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Lügen fürs Leistungsschutzrecht (4)

Anfang des Monats formulierte Christoph Keese, der Cheflobbyist der Axel-Springer-AG, in einem schriftlichen Interview einen bemerkenswerten Satz. „Die Spitzenverbände der Gesamtwirtschaft“, schrieb er, nähmen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage „eine neutrale bis aufgeschlossene Haltung an“.

Die Nachfrage eines Lesers in seinem Blog, ob er da konkrete Namen nennen könnte, ignorierte Keese. Er wird wissen, warum.

Im September 2010 veröffentlichten 25 Wirtschaftsverbände, darunter die Spitzenverbände des Handwerks (ZDH), des Handels (HDE) und der Industrie (BDI) eine vernichtende Stellungnahme zu Keeses Gesetzesplänen: „Ein ‚Leistungsschutzrecht‘ für Online-Presseverlage ist (…) in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.“ Es werde von ihnen „vollständig abgelehnt“.

Der BDI musste sich dafür von prominenten Verlagsvertretern als dumm beschimpfen lassen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner sagte, es könne sich da „nur um Missverständnisse handeln, die wir schnellstmöglich klären“.

Von wegen. Im Sommer vergangenen Jahres wiederholte der BDI seine Kritik und forderte die Bundesjustizministerin auf, auf das Gesetz zu verzichten. Die Zeitungen des Verlages, für den Keese arbeitet, haben ihren Lesern das sicherheitshalber verschwiegen.

Auch aktuell äußert sich der BDI extrem distanziert zu dem Vorhaben und verweist auf ein Gutachten, das er beim Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler Ralf Dewenter und Justus Haucap kommen darin zu einem vernichtenden Urteil. Das Leistungsschutzrecht sei „ökonomisch weder erforderlich, um die Produktion von hochqualitativen Inhalten anzureizen, noch ist es geeignet, den Qualitätsjournalismus zu befördern“:

Es behindert den Strukturwandel in der Presselandschaft und konterkariert die Einführung marktkonformer Bezahlmodelle, von denen dann positive Effekte für die Vielfalt und die Qualität der Angebote zu erwarten sind. Alles in allem ist das geplante Leistungsschutzrecht nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte annehmen, dass das eine berichtenswerte Wortmeldung ist: Haucap ist prominentes Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vorsitzender. Doch nicht nur bei Springer, auch in der sonstigen Verlegerpresse fand das Gutachten keinerlei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Justus Haucap mit seiner ablehnenden Position zum Leistungsschutzrecht zum ersten Mal ins „Handelsblatt“ geschafft.

Nämlich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er geißelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staatlich festgesetzten Preisen. Er brandmarkte das Vorhaben Hamburgs, dreistellige Millionenbeträge in die Reederei Hapag-Lloyd zu pumpen, als Wettbewerbsverzerrung. Er plädierte bei der Bahn für die Trennung der Sparten Infrastruktur und Transport, um Wettbewerbsdefizite abzubauen. Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gerierte sich stets als Kämpfer für den Marktliberalismus — und vergaloppierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie als Unterstützer für Google für Aufsehen. „Das geplante Leistungsschutzrecht ist nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus“, lässt sich Haucap in einer ganzseitigen Anzeige von Google zitieren. (…)

Haucap sieht in dem Anzeigenauftritt kein Problem. Das Zitat stamme aus einem Gutachten von ihm, Geld sei keines geflossen. „Ich unterstützen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.“

Dennoch herrschte gestern in Berlin Verwirrung. Kritiker Haucaps monierten, so verliere die Monopolkommission als beratendes Gremium der Bundesregierung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem gestern „in Berlin“ Verwirrung herrschte, lässt das „Handelsblatt“ vielsagend offen. Aber um anonyme „Kritiker Haucaps“ zu finden, die sein Engagement kritisieren, musste die Autorin vermutlich nicht einmal die Redaktion verlassen oder zum Telefonhörer greifen.

Das passiert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätzter Fachmann zu einem Urteil kommt, das der Verlagslinie widerspricht: Man ignoriert ihn erst und diskreditiert ihn dann, er sei auf „Abwege“ geraten und habe sich „vergaloppiert“.

Welch bittere Ironie: Das „Handelsblatt“ wirft Haucap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu verwenden, dabei waren die Zeitungsanzeigen offenkundig die einzige Chance, dass diese von den Verlagen unerwünschte Position überhaupt in den Zeitungen erscheint.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)

Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen. Vor einigen Tagen veröffentlichte der Verband der Zeitschriftenverleger unter dem Titel „Verteidige deine Presse“ eine Antwort. Punkt für Punkt werden darin die Behauptungen von Google „dekonstruiert“.

Zum Beispiel die Aussage: „Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen.“ Das ist zwar zweifellos wahr. Aber der VDZ erwidert:

Letztendlich übersteigt die Zahl der Befürworter die Zahl der Kritiker. Sowieso wäre ohne Kritik eine politische Debatte nicht möglich. Dank der Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wurde letztendlich ein Konsens erzielt, der sich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. Wer, wenn nicht die Abgeordneten, ist repräsentativer dafür?

Moment: Es gibt ein „befürwortendes Votum des Bundestages“ für das geplante Leistungsschutzrecht?

Der VDZ scheint davon überzeugt, denn er wiederholt das später noch einmal in anderer, aber ähnlich pathetischer Form, nämlich um der Google-Aussage zu widersprechen, dass das Leistungsschutzrecht „von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt“ werde:

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der sich für das Leistungsschutzrecht in einem Votum ausgesprochen hat, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.

Die Verleger suggerieren, dass Google undemokratisch handelt, weil der Konzern einen Beschluss des deutschen Parlaments ignoriere, nur: Welchen Parlamentsbeschluss? Wann hat der vom deutschen Volk gewählte Bundestag sich in einem Votum für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen?

Auf meine entsprechende Frage antwortet mir der Sprecher des VDZ:

Der Bundestag hat sich in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dann in die Ausschüsse überwiesen. Bei der Debatte in der ersten Lesung überwogen positive Bewertungen.

Mit anderen Worten: Es gibt kein Votum. Der Deutsche Bundestag hat über das geplante Leistungsschutzrecht noch nicht abgestimmt. Er hat es nur, wie vorgesehen in unserem Gesetzgebungsverfahren, in die Ausschüsse überwiesen. Dabei hat keine Abstimmung stattgefunden, schon gar nicht in der Sache.

Und selbst wenn die überwiegende Zahl von Bewertungen in der Aussprache zur ersten Lesung schon gleichbedeutend wäre mit einem „Votum“ (was sie nicht ist), hätte der VDZ unrecht. Für das Leistungsschutzrecht sprachen sich drei Redner aus (Max Stadler, Ansgar Heveling, Thomas Silberhorn), dagegen bzw. für Alternativen fünf (Martin Dörmann, Petra Sitte, Tabea Rößner, Lars Klingbeil, Jimmy Schulz).

Und wir merken uns: Die deutschen Zeitschriftenverleger erfinden im Kampf für ihr eigenes Gesetz ein parlamentarisches Votum, das es nicht gibt, um die angeblichen Unwahrheiten und die Demokratiefeindlichkeit von Google anzuprangern.

Nachtrag, 17:50 Uhr. Der VDZ hat seine falsche Darstellung auf Twitter mit der Formulierung „Wenn der Wunsch Vater des Gedankens ist“ erklärt und die betreffenden Stellen jetzt so verändert:

Dank der zahlreichen Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wird auf einen Konsens hingearbeitet, der sich hoffentlich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. (…)

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der in der Entscheidung letztendlich das letzte Wort haben wird, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.

(Hervorhebungen von mir.)

Das ergibt zwar weder sprachlich, noch als Erwiderung auf Google Sinn, ist aber wenigstens nicht mehr komplett falsch.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (2)

Genau genommen, hätte ich anstelle der „(2)“ im Titel auch „(1)“ schreiben können, denn die Lügen, die Christoph Keese, Außenminister der Axel Springer AG, gerade wieder verbreitet, sind keine neuen Lügen, sondern wieder die alten.

Im Deutschlandfunk diskutierte er heute mit dem Google-Sprecher Kay Oberbeck:

Oberbeck: Sie selber können selbst bestimmen, ob Sie entweder durch Google indiziert werden wollen, ob Sie gefunden werden wollen oder nicht. Sie können selber festlegen, welche Teile von Seiten, welche Teile Ihres Angebotes überhaupt auffindbar gemacht werden sollen oder gar nicht. Also insofern haben hier die Verlage schon jetzt sämtliche Hebel in der Hand, um selber festzulegen, was hier im Internet von ihren Angeboten sichtbar ist oder was auch nicht. (…)

Keese: (…) Was Herr Oberbeck auch gerade sagt, dass man angeblich frei die Möglichkeit hätte einzustellen, was man veröffentlicht sehen möchte: Genau das Gegenteil ist der Fall, und da liegt sozusagen der Kern des Problems. Google bietet einen einfachen Lichtschalter an, und diesen Lichtschalter kann man auf „An“ oder „Aus“ setzen. Wenn man ihn auf „An“ setzt, ist man im Internet sichtbar, erteilt damit nach Interpretation von Google aber die Einwilligung, dass alles kopiert werden darf, was man macht. Umgekehrt kann man sagen, ich möchte den auf Null setzen, ausschalten, diesen Lichtschalter; dann bin ich mit nichts, was ich mache, im Internet sichtbar. Ich bin gar nicht mehr auffindbar, ich bin für niemanden mehr auffindbar, selbst für Google nicht. Es wäre schön, wenn es solche differenzierten Möglichkeiten gäbe, wie Herr Oberbeck sie gerade schildert, aber die gibt es im Augenblick nicht.

Oberbeck hat Recht, Keese hat Unrecht.

Der Schalter, den Google (und die anderen Suchmaschinen) anbieten, kennt nicht nur die Positionen „An“ und „Aus“. Er kennt auch die Position „Nimm meine Inhalte in Deinen Suchindex auf, mach sie auffindbar, aber zeige keinen Textausschnitt daraus an“. Durch diese Vorgabe („no snippet“) können Verlage, wenn sie das wollen, Google veranlassen, keine kurzen Anrisse der Artikel zu zeigen, ohne dass sie unsichtbar werden.

Und diese Vorgaben lassen sich für jeden Artikel einzeln einstellen.

(Ganz abgesehen davon, dass die Position „An“ natürlich nicht bedeutet, dass Google ganze Artikel kopieren und veröffentlichen darf. Es geht immer nur um kurze Ausschnitte.)

Keese weiß das natürlich. Er verbreitet diese Lüge schon länger und macht, wenn er damit konfrontiert wird, verrückte Ausflüchte. Den Punkt, den Keese selbst den „Kern des Problems“ nennt, stellt er immer wieder falsch dar.

Christoph Keese, meine Damen und Herren, Wortführer der deutschen Verlage im Kampf für ein Leistungsschutzrecht, der Wahrheit verpflichtet.

Beim Leistungsschutzrecht hört die Meinungsvielfalt auf

Neulich schrieb ein Leser einen Brief an die „Wetterauer Zeitung“. Er hatte sich an einem Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestoßen, den er als teilweise sachlich falsch und einseitig empfand. Er argumente unter Verweis auf viele Quellen, warum ein solches Gesetz absurd sei und womöglich sogar die Meinungsfreiheit gefährde.

Die „Wetterauer Zeitung“ hat diesen Leserbrief nicht veröffentlicht, was für sich genommen nicht bemerkenswert ist. Bemerkenswert ist die Begründung, die das Blatt dem Leser nach seinen Angaben mitteilte:

in Absprache mit unserer Chefredaktion haben wir beschlossen, Ihren Leserbrief nicht zu veröffentlichen. Denn bei Ihrem Angriff gegen die Verlage sind etliche wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die Veröffentlichung von Texten und Fotos für die Verlage mit enormen Kosten verbunden: Recherche, feste und freie Mitarbeiter (die nicht alle so schlecht bezahlt werden), allgemeine Verlagskosten, Druck, Vertrieb, Bereitstellung im Netz usw. Die Suchmaschinen (zum Beispiel) greifen die Texte ab, veröffentlichen sie kostenlos auf ihren Seiten, erzielen damit aber Gewinne, weil sie auf den entsprechenden Seiten Anzeigen platzieren. Deshalb halten wir es für legitim, dass die Verlage von diesem Kuchen etwas abbekommen wollen. Dass niemand Musik, die ihm nicht gehört, im Internet verbreiten darf, hat sich längst durchgesetzt. Deshalb ist aus unserer Sicht das Leistungsschutzgesetz notwendig.

Die „Wetterauer Zeitung“ möchte keinen Leserbrief veröffentlichen, der sich gegen ein Leistungsschutzrecht ausspricht, das sie befürwortet und von dem sie zu profitieren glaubt. Warum überrascht mich das nicht?

Die Scheinargumente für ein Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht beweist, dass die Regierung den Springer-Verlag mehr fürchtet als das Netz. Das sollte man ändern.

(Sascha Lobo)

Es sind im Kern nicht mehr als zwei Argumente, mit denen die Verlage ihr Leistungsschutzrecht herbeireden: ein rationales Scheinargument und ein emotionales Hilfsargument.

Das rationale Scheinargument lautet: „Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter gratis auf Inhalte zugreifen.“ In dieser knappen Form hat es zum Beispiel Kulturstaatsminister Bernd Neumann mit minimalen Variationen immer wieder formuliert.

Es sei unzulässig, geht das Argument, auf den Leistungen anderer ein eigenes Geschäftsmodell aufzubauen. Und wenn es nicht unzulässig ist wie die Praxis der Suchmaschinen, kurze Ausschnitte von Fundstellen anzuzeigen, dann müsse es sich um eine Gesetzeslücke handeln, die zu schließen sei.

Was wirkt wie ein juristisches Argument, ist in Wahrheit bloß ein moralisches: Es sei ungerecht, sich bei der Arbeit eines anderen zu bedienen, um selbst daraus Profit zu schlagen. Und das umso mehr, wenn dieser Profit sogar höher ausfällt als der desjenigen, der die ursprüngliche Leistung erbracht hat.

Denn das ist das eigentliche Problem. Keine Verfassungsgrundsätze, keine Rechtsprinzipien, nicht der Schutz des sogenannten „geistigen Eigentums“, sondern die schlichte Tatsache, dass zur Zeit im Internet das Betreiben einer Suchmaschine lukrativer ist als das Erstellen journalistischer Inhalte. (mehr …)

Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen

Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.

(Jakob Augstein)

· · ·

Morgen Demnächst will das Bundeskabinett über ein Presse-Leistungsschutzrecht entscheiden. Wenn man den Verlagen glaubt — wozu kein Anlass besteht — geht es um nichts weniger als um Leben und Tod der freien Presse in Deutschland.

Seit gut dreieinhalb Jahren kämpfen die Verlage öffentlich für ein solches Recht, mit dem die geschäftliche Nutzung ihrer frei zugänglichen Inhalte im Internet lizenzpflichtig gemacht werden soll. Ursprünglich sollte schon das Lesen von Online-Medien auf geschäftlichen Computern Geld kosten; inzwischen ist nur noch eine Lex Google übrig geblieben, die Suchmaschinen dafür zahlen lassen will, dass sie kurze Anrisse aus Verlagstexten zeigen, um Nutzer zu deren Seiten zu leiten.

Es sieht im Moment nicht so aus, als ob die Geschichte, wie die Verlage die Bundesregierung dazu brachten, ihre Rechte und potentiell ihre Einnahmen durch ein neues Gesetz deutlich auszuweiten, am Ende aus Verlagssicht eine Erfolgsgeschichte sein wird. Sie ist trotzdem ein Lehrstück: Dafür, wie die führenden deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ein politisches Klima herstellten, in dem ein solches Gesetz notwendig erschien, und wie sie ihre publizistische Macht dazu benutzten, ihre politische Lobbyarbeit zu unterstützen. (mehr …)

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (1)

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie Google funktioniert. Oder er schreckt im Kampf seines Verlages und seiner Interessenverbände gegen den Suchmaschinenkonzern nicht davor zurück, die Unwahrheit zu sagen.

Es geht bei dem Leistungsschutzrecht, das die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage für sich fordern, nicht zuletzt um Snippets. Das sind die kurzen Zitate, die Google von gefundenen Seiten anzeigt. Mithilfe eines Leistungsschutzrechtes sollen Suchmaschinen dazu gezwungen werden, für solche Snippets Lizenzen von den Verlagen zu erwerben — im Zweifel gegen Geld.

Keese behauptet: Ein Medium, das nicht will, dass Google Snippets aus seinem Angebot anzeigt, muss ganz darauf verzichten, von Google gelistet zu werden. Und das könne sich niemand leisten.

Er schreibt:

Sehr gern würden die Verlage auf eine Möglichkeit zurückgreifen, von Suchmaschinen und Aggregatoren nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden. Doch genau diese Differenzierungsmöglichkeit bietet Google wie die allermeisten anderen Aggregatoren nicht an. Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten. Sie interpretieren die Erlaubnis zum Indexieren als Erlaubnis zum Kopieren.

Tun sie nicht.

Google bietet Verlagen exakt die Möglichkeit, die die sich angeblich wünschen: nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden, aber ohne eine Vorschau auf den Inhalt (Keese nennt letzteres „Kopieren“). Die Verlage können Google mit einfachsten Programmbefehlen dazu bringen, keine Snippets anzuzeigen. Es ist auch möglich, diese Snippets zum Beispiel nur in „Google News“ auszuschalten und nicht bei der allgemeinen Suche. Es ist sogar möglich, das für jeden Artikel, den die Verlage veröffentlichen, einzeln zu bestimmen.

Das geht über Anweisungen, die die Verlage in den „Meta“-Angaben ihrer Internetseiten hinterlegen. Mit der Angabe „noindex“ zum Beispiel weisen sie die Suchmaschinen an, Seiten nicht in ihren Suchergebnissen auftauchen zu lassen.

Es gibt aber auch die Anweisung „nosnippet“. Sie bedeutet, dass eine Seite zwar indexiert (und also auch bei entsprechenden Suchbegriffen gefunden) wird, dass dem Nutzer aber kein Snippet anzeigt werden soll.

Mit dem folgenden Code lässt sich die Anzeige von Snippets in „Google News“ unterdrücken:

<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">

Nichts davon ist übrigens neu oder eine Geheimwissenschaft. Die entsprechenden Befehle sind seit Jahren öffentlich und bekannt, und die Verlage machen von ihnen nachweislich Gebrauch.

Dass das funktioniert und sich Google an diese Vorgaben hält, habe ich bei BILDblog ausprobiert. BILDblog ist bei Google News gelistet. Gestern habe ich die oben genannte Meta-Anweisung eingebaut. Bei der Google-News-Suche wird für den BILDblog-Eintrag jetzt nur noch die Überschrift und der Link eingeblendet, nicht mehr der Snippet:

Natürlich ist es in der Praxis für ein Online-Medium fast nie sinnvoll, die Anzeige von Snippets zu verhindern. Denn ein kurzer Anriss oder ein Blick auf die Stelle, an der sich der gesuchte Begriff befindet, wird viel eher dazu führen, dass jemand auch auf den Link klickt als die bloße Überschrift.

Die Verlage argumentieren aber genau umgekehrt. Sie sagen, Internetnutzer seien oft schon zufrieden mit den Informationen, die sie in den Snippets finden, und gar nicht mehr klicken, um zur Quelle dieser Informationen zu kommen. Wenn es so wäre, könnten die Verlage die Snippets, wie gesagt, einfach ausschalten.

Dass sie das nicht tun, liegt nicht daran, dass Google ihnen diese Möglichkeit nicht bietet, wie ihr Klassensprecher Keese behauptet.

Die Verlage finden den Umgang von Google mit ihren Inhalten gleichzeitig unzulässig und unverzichtbar. Sie wollen für die Leistung, die Google ihnen bringt, Geld von Google. Und um das Paradoxe dieser Situation zu verschleiern, flüchten sie sich in die Lüge.

Keese schreibt:

Wir [gemeint sind vermutlich die von Springer angeführten Verleger, für die Keese spricht, auch wenn er behauptet, nur privat und in seiner Freizeit zu bloggen] finden, dass man den Verlagen nicht zumuten kann, sich vom Indexieren ausnehmen zu lassen und damit in der Internetsuche weitgehend unsichtbar zu werden (Marktanteil Google in Deutschland >90%), wenn es doch nur darum geht, die Übernahme von Texten in Anerkennung der Leistungen von Autoren und Verlagen lizenzpflichtig zu machen.

Die Wahrheit ist: Es wird ihnen nicht zugemutet. Sie müssen sich nicht vom Indexieren ausnehmen lassen, wenn sie die Übernahme von Texten (er meint: das Anzeigen von Snippets) verhindern wollen.

Damit entfällt ein zentrales Argument der Verlage, warum sie angeblich überhaupt ein Leistungsschutzrecht brauchen. Entsprechend begründet auch die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Ablehnung: weil Google inzwischen „jeden rausnimmt, der nicht zitiert werden will“.

Wenn Keese ihr widerspricht und in Bezug auf Google und andere Suchmaschinen schreibt:

Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten.

Dann sagt er die Unwahrheit.

Nachtrag. Hier steht die Reaktion von Christoph Keese. Sie wird wunderbar erklärt von einem Kommentator in Keeses Blog:

Meine Aussage „Es gibt keine Meeressäuger“ ist nicht falsch. Es ist daher nicht richtig mir vorzuwerfen, dass ich entweder lüge oder keine Ahnung von Meeresbiologie habe. Wohl war meine Aussage möglicherweise nicht ausführlich genug, denn was ich meinte war „Es gibt keine Meeressäuger außer Pottwale, Seekühe, [es folgen mehrere Folianten mit allen möglichen Erläuterungen zur Meeresbiologie, nur nichts speziell dazu, wie denn die früher aus der nicht-ausführlichen Version gezogenen Schlüsse nun genau aufrecht erhalten werden sollen]“

Leistungsschutzrecht: Eine Frage der Ehre?

Zurückrudern ist noch nicht olympisch, aber Christoph Keese übt schon mal in der Disziplin Einer ohne Steuermann. Der Außenminister der Axel-Springer-AG behauptet in seinem privat betriebenen Dienst-Blog jetzt nicht mehr, dass das geplante Presse-Leistungsschutzrecht unproblematisch sei, sondern nur noch, dass es nicht unbedingt problematisch sein müsse, wenn die Rechteinhaber verantwortungsvoll damit umgingen.

Am vergangenen Freitag hatte er noch geschrieben: „In Wahrheit müssen Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten (…).“ Heute schreibt er unter der Überschrift: „Keine Abmahnwellen, faire Preise! Wie das Leistungsschutzrecht genutzt werden sollte“ — was implizit wohl bedeutet, dass solche Abmahnwellen theoretisch sehr wohl denkbar wären.

Keeses neuer Text ist ein Appell:

Das Leistungsscutzrecht (sic) für Presseverlage sollte von Verlagen und Bloggern verantwortungsvoll genutzt werden. Dazu gehört, dass die Rechte schnell und unkompliziert geklärt werden können, dass harmlose Nutzer weder kriminalisiert noch mit Abmahnwellen überzogen werden und dass es attraktive Preise gibt. (…)

Harmlose Blogger, die hin und wieder Texte von Verlagen übernehmen, dabei manchmal die Grenzen des Zitierens überschreiten und nebenbei ein bisschen Werbung auf ihren Seiten verkaufen – diese Kreativen sollten völlig angstfrei mit den Leistungen der Verlage umgehen können. (…)

Wer keine Lust hat, eine Flatrate abzuschließen, aber trotzdem weiter kopiert, wird nicht mit Abmahnwellen überzogen, sondern bekommt ab und zu neue Vertragsangebote. Er ist ein potentieller Kunde und sollte nett behandelt werden. Überhaupt sollte das Leistungsschutzrecht nicht mit Abmahnwellen durchgesetzt werden. (…)

Tweets und Links, auch Linksammlungen, beleben das Netz. Man sollte nicht den Leuten nachsteigen, die dieses Leben ins Netz bringen.

Man sollte nicht, sagt Keese, aber er bestreitet nicht, dass man es mithilfe des neuen Leistungsschutzrechtes könnte.

Der Text ist nicht nur ein unterschwelliges Eingeständnis, wie weitreichend und potentiell zerstörerisch die Folgen einer Monopolisierung der Sprache ist, wie sie der Entwurf vorsieht, der auch kleinste Teile eines Presseerzeugnisses schützt. Er erfordert von den Lesern und Betroffenen auch, den Verlagen Maß, guten Willen und Verlässlichkeit zuzutrauen.

Dazu besteht kein Anlass.

Nicht nur wegen Fällen wie dem des Regisseurs Rudolf Thome, dem der „Tagesspiegel“ nachstieg, weil er ohne Genehmigung zwei alte Kritiken über Filme von ihm auf seine Website gestellt hatte. Fast tausend Euro kostete ihn die Abmahnung der Zeitung, für die er früher selbst geschrieben hat.

Sondern zum Beispiel auch wegen der Sache mit den Gemeinsamen Vergütungsregeln. Laut Urheberrecht hat ein Urheber einen Anspruch auf „angemessene Vergütung“. Um die zu bestimmen, gibt es im Gesetz seit 2002 das Mittel der „gemeinsamen Vergütungsregeln“, auf die sich etwa Journalisten- und Verlegerverbände einigen müssen.

Acht Jahre haben danach die Verhandlungen gedauert, bis beide Seiten sich endlich auf einen zweifelhaften Kompromiss mit Mindesthonoraren für Freie Zeitungs-Journalisten geeinigt haben. 2010 traten sie in Kraft. Doch laut dem Verband Freischreiber (bei dem ich Mitglied bin) hält sich die Mehrzahl der Verleger einfach nicht daran.

Freie Journalisten, die auf die Einhaltung der Regeln pochen, bekommen nicht selten keine neuen Aufträge mehr. Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen nur machbar, wenn er dem Auftraggeber ohnehin den Rücken kehren will — eine Verbandsklage zur Durchsetzung der Regeln ist nicht vorgesehen.

Ein Verlegerverband wies seine Mitglieder 2010 darauf hin, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln „nicht zwingend von den Verlagen angewendet werden [müssen]. Die Vergütungsregeln nicht anzuwenden, kann nicht sanktioniert werden.“ Und weiter:

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln besitzen nicht die „Qualität“ eines Tarifvertrages. Zeitungsverlage können ihre hauptberuflich freien Journalisten nach der Honorartabelle bezahlen und gelangen dann in den „Genuss“, dass diese Vergütung für journalistische Tätigkeit als angemessen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt.

So kann man das also formulieren: Viele Zeitungsverlage verzichten auf die Möglichkeit, in den Genuss zu kommen, ihre freien Journalisten angemessen zu bezahlen.

Auch die Nutzungsverträge und Geschäftsbedingungen, die die Verlage den Urhebern diktieren, verstoßen vielfach gegen geltendes Recht.

Der „Journalist“, das Verbandsorgan des DJV, berichtete im vergangenen November:

Rund ein Dutzend Verfahren führen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (dju) in ver.di unter Führung des DJV derzeit. Die Verlage kassieren dabei eine Niederlage nach der anderen, geben aber oftmals nicht auf, sondern ziehen vor die nächsthöhere Instanz. Würde Realität, was Verleger durchsetzen wollen, wäre das das Ende des Urheberrechts, wie wir es hierzulande kennen.

Die Schuldigen sind die vermeintlich renommiertesten Verlage der Republik. Sie kassieren für ihr Vorgehen Urteile, in denen Sätze stehen wie: „Dass von zwingendem Recht nicht abgewichen werden darf, bedarf eigentlich keiner Erwähnung.“ Es wirkt wie ein fast flächendeckender, systematischer Versuch des Rechtsbruchs.

Ironischerweise sagen Verlage wie Springer, sie müssten die Urheber (rechtswidrig) enteignen, weil es ja kein Leistungsschutzrecht gibt. Auch Christoph Keese nennt als Argument für das Leistungsschutzrecht für Verlage, dass man dann den Urhebern nicht mehr so viele Rechte wegnehmen müsste — eine Argumentation, die auf die Logik hinausläuft: Gebt uns ein neues Recht, damit wir das Recht nicht mehr brechen müssen.

Im Entwurf für das neue Leistungsschutzrecht steht übrigens der Satz: „Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.“ Was das Wort „angemessen“ für Verleger bedeutet, wissen viele freie Journalisten.

Und damit zurück zu Christoph Keese und seinem doppelten Appell: An seine Kollegen in den Verlagen, maßvoll zu sein, und an die Betroffenen, von einem maßvollen Vorgehen der Verlage auszugehen.

Wenn das Leistungsschutzrecht nur ungefährlich ist, solange die deutschen Verlage sich gutwillig, vernünftig, zurückhaltend und maßvoll verhalten, muss man dieses Gesetz fürchten.

Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute

„Wir versprechen uns keine großen Einnahmen von diesem Leistungsschutzrecht. Das ist jetzt auch gar nicht unser Ziel. Uns geht es dabei darum: Das ist unser geistiges Eigentum und unser Anspruch. Und wir wollen einfach gerne vorher gefragt werden. Und wichtig ist auch, dass große Martkteilnehmer wie Guggel nicht einseitig den Preis auf null festsetzen. Das wäre so, als wenn ich selber in den Supermarkt gehen würde und würde mir da was rausholen. Da ist ja auch keine Schranke vor dem Supermarkt. Da kann ich ja auch reingehen einfach. Da ist auch nicht alles ausgezeichnet, das vergisst die Verkäuferin ab und zu mal. Und trotzdem würde ich nie auf die Idee kommen, mir die Spreewaldgurken umsonst rauszunehmen. Sondern ich würde dann hingehen und fragen: ‚Was kosten die, bitte?‘, und dann würde ich das bezahlen.“

Dietrich von Klaeden, Leiter Regierungsbeziehungen der Axel Springer AG, 12. April 2011.

Es geht den Verlagen also, wenn man Dietrich von Klaeden glauben darf, wozu natürlich kein Anlass besteht, bei ihrem Leistungsschutzrecht gar nicht wirklich ums Geld. Es geht ihnen ums Prinzip und darum, ihren hinkenden Vergleichen die Holzbeine zu versilbern. Bloß deshalb kämpfen sie seit Jahren mit größter Verbissenheit um ein neues Gesetz.

Wenn das stimmte, wäre noch viel weniger einsichtig, warum der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschieden sollte, das dafür selbstverständliche, natürliche und legitime Formen, Informationen und Inhalte im Netz zu teilen, beschränkt. Das Rechtsunsicherheit schafft und eine Flut von Abmahnungen provozieren könnte. Das Sprache monopolisiert.

Eigentlich müssten die deutschen Zeitungs- und Zeitungsverlage besoffen sein vor Glück. „Wie Weihnachten“ müsste das für „manche von ihnen“ sein, schrieb Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“, dass das Bundesjustizministerium in dieser Woche endlich einen Entwurf für ihr Leistungsschutzrecht vorgelegt hat.

Ich wette, die meisten von ihnen haben stattdessen fiese Kopfschmerzen, und nicht von einem Kater. Ich mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden. Nun ist die Unmöglichkeit und Untauglichkeit eines solchen Gesetzes unübersehbar. Und der Widerstand dagegen entsprechend breit und entschlossen.

Es gibt, ähnlich wie in der Debatte um ACTA, hysterische Übertreibungen bei den Gegnern. Ein Leistungsschutzrecht, wie es die Bundesregierung jetzt diskutiert, verbietet es nicht, Auszüge aus Online-Medien zu verwenden. Das Zitatrecht, das es erlaubt, solche Ausschnitte als Teil eines eigenen Beitrages zu verwenden, bleibt unangetastet.

Deshalb behauptet Axel-Springer-Außenminister Christoph Keese, normale Blogger müssten das Leistungsschutzrecht nicht fürchten. Er unterschlägt, dass ein großer Teil der Arten, wie im Internet auf interessante Inhalte verwiesen wird, gar nicht durch das Zitatrecht geschützt ist. Tweets zum Beispiel, die nur die Überschrift eines Beitrags und den Link dorthin enthalten. Links auf Facebook, die automatisch Überschrift und Beginn des verlinkten Textes bekommen. Und Listen, wie sie zum Beispiel Felix Schwenzel gerne veröffentlicht, die mit je einem Link und einem kurzen Textausschnitt, nicht immer aber einem zusätzlichen Kommentar, auf lesenswerte Artikel verweisen.

Diese Nutzungen sind nicht durch das Zitatrecht gedeckt, weil die eigene Auseinandersetzung mit dem Zitierten fehlt. Sie sind aber nach geltendem Gesetz erlaubt, solange die Textmenge unterhalb der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe liegt.

Der Jurist Till Kreutzer nennt auf iRights.info Beispiele für solche Nutzungen. Zum Beispiel ein Tweet wie dieser, der die Überschrift eines verlinkten Beitrages nennt:

@zeitonline: „Schwarz-Gelb einigt sich auf Leistungsschutzrecht“ http://bit.ly/KtSSrf #lsr

Oder ein Blogeintrag wie dieser:

Habe gerade gesehen, dass Konrad Lischka auf Spiegel Online über das Leistungsschutzrecht (http://bit.ly/OHvhB8) berichtet. Er folgert: „Die Regierungskoalition hat es in den drei Jahren Debatte nicht geschafft, die Unklarheiten bei dem Vorhaben auch nur zu benennen. In dem Protokoll des Koalitionsausschusses vom Sonntag fehlt jeder Hinweis auf neue Ideen, wie ein Leistungsschutzrecht aussehen könnte, das die Zitatfreiheit im Netz sichert und innovative Netzangebote fördert.“

Wenn derjenige, der hier twittert oder bloggt, das in irgendeiner Weise gewerblich tut — und die Grenzen dafür sind in dem Entwurf extrem weit gesteckt — käme er in Zukunft mit dem neuen Leistungsschutzrecht der Verleger in Konflikt. Er müsste eine Lizenz erwerben oder könnte abgemahnt werden.

Sobald das Zitatrecht nicht greift, sind schon winzigste Bestandteile der Artikel durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Womöglich reicht es schon, einen Link zu setzen, wenn in diesem Link der Wortlaut der Überschrift enthalten ist, wie es inzwischen meistens üblich ist, etwa so:

http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

Es mag schon sein, dass die Verlage diese Art der Nutzung gar nicht einschränken wollten. Es mag sein, dass das nur die Kollateralschäden des Versuchs sind, von den beneidenswerten Einnahmen der Suchmaschinenbetreiber zu profitieren. Auch die dürfen bislang ihren Nutzern Links und kurze Ausrisse („Snippets“) aus den gefundenen Seiten und Nachrichtenartikeln anzeigen, obwohl das nicht durch das Zitatrecht gedeckt ist. In Zukunft sollen sie dafür zahlen. Doch beim Versuch, Google zu treffen, werden auch alle anderen getroffen, die auf Inhalte im Internet mit kurzen Ausschnitten verweisen.

Am Ende wird es am meisten die Verlage selbst treffen. Das zeigt sich nicht nur an den (Über-)Reaktionen im Netz, wenn Blogger erklären, nicht mehr auf Verlagsinhalte verlinken zu wollen. Die Erkenntnis teilt sogar das „Handelsblatt“:

„Die Verleger stellen sich selbst ein Bein“, kommentiert dort Stephan Dörner. Er kommt zu dem Schluss:

Das Leistungsschutzrecht wird damit nicht für Eindeutigkeit, sondern für jede Menge Streit sorgen. Froh können darüber eigentlich nur die sein, die vom Streit anderer gut leben: die Anwälte.

Wenn selbst die Redaktion des „Handelsblatts“, die beim Urheberrecht sonst eher mit der Toleranz und dem Pragmatismus eines Taliban argumentiert, zum Gegner des Leistungsschutzrechtes in der diskutierten Form wird, würde ich mir als Verlagslobbyist ernste Sorgen machen. (Andererseit twittert der ehemalige „Handelsblatt“-Redakteur Thomas Knüwer, dass Obertaliban und Chefredakteur Gabor Steingart nicht im Haus gewesen sei.)

Auch andere gehen auf Distanz. „Spiegel Online“ beendet einen Artikel über das Leistungsschutzrecht mit der Versicherung:

Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken.

Frank Schirrmacher, einer der Herausgeber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, schließt sich dem auf Twitter auf Nachfrage ausdrücklich an. Außerdem verlinkt er mit den Worten „Constanze Kurz hat alles vorausgesehen“ auf einen „FAZ“-Artikel, in dem die Informatikerin und Publizistin sich — bestenfalls halb satirisch — ausmalt, wie düster die Zukunft für Verlage werden könnte, „wenn Suchmaschinenbetreiber journalistische Leistungen künftig angemessen vergüten müssen“. (Darin wird mein eingangs zitierter Springer-Freund Dietrich von Klaeden übrigens 2014 Kulturstaatsminister.)

Unter ihrem Text steht der Satz: „In der Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in der diese Zeitung Partei ist, vertritt [Constanze Kurz] als Kolumnistin eine andere Meinung als die der Verlage, auch unseres Verlags.“

Von der Einheit „der Verlage“, die diese Distanzierung suggeriert, scheint nicht mehr viel übrig zu sein. Vor drei Jahren hatten in einer beunruhigenden Allianz „führende Verlage“ von Bauer bis Spiegel und „Zeit“ eine „Hamburger Erklärung“ unterzeichnet, in der sie eine Verschärfung des Urheberrechts und indirekt ein Leistungsschutzrecht forderten. In der Erkärung, die innerhalb weniger Wochen danach angeblich allein eine dreistellige Zahl deutschsprachiger Verlage unterzeichnete, heißt es unter anderem: „Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben.“

Der jetzt bekannt gewordene Entwurf des Leistungsschutzrechtes zeigt, dass mit „ungenehmigter Nutzung“ schon das bloße Twittern einer Zeitungsüberschrift gemeint sein kann und mit „muss verboten bleiben“ „muss verboten werden“.

Nun könnte man annehmen, dass die Verleger aus dem Debakel um ACTA gelernt haben und sich um eine offene Debatte bemühen, in der sie den tatsächlich Betroffenen und den unnötig Verunsicherten erklären, warum die geplanten Beschränkungen ihrer Meinung nach notwendig und unproblematisch sind. Man könnte sogar annehmen, dass die Verlage als Kommunikationsunternehmen dazu besonders gut in der Lage wären.

Man läge doppelt falsch.

Die Verbände von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, BDZV und VDZ, gaben nur eine dürre gemeinsame Erklärung heraus, die sich liest, als seien ihre Sprecher mit Waffengewalt dazu gezwungen worden, sie zu formulieren, und hätten den Zugang zum Presseverteiler nur im Tausch gegen mehrere Konjunktive herausgerückt.

Die Erklärung lautet:

BDZV und VDZ begrüßen die Vorlage des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Der Entwurf bringe den im digitalen Zeitalter notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistung von Verlegern und Journalisten voran, auch wenn er nicht alle Erwartungen der Verleger erfülle. 

Außerdem verwehren wir uns natürlich gegen den Vorwurf, dass das LSR die Kommunikations- und Meinungsvielfalt einschränken würde.

Die Verlegerverbände betonten, dass durch das Leistungsschutzrecht keinerlei Einschränkung für die Kommunikations- und Meinungsfreiheit entstehe.

Mehr muss dazu offenbar nicht gesagt werden — obwohl sich eine eindrucksvolle Zahl von Juristen, Experten und Kommentatoren gegenteilig äußert. Womöglich glauben die Verleger auch, dass ihre Zugänge zu den Regierungsparteien gut genug sind, um darauf vertrauen zu können, dass der Entwurf Gesetz wird, und meinen deshalb, darauf verzichten zu können, die Öffentlichkeit zu überzeugen.

Ich hielte das für eine mutige Annahme, nicht zuletzt weil sie unter engagierten Internetbewohnern die Wahrnehmung der Verlage als zu bekämpfende Gegner verstärkt.

Zwei aktuelle Tweets von Dietrich von Klaeden bieten einen kleinen, aber womöglich aufschlussreichen Einblick, wie diese Springer-Leute, die den Kampf für das Leistungsschutzrecht anführen, ticken:

So twittert niemand, der entspannt und an einer offenen Auseinandersetzung interessiert ist.

Christoph Keese ist anscheinend der einzige, der sich ins Kommunikationsgetümmel stürzt und sich sogar aus seinem Blog (in dem er angeblich ausschließlich privat und in seiner Freizeit bloggt) in fremde Kommentarspalten traut.

Aber auch ihn bringt der jetzt bekannt gewordene Entwurf in Argumentationsschwierigkeiten. Am Freitag noch hatte er sich im Wesentlichen zufrieden gezeigt, viele Details gelobt und behauptet, der Gesetzestext würde „faire rechtliche Ausgangsbedingungen“ schaffen und für Blogger ausschließlich Vorteile haben.

Inzwischen ist er mit versprochenen Erläuterungen weit im Verzug und kündigt an, nicht alle Antworten „abschließend und verbindlich“ geben zu können. Denn: „Ich bin weder der Gesetzgeber noch der Richter. Dies gilt auch für die Axel Springer AG.“

Auf Twitter hat er eingeräumt, dass zum Beispiel schon eine bloße „Mehr zum Thema“-Liste mit verlinkten Überschriften unter einem Artikel für jeden nicht völligen Freizeitblogger gebührenpflichtig würde. „Rechteinhaber werden das aber wohl extrem billig anbieten“, fügte er hinzu.

Als sei das Problem die Höhe des Preises. Und nicht eine Konstruktion, in der man diejenigen, deren Beiträge man mit einer Überschrift und einem Link bewirbt, vorher um Erlaubnis fragen und eine Lizenz erwerben muss.

Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.

Im Dschungel des Leistungsschutzrechtes

Die Logik klingt spontan einleuchtend: Man darf nicht sich einfach an fremden Inhalten bedienen, um daraus ein eigenes Geschäft machen.

Das ist ein Argument der Verlage im Kampf für ein Leistungsschutzrecht, und es ist ein besonders wichtiges, weil es in der komplexen Materie ungewöhnlich anschaulich und überzeugend ist. Es richtet sich vor allem gegen Suchmaschinenbetreiber wie Google und liest sich zum Beispiel in den Worten von Hubert Burda, dem Präsidenten des Verbandes der Zeitschriftenverleger, so:

Suchmaschinen, aber auch Provider und andere Anbieter profitieren überproportional von unseren teuer erstellten Inhalten. Doch wer die Leistung anderer kommerziell nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner „Link-Ökonomie“ gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu.

Es gibt vermutlich kaum eine Branche, in der so systematisch gegen dieses vermeintliche „ökonomische Grundprinzip“ verstoßen wird, wie die Medienbranche. Zeitungen und Zeitschriften leben zu einem erheblichen Teil davon, die Leistungen anderer kommerziell zu nutzen. Allein das Feuilleton! Es lebt davon, über Filme zu schreiben, die jemand anders gedreht hat, über Bücher, die jemand anders verfasst hat, über Gerichte, die jemand anders gekocht hat.

Nun kann man natürlich erwidern: Journalismus ist eine Dienstleistung für den Leser, ihn zum Beispiel über die gerade anlaufenden Kinofilme und ihre Qualität zu informieren — und letztlich profitieren doch die Filmproduzenten davon! Aber auch Suchmaschinen erbringen eine Dienstleistung für ihre Nutzer, und auch von ihr profitieren letztlich die Inhalteproduzenten, die dadurch ein größeres Publikum finden.

Man könnte auch erwidern: Journalismus schafft auf der Grundlage dessen, was jemand anders gemacht hat, etwas Neues. Aber auch das gilt für Suchmaschinen, nur dass der Schöpfungsprozess technologisch ist und nicht kreativ.

„‚Dein Inhalt, mein Geschäftsmodell‘ — diese Devise ist nicht akzeptabel“, formuliert der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae. Das ist auch so ein Satz, den man spontan unterschreiben möchte, obwohl er womöglich gar nicht stimmt. Jedenfalls gilt er offenkundig nicht für die ehrwürdigen Verlage, die der Satz argumentativ unterstützen soll.

Das wird in diesen Tagen ganz besonders deutlich anhand der Inhalte, die der Privatsender RTL für viel Geld im australischen Dschungel produziert. Aus diesem fremden Inhalt und dem gewaltigen öffentlichen Interesse daran versuchen die Online-Angebote der Zeitschriften und Zeitungen möglichst viel eigenen Profit zu schlagen. Um Journalismus, selbst im weitesten Sinne, handelt es sich dabei nicht zwingend. Der Begriff „Zweitverwertung“ trifft es besser.

Nehmen wir das Online-Angebot der „Welt“. Es bietet seinen Lesern ein eigenes „Dschungelcamp-Special“. Der Inhalt jeder Folge wird darin mindestens viermal nacherzählt:

  • unmittelbar nach der Ausstrahlung nachrichtlich, also: auf der Grundlage einer RTL-Pressemitteilung
  • am nächsten Morgen als Besinnungsaufsatz unter ungelenkem Einsatz verschiedener Stilelemente, die Humor, Intelligenz und Distanz zum Berichtgegenstand suggerieren sollen
  • in Form einer vielteiligen Bildergalerie
  • und schließlich in einem Video unter dem Label „Welt TV“, das das Fotomaterial noch einmal als Diashow aufbereitet, mit Offkommentar einer Sprecherin („Doch es gibt auch Grund zum Ärger im Dschungelcamp: Immer wieder ist das Klopapier alle“)

In einer umfangreichen Klickstrecke werden die „besten Sprüche der ‚Dschungelcamp‘-Moderatoren“ aufgelistet.

Für jeden der elf Teilnehmer der „RTL-Ekelshow“ hat „Welt Online“ einen eigenen Artikel angelegt, in den meisten Fällen ergänzt um eine eigene Bildergalerie, teilweise auch in Form von zu einem Film montierten Standbildern und im Fall von Indira Weis natürlich einer zusätzlichen eigenen, extra großen Klickstrecke mit Fotos aus dem „Playboy“.

Darüber, wie das „Dschungelcamp“ „funktioniert“, informiert einer Klickstrecke in 13 Teilen, auf die die Journalisten von „Welt Online“ eine entsprechende RTL-Pressemitteilung im Wortlaut verteilt haben. Zudem sollen die Leser abstimmen, wer die besten Chancen hat, das „Dschungelcamp 2011“ zu gewinnen.

All das ist durchsetzt mit Werbung, und jetzt wüsste ich gerne, was das anderes ist als die kommerzielle Nutzung der Leistung anderer.

(Hinzu kommt noch die Doppelmoral, sicher über die Ekligkeit der Show zu empören und gleichzeitig möglichst stark von ihr profitieren zu wollen. Überhaupt vermisse ich in den rituellen Aufzählungen, was das Internet der Menschheit Schlechtes gebracht hat, regelmäßig die Erfindung und Inflation der Fernsehsendungsnacherzählung: Nach jeder „Anne Will“-Sendung, nach jeder „Deutschland sucht den Superstar“-Folge setzt sich ein Heer von traurigen Schreibern hin, um minutiös, ausufernd und einfallslos für Medien wie „Welt Online“ aufzuschreiben, was geschehen ist, unabhängig davon, ob etwas geschehen ist, aber ich schweife ab.)

Medien nutzen ununterbrochen die Leistung anderer zu eigenen kommerziellen Zwecken, und im Fall von „Ich bin ein Star — holt mich hier raus“ in besonders schamloser Weise und mit besonders wenig eigener Leistung. Ich bin Gegner eines Leistungsschutzrechtes, wie es die Verlage fordern, um ihre fehlenden Online-Werbeerlöse auszugleichen. Aber wenn es eines gäbe, wenn wir die kommerzielle Nutzung der Leistung anderer kostenpflichtig machten — sollten die Verlage dann nicht auch selbst für das bezahlen müssen, wofür sie von anderen bezahlt werden wollen? Wäre dann nicht vielleicht für jede Fernsehkritik, aber ganz sicher für jedes Dschungelshow-Special eine Lizenzabgabe an RTL fällig?

Würden wir das wollen?

Das „ökonomische Grundprinzip“, von dem Hubert Burda spricht, dass bezahlen muss, wer die Leistung anderer kommerziell nutzt: Es klingt so plausibel, aber es ist nur eine weitere Erfindung, um mit Gewalt eine Sonderabgabe zur Subvention der Verlage zu legitimieren.