Chris­tian Jung­blut hätte dank­bar sein sol­len, dass sein Text von der »Geo«-Redaktion über­ar­bei­tet und in so vie­len Details geän­dert wurde, dass von sei­nem Schreib­stil nichts übrig geblie­ben war. Der Anwalt von Gru­ner + Jahr teilte dem freien Jour­na­lis­ten mit, dass sein Manu­skript von nie­mand gerin­ge­rem als »einer Preis­trä­ge­rin des 1. Prei­ses beim Henri-Nannen-Preis 2008 — bekannt­lich dem Nach­fol­ger des Kisch-Preises — redi­giert wurde«. Auch Peter-Matthias Gaede, der Chef­re­dak­teur von »Geo«, sei »als ein Preis­trä­ger des 1. Prei­ses beim Kisch-Preis 1984 (…) sicher­lich über jeden Zwei­fel erha­ben«. Jung­blut selbst hin­ge­gen hat nur einen 3. Platz beim Kisch-Preis 1986 vorzuweisen.

Es geht aber gar nicht um die Frage, ob die Repor­tage, die Jung­blut für »Geo« über den Deich­bau in den Nie­der­lan­den geschrie­ben hat, nach der gründ­li­chen Ände­rung durch die Redak­tion bes­ser war als vor­her. (Seine blasse Erzähl­weise sei durch einen leben­di­gen und plas­ti­sche­ren Stil ersetzt wor­den, argu­men­tierte der Ver­lag vor Gericht.) Es geht um die Frage, ob Jung­blut als Urhe­ber ein Recht dar­auf hat, dass sein Werk nicht gegen sei­nen Wil­len in einer mas­siv ver­än­der­ten Form ver­öf­fent­licht wird.

Das Land­ge­richt Ham­burg ent­schied jetzt (308 O 78/10): Er hat die­ses Recht. Das Gericht unter­sagte dem Ver­lag Gru­ner + Jahr, den ent­spre­chen­den Arti­kel »Plan B« aus Heft 12/2009 wei­ter zu ver­brei­ten. Ent­schei­dend für das Urteil war dabei nicht die Zahl der Preise oder die Größe des Penis Egos der Betei­lig­ten, son­dern das Urhe­ber­per­sön­lich­keits­recht, das dem Urhe­ber das Recht gibt, »eine Ent­stel­lung oder eine andere Beein­träch­ti­gung sei­nes Wer­kes zu ver­bie­ten, die geeig­net ist, seine berech­tig­ten geis­ti­gen oder per­sön­li­chen Inter­es­sen am Werk zu gefährden«.

Es ist ein Ver­fah­ren mit grund­le­gen­der Bedeu­tung für das span­nungs­rei­che Ver­hält­nis zwi­schen freien Mit­ar­bei­tern und Redak­tio­nen. Dass Texte nicht nur behut­sam redi­giert, son­dern auch gra­vie­rend ver­än­dert wer­den, ist All­tag bei Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten. Die wenigs­ten freien Jour­na­lis­ten kön­nen es sich aller­dings erlau­ben, sich dage­gen zu wehren.

Der 67-jährige Jung­blut schreibt seit Jahr­zehn­ten als freier Autor für »Geo« und andere Maga­zine. Einige sei­ner Repor­ta­gen, zum Bei­spiel under­co­ver als Steu­er­mann auf einem Super­tan­ker, sind als Bücher erschie­nen. Frü­her, sagt er, sei »Geo« ein aus­ge­spro­che­nes Auto­ren­blatt gewe­sen, in dem die Schrei­ber und ihre spe­zi­elle Schreibe weit mehr respek­tiert wur­den als bei ande­ren Zeit­schrif­ten. Heute seien exten­sive Text­än­de­run­gen die Regel. Dadurch seien sogar so renom­mierte Auto­ren wie Horst Stern und die spä­tere Lite­ra­tur­no­bel­preis­trä­ge­rin Herta Mül­ler ver­grault worden.

Der Ver­öf­fent­li­chung der Holland-Geschichte gegen sei­nen Wil­len geht ein über halb­jäh­ri­ges Hin und Her zwi­schen Autor und Redak­tion vor­aus. Der Text, den Jung­blut geschrie­ben hatte, sollte nach mona­te­lan­gem Her­um­lie­gen erst schnell von einem Report zu einem Por­trät umge­schrie­ben wer­den, um in ein spe­zi­el­les Heft­kon­zept zu pas­sen. Das wurde dann wie­der ver­wor­fen, statt­des­sen gab es andere Ände­rungs­wün­sche, wor­auf­hin Jung­blut eine neue Ver­sion schickte. Der Text, der ihm schließ­lich zur Abnahme geschickt wurde, war dann aber so sehr geän­dert, dass er ein Veto ein­legte. Er teilte Chef­re­dak­teur Gaede mit, dass er mit einer Ver­öf­fent­li­chung in der vor­lie­gen­den Form nicht ein­ver­stan­den sei.

Gaedes Ant­wort war schroff: »Das machen wir ganz ein­fach: Wir ver­öf­fent­li­chen den Text nicht unter Dei­nem Namen.« Als Jung­blut dage­gen pro­tes­tierte, legte der »Geo«-Chef nach: »Es war über all die Jahre gut für Dich, dass Deine Texte von GEO-Redakteuren redi­giert wor­den sind. Nun haben wir es alle­samt bald hin­ter uns.«

Jung­blut unter­sagte die Ver­öf­fent­li­chung des umge­schrie­be­nen Tex­tes. »Geo« igno­rierte das und ver­öf­fent­lichte den Arti­kel, der auf Jung­bluts Arti­kel beruhte, aber nicht mehr Jung­bluts Arti­kel war, unter Jung­bluts Namen.

Der Ver­lag wei­gerte sich danach, eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzugeben.»Wir bedau­ern, dass Ihr Man­dant es augen­schein­lich für rich­tig hält, eine lang­jäh­rige Arbeits­be­zie­hung nun mit so schril­len Miss­tö­nen zu been­den«, erwi­derte der Anwalt Gru­ner + Jahr einem ent­spre­chen­den Mahnschreiben.

Also traf man sich vor Gericht.

Jung­blut beklagte eine »Ent­stel­lung« sei­nes Arti­kels. Seine Erzähl­weise sei durch eine rei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­weise ersetzt, Fak­ten lieb­los anein­an­der­ge­reiht und Zitate zum Teil ver­än­dert worden.

Gru­ner + Jahr berief sich auf einen Auto­ren­ver­trag, in dem dem Ver­lag das Recht »zur Ände­rung und Bear­bei­tung« der Bei­träge Jung­bluts ein­ge­räumt wird, »soweit diese Bear­bei­tung nicht den Sinn des Bei­trags unzu­mut­bar verändert«.

Das Land­ge­richt urteilte, dass der Ver­lag sein Bear­bei­tungs­recht über­schrit­ten hat. In der Begrün­dung lis­tet es akri­bisch die Ver­än­de­run­gen auf, die die Redak­tion vor­ge­nom­men hat: »Kaum ein Satz des Klä­gers wurde wort­wört­lich über­nom­men.« Auch Zitate von Per­so­nen und kleinste sprach­li­che Beson­der­hei­ten seien ver­än­dert wor­den. Ohne Zustim­mung des Auto­ren hätte »Geo« diese Bear­bei­tung nicht ver­öf­fent­li­chen dür­fen.

Der von [»Geo«] umge­schrie­bene Text bringt vor allem zum Aus­druck, dass [»Geo«] einen ande­ren Sprach­stil erwar­tet hat. Die­ser Erwar­tung muss der Klä­ger (…) jedoch nicht gerecht wer­den. Er hat als Urhe­ber das Recht, auf sei­nen Sprach­stil zu beste­hen oder andern­falls seine Ver­öf­fent­li­chung zu unter­sa­gen. [Die Zeit­schrift] kann sich dem­ge­gen­über ent­schei­den, ob sie den Text im Stil des Klä­gers ver­öf­fent­li­chen will oder nicht.

Das Gericht wies auch Vor­würfe des Ver­la­ges, der Autor habe sich einer Zusam­men­ar­beit ver­wei­gert, zurück. Das Urteil liest sich in jeder Hin­sicht ver­nich­tend für einen renom­mier­ten Ver­lag und eine trotz ein­bre­chen­der Ver­kaufs­zah­len immer noch renom­mierte Zeit­schrift. Gru­ner + Jahr wird unter­sagt, den Text zu nut­zen – selbst ohne Namens­nen­nung des Autors.

Gaede wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern, deu­tet aber an, dass der Ver­lag wohl in Beru­fung gehen wird. Jung­blut hat das Gefühl, dass der »Geo«-Chefredakteur grund­sätz­lich nicht bereit ist, das (im Kern unver­äu­ßer­li­che) Urhe­ber­per­sön­lich­keits­recht anzu­er­ken­nen. Als er sich in einem frü­he­ren Fall schon über grö­ßere Ände­run­gen beschwerte und sagte: »Ich bin kein Steinbruch-Lieferant«, habe Gaede erwi­dert: »Jeder ist hier Steinbruch-Lieferant.« Gaede möchte die­ses Zitat nicht bestätigen.

Jung­blut sagt:

Ich habe die­sen Pro­zess durch­ge­zo­gen, weil ich zunächst ein­mal sehr ver­är­gert war. Das gab sich aber recht bald. Ich wollte eine rechts­gül­tige Ant­wort dar­auf: Wie viel darf eigent­lich eine Redak­tion ohne das Ein­ver­ständ­nis des Auto­ren ver­än­dern? Das ist sehr wich­tig für alle Auto­ren und Repor­ter. Viel­leicht wer­den die meis­ten ihr Recht nicht ein­for­dern. Aber sie wis­sen jetzt, dass es mög­lich ist.

Der »Spie­gel« nennt die Ent­schei­dung des Gerichts in sei­ner aktu­el­len Aus­gabe ein »eher skur­ril anmu­ten­des Urteil«. Viel­leicht sagt das auch etwas über das eigene Ver­hält­nis des Ham­bur­ger Nach­rich­ten­ma­ga­zins zu den Rech­ten von (freien) Jour­na­lis­ten aus.

Nach­trag, 21.50 Uhr. Wolf­gang Michal auf »Magda« zum sel­ben Thema:

Das ist ein bemer­kens­wer­tes Urteil. Es führt die Tätig­keit des Redi­gie­rens auf sei­nen ursprüng­li­chen Zweck zurück: auf den behut­sa­men Umgang mit frem­den Tex­ten. Es for­dert die Respek­tie­rung des indi­vi­du­el­len Stils, die Redu­zie­rung der redak­tio­nel­len Ein­griffe auf das abso­lut Not­wen­dige und die prin­zi­pi­elle Eini­gung mit dem Autor.

Nach­trag, 23.50 Uhr. »Geo«-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede ant­wor­tet in den Kom­men­ta­ren.

Nach­trag, 3. Novem­ber. Das Urteil im Voll­text.

Nach­trag, 15.30 Uhr. Die »Frei­sch­rei­ber« (ein Berufs­ver­band freier Jour­na­lis­ten, bei dem ich Mit­glied bin) haben ein aus­führ­li­ches Inter­view mit Jung­blut geführt.

Nach­trag, 6. Mai. Fort­set­zung hier.