Es gibt zwei Mög­lich­kei­ten: Ent­we­der hat Chris­toph Keese, Kon­zern­ge­schäfts­füh­rer »Public Affairs« der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie Google funk­tio­niert. Oder er schreckt im Kampf sei­nes Ver­la­ges und sei­ner Inter­es­sen­ver­bände gegen den Such­ma­schi­nen­kon­zern nicht davor zurück, die Unwahr­heit zu sagen.

Es geht bei dem Leis­tungs­schutz­recht, das die Zei­tungs– und Zeit­schrif­ten­ver­lage für sich for­dern, nicht zuletzt um Snip­pets. Das sind die kur­zen Zitate, die Google von gefun­de­nen Sei­ten anzeigt. Mit­hilfe eines Leis­tungs­schutz­rech­tes sol­len Such­ma­schi­nen dazu gezwun­gen wer­den, für sol­che Snip­pets Lizen­zen von den Ver­la­gen zu erwer­ben — im Zwei­fel gegen Geld.

Keese behaup­tet: Ein Medium, das nicht will, dass Google Snip­pets aus sei­nem Ange­bot anzeigt, muss ganz dar­auf ver­zich­ten, von Google gelis­tet zu wer­den. Und das könne sich nie­mand leisten.

Er schreibt:

Sehr gern wür­den die Ver­lage auf eine Mög­lich­keit zurück­grei­fen, von Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren nur inde­xiert und viel­leicht mit einer Über­schrift zitiert zu wer­den. Doch genau diese Dif­fe­ren­zie­rungs­mög­lich­keit bie­tet Google wie die aller­meis­ten ande­ren Aggre­ga­to­ren nicht an. Ganz bewusst unter­schei­den sie nicht zwi­schen dem Recht auf Inde­xie­rung und dem Recht der Nut­zung von Inhal­ten. Sie inter­pre­tie­ren die Erlaub­nis zum Inde­xie­ren als Erlaub­nis zum Kopieren.

Tun sie nicht.

Google bie­tet Ver­la­gen exakt die Mög­lich­keit, die die sich angeb­lich wün­schen: nur inde­xiert und viel­leicht mit einer Über­schrift zitiert zu wer­den, aber ohne eine Vor­schau auf den Inhalt (Keese nennt letz­te­res »Kopie­ren«). Die Ver­lage kön­nen Google mit ein­fachs­ten Pro­gramm­be­feh­len dazu brin­gen, keine Snip­pets anzu­zei­gen. Es ist auch mög­lich, diese Snip­pets zum Bei­spiel nur in »Google News« aus­zu­schal­ten und nicht bei der all­ge­mei­nen Suche. Es ist sogar mög­lich, das für jeden Arti­kel, den die Ver­lage ver­öf­fent­li­chen, ein­zeln zu bestimmen.

Das geht über Anwei­sun­gen, die die Ver­lage in den »Meta«-Angaben ihrer Inter­net­sei­ten hin­ter­le­gen. Mit der Angabe »noin­dex« zum Bei­spiel wei­sen sie die Such­ma­schi­nen an, Sei­ten nicht in ihren Such­er­geb­nis­sen auf­tau­chen zu lassen.

Es gibt aber auch die Anwei­sung »nos­nip­pet«. Sie bedeu­tet, dass eine Seite zwar inde­xiert (und also auch bei ent­spre­chen­den Such­be­grif­fen gefun­den) wird, dass dem Nut­zer aber kein Snip­pet anzeigt wer­den soll.

Mit dem fol­gen­den Code lässt sich die Anzeige von Snip­pets in »Google News« unterdrücken:

<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">

Nichts davon ist übri­gens neu oder eine Geheim­wis­sen­schaft. Die ent­spre­chen­den Befehle sind seit Jah­ren öffent­lich und bekannt, und die Ver­lage machen von ihnen nach­weis­lich Gebrauch.

Dass das funk­tio­niert und sich Google an diese Vor­ga­ben hält, habe ich bei BILD­blog aus­pro­biert. BILD­blog ist bei Google News gelis­tet. Ges­tern habe ich die oben genannte Meta-Anweisung ein­ge­baut. Bei der Google-News-Suche wird für den BILDblog-Eintrag jetzt nur noch die Über­schrift und der Link ein­ge­blen­det, nicht mehr der Snippet:

Natür­lich ist es in der Pra­xis für ein Online-Medium fast nie sinn­voll, die Anzeige von Snip­pets zu ver­hin­dern. Denn ein kur­zer Anriss oder ein Blick auf die Stelle, an der sich der gesuchte Begriff befin­det, wird viel eher dazu füh­ren, dass jemand auch auf den Link klickt als die bloße Überschrift.

Die Ver­lage argu­men­tie­ren aber genau umge­kehrt. Sie sagen, Inter­net­nut­zer seien oft schon zufrie­den mit den Infor­ma­tio­nen, die sie in den Snip­pets fin­den, und gar nicht mehr kli­cken, um zur Quelle die­ser Infor­ma­tio­nen zu kom­men. Wenn es so wäre, könn­ten die Ver­lage die Snip­pets, wie gesagt, ein­fach ausschalten.

Dass sie das nicht tun, liegt nicht daran, dass Google ihnen diese Mög­lich­keit nicht bie­tet, wie ihr Klas­sen­spre­cher Keese behauptet.

Die Ver­lage fin­den den Umgang von Google mit ihren Inhal­ten gleich­zei­tig unzu­läs­sig und unver­zicht­bar. Sie wol­len für die Leis­tung, die Google ihnen bringt, Geld von Google. Und um das Para­doxe die­ser Situa­tion zu ver­schlei­ern, flüch­ten sie sich in die Lüge.

Keese schreibt:

Wir [gemeint sind ver­mut­lich die von Sprin­ger ange­führ­ten Ver­le­ger, für die Keese spricht, auch wenn er behaup­tet, nur pri­vat und in sei­ner Frei­zeit zu blog­gen] fin­den, dass man den Ver­la­gen nicht zumu­ten kann, sich vom Inde­xie­ren aus­neh­men zu las­sen und damit in der Inter­net­su­che weit­ge­hend unsicht­bar zu wer­den (Markt­an­teil Google in Deutsch­land >90%), wenn es doch nur darum geht, die Über­nahme von Tex­ten in Aner­ken­nung der Leis­tun­gen von Auto­ren und Ver­la­gen lizenz­pflich­tig zu machen.

Die Wahr­heit ist: Es wird ihnen nicht zuge­mu­tet. Sie müs­sen sich nicht vom Inde­xie­ren aus­neh­men las­sen, wenn sie die Über­nahme von Tex­ten (er meint: das Anzei­gen von Snip­pets) ver­hin­dern wollen.

Damit ent­fällt ein zen­tra­les Argu­ment der Ver­lage, warum sie angeb­lich über­haupt ein Leis­tungs­schutz­recht brau­chen. Ent­spre­chend begrün­det auch die ehe­ma­lige Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­gitte Zypries (SPD) ihre Ableh­nung: weil Google inzwi­schen »jeden raus­nimmt, der nicht zitiert wer­den will«.

Wenn Keese ihr wider­spricht und in Bezug auf Google und andere Such­ma­schi­nen schreibt:

Ganz bewusst unter­schei­den sie nicht zwi­schen dem Recht auf Inde­xie­rung und dem Recht der Nut­zung von Inhalten.

Dann sagt er die Unwahrheit.

Nach­trag. Hier steht die Reak­tion von Chris­toph Keese. Sie wird wun­der­bar erklärt von einem Kom­men­ta­tor in Kee­ses Blog:

Meine Aus­sage »Es gibt keine Mee­res­säu­ger« ist nicht falsch. Es ist daher nicht rich­tig mir vor­zu­wer­fen, dass ich ent­we­der lüge oder keine Ahnung von Mee­res­bio­lo­gie habe. Wohl war meine Aus­sage mög­li­cher­weise nicht aus­führ­lich genug, denn was ich meinte war »Es gibt keine Mee­res­säu­ger außer Pott­wale, See­kühe, [es fol­gen meh­rere Foli­an­ten mit allen mög­li­chen Erläu­te­run­gen zur Mee­res­bio­lo­gie, nur nichts spe­zi­ell dazu, wie denn die frü­her aus der nicht-ausführlichen Ver­sion gezo­ge­nen Schlüsse nun genau auf­recht erhal­ten wer­den sollen]«