Bleibt noch die Ein­schät­zung von Burda-Rechtsvorstand Robert Schwei­zer nach­zu­tra­gen. In sei­ner Hau­sil­lus­trier­ten »Focus« wird seine Mei­nung zum neuen Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage wie folgt zusammengefasst:

»Die Zeit des kos­ten­lo­sen Abge­bens ist vor­bei«, betont der Jurist. Mit dem Gesetz, das einen Rechts­an­spruch von Ver­la­gen gegen Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­to­ren schaffe, nehme Deutsch­land eine »echte Vor­rei­ter­rolle« ein. »Vor­her war die Leis­tung der Auto­ren und Ver­lage für die Katz«, hebt Schwei­zer hervor.

Prof. Dr. Robert Schwei­zer ist für alle Zeit­schrif­ten­ver­lage der feder­füh­rend Ver­ant­wort­li­che zur Durch­set­zung des Leistungsschutzrechts.

Ich schreibe das sicher­heits­hal­ber noch­mal hin: Prof. Dr. Robert Schwei­zer ist für alle Zeit­schrif­ten­ver­lage der feder­füh­rend Ver­ant­wort­li­che zur Durch­set­zung des Leis­tungs­schutz­rechts. Er meint also, dass die Leis­tung der Auto­ren und Ver­lage »für die Katz« war, solange die Ver­lage nicht glaub­ten, ein Recht zu haben, die unge­neh­migte Anzeige von kur­zen Vor­schauen in Such­er­geb­nis­sen zu verhindern.

Mir fällt dazu keine Kom­men­tie­rung mehr ein, die dem Aus­maß der Beklopptheit ange­mes­sen wäre.

Den Inhalt des vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Geset­zes gibt Daniel Gof­fart, der Lei­ter der Haupt­stadt­re­dak­tion des »Focus«, im sel­ben Arti­kel wie folgt wieder:

Nach einem zähen Rin­gen zwi­schen dem Internet-Giganten Google und den Pres­se­häu­sern stimmte die Koali­tion schließ­lich einem Kom­pro­miss zu. Danach dür­fen Internet-Suchmaschinen und andere Dienste wie etwa Aggre­ga­to­ren künf­tig nur noch »ein­zelne Wör­ter oder kleinste Text­aus­schnitte« von Pres­se­er­zeug­nis­sen unent­gelt­lich anzei­gen, wie es im neuen Gesetz heißt. Für die voll­stän­dige Nut­zung eines Arti­kels hin­ge­gen sol­len Google & Co. in Zukunft bezahlen.

An wel­cher Stelle Google Arti­kel voll­stän­dig anzeigt und inwie­fern eine sol­che Nut­zung erst »in Zukunft« kos­ten­pflich­tig wird und es nicht längst ist, lässt Gof­fart offen. Er liegt damit aber natür­lich ganz auf der Des­in­for­ma­ti­ons­li­nie sei­nes Chef­re­dak­teurs Jörg Quoos.

Gof­fart weiter:

Die ursprüng­li­che For­de­rung der Medi­en­kon­zerne nach einer noch umfas­sen­de­ren Leis­tungs­pflicht war vor allem am Pro­test der jün­ge­ren Koali­ti­ons­ab­ge­ord­ne­ten geschei­tert. Die muss­ten hef­ti­gen Gegen­wind aus der Internet-Wirtschaft und den sozia­len Netz­wer­ken ertragen.

Zuge­ge­ben: Ich weiß nicht, ob das nun auch Aus­druck der »Focus«-Propaganda ist, um den gut begrün­de­ten Pro­test der Netz­po­li­ti­ker der Koali­ti­ons­par­teien klein­zu­re­den. Oder doch nur die Unfä­hig­keit der lei­ten­den »Focus«-Redakteure, zwei Sätze anein­an­der­zu­rei­hen, ohne einen fal­schen inhalt­li­chen Bezug her­zu­stel­len. Gut, dass auch diese Fehl­leis­tun­gen in Zukunft noch stär­ker durch ein eige­nes Gesetz geschützt werden.