Anfang des Monats for­mu­lierte Chris­toph Keese, der Chef­lob­by­ist der Axel-Springer-AG, in einem schrift­li­chen Inter­view einen bemer­kens­wer­ten Satz. »Die Spit­zen­ver­bände der Gesamt­wirt­schaft«, schrieb er, näh­men zum geplan­ten Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage »eine neu­trale bis auf­ge­schlos­sene Hal­tung an«.

Die Nach­frage eines Lesers in sei­nem Blog, ob er da kon­krete Namen nen­nen könnte, igno­rierte Keese. Er wird wis­sen, warum.

Im Sep­tem­ber 2010 ver­öf­fent­lich­ten 25 Wirt­schafts­ver­bände, dar­un­ter die Spit­zen­ver­bände des Hand­werks (ZDH), des Han­dels (HDE) und der Indus­trie (BDI) eine ver­nich­tende Stel­lung­nahme zu Kee­ses Geset­zes­plä­nen: »Ein ›Leis­tungs­schutz­recht‹ für Online-Presseverlage ist (…) in kei­ner Weise geeig­net, den digi­ta­len Her­aus­for­de­run­gen Rech­nung zu tra­gen.« Es werde von ihnen »voll­stän­dig abgelehnt«.

Der BDI musste sich dafür von pro­mi­nen­ten Ver­lags­ver­tre­tern als dumm beschimp­fen las­sen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpf­ner sagte, es könne sich da »nur um Miss­ver­ständ­nisse han­deln, die wir schnellst­mög­lich klären«.

Von wegen. Im Som­mer ver­gan­ge­nen Jah­res wie­der­holte der BDI seine Kri­tik und for­derte die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin auf, auf das Gesetz zu ver­zich­ten. Die Zei­tun­gen des Ver­la­ges, für den Keese arbei­tet, haben ihren Lesern das sicher­heits­hal­ber verschwiegen.

Auch aktu­ell äußert sich der BDI extrem dis­tan­ziert zu dem Vor­ha­ben und ver­weist auf ein Gut­ach­ten, das er beim Düs­sel­dor­fer Insti­tut für Wett­be­werbs­öko­no­mie in Auf­trag gege­ben hat. Die Wis­sen­schaft­ler Ralf Dewen­ter und Jus­tus Hau­cap kom­men darin zu einem ver­nich­ten­den Urteil. Das Leis­tungs­schutz­recht sei »öko­no­misch weder erfor­der­lich, um die Pro­duk­tion von hoch­qua­li­ta­ti­ven Inhal­ten anzu­rei­zen, noch ist es geeig­net, den Qua­li­täts­jour­na­lis­mus zu befördern«:

Es behin­dert den Struk­tur­wan­del in der Pres­se­land­schaft und kon­ter­ka­riert die Ein­füh­rung markt­kon­for­mer Bezahl­mo­delle, von denen dann posi­tive Effekte für die Viel­falt und die Qua­li­tät der Ange­bote zu erwar­ten sind. Alles in allem ist das geplante Leis­tungs­schutz­recht nicht nur über­flüs­sig, son­dern schäd­lich für Inno­va­tion, Mei­nungs­viel­falt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte anneh­men, dass das eine berich­tens­werte Wort­mel­dung ist: Hau­cap ist pro­mi­nen­tes Mit­glied der Mono­pol­kom­mis­sion, die die Bun­des­re­gie­rung in Fra­gen der Wett­be­werbs­po­li­tik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vor­sit­zen­der. Doch nicht nur bei Sprin­ger, auch in der sons­ti­gen Ver­le­ger­presse fand das Gut­ach­ten kei­ner­lei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Jus­tus Hau­cap mit sei­ner ableh­nen­den Posi­tion zum Leis­tungs­schutz­recht zum ers­ten Mal ins »Han­dels­blatt« geschafft.

Näm­lich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er gei­ßelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staat­lich fest­ge­setz­ten Prei­sen. Er brand­markte das Vor­ha­ben Ham­burgs, drei­stel­lige Mil­lio­nen­be­träge in die Ree­de­rei Hapag-Lloyd zu pum­pen, als Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Er plä­dierte bei der Bahn für die Tren­nung der Spar­ten Infra­struk­tur und Trans­port, um Wett­be­werbs­de­fi­zite abzu­bauen. Jus­tus Hau­cap, Mit­glied der Mono­pol­kom­mis­sion, gerierte sich stets als Kämp­fer für den Markt­li­be­ra­lis­mus — und ver­ga­lop­pierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direk­tor des Insti­tuts für Wett­be­werbs­öko­no­mie als Unter­stüt­zer für Google für Auf­se­hen. »Das geplante Leis­tungs­schutz­recht ist nicht nur über­flüs­sig, son­dern schäd­lich für Inno­va­tion, Mei­nungs­viel­falt und Qua­li­täts­jour­na­lis­mus«, lässt sich Hau­cap in einer ganz­sei­ti­gen Anzeige von Google zitieren. (…)

Hau­cap sieht in dem Anzei­gen­auf­tritt kein Pro­blem. Das Zitat stamme aus einem Gut­ach­ten von ihm, Geld sei kei­nes geflos­sen. »Ich unter­stüt­zen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.«

Den­noch herrschte ges­tern in Ber­lin Ver­wir­rung. Kri­ti­ker Hau­caps monier­ten, so ver­liere die Mono­pol­kom­mis­sion als bera­ten­des Gre­mium der Bun­des­re­gie­rung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem ges­tern »in Ber­lin« Ver­wir­rung herrschte, lässt das »Han­dels­blatt« viel­sa­gend offen. Aber um anonyme »Kri­ti­ker Hau­caps« zu fin­den, die sein Enga­ge­ment kri­ti­sie­ren, musste die Auto­rin ver­mut­lich nicht ein­mal die Redak­tion ver­las­sen oder zum Tele­fon­hö­rer greifen.

Das pas­siert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätz­ter Fach­mann zu einem Urteil kommt, das der Ver­lags­li­nie wider­spricht: Man igno­riert ihn erst und dis­kre­di­tiert ihn dann, er sei auf »Abwege« gera­ten und habe sich »vergaloppiert«.

Welch bit­tere Iro­nie: Das »Han­dels­blatt« wirft Hau­cap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu ver­wen­den, dabei waren die Zei­tungs­an­zei­gen offen­kun­dig die ein­zige Chance, dass diese von den Ver­la­gen uner­wünschte Posi­tion über­haupt in den Zei­tun­gen erscheint.