Was sind das für Leute, die ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage ablehnen?

Als Rein­hard Mül­ler, ver­ant­wort­li­cher Redak­teur für »Zeit­ge­sche­hen«, das geplante Gesetz im Dezem­ber in der FAZ kom­men­tierte, fand er eine ein­fa­che For­mel: Es sind Leute, die sich ihr Geld »nicht selbst ver­die­nen« müs­sen oder vom Staat bezahlt wer­den. Pro­fes­so­ren zum Beispiel.

Ges­tern schrieb Mül­ler wie­der in der FAZ zum Thema, und dies­mal hat er eine andere Erklä­rung, warum es so viele öffent­li­che Kri­ti­ker an dem Gesetz gibt: Sie wer­den von Google bezahlt.

Es ist für all die vie­len gehei­men und die weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreiber offen­bar nur schwer zu ver­ste­hen, dass nicht nur der Such­ma­schi­nen­mo­no­po­list Inter­es­sen hat und sie ver­tritt, son­dern auch die­je­ni­gen, die sich vom ame­ri­ka­ni­schen Welt­kon­zern in ihren Rech­ten beschnit­ten sehen.

Ich habe Mül­ler gefragt, ob er mir sagen kann, wen er kon­kret mit den »vie­len gehei­men« und »weni­gen beken­nen­den Google-Lohnschreibern« meint. Seine Ant­wort lautet:

Es gibt die­je­ni­gen, die offen für das Unter­neh­men spre­chen. Und es gibt Ein­rich­tun­gen und (damit) Per­so­nen, die vom dem Kon­zern getra­gen wer­den, ohne dass das ohne wei­te­res erkenn­bar ist.

Wir haben offen­bar unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen von der Bedeu­tung des Wor­tes »konkret«.

Ande­rer­seits ist das natür­lich eine bequeme Art, sich mit Kri­tik (nicht) aus­ein­an­der­zu­set­zen: indem man die Kri­ti­ker durch sub­stanz­lo­ses Geraune pau­schal diskreditiert.

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»Handelsblatt«-Medienredakteur Hans-Peter Sie­ben­haar ist unglück­lich über die Ände­run­gen, die die Koali­tion in letz­ter Sekunde am Geset­zes­ent­wurf vor­ge­nom­men hat. Kurze Text­aus­schnitte sol­len nun nicht mehr lizenz­pflich­tig wer­den — ver­mut­lich sind die Anrisse wie sie Such­ma­schi­nen zei­gen, damit auch in Zukunft frei.

Immer­hin, etwas Posi­ti­ves sieht Sie­ben­haar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ers­ten Mal wird Ver­la­gen ein grund­sätz­li­ches Leis­tungs­recht zuge­stan­den. Das hat Vor­bild­cha­rak­ter für ganz Europa. Denn damit wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leis­tungs­schutz­recht, glaubt der Medi­en­re­dak­teur des »Han­dels­blat­tes« oder behaup­tet es wenigs­tens, wird die Kos­ten­frei­heit für die Nut­zung von Pres­se­er­zeug­nis­sen im Inter­net beseitigt.

Das ist atem­be­rau­bend falsch. An der »Kos­ten­frei­heit« der Inhalte, die die Ver­lage ins Netz stel­len, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kos­ten­los anbie­ten, darf man sie kos­ten­los nut­zen. Wenn nicht nicht.

Kom­plette Zei­tun­gen und Texte oder grö­ßere Teile dar­aus durf­ten auch bis­lang schon nicht kopiert wer­den — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Sie­ben­haar das nicht weiß. Womög­lich hat er zuviele deut­sche Ver­lags­me­dien gelesen.

Das Edi­to­rial von Jörg Quoos zum Bei­spiel, den neuen Chef­re­dak­teur des »Focus«. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im ver­gan­ge­nen Jahr acht Mil­li­ar­den Dol­lar Gewinn ein­ge­fah­ren. Ein Teil die­ser stol­zen Summe wurde mit Inhal­ten erwirt­schaf­tet, die Google nicht gehö­ren. Es sind Texte, die Ver­lage von ihren Redak­tio­nen und Auto­ren teuer erstel­len las­sen und die Google zum eige­nen Vor­teil kos­ten­los an seine Nut­zer verteilt.

Google ver­teilt fremde Texte kos­ten­los an seine Nut­zer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, son­dern wenigs­tens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leis­tun­gen, die durch ein Leis­tungs­schutz­recht geschützt wer­den sol­len. Und die Metho­den, mit denen es her­bei­ge­schrie­ben wer­den soll.

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Ich habe mich sel­ten so unwohl gefühlt, Mit­glied die­ser Bran­che zu sein.

Das habe ich vor drei Mona­ten schon mal geschrie­ben, und auch wenn seit­dem immer­hin spo­ra­disch Gegen­po­si­tio­nen zur Ver­lags­li­nie zum Bei­spiel auf den Sei­ten der FAZ auf­tau­chen durf­ten, hat sich an die­sem Gefühl nichts geändert.

Die deut­schen Zei­tun­gen haben ihre eige­nen Leser ver­ra­ten, als wür­den sie die nicht mehr brau­chen, wenn sie nur Google besie­gen könnten.

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Immer­hin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durch­ge­kom­men. Der Deut­sche Bun­des­tag wird mor­gen zwar ver­mut­lich ein Leis­tungschutz­recht für Pres­se­ver­lage ver­ab­schie­den. Das wird aber weit ent­fernt sein von dem, was die Anfüh­rer Mathias Döpf­ner und Chris­toph Keese sich und den Ver­la­gen ver­spro­chen hatten.

Die ursprüng­li­che Idee war näm­lich tat­säch­lich etwa das, was Sie­ben­haar heute beschreibt: Ein Sys­tem, das es den Ver­lage erlaubt, ihre Inhalte kos­ten­los anzu­bie­ten und trotz­dem von den Lesern dafür bezahlt zu wer­den. Jeder, der dienst­lich ihre (frei zugäng­li­chen) Internet-Medien nutzt, der »Welt Online« im Büro liest oder als Rechts­an­walt oder freier Jour­na­list auf »Spie­gel Online« recher­chiert, sollte dafür zah­len müssen.

»Der Copy­preis der Zukunft ist das Copy­right«, pro­kla­mierte Mathias Döpf­ner, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Axel Sprin­ger AG, im Früh­jahr 2009. Ein »Mil­li­ar­den­ge­schäft« erwar­tete sein Chef­lob­by­ist Chris­toph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz mas­si­ver Lob­by­ar­beit und der redak­tio­nel­len Unter­stüt­zung in den eige­nen Blät­tern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang des­sen, was das von der Koali­tion im Prin­zip beschlos­sene Leis­tungs­schutz­recht umfas­sen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren, die selbst kleinste Aus­schnitte aus den gefun­de­nen Inhal­ten nicht ohne Lizenz anzei­gen dür­fen soll­ten, nun sind plötz­lich die kleins­ten Aus­schnitte aus­drück­lich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprüng­li­chen gro­ßen Adres­sa­ten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesent­li­chen ein Recht, mit dem die Ver­lage leich­ter gegen das vor­ge­hen kön­nen, was sie »Raub­ko­pien« nen­nen wür­den — vor­aus­ge­setzt, die ent­spre­chen­den Anbie­ter sind über­haupt von der deut­schen Jus­tiz erreich­bar. Dage­gen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht ver­bun­den wäre mit einer offen­bar gewoll­ten Rechtsunsicherheit.

Gewin­nen wer­den die Ver­lage am Ende die­ses Kamp­fes unge­fähr nichts. Und sie ahnen noch nicht ein­mal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, ver­lo­ren haben.