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Google ist nicht das Netz, und Verlage sind nicht der gute Journalismus

Die Kampagne von Google gegen das Leistungsschutzrecht ist, um mal mit dem rein Faktischen zu beginnen, natürlich nicht „beispiellos“, wie Konrad Lischka auf „Spiegel Online“ schreibt.

Der Suchmaschinen-Konzern hatte Anfang dieses Jahres — die Älteren werden sich erinnern — einen schwarzen Balken über sein Logo gelegt und seine Nutzer dazu aufgefordert, gegen zwei Gesetze zu kämpfen. Der amerikanische Kongress plante unter dem Vorwand, gegen Urheberrechtsverstöße zu kämpfen, gravierend ins Internet einzugreifen. Google warnte die Nutzer vor einer angeblich drohenden „Zensur des Netzes“ — und sorgte sich natürlich gleichzeitig ums eigene Geschäft.

Insofern ist es also nichts Neues, dass der Konzern seine Startseite jetzt für eine Kampagne in eigener Sache nutzt. Und auch nicht, dass er beim Versuch, die Nutzer zu mobilisieren, nicht diese eigene Sache in den Vordergrund stellt, sondern die Interessen der Nutzer und sogar die angebliche Sorge um das Gemeinwohl. (mehr …)

Wolfgang Blau: Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht helfen

„Das Leistungsschutzrecht war eine Machtprobe für den Springer-Verlag, und Springer hat gewonnen.“ So hat es Wolfgang Blau, der Chefredakteur von „Zeit Online“, in einer Keynote formuliert, die er am 31. August bei einer Urheberrechts-Fachtagung von Bündnis 90/Die Grünen hielt. Er erläuterte, warum das geplante Gesetz nicht nur nicht hilfreich, sondern schädlich ist. Er forderte von Politikern den Mut, offen auszusprechen, dass infolge der Digitalisierung „ganze Branchen und ganze Berufszweige verschwinden werden“. Und er plädierte dafür, sich mit den heute kaum noch nachvollziehbaren Argumenten zu beschäftigen, mit denen frühere umwälzende Technologien wie der Buchdruck und die Eisenbahn bekämpft wurden.

Ich möchte dazu beitragen, dass diese bemerkenswerte Rede möglichst große Verbreitung findet, und dokumentiere sie hier mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung von Wolfgang Blau:

Urheberrecht, Internet, Eisenbahn und Buchdruck

Worüber ich mit Ihnen heute reden will, ist etwas, das mir nun schon seit mehreren Jahren auffällt: Wie hitzig und geradezu verbittert der Streit um das Urheberrecht ausgetragen wird und wie oft es dabei gar nicht ums Urheberrecht geht, sondern um viel Grundlegenderes, um ein grundsätzliches Unbehagen gegenüber dem Netz und sogar um die Frage nach persönlicher Identität. Fragen wie: „Wer bin ich als Schriftsteller, wenn jeder sich als Autor bezeichnen und jeder publizieren kann?“ oder „wer sind wir eigentlich noch als Verleger und als Journalisten, wenn zum Beispiel soziale Netzwerke fast beiläufig — wie etwa in den ersten Fukushima-Nächten oder während der Frühphase der arabischen Revolutionen im letzten Jahr — genuin journalistische Funktionen übernehmen?“

Auch in den meisten meiner Diskussionen mit Befürwortern des Leistungsschutzrechtes geht es erstaunlich selten um das Urheberrecht und die angebliche Schutzlücke darin. Stattdessen höre ich regelmäßig Aussagen wie: „Ja, kann durchaus sein, dass uns ein Leistungsschutzrecht finanziell überhaupt nichts bringen wird oder sogar einen Imageschaden bei netzaffineren Lesern verursacht, aber man muss doch jetzt mal ein Zeichen setzen!“

Ein Zeichen wofür? (mehr …)

Im Kampf für die Verlage und gegen die Wahrheit

Roland Pimpl, der Hamburg-Korrespondent der Medien- und Marketing-Fachzeitung „Horizont“, hat in der vorigen Ausgabe ein flammendes Plädoyer geschrieben gegen die „Missachtung dessen, was Verlage eigentlich so machen“.

Er staunt, dass Autoren wie „Don Alphonso“, Thomas Knüwer und ich uns angeblich „stets mit Furor an der Verlagswirtschaft abarbeiten“, aber „dann, wenn’s ums Geldverdienen geht, nun doch gerne mal an eines dieser ewiggestrigen Häuser binden“. Er lobt, was die Verlage alles tun und wie sie die Aufmerksamkeit für unsere Texte und unsere Einnahmen erhöhen. Und damit hat er auch nicht grundsätzlich Unrecht, außer dass er so tut, als täten die Verlage das uneigennützig und nicht, weil es ihr Geschäft ist.

Pimpl folgert daraus, dass es richtig und gerecht und notwendig ist, dass die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen. Und dass sie auch in Zukunft einen Teil des Geldes bekommen, das zum Beispiel die Hersteller von Kopierern und Betreiber von Copy-Shops dafür zahlen müssen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Geräten vervielfältigt werden.

Diese pauschalen Vergütungen sammelt die Verwertungsgesellschaft VG Wort ein und schüttet sie an die Urheber aus — gibt aber einen erheblichen Teil (bei der sogenannten „Reprographieabgabe“ 30 Prozent) vorher an die Verlage weiter. Diese Praxis hat das Landgericht München in einem (noch nichts rechtskräftigen) Urteil vor einigen Monaten in Frage gestellt.

Roland Pimpl schreibt nun in seinem Plädoyer für die Verlage, dass es aufgrund ihrer Leistungen, von denen auch der Autor profitiert, „nur recht und billig ist, dass ebenso die Verlage an VG-Wort-Ausschüttungen beteiligt werden“

Denn, nur noch mal zur Erinnerung: Kein Autor, kein Journalist, kein Schreiber muss einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Man kann auch auf eigene Faust nach Zweitnutzungen seiner Texte fahnden und Tantiemen eintreiben — dann würde der Verlag erstmal außen vor bleiben. Und, nochmals, man muss auch nicht für einen Verlag schreiben, sondern kann auch seine eigene Website betreiben — und dann alle Inhalte großherzig und netzweltig zum Kopieren freigeben. Viel Spaß mit diesem Geschäftsmodell, liebe Kollegen!

Der Schluss ist natürlich reine Polemik. Aber die Sätze davor zeugen von erschreckender Ahnungslosigkeit.

Man kann als Urheber eben nicht auf eigene Faust die Vergütungen für das Kopieren seiner Texte etwa in Copy-Shops eintreiben. Das ist auch nicht, wie Pimpl auf meine Nachfrage behauptet hat, bloß eine Frage der Praktikabilität, sondern des Gesetzes.

Im Urheberrechtsgesetz heißt es in Paragraph 54h:

Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Zu den genannten Ansprüchen gehören die Vergütungen für Hersteller und Betreiber von „Speichermedien“ wie Kopierern.

Um es mit der VG Wort selbst zu sagen:

Der Vergütungsanspruch der Urheber für Vervielfältigungen ihrer Werke zum privaten und eigenen Gebrauch ist im UrhG (§§ 54 – 54 h) geregelt.

Der Vergütungsanspruch kann allerdings nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Hier beginnt die Zuständigkeit der VG WORT. Sie legt die Vergütungshöhe fest, stellt Tarife auf und schließt Gesamtverträge mit den Verbänden der Vergütungspflichtigen ab.

Ich kann die mir als Urheber (und nicht dem Verlag) zustehenden Vergütungen also nur bekommen, wenn ich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließe. Dann muss ich aber in Kauf nehmen, dass die VG Wort einen Teil des mir als Urheber (und nicht dem Verlag) zustehenden Geldes an die Verlage weiterreicht.

Dem Hamburg-Korrespondenten der Medien- und Marketing-Fachzeitung „Horizont“ scheint das nicht bekannt zu sein. Auch auf meinen Einspruch hin wiederholte er in verschiedenen, aber gleichermaßen falschen Variationen:

Sie als Autor müssen keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen, sondern Sie können Ihre laut Gesetz Ihnen als Urheber zustehenden Vergütungen auch alleine eintreiben. Das heißt: Bei allen Copyshops kontrollieren, wer Ihre Texte kopiert und Ihre Ansprüche geltend machen. (…) Mir ist schon klar, dass das kaum praktikabel ist, weil die Transaktionskosten für jeden einzelnen Autor höher sind als die zu erwartende Vergütung. Für eine saubere Diskussion ist es aber wichtig festzuhalten: Es ist (de jure) möglich – aber eben ineffizient. (…)

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob es „gerecht“ ist, dass die Verlage einen Teil der Einnahmen abbekommen, wenn Autoren freiwillig (!) die VG Wort mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen. (…)

Unabhängig davon, wie man zum Leistungsschutzrecht und zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort steht, ist Pimpls Argumentation sachlich falsch.

Nun hätte ich mich daran vermutlich nicht so abgearbeitet, wenn der Axel-Springer-Oberlobbyist Christoph Keese, der in seiner Freizeit für seinen Arbeitgeber bloggt, diesen Artikel nicht stolz zweitveröffentlicht hätte. Weil Pimpls „pointierter Text“ nach seiner Meinung „illustriert, was Verlage tun und welchen Beitrag in der Wertschöpfungskette sie erbringen“.

Keese hatte schon im März dieses Jahres zunächst falsch behauptet: „Geräte- und Kopierabgaben fließen nur den Autoren zu, nicht den Verlagen.“

Und nun veröffentlicht er diesen Text mit diesem zentralen sachlichen Fehler. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie die VG Wort funktioniert. Oder er schreckt nicht davor zurück, die Unwahrheit zu verbreiten, wenn sie der Sache seines Verlages und der Verlage insgesamt dient.

Wenn’s brennt, einfach löschen

Thomas Knüwer war ihnen wieder mal auf die Schliche gekommen, den Dummen und Lügnern und dummen Lügnern in den Zeitungsverlagen. Er hatte den Beweis gefunden, dass sich das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger — entgegen aller Beteuerungen — auch gegen Blogs richtet.

Er zitierte aus der „Süddeutschen Zeitung“:

„Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.“

Und aus tagesschau.de:

„In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war auch davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen, nachdem es daran massive Kritik gegeben hatte.“

Und dann knüwerte er:

Entweder haben die betreuenden Schreiber nicht recherchiert und einfach wie dumme Lämmer geglaubt, das alles gut werde – oder sie haben gelogen.

Sein Beweis war die Aussage der Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz am Mittwoch, dass als Presseverleger im Sinne des Gesetzentwurfes auch professionelle Blogger gelten. Er folgerte daraus:

Wir können davon ausgehen, dass die Platzierung von Adsense-Anzeigen und die damit verbundene Generierung von Nebeneinkünften reicht, um vom Leistungsschutzrecht getroffen zu werden. Dies entlarvt auch Christoph Keese, den Chef-Agitator von Axel Springer, als Lügner.

Doch dies hat ja eine weitere Dimension: Jedes Unternehmen mit eigener Homepage muss nun fürchten eine Flut von Abmahnungen zu erhalten. Denn es reicht ja, simpelste Textbausteine im Netz zu veröffentlichen und sich zum Verlag zu erklären, um Geld einzutreiben. Egal ob Siemens, BMW, Thyssen Krupp oder Beiersdorff, egal ob Würth oder der Schreiner um die Ecke: Sie alle müssen mit erheblichen juristischen Kosten und Gebühren rechnen. Das Leistungsschutzrecht ist somit eine Gefahr für jedes einzelne Unternehmen in Deutschland.

Klitzekleines Missverständnis.

Wenn professionelle Blogger im Sinne des Gesetzes als „Presseverleger“ gelten, bedeutet nicht, dass sie — wie Suchmaschinen — für die Nutzung kleinster Textschnipsel zahlen müssen. Sondern dass sie — wie die Internet-Ausgaben der Zeitungen — Geld für die Nutzung kleinster Textschnipsel geltend machen können.

An diesem Missverständnis ist die Bundesregierung nicht unschuldig. Der ehemalige „Handelsblatt“-Redakteur Knüwer aber hörte einfach, was er hören wollte, ließ seinen Wutschaum ungefiltert ins Blog tropfen und und warf den anderen, ohne recherchiert zu haben, vor, nicht recherchiert zu haben.

Und wie ging er damit um, nachdem er auf diesen Fehler aufmerksam gemacht wurde? Er ließ den Eintrag in seinem Blog einfach verschwinden und löschte auch seinen entsprechenden Tweet, ohne jede Erklärung, als hätte es seinen Vorwurf der fehlenden Recherche, Dummheit, Gutgläubigkeit oder Lügerei nie gegeben.

Thomas Knüwer betreibt eine Agentur zur „Beratung für das digitale Zeitalter“.

Im Internet ist jeder Freiwild für „Bild“

Die Kollegen von Radio Eins hatten heute morgen Nikolaus Blome im Gespräch, den stellvertretenden „Bild“-Chefredakteur. Sie sprachen ihn auf die Berichterstattung über den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Berlin an. „Bild“ hatte den Fall versehentlich mit dem Foto einer ganz anderen jungen Frau illustriert. Dieses Foto hatte „Bild“ einfach aus deren Blog genommen.

Blome sagte, dass sei ein „Missgriff“ gewesen, aber er halte das nicht für das grundsätzliche „Funktionsprinzip“ von „Bild“. Das Gespräch ging so weiter:

Moderator: Unabhängig davon, dass es die falsche Person war: Ist es denn gut, dann einfach Fotos von irgendwelchen Internetseiten runterzuziehen? Statt zu versuchen, sich die von Angehörigen zu besorgen?

Blome: Na gut, dann hätten Sie uns vorgeworfen, wir würden irgendwelche Witwen schütteln, wie es früher hieß. Da sind wir in einer sehr grundsätzlichen Frage. Wenn Leute, Menschen — viele, viele Menschen offenkundig — ihr ganzes Privatleben im Internet ausbreiten, und das ist nun mal frei zugänglich, dann sind solche Folgen leider mit einzupreisen. Das heißt, dann müssen sich Menschen auch bewusst sein, dass sie sich öffentlich gemacht haben. Und das kann dann auch dazu führen, dass Zeitungen von diesen öffentlich zugänglichen Recherchefeldern, also zum Beispiel Facebook, also zum Beispiel Internet insgesamt, Gebrauch machen.

So ist das bei der Axel-Springer-AG. Der Konzern möchte kleinste Schnipsel, die er produzieren lässt, im Internet durch ein eigenes Recht schützen lassen, während sein wichtigstes Blatt Persönlichkeits- und Urheberrechte im selben Medium konsequent ignoriert.

(Man kann sich allerdings, wenn „Bild“ vom Internet entsprechend „Gebrauch gemacht“ hat, persönlich bei Dietrich von Klaeden von der Axel-Springer-AG beschweren, der sich dann nicht darum kümmert.)

Geht sterben (10)

Ich komme gerade von einer Diskussionsveranstaltung, auf der mehrere Chefredakteure öffentlich gerätselt haben, woran es liegt, dass immer weniger Menschen für Journalismus zahlen wollen. Und damit zu einem ganz anderen Thema.

Gestern Vormittag ist der Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Leistungsschutzrecht für Verlage bekannt geworden. Auf sueddeutsche.de berichtete Heribert Prantl am späten Nachmittag:

Beim lange erwarteten Gesetzentwurf der Bundesjustizministeriums handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, er wurde soeben an die anderen Ministerien zur Stellungnahme verschickt, mit einer sehr kurzen Frist „im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung bis 18. Juni“. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Nun.

Der Entwurf stand am Vormittag, spätestens 10:26 Uhr, im Netz. Seitdem liegt er dem ganzen fucking Internet vor.

„Spiegel Online“, „Zeit Online“ und diverse räudige Blogs legen den Entwurf ihren Lesern per Link vor. Die „Süddeutsche Zeitung“ teilt ihren Lesern mit, dass ihr der Entwurf vorliegt.

Vermutlich ist der SZ-Leser mit dieser Information glücklich und stolz auf sein Blatt. Und falls wider Erwarten unter den Lesern von sueddeutsche.de der Ruf laut würde, auch das Original lesen zu können, könnte der Online-Chefredakteur vielleicht notfalls den Text ausdrucken, einscannen, vom Bildschirm abfotografieren und twittern, ähnlich wie neulich, „ausnahmsweise umsonst“.

Noch toller als die SZ treibt es das „Handelsblatt“, das in seiner Onlineausgabe für sich nicht nur mit den Worten zu werben glaubt:

„Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechtes soll dem neu entstandenen Schutzbedürfnis der Presseverlage Rechnung getragen werden“, heißt im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der dem Handelsblatt (Freitagausgabe) vorliegt.

Sondern dem es nicht einmal zu doof war, vor die Meldung von 19:44 Uhr den Hinweis „EXKLUSIV“ zu bappen.

(„Exklusiv“ vermutlich in dem Sinne, dass es der einzige Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht ist, der dem „Handelsblatt“ vorliegt.)

Nachtrag: sueddeutsche.de hat dem Artikel gestern folgenden Satz und Link hinzugefügt:

Hinweis und Update: Der Referentenentwurf kann auf der Website der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (Igel) nicht nur von der Süddeutschen Zeitung eingesehen werden.

Hurra: Urheberrecht im Internet verbessert!

Okay, die Zeitungen müssen anscheinend doch noch nicht sofort sterben. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Verlegern das von ihnen so dringend gewünschte und im Koalitionsvertrag versprochene Leistungsschutzrecht zu geben.

Es gäbe dazu viel zu sagen, aber vielleicht genügt für den Anfang, um die Absurdität diese Entscheidung deutlich zu machen, ein einziger Satz aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses:

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.

Noch einmal?

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.

Google und womöglich auch die Perlentaucher und turi2s dieses Landes sollen den Verlagen also Geld dafür geben, dass sie helfen, dass deren Inhalte ein Publikum finden.

Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik.

Die äußere Logik ist die: Mit Suchmaschinen ist es leichter, Geld zu verdienen, als mit journalistischen Angeboten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es für viele Unternehmen attraktiver ist, auf Suchmaschinen zu werben als in journalistischen Online-Angeboten. Deshalb sollen die Suchmaschinen in Zukunft zahlen, obwohl sie eine doppelte Dienstleistung erbringen: für den Leser und für den Inhalteanbieter.

Profitieren sollen davon Seiten wie das Online-Angebot der „Welt“, das behauptet, es gehe um die „Veröffentlichung von Presseartikeln“ durch Suchmaschinen wie Google. Und Seiten wie die Online-Angebote von „Bild“, „WAZ“, „Spiegel“ und anderen, vermutlich damit sie es sich auch in Zukunft leisten können, wortgleich die Desinformationen der Nachrichtenagentur dapd übernehmen können. Die meldet den Beschluss eines Leistungsschutzrechtes grotesk propagandistisch und sachlich irreführend:

Koalition verbessert Urheberrecht im Internet

Berlin (dapd). Das Urheberrecht im Internet soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition erheblich verbessert werden.

Lebenslauf

Geboren
15.12.1969 in Harderberg, Landkreis Osnabrück.

Heimat
Rulle. 5000-Einwohner-Dorf in der Gemeinde Wallenhorst am Stadtrand von Osnabrück, zwischen Teutoburger Wald und Wiehengebirge.

Ausbildung
Abitur 1989. Gymnasium Carolinum, Osnabrück.
Diplom-Journalist. Ludwig-Maximilians-Universität, München.

Stationen
Neue Osnabrücker Zeitung (1989 – 1993). Fester Freier. Kaninchenzüchter, Karneval, Kommunalpolitik – das volle Programm.
Deutsche Journalistenschule, München (1991 – 1995). 30. Lehrredaktion.
werben & verkaufen (1996 – 1997). Redakteur elektronische Medien, kommissarischer Ressortleiter.
Süddeutsche Zeitung (1997 – 2001). Fester Freier. Fast täglich Berichte für die Medienseite.
kress report (1997 – 1999). Hamburg-Korrespondent.
Die Zeit (2000 – 2001). Regelmäßige Beiträge in der Kolumne „Offline“.
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (seit 2001). Verantwortlicher Medienredakteur (bis 2006), fester Freier Mitarbeiter (bis 2011, 2013 – 2017).
BILDblog (seit Juni 2004). Gründer und Mitblogger.
Oslog (2010), Duslog (2011), Bakublog (2012). Videoblogger.
Der Spiegel (Oktober 2011 bis Mai 2013). Autor.
Tagesschaum (2013). Autor.
Krautreporter (2014 – 2015). Autor.
Übermedien.de (seit Januar 2016). Mit-Gründer und Mit-Betreiber.
Radio Eins (2016 – 2021). Kolumnist.
Das kleine Fernsehballett (seit März 2017). Wöchentlicher Podcast mit Sarah Kuttner auf Deezer.

Preise
Bert-Donnepp-Preis für Medienpublizistik 2003.
Grimme-Online-Award für BILDblog 2005 (mit Christoph Schultheis).
Leuchtturm-Sonderpreis des Netzwerk Recherche für BILDblog 2005 (mit Christoph Schultheis).
„Journalist des Jahres 2006“ („Medium Magazin“): 2. Platz in der Kategorie Reporter.
Grimme-Online-Award für stefan-niggemeier.de/blog 2007.
„Journalist des Jahres 2007“ („Medium Magazin“).
Markgräfler Gutedelpreis für BILDblog 2008.
Hans-Bausch-Mediapreis des SWR 2009.
„Journalist des Jahres 2011“ („Medium Magazin“): 3. Platz in der Kategorie Unterhaltung für Oslog (mit Lukas Heinser).
Medienpreis für Sprachkultur 2012 der Gesellschaft für deutsche Sprache.
„Journalist des Jahres 2017“ („Medium Magazin“): 2. Platz in der Kategorie Entrepreneur für Übermedien (mit Boris Rosenkranz).

Bücher
„Das Fernsehlexikon“ mit Michael Reufsteck, November 2005.
„Zapp — Merkwürdigkeiten aus der Fernsehwelt“ mit Michael Reufsteck, Oktober 2008.

Transparenz
Ich bin Mitglied bei Freischreiber.
Ich bin Unterstützer der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL).
Ich unterstütze durch Spenden: Ärzte ohne Grenzen, Freiabonnements für Gefangene, Hamburg Leuchtfeuer.
Ich nehme keine Presserabatte in Anspruch.

Die SPD rettet ARD und ZDF

Es gibt sie noch, die großen politischen Würfe. Zwei SPD-Politiker haben die Lösung gefunden, wie es die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland schaffen können, endlich auch jüngere Menschen zu erreichen. In einem Gastbeitrag für die Samstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ verraten sie ihre Gewinner-Formel:

Das ZDF könnte (…) mit seinem digitalen Kanal ZDF Neo die Zielgruppe der 30- bis 49-Jährigen konsequenter ansprechen. Konsequenter bedeutet, einen Marktanteil von etwa fünf Prozent anzupeilen.

Warum ist darauf nicht eher jemand gekommen? Wieso gibt sich das ZDF bei ZDFneo mit Marktanteilen im Promillebereich zufrieden, wenn es doch fünf Prozent anpeilen könnte! Auch jüngere Zielgruppen wären plötzlich ganz leicht zu erreichen, wenn man nur Marktanteile anpeilt, die hoch genug sind. Und wundern Sie sich nicht, wenn die SPD in Zukunft bei Wahlen richtig abräumt: Die Partei wird einfach konsequent Ergebnisse von etwa 40 Prozent anpeilen.

Man könnte lachen über diesen Text, man kann ihn leicht vergessen oder ignorieren, aber er lässt sich auch als trauriges Symbol dafür lesen, was in Deutschland als Medienpolitik durchgeht. Die Autoren sind Martin Stadelmaier, der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, und Marc Jan Eumann, der Vorsitzende der SPD-Medienkommission. Beide sind Mitglied im ZDF-Fernsehrat.

Die „Süddeutsche“ hat über den Text geschrieben:

Warum weniger manchmal wirklich mehr ist: Wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk verändern muss

Kein Wunder, dass es sich um zwei Fragen handelt. Antworten enthält das Stück nicht.

Aber schon die Fragen, die sich Stadelmaier und Eumann stellen, sind toll.

1. Wie kann der öffentlich-rechtliche Auftrag im Netz so ausgestaltet werden, dass er Qualität und Überblick im Meer der Informationen bietet und regen Zuspruch findet?

2. Wie kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der auf der Basis solider Informationen über die wesentlichen Zusammenhänge in unserer Gesellschaft informiert und damit zur Demokratiebildung durch freie Meinungsbildung beiträgt, den Generationenabriss stoppen, der sich vor allem bei jungen Menschen vollzieht, die sich von ARD und ZDF abwenden?

3. Wie kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeitgemäße, den inhaltlichen und finanziellen Herausforderungen entsprechende Strukturen legen?

Die diversen Sprachunglücke in diesen Sätzen sind kein Zufall, sondern Ausdruck davon, dass hier jemand nicht klar denken kann oder wenigstens nicht klar reden will. Ein ausgestalteter Auftrag soll regen Zuspruch finden? Ein Rundfunk soll auf der Basis von Informationen informieren? Durch Meinungsbildung zur Demokratiebildung beitragen? Herausforderungen entsprechende Strukturen legen?

Auf keine der tatsächlichen Fragen, die man hinter diesen Worthaufen erahnen kann, findet der Text auch nur die Idee einer Antwort.

Stadelmaier und Eumann erwähnen kurz die Klage der Verleger gegen die „Tagesschau“-App und fügen hinzu:

Ein scheinbar geeintes Verlegerlager will im Netz Bezahlinhalte durchsetzen. Das ist, um nicht missverstanden zu werden, legitim. Das Vorgehen knüpft damit an die europaweite, kontroverse Diskussion um den Schutz der Urheberrechte beziehungsweise Leistungsschutzrechte an und hat sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Angriffsziel ausgesucht. Es ist aber auch eine gravierende Verkennung der Interessenslage, insbesondere der Tages- und Wochenpresse, die auf ihre Art wie ARD und ZDF zu verlässlichen, orientierenden Informationen für unsere Gesellschaft beiträgt.

Ich weiß nicht, was die Urheber- und Leistungsschutzrechte mit dem Thema zu tun haben, aber was weiß man schon von Vorgehen, die sich Ziele aussuchen.

Irgendwie, sagen die SPD-Medienpolitiker dann, sollten die Verlage und die öffentlich-rechtlichen Anstalten gemeinsam „für attraktive Informationsangebote im Internet sorgen“.

Um gerade bei den unter 20-Jährigen die öffentlich-rechtliche Zugkraft im Netz zu steigern, wird es mehr Geld für Kreativität, neuer Angebote und Geschäftsmodelle bedürfen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ausgerechnet Geld ist, das ARD und ZDF fehlt, aber vielleicht meinen Stadelmaier und Eumann ja eine Umverteilung der Ressourcen. Man weiß es nicht, denn sie schreiben nichts darüber. Auch nicht, was für „neue Angebote“ denn gebraucht werden und vor allem, wie man mit neuen „Geschäftsmodellen“ Jugendliche erreicht. Bis gerade dachte ich, dass das Geschäftsmodell der Öffentlich-Rechtlichen ist, Gebühren zu bekommen und dafür ein gutes Programm zu machen.

Für ARD und ZDF wird entscheidend sein, dass sie sich neue Prioritäten setzen und zugleich von Liebgewordenem trennen.

Was sehnte man sich nach einem Beispiel – oder besser zweien: eins für die neu zu setzenden Prioritäten und eins für das abzuschaffende Liebgewordene. Aber es kommt keines, und damit ist die Abhandlung der Frage 1 auch schon beendet, in der es eigentlich um den öffentlich-rechtlichen Auftrag im Netz ging.

Als Antwort auf Frage 2 referieren die SPD-Männer, dass Jugendliche und junge Erwachsene kaum Angebote von ARD und ZDF im Internet und im Fernsehen wahrnähmen, insbesondere keine Nachrichten. Sie fügen hinzu:

Der gebührenfinanzierte Rundfunk hat (…) die (…) gesetzliche Aufgabe, alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen anzusprechen, insbesondere mit seinen Hauptprogrammen. Dieses Ziel ist heute nicht mehr allein mit den Vollprogrammen zu erreichen, allerdings mit Spartenprogrammen im Marktanteilsbereich von weniger als einem Prozent auch nicht.

Aha: Das Ziel, Menschen mit dem Hauptprogramm anzusprechen, lässt sich heute nicht mehr allein mit dem Hauptprogramm erreichen.

Und: Das Ziel, alle Menschen anzusprechen, lässt sich nicht mit Programmen erreichen, die nur wenige Menschen gucken.

Nun folgt der eingangs zitierte Gedanke, dass ZDFneo doch einfach mehr jüngere Leute erreichen sollte, als es tut, und erstaunlicherweise sogar ein konkreter Vorschlag:

Die Länder sollten dazu einen Konstruktionsfehler der Beauftragung beseitigen, nämlich das Verbot, in den Spartenkanälen (zielgruppenadäquate) Nachrichten zu bringen.

Spätestens beim Wort „Beauftragung“ war ich mir dann sicher, dass sich der Text nicht an mich, geschweige denn einen interessierten fachfremden Zuschauer richtet.

Ich bin durchaus dafür, dass das ZDF auf ZDFneo Nachrichten für junge Leute senden darf — es wäre ein interessanter Versuch, einen öffentlich-rechtlichen Gegenentwurf zu den „RTL 2 News“ zu entwickeln. Aber dass das die Quoten des Senders in die Höhe katapultieren würde, halte ich selbst im besten Fall für unwahrscheinlich.

Zunächst sollten ARD und ZDF ihre Infokanäle aufgeben und Phoenix stärken, indem sie diesen Gemeinschaftskanal in seinen Aufgaben als Ereignis- und Informationskanal stärken.

Eine konkrete Idee, und keine schlechte! Leider lautet der nächste Satz:

Es bliebe dann auch mehr Raum für die beiden privaten Spartenangebote n-tv und N 24.

Die Mini-Kanäle ARD extra und ZDF info sind schuld am Rumpel- und Resteprogramm von n-tv und N24? Das ist schwer zu glauben. Vor allem aber könnte Phoenix genau dadurch, dass es vom Ereignis- zum umfassenden Informationskanal aufgewertet würde, erst recht eine relevante Größe erreichen.

Dann gibt es keinen vernünftigen Grund, sich neben den herausragenden Kultursendern Arte und 3sat kannibalisierende öffentlich-rechtliche Kulturkanäle zu leisten.

Das ist nicht ganz falsch und trifft den Kern überhaupt nicht. Auch arte und 3sat sind längst in einem Maße auf relative Massentauglichkeit optimiert, dass sie für die Experimente, die sich ZDF.kultur leistet, gar keinen Raum hätten. Anders gesagt: Das Problem ist nicht ZDF.kultur. Das Problem sind 3sat und arte.

Aber was red ich, Stadelmaier und Eumann sind im nächsten Satz längst ganz woanders:

Sehr wohl sollten ARD und ZDF allerdings an Silvester je ein Konzert von Mozart und Beethoven übertragen können, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil entstünde.

Ich weiß nicht, ob das wegen des „je“ auf zwei oder auf vier Konzerte hinausläuft, aber vor allem: Hä?

Im vergangenen Jahr übertrug die ARD live das Silvesterkonzert der Berliner Philharmoniker, das ZDF ebenso live aus der Dresdner Staatsoper ein Konzert der Staatskapelle Dresden. Ihnen wurde daraufhin Gebührenverschwendung vorgeworfen — allerdings, weil beide Sendungen zeitgleich liefern. Wenn den Öffentlich-Rechtlichen daraus „ein Nachteil“ entstand, dann wegen ihrer eigenen Beklopptheit bei der Programmierung (vgl. Parallel-Übertragung der englischen Prinzenhochzeit).

Der Bewusstseinsstrom von Stadlmaier und Eumann endet:

Ein so restrukturierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann sich mit den Interessen der Tages- und Wochenpresse idealerweise treffen. Beide Seiten könnten sich in der Frage eines anspruchsvollen Journalismus und eines insgesamt anspruchsvollen Medienangebots ergänzen und stärken.

Das „so“ im ersten Satz ist wirklich niedlich. Der Text hat exakt keine Ahnung davon, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk umstrukturiert werden müsste. ARD und ZDF sollen ihre Info- und Kultur-Kanäle schließen und stattdessen junge und noch jüngere Zuschauer erreichen; sie sollen Verwaltungskosten abbauen und vielleicht noch ein paar Orchester schließen. Plattitüden, Phrasen, Lächerlichkeiten.

Die Autoren sind, um es noch einmal zu sagen, die führenden Medienpolitiker der SPD. Martin Stadelmaier ist der vielleicht einflussreichste Strippenzieher auf diesem Gebiet. Und so ein Artikel kommt dabei heraus, wenn er sich mit seinem Kollegen Eumann sagt: Hey, lass uns mal in die „Süddeutsche“ schreiben, wie wir uns die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen?

Man hat danach keine Fragen mehr.

Christoph Keese wirbt bei Google unter „Mario Sixtus“

Wenn man nach „Mario Sixtus“ sucht, dem Namen eines (befreundeten) Journalisten, Bloggers und Kritikers deutscher Verlage im Allgemeinen und des Verlagslobbyisten Christoph Keese im Besonderen, bekommt man bei Google zu den Ergebnissen gelegentlich eine Anzeige eingeblendet:

Sie führt zum Blog „Der Presseschauder“, in dem eben jener Christoph Keese für die Interessen seines Arbeitgebers, der Axel Springer AG, kämpft.

Keese, der sein Blog nach eigenen Angaben privat und ausschließlich in seiner Freizeit betreibt, hat bei der Suchmaschinenfirma, deren Geschäftsmodell er regelmäßig kritisiert, offenbar gezielt Anti-Werbung für den Suchbegriff „Mario Sixtus“ gebucht und verspricht „alle Fragen und Antworten zu den Plänen der Verlage“. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich das lustig, konsequent oder beunruhigend finden soll.

Nachtrag, 11:40 Uhr. Christoph Keese erklärt die Anzeigen-Schaltung (auch zu den Namen weiterer Verlags- und Keese-Kritiker wie Matthias Spielkamp und Till Kreutzer sowie Begriffen wie „Leistungsschutzrecht“, „Urheberrecht“, „Copright“ und „Copyleft“) als einen Dienst am Leser:

Der interessierte Leser hat es verdient, mit einem sachlichen AdWords-Text auf eine informative Frage-und-Antwortliste zum Leistungsschutzrecht hingewiesen zu werden, so lange einige Blogger-Kollegen fälschlicherweise noch immer von „Zwangsabgaben“, „Leistungsschutzgeld“ und „Subvention“ sprechen.