Ich komme gerade von einer Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung, auf der meh­rere Chef­re­dak­teure öffent­lich gerät­selt haben, woran es liegt, dass immer weni­ger Men­schen für Jour­na­lis­mus zah­len wol­len. Und damit zu einem ganz ande­ren Thema.

Ges­tern Vor­mit­tag ist der Ent­wurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums für ein Leis­tungs­schutz­recht für Ver­lage bekannt gewor­den. Auf sueddeutsche.de berich­tete Heri­bert Prantl am spä­ten Nach­mit­tag:

Beim lange erwar­te­ten Gesetz­ent­wurf der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums han­delt es sich um einen soge­nann­ten Refe­ren­ten­ent­wurf, er wurde soeben an die ande­ren Minis­te­rien zur Stel­lung­nahme ver­schickt, mit einer sehr kur­zen Frist »im Inter­esse einer beschleu­nig­ten Bear­bei­tung bis 18. Juni«. Der Ent­wurf liegt der Süd­deut­schen Zei­tung vor.

Nun.

Der Ent­wurf stand am Vor­mit­tag, spä­tes­tens 10:26 Uhr, im Netz. Seit­dem liegt er dem gan­zen fucking Inter­net vor.

»Spie­gel Online«, »Zeit Online« und diverse räu­dige Blogs legen den Ent­wurf ihren Lesern per Link vor. Die »Süd­deut­sche Zei­tung« teilt ihren Lesern mit, dass ihr der Ent­wurf vorliegt.

Ver­mut­lich ist der SZ-Leser mit die­ser Infor­ma­tion glück­lich und stolz auf sein Blatt. Und falls wider Erwar­ten unter den Lesern von sueddeutsche.de der Ruf laut würde, auch das Ori­gi­nal lesen zu kön­nen, könnte der Online-Chefredakteur viel­leicht not­falls den Text aus­dru­cken, ein­scan­nen, vom Bild­schirm abfo­to­gra­fie­ren und twit­tern, ähn­lich wie neu­lich, »aus­nahms­weise umsonst«.

Noch tol­ler als die SZ treibt es das »Han­dels­blatt«, das in sei­ner Online­aus­gabe für sich nicht nur mit den Wor­ten zu wer­ben glaubt:

»Mit der Ein­füh­rung eines Leis­tungs­schutz­rech­tes soll dem neu ent­stan­de­nen Schutz­be­dürf­nis der Pres­se­ver­lage Rech­nung getra­gen wer­den«, heißt im Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums, der dem Han­dels­blatt (Frei­tag­aus­gabe) vorliegt.

Son­dern dem es nicht ein­mal zu doof war, vor die Mel­dung von 19:44 Uhr den Hin­weis »EXKLUSIV« zu bappen.

(»Exklu­siv« ver­mut­lich in dem Sinne, dass es der ein­zige Refe­ren­ten­ent­wurf zum Leis­tungs­schutz­recht ist, der dem »Han­dels­blatt« vorliegt.)

Nach­trag: sueddeutsche.de hat dem Arti­kel ges­tern fol­gen­den Satz und Link hinzugefügt:

Hin­weis und Update: Der Refe­ren­ten­ent­wurf kann auf der Web­site der »Initia­tive gegen ein Leis­tungs­schutz­recht« (Igel) nicht nur von der Süd­deut­schen Zei­tung ein­ge­se­hen wer­den.