.
    # Die ersehnte Gleichsetzung von Journaille und Kunst bliebe aus.
    # Die Schutzfrist wäre gerade mal ein Jahr lang.

    # Zudem wäre „Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen“ fast allen erlaubt, nur Suchmaschinen wäre sie verwehrt.
    In der Praxis würde dies wohl bedeuten, dass „googeln“ nach einem bestimmten aktuellen Kanzlerinnenzitat keinerlei „Zeitungstreffer“ brächte. Mit etwas Glück stünde das Gesuchte noch bei Google News in den aktuellen Meldungen. Die könnte man zwar nicht mehr durchsuchen lassen, aber immerhin wäre der Dienst selbst IMHO weder unzulässig noch lizenzpflichtig.

    In der Folge ginge erst die „Laufkundschaft“ der Online-Zeitungen und dann der Preis für Online-Werbung bei Zeitungsverlagen zurück. Und zwar so lange, bis Google kostenlose Sonderlizenzen nachgeworfen bekäme.
    Der Versuch der Presseverleger, sich die Nasenhaare einzeln vergolden zu lassen, wäre beim aktuell bekannten Stand der Dinge wohl als gescheitert zu betrachten.

    # Schließlich liest man bei heise die beruhigenden Worte: „Blogger, die auf ihren Seiten Werbung schalten oder Micropayment-Verfahren nutzen, sollen mit dem neuen Entwurf nicht mehr von den Regelungen erfasst werden.
    Es bliebe den Verlegern also scheinbar nicht einmal das Trostpflaster, massenweise Blogger abmahnen zu können, die mal auf ein Blatt verweisen.

    Diesem Jammerbild entspricht denn auch der lamoyante Ton, in dem der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger anmerkt: „Das eigentliche Ziel des Gesetzentwurfs, Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkmittlern gleichzustellen, könne mit den neuen Überlegungen nicht erreicht werden.“

    Darf nun vermutet werden, die vielen Mühen der Presseverleger seien im Endeffekt fruchtlos geblieben (und teilweise sogar nach hinten losgegangen) – und deshalb sei mein Hinweis „etwas verspätet, weil längst erledigt“? Ich fürchte, für Schadenfreude ist es noch zu früh.

    Blogger wären eben nicht aus der Schusslinie

    Die angenehm beruhigende Aussage des heise-Artikels finde ich im o.g. Gesetz-Entwurf jedoch nicht. Die beigefügte Begründung erwähnt zwar Blogger, die durch die neuen Regelungen „nicht berührt“ würden. Sie differenziert allerdings auch beispielhaft, was als bei Bloggern „gewerblich“ zu betrachten sei. Wenn ich richtig gelesen habe, wäre zB das Bildblog dann sowohl ein neuer Kollege der Presseverleger als auch gewerblich (und damit lizenzpflichtig).
    Dass gerade Werbung (Amazon-Link) bzw. Micropayment (Donnate-Button) nicht prompt zur Einschätzung „Gewerblichkeit“ führen würden, steht nicht einmal in der „Begründung“, geschweige denn im vorgeschlagenen Gesetzestext. Der spricht klar vom ausschließlichen (und übertragbaren) Recht des Presseverlegers, „das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen.“

    Das mag nicht so ganz dem ursprünglichen Wunsch entsprechen, eine VG würde künftig für jeden kleinen Halbsatz Pressetext kasieren gehen und die Verleger mit Phantastillionen überschütten.

    Aber wenn mich meine lange Nase nicht trügt (und das tut sie nur manchmal zur Schnupfenzeit), dann würde selbst der kümmerliche Rest des gewaltigen Plans noch genügen, trotz Zitierfreiheit eine Lizenzpflicht zu konstruieren, sobald sich irgendwie ein „Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit“ unterschieben ließe.

    Vielleicht bin ich etwas paranoid. Den Abmahnteufel male ich auch beim jetzigen Stand der Dinge weiterhin an die Wand.

    Der Schlussvorhang des Lehrstücks ist noch nicht gefallen.

  64. Eine Frage die sich mir stellt ist woran ein Crawler kostenlose von kostenpflichtigen Inhalten unterscheiden kann, von einer Art Meta Tag ist im Entwurf natürlich weit und breit nichts zu sehen.
    Ein Crawler läuft hier somit immer in Gefahr aus einer Flut von kostenlosen Inhalten, kostenpflichtige Inhalte zu indizieren, obwohl er das gar nicht will.
    Lesen etwa die Nutzer eines Online RSS Readers Nachrichten, muss der Anbieter also eine Lizenz von quasi allen Verlegern erwerben. Da dies jedoch bei weitem zu teuer ist und er kostenpflichtige RSS Feeds nicht unter vertretbarem Aufwand erkennen kann, muss das Angebot schließen.
    Dies ist wohl die einzige Absicht der Unterstützer, weil Google macht dieses Gesetz im Grunde nichts. Eine größere Gefahr für Zeitungen sind Aggregatoren, die aus kostenlosesn Blogs etc. gute Nachrichten und Meinungen zusammenstellen. Dies wird wohl in Zukunft nicht mehr möglich sein.

  65. „In zehn Jahren ist Google tot. Ich habe in der Tat die Hoffnung, dass das, was sich jetzt im Markt befindet, übermorgen nicht mehr existiert.“

    wieso jetzt kurz vor der Pleite noch so ein Gesetz?
    (den Urheber des Zitats bitte selber googlen)

    #k.

  66. Vor einiger Zeit veröffentlichte unsere regionale Zeitung einen halbwegs neutralen kurzen Bericht über das LSR, allerdings mit einigen Schwächen.
    Ich schrieb dann einen Leserbrief mit einer Zusammenfassung der bisherigen Diskussion und einigen Weblinks (zu Ihnen, Stadler, lawblog usw.). Einige Tage später wurde der Leserbrief mit einer sehr ehrlichen Begründung abgelehnt: man „woll auch was vom Kuchen abhaben“ und das Betreiben der Website koste ja auch Geld.
    http://goo.gl/jSkNt

  67. Herzlichen Dank an Herrn Niggemeier für die detaillierten und sachgemäßen Ausführungen zu dem sehr aktuellen Thema, Gegenrede zu Mathias (43) und Unterstützung für Jan (45) Werner (49), Thorsten V (52) Nobilitatis (53) Asinello (92) und andere:

    Leider ist die Möglichkeit der Bürger sich über die Medien der großen Verlage zu informieren, schon sehr stark beschnitten – auch in Deutschland. Viele wichtige Themen werden nicht publiziert, weil sie nicht profitabel erscheinen. Lediglich das Internet – mit Hilfe sehr intelligenter Suchalgorithmen wie bei Google – sorgt zunehmend für ein Gegengewicht. Viele Qualitätsjournalisten publizieren ohne Honorar im Internet, weil ihnen ausführlichere sachdienliche Informationen und Kommentare wichtig sind (oft sogar wichtiger als ein angemessenes Honorar). Die wunderbaren Korrekturmöglichen im Internet (sowohl die Recherche als auch die Publikationen betreffend) wären in Gefahr, wenn sich die großen Medienverlage mit Suchmaschinenbetreibern wie Google darüber einigen würden , wie sie gemeinsam noch mehr den Profit in den Vordergrund stellen können.

    Wie sollte das Leistungsschutzrecht in der Praxis durchgeführt werden, ohne die Zitierfreiheit auch für jeden privaten Blogger zu gefährden? Wie sollten Suchalgortihmen entwickelt werden, die unterscheiden können zwischen einem „Schnipsel“ aus einem kostenpflichtigen Verlagsmedium und einem Zitat aus dem Mediums in meinem privaten Blog?

    Google hat eine enorme Marktmacht. Das ist korrekt. Und grundsätzlich beobachte ich mächtige Unternehmen mit Monopolstellung sehr kritisch. Aber Googles wirtschaftliches Ziel ist bisher ausnahmsweise gut vereinbar mit dem freiwilligen Zusatzanbot für kostenfreie Recherche und Publikation.

  68. @Kand.in.Sky
    DANKE für diesen Lacher am Morgen – das Zitat stammt immerhin von 2007 – d.h. die Hälfte des prognostizierten Google-Niedergangs ist bereits verstrichen und oh Schreck, es sieht so gar nicht danach aus… :-)))

    Ich bin Google gegenüber sehr zwiegespalten und halte das Unternehmen eher für das Gegenteil einer „gemeinwohlverpflichteten“ Organisation – aber die Nummer mit diesem Gesetz ist echt zum Totlachen. Plötzlich ist Google ja sooooooo böööööööööööööse (Spiegel-Titelgeschichte vor einigen Wochen – ist das Jemandem aufgefallen? Ein Schelm, wer den Zusammenhang mit der Entwicklung der letzten Jahre… siehe Artikel von S. Niggemeier oben…)

  69. […] (Für alle diejenigen, die davon nichts mitbekommen haben: Es geht um ein kürzlich im Bundestag in erster Lesung beratenes Gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz dahingehend geändert werden soll, dass Presseverlage das Recht bekommen, Suchmaschinen und News-Aggregatoren die Nutzung ihre Presseerzeugnisse oder Teilen davon zu verbieten – oder sie gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr zu erlauben. Die geplante Neuregelung richtet sich gegen Dienste wie Google-News, die kleine Text-Auszüge – „snippets“ – anzeigen und auf den vollständigen Artikel verlinken. Die Presseverlage sehen in dieser unautorisierten Verwendung ihrer Texte einen Eingriff in ihre Rechte – und, was vermutlich der entscheidende Punkt ist, sie wollen an den Gewinnen der Dienste beteiligt werden. Zumindest gibt dies der BDZV in einer Stellungnahme ganz offen zu – vgl. „Ist die Einführung eines LSR für Verlage erforderlich?“, letzter Absatz. Die Vorgeschichte des LSR hat Stefan Niggemeier nachgezeichnet.) […]

  70. […] Man kann zu den Geschäfts (modellen) -praktiken mancher US-Konzerne stehen wie man will. Der Umgang der deutschen Qualitätsmedien in der Causa Google beschämt mich. Gekaufte Experten, das Ausblenden unliebsamer Stimmen und Studien, die gezielte Desinformation des Publikums. […]

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