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Kurz verlinkt (42)

Während andere Journalistinnen noch nach dem Sinn von Blogs suchen, hat Eva C. Schweitzer anscheinend einen gefunden. Zumindest für sich und ihren Anwalt.

Spreeblick: »Journalistin lässt Blog abmahnen, fordert 1.200 Euro Schadensersatz für Textzitate«

Nachtrag, 9.30 Uhr. Frau Schweitzers Antwort ist ein Manifest der Arroganz und als solches womöglich nicht untypisch und unbedingt lesenswert. Offenbar hat sie tiefsitzende Probleme mit Männern, Deutschen, Bloggern (und Apple).

Nachtrag, 13.10 Uhr. Johnny Haeusler veröffentlicht eine weitere Stellungnahme von Frau Schweitzer und antwortet ihr — wie ich finde, sehr angemessen.

Nachtrag, 15.55 Uhr. Frau Schweitzer lässt weitere Masken fallen.

 
— 30. Oktober 2009, 0:26 — 289 Kommentare

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Wenn der Abmahner zweimal klingelt

Claudia Pechstein vermutet, dass Jens Weinreich gedopt war, als er über sie schrieb, dass vieles dafür spricht, dass sie gedopt hat, aber das hier wird kein Text über Leute, die Dinge sportlich nehmen. Im Gegenteil.

Jens Weinreich (die Älteren werden sich noch an seine Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger erinnern) ist einer von den Kollegen, nach denen auf irgendwelchen Podien über Qualität im Journalismus dauernd gerufen wird. Er ist einer der wenigen investigativen Sportjournalisten, kritisch und unabhängig, er recherchiert statt abzuschreiben, er verbeißt sich in Themen, auch wenn sie gerade keine Konjunktur haben. In seinem Blog zapft er das Wissen seiner Leser an und veröffentlicht Original-Dokumente, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Und wenn er etwas nicht weiß, schreibt er das ebenso auf, wie wenn er etwas falsch gemacht hat.

Er ist, mit anderen Worten, eine unfassbare journalistische Nervensäge, und es gibt sicher eine erhebliche Zahl von Leuten, die nur darauf warten, dass sie ihm an den Karren fahren können.

Am vergangenen Donnerstag berichtete er über die Blutdoping-Fernsehshow der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und machte einen Fehler. Er schrieb zum Beispiel in der Online-Ausgabe der »Frankfurter Rundschau«:

Inhaltliche Schwer– und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn.

Weinreich selbst hatte in der Pressekonferenz nach der Bezahlung gefragt, aber die Antwort teilweise falsch verstanden. Kiesewetter bekam Geld für sein Gutachten, Kruse nicht.

Nun hätte es vermutlich ausgereicht, Weinreich eine kurze Mail mit der Bitte um Korrektur zu schreiben, und alles spricht dafür, dass er dieser Bitte auch dann sofort nachgekommen wäre. Aber Weinreich erhielt keine Bitte um Korrektur, sondern noch am selben Abend per Fax eine Abmahnung von Simon Bergmann, dem Anwalt von Claudia Pechstein. Er wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

So eine richtige Abmahnung hat gegenüber einer bloßen Aufforderung zur Richtigstellung einen schönen Nebeneffekt: Sie kostet den Abgemahnten Geld, sogar dann, wenn er der Forderung sofort nachkommt. Im konkreten Fall sind es Abmahngebühren in Höhe von 775,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Arbeitszeit des Anwalts.

Das kann man natürlich machen. Womöglich ist es im besten Interesse von Claudia Pechstein, wenn ihr Anwalt gleich mit großer Wucht gegen falsche Darstellungen ihrer Verteidigungsstrategie vorgeht, vielleicht war das auch ein Anliegen von Frau Pechstein selbst, die »Weinrich« für den »naivsten Sportjournalisten« hält, von dem sie »bislang je etwas lesen durfte«. Und natürlich muss ein Journalist für seine Fehler geradestehen — auch wenn er in diesem Fall einen unverhältnismäßig hohen Preis für ein offenkundiges Missverständnis zahlt.

So weit, so alltäglich.

Am nächsten Tag bekam Jens Weinreich eine weitere Abmahnung. Er sollte sich noch einmal verpflichten, den bereits einmal abgemahnten Satz nicht mehr zu wiederholen. Diesmal trat Simon Bergmann allerdings nicht als Anwalt, sondern als Klient auf. Absender des Schreibens war sein Sozius Christian Schertz.

Das ist ein lustiger Trick. Man behauptet, dass die falsche Aussage über Rolf Kruse und die »Verteidigung« von Pechstein nicht nur die Rechte von Pechstein verletze, sondern auch die ihres Anwalts. Und verdoppelt so die Zahl der Abmahnungen. Und die Höhe der geforderten Abmahngebühren: auf schlappe 1551,28 Euro.

Hier ist Simon Bergmann nicht mehr für Claudia Pechstein im Einsatz. Hier handeln er und Christian Schertz quasi auf eigene Rechnung. Und womöglich hatten sie davon noch eine offen. Denn Weinreich und Schertz kennen sich persönlich — von der Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und Theo Zwanziger. Schertz vertrat dabei den DFB und seinen Präsidenten und musste eine Reihe peinlicher juristischer Niederlagen hinnehmen.

Die Frage, ob Schertz im Recht ist und Bergmann einen Anspruch gegenüber Jens Weinreich jenseits der (längst erfolgten) Korrektur des Fehlers hat, überlasse ich gerne Juristen. Aber was die Motivation des Vorgehens angeht, spekuliere ich gerne: Es könnte ein persönlicher Akt der Revanche sein. Oder der Versuch, einen kritischen, lästigen Journalisten einzuschüchtern. Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung. Wer es wagt, kritisch über Pechstein und ihre Fernsehshow zu berichten, wer sich traut, kritisch über Simon Bergmann und seine PR– und Verteidigungsstrategie zu berichten, wer hartnäckig nervt, soll gewarnt sein: Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden.

Christian Schertz hat uns bei BILDblog und mich bei den juristischen Auseinandersetzungen um dieses Blog sehr unterstützt. Aber ich habe mich (auch weil es schon früher Anlass für Zweifel gab) entschieden, mich in Zukunft nicht mehr von der Kanzlei Schertz-Bergmann vertreten zu lassen.

 
— 12. August 2009, 22:58 — 132 Kommentare

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Betrug: 9Live entlässt Mitarbeiter

Im vergangenen November ist es bei 9Live zu einem massiven Betrugsvorfall gekommen. Nach meinen Informationen haben zwei Mitarbeiter versucht, einen Anrufer um seinen Gewinn zu bringen, indem sie die richtigen Antworten nachträglich manipuliert haben. 9Live hat sich von beiden getrennt, will sich aber nicht zu dem Fall äußern.

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18. November 2008, kurz nach Mitternacht. Auf 9Live läuft »Quizzo«. Es moderiert Max Schradin, der in dieser Nacht noch aufgekratzter und irrer wirkt als sonst. Er spielt ein Spiel, das er als »absolute Weltpremiere« ankündigt: Erstmals sind 16 Begriffe gesucht, die auf »-licht« enden.

Am Anfang ist es, wie immer, leicht: »BLAULICHT«, »BLITZLICHT«, »BREMSLICHT«, »ROTLICHT« werden erraten.

Dann erhöht 9Live die Gewinnsumme. Ein Anrufer, der einen der verbliebenen Begriffe hinter den Abdeckungen errät, kann zehn-, zwanzig-, dreißigtausend Euro bekommen. Schradin ermuntert die Zuschauer, leichte Begriffe zu nennen. Als jemand »Seitenlicht« sagt, erwidert er:

»Denken Sie sich mal bitte keine Begriffe aus. Seitenlicht. Was ist denn ein Seitenlicht, Leute? Klassische Begriffe! (…) Leute, denken Sie sich hier ja nichts aus. Sie kennen die Begriffe, die hier auch abgeklebt sind!«

Das ist natürlich nicht wahr. Die Begriffe, die 9Live später auflöst, lauten:

STACHELICHT, BÜCHSENLICHT, AUERLICHT, NACHSCHUSSPFLICHT, AUSGLEICHUNGSPFLICHT, SCHWINDLICHT, WIDERSTANDSPFLICHT, CHRONISTENPFLICHT, REPRÄSENTATIONSPFLICHT, ANDIENUNGSPFLICHT, LABORLICHT, NACHTHIMMELLICHT.

(Alle Linkversuche von mir.)

Erstaunlich, dass kein einziger davon erraten wird.

Mit der Irreführung der Zuschauer und vermutlich auch der Auswahl der Begriffe verstößt der Sender gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten, aber das ist Betrugsalltag bei 9Live.

Dabei bleibt es aber in dieser Nacht nicht.

Gegen 0.30 Uhr kommt ein Anrufer namens Nils durch. Er sagt »STEARINLICHT«. Er hat eine der hohen »Gewinnleitungen« getroffen, die zu dieser Zeit sogar doppelt zählen, hinzu kommt noch der Inhalt einer »Wanne« mit Geldscheinen — insgesamt vermutlich über 20.000 Euro. Max Schradin bietet ihm bis zu 4000 Euro, wenn er auf seinen Begriff verzichtet. Nils lehnt ab und geht auf Risiko, doch der Begriff wird als falsch gegeben.

Ob er zu diesem Zeitpunkt wirklich nicht auf der Tafel steht, wird für die Zuschauer nicht nachzuvollziehen sein. Denn eine Stunde später reißt Max Schradin den Bogen mit den noch abgeklebten Lösungen von der Wand und schiebt ihn mit dem Fuß aus dem Bild. Erst kurz vor zwei Uhr morgens später ist er wieder zu sehen: als Schradin auf dem Boden auf ihm herumrutscht, um die Lösungen aufzudecken.


Doch der Bogen soll in der Zwischenzeit manipuliert worden sein. Der Producer der Sendung und der Executive Producer der 9Live-Abendformate, die in dieser Nacht Dienst hatten, sollen nach Angaben eines Insiders die halbe Stunde, in der er nicht zu sehen war, dazu genutzt haben, den Begriff »STEARINLICHT« auf dem Papierbogen gegen einen anderen auszutauschen. Der Anrufer Nils sei von ihnen um seinen hohen Gewinn geprellt worden.

Im Nachhinein sollen Mitarbeiter den Betrug der Geschäftsleitung gemeldet haben. Nachdem der Justiziar des Senders, Michael Müller, die Sache recherchiert habe, sei den beiden Producern gekündigt worden; Moderator Schradin soll eine Abmahnung bekommen haben.

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Vor zwei Wochen veröffentlichte 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit auf der Homepage seines Senders einen Brief »In eigener Sache« an die »Zuschauerinnen und Zuschauer«. Neben dem üblichen Unsinn (»Wie Sie wissen, stand und steht 9Live für Fairness, Transparenz und Chancengleichheit«) schrieb er:

[Es hat] Ende vergangenen Jahres einen Fall gegeben, bei dem es zu einem gravierenden Fehlverhalten gekommen ist. Von den beiden dafür verantwortlichen Mitarbeitern hat sich 9Live unverzüglich getrennt. Wir bedauern diesen Vorfall gegenüber unseren Zuschauern außerordentlich. Gleichwohl zeigt dies aber, dass wir unser Versprechen Ihnen gegenüber, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ernst nehmen. Für die Zuschauer ist durch den Vorfall kein Schaden entstanden. Er zeigt aber auch, dass unsere internen Kontrollmechanismen funktionieren.

Die »Transparenz« von 9Live geht nicht soweit, den Zuschauern mitzuteilen, worin das »gravierende Fehlverhalten« genau bestand. Auf meine Anfrage, ob es sich dabei um den oben beschriebenen Vorfall handelt, ob man mir erklären könne, warum sich der Moderator offenbar so bereitwillig an der Manipulation beteiligte, ob Max Schradin die richtigen Antworten wusste, ob 9Live auch gegen ihn Schritte eingeleitet hat und ob dem Anrufer der volle Betrag, den er gewonnen hätte, ausgezahlt wurde, erklärte der Sender nur, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.

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Ich weiß nicht, ob es sich bei dem Betrugsfall um einen außerordentlichen Einzelfall handelte oder ob das Außerordentliche nur war, dass das Handeln des Producers intern auffiel und von der Studiocrew nicht gedeckt wurde. Eine Motivation für das Handeln des Producers könnte sein, dass er budgetverantwortlich ist, das heißt, es muss mit einem vorgegebenen Budget eine bestimmte Zahl an Anrufen generieren. Gerät seine Kalkulation dadurch aus den Fugen, dass ein Zuschauer einen teuren, eigentlich unmöglich zu erratenden Begriff errät, hat er ein Problem.

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— 3. Februar 2009, 19:20 — 104 Kommentare

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Callactive ./. Niggemeier III

Es gibt Neuigkeiten von zwei Prozessen, die die Firma Callactive gegen mich angestrengt hat. In beiden Fällen geht es um die Frage, in welchen Fällen ein Betreiber eines Blogs für Kommentare haftet, die von anderen auf seiner Seite abgegeben wurden. In beiden Fällen hatte ich möglicherweise rechtswidrige Kommentare innerhalb weniger Stunden unaufgefordert gelöscht. Die Firma Callactive hatte mich dennoch jeweils hinterher abgemahnt: Ich hätte von vornherein verhindern müssen, dass die Kommentare überhaupt abgegeben wurden.

Das Hamburger Verfahren

In dem ersten Verfahren, über das viel berichtet wurde, hatte das Hamburger Landgericht gegen mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung hier.)

Die Verhandlung vor der nächsten Instanz, dem Hamburger Oberlandesgericht, sollte in dieser Woche stattfinden. Doch dazu kommt es nicht. Die Firma Callactive hat ihren (in der ersten Instanz erfolgreichen) Antrag gegen mich zurückgenommen. Sie hatte mir das angeboten unter der Voraussetzung, dass beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen und die Gerichtskosten geteilt werden. Was das Unternehmen zu dieser Kehrtwende veranlasst hat, weiß ich nicht.

Ich habe diesen Vorschlag von Callactive angenommen. Dieser Ausgang des Verfahrens ist zwar insofern etwas unbefriedigend, weil die grundsätzliche Frage der Kommentarhaftung, die in Deutschland von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet wird, nicht von einer höheren Instanz geklärt wurde. (Und die grundsätzliche Haltung des Hamburger Landgerichtes hat sich natürlich nicht dadurch verändert, dass der konkrete Fall juristisch nicht mehr existiert.) Dieser Ausgang stellt auch keinen juristischen Sieg meinerseits dar. Andererseits war der Ausgang der Berufungsverhandlung ungewiss. Und dadurch, dass Callactive quasi die Abmahnung zurückgezogen hat, ist die Sache, die mich im schlimmsten Fall noch viel Zeit und Geld hätte kosten können, aus der Welt. Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung gilt nicht mehr.

Das Münchner Verfahren

Zuvor hatte Callactive einen Prozess gegen mich vor dem Amtsgericht München verloren. Der Richter urteilte Anfang Juni, dass das Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch gegen mich wegen des Kommentars eines Unbekannten in meinem Blog hatte, weil ich meinen »Prüfungspflichten« nachgekommen sei.

Am Montag, 3. Dezember 2007, hatte ein »Andreas« um 17:44 Uhr unter diesem Eintrag einen Kommentar abgegeben, in dem er der Firma Callactive und ihrem damaligen Geschäftsführer Stephan Mayerbacher in mehrfacher Hinsicht Betrug vorwarf. Ich war an diesem Nachmittag und Abend nicht im Büro, kontrollierte aber gegen 19 Uhr die neu eingegangenen Kommentare auf meinem Handy. Ich habe dann den Kommentar löschen lassen – das war exakt um 19:06 Uhr. Dennoch ließen mich Herr Mayerbacher und die Firma Callactive am folgenden Tag abmahnen. Ich habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben – allerdings »ohne Anerkennung einer Rechtspflicht«. Konkret bedeutete das, dass ich mich weigerte, die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu bezahlen.

Callactive klagte daraufhin vor dem Amtsgericht auf die Zahlung der 949,14 Euro (plus Zinsen). Juristisch ist das Verfahren dadurch ein ganz anderes als das in Hamburg: Es geht um Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung. Verhandelt wurde deshalb auch nicht vor einer Pressekammer, sondern einem Amtsrichter. In der Sache geht es aber um die gleiche Frage: Hafte ich für den Kommentar? Hätte ich durch eine Vorabprüfung verhindern müssen, dass er überhaupt auf der Seite erscheint?

Das Münchner Amtsgericht antwortete anders als das Hamburger Landgericht mit einem klaren Nein. Ich sei zwar dazu verpflichtet, die Kommentare zu prüfen — insbesondere, weil mein Artikel »bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert« sei und es in ähnlichen Fällen bereits zu unzulässigen Kommentaren gekommen sei. Im ausdrücklichen Widerspruch zum Hamburger Urteil erklärt das Münchner Amtsgericht aber, diese Pflicht gehe nicht soweit, dass ich alle Kommentare vorab hätte filtern müssen. Wäre eine solche Vorabprüfung in Blogs und Foren notwendig, »würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ›abgewürgt‹«. In der Regel genüge es, »die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken«, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Kommentaren eines Blogs und dem Persönlichkeitsrecht dort erwähnter Personen zu erreichen.

Callactive und Mayerbacher können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nachtrag, 1. August. Callactive und Mayerbacher haben keine Berufung gegen das Münchner Urteil eingelegt, es ist damit rechtskräftig.

Auszüge aus der bemerkenswerten, ausführlichen Urteilsbegründung habe ich hier veröffentlicht.

 
— 7. Juli 2008, 13:55 — 42 Kommentare

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Sandra Ahrabian und das falsche Zebra

Kennt jemand noch das alte »Sesamstraßen«-Spiel »Was passiert dann?« Das spielen wir jetzt.

Also. Die Ausgangssituation ist folgende: In der Sendung »Money Express«, die nachts auf den MTV-Sendern Viva, Nick und Comedy Central läuft, wird am 1. April das ZEBRA gesucht, dessen Buchstaben durcheinander geraten sind. Diensthabende Animateurin, die mit den üblichen Lügen und falschen Versprechungen versucht, Gutgläubige zum teuren Anrufen zu bringen, ist Sandra Ahrabian. Im Forum von call-in-tv.de kann sich Protokollant Marc Doehler folgenden Kommentar nicht verkneifen:

Was passiert dann?

 

 

 

 

 

Richtig: Marc Doehler bekommt Post. Von dem Anwalt von Frau Ahrabian. Den kennt er schon, denn der war oder ist auch der Anwalt von Daniela Aschenbach, Anneke Dürkopp und Miriam Wimmer. Und von der Produktionsfirma Callactive. Und von ihrem Geschäftsführer Stephan Mayerbacher.

In der Post: eine Abmahnung. Darin heißt es:

Der Begriff »Hohlbraze« ist ein Schimpfwort und bezeichnet eine dumme Person, die wirklich gar nichts versteht und keinerlei Kenntnisse hat.

Die Äußerung sei deshalb beleidigend. Frau Ahrabian stünden »Ansprüche auf Unterlassung und immaterielle Geldentschädigung« zu. Der Anwalt fordert eine Unterlassungserklärung — und behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.

Und was passiert jetzt? Wir werden sehen. Ich glaube ja, Frau Ahrabian muss sich wirklich nicht nachsagen lassen, sie verstehe gar nichts und habe keinerlei Kenntnisse. Sie versteht zum Beispiel ganz viel davon, die Zuschauer stundenlang über Spielregeln und –dauer zu täuschen, und weiß zum Beispiel ganz genau, wie man auf Kosten anderer sein Geld verdient.

[Disclosure: Ich befinde mich mit der Firma Callactive in einem Rechtsstreit.]

 
— 4. April 2008, 18:11 — 9 Kommentare

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