Ich notorischer Urheberrechtsverletzer

YouTube hat meinen Account gelöscht. Damit sind all die schönen Videos, die ich für das Fernsehlexikon hochgeladen habe, verschwunden. Das kam nicht ganz überraschend: Kurz zuvor hatte das Portal zum zweiten Mal ein von mir hochgeladenes Video gelöscht, weil ich damit angeblich möglicherweise gegen das Urheberrecht eines Fernsehunternehmens verstoßen hätte. Wenn das passiert, schickt YouTube eine Mail, in der es unmissverständlich heißt:

Dies ist die zweite Urheberrechtsbeschwerde zulasten deines Kontos. Eine einzige weitere Beschwerde führt zur Kündigung deines Kontos. Wenn du dies vermeiden möchtest, lösche sämtliche Videos, an denen du keine Rechte besitzt, und lade in Zukunft keine Videos mehr hoch, die die Urheberrechte anderer verletzen. Weitere Informationen zu den Urheberrechtsrichtlinien von YouTube findest du in den Tipps zum Urheberrecht.

Ich war also gewarnt. Ich hatte nur nicht damit gerechnet, dass der Sender ProSieben (oder genauer: sein Vermarkter Seven One) kurz darauf nach über einem Jahr daran Anstoß nehmen würde, dass ich Ende 2008 einen 24-sekündigen Ausschnitt aus dem damaligen Jahresrückblick von „Switch Reloaded“ bei YouTube hochgeladen hatte. Es handelte sich um eine kurze Szene mit der Parodie, in der Elke Heidenreich Marcel Reich-Ranicki von der Bühne schlägt — mit einem leicht veränderten Exemplar des „Fernsehlexikon“, das ich mit Michael Reufsteck geschrieben habe.

Das ist ein interessanter Fall. Natürlich besitze ich keine Rechte an dieser Szene und darf sie deshalb eigentlich nicht bei irgendwelchen Videoportalen hochladen. Andererseits hatte ich das Video in einen Blogeintrag eingebettet, der sich mit dem Gezeigten beschäftigt, wodurch der Gebrauch durch das Zitatrecht gedeckt wäre. Wiederum andererseits sieht man das aber dem Video selbst nicht an, das ja ausschließlich aus dem Inhalt von ProSieben besteht. (Ob es den Sendern wirklich hilft, wenn sie jeden vermeintlich illegalen 24-Sekunden-Mitschnitt ihrer Programme auf YouTube sperren lassen, ist eine andere Frage, aber die Sender sind gerade so sensationell unentspannt, was ihr Leben in der veränderten digitalen Welt angeht, dass Prinzip im Zweifel immer vor Pragmatismus geht.)

Die beiden ersten Videos hatte RTL sperren lassen. Das erste war die Szene aus dem RTL-Mittagsmischmagazin „Punkt 12“, in der eine Reporterin live vom Amoklauf in Winnenden berichtete („hier blinken die Lichter“, „Chaos vom Feinsten“). Anfang Januar ließ RTL dann das auch das ebenso typische wie unwürdige Ende der letzten „Oliver Geißen“-Talkshow löschen. Mag sein, dass der Ausschnitt mit über dreieinhalb Minuten Länge nicht mehr wirklich als Zitat durchgeht. Aber für mich war das auch ein fernsehhistorisches Dokument — und ich würde wetten, dass RTL auch einen Ausschnitt von dreieinhalb Sekunden Länge nicht hingenommen hätte.

Komisch, davon hört man gar nichts, bei all dem Gejammer der Sender über den massenhaften „Diebstahl“ ihrer Inhalte: dass sie längst sehr effektiv und rücksichtslos jeden fremden Gebrauch ihres Materials auf den Videoplattformen verhindern, auch den legalen.

Für das Fernsehblog der FAZ habe ich vor ein paar Wochen ein Video angefertigt und (auf einem anderen YouTube-Account) hochgeladen, das demonstriert, um welchen winzigen Ausschnitt RTL eine Folge von „Deutschland sucht den Superstar“ für die Nachmittagswiederholung gekürzt hatte. Der Sender hatte behauptet, von den Jugendschützern der Landesmedienanstalten für eine Szene kritisiert worden zu sein, die am Nachmittag gar nicht zu sehen war — eine Lüge. In dem einminütigen Ausschnitt war zu sehen, dass all das, was die KJM gerügt hatte, auch in der kürzeren Version vorkam.

Nun ist es gar nicht leicht, Videos, die in irgendeiner Form Inhalte von „DSDS“ enthalten, überhaupt bei YouTube hochzuladen. Durch eine clevere Technik werden sie sofort als RTL-Inhalte identifiziert. Ich musste ausdrücklich bestätigen, dass und warum ich der Meinung bin, sie trotzdem veröffentlichen zu dürfen, und eine „Erklärung in gutem Glauben“ unterzeichnen. Das tat ich — und trotzdem blieb das Video nicht lange online. YouTube teilte mir nach ein paar Stunden mit, RTL habe mein Video „geprüft“ und seine „Ansprüche auf den gesamten Content oder Teile davon erneut bestätigt“. Mein Video sei „folglich weltweit gesperrt“.

Beim deutschen YouTube-Möchtegern-Konkurrenten Sevenload ist alles noch schlimmer. Hier hatte ich das Video hochgeladen, nachdem YouTube es gelöscht hatte. Hier musste RTL nicht einmal einschreiten — Sevenload sperrte es von sich aus. Bei Sevenload bekam ich auch keinen Hinweis per Mail, sondern musste mich einloggen, um die vage klingende und offenbar hastig formulierte Nachricht zu finden:

Hallo fernsehblog,
dein Bild/Video ‚Jugendschutz bei DSDS‘ wurde gesperrt, weil sie gegen unsere Richtlinien (Nutzungsbedingungen) verstößt. Aus diesem Grund ist diese Datei nur noch für dich sichtbar. Falls es sich um ein Missverständnis handelt oder du fragen hast, kontaktiere bitte unseren Support.
%suporterName [sic!]

Der Support ließ sich nicht überzeugen, dass die Verwendung der nachbearbeiteten RTL-Inhalte durch das Zitatrecht gedeckt sein könnte. Sevenload hat sich auch bei den Videos, mit denen das Forum call-in-tv.net die frappierenden Merkwürdigkeiten in den Abläufen von Call-TV-Sendungen dokumentiert, als dafür untaugliche Plattform erwiesen. Ein bizarrer Versuch von Sevenload vor eineinhalb Jahren, sich unter der Marke „watchblog-tv“ als unwahrscheinlicher Kämpfer für kritischen Medienjournalismus zu etablieren, verendete nach wenigen Tagen, sobald das PR-Geklingel vorbei war.

Video-Portale wie YouTube haben es Unbefugten viel leichter gemacht, das Material der Sender zu verbreiten. Aber sie haben es den Sendern auch viel leichter gemacht, die Verbreitung ihres Materials zu kontrollieren und zu unterbinden. Und es reicht offenbar, dass ein Sender behauptet, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliege, um ein Video sperren zu lassen.

Ich versuche schon seit längerer Zeit, eine allgemeine Aussage von RTL zu bekommen, welchen Bedingungen ein Video genügen müsste, das sich mit dem RTL-Programm auseinandersetzt und den Gegenstand auch dokumentiert, um nach dem Verständnis des Senders zulässig zu sein und nicht von den Videoplattformen gelöscht zu werden. Eine wirkliche Antwort habe ich nie bekommen. Vermutlich hat der Sender gar kein Interesse, sie zu formulieren. Da sitzen irgendwo vermutlich Studenten oder Praktikanten, die routinemäßig die Videoplattformen abgrasen und alles löschen lassen, wo das RTL-Logo in der Ecke klebt. Dass das deutsches Urheberrecht keineswegs jede Verwendung und Weiterverarbeitung von RTL-Inhalten ausschließt, wird dem Sender egal sein. Zum Zitatrecht hat er ohnehin ein gespaltenes Verhältnis.

Wer keine Möglichkeit hat, ein Video auf einem eigenen Server zu veröffentlichen, dem bleibt mit etwas Glück ein Trick: Bei ihren eigenen Plattformen „Clipfish“ (RTL) und „MyVideo“ (ProSieben) nehmen es die Sender nicht so genau mit ihrem Urheberrecht. Es ist natürlich ein bisschen gewöhnungsbedürftig, sich ausgerechnet in die bunte Trashhölle eines Angebotes wie „Clipfish“ zu begeben. Aber das Video von dem RTL-Debakel in Winnenden, das der Sender vergessen machen wollte und überall sonst löschen ließ, lebt dort schon seit einem Dreivierteljahr unbehelligt vor sich hin.

141 Replies to “Ich notorischer Urheberrechtsverletzer”

  1. myvideo scheint auch zu den Favoriten derjenigen zu gehören, die urheberrechtlich geschützte Inhalte (und hier meine ich ganze Episoden von Serien und so) hochladen.

  2. Lieber Stefan,

    wir erwarten sicher nicht, dass die Blogosphäre – oder Du – sich übertrieben päpstlicher als der Papst um eine ausgewogene Darstellung bemüht.

    Aber es gibt einen Grund, weshalb YouTube und wir ähnlich reagieren: Es ist die Rechtslage.

    Das Problem ist nämlich wie folgt: Vom Zitatrecht ist ein Mitschnitt nur gedeckt, wenn die journalistische Bearbeitung des Mitschnitts überwiegt. Deswegen kommte Kalkhofe meistens durch und Raab manchmal nicht (nach Branchengerüchten sechs- bis siebenstellige Zahlungen pro Jahr und Sender).

    Bei aller Liebe zur Meinungsäusserung im Web können wir ein solches Risiko in dem Umfang nicht tragen. Übrigens haben wir auch Geld ausgegeben, um das rechtlich prüfen zu lassen, da wir wirklich so wenig wie möglich Beiträge unserer Nutzer verhindern wollen.

    Wenn Du oder ander Blogger sich also in der Bearbeitung des Videos nicht mehr Mühe geben, bleibt nur, einen anderen Weg zu finden, den aufklärenden, journalistischen Charakter eines Mitschnitts zu rechtfertigen: durch eine eigene Plattform, die eindeutig und nur zu diesem Zweck – und ohne kommerziellen Zweck – existiert. Das war der Grund für unser „bizarres“ Watchblog-tv.

    Leider hat nach einer aus meiner Sicht bizarren Antikörperreaktion von lanu (die lustigerweise ihre „urheberrechte“ dann geltend machte) die Blogosphäre – namentlich ja auch Du – dieses Angebot eben nicht genutzt, um aufdeckende Videos und kritische Beiträge zu veröffentlichen. Der PR-Wert übrigens war minimal, dafür haben wir das nicht gemacht.

    Meine Kollegen haben mich häufig gebeten, einer Abschaltung zuzustimmen. Da ich jedoch – besonders als halber Jurist – sehr daran glaube, dass das Internet eine Plattform braucht, die die Veröffentlichung gut recherchierter kritische Beiträge erlaubt, war ich bislang stur. Vielleicht geht der Konformismus in der Blogosphäre nicht so weit, dass irgendwann ein nachhaltig kritisch denkender Blogger den Wert von Watchblog für sich erkennt. Wie wir erklärt haben, ist Watchblog ein Angebot an kritische Berichterstatter – wir selbst haben kein Redaktionsteam, das Beiträge selbst schreibt.

    Wie so häufig bei Diskussionen um Blogs liegt also ein Teil des Problems bei denjenigen selbst, die sich beschweren. Willst Du oder wollt Ihr also etwas daran ändern, habt Ihr drei Möglichkeiten:

    1) Gebt Euch mehr Mühe beim Schnitt der Beiträge (Faustregel 75% kommentierung, 25% zitat, das Zitat selbst sichtbar bearbeiten, eindeutig keine kommerzielle Ausnutzung der Inhalte)

    2) nutzt Wachtblog.tv und tretet in den Dialog mit uns

    3) launcht eine eigene solche Plattform

    Noch ein Wort: natürlich ist es blöd, wenn wir automatisierte Sperrmeldungen verschicken. Aber bei zehntausenden uploads und hunderten filtervorgängen pro tag, wie sollen wir sonst vorgehen? Wir setzen natürlich halbautomatisierte Software ein, um nicht nur Urheberrechtsverletzungen, sondern auch sonst bedenkliche Inhalte von unserer Plattform fernzuhalten.

    Wenn Dir wirklich etwas an einer qualitativen Veröffentlichung liegt, kannst Du ja mich, oder den Mike jederzeit kontaktieren. Wir sind ja sehr gewillt, die freie Meinungsäusserung im Netz zu unterstützen.

  3. „Video-Portale wie YouTube haben es Ungefugten…“

    Ich glaube du meinst entweder:

    a) die Unbefugten
    oder
    b) die Unfug-machenden.

    Ich persönlich votiere ja für b.

  4. @ A. Schmiegelow

    Oliver Kalkofe nicht Kalkhofe
    oder war das auch eine „journalistische Bearbeitung „

  5. Der Kommentar von Seiten Sevenload wirft natürlich interessante Fragen auf. Denn in der Tat stellt sich die Frage ob man es mit Zitatrecht begründen kann, einen wenig oder gar nicht bearbeiten Schnipsel hochzuladen, der erst durch einen ganz woanders (z.B. hier) abgelegten Text kommentiert wird. Das Video ist dann ja auch ohne die Kommentierung abrufbar und ob das das Zitatrecht mitmacht?

    Da gibts dann wohl nur zwei Lösungen:

    a.) Video-Portale ermöglichen die Ablage von Videos die nur eingebettet in einer bestimmten Webseite funktionieren. Frage: Warum sollten sie das tun?

    b.) Man lädt die Videos auf einen eigenen Server. Warum Stefan das nicht macht ist mir auch nicht ganz klar. Ich würde dafür einfach einen Mietserver bei einem der grossen Anbieter anmieten und dort die Files halt ablegen und dann einen Flashplayer einbinden der sie von dort spielt.

  6. Das ist die Crux, wenn man auf einer Videoplattform Videos hochlädt, die Ausschnitte oder Zitate der diversen Sendeanstalten enthalten, die Auseinandersetzung mit diesen Zitaten aber woanders erfolgt, beispielsweise auf der eigenen Seite, und das Zitat zu diesem Zwecke dann einbettet. Auf der Videoplattform steht dann nur das Zitat für sich alleine, es ist dann dort, wie Herr Schmiegelow schon richtig bemerkte, nicht durch das Zitatrecht gedeckt.

    Es ist für solche Zwecke derzeit alternativlos, das Video selbst zu hosten. Bisher ist mir jedenfalls keine Plattform bekannt, die das Hochladen von Material erlaubt, das dann nur und ausschließlich eingebettet werden kann.

  7. sorry, aber YouTube hat doch ganz einfach Recht… was hat YT mit Ihrem blog zu tun, Stefan? Nix. Also ist der clip bei YT auch kein Zitat (weil der Kon-Text fehlt.. bei YT).

    Wäre der clip NUR auf dieser, ihrer Seite MIT Ihrem Text ansehbar, DANN ist das Zitat-hafte (nein, bin kein Jurist ;) ) erkennbar.

    Dass man mit dieser Keule Kritiker ganz schnell mundtot machen kann, ist die andere Seite der Medaille.. hat ja nicht jeder zuhaus im Keller einen video-Server stehen …-

  8. @4 Wäre watchblog-tv denn auch bereit, die im Blogtext angesprochenen Videos aus dem Forum http://www.callintv.net (so übrigens richtig, nicht mehr call-in-tv.net) zu hosten, wie z.B. Merkwürdigkeiten bei Mass response-Produktionen sowie – aus eigenem Hause quasi – den Stearinlicht-Vorfall mit Maxe Schradin? Gegen alle Widerstände?

  9. Und? Nun haben doch die Sender was sie wollten: Mehr Benutzer auf den eigenen Plattformen und damit mehr Werbeeinnahmen.
    Die Sender haben ansonsten natürlich kein Interesse daran jeden Schnipsel weiter zu prüfen, ob es vielleicht ein Zitat ist. Das kostet halt Zeit und damit auch Geld. Sie melden das an die Video-Provider, welche dann ja schließlich entscheiden müssen, ob das Video bleibt oder nicht. Aber auch die haben kein Interesse daran hier aufwendige Überprüfungen zu starten. Letztlich werden die Zweifelsfälle halt auch löschen, um nicht unnötig Kosten den Kosten eines Rechtsstreits zu provozieren.
    Letztlich haben Sie ja die Möglichkeit einen eigenen Server zu mieten und dort die Videos unter alleiniger Verantwortung zu hosten.

  10. @Axel Schmiegelow:

    1.) Dass die Rechtslage schwierig ist (und in manchen Fällen auch eindeutig), habe ich, glaube ich, deutlich gemacht.

    2.) Ihr glaubt wirklich, dieses „Watchblog-TV“-Konzept ist gescheitert, weil Lanu gesagt hat, dass das doof ist, und alle deutschen Blogger aus Konformismus das tun, was Lanu sagt? Das ist aber schon eine ziemlich gewagte Konstruktion, um den Fehler nicht bei sich selbst suchen zu müssen.

    3.) Warum sollte ich ausgerechnet Sevenload als „Watchblog“-Plattform wählen und darauf vertrauen, dass ihr bei unklaren rechtlichen Fällen im Zweifel für mich entscheidet, wenn die Erfahrung zeigt, dass Sevenload noch hasenfüßiger agiert als YouTube und es nicht einmal hinbekommt, im Fall eines (angeblichen oder tatsächlichen Urheberrechtsverstoßes) vernünftig mit mir zu kommunizieren? Das darf gerne auch ein Formbrief von Herrn %suporterName sein, aber dann würde ich mich schon freuen, wenn jemand über den noch einmal die Rechtschreibprüfung drüberlaufen lässt und aus ihm wenigstens hervorgeht, dass es sich um einen (angeblichen) Urheberrechtsverstoß handelt.

    Und vielleicht allgemein noch ein Satz: Ich habe diesen Eintrag nicht geschrieben, um irgendeinen Skandal anzuprangern. Ich habe auch ein gewisses Verständnis für das Vorgehen von RTL, YouTube & Co. Ich wollte nur meine Erfahrungen schildern, weil man sonst immer nur die andere Seite der Urheberrechtsproblematik hört.

  11. Wenn YT Recht hat – und ich erspare mir jetzt einmal, die insgesamt ziemlich komplexe Lage auseinanderzudröseln -, und Angst hat am Arsch gekriegt zu werden, weil nicht das Video an sich ge-Hegemannt ist, sondern eine tiefere redaktionelle Aufbereitung woanders stattfindet, an einer Stelle, die YT nicht unter Kontrolle hat, sollten dann nicht eine externe Einbindung von vornherein verboten sein? Müsste dann nicht die Videoplattform selbst ausreichend Kommentarmöglichkeiten zur Verfügung stellen – und ich meine hier längere Texte plus Diskussion-Thread? Oder liegt das Problem nicht auch darin, dass YT kommerziell auftritt, also mittelbar durch die hochgeladenen Inhalte Kohle macht?

    Es sollte doch eine technische Lösung geben, die Kritisierten nicht ermöglicht, über fadenscheinige Urheberrechtsargumente Zitatrecht und öffentliche Diskussion zu verhindern.

  12. @Hans: Genau das Problem, dass ein Video vielleicht im Kontext eines Blogeintrages durch das Zitatrecht gedeckt ist, für sich alleine aber nicht, habe ich doch in meinem Eintrag schon erwähnt. Ich bin mir dessen wohl bewusst und, noch einmal: Ich prangere nicht das Vorgehen von YouTube etc. an, sondern schildere das Dilemma.

    (Nebenbei: Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht angeben, werde ich zukünftige Kommentare von Ihnen löschen.)

  13. ich würde das problem auch eher bei den sendern sehen, die nun alles unter kontrolle bekommen möchten – auch einen 24-sekunden ausschnitt. wenn das einbetten über ‚clipfish‘ tatsächlich langfristig klappt, wär das eigentlich noch eine weitere pointe.

  14. […] gelöscht, weil er mehrfach Videos mit Ausschnitten aus TV-Sendungen hochgeladen hat. Er stellt die Frage, ob das nicht durch das Zitatrecht gedeckt sei: Das ist ein interessanter Fall. Natürlich […]

  15. @ Stefan (12):
    Gibt’s dazu bitte auch noch einen Punkt 4, der das offensichtliche Kernproblem „Zitat hier, Kommentar dort“ aufgreift? Weil der Sandkastenkram der Punkte 1 bis 3 mag für unmittelbar Betroffene ja schrecklich wichtig sein, für mich als Nur-Konsument ist das aber komplett belanglos und keine Hilfe bei der von dir selbst aufgeworfenen Kernfrage, wie die notwendige und lobenswerte kritische Auseinandersetzung mit Sendern funktionieren könnte. Danke. :)

  16. @ Stefan (14):
    Sicher, aber obwohl du die problematische Situation erkannt hast, bist du trotzdem anscheinend empört darüber, dass diese problematische Situation nicht fortbesteht, nach dem Motto „lieber rechtlich fragwürdig als gar nicht“.

  17. Mal abgesehen von Video-Clips, wäre es vermutlich auch mal eine Erörterung wert, dass das Internet im Zuge der Debatte um den Roman von Helene Hegemann als Alibi für eine zeitgemäße „Klau-Kultur“ genommen wird. Protestiert hat dagegen soweit ich weiß noch niemand. Außer dem plagierten Blogger.

  18. In der Tat ist ein Videoausschnitt für sich kein Zitat, das leuchtet ein, auch das Kalkofe-Beispiel ist ein brauchbares.

    Andererseits würde ich vermutlich auch nicht den Server eines Unternehmens als Plattform wählen, wenn es in meinem Videozitat z.B. gerade mal zufällig genau gegen dieses Unternehmen geht, da es völlig nachvollziehbar (wenn auch nicht gerade ein Zeichen von Rückgrat) wäre, wenn das Unternehmen das Zitat peinlich findet und deshalb weg haben will.

    Selbst hosten ist also vermutlich wirklich die einzige Lösung. Und es gibt ja tatsächlich Provider, bei denen Traffic nicht ab XGB kostenpflichtig wird.

    Ich persönlich bin ohnehin zwiegespalten was das Einbetten von (=verlassen auf) YT-gehosteten Inhalten geht. Es ist zwar einfach, aber man riskiert eben auch Unzuverlässigkeit im Sinne von „plötzlich weg“. (Außerdem hasse ich eigentlich Flash-Container, lieber etwas nichtproprietäres…)

  19. Eine Idee:

    Wie wäre es wenn man an den Videoschnipsel, den man zitieren will einfach noch den kompletten Text des Blogartikels dranhängt?
    Also im Sinne schwarzer Hintergrund, Text wird abschnittsweise eingeblendet, davor (oder danach) wird das Video gezeigt. Dann hätte man schon eher etwas eigenes geschaffen, das Zitierrecht würde vielleicht bei solch einem Video besser wirken. Außerdem wäre halt das Video nicht mehr aus dem Zusammenhang gerissen, so dass der YT-User auch sofort erkennt, in welchem Zusammenhang es auf der Plattform zu finden ist.

    Wenn man dann das Video irgendwo (zB hier im Blog) einbetten will schreibt man halt kurz dazu, dass man bis xx:xx min vorspulen soll, wenn man den Text nicht noch einmal lesen möchte.

  20. Übrigens sollte man nicht davon ausgehen, dass eine Bearbeitung eines Videos (Alex Schmiegelow: „wenn die journalistische Bearbeitung des Mitschnitts überwiegt“) bei YouTube auf Verständnis stößt. Nicht mal im Rahmen des amerikanischen Urheberrechts, das einen Deut weniger restriktiv ist als das deutsche. Die gleiche Firma, die ungefragt anderer Leute Bücher auf den Scanner legt, arbeitet mit einer Spezial-Filtersoftware, die das eingestreutes Fremdmaterial erkennen kann und das Video nach gusto automatisch ablehnt. In den USA gibt es Fälle, in denen sogar das Hochladen kompletter Eigenproduktionen blockiert wurde, weil der Computer sich verguckt. Ich habe über die Arbeit dieses Computers und Versuche, sie zu überlisten, neulich in einem Beitrag für CARTA etwas ausführlicher geschildert. http://carta.info/16106/kontrollsoftware-bei-youtube-post-vom-roboter/

  21. Wie siehts denn aus, wenn man bei Youtube in eingebundene, evtl. urheberrechteverletzende videos, im Kommentar und mit diesen neumodischen buttons die man direkt aufs video legt auf den außerhalb liegenden content hinweist? Oder wäre das dann schon wieder unerlaubte fremdwerbung?

  22. Ich kenn noch die Methode das Video spiegelverkehrt hochzuladen, dann wird fällt es wohl öfters durch die Filtersoftware. Zumindest gibts es viele Videos von einer amerikanischen Zeichentrickfamilie die spiegelverkehrt sind.^^

  23. Nochmal die kurze Nachfrage: Warum werden die Videos nicht hier gehostet? Sind die Traffic-Kosten dann so immens hoch?

  24. @27 Verursachen Video-Downloads mehr Traffic als Texte

    Ich glaube, die Frage kannst Du selbst beantworten.

    @23 „Wie wäre es wenn man an den Videoschnipsel, den man zitieren will einfach noch den kompletten Text des Blogartikels dranhängt?“

    Gute Idee, so, wie bei den callintv.net Videos. Die werden nach Gutdünken der beteiligten Produktionsfirmen elöscht: 9Live selten, Mass response ca. 48 Stunden nach Erscheinen.

  25. Was Deutschland braucht ist einfach ein „Fair Use“ Recht. Zumal die Rechteinhaber auch endlich mal ihr Brett vorm Kopf ablegen sollten, um zu erkennen, dass eine möglichst große Verbreitung von Schnipsel ihrer Inhalte nicht nur negativ Auswirkungen hat.

    Nebenbei bemerkt könnte man unabhängig vom deutschen Recht, was denn nun ein Zitat ist (http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html), auch argumentieren, dass ein kurzes Video gleichzusetzen ist mit einem umgangssprachlichen Zitat ala „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“ (Albert Einstein). In dem Sinne, dass nicht sofort wieder ein neues Werk geschaffen werden muss, um ein Zitat zu rechtfertigen…

    Eventuell sollte man das UrhG nicht nur auf wissenschaftliche Werke, Sprachwerke oder Musik beschränken, sondern auf sämtliche multimediale Werke. Im Grunde ist genau dieses Gesetz der Knackpunkt unserer kulturellen Zukunft. Wollen wir das „Remixen“ – ohne dem wir heute nicht die Zivilisation wären die wir sind – stimulieren oder möglichst verhindern? Wollen wir eine Gesellschaft, in der das Weitergeben von Kultur möglichst einfach oder kaum möglich ist?

    BTW, ich fand immer interessant, dass in China Kopien nicht etwa als etwas schlecht angesehen werden, sondern die Wertschätzung des Originals unterstreichen. Auch schon lange bevor sich alles um Geld gedreht hat. Das Kopien nichts wert wären ohne das Original (und im Gegenteil den Wert des Originals steigern) wird meiner Meinung nach völlig vernachlässigt.

  26. Weswegen Sie diesen Eintrag geschrieben haben, haben sie dargelegt, Herr Niggemeier. Aber wenn es Ihnen auch um die Lösung des Problems geht – da klingt Hans (#7) doch ganz vernünftig:

    b.) Man lädt die Videos auf einen eigenen Server. Warum Stefan das nicht macht ist mir auch nicht ganz klar. Ich würde dafür einfach einen Mietserver bei einem der grossen Anbieter anmieten und dort die Files halt ablegen und dann einen Flashplayer einbinden der sie von dort spielt.

    Mir fallen fürs erste nur zwei Punkte ein, die gegen solch eine Lösung sprächen:

    1. Höhere Traffic-Kosten für das Streaming der Videodateien.

    2. Man wird Sie als Betreiber des Servers bei tatsächlichen oder vorgeschobenen Rechtsverletzungen direkt abmahnen oder sonstwie Kosten zu verursachen versuchen, um Sie mundtot zu machen – nicht bloß Videoclips auf Youtube löschen lassen.

    Was hält Sie davon ab, Herr Niggemeier, wie von Hans (#7) beschrieben zu verfahren, wenn mans erfahren darf?

  27. Mir fehlt die Diskussionsgrundlage für diesen Artikel.

    Es hat einfach niemand das Recht, die Videoschnipsel von anderen (seien sie noch so kurz) auf einer Weltweiten Videoplattform zu veröffentlichen. Das Zitatrecht ist doch eine Sache, aber wer sagt Dir denn, das andere dieses Video nicht für andere Zwecke nutzen, als sich kritisch mit dem Beitrag auseinanderzusetzen.

    Es ist doch klar, dass die Sender nicht jeden einzelnen Videoschnipsel begutachten und prüfen können, ob gerader dieser Schnipsel besonders wertvoll oder die Länge so kurz ist, dass es auch im Videoportal erhalten bleiben darf. (Btw: warum sollte man das Video ann online stellen.

    Ich kann nachvollziehen, dass einen die Auflösung eines YouTube-Kontos ärgert, aber die Sender, die ihre Inhalte schützen wollen, deren Produktion schließlich von ihnen finanziert wird, find ich unangebracht.
    Ich verstehe auch nicht, warum es wundert, dass es keine verbindliche Aussage der Sender gibt. Schließlich weiß doch niemand, wie sich die Videoplattformen entwickeln werden.
    Ein absolutes Verbot ist da rein praktisch einfacher umzusetzen. Man sagt doch auch nicht: „okay, ihr dürft mit meinem auto fahren, obwohl ich euch nicht kenne, aber nur, wenn ihr es nicht länger als 5 Minuten macht und es sauber wieder zurückbringt.“ Und wenn ich selbst das Auto mal brauch ist es nicht da oder im übertragenen Sinne: niemand interessiert sich für die Serie im Hauptprogramm, weil die lustigsten Stellen in der Blogosphäre „zitiert“ werden.

  28. Klingt ja nach viel dämlicher Arbeit für Sie um die Videos wieder herzustellen. Doof sowas!

    Mir kam beim Lesen des Beitrags übrigens die selbe Idee wie Gozu: Einfach den Text hier im Blog abfotografieren und als Standbild eingefügt nach dem Video einblenden. Ist zwar eindeutig mehr Zeitaufwand, müsste dann aber als „journalistischer Beitrag“ durchgehen – wenn die 1:3 Regel wirklich gültig ist.

    Und ja, es stimmt: Die Sender verbreiten immer wieder nur alleine sie hätten Anrecht auf ihr Material. Ansonsten fällt einem der Himmel auf den Kopf, man verarmt oder schlimmeres! Dass man zitieren darf und dass es Regeln dazu gibt (die man vielleicht auch mal vermitteln könnte), wird dabei lässig unter den Teppich gekehrt. Ebenso stimme ich Ihnen zu, dass die Sender großes Interesse daran haben keine klaren Regeln für das Zitieren aufzustellen, da durch die fehlende Absprachen eindeutig sie im Vorteil sind und in der Machtposition.

  29. Ich habe nicht genau verstanden, warum ein halbminütiger Ausschnitt auf Youtube ein Zitat sein soll. Es kann sich doch dort nur um eine Zitatsammlung handeln, und die ist vom Zitatrecht ausgenommen, wenn ich mich nicht irre.

    Wäre es nicht besser, das Fernsehlexikon auf dem eigenen Server zu veröffentlichen und in einem Lexikonumfeld zu zeigen?

  30. @Malte: Das ist aber eine merkwürdige Argumentation. Sie meinen, wenn die Sender nicht überprüfen können, welche Inhalte legal online stehen und welche illegal, dann ist es legitim, einfach alle löschen zu lassen?

    Und was wirklich anstrengend ist bei diesen Diskussionen um das Urheberrecht: Dass die juristische Ebene, die Frage nach dem Prinzip absolut gesetzt wird. Mag sein, dass RTL das Recht hat, dafür zu sorgen, dass das merkwürdige Finale der allerletzten „Oliver Geissen“-Sendung nicht online zu sehen ist (um mal das läppischste Beispiel zu nehmen). Aber umgekehrt gefragt: Welcher Schaden entsteht RTL dadurch, dass dieser Ausschnitt online zu sehen ist?

    Das Zitatrecht ist doch eine Sache, aber wer sagt Dir denn, das andere dieses Video nicht für andere Zwecke nutzen, als sich kritisch mit dem Beitrag auseinanderzusetzen.

    Und wenn schon.

    @Tharben: Wie Sie selbst schon sagen: Es ist teuer, es ist unpraktisch, teilweise auch technisch knifflig (im FAZ-Blog jedenfalls).

  31. Wie können es Youtube oder Sevenload wagen, das mehrfach preisverwöhnte Hegemännchen der deutschen Medienjournaille am Zitieren zu hindern?
    Das Urheberrecht gilt doch nicht etwa auch für Stefan und Helene?

  32. Lieber Stefan,

    „1.) Dass die Rechtslage schwierig ist (und in manchen Fällen auch eindeutig), habe ich, glaube ich, deutlich gemacht.“

    Das stimmt, und das es macht es ja auch grundsätzlich sehr wertvoll, das Thema aufzugreifen – das zeigt ja schon die Diskussion hier.

    „2.) Ihr glaubt wirklich, dieses „Watchblog-TV”-Konzept ist gescheitert, weil Lanu …“

    Touché, das war ein wenig heulsusig von mir. Es bleibt aber wirklich die Frage, warum es keiner der Enthüllungsblogger mal wenigstens versucht hat. Egal was man an Watchblog zu kritisieren hat, besser als nichts wird es ja wohl sein. Zumal wir ja dazu aufgefordert haben, uns konstruktives kritisches Feedback zu geben.

    „3.) Warum sollte ich ausgerechnet Sevenload als „Watchblog”-Plattform wählen ….“

    Wenn ein Schadensersatz von 250.000 € droht finde ich uns nicht hasenfüssig, sondern vernünftig. Und ja, unsere Support-Meldung ist nicht sehr professionell gewesen, das räume ich ein. Aber schau Dir das mal aus unserer Sicht an: per einfachem Upload können wir es nicht machen, also sperren. Redaktionell bearbeitet können wir es machen, also bieten wir Watchblog an, als Einzige im Markt. Bevor Du urteilst, dass man uns da nicht vertrauen kann, hättest Du es ja wenigstens versuchen können. Und klar werden wir das wegen der Haftungsfragen im Einzelfall prüfen müssen. Aber wir zeigen ja schon mit dem Projekt unsere Bereitschaft, es zu versuchen.

    In einem Satz: warum solltest Du es denn nicht versuchen?

    „Und vielleicht allgemein noch ein Satz: Ich habe diesen Eintrag nicht geschrieben, um irgendeinen Skandal anzu….“.

    Da gebe ich Dir Recht, das Urheberrechtsthema wird nur einseitig dargestellt, besonders im Kontext mit Social Media. Dabei ist das Potential von Social Media enorm, genau die Entwertung von Inhalten, die kommerziell durch digitale Verfügbarkeit eingetreten ist, durch neue Medienmodelle auszugleichen.

    @ Twipsy

    Wr gehören nicht zu ProSieben. Und Watchblog steht jedem kritischen Blogger offen, nach den o.g. Kriterien. Es muss also eine ausreichende redaktionelle Kommentierung / Bearbeitung stattfinden, mindestens per Text.

  33. wie kann man das nennen? blinde, gedankenlose technokratie?
    bei den studenten-und-praktikanten-satz musste ich schmunzeln.

  34. @Alex Schmiegelow: Ich wollte ihnen nur mal mein Lob aussprechen, dass sie hier tatschlich antworten. Die Allerwenigsten hätten wohl diesen „Anstand“(den entsprechenden Fernsehsendern traue ich diesen nicht mehr zu). Das wollte ich, ganz ungeachtet der Tatsache, dass ich eher( aus meiner Laienperspektive heraus) Herrn Niggemeier zustimme, einfach mal gesagt haben.

  35. @ Enssen und Jauu

    Danke für die Blumen, aber das Lob reiche ich mal Weiter an Stefan, der Kritik formuliert, die man einfach nicht ignorieren kann ;-).

    Im Ernst: das Thema ist – auch wenn das jetzt ein bisschen viel Pathos hat – unabhängig von sevenload’s Schicksal ziemlich fundamental für die Diskussion über „citizen media“, „Journalismus 2.0“ oder mit welchen buzzword auch immer die freie Meinungsäusserung im Netz belegt wird, zu der das Zitatrecht auch gehört.

    Und meistens wird die Diskussion über Blogkritik deshalb schwierig, weil die Kritikbeiträge selbst nicht durchgängig Huffington Post Niveau haben. Da das hier ja genau nicht der Fall ist, freue ich mich über die – für uns unbequeme – Diskussion.

  36. Warum sprecht Ihr es denn nicht aus? Es geht um die Kontrolle der Medieninhalte, besonders um die kritischen Anteile, welche das Geschäft stören, oder sich als evtl. störendes Element entpuppen könnten, wenn diese Inhalte ein anderes Zielpublikum erreichen, als das, was man eigentlich vorgesehen hat. Wenn sich die Großen Medienkonzerne sämtliche Videoplattformen einverleibt haben, kontrollieren sie auch sämtliche Inhalte dieser Plattformen. Da nützt Sekundärhalbwissengefasel vom eigenen Server auch nicht mehr viel. Wie schon weiter oben richtig erwähnt wurde, wird dann der Provider als Mitstörer abgemahnt und der schaltet das Ding einfach ab, weil er die Kosten (Verlust) der Rechtsstreitigkeiten fürchtet. Die bereits bestehenden Urteile des LG Hamburg dürften seine Grauen Zellen in der Abarbeitung der Problematik beschleunigen. Es hat schon einen Grund, warum man sich zunehmend in die größernen Videoportale einkauft, bzw. mehr als 60% der Anteile erwirbt.

    Theoretisch kann ein skrupelloser Fernsehmacher Inhalte produzieren, sagen wir, er verspricht einen Barren Gold für 2,50€ zu verlosen und in Wirklichkeit ist der Barren Gold angepinselt, das Gewinnlos existiert überhaupt nicht, er aber behauptet, jeder hat die Möglichkeit, eben diesen Barren für 2,50€ zu gewinnen. Ab und zu lässt er Involvierte zu Wort kommen, die offenensichtlich dilletantisch versuchen, Ihre Idendität zu verschleiern…für jeden sichtbar.

    Nun melden sich externe Stimmen und untermauern ihre Kritik mit visuellen Indizienvideos, die durchaus die Methoden der Veranstalter gebündelt aufzeigen. Sie packen dieses Video auf ein Videoportal und kurze Zeit später ist dieses verschwunden. Diese ganze Prozedur wird beständig wiederholt, immer mit dem gleichen Ergebnis, nur das zB. Lobhudelei-Videos vom eigentlichen Zielpuplikum davon unberührt bleiben. Begründet wird dieses Vorgehen eben mit besagten Urheberrecht. Eine feine Demokratie muss das sein, die Indizien in Text und Bild verschwinden lässt, in dem sie Urheberrecht über evtl. verwerfliche oder kriminelle Machenschaften stellt. Derweil diskutieren die Intelektuellen über die Feinheiten der Deutschen Rechtssprechung, während im Hintergrund die Urheber wachsen und wachsen und ihnen mit jedem Verstoß gegen das Urheberrecht so nach und nach Teile des Grundgesetzes aus der Tasche fingern. Neuer Stoff, über den man dann in endlosen Monologen bis zum „Sant GlobalMedienDay“ mit immer neuen Paragrahpenzitaten rhetorisch glänzen kann.

    75% hier und 25% da… = Deutsches Recht?. Oder sind etwa die 25% der Teil, über den noch öffentlich diskutiert werden darf? Streng nach Rechtsprechung versteht sich.

    Witzig auch folgender Punkt irgendwo in den Kommentaren:

    1. Höhere Traffic-Kosten für das Streaming der Videodateien.

    Jo, Freiheit, Demokratie und Meinungsfreiheit sind super, aber nur, wenn’s nich so teuer wird!

    Hm ,)

  37. Grundsätzlich stört mich an dem beschriebenen Sachverhalt: Die Sender und andere Medien nehmen gerne ihr Recht in Anspruch, Material zu veröffentlichen. Dadurch tragen sie erheblich zur Meinungsbildung bei. Sie bringen ihre Meinung und die anderer Personen und Konzerne an die Öffentlichkeit. Dabei/damit machen sie Umsatz. (Bedienen sich aber übrigens auch der Mittel und Techniken wie Formate und Protokolle, die Internetuser seit Jahren, oft unentgeltlich, entwickelt und angeboten haben.)

    Möchte aber nun jemand das in der Öffentlichkeit vorgetragene Kommentieren, darf er anscheinend nicht einmal auf das Orginalmaterial oder einen Ausschnitt davon zurückgreifen, um seine Kritik deutlich zu machen. Das erschwert eine kritische Auseinandersetzung ungemein, denn nicht jeder kennt das veröffentlichte Original.

    Das erscheint mir sehr einseitig. Wer das Recht nutzt, etwas zu veröffentlichen muss meiner Meinung nach auch hinnehmen, dass darauf reagiert werden darf. Diese Pflicht muss zusammen mit dem Recht angenommen werden. Wenn also die „Methode Videoplattform“ den Urhebern nicht recht ist, sollte man sie dazu verpflichten, alle Veröffentlichungen vollständig auf ihren eigenen Plattformen vorzuhalten, und ganz wichtig: das Verlinken inklusive Zeitstempel zu ermöglichen.

    Ich bitte darum, den Vorschlag symbolisch zu sehen. Mir geht es darum: die Ausstrahlungen der Sender sind sehr flüchtig. Dem Kritiker bleibt durch das Urheberrecht momentan keine Möglichkeit, etwas anzuprangern. Der Urheber muss einfach jegliche Reproduktion verhindern und schon „ist es nicht passiert“.

  38. OK. Während des Schreibens kam der Kommentar von AgentOrange dazu, dem ich voll zustimmen kann und der in etwas das ausdrückt, was ich sagen wollte.

  39. Verglichen mit den Anfangstagen von youtube hat das Urheberrecht mittlerweile massive Auswirkungen darauf, was der deutsche Besucher noch sehen darf. Ich war letztens auf dem Channel einer deutschen Pop-Band der 80er Jahre, wo ein knappes Dutzend Videos mit Fernsehauftritten und Remixen alter Hits hochgeladen wurde. Den Remix des größten Erfolgs dieser Band durfte ich mir nicht anhören (Sony Music Rechteinhaber, nicht in ihrem Land verfügbar). Hier wird es meiner Meinung nach lächerlich, wenn eine deutsche Band ihren 25 Jahre alten Hit auf ihrem eigenen Channel dem deutschen Publikum nicht anbieten darf.

    Ein kleines Beispiel dazu, wie Pro7 mit seinen Sendungen auf youtube umgeht: Die letzten Staffeln von „Kalkofes Mattscheibe“ wurden dort vor über einem Jahr von etlichen Usern entweder komplett oder nach Clips getrennt hochgeladen. Zum Teil waren die Folgen auf youtube schon wenige Stunden nach der Ausstrahlung auf Pro7 online. Es schien so, als wenn hier der Verstoß gegen das Urheberrecht seitens Pro7 und Herrn Kalkofe, der die Sendungen ja auch auf DVD verkauft, einfach toleriert wurde.

    Vor etwa 2-3 Wochen wurden dann sämtliche Pro7-Kalkofe Clips auf youtube radikal gelöscht und damit auch zahlreiche Accounts gesperrt. Der Grund liegt für mich auf der Hand: Pro7 wiederholt ab dem 02. Februar alte Mattscheiben-Folgen. Da wäre es natürlich unschön, wenn es die zeitgleich auch werbefrei auf youtube gäbe.

    Dieses Vorgehen von Pro7 ist sicher rechtlich nicht zu beanstanden. Andererseits scheint es mir zumindest so, als wenn man schon mal großzügig über Rechtsverstöße hinwegsieht, wenn die hochgeladenen Videos einen gewissen Werbeeffekt (in diesem Fall für die DVDs) haben, sich aber rigoros zeigt, wenn die „illegalen“ Uploads in irgendeiner Weise stören.

    Die 3-strikes-rule gilt so viel ich weiß nur für Verstöße der schlimmsten Kategorie (Urheberrecht). Ich habe selber schon unzählige Videos mit abscheulichen, kriminellen Inhalten (z.B. Hundekämpfe) gemeldet. Da wird dann, wenn man Glück hat, ein Teil der Videos (manchmal bis zu 10 Stück) eines Channels gelöscht, der Account bleibt aber bestehen.
    Ist natürlich verständlich, dass youtube solche hochanständigen User nicht verlieren will. Bei den Urheberrechtsverletzern hingegen muss knallhart durchgegriffen werden, wie auch der Fall Niggemeier wieder mal eindrucksvoll beweist.

  40. […] Die Niggemeier-Videos hat RTL doch nicht sperren lassen, weil sie die lieber selber zeigen wollen und weil RTL durch die Verbreitung via YT eine finanzielle Mindereinnahme entsteht. Sondern weil ihnen die Videos peinlich sind, sie sie eben nicht mehr zugänglich haben wollen. Es geht also gar nicht ums Urheberrecht, sondern: um Zensur. […]

  41. @ Stefan Niggemeier

    „Welcher Schaden entsteht RTL dadurch, dass dieser Ausschnitt online zu sehen ist?“

    Stellen Sie sich doch mal vor, Sie wären ein Unternehmen, dass nur Interesse am eigenen Profit hat. Da bedeuten 90 Sekunden, die einer „urheberrechtsverletzenden Weise“ gebraucht schon eine ganze Welt.

    1.) Wie AgentOrange schon sagte ist das ein Machtverlust.
    2.) Solche Beiträge wenden sich gegen die momentane Werbestrategie. Viele private Sender machen ja gerade das, was den öffentlich-rechtlichen Verboten ist: Sie bauen ihre Position im Netz aus. „Clipfish”, „MyVideo” und vor allem „rtl-now“ wollen sich durchsetzten. Denkt man gerade an das letzte Angebot, muss natürlich eine „Umerziehung“ des Konsumenten erfolgen. Warum sollte der denn Geld bezahlen für etwas, was man bei „Youtube“ umsonst bekommen kann?
    3.) Das führt zu dem wichtigsten Punkt: Profit. Jeder Klick, der an „Youtube“ geht, ist ein Verlust für oben genannte Seiten und somit für die Sender.

    So mein Tipp zum Wochenende.

  42. Nun, also vorweg sei gesagt, dass es natürlich peinlich ist, wie kleinlich sich die Sender anstellen und ob das PR-technisch so clever ist, was sie mit ihrem harten Kurs anstellen, ist auch fraglich.

    ABER: Ich kann jedes Video-Portal verstehen, welches z.B. das Video von „Switch Reloaded“ löscht. Das war ein unbearbeitetes Video. Da kann man schwer mit Zitatrecht argumentieren. Man zitiert es ja nicht in irgendeinem Zusammenhang: Man stellt einfach 1:1 eine Originalszene online. Dass es auf irgendeinem Blog in irgendeinen Zusammenhang gestellt wird, interessiert den Betreiber eines Video-Portals natürlich nicht. Muss es auch nicht. Weil der Inhaber der Rechte am Original-Video sich dafür eben auch nicht interessiert.

    Deswegen muss ich in diesem Fall sagen, dass ich die Aufregung über die Löschung der Videos nicht verstehen kann. Nochmal: Dass das kleinkariertes Verhalten der Sender ist und ob sie sich damit einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt. Aber Zitatrecht sehe ich hier nicht. Dafür müsste es eben eins der bei YouTube üblichen Videos mit vorgestellten bzw. nachfolgenden Texttafeln sein. Oder, natürlich aufwändiger, mit Anmoderation des Ganzen. Ein Paradebeispiel dafür wäre: http://www.youtube.com/watch?v=OFLo_m3UTW0

    Ist meine Meinung dazu. Nix für ungut.

    Liebe Grüße,
    Thomas

  43. Vielleicht habe ich hier etwas nicht richtig verstanden, aber mir stellt sich das ganze anders dar.
    Sämtliche Probleme beruhen darauf, dass ein jounr. Inhalt aus zwei Teilen zusammengesetzt wird, die auf verschiedenen Plattformen gehostet werden. Erst durch die Trennung der Inhalte Text und Video auf zwei Plattformen entsteht das Rechtsproblem, richtig? Und die unterschiedliche Handhabung der beiden Plattformanbieter (Blog/Videooplattform) ist doch die Konsequenz daraus – es entsteht eine Trennung von Handlung und Haftung.

    Die „richtige“ Lösung ist doch, dass der Blogger das Video selbst hostet. Das wird in ein paar Monaten mit HTML5 und embedded Video auch kein Problem mehr sein, die ersten OpenSource-Player ohne Flash sind doch auch schon da. Datenkosten sind natuerlich dumm, aber warum soll einer den „Ruhm“ haben und der andere Haftung und Kosten (zzgl Werbung)?

    Man korrigiere mich, wenn ich hier daneben liege.

  44. @SN Nur mal so als Hinweis:

    Flickr kann das auch gut mit original von mir erstellten Pressefotos einer öffentlichen Veranstaltung. Der Abgebildete war als farbenfroh verkleideter Werbeträger beim CSD 2006 in Hamburg unterwegs. Unter dem gelöschten Foto befand sich ein Link zum Artikel, wo ich das Foto veröffentlicht hatte.

    Am 22.1.2010 erhielt ich folgende Mail, ohne jede vorherige Kontaktaufnahme seitens Flickrs und wohl auch ohne jede inhaltliche Prüfung:

    Schnapp

  45. Sorry, die spitzen Klammern verhinderten wohl das Zitat: Hier erneut:

    Dear Markus Merz,

    In joining Flickr, our members agree to abide by our
    Community Guidelines and their local Yahoo! Terms of
    Service:

    http://www.flickr.com/guidelines.gne
    http://www.flickr.com/terms.gne

    In some regions of the world, copyright includes portrait
    rights — this means an individual may request the removal
    of their likeness from a Flickr photostream upon receipt of
    valid ID.

    We received such a request from an individual featured your
    photostream and have removed the following photos:

    CSD 2006: Roter Teufel in Hamburg Sankt Georg

    Please refrain from reposting this content. If you do, your
    account could be subject to further action.

    Regards,

    Flickr Staff

  46. Axel Schmiegelow: Wie wäre es, wenn ihr eine Möglichkeit einbaut, Videos in Kontext zu setzen?

  47. Na ja, mal sehen wie lange das jetzt noch online ist. Bei dailymotion.fr haben die Deutschen vielleicht nicht so unmittelbaren Zugang, wenn man etwas online stellen möchte.

  48. Was hier und anderswo zu beobachten ist, sind die ersten unangenehmen Auswirkung der totalen Durchkommerzialisierung des Internets.
    Die Kommunikationsinhalte kommen zwar größtenteils noch immer von „freien“ Teilnehmern unterschiedlichster Interessenlage, die zugrunde liegende Infrastruktur und die sich mittlerweile gebildeten riesigen Aufmerksamkeitsverteiler sind jedoch fest in der Hand von gewinnorientierten Unternehmen, deren Freiheitsverständnis systembedingt in etwa so defizitär wie das der FDP ist.
    Trotz der großen Heiterkeit und Aufbruchsstimmung unter den Netcitizens sind die ersten Erosionserscheinungen „unseres“ schönen neuen Supermediums nicht zu übersehen – wenn man die Sache mal nüchtern betrachtet.
    Die Jahrzehnte des Aufbruchs sind bald schon Geschichte … und am Ende wird da nicht viel bei rauskommen befürchte ich (ausser der ja permanent „benötigten“ Markterweiterungen natürlich).

  49. IANAL, aber/ergo:
    „Dies ist die zweite Urheberrechtsbeschwerde zulasten deines Kontos. Eine einzige weitere Beschwerde führt zur Kündigung deines Kontos. [etc.]“
    Ist das nur als verkürzter Vorgang zu verstehen, oder meinen die das wirklich so? Es reicht die reine Beschwerde, ungeachtet der Frage und der Prüfung, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht?

  50. Noch was zum Thema „in Kontext einbinden“:
    ich weiß jetzt nicht, ob und wie stark Stefan es genutzt hat, aber man kann ja bei jedem Video auf YT rechts oben beliebig viel ins Info-Feld eintragen. Z.B. auch den kompletten Blog-Text.
    Dort sollte man dann auch klar angeben, woher das Material stammt, wer es produziert hat, ob und wie es bearbeitet wurde, und warum man meint, es bei YT dokumentieren zu sollen.
    Wenn nun YT ein Video löscht, wird damit auch dieser Text gelöscht (d.h. eine Meinungsäußerung zensiert), in dem oft eine erhebliche Eigenleistung des Nutzers steckt. (Daß YT mit dem neuen Design letztes Jahr dafür gesorgt hat, daß man diese Infotexte nicht mehr automatisch zu sehen bekommt, hat sicher auch seine Gründe.)

    Und mehr: die Kommentare. Diese stellen eine eigenständige Leistung der Nutzer-Community dar. Wenn das Löschen von mehreren Tausend Kommentaren (wie neulich beim Oettinger-Video) keine Zensur darstellt, dann weiß ich nicht, was Zensur ist.
    (Ich glaube sogar, daß die Entfernung der aufsässigen Kommentare das eigentliche Ziel des Löschens des Oettinger-Videos war.)

  51. Irgendwie verstehe ich den Blogeintrag nicht: Er klingt so, als ob RTL das Urheberrecht vorschieben würde, um eine Berichterstattung (mit Video-Zitaten) über RTL-Sendungen zu erschweren. Gleichzeitig wird gesagt, dass RTL dieselben Videos auf seinem eigenen Portal Clipfish toleriert.
    Ist es nicht einleuchtend, dass RTL seine Videos nur dort akzeptiert, wo sie auch was mitverdienen können?
    Wenn sie auch auf Clipfish löschen würden mit Verweis auf das Urheberrecht, dann wäre es was anderes, aber so…

  52. Offenbar haben meine Fragen ja einen wunden Punkt getroffen. Von jemanden der sich Medien-Journalist nennt hätte ich eigentlich eher erwartet, sich mit der Frage mal auseinanderzusetzen. Stimmen Sie mir denn nicht zu, dass es ganz schön fragwürdig ist, wenn überall Mail-Adressen verlangt werden, obwohl sie sowieso nicht geprüft werden können und die Verpflichtung womöglich gegen das Gesetz verstößt?

    Wenn Ihnen das Thema nicht passt, dann sagen Sie es. Aber Löschen mit launischen Kommentaren ist schwach und unsouverän. Kleiner Tip: Sperren Sie doch einfach gleich meine IP, die ist zwar prinzipiell dynamisch, aber seit Monaten gleich.

  53. 1.) Ich kann die Mail-Adresse durch eine Mail prüfen.
    2.) Nein, ich halte das nicht für fragwürdig.
    3.) Die Verpflichtung verstößt nicht gegen das Gesetz.
    4.) Ich habe mich (auch hier im Blog) viele Male mit der Frage ausgesetzt. Lustig, dass jeder einzelne denkt, er wäre der erste, und verlangt, dass man das mit ihm ausdiskutiert.
    5.) „Das Thema passt mir nicht.“ (vgl. 4.)

  54. Stellen Sie sich doch nicht künstlich dumm, Herr Niggemeier! Der Ärger mit dem geklauten Video-Material war doch vorhersehbar.
    Oder meinen Sie, Sie können sich alles erlauben, weil Sie ein paar Medienpreise eingesammelt haben?

  55. Vielen Dank für die erste vernünftige Antwort. Keine Sorge, ich werde Sie mit dem Thema nicht weiter belästigen, aber bitte erlauben Sie mir abschliessend etwas dazu zu sagen.

    Natürlich ist es Ihr Blog und im Rahmen der gesetzlichen Schranken können Sie machen was Sie wollen. Ob das TMG hier greift, vermag ich nicht zu beurteilen. Zweifellos ist aber nicht alles was man kann auch etwas was man sollte.

    Wenn Sie die Diskussion so oft geführt haben wäre der naheliegende Schluss, dass offenbar nicht wenige Besucher Ihres Blogs ein Problem damit haben.

    Und schlußendlich gehen Sie von einer falschen Prämisse aus. Sie schreiben, dass Sie die Mailadresse haben wollen, um den Autor ggf. kontaktieren zu können. Mal ab davon, dass das sicher die seltene Ausnahme ist, ist dies nicht mehr als ein frommer Wunsch, der die Kooperation derjenigen erfordert, die aber gerade eben die Adresse nicht preisgeben wollen. Und das ändert sich auch nicht dadurch, dass sie manuell im Einzelfall die Adresse prüfen könnten. Zumal das ja nicht mal absolut stimmt, wenn die Adresse wem anders gehört und der Ihre Mail wegwirft, sind Sie so schlau wie vorher.

    So, und nun bin ich schon still. Aber die Pflicht zur Angabe der Mailadresse nervt mich trotzdem, und das nicht nur hier. Ich empfinde es einfach als sinnlos, und ich bin offenbar dann nicht der einzige.

  56. Ein gutes Beispiel, wie tatsächlich die aktuelle Verfahrensweise zu Lasten aller Beteiligten geht. Ich hatte in meinem Blog auch mal über sevenload und eine Löschaktion geschrieben, vor über einem Jahr, die allerdings nicht ganz unter denselben Gesichtspunkten gesehen werden kann:

    http://tvundso.com/tag/youtube/
    (der letzte der drei Texte, die anderen beiden sind aber auch thematisch etwas ähnlich)

  57. Schon irgendwie lustig, dass ausgerechnet google, zu dem youtube ja (leider) schon eine Weile gehört, sich so für Copyright einsetzt, wo google doch massenweise ungefragt Bücher in die super duper mega online Buchbibliothek hochladen und online stellen will bzw. es schon tut… Deshalb neige ich dazu, den Leuten recht zu geben, die behaupten, es ginge nur um Machtausübung und Kontrolle des Internets und dieses ganze Geseier von Copyright ist nur Mittel zum Zweck. Youtube war ja gerade durch die teilweise seltenen Sendeausschnitte oder Musikvideos bekannt und eine Fundgrube. Und ich wage mal zu behaupten, dass keinem Sender dadurch ein Schaden entstanden ist, eher im Gegenteil. Gibt es in Zukunft nur mehr die langweiligen, ganz toll engagierten ‚Wie-schmink-ich-mich-zu-ner-unerträglichen-Kackbratze‘-Videos oder ähnlicher Kram durch, hat sich die Sache für mich früher oder später überlebt und die Gewinnorientierung hat mal wieder gewonnen.

  58. @71, Hans
    Betrachten Sie das Ganze doch einfach mal von der anderen Seite. Angenommen, Sie hätten ein eigenes Blog, noch dazu eins mit einer etwas größeren Reichweite als 5 Besucher am Tag – würden Sie es wildfremden Leuten, die noch nichtmal gewillt sind, Ihnen für eventuelle Rückfragen eine echte E-Mailadresse anzugeben, ermöglichen wollen, auf Ihrem Blog Kommentare zu hinterlassen? Für die Sie im Zweifel auch noch haftbar gemacht werden?

    Für mich ist diese Angabe irgendwo auch ein Zeichen des Respekts dem Blogbetreiber gegenüber. Wenn man damit nicht einverstanden ist, steht es einem jederzeit frei, nicht zu kommentieren.

  59. Wie „leicht verändert“ war denn das Fernsehlexikon im Switch-Clip?
    Hätte ProSieben wegen der Verwendung des Titelbildes nicht auch eine Genehmigung bei Euch einholen müssen? Schließlich habt ihr das Urheberrecht daran!

    In jedem Spielfilm in dem z.B. ein Titelbild einer Zeitschrift verwendet wird, auch wenn dieses entsprechend der Filmhandlung bearbeitet wurde, steht im Nachspann, daß die Verwendung des Titelbilds bzw. Logos mit Genehmigung des Verlages erfolgte.

  60. So dominant wie die Abbildung des Fernsehlexikons im Bild war würde ein (amerikanischer) Urheberrechtsanwalt gerne schnell ein Briefchen losschicken…

    Ich mein ja nur.

  61. … wenn Sie nicht wissen, wie man bewegte Bilder bei Video-Portalen modifizieren sollte, damit diese nicht gelöscht werden können, dann lassen Sie doch einfach die Finger davon, oder beschreiben mit Worten, was zu sehen sein sollte … das können Sie doch angeblich so gut … oder ;-p

    … außerdem gibt es mehr als genügend Lücken, die zu Gunsten der Nutzer meilenweit offen stehen :-) aber wenn man sich in seinem Mikro-Blogger-Kosmos im eigenen Kreis dreht und beweihräuchern läßt, kann man so etwas natürlich nicht wissen. *g*

    … abgesehen davon ist es höchst merkwürdig, daß sich ein „scheinbar“ unabhängiger Journalist von Video-Portalen abhängig macht, ganz egal ob Sie sich das – finanziell oder auch rechtlich – nicht leisten wollen oder nicht leisten können, anstatt das Material selber zu hosten. *G*

    … so – Ich switch jetzt wieder rüber zur Olympia-Eröffnungsfeier, während Sie hier ganz offensichtlich auf eine Antwort von Herrn Lückerath warten, der ES & SIE mit der „Aufregung“ ziemlich gut „getroffen“ hat ;-)

  62. Auf der einen Seite bedaure ich sehr, wenn Filmschnipsel aus praktischen Gründen nicht mehr gezeigt werden können.

    Videos wie das Call-In-Zeug, wo man die schwarzen Kugeln fallen sieht, und andere, und sich selbst ein Bild bilden kann, ob das auffällig ist oder nicht sind etwas ganz anderes, als wenn es uns jemand nur in seinen Worten schildert.

    Ob so ein Schnipsel nun in animierte Texttafeln eingebettet wird, um es zu einem Zitat zu machen, oder ob der Text rund rum steht, das scheint ja eine spitzfindige Unterscheidung zu sein, aber ein Schnipsel bei YouTube ist – da muß ich leider zustimmen – ein Schnipsel, und kein Zitat.

    Plausibel scheint mir auch die Vermutung zu sein, daß preiswerte Praktikanten einfach das Netz abgrasen und sich beschweren. Das ist einfach eine billige Methode in wenig Zeit viele Inhalte wegzuräumen.

    Bei den Call-In-Abzockern kann man dem allgemeinen Verhalten entnehmen, daß es denen drum geht, Kritiker mundtot zu machen. Aber Oliver-Geißen-Show, Winneden? Wer schaut sich das heute denn noch an? Im Moment wo das Thema hochkocht hat das eine gewisse Aufmerksamkeit, und wenn der Sender da den Teufel nicht zurück in die Kiste bekommt, dann macht es die Runde von Niggemeier zu Zapp und von Harald Schmitt zur Heute-Show.

    Was an diesen Hostern und Mitmachforen übel ist, ist, daß man womöglich monatelang mitwirkt und mithilft, die groß zu machen, und im Endeffekt viel Arbeit reingesteckt hat, und aufgrund ihrer AGB schmeißen sie Dich hoppla-hopp raus, auch billig mit Textbausteinen, und ein ganzes Archiv mit Links ist plötzlich hin.

    Wieviele Videos waren es denn im Fernsehlexikon, die jetzt kaputt sind?

    Jetzt aber anzunehmen, wir seien beim Ende des Internets angelangt, wirkt auf mich auch wie verfrühte Panik. Im und mit dem Netz entwickeln sich auch laufend neues. Der Speicherplatz wächst, die Bandbreite wächst, die Prozessoren werden schneller, und neue Dienste werden permanent erfunden.

    Konkret für die aktuellen Probleme sehe ich auch keine Lösung.

  63. […] Der Youtube Account von Stefan Niggemeier wurde wegen “wiederholter Urheberrechtverletzung&#82… Und damit auch viele Videos, die er in seinen Reportagen eingebaut hat. Wie zu erwarten war, werden bei Niggemeier viel Hähme gegen ihn und haltlose Vorwüfe gegen Google/YouTube kommentiert. Niggemeier ist demnach selber Schuld, er könne die Videos ja selber hosten. Google/Youtube wird als willfähriger Lakai der TV Sender dargestellt. Das ist kurzgedachter trolligster Dummfug. Die Angriffe gegen Niggemeier sind lächerlich. Die Anklagen gegen Google/YouTube ebenso. Zu kritisieren und diskussionswürdig ist stattdessen die Rechtslage. […]

  64. Wie zu erwarten, gibts auch zu diesem Thema hier viel trolligen Dummfug zu lesen.
    Nicht Stefan Niggemeiers Nutzung von Youtube sind zu verhöhnen, auch nicht das Verhalten von Google/Youtube anzuklagen. Die Rechtslage ist diskussionswürdig und zu kritisieren. Die macht es erst möglich, dass so ein Unsinn überhaupt möglich ist.
    Der Kampf um den Markt wird nicht mit wettbewerblichen Mitteln ausgetragen, sondern mit juristischen. Auf dem Rücken der Nutzer und Konsumenten.
    Meine Meinung zum Thema ausführlich in meinem Blog.

    @SN: Wenn der Link im Kommentar nicht genehm ist, dann lösch ihn einfach. Ein Trackback ist ja auch unterwegs.

  65. Ich verstehe nicht, wo das Problem ist, sich einfach einen eigenen großen Server zuzulegen. Das kostet doch nicht die Welt! Wenn man als Medienjournalist schwerpunktmäßig im Netz tätig ist, sollte man sich doch nicht von YouTube und Sevenload abhängig machen. Ein Feinkosthändler würde ja auch nicht in einen Supermarkt gehen, um dort seine Waren zu verkaufen.

  66. @Hans: Es zwingt dich keiner, hier was zu schreiben. Wenn du aber doch was schreiben, aber deine E-Mail-Adresse nicht herausgeben willst, dann nimm halt einfach eine weitere, bei der es absolut keine Probleme gibt. So mach ich das jedenfalls.

  67. @Fernsehkritiker: Der technische und finanzielle Aufwand einen solchen Server zu betreiben, ist relativ hoch. Außerdem ist es unmöglich zu verhindern, dass die Videos dann außerhalb dieses Blogs woanders angezeigt würden. Am Ende hätte SN wieder den Schwarzen Peter.

  68. „Natürlich besitze ich keine Rechte an dieser Szene und darf sie deshalb eigentlich nicht bei irgendwelchen Videoportalen hochladen.“

    Fast richtig: wenn das „eigentlich“ weggelassen wird.
    § 106 UrhG.

  69. Es gäbe, glaube ich, nur zwei sinnvolle Lösungen:

    Entweder, wie es schon anklang, Sie suchen sich einige Mitstreiter, Herr Niggemeier, und mieten sich einen gemeinsamen Server, auf dem die Videos zum Einbetten gehostet werden, ein entsprechendes Player-Plugin sollte ja wohl, beispielsweise bei den FAZ-Blogs, installiert werden können.

    Oder aber, es findet sich ein Betreiber, der es einigen Bloggern gestattet, nur zum Zwecke des Hostens bei sich zu speichern, um dann auf den jeweiligen Blogs einzubetten. Nach meiner (vielleicht naiven) Vorstellung könnte daraus auch ein verlustfreies Geschäftsmodell entwickelt werden, indem beispielsweise jedem abgerufenen Video ein Werbespot vorgeschaltet würde. Das funktionierte natürlich auch nur, wenn die Zahl der Abrufe zum benötigten Speicherplatz in einem adäquaten Verhältnis stünde. Das ließe sich aber vertraglich gestalten, glaube ich.

    In beiden Fällen sollte der entsprechende Server im außereuropäischen Ausland stehen sowie dessen Betreiber dort angesiedelt sein, da ansonsten die Problematik der Abmahnhaie mit ihren Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen bestehen bliebe. Das wäre dann wie im Falle Markwort: Irgendwann, Jahre später, bekommt man vielleicht recht. Das nützt dann einem nur nicht mehr, weil sowohl die Debatte längst beerdigt ist, zum anderen gar (anders als Markwort) der Abmahner womöglich pleite, so daß man dann auf happigen Prozeß- und Anwaltskosten sitzenbleibt.
    Der erklärte Widerstandswille der deutschen Hoster entpuppt sich ja nur allzu oft als Kartenhaus, das beim ersten Windhauch einer EV oder Abmahnung zu Staub zerfällt. Was ich diesen nicht vorwerfe. Es zeigt nur auf, was in Deutschland inzwischen von der Meinungsfreiheit übriggeblieben ist.

    Die Überschrift hätte damals auch lauten können: „Justitia lehrt der Saarbrücker Zeitung und Willemsen die Form der deutschen Meinungsfreiheit“

  70. @ Peter Viehrig
    Sinnvolle Lösung ? Mit viel „hätte“, „wenn“ und „aber“ ?
    Meiner Meinung nach gehören öffentlich ausgestrahlte Sendungen in eine Art Bundesarchiv, damit man sich auch nach Ausstrahlung noch damit auseinandersetzen kann/darf. Das heisst wir brauchen eine politische Lösung für diese Problematik und dürfen es nicht den Sendern überlassen, ob wir dürfen oder können. (siehe im Besonderen, Kommentar #43 und #44)

  71. @Thomas Zett

    Zustimmung. Bis ein politischer Druck soweit gediehen ist, daß diese politische Lösung kommt, braucht man aber eine bis dahin. Die „Weisheit mit Löffeln gefressen“ habe ich auch nicht, ich denke jedoch, daß ein solches Vorgehen die Enstehung einer politischen Lösung – nun, sagen wir – begünstigen kann. :-)

  72. @Axel Schmiegelow:

    Das Problem bei der Forderung „75% Kommentar 25% Zitat“ ist, dass sie zwingend erforderlich macht, dass Kommentar und Zitat in derselben Form erfolgen. Entweder ich baue meinen Kommentar in das YouTube-Video ein, d.h. ich mache entweder ein VoiceOver, setze mich selbst vor die Kamera oder verschandle das Video mit Textblöcken, oder ich darf das Video nicht benutzen. Und der Grund dafür ist lediglich ein technischer, dass ich nämlich Schwierigkeiten habe, das Video anderweitig direkt und ausschließlich in den Text zu integrieren. Denn der Kommentar ist ja durchaus da.

    Sorry, aber ich finde das Argument wenig überzeugend, denn es fordert weit mehr als ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kommentar und Zitat – es zwingt den Autor zu einer bestimmten Form des Kommentars. Damit aber greift die Forderung wiederum direkt in dessen Freiheiten ein – Freiheiten, die gar nicht direkt den Gegenstand des Zitats berühren, denn der Eingriff betrifft auch die Teile, die sich gar nicht auf das Zitat beziehen.

    Wesentlich sinnvoller als auf Sperrungen von Usern für solche Videos bei YouTube zu drängen wäre es, darauf zu drängen, dass die entsprechenden Möglichkeiten geschaffen werden, dass solche Videos z.B. nicht im allgemeinen Suchindex stehen und auch nicht auf der Seite des Einstellers verlinkt werden. Das sollte für YouTube trivial sein.

  73. @Peter (87): Da ich selbst sogar mehrere Server habe, kann ich dir sagen, dass sooooo groß der Aufwand nun nicht ist… und das mit dem Zeigen von Videos außerhalb des Blogs verstehe ich nicht ganz: Entweder ist es nun rechtswidrig oder nicht. Außerdem lassen sich die Filme bei YouTube oder Sevenload ebenso herunterladen oder anderswo zeigen!

  74. Das Problem ist, dass sich bei Stefan der Aufwand in keinem Verhältnis steht. Für ein paar 30 Sekunden-Schnipsel kauft man sich doch keinen Serverplatz, auch wenn die dann womöglich 50.000 mal angesehen werden, das steht in keinem Verhältnis. Und ich glaube nicht, dass er dann groß ins Bewegtbild einsteigt.

  75. @Fernsehkritiker (#94)

    Eben, Sie bewerkstelligen das Videostreaming (und Download-Funktion, die ich gerne nutze) ja auch mittels eigener Server. Der Unterschied zu Herrn Niggemeier ist aber, dass er das, was die Videoclips zu Zitaten macht, nicht im Videoclip selbst unterbringt. Sie hingegen moderieren die Videos an, schneiden und unterlegen Sie meist mit einem Off-Text.

    Inwieweit dieser Unterschied zwischen Ihrer und der Arbeit von Herrn Niggemeier juristisch anders zu bewerten ist, was das Zitieren angeht, kann ich nicht beurteilen. Kann das jemand hier einschätzen?

  76. Eine eigene Plattform launchen muss nicht teuer sein:
    http://vzaar.com/

    Es ist nicht umsonst, dafür bleibt man unabhängig. Und 30$ für 15Gig sind beim derzeitigen Dollakurs weniger als der monatliche Beitrag fürs Fitnessstudio.

  77. „Das ist ein interessanter Fall. Natürlich besitze ich keine Rechte an dieser Szene und darf sie deshalb eigentlich nicht bei irgendwelchen Videoportalen hochladen.“

    it is simple as that. stop whining.

  78. @Twipsy: Naja, ich habe auch eine Wohnung, obwohl die gemietet ist – was soll diese Wortklauberei? Immerhin musste man erst übers Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken (gegen die ich juristisch vorgehen kann) – mir ist nicht bekannt, dass dies bei YouTube und Sevenload auch ginge…

  79. @100, und andere Bewahrer des „Urheberrechts“:
    Das UHR soll die Eigentümer davor schützen, daß Andere mit ihrem Zeug Profit machen und sie selber dadurch finanziellen Schaden nehmen. Richtig?

    Im Fall Niggemeier geht es aber nicht um Profit. Auch das „Zitierrecht“ passt hier nicht. Es geht vielmehr um Dokumentation, ums Verfügbarmachen von Information. Das Recht darauf ist durch das Zensurverbot des GG geschützt und hätte vor (fast) jedem Gericht weit höheren Rang als RTLs Besitzansprüche.
    Nur leider verhindert YT ja, daß diese Dinge vor Gericht ausgefochten werden. Vermutlich würde RTL es auch nie wagen, gegen einen halbwegs prominenten Blogger zu klagen. So blöd sind die nicht. So nutzt RTL und nutzen Sony und all die anderen es aus, daß das Internet eben was ist? genau, ein rechtsfreier Raum.

    Einen wieder etwas anders gelagerten (noch nicht entschiedenen) Fall, der mich betrifft, habe ich bei mir beschrieben:
    http://rauskucker.wordpress.com/2010/02/13/sony-gegen-die-proleten-youtube-zensur/

  80. Alle Journalisten sind gleich. Nur der kleine Stefan, der ist viel gleicher und darf fremde Urheberrechte verletzen?

    ich würde einfach einmal 2 EUR in die Nachschulung Urheberrecht investieren und dann solche sinnfreien, großmäuligen Kommentare lassen. Manchmal ist es schon erstaunlich wie Sie die Realität verdrehen.

  81. Wenn man Videos ins eigene Blog einbinden möchte, die Urheberrechte verletzen (könnten), sollte man sich mal außerhalb des angloamerikanischen Raums umsehen. Rutube.ru wäre da als Beispiel zu nennen. Die Anmeldung sollte dank Google Translate kein Problem sein.

    Youtube braucht man ja eigentlich nur, wenn man auch außerhalb des eigenen Blogs gefunden werden möchte.

  82. @rauskucker (#102)

    Im Fall Niggemeier geht es aber nicht um Profit.

    Ich weiß, wie Sie es meinen, aber Sie sollten nicht außer Acht lassen, dass es allgemein mehr denn je um Profit geht – so auch in diesem Fall.

    Den Privatsendern nämlich geht es um möglichst hohen Gewinn – deren einziger Existenzgrund. Deswegen machen diese Sender alles, was in deren Macht steht und geeignet erscheint, den Profit zu steigern oder wenigstens zu sichern. Unliebsame Kritik ist natürlich nicht gern gesehen. Deswegen der Umweg über das hoffnungslos veraltete Urheberrecht.

    Außerdem scheint mir, dass Sie Herrn Niggemeiers finanzielle Möglichkeiten in einem hypothetischen Rechtsstreit gegen einen Privatsender und die Auswirkungen der Regelungen des Grundgesetzes im Verhältnis der Bürger und Unternehmen untereinander überschätzen.

  83. @ rauskucker

    Das sehe ich leider anders als Sie. Erst einmal ist Herr Niggemeier ein professioneller Medienjournalist, der seine Brötchen damit verdient, dass er medienkritische Publikationen verkauft, zu deren als Zitat z.T. von ihm zurecht geschnittene Videos gehören. Und ich hoffe für Ihn, dass er damit auch Profit macht.

    Die gezeigten Ausschnitte gehören daher in den journalistischen Kontext, sie sind keine Dokumentationen. Diese werden von (staatlichen) Institutionen gesammelt, z.B. von der Nationalbibliothek, von Wissenschaftlern, von Museen o.ä. und natürlich von den Sendern selber, da diese, wie auch Verlage, zur Dokumentation ihrer Arbeiten verpflichtet sind (nach meinem Erkenntnisstand, bitte sagen, wenn das nicht stimmt).

    Mit „Zensur“ hat das Lösen nichts zu tun. Das Löschen erklärt sich durch die Auslegung des Urheberrechts, das nun mal eine der Grenzen einer Publikation darstellt:

    Grundgesetz 5.2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  84. @ OH

    Das Argument verstehe ich, und das ist genau der Grenzbereich des Zitatrechts. Watchblog.tv existiert gerade deshalb, damit ich zwei verschiedene Medien in meiner journalistischen BEarbeitung kombinieren kann, nämlich Text und Video. Mit dem einfachen Upload zu uns geht das nicht. Wir wären ja dann bereit, rechtlich durchzufechten, dass diese Kombination von text und Video eine journalistischen Bearbeitung darstellt.

    Da wir Plattformbetreiber sind und unsere eigene Redaktion nicht auf diese Form von Journalismus ausgelegt ist, können wir nicht die Geschichten selbst produzieren. Aber jedem gut recherchierten veröffentlichungswilligen Beitrag steht watchblog.tv offen.

  85. @Axel Schmiegelow:

    Es kann m.E. die Lösung des Problems ja nicht sein, den Autor wiederum in seiner Freiheit derart einzuschränken, dass er nur eine einzige bestimmte Plattform benutzen kann und darf. Und gerade da liegt die Krux der Geschichte: Die Leute, die sich hier in den Kommentaren als Experten für Urheberrecht aufspielen übersehen, dass dieses Recht hier in Konflikt zu anderen, grundgesetzlich geschützten Rechten tritt. Und deswegen ist die Situation keineswegs so klar, wie es einige gern hätten. Klarheit könnte hier nur entweder der Gesetzgeber mit einer eindeutigeren Regelung oder letztendlich das Bundesverfassungsgericht geben. JO hat oben den relevanten Artikel bereits zitiert. Den verbindlich zu interpretieren bzw. festzustellen, ob bestimmte Einschränkungen ihn in seinem Wesensgehalt verletzen (das wäre unzulässig) ist aber das Vorrecht der Verfassungsrichter, nicht der Urheber selbst oder gar von Blog-Kommentatoren. Dass der Gesetzgeber dem Web2.0 hinterherhinkt ist ja nichts neues…

  86. @ Stefan Niggemeier
    Wenn Sie einen Videoausschnitt mit einem dauerhaften Zweizeiler untertiteln, z.B.:
    Videoausschnitt ist Bestandteil einer journalistischen Nachbetrachtung im Internet. RTL Sendung vom……
    Ich berufe mich auf das Zitatrecht, UhG §……. Stefan Niggemeier.
    Muss RTL dann nicht erst den Beweis antreten, dass Sie das UhR verletzt haben und eine Löschung ohne Begründung nicht verlangen kann. Auch YT müsste Interesse daran haben, RTL Videos nicht nur auf clipfish zu sehen.

  87. Hat jemand noch einen anderen Link zur letzten Oliver-Geissen-Folge oder kann das mal bei einem Oneclickhoster reinstellen? Jetzt bin ich neugierig geworden!

  88. Nachdem mein Vorschlag nun noch einmal unbeanstandet von dritter Seite kam, wollte ich doch noch einmal nachfragen, warum mein Beitrag [70] gelöscht wurde.

  89. Meine Videos wurden auch schon gelöscht. Nun nutze ich den jwplayer – mach das auch so – :-)
    Einfach den eigenen Server nutzen

  90. Jetzt ist es genug, General Winter. Ich will Niggemeier lesen, aber die FAS ist im Schnee stecken geblieben.

  91. hmm kann man eingebettet Video nicht auch per #T=3m15s Anhang in der URL automatisch ab minute 3:15 abspielen? (geht wenn man es als link auf youtube selbst aufruft…)
    Wenn doch wäre die Problemlösung doch ganz einfach: auf youtube halt 3 Minuten lauftext und dann die 30 sekunden Zitat und hier eingebettet gleich die 30 sekunden….

    mal davon ab das das dann trotzdem genauso gelöscht wird, weil es sowieso nicht um’s Zitatrecht sondern Marktmacht ging *duck&weg*

  92. Mich freut, dass das sowieso ein Kampf gegen Windmühlen ist. :) Jeder Kopierschutz kann jetzt und in der Zukunft umgangen werden, Uploads bei Rapidshare oder Torrents wird man sowieso nie in den Griff bekommen. In your face, Urheberrechtsmafia!

  93. Ich kann zwar verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn der YT-Channel plötzlich weg ist und zahlreiche Archiv-Links jetzt ins Nichts führen, nachvollziehbar ist das dennoch.
    Was ich weniger verstehen kann, ist dieser Hosting-Anspruch, den mehrere Kommentatoren an Youtube anlegen. Es gibt kein Recht darauf, jedwedes Video via YT zu veröffentlichen, schon gar nicht, wenn man Rechte anderer damit verletzt.

    Natürlich, Youtube ist komfortabel, verbreitet und für lau. Der wichtigste Grund für Blogger dürfte jedoch sein: es ist vergleichsweise rechtssicher. Wer (mutmaßlich) gegen Urheberrechte verstößt, dessen Video wird gelöscht, mehr passiert nicht. Verständlich, dass man sich da nicht selbst mit einem eigenen Server selbst voll in die Haftung begeben will.

    Es ist aber immerhin „löschsicher“.
    Dass manche hier meinen, Youtube würde mit der Löschung (mutmaßlich) rechtswidrig hochgeladener Videos die Freiheit des Webs gefährden oder gegen die Meinungsfreiheit verstoßen: putzig :)

  94. Entschuldigung, wenn ich das so deutlich sagen muss und das ist nicht persönlich gegen Herrn Niggemeier gerichtet, den ich anonsten sehr schätze, dennoch sage ich meine Meinung: Ich verstehe das Gejammer nicht.

    Youtube und andere Portale weisen selbst für die dümmsten Nutzer, also z.B. Kiddies im Alter von 13 Jahren beim Upload ausdrücklich darauf hin, dass man bestimmte Videos, wie eben TV-mitschnitte usw. nicht hochladen darf und nur Inhalte, an denen man selber die Rechte hat.

    Ich wundere mich, dass Herr Niggemeier, der sich auf Grund seiner Tätigkeiten doch sicherlich gut mit dem Netz und alles was damit zu tun hat auskennt, nicht mal im Ansatz Ahnung vom UrhG hat, so dass er nicht weiss, dass er weder Urheber von Switch Reloaded, Oliver Geissen etc. ist, bzw. dass ihm keine Nutzungsrechte der Urheber eingeräumt wurde, bzw. dass die Urheberschaft oder die eingeräumten Nutzungsrechte Bedingung für eine autorisierte Verwertung wären.

    Ich verstehe ja noch jeden Kiddie der verwundert guckt, wenn ihn eine Abmahnung des Bushido-Anwaltes erreicht, da er dessen Bilder/Musik/Videos bei Myvideo, Youtube o.ä. hochlud.
    Dass Herr Niggemeier sich verwundert zeigt, lässt mich allerdings verwundern.

    Sollte er mit der Löschung nicht einverstanden sein, gibt es doch eine ganz einfach Lösung:
    Einfach selber einen Server mieten, über den dann die Videos als Flash-Datei gestreamt werden.
    Wenn man so entsetzt ist, dass Youtube diese Videos löscht, da spätestens ab Kenntnis Youtube als Störer, wenn nicht gar als eigentlicher UrhG-Verletzer -siehe BGH (Az.: I ZR 166/07- zur Haftung gezogen werden kann, dann kann man ja gerne dieses Haftungsrisiko auf sich nehmen und dieses alles über einen eigener Server abwickeln, statt fremde Dienste gegen deren ausdrücklichen Bedingungen für sowas zu missbrauchen.

    Viele Grüsse

  95. Entschuldigung, wenn ich das so deutlich sagen muß, und das ist nicht persönlich gegen Herrn K. gerichtet, dessen Kommentare ich anonsten sehr schätze, dennoch sage ich meine Meinung: Ich verstehe diesen Kommentar nicht.

    Tim K. schrieb:

    „…Ich wundere mich, dass Herr Niggemeier, der sich auf Grund seiner Tätigkeiten doch sicherlich gut mit dem Netz und alles was damit zu tun hat auskennt, nicht mal im Ansatz Ahnung vom UrhG hat, so dass er nicht weiss, dass er weder Urheber von Switch Reloaded, Oliver Geissen etc. ist, bzw. dass ihm keine Nutzungsrechte der Urheber eingeräumt wurde, bzw. dass die Urheberschaft oder die eingeräumten Nutzungsrechte Bedingung für eine autorisierte Verwertung wären…“

    Lesen hilft, jedenfalls manchmal, so auch hier:

    Stefan Niggemeier schrieb:

    „…Natürlich besitze ich keine Rechte an dieser Szene und darf sie deshalb eigentlich nicht bei irgendwelchen Videoportalen hochladen. Andererseits hatte ich das Video in einen Blogeintrag eingebettet, der sich mit dem Gezeigten beschäftigt, wodurch der Gebrauch durch das Zitatrecht gedeckt wäre….“

    Also, Herr K., wir vergessen einfach Ihren Kommentar, Sie gehen zurück auf Start und beginnen nochmal von vorne.

  96. wie läuft das eigentlich? (bsp. myvideo)
    da wurde über mindestens ein jahr die jeweils aktuellen us-folgen einer serie nach ausstrahlung dort hochgeladen, ohne dass es jemanden störte. dann wurde die aktuelle staffel komplett gelöscht (natürlich irgendwie verständlich), die davor durfte bleiben. die wurde eine woche später gelöscht :-)
    beschweren sich in solchen fällen die us-rechteinhaber, irgendwelche deutschen verwerter, oder wer?

  97. Vom Ansatz her finde ich die watchblog-Idee gar nicht blöd. Allerdings kämen mir einige Ideen, wie man das ganze besser (im Sinne von blogger-freundlicher) umsetzen könnte und so vielleicht sowohl die Akzeptanz als auch die Verbreitung steigern könnte.
    Im Moment ist es eher ein „gut gedacht“ als ein „gut gemacht“…

  98. Ich habe nicht den Eindruck, dass Youtube die Fälle groß prüft. Nach einer Beschwerde von RTL („(…) der Zugriff darauf deaktiviert wurde, da uns von RTL gemeldet wurde, dass dieses Material eine Urheberrechtsverletzung darstellt“) wurde mir dort vergangenes Jahr eine fünfminütige Parodie von „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ vom Youtube-Server gelöscht. Alles selbstgedreht und mit von der Serie unabhängiger Handlung wohlgemerkt – es wurde kein Originalmaterial verwendet. Als Grund ins Raster von RTL gefallen zu sein, hat scheinbar „GZSZ“ bei den Such-Schlagworten ausgereicht.

    Gegen die Löschung hätte man in Form einer internationalen Gegendarstellung protestieren können. Der Vorgang erschien aber derart kompliziert und der Ausgang unabsehbar, dass man dieses Möglichkeit wohl auch kaum wahrnimmt, selbst wenn man sich im Recht glaubt.

    Hinter der Beschwerde von RTL werden kommerzielle Interessen stehen. Darauf deutet zum Beispiel der Umstand, dass das Video erst Monate nach Veröffentlichung entfernt wurde. Das hauseigene Clipfish liegt offenbar hinter den Erwartungen, da schmerzt wohlmöglich der Blick zur erfolgreicheren Konkurrenz …

  99. @ Thorsten Kleinz,

    Das ist genau das Angebot von Watchblog.tv. Als Teil der „einbetten“ Funktion auf externen Seiten ist es technisch derzeit noch nicht möglich, weil es nur ginge, indem man das „freie einbetten“ verbietet, was wir nicht kontrollieren können.

  100. Ich finde hier liegt die Frechheit das man uns das Recht auf Zitat nimmt (genauso wie unser Recht auf Privatkopie), aber ihrerseits haben die Unternehmen keinerlei Probleme auf kostenlose „Inhalte“ zuzugreifen. Egal ob das der freie Compiler oder das OpenOffice ist das sie nutzen. In praktisch jeder, gerade auch proprietärer Software steckt irgendwo OpenSource oder ähnlich lizenzierter Code drin. In jeder Software, vom CMS TYPO3 über die Java-Script Bibliothek bis hin zum Linux-Server mit Apache der ihre Seiten ausliefert.

    Vielleicht sollten wir Ihnen mal den Hahn abdrehen, wenn wir weiterhin nicht einmal Faireuse zugestanden bekommen.

  101. Naja, es stellen sich ja Gott sei Dank auch nicht alle so dämlich an.

    Mir blieben derartige Repressalien bislang erspart, ohne Fairuse könnte ich meine Page gleich abschalten. Denke Herrn Niggemeier werden diese Auflagen aus ganz anderen Gründen auferlegt. ;) (Was es natürlich nicht besser macht….)

  102. Die digitale Zukunft. Copyright. Old economy.
    Lieber Stefan, Community,
    es geht natürlich um viel mehr. Das ist, glaub ich, allen klar. Die Territory by Territory Erlös-Buben sind einfach gewöhnt, dass man durch verbieten Geld verdienen kann. Natürlich ist das ganze grenzwertig und es gibt bestimmt Möglichkeiten etwas technisch zu schrauben, indem man Kommentare und Videos so zusammenfährt, dass es klar wird was gemeint ist.
    Ich denke sofort an ein Model Bild im Bild zu maskieren und ein Zitatfenster zu definieren, dass dann am besten via Gerichtsbeschluss als Internet-Videozitat abgesegnet wird.

    Wir bieten Euch ein billiges System an http://www.unitec-media.tv/TPC/showcase/html Vorteil: man kann jedes Medium/Format und jeden Server einbinden.

    Das Copyright in der Form, wie wir es kennen wird sich weltweit nicht mehr durchsetzen lassen. Modern wäre ein fair share. Was wäre Dir, Stefan die Materialnutzung wert? Ein pauschaler Betrag von 50 EURO/500MB für die Verwertungsgesellschaften? Dann wird an den owner ausgeschüttet.

    Jedenfalls so gehts nicht weiter. Der private Server ist keine Lösung. Zu schnell wir dieses Modell „Kinderpost“ zu einem FETTEN Streitfall und eben sehr teuer.

    sebiturbo

  103. Wieso so ein ultralanger Text zu so einem einfachen Problem? Hättest Du die Zeit nicht eher in eine intellektuelle Aufarbeitung der Urheberrechts-Problematik stecken sollen als in ein, verzeih‘, Gejammere darüber, dass Urheber gerne die Früchte ihres Tuns selber ernten?
    Du stellst die Clips unkommentiert auf YouTube. Damit sind sie nicht Zitate, da sie unabhängig von Deinem Blog erreichbar sind.
    Ein Problem, das ich nachvollziehbar finde.
    (ich hoffe, ich zitiere Dich richtig auf meiner Site :-/ )

  104. […] mich nicht gleich abgemahnt haben. Stefan Niggemeier hingegen haut in die Tasten und schreibt einen Artikel in seinem Blog. Er gibt zwar zu, dass er die Videos nicht hätte hochladen dürfen, windet sich […]

  105. Hallo,
    weiß eigentlich jemand, wie die Suchengines zum Entdecken von bestimmten Videos von Youtube funktionieren? Die suchen doch sicher nach der Dateigröße zum Abgleich, oder? Habe den Eindruck, wenn man TV-Videos, die eigentlich Pro 7 gehören, umformatiert, daß sie nicht mehr beanstandet(gefunden) werden.
    Gruß

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