Ich habe in den vergangenen Tagen einige Mails bekommen von Menschen, die mir nicht nur Solidarität, sondern sogar finanzielle Unterstützung in der juristischen Verteidigung gegen die Firma Callactive und ihren Geschäftsführer Stephan Mayerbacher zugesagt haben. Das ist außerordentlich nett, aber (zumindest vorläufig) nicht notwendig.
Ich möchte Sie aber bitten, trotzdem zu spenden. Nicht für mich, sondern für Marc Doehler und das von ihm betriebene Forum call-in-tv.de. Er braucht das Geld, und er hat jede Unterstützung verdient.
Es ist leicht, die Leute für Verrückte zu halten, die sich dort im Forum Tag für Tag (und Nacht für Nacht) über die Anrufsendungen austauschen, die in anderen europäischen Ländern längst Vergangenheit sind, bei uns aber immer noch täglich auf 9live, Tele 5, Das Vierte, Viva, Comedy Central, Nick und im DSF laufen. Akribisch führen sie Protokoll über all die Merkwürdigkeiten und Ungeheuerlichkeiten, die sich da Tag für Tag ereignen. Anscheinend braucht es in diesem Land Verrückte, die das tun, denn die theoretisch dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, die wir mit unseren Rundfunkgebühren bezahlen, sind entweder nicht willens oder nicht in der Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Es ist schwer, sich länger diese Sendungen anzuschauen, die mit unterschiedlich verwerflichen Methoden arbeiten und den Zuschauer fortwährend in die Irre führen über Spielabläufe, Schwierigkeitsgrade und Gewinnchancen, und nicht in Rage zu geraten. Sich nicht fiese Synonyme auszudenken für die Menschen da auf dem Bildschirm, die sich womöglich für Moderatoren halten, aber dafür bezahlt werden, durch stundenlanges Lügen die Zuschauer zum Anrufen zu animieren. Nicht die Anrufer mit grotesk falschen Antworten, die in einigen dieser Sendungen immer wieder an erstaunlich passenden Stellen durchgestellt werden, als das zu beschreiben, was sie so deutlich zu sein scheinen, aber bis zu einem eventuellen entsprechenden Beweis nicht sind: Fälschungen. Sich nicht von den immer gleichen Abläufen, die durch Zufall kaum und durch Betrug sehr gut zu erklären wären, dazu verleiten zu lassen, den unbewiesenen Verdacht als Tatsache zu formulieren.
Das Forum bietet dadurch immer wieder Angriffspunkte für ein juristisches Vorgehen. Die Firma Callactive, eine Endemol-Tochter, deren Sendungen (derzeit: »Money Express« auf den MTV-Sendern Viva, Comedy Central und Nick) immer wieder ganz besonders auffällig sind, nutzt ungefähr jeden sich bietenden Vorwand, um rechtlich gegen call-in-tv.de vorzugehen. Und dabei geht es nicht nur um vermeintliche oder tatsächliche Schmähungen, sondern zum Beispiel auch um die Veröffentlichung von Screenshots und Ausschnitten der Sendung.
In der Tat: Die Verrückten von call-in-tv.de bedrohen das Geschäftsmodell von Callactive und MTV Networks. Allerdings meiner Meinung nach nicht durch eventuelle Beleidigungen, sondern dadurch, dass sie die systematischen Verstöße gegen die gerade mit großem Tamtam neu aufgelegten Regeln der Landesmedienanstalten dokumentieren. Dadurch, dass sie zum Beispiel die berüchtigten Fässerrätsel dokumentieren, bei denen sich der Veranstalter, wenn er wollte, zu demselben Spiel täglich eine neue richtige Lösung ausdenken könnte, je nachdem, welche Antworten tatsächlich gegeben wurden. Dadurch, dass sie dokumentieren, wie die Häufung von Anrufern mit falschen Antworten oder ganz ohne Antwort, bestimmten, unerklärlichen Mustern folgt. Dadurch, dass sie sogar zu einem Stimmenvergleich einladen, bei dem man staunen kann, dass einige der angeblich echten Anrufer mit falschen Antworten bei »Money Express« zwar unterschiedliche Namen, aber ganz ähnliche Stimmen haben.
Callactive, Endemol und MTV Networks haben allen Grund, diese Öffentlichkeit zu fürchten, und meiner Meinung nach ist das — und nicht der Ärger etwa über eine nach wenigen Minuten unaufgefordert gelöschte Äußerung eines Forumsteilnehmers — der Grund für Callactive, massiv juristisch gegen call-in-tv.de vorzugehen. In einem Fall, der gerade in zweiter Instanz verhandelt wird, fordert Callactive immer noch rund 35.000 Euro Strafe von call-in-tv.de. Für mich steht deshalb außer Frage, dass es darum geht, die Kritiker mundtot zu machen, und im Fall von call-in-tv.de hat die Firma Callactive das fast erreicht: Marc Doehler ist am Ende seiner Kräfte, auch finanziell.
Ich fürchte, dass die Firma MTV Networks gut damit leben könnte, wenn der Betreiber eines Forums, das sich kritisch mit einer ihrer Sendungen auseinandersetzt, in den Ruin getrieben wurde. Ich fürchte, dass die Landesmedienanstalten nicht einmal Kenntnis davon nähmen, die schon mit der Verwaltung ihrer Verwaltung fast völlig ausgelastet sind. Und ich fürchte, dass bestimmte deutsche Gerichte auch sagen würden, dass Doehler ja selbst schuld sei: Er müsste ja das Forum nur zumachen und hätte seine Ruhe. Das hat eine bestechende Logik, denn wenn das, was in den »Money Express«-Sendungen und bei der Konkurrenz passiert, wirklich rechtlich bedenklich wäre, hätte es ja längst ein Gericht verboten, da müssen sich besorgte Laien nicht unnötig verausgaben.
Es hilft also alles nichts: Marc Doehler und call-in-tv.de brauchen Geld. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Spenden. Es geht ums Prinzip. Und es geht darum, dass Firmen mit einem Geschäftsethos wie Callactive nicht mit allem durchkommen.
CALL-IN-TV.DE
Kontoinhaber: MARC DOEHLER
Konto: 4779072008
Bank: Noris Bank Berlin
Bankleitzahl: 76026000
IBAN: DE35760260004779072008
SWIFT-BIC: NORS DE 71
PayPal: marc.doehler@call-in-tv.de
Weitere Blog-Einträge zum Thema Callactive
— 12. Dezember 2007, 13:45 — 5 Kommentare
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Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
Die Argumentation der Gegenseite
Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte »schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]« die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich »ehrverletzend« äußern. Bereits durch die »Brisanz des Ursprungsartikels« hätte ich »vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert« und »durch die Anfügung der Rubrik ›Kommentare‹ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern«. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um »plakative Vorwürfe und Verleumdungen«. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).
Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.
Unsere Argumentation
Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag »Call-TV-Mimeusen« sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: »Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.« Ich erfülle alle Prüfungspflichten »über Gebühr«, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.
Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.
Die Meinung des Gerichts
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.
Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag »Call-TV-Mimeusen« rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.
Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.
Mein Kommentar
Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:
Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.
Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.
Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.
Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.
Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?
Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.
Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.
Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]
Weiterführende Links:

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Der Firma Callactive, die für MTV dubiose Anrufsendungen veranstaltet, ist es vorerst nicht gelungen, den Betreiber eines kritischen Forums in den Ruin zu treiben.
Callactive fordert von Marc Doehler rund 35.000 Euro Strafe, weil in seinem Forum call-in-tv.de mehrmals (teils nur für wenige Minuten) die Behauptung zu lesen war, Callactive betrüge die Zuschauer durch den Einsatz von Fake-Anrufern. Doehler hatte Anfang des Jahres in einem Radiointerview gesagt, dass man beim Betrachten der Callactive-Sendungen zu diesem Schluss kommen könne, und nach einer Abmahnung durch Callactive eine Unterlassungserklärung abgegeben. Callactive sah in mehreren Äußerungen im Forum Verstöße gegen diese Unterlassungserklärung und forderte für jeden Strafen von bis zu 5000 Euro. (Der Verdacht, dass es bei Callactive nicht mit Rechten Dingen zugeht, mag falsch sein, ist aber naheliegend.)
Das Landgericht Berlin wies die Klage von Callactive ab, weil sich die Unterlassungserklärung nur auf Radiointerviews, nicht das Forum bezogen habe.
Frank Metzing, der Anwalt von Marc Doehler, schildert die Verhandlung so:
Der Vorsitzende der Pressekammer (27. Kammer), VRiLG Mauck, führte gar nicht erst groß in den Sachverhalt ein, sondern unternahm gleich einen Güteversuch mit einem Vergleichsvorschlag, der Marc fast die Tränen in die Augen getrieben hätte. Sinngemäß: »Herr Döhler, Sie sehen doch, mit dem Forum haben Sie nur Ärger, und es ist ja auch nicht so bedeutend, daß Sie damit die Welt retten. Wie wäre es denn, wenn Sie das Forum schließen und die Sache so aus der Welt schaffen? Es hat Sie doch bisher schon ziemlich viel Geld gekostet. Suchen Sie sich doch ein anderes Hobby.« Dabei grinste er etwas verschmitzt, so daß der Eindruck aufkommen mußte, daß er den Vorschlag selbst nicht so ganz ernst nahm.
Ich wollte dazu gleich etwas sagen, aber Marc wollte sich lieber selbst zu Wort melden. Marc führte seine Motivation aus, das Forum zu machen, um aufzuklären, und stellte klar, daß es dabei zwangsläufig auch zu Problemen mit Sendern kommen müßte. Das Forum schließen: auf keinen Fall, keine Vergleichsbasis. (…)
[Der Richter] äußerte — zu unser aller Überraschung — die Auffassung, daß die Unterlassungserklärung ja der Auslegung zugänglich sei und man sie durchaus so auslegen könnte, daß sich Marc damit nur dahingehend verpflichtet hätte, dies in Radiointerviews nicht mehr entsprechend zu äußern, das Forum aber hiervon gar nicht betroffen sei, weil Ausgangspunkt ja nun einmal das Radiointerview gewesen sei.
Weiter meinte Richter Mauck, daß die überwiegende Anzahl der gerügten Beiträge in den Augen des Gerichts tatsächlich Verstöße gegen die Unterwerfungserklärung darstellen würden, wenn man zu dem Schluß komme, daß diese sich auch auf das Forum beziehe, allerdings nicht alle gerügten Beiträge. Das Gericht war der Meinung, entsprechende Vermutungen könne man durchaus äußern, wenn sich einem der Verdacht aufdränge (hier warne ich allerdings ausdrücklich Neugierige vor schnellen Schlüssen und Schüssen — das LG Hamburg sieht das anders als das LG Berlin!).
Schließlich war das Gericht der Auffassung, daß die Vertragsstrafen, insbesondere die 5.000-€-Vertragsstrafen, weit überhöht seien, da Marc auch 100 € angesichts seiner finanziellen Verhältnisse entscheidend treffen würden. (…)
Das Gericht war letztlich der Auffassung, daß Wortsperren oder eine Kontrolle durch Mods nach Veröffentlichung nicht ausreichten, sondern ausschließlich eine Vorabkontrolle. Für den Zeitraum, in dem diese aufgrund technischer Probleme nicht einsetzbar gewesen sei, hätte Marc das Forum eben dichtmachen müssen.
Das war für das Urteil aber ohne Bedeutung, da es in diesem Verfahren nur um die Strafe wegen den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ging. Da die nach Ansicht des Gerichts das Forum aber nicht betraf, war die Klage abzulehnen.
Der Anwalt von Callactive kündigte gegenüber dem Medienmagazin DWDL an, in Berufung zu gehen.
Weitere Einträge zum Thema Callactive.
[Kommentare wegen laufenden Verfahrens von Callactive gegen mich geschlossen.]
— 18. Oktober 2007, 13:57 — 5 Kommentare
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Jerry Sanders, republikanischer Bürgermeister von San Diego, erklärt in einer bewegenden Rede, warum er plötzlich für die Homo-Ehe ist. Oder wie salon.com schreibt:
This is the way necessary social change happens. It starts out unthinkable, and then one day it’s inevitable. (…)
Grab a Kleenex, and press play.
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Hilfe, die Fernseh-Abzockspiele von 9Live, Callactive & Co. schaffen den Mediensprung ins Print. In der Schweiz jedenfalls.
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Lernen von »Politically Incorrect«: »limited« stellt den praktischen »Bastelbogen Hassblog« vor:
Mit wenigen zentralen Bausteinen läßt sich auch für den geistig minderbemittelten Kellernazi eine eingängige Ideologie stricken.
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Noch ein paar (verspätete) Links zur Debatte um Klimaforscher Stefan Rahmstorf —
In der »Welt« findet Eckhard Fuhr schöne Worte, um die unfassbare Antwort von Matthias Horx, Wolf Lotter, Dirk Maxeiner u.a. auf Rahmstorf zu charakterisieren:
Der Leser findet nicht den geringsten Hinweis darauf, dass es sich bei dieser ganz und gar durchgeknallten Tirade um eine Parodie auf den Klima-Glaubenskrieg handeln könnte. Die »Klimaskeptiker« halten sich offenbar wirklich für eine kleine verfolgte Minderheit von »Andersdenkenden« und ihre mediale Dauerpräsenz für ein heroisches Aufbegehren in aussichtloser Lage.
Und in der »taz« diskutiert Bernhard Pötter die heikle Rolle der Medien in der Berichterstattung über wissenschaftliche Forschung:
Der Umgang mit abweichenden Meinungen ist völlig unterschiedlich: Wer in der Klimadebatte längst aufgegebene Positionen verteidigt, ist für Wissenschaftler ein Scharlatan — Journalisten schätzen so jemanden dagegen gerne als prinzipienfesten Querdenker. Und wer verlässlich das Gegenteil von dem behauptet, was der Mainstream für richtig hält, sichert sich auf diese Weise Einkommen und Bedeutung in der Medienlandschaft. (…)
»Wir nehmen uns das Recht zu zweifeln«, schreiben die Rahmstorf-Kritiker, »irgendjemand muss die Türen eines skeptischen Weltverständnisses gegen die praktisch gleichgeschaltete öffentliche Meinung offen halten, damit wir für die Zukunft lernen können«. Nur: Die Klimadebatte ist nie gleichgeschaltet gewesen, sondern nach jahrzehntelangem Streit haben sich praktisch alle relevanten Klimaforscher auf einen Konsens geeinigt. Wer nun grundsätzlich den Gegenpart zu diesem herrschenden Konsens vertritt, der verhindert genau das, was er angeblich erreichen will: eine informierte öffentliche Debatte über die Konsequenzen des Klimawandels.
Lesenswert ist auch ein Stück von Jan-Philipp Hein und Markus Becker bei Spiegel Online zum Thema, ein schrecklicher Artikel, aus dem man aber viel über das Selbstverständnis von Journalisten erfahren kann: Wer sie öffentlich kritisiert oder sich gar bei ihren Vorgesetzten beschwert, stellt beinahe schon die Pressefreiheit in Frage.
Wenn ein Journalist sich mit dem Klimawandel befasst und Argumente bringt, die Rahmstorf schlecht findet, kann es schonmal Stunk geben. Der Professor vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) schreibt dann Briefe. Allerdings nicht an die Autoren, sondern gleich an die zuständigen Chefredakteure oder Ressortleiter.
Ja, Wahnsinn. Überschrift des Werkes: »Die rabiaten Methoden des Klimaforschers Rahmstorfs«.
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René Kriest erklärt vermeintlich »7 Fehler von Blogeinsteigern und wie man sie vermeidet«, dabei ist der einzige Fehler, den ein Blogeinsteiger machen könnte, solchen blöden Listen zu glauben anstatt einfach drauflos zu bloggen. Zum Glück muss ich mich dazu nicht in Rage schreiben, weil es andere schon getan haben.
— 22. September 2007, 20:38 — 38 Kommentare
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