In eigener Sache (2b)

Jemand, der sich als Vertreter der Firma Callactive ausgibt, hat in den vergangenen Stunden in einer Reihe von Blogs, die über meine Abmahnung durch Callactive berichtet haben, eine Stellungnahme abgegeben. Er zitiert dort einen Satz aus dem von mir gelöschten Leserkommentar in meinem Blog, um den es geht, und fügt hinzu:

Leider erwähnt dies Herr Niggemeier nicht bzw. läßt es bewußt weg.

Auf Nachfrage des Bloggers Valentin Tomaschek soll Geschäftsführer Stephan Mayerbacher bestätigt haben, dass es sich tatsächlich um eine Stellungnahme der Firma Callactive handelt. Das bedeutet: Die Firma wirft mir vor, den Satz nicht wiederholt zu haben, dessen Wiederholung sie mit dem Mittel einer Abmahnung und der Forderung einer Unterlassungserklärung vorgeblich gerade verhindern wollte.

Der Anwalt von Callactive nennt den von mir gelöschten Kommentar unter anderem „ruf- und kreditschädigend“. Offenbar dank Callactive findet er nun weite Verbreitung.

Nachtrag, 23.15 Uhr. Im Blog von Timo Heuer erklärt jemand, der sich ebenfalls „Callactive“ nennt, die vermeintliche Logik des juristischen Vorgehens gegen mich. Wenn ich sie richtig verstehe, hat mich die Firma laut dieser Erklärung abgemahnt, obwohl ich den Kommentar am Sonntagmorgen gelöscht habe, weil ich ihn ja auch erst am Montagmorgen hätte löschen können.

17 Replies to “In eigener Sache (2b)”

  1. […] Stefan Niggemeyer – mit dem ich nicht immmer einer Meinung bin, was aber keine Rolle spielt – ist nu…, weil er einen Kommentar in seinem Blog ermöglicht hat, den er aus Sicht der Call-In-Firma vor Veröffentlichung hätte prüfen müssen! Niggemeyer hat den Kommentar aber erst wenige Stunden nach Veröffentlichung gesehen und dann sofort gelöscht. Das SCHEINT nicht zu reichen! Aus meinem Rechtsverständnis heraus ist Niggemeyer seinen Pflichten gewissenhaft nachgekommen. […]

  2. […] Die in einigen Blogs angeprangerte Stellungnahme des TV – Format – Produzenten unter Einschließ… Im Kommentar bei S. Niggemeier wurde impliziert, die Firma stünde politischen Gruppierungen nahe, die sich dem Herrn Schickelgruber verpflichtet fühlen. Das ist nach Recht und Gesetz von Amts wegen zu verfolgen. (Kein Antragsdelikt) […]

  3. Callactive…

    Wenn man nachts durch die frei empfangbaren Sender zappt, dann begegnen einem auf fast allen Senderen sogenannte "Call-In-Shows". Quizsendungen, bei denen nervige Moderatoren bei nervig blinkendem Lichtern und nervigen Soundeffekten die Zusch…

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