Die ARD stößt sich an einer Buch­reihe, die sich mit dem »Tat­ort« beschäftigt.

Unter dem Namen »Ermitt­lun­gen in Sachen TATORT« hat der Ber­li­ner Ver­lag Bertz + Fischer bis­lang zwei kleine Bücher her­aus­ge­bracht: »Sex & Crime« ist ein Streif­zug durch die Sit­ten­ge­schichte der Krimi-Reihe, in dem Den­nis Gräf und Hans Krah zu dem Ergeb­nis kom­men, dass sie im Gegen­satz zu ihrem liberal-aufgeklärten Image ein kon­ser­va­ti­ves Welt­bild auf­weise, wenn es um die Bewer­tung sexu­el­ler »Abwei­chun­gen« gehe. Unter dem Titel »›Herr­lich inkor­rekt‹« ana­ly­siert Mat­thias Dell, wie sich die Thiel-Boerne-»Tatorte« aus Müns­ter zwang­haft an der ver­meint­li­chen Poli­ti­cal Cor­rect­ness abarbeiten.

Nach Ansicht der ARD ver­stößt der Ver­lag mit dem Wort »Tat­ort« im Rei­hen­ti­tel gegen ihr Mar­ken­recht. Über eine Anwalts­kanz­lei hat sie den Ver­lag auf­ge­for­dert, es in Zukunft nicht mehr in die­ser Form zu verwenden.

Gegen die Ver­wen­dung des Wor­tes »Tat­ort« im Titel der jewei­li­gen Bücher selbst hat die ARD nichts ein­zu­wen­den, »solange die Benut­zung im Fließ­text ver­bleibt«. Sie stört sich am Rei­hen­ti­tel. Der sei

nicht not­wen­dig, um den Inhalt des Buches zu beschrei­ben, viel­mehr wird hier­durch eine beson­dere Auf­merk­sam­keit für die bewor­bene Buch­reihe durch die Ver­wen­dung des bekann­ten Titels »tat­ort« hervorgerufen.

Der ARD stün­den dadurch Unter­las­sungs– und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu. Die Anwälte haben den Ver­lag des­halb aufgefordert,

bei Nach­druck der Bücher die­ser von Ihnen avi­sier­ten »Reihe« den Rei­hen­ti­tel künf­tig nicht mehr zu verwenden.

Der Ver­lag will dem aus Angst vor even­tu­el­len Pro­zess­kos­ten nach­kom­men, obwohl er sich fragt, wel­chen Sinn ein Rei­hen­ti­tel ohne Nen­nung des Gegen­stan­des hat.

Er hat die ARD-Anwälte des­halb um »recht­lich unbe­denk­li­che und inhalt­lich pas­sende Alter­na­tiv­vor­schläge« gebe­ten. Wenn keine kom­men, will er seine »Tatort«-Reihe umbe­nen­nen in:

»Ermitt­lun­gen in Sachen jener bekann­ten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren mar­ken­recht­lich geschütz­ten Titel zu nen­nen uns an die­ser Stelle unter­sagt wurde.«

Soll­ten gegen die Ver­wen­dung der Abkür­zung »ARD« Ein­wände beste­hen, bitte man um umge­hende Mitteilung.

[Offen­le­gung: Ich habe ver­gan­gene Woche eine Ver­an­stal­tung des Ver­la­ges zum Buch von Mat­thias Dell moderiert.]