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Callactive unterliegt vor Gericht

Der Firma Callactive, die für MTV dubiose Anrufsendungen veranstaltet, ist es vorerst nicht gelungen, den Betreiber eines kritischen Forums in den Ruin zu treiben.

Callactive fordert von Marc Doehler rund 35.000 Euro Strafe, weil in seinem Forum call-in-tv.de mehrmals (teils nur für wenige Minuten) die Behauptung zu lesen war, Callactive betrüge die Zuschauer durch den Einsatz von Fake-Anrufern. Doehler hatte Anfang des Jahres in einem Radiointerview gesagt, dass man beim Betrachten der Callactive-Sendungen zu diesem Schluss kommen könne, und nach einer Abmahnung durch Callactive eine Unterlassungserklärung abgegeben. Callactive sah in mehreren Äußerungen im Forum Verstöße gegen diese Unterlassungserklärung und forderte für jeden Strafen von bis zu 5000 Euro. (Der Verdacht, dass es bei Callactive nicht mit Rechten Dingen zugeht, mag falsch sein, ist aber naheliegend.)

Das Landgericht Berlin wies die Klage von Callactive ab, weil sich die Unterlassungserklärung nur auf Radiointerviews, nicht das Forum bezogen habe.

Frank Metzing, der Anwalt von Marc Doehler, schildert die Verhandlung so:

Der Vorsitzende der Pressekammer (27. Kammer), VRiLG Mauck, führte gar nicht erst groß in den Sachverhalt ein, sondern unternahm gleich einen Güteversuch mit einem Vergleichsvorschlag, der Marc fast die Tränen in die Augen getrieben hätte. Sinngemäß: »Herr Döhler, Sie sehen doch, mit dem Forum haben Sie nur Ärger, und es ist ja auch nicht so bedeutend, daß Sie damit die Welt retten. Wie wäre es denn, wenn Sie das Forum schließen und die Sache so aus der Welt schaffen? Es hat Sie doch bisher schon ziemlich viel Geld gekostet. Suchen Sie sich doch ein anderes Hobby.« Dabei grinste er etwas verschmitzt, so daß der Eindruck aufkommen mußte, daß er den Vorschlag selbst nicht so ganz ernst nahm.

Ich wollte dazu gleich etwas sagen, aber Marc wollte sich lieber selbst zu Wort melden. Marc führte seine Motivation aus, das Forum zu machen, um aufzuklären, und stellte klar, daß es dabei zwangsläufig auch zu Problemen mit Sendern kommen müßte. Das Forum schließen: auf keinen Fall, keine Vergleichsbasis. (…)

[Der Richter] äußerte — zu unser aller Überraschung — die Auffassung, daß die Unterlassungserklärung ja der Auslegung zugänglich sei und man sie durchaus so auslegen könnte, daß sich Marc damit nur dahingehend verpflichtet hätte, dies in Radiointerviews nicht mehr entsprechend zu äußern, das Forum aber hiervon gar nicht betroffen sei, weil Ausgangspunkt ja nun einmal das Radiointerview gewesen sei.

Weiter meinte Richter Mauck, daß die überwiegende Anzahl der gerügten Beiträge in den Augen des Gerichts tatsächlich Verstöße gegen die Unterwerfungserklärung darstellen würden, wenn man zu dem Schluß komme, daß diese sich auch auf das Forum beziehe, allerdings nicht alle gerügten Beiträge. Das Gericht war der Meinung, entsprechende Vermutungen könne man durchaus äußern, wenn sich einem der Verdacht aufdränge (hier warne ich allerdings ausdrücklich Neugierige vor schnellen Schlüssen und Schüssen — das LG Hamburg sieht das anders als das LG Berlin!).

Schließlich war das Gericht der Auffassung, daß die Vertragsstrafen, insbesondere die 5.000-€-Vertragsstrafen, weit überhöht seien, da Marc auch 100 € angesichts seiner finanziellen Verhältnisse entscheidend treffen würden. (…)

Das Gericht war letztlich der Auffassung, daß Wortsperren oder eine Kontrolle durch Mods nach Veröffentlichung nicht ausreichten, sondern ausschließlich eine Vorabkontrolle. Für den Zeitraum, in dem diese aufgrund technischer Probleme nicht einsetzbar gewesen sei, hätte Marc das Forum eben dichtmachen müssen.

Das war für das Urteil aber ohne Bedeutung, da es in diesem Verfahren nur um die Strafe wegen den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ging. Da die nach Ansicht des Gerichts das Forum aber nicht betraf, war die Klage abzulehnen.

Der Anwalt von Callactive kündigte gegenüber dem Medienmagazin DWDL an, in Berufung zu gehen.

Weitere Einträge zum Thema Callactive.

[Kommentare wegen laufenden Verfahrens von Callactive gegen mich geschlossen.]

 
— 18. Oktober 2007, 13:57 — 5 Kommentare

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In eigener Sache (2b)

Jemand, der sich als Vertreter der Firma Callactive ausgibt, hat in den vergangenen Stunden in einer Reihe von Blogs, die über meine Abmahnung durch Callactive berichtet haben, eine Stellungnahme abgegeben. Er zitiert dort einen Satz aus dem von mir gelöschten Leserkommentar in meinem Blog, um den es geht, und fügt hinzu:

Leider erwähnt dies Herr Niggemeier nicht bzw. läßt es bewußt weg.

Auf Nachfrage des Bloggers Valentin Tomaschek soll Geschäftsführer Stephan Mayerbacher bestätigt haben, dass es sich tatsächlich um eine Stellungnahme der Firma Callactive handelt. Das bedeutet: Die Firma wirft mir vor, den Satz nicht wiederholt zu haben, dessen Wiederholung sie mit dem Mittel einer Abmahnung und der Forderung einer Unterlassungserklärung vorgeblich gerade verhindern wollte.

Der Anwalt von Callactive nennt den von mir gelöschten Kommentar unter anderem »ruf– und kreditschädigend«. Offenbar dank Callactive findet er nun weite Verbreitung.

Nachtrag, 23.15 Uhr. Im Blog von Timo Heuer erklärt jemand, der sich ebenfalls »Callactive« nennt, die vermeintliche Logik des juristischen Vorgehens gegen mich. Wenn ich sie richtig verstehe, hat mich die Firma laut dieser Erklärung abgemahnt, obwohl ich den Kommentar am Sonntagmorgen gelöscht habe, weil ich ihn ja auch erst am Montagmorgen hätte löschen können.

 
— 15. August 2007, 14:32 — 17 Kommentare

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In eigener Sache (2)

Ich habe eine neue Abmahnung von der Firma Callactive bekommen. (Callactive produziert unter dem Titel »Money Express« Anrufsendungen, die gegen die Regeln der Landesmedienanstalten verstoßen und auf Viva, Nick und Comedy Central laufen.)

Es geht um einen Kommentar, den ein Nutzer am vergangenen Sonntag um 3.37 Uhr früh unter diesem Eintrag abgegeben hat. Ich habe diesen Kommentar unmittelbar, nachdem ich ihn gesehen habe, gelöscht: Das war am Sonntag um 11.06 Uhr.

Das genügt der Firma Callactive nicht. Ihr Anwalt teilt mir mit, dass trotz der Löschung nicht dauerhaft ausgeschlossen sei, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Ich sei »als Störer« verantwortlich, weil ich dieses Blog eingerichtet und in meinem einleitenden Beitrag ausdrücklich zu Kommentaren aufgefordert habe. Es sei deshalb meine Pflicht, die Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. Selbst Beiträge, die unmittelbar nach ihrem Erscheinen vom Seitenbetreiber gelöscht werden, könnten dann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen; sämtliche Kommentare müssten vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden.

Ich persönlich halte die neuerliche Abmahnung für einen weiteren Versuch der Firma Callactive, Kritiker ihres zweifelhaften Geschäftsgebarens mürbe und mundtot zu machen. Ich werde mich mit allen Mitteln gegen diesen Versuch wehren.

 
— 14. August 2007, 20:20 — 62 Kommentare

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Callactive siegt über Meinungsfreiheit

Man muss sich das ungefähr so vorstellen: Da ist jemand, der sein Geld mit, sagen wir, einem Würfelspiel verdient. Abend für Abend kann man beobachten, wie er erst, bei niedrigen Einsätzen, die zu erwartende bunte Mischung aus niedrigen und hohen Zahlen würfelt, mal gewinnt und mal verliert; aber immer dann, wenn es darauf ankommt, würfelt er eine Sechs nach der anderen. Abend für Abend geht das so. Der Ablauf ist so berechenbar, dass Menschen, die ihm schon länger beim Würfeln zugucken, mit hoher Trefferquote vorhersagen können, welche Zahl er als nächstes würfeln wird. Dann muss man sich vorstellen, es gebe eine Würfelspielaufsicht. Die ist im Wesentlichen damit beschäftigt, die Organisation der Würfelspielaufsicht zu organisieren, Seminare über die bestmögliche Würfelspielaufsichtsorganisationsorganisation zu veranstalten und mit anderen Würfelspielaufsehern über die Kompetenzen zu streiten. Ihre Waffe gegen Spieler mit falschen Würfeln ist ein strenger Blick; in ganz extremen Fällen kann sie sogar mit dem Zeigefinger drohen, notfalls mehrmals. Und schließlich muss man sich vorstellen, dass es Leute gibt, die sich Abend für Abend neben den Würfelspieler stellen und immer, wenn er gerade die zehnte Sechs hintereinander gewürfelt hat, laut »Betrug!« rufen. Das lässt ihnen der Würfelspieler aber gerichtlich untersagen, denn sie konnten leider nicht den Würfel vorlegen, um das beweisen zu können. Danach rufen sie nur noch »Das kann doch gar nicht sein!« Aber der Würfelspieler lässt ihnen auch das verbieten. Und irgendwann ist Ruhe. Und der Würfelspieler trifft sich nur alle paar Jahre noch mit den Würfelspielaufsehern und beide vereinbaren, dass der Würfelspieler in Zukunft keine Siebenen mehr mit seinem einzelnen Würfel würfelt, also jedenfalls nicht mehr so oft.

Und damit zu einem ganz anderen Thema.

Die Firma Callactive, die im Auftrag von MTV Anrufsendungen produziert, in denen immer wieder erstaunliche Unregelmäßigkeiten zu beobachten sind, die gegen einen fairen Ablauf sprechen, hat heute vor dem Oberlandesgericht München einen vernichtenden Sieg gegen das Forum call-in-tv.de und, wie ich sagen würde: die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz errungen. Es darf die vielen (vielen, vielen!) Menschen, die täglich bei Callactive in die Sendung durchgestellt werden und erhebliche Geldsummen gewinnen könnten, aber völlig abwegige Antworten geben oder gleich wieder auflegen, de facto nicht mehr als »verwirrte Anrufer« bezeichnen, da dieser Begriff als Synonym für »Fake-Anrufer« also die Unterstellung eines Betrugs durch Callactive ausgelegt werden könnte. (Mehr über die Hintergründe des Verfahrens hier.)

Marc Doehler, Betreiber des Forums, finanziell und kräftemäßig erschöpft, kapituliert nun – zumindest vorläufig. Kein Wunder: Die erste Instanz hatte ein Urteil, wie es jetzt ergangen ist, noch als De-Facto-Untersagung eines kritischen Forums überhaupt gewertet.

Zu Recht. Man muss sich das ausmalen: Wenn bei »Money Express« jemand durchgestellt würde und die ausgelobten 100 Geldpakete plus Plasmafernseher nicht gewänne, weil er auf die Frage »Wieviel ist 2 mal 2″ mit »Rosenkohl« antwortete, dürften die Protokollanten von call-in-tv.de diesen Anrufer bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro nicht als »verwirrt« bezeichnen, weil man daraus den Vorwurf lesen könne, der Anrufer sei nicht zufällig verwirrt, sondern jemand, der im Auftrag von Callactive verwirrt tue, um den Eindruck zu erwecken, es würden regelmäßig tatsächlich Anrufer in die Sendung durchgestellt, ohne aber etwas zu gewinnen. Tatsache ist, dass es bei Callactive außerordentlich viele Anrufer gibt, die Antworten geben, die nicht nachvollziehbar sind. Die erste Instanz, das Landgericht München, wusste das sogar und fand ein schönes Synonym für »verwirrte Anrufer«: »Blindgänger«.

Ich habe Norbert Schneider, den Chef der unter anderem für Viva zuständigen Landesmedienanstalt, vor einigen Wochen folgende Frage gestellt: »Was wäre, rein hypothetisch, wenn Callactive in seinen Sendungen auf Viva Tag für Tag systematisch gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten verstoßen würde: Hätten Sie dann eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen und andere Maßnahmen zu ergreifen, als nur immer wieder eine folgenlose ›Beanstandung‹ gegen Viva auszusprechen?« Seine Antwort lautete: »Nein. Wir haben keine Rechtsgrundlage, auf der wir tätig werden und zum Beispiel mit einem Lizenzentzug drohen könnten.«

Die Firma Callactive, die mit einer ganzen Welle von Klagen, Abmahnungen und Drohungen gegen Kritiker ihrer Sendungen vorgeht, verwahrt sich gegen den Vorwurf, Anrufe zu fälschen und nennt ihn geschäftsschädigend. Callactive-Geschäftsfüher Stephan Mayerbacher sagte gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de vor sechs Wochen, sein Unternehmen könne jederzeit das Gegenteil anhand einer Offenlegung der Telefon-Verbindungsdaten der jeweiligen Sendungen belegen.

Ich bezweifle das. Ich habe Mayerbacher am 14. Juni eine Mail geschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich gerne die Telefondaten der umstrittenen »Money Express«-Sendungen einsehen würde. Ich fragte ihn:

In welcher Form könnten Sie mir diese Daten zur Verfügung stellen?

Falls Sie die Daten nicht mir direkt zukommen lassen wollen, wem gegenüber würden Sie sie offenlegen? In welcher Form könnte »jederzeit« der Beleg erbracht werden, dass Ihr Unternehmen nicht mit gefälschten Anrufen arbeitet?

In seiner Antwort verwies er allgemein auf die damals noch nicht abgeschlossenen Vorschläge für neue Gewinnspielregeln und schrieb, »künftig« könnten die Landesmedienanstalten auf gezielte Beschwerden von Zuschauern hin die Echtheit der eingegangenen Anrufe überprüfen.

Ich fragte nach:

Wenn ich Ihre Mail richtig verstehe, lehnen Sie eine Offenlegung der Telefon-Verbindungsdaten zum jetzigen Zeitpunkt ab. Sie sprechen mir gegenüber ausschließlich von »künftigen« Möglichkeiten. In Ihrer Klage gegen call-in-tv.de geht es aber nicht um künftige Fälle, sondern um vergangene Fälle.

Verstehe ich Sie richig? Sie sagen, Ihr Unternehmen könne jederzeit beweisen, dass es keine Anrufe fälsche, lehnt es aber im Moment ab, dies zu tun?

Anders gefragt: Gibt es irgendein Verfahren, in dem Sie sich vorstellen können, diesen Beweis, den Sie nach eigenen Aussagen »jederzeit« führen können, in Bezug auf die Sendungen der vergangenen Wochen zu führen?

In seiner Antwort erklärte er, ich hätte seine vorige Mail falsch interpretiert. Sein Unternehmen speichere heute schon Telefonverbindungsdaten in ausreichender Länge, um zum Beispiel die Landesmedienanstalten in die Lage zu versetzen, auch »rückwirkende Investigationen« in Bezug auf die Echtheit der Anrufer zu ermöglichen. Darüber hinaus bot er mir an, auch mir gegenüber einen Nachweis zu führen, dass die Anrufer in von mir ausgewählten Sendungen echt gewesen seien. Details, insbesondere in Hinblick auf den Datenschutz, müsse er noch mit seinem Juristen besprechen.

Am 27. Juni schrieb ich Mayerbacher, dass ich sein Angebot gerne annehmen würde, und erkundigte mich, ob er schon wisse, in welcher Form er den Nachweis führen könne. Mayerbacher antwortete nicht.

Am 30. Juni fragte ich Mayerbacher, ob er meine Anfrage erhalten habe. Mayerbacher antwortete nicht.

Am 3. Juli fragte ich noch einmal nach, ob er schon eine Idee habe, in welcher Form und wem gegenüber er, wie angegeben, die Telefon-Verbindungsdaten offenlegen könnte. Mayerbacher antwortete nicht.

Am 10. Juli erkundigte ich mich, ob sein Angebot vom 15. Juni, mir gegenüber den Nachweis über die Echtheit der »Money Express«-Anrufe zu führen, noch gelte. Mayerbacher antwortete nicht.

Natürlich beweist das nichts. Die Tatsache, dass Callactive die Echtheit der Anrufe nicht beweisen will, bedeutet nicht, dass dass sie es nicht könnte. Warum sollte sie es auch tun, wenn das Geschäft gut läuft, man diese unfassbare Glückssträhne hat, was die durchgestellten Anrufer mit falschen Antworten angeht, eine Medienaufsicht nicht existiert und man Kritiker und Mahner mithilfe von Gerichten zum Schweigen bringen kann?

Alle Einträge zum Thema Callactive.

 
— 1. August 2007, 0:13 — 214 Kommentare

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Wissenswertes über Kalle Schwensen

Nachtrag, 20. Januar 2009. Aufgrund einer Abmahnung von Karl-Heinz Schwensen habe ich alle Nennungen seines langjährigen Spitznamens nachträglich entfernt bzw. geschwärzt.

Am 6. März 1997 veröffentlichte der »Stern« ein langes Interview mit der damaligen Hamburger Kiez-Größe Karl-Heinz Schwensen. Noch vor seinem bürgerlichen Namen und deutlich fetter nannte das Magazin im Vorspann den Namen, unter dem Schwensen damals bekannt war: »        –Kalle«.

"Ich habe noch nie die CONTENANCE verloren". *****-KALLE Karl-Heinz Schwensen: "Pate von St. Pauli" oder "Roberto Blanco der Unterwelt"? Der Hamburger Rotlicht-King über Sex und Stil, Geschäft und Gewalt

Die Interviewer sprachen Schwensen auch auf diesen eigentlich rassistischen und diskriminierenden Spitznamen an:

STERN: Ihre Kiez-Kollegen hören auf so schöne Namen wie Himbeer-Toni und Corvette-Ralf. Wer hat Sie bloß         -Kalle getauft?

SCHWENSEN: Das ist meines Wissens eine Wortschöpfung der Staatsanwaltschaft Hamburg.

STERN: Schlagen Sie zu, wenn Sie jemand         -Kalle nennt?

SCHWENSEN: Ach was. Ich gehe zur Maniküre. Ich will doch meine Finger nicht ruinieren. Ich habe so zarte Hände, daß ich schon beim Koffertragen auf dem Flughafen Blasen an den Händen bekomme. (...)

STERN: Sind Sie als Kind wegen Ihrer Hautfarbe gehänselt worden?

SCHWENSEN: Aber klar doch. Kinder sind halt ehrlich. Wenn man sich stritt, sagte man "Du Sau" oder "Du Idiot". Bei mir hieß es dann eben: "Du Neger!" Das ist doch bei Kindern ganz normal. Ich mag zum Beispiel ebenso Witze über Neger wie über Ostfriesen, aber deswegen fühle ich mich in keinster Weise als Rassist.

STERN: Eine Kostprobe?

SCHWENSEN: Was ist der Unterschied zwischen einem Winterreifen und einem Neger? Der Winterreifen singt keine Gospels, wenn er in Ketten gelegt wird. Wenn man über bestimmte Menschen oder Rassen keine Witze machen darf, grenzt man sie bereits aus und diskriminiert sie damit indirekt.

Zum Zeitpunkt dieses Interview wurde Schwensen auf dem Kiez schon lange "        -Kalle" genannt, und Medien wie der "Spiegel" verbreiteten diesen Namen. Als der "Spiegel" 1986 beispielsweise über Schwensens mutmaßliche Verwicklung in eine spektakuläre Bluttat berichtete, bezeichnete er ihn als "den farbigen Disco-Besitzer Karl Heinz Schwensen, genannt '        –Kalle‹«.

Kaum ein Medium verzichtete in den beiden folgenden Jahrzehnten auf diesen farbigen Zusatz, wenn es über Schwensen berichtete, und es berichteten viele über Schwensen: »Süddeutsche Zeitung«, »Zeit«, »Bild«, »Die Woche«, »Welt«, »Playboy«, »Max«, »Kicker«, »FAZ«, »Tagesspiegel«, »Stuttgarter Zeitung« — selbst die Nachrichtenagentur dpa verwendete »        –Kalle« erstaunlich distanzlos als Synonym für Karl Heinz Schwensen — und als Erklärung, um wen es sich handelt.

Am 1. April 2001 erschien in der »Welt am Sonntag« sogar ein Gastbeitrag von Kalle Schwensen. Er machte den Lesern darin unter der Überschrift »Wie werde ich verrucht?« drei entsprechende Vorschläge. Unter dem Artikel stand: »Karl Heinz Schwensen, 45, ist als ›        –Kalle‹ eine bekannte Kiez-Größe.«

Wichtig ist: Schwensen benutzt in keiner Quelle, die ich gefunden habe, selbst das Wort         kalle. Es gibt aber Indizien, dass ihm die Bezeichnung früher noch nicht unangenehm war. 1998 trat Schwensen in dem Musikvideo »Dein Herz schlägt schneller« der HipHop-Gruppe Fünf Sterne Deluxe auf. Er sagt gleich am Anfang den Satz: »Hier kommt die Band, die bald so bekannt ist wie ich auf dem Kiez.« Die erste Zeile des Stücks selbst, die unmittelbar darauf folgt, lautet: »Hier kommt die Band, die bald so bekannt ist wie         –Kalle auf dem Kiez.«

[Nachtrag, 20. Januar 2009: Aus rechtlichen Gründen darf ich nicht mehr auf das Video verlinken.]

Im Juni 2005 meldete die Nachrichtenagentur AP dann:

Die frühere Hamburger Kiezgröße Karl Heinz Schwensen wehrt sich juristisch gegen die Benutzung seines seit Jahrzehnten bekannten Spitznamens »        kalle«. Der Begriff sei »eine rassistische Bezeichnung, die geeignet ist, Herrn Schwensen herabzuwürdigen und zu beleidigen«, teilte sein Anwalt Sven Krüger am Freitag in Hamburg mit. Eine von ihm beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Spitznamens sei vom Landgericht Hamburg erlassen worden, sagte der Anwalt.

Im Dezember 2005 — Schwensen war inzwischen »Manager« der kurzzeitig wiederbelebten Gruppe »Tic Tac Toe« — berichtete die »Hamburger Morgenpost« in ihrer Serie »Paulis Paten« ausführlich über Schwensen, zählte seine erheblichen Vorstrafen auf und zeigte wenig Sympathie für seinen Versuch, den berüchtigten Namen wieder loszuwerden:

(…) Karl-Heinz Schwensen, am 30. August 1953 in tiefer bayerischer Provinz als Kind eines farbigen US-Soldaten und einer Deutschen geboren, erinnert sich plötzlich daran, dass er schon seit Kindesbeinen unter Diskriminierung leidet: »Ich bin nicht mehr gewillt diesen Rassismus hinzunehmen.« Und das Hamburger Landgericht gibt dem armen Mann Recht, verbot der MOPO den gemeinen Namen zu drucken. (…)

Auch andere Zeitungen hörten von Schwensens Anwalt, so im Mai 2006 die »taz«. Er verlangte, dass die Zeitung »in etwaiger zukünftiger Berichterstattung« die »Verwendung des diskriminierenden […] Pseudonyms« unterlasse. Obwohl die »taz« danach keinen weiteren Artikel mit der beanstandeten Bezeichnung gebracht hatte, bekam sie wenig später eine Abmahnung. Sie richtete sich gegen lange vorher veröffentlichte »taz«-Artikel, die über das Online-Archiv zugänglich waren. Mitte Juni 2006 erwirkte Schwensen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die »taz«, die ihr untersagte, alte »taz«-Artikel, in denen Schwensen als »        kalle« bezeichnet wird, online zugänglich zu machen.

Die »taz« legte Widerspruch ein — und unterlag, auch im Hauptsacheverfahren. Am 25. Mai 2007 gab die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes der Klage Schwensens statt. Die »taz« hat nach den Worten von Justiziar Peter Scheibe Berufung gegen das Urteil eingelegt. Für die nächste Instanz, das Hamburger Oberlandesgericht, gibt es zwar wenig Hoffnung auf ein anderes Urteil: Das Hamburger Gericht ist bekannt dafür, im Zweifel in viel stärkerem Maße als andere Gerichte gegen die Meinungsfreiheit zu entscheiden. Es bliebe dann aber noch die Möglichkeit zur Revision beim Bundesgerichtshof.

Und was macht Kalle Schwensen in der Zwischenzeit? Er lässt abmahnen. Eine Reihe von Blogs (neunzehn72.de, ap-project, Pleitegeiger, MC Winkel), in denen Herr Schwensen mit seinem alten Rufnamen bezeichnet wurde, haben in den vergangenen Tagen die Aufforderung von Schwensens Anwalt bekommen, innerhalb von zehn Tagen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allein für die Abmahnung sollen sie jeweils knapp 900 Euro zahlen.

[Anmerkung: Ich habe den Nachtrag, der hier ursprünglich stand, entfernt, weil es den geschäftlichen Zusammenhang zwischen SonyBMG und Herrn Schwensen, den ich unterstellt hatte, vermutlich nicht gibt.]

Nachtrag, 19.30 Uhr. In den Kommentaren bei MC Winkel äußert sich offenbar Herrn Schwensen selbst zu der Sache. Mehr zur Abmahnwelle steht auch im Abmahnblog und im RA-Blog. Thomas Klotz analysiert dort:

Dass sich bei der heutigen political correctness (abgesehen von irgendwelchen Nazis ohne Impressum) überhaupt jemand traut, den »Betroffenen« als N****-Kalle zu bezeichnen, ist allein dessen eigenem Verhalten geschuldet und der daraus resultierenden Tatsache, dass die Autoren, egal ob Medien, Blogger oder sonstige Schreiber, dessen Einverständnis voraussetzen. Dass derjenige nicht einverstanden ist, müsste die breite Öffentlichkeit erst mal erfahren.

 
— 30. Juli 2007, 16:34 — 87 Kommentare

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