Wie »Geo« gegen die Rechte von Autoren kämpft

»Geo« macht ein großes Fass auf. Wenn gute Zeitschriften nicht das Recht hätten, Texte ihrer Autoren auch gegen deren Willen komplett umzuschreiben, keinen Satzbaustein auf dem anderen zu lassen, selbst wörtliche Zitate von Gesprächspartnern zu ändern, dann könnten sie gar nicht existieren.

So argumentieren sinngemäß die Anwälte des Gruner+Jahr-Blattes in einem Prozess, der in dieser Woche in die zweite Runde geht. Christian Jungblut, ein altgedienter Reporter und langjähriger »Geo«-Mitarbeiter, hatte gegen die Zeitschrift geklagt, weil sie sich nicht davon abbringen ließ, einen Artikel von ihm in Heft 12/2009 in einer grundlegend veränderten und für ihn nicht akzeptablen Fassung unter seinem Namen zu veröffentlichen. In der ersten Instanz hatte ihm das Landgericht Hamburg (wie berichtet) Recht gegeben.

»Geo« hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. In der Begründung schreiben die Anwälte:

Dieser Rechtsstreit ist von wesentlicher Bedeutung für die Verlagsbranche. Hätte das Urteil des Landgerichts Hamburg Bestand, führte das zu massiven Eingriffen in die für die Publikation von Zeitschriften unerlässliche redaktionelle Autonomie. Redaktionen von Qualitätstiteln wie GEO bedürfen eines gewissen Freiraums in der Überarbeitung und Anpassung von Texten, die von freien Journalisten, aber auch eigenen Redakteuren zugeliefert werden, um den Qualitätsanspruch der Zeitschrift zu wahren und so die dauerhafte Wertschätzung des Publikums zu sichern. (…) [N]ahezu jeder Zeitungs– und Zeitschriftentitel ist darauf angewiesen, dass die Redaktion in die Lage versetzt wird, ihr zugelieferte Texte so zu redigieren, dass sie der jeweiligen Eigenart des Titels gerecht werden.

Unzulässig seien allein »gröbliche Entstellungen«, schreiben die »Geo«-Anwälte und bescheinigen dem Urteil, es sei »von bemerkenswerter Realitätsferne«.

Sie berufen sich bei der »Bestimmung der Grenzen der Änderungsbefugnis« sogar auf das »hohe Gut der Pressefreiheit«, das Presseverlagen besondere Rechte zubillige. Verlage müsse deshalb auch im Urheberrecht »die Möglichkeit gegeben werden, [zugelieferte] Texte weitgehend und bis zur Grenze der Unzumutbarkeit abzuändern«.

Die »Geo«-Redaktion, die den Artikel komplett umgekrempelt hat, habe keineswegs den »geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Originalmanuskripts verändert«, behaupten die Anwälte des Verlages. Es sei zum Beispiel auch keineswegs »›reißerischer‹ Stil«, dass die Redaktion aus einem Hydrologen einen »Katastrophen-Seher« machte.

Es geht bei diesem Rechtsstreit um viele konkrete Vertragsdetails und Redigierabläufe, aber im Kern um die Frage: Kann ein Autor die Veröffentlichung seines Werkes nach massiver Abänderung untersagen? Die Antwort von »Geo« lautet: Nein. Die Anwälte der Zeitschrift fügen sinngemäß hinzu: Und wenn er es könnte, müssten wir den Laden dicht machen.

Die Diskussion um das Urteil lieferte einen erhellenden Blick in die erstaunlichen Umgangsformen hinter den Kulissen der Zeitschrift, die in den vergangenen Jahren rasant Käufer verloren hat und es gerade mit der »Focus«-haften (und inhaltlich komplett irreführenden) Titelzeile »Was Sie über Tiere wirklich wissen sollten« versucht. Anders als es »Geo«-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede behauptete, ist Jungblut nicht der einzige, der über den Umgang der Redaktion mit Texten klagt.

In der Berufungsbegründung versuchen die Anwälte nun den Eindruck zu erwecken, der Artikel, den Jungblut abgegeben hatte, sei stilistisch unbrauchbar gewesen und habe vor Fehlern gestrotzt — und schrecken dabei auch vor dem Auflisten kleinster Petitessen und imaginierter Unrichtigkeiten nicht zurück. Darunter diese:

  • Die »fehlerhafte Gleichsetzung einer schlechten Angewohnheit (›Laster‹) mit dem im Text eigentlich gemeinten Lastwagen«.
  • »Das umgangssprachliche ›Holland‹, das korrekterweise ›Niederlande‹ heißen muss.«
  • »Die falsche geographische Zuordnung von Gouda in der ›Mitte Hollands‹ (korrekt: im Süden des Landes).«
  • »Die falsche geographische Zuordnung von Nijmegen an den Rhein (korrekt: an der Waal)«.
  • »Die falsche Angabe zur Bevölkerungsdichte in den Niederlanden mit 393/qkm (korrekt: 394/qkm).«
  • »Des Weiteren hat GEO aus dem Manuskript des Autors eine Reihe von Rechtschreib– und Grammatikfehlern getilgt. Beispiel: »Sysiphusarbeit« (korrekt: Sisyphos).«

Öh.

(Solche Anwaltsschreiben sind ja selten würdevoll, aber dieses gibt doch eine Ahnung davon, wie gerne man für dieses Blatt arbeiten möchte.)

Die »Geo«-Anwälte suggerieren, dass das Urteil gegen »Geo« die normale Arbeit des Redigierens und Fact-Checkens unmöglich mache. Darum geht es aber in diesem Prozess gar nicht. Es geht darum, ob ein Journalist es hinnehmen muss, dass ein Text, der nicht mehr sein Text ist, gegen seinen Willen und unter seinem Namen veröffentlicht wird.

Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch, 10 Uhr, am Oberlandesgericht Hamburg statt.

Nachtrag, 10. Mai. In der Verhandlung machte das Oberlandesgericht deutlich, dass es die Sache nicht so eindeutig sieht wie die erste Instanz. Grundlage dafür ist vor allem der konkrete Vertrag, den Jungblut mit »Geo« hatte und der »zumutbare« inhaltliche Änderungen an den Texten erlaubte. Das Gericht schlug einen Vergleich vor: »Geo« soll sich verpflichten, den Artikel nicht mehr zu verbreiten und drei Fünftel der Kosten des Rechtsstreits tragen. Beide Seiten haben zwei Wochen Zeit, diesen Vergleich noch abzulehnen — dann würde das Gericht entscheiden.

(sic!)


»Dresdner Neueste Nachrichten«, »Leipziger Volkszeitung«,
6. Mai 2013.

[via bOamiii]

Ausmitteilung

Eine kurze Durchsage in eigener Sache: Ende des Monats verlasse ich den »Spiegel«.

Das hat, um einem naheliegenden Missverständnis vorzubeugen, nichts mit dem Wechsel in der Chefredaktion zu tun. Es hat einfach nicht richtig gepasst.

Was ich dann stattdessen mache, kann ich noch nicht verraten. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass ich auch in Zukunft gelegentlich frei für den »Spiegel« schreibe. Die Titelgeschichte »Flausch — Die unterschätzte Weltmacht« steht ja auch noch aus.

Klaubbläser

Ob sie sich nicht als Blutsaugerin der traditionellen Medien sehe, wurde [»Huffington Post«-]Gründerin Huffington kürzlich gefragt. »Das ist, als würde man sich darüber beschweren, dass ein Auto schneller ist als ein Pferd«, antwortete sie. »Schon immer haben neue Technologien die alten überrollt.«

Der Vergleich stimmt nicht ganz. Die »Huffington Post« überrollt andere Medien nicht. Sie beutet sie systematisch aus. Einen Großteil ihrer Nachrichtenschlagzeilen klaubt Huffingtons Crew einfach aus anderen Medien zusammen — viele davon sind die Online-Ausgaben traditioneller Tageszeitungen.

»Focus«, 11. Mai 2009.

»FOCUS Online« — stolzer Partner der Huffington Post in Deutschland.

»Focus Online«, 29. April 2013.

Rufraub im Piraten-Dossier: Die »Zeit« tritt nach

Die Wochenzeitung »Die Zeit« hat sich verpflichtet, rufschädigende Formulierungen aus ihrem zweifelhaften Dossier über Filmpiraterie (Abb.) nicht mehr zu veröffentlichen. Sie behauptet allerdings das Gegenteil.

Die Direk­to­rin des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Inter­net und Gesell­schaft, Jeanette Hofmann, hatte vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt. Es hatte ihr unterstellt, sie habe sich von Google kaufen lassen und bestellte wissenschaftliche Ergebnisse geliefert. Der Suchmaschinenanbieter verdiene nicht nur Geld mit »Raubkopien«, schrieb Kerstin Kohlenberg, die stellvertretende Leiterin des »Investigativ-Ressorts« der »Zeit«, sondern stecke einen Teil davon auch noch in Studien, »die zu dem Ergebnis kommen, dass Raubkopien keine schlechte Sache sind«. Der Artikel ist inzwischen wieder online, allerdings in einer um die angegriffenen Formulierungen bereinigten Version.

Hofmann hatte sich erfolgreich unter anderem gegen die Behauptungen der »Zeit« gewehrt, sie halte das Urheberrecht für »überflüssig« und stelle sich »eindeutig auf die Seite derer, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen«.

Die »Zeit« hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Am 12. April kam es deshalb zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg.

Dabei einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich:

  • Die »Zeit« und »Zeit Online« verpflichten sich, die umstrittenen Formulierungen über Jeanette Hofmann nicht erneut zu veröffentlichen.
  • Hofmann verzichtet auf eine Gegendarstellung.
  • Hofmann trägt drei Viertel der Kosten des Verfahrens.

Die »Zeit« veröffentlichte allerdings eine knappe Woche später eine Pressemitteilung, in der sie den Ausgang des Verfahrens anders schildert:

  • Die »Zeit« behauptet, Hofmann hätte auf eine Unterlassungserklärung des Blattes verzichtet. In Wahrheit ist die Unterlassungserklärung Teil des Vergleichs.
  • Die »Zeit« behauptet, das Dossier dürfe »in seiner ursprünglichen Form verbreitet werden«. In Wahrheit hat der Verlag unterschrieben, die bemängelten Äußerungen über Hofmann »nicht erneut zu veröffentlichen«.
  • Und die »Zeit« behauptet, sie habe sich »freiwillig« bereit erklärt, »in zukünftigen Artikeln die Arbeit von Frau Hofmann differenzierter zu betrachten«. In Wahrheit hat sie sich verpflichtet, die ursprünglichen Behauptungen über Hofmann und ihre Arbeit nicht zu wiederholen.

Das ist eine erstaunliche Verdrehung der Tatsachen und ein unfreundlicher Akt, nachdem man sich gerade erst mit der Gegenseite auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits geeinigt hatte. Jeanette Hofmann geht nun wiederum gegen diese Pressemitteilung juristisch vor.

Dem Vergleich mit der »Zeit« hatte sie zugestimmt, weil ihr das Risiko steigender Prozesskosten zu hoch wurde und sie diese Form der Auseinandersetzung persönlich zu belastend fand. Im Kern bestand er für sie darin, dass die »Zeit« die geforderte Unterlassungserklärung abgibt und Hofmann dafür den Großteil der Kosten des Verfahrens trägt.

Die Verhandlung war wohl eine abschreckende Erfahrung. Hofmann sah sich unter anderem damit konfrontiert, beweisen zu sollen, dass sie das Urheberrecht nicht für überflüssig hält. Als vermeintlichen Gegenbeweis hielt ihr der Anwalt unter anderem ihre Formulierung vor, dass die Herstellung von Informationsgütern »nicht automatisch Eigentumsrechte nach sich ziehen« müsse. Urheberrechte seien »nicht alternativlos«, hatte Hofmann formuliert. — Macht sie das überflüssig?

Hofmann hatte außerdem bestritten, sich überhaupt dezidiert mit dem Thema illegaler Kopien zu beschäftigen. Der Anwalt der »Zeit« verwies dagegen auf das von Hofmann herausgegebene Buch »Wissen und Eigentum«, in dem ein anderer Autor (!) davon schreibt, dass »illegale Downloads fast zur Selbstverständlichkeit geworden« seien.

Angesichts des Verlaufs der Verhandlung war sie sich nicht sicher, ob ihre Sicht auf die Dinge ausreichend Aussicht hätte, anerkannt zu werden. Darum stimmte sie dem Vergleich zu.

Wir fassen zusammen: Die »Zeit« veröffentlicht ein Pamphlet über Filmpiraterie, das eine Wissenschaftlerin diffamiert, gibt vor Gericht eine Unterlassungserklärung ab und behauptet dann in einer Pressemitteilung das Gegenteil. Wenn man nicht wüsste, dass es sich um eine der besonders seriösen Adressen des deutschen Journalismus handelt, man käme nicht drauf.

PS: Die »Zeit« hatte mir die Pressemitteilung mit den Worten geschickt: »Da Sie in Ihrem Blog über den Sachverhalt berichtet haben, wünschen wir, dass Sie diese Meldung zur Kenntnis nehmen und den Artikel aktualisieren.« Das finde ich eine erstaunliche Formulierung, aber den Wunsch habe ich hiermit ja erfüllt.

Nachtrag, 26. April. Heute haben die »Potsdamer Neuesten Nachrichten«, ein Schwesterblatt der »Zeit«, das Dossier nachgedruckt — in der ursprünglichen Form, mit allen Formulierungen über Jeanette Hofman, für die die »Zeit« eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Nachtrag, 8. Mai. Die »Zeit« hat ihre Pressemitteilung entfernt.

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