RTL sucht die Supershoweröffnung — und findet sie beim ESC

Es ist für eine so strun­zunkrea­tive Pro­duk­ti­ons­firma wie die Grundy Light Enter­tain­ment ver­mut­lich nicht leicht, sich für das groß gemeinte Finale von »Deutsch­land sucht den Super­star« einen halb­wegs orgi­nell wir­ken­den Sen­dungs­auf­takt ein­fal­len zu las­sen. Und natür­lich lässt sich jeder Macher bei der Arbeit von bereits Dage­we­se­nem beein­flus­sen. Ich war dann aber trotz­dem über­rascht, als ich ges­tern gese­hen habe, was die RTL-Leute sich bei der Show ges­tern zum Vor­bild genom­men haben — und in wel­chem Maße sie sich davon haben inspi­rie­ren lassen.

Wenn Sie bitte mal schauen und stau­nen mögen:

(Natür­lich ist der DSDS-Beginn auch und erst recht 13 Jahre spä­ter nicht halb so cool wie das Opening des Euro­vi­sion Song Con­test 2000 in Stock­holm. Ich wär aber auch gern beim DSDS-Autorenbriefing dabei gewe­sen… »Und dann sollte der Off-Sprecher irgend­et­was sagen, dass die Leute wis­sen, dass die Show jetzt beginnt.« — »Da fällt mir schon was ein.« — »Haupt­sa­che, das Saal­pu­bli­kum weiß, dass es dann sofort aus­ras­ten muss.« — »Läuft.«)

Wie »Geo« gegen die Rechte von Autoren kämpft

»Geo« macht ein gro­ßes Fass auf. Wenn gute Zeit­schrif­ten nicht das Recht hät­ten, Texte ihrer Auto­ren auch gegen deren Wil­len kom­plett umzu­schrei­ben, kei­nen Satz­bau­stein auf dem ande­ren zu las­sen, selbst wört­li­che Zitate von Gesprächs­part­nern zu ändern, dann könn­ten sie gar nicht existieren.

So argu­men­tie­ren sinn­ge­mäß die Anwälte des Gruner+Jahr-Blattes in einem Pro­zess, der in die­ser Woche in die zweite Runde geht. Chris­tian Jung­blut, ein alt­ge­dien­ter Repor­ter und lang­jäh­ri­ger »Geo«-Mitarbeiter, hatte gegen die Zeit­schrift geklagt, weil sie sich nicht davon abbrin­gen ließ, einen Arti­kel von ihm in Heft 12/2009 in einer grund­le­gend ver­än­der­ten und für ihn nicht akzep­ta­blen Fas­sung unter sei­nem Namen zu ver­öf­fent­li­chen. In der ers­ten Instanz hatte ihm das Land­ge­richt Ham­burg (wie berich­tet) Recht gegeben.

»Geo« hat gegen das Urteil Beru­fung ein­ge­legt. In der Begrün­dung schrei­ben die Anwälte:

Die­ser Rechts­streit ist von wesent­li­cher Bedeu­tung für die Ver­lags­bran­che. Hätte das Urteil des Land­ge­richts Ham­burg Bestand, führte das zu mas­si­ven Ein­grif­fen in die für die Publi­ka­tion von Zeit­schrif­ten uner­läss­li­che redak­tio­nelle Auto­no­mie. Redak­tio­nen von Qua­li­täts­ti­teln wie GEO bedür­fen eines gewis­sen Frei­raums in der Über­ar­bei­tung und Anpas­sung von Tex­ten, die von freien Jour­na­lis­ten, aber auch eige­nen Redak­teu­ren zuge­lie­fert wer­den, um den Qua­li­täts­an­spruch der Zeit­schrift zu wah­ren und so die dau­er­hafte Wert­schät­zung des Publi­kums zu sichern. (…) [N]ahezu jeder Zei­tungs– und Zeit­schrift­en­ti­tel ist dar­auf ange­wie­sen, dass die Redak­tion in die Lage ver­setzt wird, ihr zuge­lie­ferte Texte so zu redi­gie­ren, dass sie der jewei­li­gen Eigen­art des Titels gerecht werden.

Unzu­läs­sig seien allein »gröb­li­che Ent­stel­lun­gen«, schrei­ben die »Geo«-Anwälte und beschei­ni­gen dem Urteil, es sei »von bemer­kens­wer­ter Realitätsferne«.

Sie beru­fen sich bei der »Bestim­mung der Gren­zen der Ände­rungs­be­fug­nis« sogar auf das »hohe Gut der Pres­se­frei­heit«, das Pres­se­ver­la­gen beson­dere Rechte zubil­lige. Ver­lage müsse des­halb auch im Urhe­ber­recht »die Mög­lich­keit gege­ben wer­den, [zuge­lie­ferte] Texte weit­ge­hend und bis zur Grenze der Unzu­mut­bar­keit abzuändern«.

Die »Geo«-Redaktion, die den Arti­kel kom­plett umge­krem­pelt hat, habe kei­nes­wegs den »geistig-ästhetischen Gesamt­ein­druck des Ori­gi­nal­ma­nu­skripts ver­än­dert«, behaup­ten die Anwälte des Ver­la­ges. Es sei zum Bei­spiel auch kei­nes­wegs »›rei­ße­ri­scher‹ Stil«, dass die Redak­tion aus einem Hydro­lo­gen einen »Katastrophen-Seher« machte.

Es geht bei die­sem Rechts­streit um viele kon­krete Ver­trags­de­tails und Redi­gier­ab­läufe, aber im Kern um die Frage: Kann ein Autor die Ver­öf­fent­li­chung sei­nes Wer­kes nach mas­si­ver Abän­de­rung unter­sa­gen? Die Ant­wort von »Geo« lau­tet: Nein. Die Anwälte der Zeit­schrift fügen sinn­ge­mäß hinzu: Und wenn er es könnte, müss­ten wir den Laden dicht machen.

Die Dis­kus­sion um das Urteil lie­ferte einen erhel­len­den Blick in die erstaun­li­chen Umgangs­for­men hin­ter den Kulis­sen der Zeit­schrift, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren rasant Käu­fer ver­lo­ren hat und es gerade mit der »Focus«-haften (und inhalt­lich kom­plett irre­füh­ren­den) Titel­zeile »Was Sie über Tiere wirk­lich wis­sen soll­ten« ver­sucht. Anders als es »Geo«-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede behaup­tete, ist Jung­blut nicht der ein­zige, der über den Umgang der Redak­tion mit Tex­ten klagt.

In der Beru­fungs­be­grün­dung ver­su­chen die Anwälte nun den Ein­druck zu erwe­cken, der Arti­kel, den Jung­blut abge­ge­ben hatte, sei sti­lis­tisch unbrauch­bar gewe­sen und habe vor Feh­lern gestrotzt — und schre­cken dabei auch vor dem Auf­lis­ten kleins­ter Peti­tes­sen und ima­gi­nier­ter Unrich­tig­kei­ten nicht zurück. Dar­un­ter diese:

  • Die »feh­ler­hafte Gleich­set­zung einer schlech­ten Ange­wohn­heit (›Las­ter‹) mit dem im Text eigent­lich gemein­ten Lastwagen«.
  • »Das umgangs­sprach­li­che ›Hol­land‹, das kor­rek­ter­weise ›Nie­der­lande‹ hei­ßen muss.«
  • »Die fal­sche geo­gra­phi­sche Zuord­nung von Gouda in der ›Mitte Hol­lands‹ (kor­rekt: im Süden des Landes).«
  • »Die fal­sche geo­gra­phi­sche Zuord­nung von Nij­me­gen an den Rhein (kor­rekt: an der Waal)«.
  • »Die fal­sche Angabe zur Bevöl­ke­rungs­dichte in den Nie­der­lan­den mit 393/qkm (kor­rekt: 394/qkm).«
  • »Des Wei­te­ren hat GEO aus dem Manu­skript des Autors eine Reihe von Recht­schreib– und Gram­ma­tik­feh­lern getilgt. Bei­spiel: »Sys­i­phus­ar­beit« (kor­rekt: Sisyphos).«

Öh.

(Sol­che Anwalts­schrei­ben sind ja sel­ten wür­de­voll, aber die­ses gibt doch eine Ahnung davon, wie gerne man für die­ses Blatt arbei­ten möchte.)

Die »Geo«-Anwälte sug­ge­rie­ren, dass das Urteil gegen »Geo« die nor­male Arbeit des Redi­gie­rens und Fact-Checkens unmög­lich mache. Darum geht es aber in die­sem Pro­zess gar nicht. Es geht darum, ob ein Jour­na­list es hin­neh­men muss, dass ein Text, der nicht mehr sein Text ist, gegen sei­nen Wil­len und unter sei­nem Namen ver­öf­fent­licht wird.

Die Ver­hand­lung fin­det am kom­men­den Mitt­woch, 10 Uhr, am Ober­lan­des­ge­richt Ham­burg statt.

Nach­trag, 10. Mai. In der Ver­hand­lung machte das Ober­lan­des­ge­richt deut­lich, dass es die Sache nicht so ein­deu­tig sieht wie die erste Instanz. Grund­lage dafür ist vor allem der kon­krete Ver­trag, den Jung­blut mit »Geo« hatte und der »zumut­bare« inhalt­li­che Ände­run­gen an den Tex­ten erlaubte. Das Gericht schlug einen Ver­gleich vor: »Geo« soll sich ver­pflich­ten, den Arti­kel nicht mehr zu ver­brei­ten und drei Fünf­tel der Kos­ten des Rechts­streits tra­gen. Beide Sei­ten haben zwei Wochen Zeit, die­sen Ver­gleich noch abzu­leh­nen — dann würde das Gericht entscheiden.

(sic!)


»Dresd­ner Neu­este Nach­rich­ten«, »Leip­zi­ger Volks­zei­tung«,
6. Mai 2013.

[via bOa­miii]

Ausmitteilung

Eine kurze Durch­sage in eige­ner Sache: Ende des Monats ver­lasse ich den »Spiegel«.

Das hat, um einem nahe­lie­gen­den Miss­ver­ständ­nis vor­zu­beu­gen, nichts mit dem Wech­sel in der Chef­re­dak­tion zu tun. Es hat ein­fach nicht rich­tig gepasst.

Was ich dann statt­des­sen mache, kann ich noch nicht ver­ra­ten. Aber es ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass ich auch in Zukunft gele­gent­lich frei für den »Spie­gel« schreibe. Die Titel­ge­schichte »Flausch — Die unter­schätzte Welt­macht« steht ja auch noch aus.

Klaubbläser

Ob sie sich nicht als Blut­sau­ge­rin der tra­di­tio­nel­len Medien sehe, wurde [»Huf­fing­ton Post«-]Gründerin Huf­fing­ton kürz­lich gefragt. »Das ist, als würde man sich dar­über beschwe­ren, dass ein Auto schnel­ler ist als ein Pferd«, ant­wor­tete sie. »Schon immer haben neue Tech­no­lo­gien die alten überrollt.«

Der Ver­gleich stimmt nicht ganz. Die »Huf­fing­ton Post« über­rollt andere Medien nicht. Sie beu­tet sie sys­te­ma­tisch aus. Einen Groß­teil ihrer Nach­rich­ten­schlag­zei­len klaubt Huf­fing­tons Crew ein­fach aus ande­ren Medien zusam­men — viele davon sind die Online-Ausgaben tra­di­tio­nel­ler Tageszeitungen.

»Focus«, 11. Mai 2009.

»FOCUS Online« — stol­zer Part­ner der Huf­fing­ton Post in Deutschland.

»Focus Online«, 29. April 2013.

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