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	<title>Kommentare zu: »Report München« und die Vorratsdaten</title>
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	<description>Medienjournalist</description>
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		<title>Von: Rita</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/report-muenchen-und-die-vorratsdaten/#comment-46270</link>
		<dc:creator>Rita</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 20:09:59 +0000</pubDate>
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		<description>Ich weiß nicht, ob es an dieser oder anderer Stelle schonmal so deutlich gesagt wurde: Der report-Bericht ist noch viel falscher.
Selbstverständlich kann auch nach einer Vergewaltigung weiterhin ein Handy geortet werden.
Darum geht es in der Verfassungsgerichtsentscheidung nämlich nicht. Bislang war es so, dass die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen auf sämtliche Verbindungsdaten zugreifen konnten, die bei den Telekommunikationsunternehmen vorliegen, sofern der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorlag (mal vereinfacht gesagt).
Die Anbieter speichern nämlich ohnehin Daten zu Abrechnungszwecken, meistens für ca. 90 Tage und natürlich auch nur, wenn überhaupt eine Abrechnung erstellt wird, also z.B. nicht bei Flatrates. Auf diese Daten kann die Polizei auch weiterhin UNVERÄNDERT zugreifen. 
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Anbieter, sämtliche Verbindungsdaten über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Die Verwendung dieser zusätzlich gespeicherten Daten wurde durch das Verfassungsgericht untersagt. Man kann sich also leicht denken, von welch untergeordneter Bedeutung das Urteil für die Praxis ist.
Alles Bullshit.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich weiß nicht, ob es an dieser oder anderer Stelle schonmal so deutlich gesagt wurde: Der report-Bericht ist noch viel falscher.<br />
Selbstverständlich kann auch nach einer Vergewaltigung weiterhin ein Handy geortet werden.<br />
Darum geht es in der Verfassungsgerichtsentscheidung nämlich nicht. Bislang war es so, dass die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen auf sämtliche Verbindungsdaten zugreifen konnten, die bei den Telekommunikationsunternehmen vorliegen, sofern der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorlag (mal vereinfacht gesagt).<br />
Die Anbieter speichern nämlich ohnehin Daten zu Abrechnungszwecken, meistens für ca. 90 Tage und natürlich auch nur, wenn überhaupt eine Abrechnung erstellt wird, also z.B. nicht bei Flatrates. Auf diese Daten kann die Polizei auch weiterhin UNVERÄNDERT zugreifen.<br />
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Anbieter, sämtliche Verbindungsdaten über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Die Verwendung dieser zusätzlich gespeicherten Daten wurde durch das Verfassungsgericht untersagt. Man kann sich also leicht denken, von welch untergeordneter Bedeutung das Urteil für die Praxis ist.<br />
Alles Bullshit.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Max</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/report-muenchen-und-die-vorratsdaten/#comment-46046</link>
		<dc:creator>Max</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 21:36:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=1500#comment-46046</guid>
		<description>Wenn ich als Nichtjurist die relevanten Paragraphen richtig lese, dann lautet die Antwort auf die Frage &quot;Handelt es sich bei einer Vergewaltigung (§ 177 StGB) nicht um eine solche schwere Straftat im Sinne des § 100a?&quot; in der Tat &quot;Nein, außer wenn sie von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen wird.&quot;

Im § 100a StPO Abs. 2 Nr. 1 f) heißt es jedenfalls &quot;Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,&quot; - der § 177 also nur im Falle von Abs. 2 Nr. 2, was die oben erwähnte Einschränkung ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich als Nichtjurist die relevanten Paragraphen richtig lese, dann lautet die Antwort auf die Frage »Handelt es sich bei einer Vergewaltigung (§ 177 StGB) nicht um eine solche schwere Straftat im Sinne des § 100a?« in der Tat »Nein, außer wenn sie von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen wird.«</p>
<p>Im § 100a StPO Abs. 2 Nr. 1 f) heißt es jedenfalls »Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,« — der § 177 also nur im Falle von Abs. 2 Nr. 2, was die oben erwähnte Einschränkung ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Boulevardisierung: Ich nenne es Schweinejournalismus » medienlese.com</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/report-muenchen-und-die-vorratsdaten/#comment-46010</link>
		<dc:creator>Boulevardisierung: Ich nenne es Schweinejournalismus » medienlese.com</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 09:22:59 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Bei dieser Antwort, die Stefan Niggemeier in Sachen &#8216;prophylaktische Vergewaltigungsdatenspeicherung&#8217; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[…] Bei dieser Antwort, die Stefan Niggemeier in Sachen ‘prophylaktische Vergewaltigungsdatenspeicherung’ […]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Webrocker &#187; Die Antwort der &#8220;report München&#8221; Redaktion</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/report-muenchen-und-die-vorratsdaten/#comment-45999</link>
		<dc:creator>Webrocker &#187; Die Antwort der &#8220;report München&#8221; Redaktion</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 14:17:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=1500#comment-45999</guid>
		<description>[...] sowas, da bekomme ich doch glatt die gleiche Antwort wie der Herr Niggemeyer:  herzlichen Dank f&#252;r Ihr Interesse an unserer Sendung Report M&#252;nchen vom 25. August 2008 [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[…] sowas, da bekomme ich doch glatt die gleiche Antwort wie der Herr Niggemeyer:  herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung Report München vom 25. August 2008 […]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mattlog &#187; Blog Archive &#187; Ist Datenschutz Täterschutz? Report München flirtet mit dem Polizeistaat</title>
		<link>http://www.stefan-niggemeier.de/blog/report-muenchen-und-die-vorratsdaten/#comment-45978</link>
		<dc:creator>Mattlog &#187; Blog Archive &#187; Ist Datenschutz Täterschutz? Report München flirtet mit dem Polizeistaat</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Aug 2008 11:25:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?p=1500#comment-45978</guid>
		<description>[...] Nachtrag, 30. August 2008: Stefan Niggemeier hat dem BR geschrieben und von den Autoren eine etwas dünne Antwort erhalten. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[…] Nachtrag, 30. August 2008: Stefan Niggemeier hat dem BR geschrieben und von den Autoren eine etwas dünne Antwort erhalten. […]</p>
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