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Call-TV-Ermittlungen: Formel-1-Firma entfernt Chef aus Impressum

Bei der Sport-Media-Group ist die Zahl der Köpfe pro Vision kürzlich abrupt um 25 20 Prozent gesunken.

Vorher:

Hinterher:

Dazwischen.

Auch aus den Impressen der Seiten formel1.de und motorsport-total.com, die die Sport-Media-Group betreibt, ist der Name Stephan Mayerbacher verschwunden. Die Inhalte der Seite seiner Münchner Mayerbacher-Medienbeteiligungs-GmbH („Zukunftspartner für die Medienbranche“) wurden gelöscht.

Die Sport-Media-Group konnte oder wollte mir auf Anfrage bisher nicht sagen, ob Mayerbacher wegen der Vorwürfe — die seine früheren Tätigkeiten betreffen — formell von seinen Aufgaben als CEO entbunden wurde und sich das Unternehmen von ihm getrennt hat.

Nach dem Österreichischen „Standard“ (1, 2) berichtete gestern auch das Schweizer TV-Magazin „Kassensturz“ über die Haftbefehle, die die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs bei den früheren Anrufsendungen erlassen hat:

Drahtzieher dieses betrügerischen Systems sei, laut Vorwurf der Justiz, der Deutsche Stephan Mayerbacher gewesen. An ihn seien mehr als 2,9 Mio. Euro an Scheingewinnen zurückgeflossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Schaden, den die Anrufer in den Warteschlaufen erlitten haben, wird durch einen Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Wien auf mehr als 24 Mio. Euro geschätzt.

Nachtrag, 17:30 Uhr. Die Sport-Media-Group bestätigt, dass Stephan Mayerbacher aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. In einer Erklärung des Unternehmens heißt es:

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Ermittlungsverfahren, das gegen Stephan Mayerbacher in Österreich anhängig ist. Sämtliche Vorwürfe datieren aus der Vergangenheit und deutlich vor seinem Engagement bei der smg. Sie stehen mit unserem Unternehmen in keinerlei Zusammenhang. Obwohl die Vorwürfe gegen Stephan Mayerbacher schwer wiegen, vermuten wir seine Unschuld. Die smg verdankt auch ihm den Erfolg der vergangenen zwei Jahre. Er hat viel mit der smg bewegt und sowohl die Agentur als auch die Portale nach vorn gebracht. Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und sein Engagement. Stephan Mayerbacher hat sich dennoch dazu entschlossen in jeder Funktion aus dem Unternehmen auszuscheiden, um eine weitere erfolgreiche Zukunft der sport media group zu ermöglichen. Zudem wird er als Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden.

Neben Armin Gastl wurde Volker Glaser als neuer Geschäftsführer der sport media group GmbH benannt. (…)

Betrugsverdacht bei Call-TV-Shows: Drei Verhaftungen

Jahrelang haben die Betreiber von dubiosen Anrufsendungen das Recht genutzt, um ihre Kritiker einzuschüchtern, mundtot zu machen und in den Ruin zu treiben. Vielleicht wendet sich jetzt endlich das Blatt. Der österreichische „Standard“ berichtet, dass drei Verdächtige verhaftet worden seien, zwei in Deutschland, einer in Österreich. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug beziehungsweise die Beihilfe dazu.

Die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft entsprechen demnach ziemlich genau dem, was Kritiker den Verantwortlichen detailliert vorgeworfen haben und wofür sie unter anderem von Leuten wie Stephan Mayerbacher, dem ehemaligen Chef der Firma Callactive, die Call-TV-Sendungen unter anderem für MTV produzierte, mit Prozessen überzogen wurden: Die Zuschauer, die kostenpflichtig anriefen, um die Rätsel auf dem Bildschirm zu lösen, hätten gar keine Chance gehabt, durchgestellt zu werden und die ausgelobten Gewinne zu kassieren. Stattdessen seien, so zitiert der „Standard“, „instruierte Fake-Anrufer organisiert und eingesetzt“ worden:

Eingefädelt haben soll das 2004 der nun verhaftete Deutsche S. M., der mit seiner Gesellschaft die erste Call-in-Show in Österreich produziert hat (für ATV). Er habe einem Mitarbeiter des TV-Studios Marx Media Vienna (MMV) erklärt, er brauche Leute, die sich „während der Sendung gegen Bezahlung zur Verfügung halten“, um, ins Studio geschaltet, vorab bekanntgegebene Antworten auf die Quizfragen zu geben.

Genau so sei es gelaufen, mit Leuten, die der MMV-Mitarbeiter organisiert habe. Sie mussten nach dem Gewinn „ihrer Freude … Ausdruck verleihen“, während „echte“ Anrufer nicht durchgestellt wurden.

Ziel der Dramaturgie“ sei es gewesen, die Anruferzahlen hochzuhalten. Die Gewinne wurden allerdings wieder eingesammelt – bis auf 500 Euro, die die Helfer behalten durften.

 
Kleine Auswahl aus dem Archiv:

[via Twipsy]

Über Abmahnungen

Ich warte auf den Tag, an dem mich jemand verklagt, weil ich ihn klagefreudig genannt habe.

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Der bekannte Berliner Medienanwalt Christian Schertz möchte nicht mit dem verstorbenen Münchner Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth verglichen werden. Er meint, dass der Vergleich mit dem als Betrüger verurteilten und für seine umstrittenen Abmahnungen berüchtigten Gravenreuth abwegig ist — das finde ich auch. Und er meint, dass dieser Vergleich deshalb unzulässig ist — das finde ich nicht.

Woher kommt der Gedanke, dass man Dinge, die einem nicht gefallen, mit der Hilfe von Anwälten und Gerichten aus der Welt schaffen lassen kann? Wenn das nicht mit Meinungsfreiheit gemeint ist: dass Leute frei finden und sagen können, an wen ich sie erinnere, egal wie ungerecht mir das erscheinen oder wie unvorteilhaft das für mich sein mag — was denn dann?

Schertz, der sich gerne als Kämpfer für das Gute stilisiert und als Rechtsberater unter anderem die Freiheit der ARD verteidigt hat, einen plumpen Anti-Scientology-Film auszustrahlen, hat in eigener Sache eine besondere Vorstellung von den Grenzen der Meinungsfreiheit. Er hat seinen Dauerfeind, den Gerichtsreporter Rolf Schälike, wegen verschiedener Kommentare hier im Blog abmahnen lassen. Es geht dabei nicht nur um (möglicherweise falsche) Tatsachenbehauptungen. Schälike hatte u.a. kommentiert:

Beide Anwälte [Schertz und Gravenreuth]- der eine post mortal, der andere heute noch – haben einen nachvollziehbaren Grund von der Rechtsprechung enttäuscht zu sein.

Schertz‘ Anwalt forderte deshalb eine Unterlassungserklärung von Schälike:

In diesem Beitrag setzen Sie unseren Mandanten und sein rechtliches Vorgehen mit den Methoden und dem Vorgehen des verstorbenen Rechtsanwalts von Gravenreuth dar [sic]. Dies muss mein Mandant nicht hinnehmen.

Schälike hat mich aufgrund des rechtlichen Vorgehens von Schertz gegen ihn gebeten, alle seine Kommentare unter den entsprechenden Einträgen zu löschen. Doch das ist nicht nur eine Privatfehde. Schertz meint es auch von anderen nicht hinnehmen zu können oder zu müssen, mit Gravenreuth verglichen zu werden.

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Ich hatte in den vergangenen Wochen mehrfach wieder Kontakt zu dem Anwalt von Stephan Mayerbacher, einem Geschäftsmann aus der Call-TV-Branche, der bereits mehrfach juristisch gegen mich vorgegangen ist. Diesmal bekam ich keine Abmahnungen, sondern wurde „im Guten“ auf Kommentare in diesem Blog hingewiesen, die Herr Mayerbacher für unzulässig hält.

Unter anderem wurde ich aufgefordert, den von einem Kommentator geäußerten Verdacht zu löschen, „Herr Mayerbacher durchsuche Internetforen und -blogs nach abmahnfähigen Beiträgen“, denn das sei unwahr.

Man kann das für eine Form von Ironie halten, wenn jemand seinen Anwalt damit beauftragt, den Betreiber eines Blogs darauf hinzuweisen, dass die Behauptung, er durchsuche Blogs nach abmahnfähigen Beiträgen, abmahnfähig ist. Es ist nur nicht so witzig, so lange man davon ausgehen muss, dass das Hamburger Landgericht darüber nicht lachen kann, sondern im Zweifel einen Beweis dafür will, dass Herr Mayerbacher tatsächlich Blogs und Foren durchsucht und sie nicht vielleicht durchsuchen lässt oder, ganz ohne Suche, zufällig immer wieder auf diese abmahnfähigen Beiträge stößt. Weil ich tatsächlich nicht weiß, was Herr Mayerbacher so in seiner Freizeit macht (aktuell weiß ich nicht einmal, was er beruflich macht), habe ich den entsprechenden Kommentar gelöscht.

Der Anwalt hatte mich auch gebeten, einen Kommentar zu löschen, in dem jemand schreibt, dass Mayerbacher seinen Sitz im Verwaltungsrat des Schweizer Fernsehsenders Star TV „abgegeben hat bzw. abgeben durfte“. Die Formulierung suggeriere, Mayerbacher habe seine Verwaltungsratstätigkeit unfreiwillig aufgegeben, was unwahr sei. Das tut sie meiner Meinung nach nicht, weshalb ich den Kommentar nicht gelöscht habe. Wenn selbst eine solche Formulierung nicht erlaubt wäre, eine bloße Umschreibung des „keine Ahnung, warum der gegangen ist, ob’s freiwillig war?“ schon unzulässig wäre, könnten wir’s wirklich gleich lassen mit der Meinungsfreiheit.

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Mayerbachers Anwalt sieht in ein paar kryptischen Beiträgen tief in den Kommentarspalten dieses Blogs ein „Kesseltreiben“ gegen seinen Mandanten, das der sich nicht gefallen lassen müsse. Und er fügte den bemerkenswerten Satz hinzu: „Ich sehe auch nicht, worin der Wert für Ihren Blog liegen soll.“

Diese Leute — nicht nur dieser Anwalt oder sein Mandant, sondern viele andere — haben das elementare Prinzip der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass sie ein Wert an sich ist. Dass sie auch Beiträge schützt, die nach irgendwelchen subjektiven oder objektiven Maßstäben wertlos sind. Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.“

Man kann diesen Leuten das Missverständnis nicht einmal verübeln, denn die Hamburger und Berliner Gerichte, vor die sie in einer langen Karawane ziehen, um ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüche durchzusetzen, sind dem gleichen Missverständnis erlegen. Seit einigen Wochen haben sie das sogar schwarz auf weiß, formuliert vom Bundesverfassungsgericht. Es erklärte den Berliner Richtern, dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen

seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (…).

Das Bundesverfassungsgericht fürchtete,

dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem — hier als gering erachteten — öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte schließlich,

dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Adressat dieser Grundrechts-Nachhilfe waren formal die Berliner Gerichte, de facto aber auch Christian Schertz, der ursprünglich geklagt und zunächst gewonnen hatte. Auf der langen Liste von Dingen, die er glaubt, trotz Meinungsfreiheit nicht hinnehmen zu müssen, steht nämlich auch das wahrheitsgemäße Zitieren aus einer E-Mail, die er als Antwort auf eine bissige Presseanfrage geschrieben hatte und in der er — wie es seine Art ist — gleich wieder mit juristischen Konsequenzen drohte.

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Nun ist es eine schöne Sache, dass die obersten deutschen Gerichte der systematischen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit durch die Hamburger und Berliner Pressekammern zunehmend widersprechen. Aber der Weg zu diesen obersten Gerichten ist weit und teuer.

Ende vergangenen Jahres hat Stephan Mayerbacher beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir praktisch untersagt, eine Verbindung herzustellen zwischen ihm und Vorwürfen, die gegen bestimmte Firmen erhoben werden, für die er in verschiedenen Formen gearbeitet hat. Es bestand aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes zwar eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich diese Auseinandersetzung in letzter Instanz gewinnen könnte. Aber in der ersten und zweiten Instanz in Hamburg waren meine Aussichten gleich null, so dass ich auf den langen, teuren Rechtsstreit (mit natürlich ungewissem Ausgang) verzichtet, den Blogeintrag gelöscht, die einstweilige Verfügung akzeptiert und die Anwalts- und Gerichtskosten von deutlich über 2000 Euro gezahlt habe.

Am ärgerlichsten daran ist, dass das jeden Kommentar zu dem Thema in meinem Blog oder jede künftige Berichterstattung von mir über Mayerbachers Geschäfte äußerst heikel macht. Nicht ohne Grund hängt sein Anwalt an die Mails, die er mir „im Guten“ schickt, immer mal wieder das PDF mit der einstweiligen Verfügung.

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Nun gibt es sicherlich schwerwiegendere Fälle als die hier genannten, in denen irgendwelche mächtigen oder jedenfalls finanzkräftigen Gruppen oder Unternehmen versuchen, Berichterstattung über sich zu verhindern. Aber gerade die Alltäglichkeit, die Abmahnungen und einstweilige Verfügungen geworden sind, finde ich beunruhigend.

Für erstaunlich viele Menschen, Gruppen und Unternehmen scheint es ganz normaler Bestandteil des Repertoires einer Auseinandersetzung zu sein, anderen ihre Äußerungen zu verbieten. Das ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches und kulturelles.

Ein Beispiel.

Vor kurzem beklagte sich Alexander Görlach in seinem konservativen Online-Magazin „The European“, dass der neue Chefredakteur Michael Naumann das konservative Print-Magazin „Cicero“ nach links rücken wolle. Görlach war früher selbst bei „Cicero“ und schien sehr, sehr aufgeregt über das, was da bei seinem alten Blatt passierte, das offenbar — unbemerkt von der Öffentlichkeit — bislang eines der erfolgreichsten und wichtigsten Medien der Republik war. Die „Cicero“-Mitarbeiter flüchteten massenhaft vor Naumann und seinen linken Meinungsdiktaten, hyperventilierte Görlach: „Cicero ist erledigt.“ Außerdem habe Naumann einen Dienstwagen erwartet, aber keinen bekommen, was sicher irgendwas beweisen sollte.

Naumann antwortete, dass das „alles Quatsch“ sei, sponn, dass das ein „schlechtes Licht auf den Online-Journalismus“ werfe, und widersprach auch der Sache mit dem Dienstwagen. Aber er beließ es nicht dabei. Er schickte über seinen Anwalt auch eine teure Abmahnung. Der „Berliner Zeitung“ erklärte er: „Geht man gegen solche Artikel nicht juristisch vor, bleiben sie ewig an einem hängen.“

Was für ein Irrsinn. Der Artikel auf „The European“ ist zwar jetzt gelöscht. Aber die Zitate aus ihm in den Fachmedien wirken nun viel überzeugender als in ihrem ursprünglichen, von merkwürdiger persönlicher Gekränktheit durchweichten Gesamttext. Glaubt Naumann wirklich, dass die Menschen nun seiner Version der Dinge glauben, weil Görlach eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat? Hat Görlach das getan, weil er eingesehen hat, dass Fakten falsch waren, oder doch nur, weil er eine noch kostspieligere Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden wollte?

Naumann glaubt womöglich, dass er den Anwalt einschalten musste, um zu beweisen, dass die Behauptungen wirklich falsch sind. Als würden Anwälte nicht gerade dann gerne eingeschaltet, wenn Behauptungen wahr sind.

Vielleicht wollte er aber auch nur das gute Gefühl haben, jemandem gezeigt zu haben, wo der Hammer hängt. Das ist als psychologisches Moment sicher nicht zu unterschätzen, diese Genugtuung, dass jemand einem schwarz auf weiß gibt, etwas nicht mehr behaupten zu wollen — und dafür sogar Geld zahlen muss.

Zu einer gerichtlichen Entscheidung kam es in diesem Fall gar nicht mehr, weil Görlach die geforderte Unterlassungserklärung abgab. Aber auch die hätte vermutlich keine Klarheit in der Sache gebracht. Natürlich lässt sich so eine einstweilige Verfügung gut verkaufen. Und womöglich gibt es sogar noch zwei, drei Ahnungslose, die glauben, einer solchen Entscheidung läge eine Art Beweisaufnahme zugrunde, in der die Richter gründlich prüfen, womöglich noch Zeugen anhören und dann quasi ein fundiertes, offizielles Urteil darüber abgeben, welche Version der Wahrheit die richtige ist. (So ist es nicht.)

Es ist traurig, das einem alternden Publizisten wie Naumann erklären zu müssen, aber es gibt etwas, das viel überzeugender ist als die (Fehl-)Urteile komischer Richter: Argumente.

Mir will nicht in den Kopf, warum ausgerechnet Journalisten und Medien, die selbst beste Möglichkeiten haben, ihre Widersprüche zur Darstellung anderer zu veröffentlichen, falsche Tatsachenbehauptungen gerade zu rücken und ungerechtfertigte Unterstellungen zu entkräften, glauben, sie müssten zu einem Gericht rennen. Selbst ein Henryk M. Broder, der ein gewaltiges Arsenal sprachlicher Waffen und Knallkörper zur Verfügung hat und auf sein Recht pocht, davon ohne Rücksicht auf Verluste Gebrauch zu machen, hat keine Hemmungen, anderen mit Hilfe von Anwälten und Richtern den Mund verbieten zu wollen.

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Angenommen, jemand schreibt, „der Niggemeier ist schlimmer als Hitler“. Bestimmt müsste ich das nicht hinnehmen. Aber warum sollte ich dagegen vorgehen? Spricht angesichts eines solchen Vergleichs nicht alles dafür, darauf zu vertrauen, dass auch andere Leute ihn für abwegig halten — und der Vergleich nicht mir schadet, sondern demjenigen, der ihn macht?

Wenn es völlig abwegig ist, die Anwälte Schertz und Gravenreuth miteinander zu vergleichen, muss Schertz nicht dagegen vorgehen. Dadurch, dass er es doch tut, demonstriert er paradoxerweise nicht nur seine Macht, sondern auch fehlendes Selbstbewusstsein. Er könnte den Vergleich sonst einfach aushalten. Oder glaubt er ernsthaft, dass er, sobald er erfolgreich jeden dieser Vergleiche aus dem Internet geklagt hat, von niemandem mehr für so ähnlich wie Gravenreuth gehalten wird? Dass sich Meinungen genauso verbieten lassen wie Meinungsäußerungen? (Ganz abgesehen natürlich von dem schönen Paradoxon, dass er mit jeder dieser Klagen dem Mann ähnlicher scheint, dem er nicht ähnlich sein will.)

Was genau hat sich jemand wie der DFB-Chef Theo Zwanziger davon erhofft, Jens Weinreich zu verklagen, weil der ihn in einem konkreten Zusammenhang als „Demagogen“ bezeichnet hat? Glaubt er, dass seine Kritiker ihn nicht mehr für einen „Demagogen“ halten würden, wenn er ihnen verbietet, ihn öffentlich so zu nennen?

Natürlich schadet es einer Debatte, wenn sie Grenzen überschreitet, wenn Beleidigungen oder Verleumdungen überhand nehmen. Aber im Moment sehe ich unser Diskussionskultur nicht von den Auswüchsen falsch verstandener Meinungsfreiheit bedroht, sondern von den Exzessen einer ausartenden Abmahnunkultur. Im Zweifel ist mir eine Welt lieber, in der zuviel herumkrakeelt wird, als eine, in der jeder damit rechnen muss, dass ihn jedes falsche Wort (und viele wahre) viel Geld kostet.

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Natürlich gibt es Fälle, in denen es legitim ist oder sogar notwendig sein kann, Veröffentlichungen verbieten zu lassen (und es haben nicht einmal alle dieser Fälle mit der „Bild“-Zeitung zu tun). Aber müsste das in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht das letzte Mittel sein? Eine drastische Maßnahme für besonders drastische Fälle — anstatt ein Routinewerkzeug in jeder Auseinandersetzung? Es ist völlig das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, was für ein einschneidender Schritt das ist: jemandem zu verbieten, etwas zu sagen.

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Vielleicht ist das bei Leuten wie Christian Schertz auch eine berufliche Deformation. Der Anwalt käme gar nicht mehr auf den Gedanken, dass er einer falschen oder irreführenden Aussage einfach widersprechen und damit Menschen überzeugen könnte. Er lässt sie löschen. Sie muss verschwinden, als hätte es sie nie gegeben.

Es geht diesen Leuten nicht mehr darum, sich Gehör zu verschaffen. Es geht ihnen darum, die anderen zum Schweigen zu bringen.

Das ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise bei dubiosen Geschäftemachern, deren Abzockmodelle von jeder öffentlichen Debatte über ihre Hintergründe und Funktionsweisen bedroht sind. Für alle anderen müsste sie sich verbieten.

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Durch den Gang zum Anwalt und zum Gericht wird aus einer Auseinandersetzung um Wahrheit zu einer, in der regelmäßig nicht derjenige gewinnt, der Recht hat, sondern der sich die Auseinandersetzung leisten kann. Der Mächtige gewinnt.

Mich hätte sehr interessiert, wie Springer oder die „Welt“ ihre Abmahnung gegen BILDblog neulich öffentlich begründet hätten. Der Kampf um die Wahrheit oder das Recht auf eine korrekte Darstellung kann es ja nicht sein, dafür hätte es ein Anruf oder eine E-Mail getan. Natürlich war das eine reine Machtdemonstration.

Und so wunderbar es ist, dass unsere Leser uns in einem solchen Maß unterstützt haben, dass uns auch vor weiteren Machtdemonstrationen erst einmal nicht bange sein muss, und so sehr ich mich freue, dass auch Stefan Aigner von regensburg-digital.de für seinen Kampf gegen das Bistum Regensburg viele Tausend Euro bekommen hat — das kann es doch auf Dauer nicht sein, dass die Blogger und ihre Fans und Leser diesen Wahn auch noch selbst finanzieren.

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Dieser Text hat keinen Schluss. Das liegt daran, dass er in den nächsten Tagen weiter geht.

DFB zwingt Jens Weinreich in die Knie

Jens Weinreich und der Deutsche Fußball-Bund haben ihren Rechtsstreit beigelegt.

Der Sportjournalist Weinreich erklärt, dass er DFB-Präsident Theo Zwanziger nicht in die Nähe eines Volksverhetzers rücken wollte, als er ihn einen „unglaublichen Demagogen“ nannte. Der DFB erklärt, dass er Weinreich nicht in seiner Arbeit behindern wollte, als er Lügen über ihn verbreitete (das mit den Lügen erklärt der DFB natürlich nicht).

Der DFB wird sein bislang erfolgloses Unterlassungsverfahren gegen Weinreich nicht weiter verfolgen. Und Weinreich wird nicht darauf beharren, dass der DFB die Gegendarstellung veröffentlichen muss, die er gerichtlich bereits durchgesetzt hatte.

Ich verstehe sehr gut, dass Jens sich auf diesen Vergleich eingelassen hat. Aber er bedeutet aus meiner Sicht, dass der DFB, der sowohl juristisch als auch publizistisch in dieser Auseinandersetzung bislang der klare Verlierer war, nun als Sieger vom Platz geht. Dass der Verband nicht einmal dazu gebracht werden konnte, eine Gegendarstellung gegen seine verleumderische Pressemitteilung über Weinreich abzudrucken, spricht Bände.

Die Zermürbungstaktik des DFB und seines Anwaltes (dessen Kanzlei in anderen Fällen auch mich vertritt) ist voll aufgegangen. In den vier Verfahren, die das ehemalige Call-TV-Unternehmen Callactive und ihr Geschäftsführer Stephan Mayerbacher gegen mich angestrengt haben (der mir neuerdings unaufgefordert Mails mit möglicherweise brisanten Dokumenten über angebliche Mauscheleien zwischen 9Live und der Bayerischen Landesmedienanstalt schickt), habe ich erlebt, wieviel Kraft, Zeit und Geld eine solche Auseinandersetzung kostet. Während ein Mann wie Theo Zwanziger einen ganzen Stab von Juristen und PR-Leuten kommandieren kann, um mit allen Mitteln seine Ehre und seinen Stolz zu verteidigen, ist für einen Freien Journalisten wie Jens Weinreich jede Verhandlung nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Einnahmeverlusten und einer erheblichen psychischen Belastung verbunden.

Jens Weinreichs Bitte um Spenden hat eine verdiente und, wie ich finde, sensationelle Resonanz gefunden: Rund 860 verschiedene Menschen gaben insgesamt knapp 22.000 Euro. Das ist nicht nur, aber auch ein Beweis dafür, wieviel Solidarität im regelmäßig verfluchten Internet zu finden ist und ich bin ein bisschen stolz darauf, einen kleinen Beitrag dazu geleistet zu haben.

Aber letztlich ist es mit all dem Geld nicht getan. Es geht darum, immer wieder die Kraft aufzubringen, die Zumutungen und Drohungen der Gegenseite auszuhalten. Und es geht darum, für sich die Entscheidung zu treffen, ob man wirklich einen erheblichen Teil des eigenen Lebens mit einer so unproduktiven Auseinandersetzung verschwenden will, die man letztlich nicht gewinnen kann, egal wie sie formal ausgeht: Weil jeder Sieg so teuer mit eigener Energie erkauft ist, während die Gegenseite gelassen den Einsatz immer weiter erhöhen kann.

Wie gesagt: Ich verstehe die Entscheidung von Jens sehr gut, und vermutlich ist es sogar die richtige Entscheidung. Aber machen wir uns nichts vor: Der DFB hat durch den Vergleich klar gewonnen. Jedem Kritiker, der es wagen könnte, von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen und den DFB-Präsidenten in einer Form zu kritisieren, die ihm nicht passt, wird es eine Warnung sein.

Nachtrag. Auch lesenswert: Alexander Svenssons Interpretation des Vergleichs, die sich eigentlich nicht so sehr von meiner unterscheidet, aber einen deutlich positiveren Tenor hat.

Callactive ./. Niggemeier III

Es gibt Neuigkeiten von zwei Prozessen, die die Firma Callactive gegen mich angestrengt hat. In beiden Fällen geht es um die Frage, in welchen Fällen ein Betreiber eines Blogs für Kommentare haftet, die von anderen auf seiner Seite abgegeben wurden. In beiden Fällen hatte ich möglicherweise rechtswidrige Kommentare innerhalb weniger Stunden unaufgefordert gelöscht. Die Firma Callactive hatte mich dennoch jeweils hinterher abgemahnt: Ich hätte von vornherein verhindern müssen, dass die Kommentare überhaupt abgegeben wurden.

Das Hamburger Verfahren

In dem ersten Verfahren, über das viel berichtet wurde, hatte das Hamburger Landgericht gegen mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung hier.)

Die Verhandlung vor der nächsten Instanz, dem Hamburger Oberlandesgericht, sollte in dieser Woche stattfinden. Doch dazu kommt es nicht. Die Firma Callactive hat ihren (in der ersten Instanz erfolgreichen) Antrag gegen mich zurückgenommen. Sie hatte mir das angeboten unter der Voraussetzung, dass beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen und die Gerichtskosten geteilt werden. Was das Unternehmen zu dieser Kehrtwende veranlasst hat, weiß ich nicht.

Ich habe diesen Vorschlag von Callactive angenommen. Dieser Ausgang des Verfahrens ist zwar insofern etwas unbefriedigend, weil die grundsätzliche Frage der Kommentarhaftung, die in Deutschland von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet wird, nicht von einer höheren Instanz geklärt wurde. (Und die grundsätzliche Haltung des Hamburger Landgerichtes hat sich natürlich nicht dadurch verändert, dass der konkrete Fall juristisch nicht mehr existiert.) Dieser Ausgang stellt auch keinen juristischen Sieg meinerseits dar. Andererseits war der Ausgang der Berufungsverhandlung ungewiss. Und dadurch, dass Callactive quasi die Abmahnung zurückgezogen hat, ist die Sache, die mich im schlimmsten Fall noch viel Zeit und Geld hätte kosten können, aus der Welt. Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung gilt nicht mehr.

Das Münchner Verfahren

Zuvor hatte Callactive einen Prozess gegen mich vor dem Amtsgericht München verloren. Der Richter urteilte Anfang Juni, dass das Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch gegen mich wegen des Kommentars eines Unbekannten in meinem Blog hatte, weil ich meinen „Prüfungspflichten“ nachgekommen sei.

Am Montag, 3. Dezember 2007, hatte ein „Andreas“ um 17:44 Uhr unter diesem Eintrag einen Kommentar abgegeben, in dem er der Firma Callactive und ihrem damaligen Geschäftsführer Stephan Mayerbacher in mehrfacher Hinsicht Betrug vorwarf. Ich war an diesem Nachmittag und Abend nicht im Büro, kontrollierte aber gegen 19 Uhr die neu eingegangenen Kommentare auf meinem Handy. Ich habe dann den Kommentar löschen lassen – das war exakt um 19:06 Uhr. Dennoch ließen mich Herr Mayerbacher und die Firma Callactive am folgenden Tag abmahnen. Ich habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben – allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Konkret bedeutete das, dass ich mich weigerte, die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu bezahlen.

Callactive klagte daraufhin vor dem Amtsgericht auf die Zahlung der 949,14 Euro (plus Zinsen). Juristisch ist das Verfahren dadurch ein ganz anderes als das in Hamburg: Es geht um Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung. Verhandelt wurde deshalb auch nicht vor einer Pressekammer, sondern einem Amtsrichter. In der Sache geht es aber um die gleiche Frage: Hafte ich für den Kommentar? Hätte ich durch eine Vorabprüfung verhindern müssen, dass er überhaupt auf der Seite erscheint?

Das Münchner Amtsgericht antwortete anders als das Hamburger Landgericht mit einem klaren Nein. Ich sei zwar dazu verpflichtet, die Kommentare zu prüfen — insbesondere, weil mein Artikel „bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert“ sei und es in ähnlichen Fällen bereits zu unzulässigen Kommentaren gekommen sei. Im ausdrücklichen Widerspruch zum Hamburger Urteil erklärt das Münchner Amtsgericht aber, diese Pflicht gehe nicht soweit, dass ich alle Kommentare vorab hätte filtern müssen. Wäre eine solche Vorabprüfung in Blogs und Foren notwendig, „würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ‚abgewürgt'“. In der Regel genüge es, „die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken“, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Kommentaren eines Blogs und dem Persönlichkeitsrecht dort erwähnter Personen zu erreichen.

Callactive und Mayerbacher können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nachtrag, 1. August. Callactive und Mayerbacher haben keine Berufung gegen das Münchner Urteil eingelegt, es ist damit rechtskräftig.

Auszüge aus der bemerkenswerten, ausführlichen Urteilsbegründung habe ich hier veröffentlicht.

Dokumentation: Amtsgericht München über Forenhaftung

Aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts München in Sachen Stephan Mayerbacher und Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier (mehr über die Hintergründe hier):

(…) Der Beitrag [ein Kommentar im Blog] wurde von einem unbekannten Nutzer eingestellt und nicht von dem Beklagten selbst. Der Beklagte kann jedoch auch als Störer in Anspruch genommen werden, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat zur Verletzung eines geschützten Gutes beigetragen hat. Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist. Im Bereich des Markenrechts hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass eine generelle Vorabprüfungspflicht für ein Internetauktionshaus nicht besteht. Erst wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde, muss nicht nur dieses Angebot gesperrt werden, sondern auch Vorsorge dafür getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (…). Auch für den Bereich der Forenhaftung hat der BGH bereits festgestellt, dass ab Kenntnis von einer rechtsverletzenden Äußerung eine Pflicht zur Beseitigung besteht (…).

Das Gericht teilt die Auffassung der Kläger, dass eine Prüfungspflicht auch im vorliegenden Fall zumindest hinsichtlich der den streitgegenständlichen Artikel betreffenden Kommentare bestand. Der streitgegenständliche Artikel ist bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert. Aufgrund der bereits vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ähnlichem Thema war dem Kläger bekannt, dass Artikel in diesem Bereich geeignet sind, eine hitzige Diskussion auszulösen, in der auch Kommentare zu erwarten sind, die das noch zulässige Maß überschreiten. Den Beklagten traf daher die Pflicht, die Kommentare des konkreten Artikels laufend zu überwachen (…).

Nach Auffassung des Gerichts bedeutet dies jedoch nicht eine generelle Vorabprüfungspflicht.
Auch bei der Beurteilung der Weite der Prüfungspflicht sind die Grundrechte der Meinungsfreiheit der Nutzer, deren Äußerungen dem Forenbetreiber zugerechnet werden sollen, und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von den Äußerungen Betroffenen miteinander abzuwägen, da die Frage, ob ein Kommentar erst nach einer Vorab-Zensur veröffentlicht werden darf, auch die geschützte Meinungsfreiheit betrifft. Hierbei ist zu bedenken, dass zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst würden.

Der Bundesgerichtshof hat in o.g. Entscheidungen ausdrücklich ausgeführt, dass die Prüfungspflichten zumutbar sein müssen und das Geschäftsmodell an sich nicht in Frage stellen dürfen. Hierbei darf zur Bestimmung dessen, was zumutbar ist, nicht, wie die Kläger es tun, darauf abgestellt werden, was der Beklagte angesichts der noch unsicheren rechtlichen Lage bereits an Überwachung leistet, um dann festzustellen, dass eine Vorabprüfung ihn ohnehin nicht erheblich mehr belasten würde. Vielmehr ist zunächst festzustellen, was ein umsichtiger und verständiger Forenbetreiber als notwendig und ausreichend erachten darf (…), und dann ist zu prüfen, ob der Beklagte diese Pflichten (u.U. überobligatorisch) erfüllt. (…)

Auch die Kommentarfunktion des Beklagten zu seinen Artikeln, mit denen er ja Diskussionen anstoßen will, lebt von ständigem Austausch der Nutzer. Oft werden auf den größeren Internetportalen zu neuen, brisanten Themen zahlreiche Kommentare und Antworten auf diese Kommentare in wenigen Stunden geschrieben. Durch eine notwendige Vorabprüfung würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch „abgewürgt“ (…).

Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Vorabprüfungspflichten, die für einen einzelnen Thread noch zumutbar erscheinen mögen, im Laufe der Zeit kumulieren werden. Es ist kaum vermeidbar, dass es bei einem Internetforum/-blog mit zahlreichen Beiträgen, wie dem vorliegenden, das auch brisante Themen aufgreift, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu einer Vielzahl von Vorabprüfungspflichten kommen wird, die das Internetforum/-blog nicht nur wirtschaftlich in Frage stellen, sondern die Fortführung in dieser Form unzumutbar machen. Zumindest bei den großen Internetforen würde die Initiierung einer generellen Vorabprüfungspflicht durch das Bekanntwerden einer (jeweils) ersten Rechtsverletzung auf längere Sicht zu der vom BGH abgelehnten, weitgehend generellen Vorabprüfungspflicht führen.

Der in dem vorgelegten Urteil des LG Hamburg vom 30.11.2007 insoweit geäußerten Auffassung, es entlaste den Forenbetreiber nicht, wenn er sein Forum so anwachsen lasse, dass eine Vorabprüfung nicht möglich sei, kann nicht gefolgt werden. Es mag zwar sein, dass sich jemand seiner Prüfungspflicht nicht dadurch entziehen kann, indem er die zumutbaren Vorkehrungen oder Einrichtungen einfach nicht schafft. Fordert man aber, dass der Forenbetreiber sein Geschäft so einschränken muss, dass die strengstmögliche Überwachung, nämlich die Vorab-Zensur, zumutbar wird, so gibt man das Kriterium der Zumutbarkeit letztlich auf. Die Zumutbarkeit der Prüfungspflichten richtet sich dann nicht nach dem „Geschäftsmodell“, sondern das „Geschäftsmodell“ hat sich dann nach den Prüfungspflichten zu richten. Der BGH hat aber in den genannten Entscheidungen ausdrücklich darauf verwiesen, dass Überwachungsmaßnahmen, welche das Geschäftsmodell in Frage stellen, nicht gefordert werden können.

Nach Auffassung des Gerichts würde die generelle Forderung einer Vorabprüfungspflicht nach Kenntnis einer ehrverletzenden Äußerung das Modell des Internetforums/-blogs somit insgesamt in Frage stellen. Eine derartige Vorabprüfungspflicht mag in extremen Einzelfällen angezeigt sein. Regelmäßig dürfte einem Ausgleich der gegenläufigen Interessen des Internetforenbetreibers und der Nutzer des Internetforums einerseits und des von Kommentaren Betroffenen andererseits am ehesten gerecht werden, die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken (…).

Unstreitig ist auch, dass eine Ausfilterung nur bestimmter Nutzer mit bestimmten IP-Adressen erfolgt, nicht jedoch von Beiträgen, welche bestimmte Suchbegriffe enthalten. Im Bereich der Äußerungsdelikte dürfte ein Suchbegrifffilter, auch wenn die Prüfungspflicht auf gleichgelagerte Äußerung beschränkt ist, kein geeignetes Mittel sein, sofern sich nicht ausnahmsweise das Äußerungsdelikt an einem konkreten Begriff festmachen lässt (…). Ansonsten ist aufgrund des Variantenreichtums der Sprache und der Vielzahl von Möglichkeiten des Ausdrucks ein derartiger Filter entweder völlig wirkungslos oder er erfasst so viele Kommentare, dass er einer generellen Vorabprüfung nahe kommt. (…)

Unter Zugrundelegung der Ausführungen des Beklagten ist er seinen Überwachungspflichten somit ausreichend nachgekommen. Er führt aus, dass er die Beiträge mehrmals am Tag prüfe und ggfls. unmittelbar lösche. Nutzer, die aufgefallen seien, würden durch eine IP-Filterung ausgeschlossen. Im konkreten Fall habe er, obwohl im streitgegenständlichen Thread bereits über 3 ½ Monate kein Kommentar mehr eingestellt worden sei, sogar über sein Handy die Kommentare noch geprüft und eine unmittelbare Löschung veranlasst, so dass der Beitrag weniger als 90 Minuten Online gewesen sei.

Die Kläger haben diesen Vortrag pauschal bestritten. Beweispflichtig sind jedoch, worauf hingewiesen wurde, sie. (…)

Nachdem folglich eine Verletzung von Prüfungspflichten nicht feststellbar ist, kann auch eine Störerhaftung nicht bejaht werden. Mangels Unterlassungsanspruch können die Kläger ihre bei der Durchsetzung des Unterlassungsanspruches angefallenen Kosten nicht erstattet verlangt werden. Die Klage ist somit (…) abzuweisen.

(Geschäftsnummer 142 C 6791/08)

Callactive gibt angeblich auf

Das Medienmagazin DWDL hat von Callactive-Geschäftsführer Stephan Mayerbacher eine Art Erklärung für das Verwirrspiel der letzten Tage und Wochen erhalten: Er ziehe sich aus dem Call-TV-Geschäft zurück. Callactive sei nicht wettbewerbsfähig mit den großen Produzenten solcher Sendungen wie der ProSiebenSat.1-Tochter 9live oder dem österreichischen Anbieter Mass Response.

Mayerbacher sagte laut DWDL:

Die Callactive gibt es noch, mich gibt es noch, alles fast beim Alten, bis auf dass wir operativ nicht mehr produzieren!

Mayerbacher bestätigte, dass Callactive, wie gestern berichtet, Vertragspartner von MTV bleibt und die Produktion von „Money Express“ nur an die Firma Mass Response delegiert. MTV zeigt die Sendung, die durch viele Unregelmäßigkeiten auffällt, auf seinen Sendern Viva, Comedy Central und Nick.

DWDL ergänzt:

Dennoch sollen die derzeit laufenden juristischen Auseinandersetzungen mit den Callactive-Kritikern und Frontkämpfern Marc Döhler und Stefan Niggemeier bis zur jeweiligen Entscheidung fortgesetzt werden, so Mayerbacher.

Nach Angaben der Produktionsfirma Endemol, die bis vor kurzem die Mehrheit an dem Unternehmen hielt, hatte sich die Ertragslage von Callactive zuletzt „deutlich verschlechtert“.

Nachtrag, 20.55 Uhr. Stephan Mayerbacher hat heute Abend in einer E-Mail an Kollegen erklärt, die Firma Callactive sei vollständig von einer Beteiligungsgesellschaft übernommen worden. Der neue Geschäftsführer heiße Norbert Thüning. Mayerbacher bedankte sich „für die gute und/oder bewegte Zusammenarbeit in den letzten Jahren“ und kündigte an, sich künftig „Aufgaben“ außerhalb der Medienbranche zu widmen.

Verwirrspiel um Callactive

Die berüchtigte Gewinnspiel-Firma Callactive macht sich gerade ein bisschen unsichtbar. Die Firmenhomepage führt neuerdings ins Leere, der Geschäftsführer Stephan Mayerbacher verschickt Mails, die man als Verabschiedung verstehen kann, und auch als Produzent der Sendung „Money Express“, die auf den MTV-Sendern Viva, Comedy Central und dem Kindersender Nick läuft, tritt Callactive seit gestern nicht mehr in Erscheinung.

Produziert wird die Sendung laut Homepage nun von der Firma Mass Response, einer Tochter von Telekom Austria. Mass Response ist ein alter Bekannter: Die Firma war bisher schon der technische Dienstleister von Callactive und hat im März von Callactive bereits die Produktion von Gewinnspielsendungen im Schweizer Fernsehen übernommen. Eine Anfrage von mir bei „Mass Response“ blieb bislang unbeantwortet.

Eine Sprecherin von MTV erklärte auf Anfrage, sie könne nichts über die Hintergründe der Veränderungen sagen. Der Vertrag zwischen MTV und Callactive erlaube es Callactive ausdrücklich, die Produktion der Sendung an ein anderes Unternehmen zu delegieren — von dieser Möglichkeit mache die Firma jetzt offenbar Gebrauch. Für den Sender seien unverändert Callactive und Geschäftsführer Stephan Mayerbacher die Ansprechpartner.

Offenbar seit dem Wochenende lässt Callactive auch die Domain call-in-tv.de, die die Firma vor kurzem unter merkwürdigen Umständen in ihren Besitz gebracht hat, nicht mehr auf die Seite von „Money Express“ umleiten, sondern auf die Beschwerdeseite der zuständigen nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt. Aber auch die entsprechenden österreichischen und schweizer Domains call-in-tv.at und call-in-tv.ch, die ebenfalls Callactive gehören, verweisen nun auf die deutsche Behörde.

Eine Entscheidung, die teuren Gewinnspiele in Zukunft, anders als bisher, fair und nach den Regeln der Landesmedienanstalten zu veranstalten, ist mit dem Produzentenwechsel offenkundig nicht verbunden. Gestern, in der ersten Nacht unter der neuen Regie, wurde zum Beispiel ein Spiel beendet, ohne überhaupt noch einem Kandidaten die Möglichkeit zu einem Lösungsversuch gegeben zu haben. Zuvor war 90 Minuten lang (laut Protokoll auf call-in-tv.net) kein Kandidat in die Sendung durchgestellt worden. (Videozusammenschnitt hier.)

(Verabschiedet hatte sich Callactive in der Nacht zuvor unter anderem mit einem Spiel, in dem „Tiere mit S“ gesucht waren. Erstaunlicherweise wurden weder Sprenkelbeutelmaus, noch Stumpfkrokodil, Stummelschwanzhörnchen, Scheckente, Schmalfußbeutelmaus, Schmiedekiebitz, Schneckenmilan oder Schwimmwühle erraten.)

Was tatsächlich hinter der merkwürdigen Manövern der letzten Tage und Wochen steht, weiß ich nicht. Als sicher kann aber gelten, dass das Geschäft mit der Dummheit und Spielsucht der Zuschauer nicht mehr so gut läuft wie früher. Das Produktionsfirma Endemol, die bis vor einem halben Jahr 51 Prozent an Callactive hielt (der Rest gehörte über eine Holding Mayerbacher selbst), formulierte in ihrem Jahresabschluss 2007:

Die Ertragslage der Callactive GmbH, München, hat sich im laufenden Geschäftsjahr deutlich verschlechtert. Auch die geplanten Cash Flows mussten nach unten korrigiert werden. Diese Tatsachen und die Ergebnisse der Unternehmensbewertung der Firma PricewaterhouseCoopers basierend auf der Mehrjahresplanung der Callactive GmbH führen unseres Erachtens zu einer voraussichtlich dauernden Wertminderung dieser Beteiligung, so dass eine Teilwertabschreibung i. H. v. T€ 3.772 vorgenommen wurde.

Das war kein gutes Geschäft: Endemol hatte die Beteiligung an Callactive im Oktober 2006 für 5 Millionen Euro gekauft, verkaufte sie aber im Dezember 2007 für nur rund 1,5 Millionen Euro an die Endemol Holding. Von der Endemol Holding kaufte Mayerbacher sie schließlich im April zurück und war wieder alleiniger Besitzer der Firma Callactive — was immer die heute tun mag.

Nachtrag, 11. Juni: Mehr dazu hier.

[Disclosure: Callactive führt gegen mich mehrere Rechtsstreite.]

MTV-Kritiker leben gefährlich

Das Unternehmen MTV sieht keine Notwendigkeit, die Kritiker seiner Sendungen davor zu schützen, von seinen Geschäftspartnern eventuell mundtot gemacht zu werden. Auf eine Anfrage, ob MTV das radikale Vorgehen der Firma Callactive gegen ein kritisches Forum billige, erklärte eine Sprecherin, sie könne „Handlungen unserer Dienstleister, die über die zwischen uns vereinbarte Produktion eines Format hinausgehen, nicht kommentieren“.

Die Firma Callactive hat (wie berichtet) vorletzte Woche die Domain call-in-tv.de unter merkwürdigen Umständen übernommen und nutzt sie nun, um anstelle des kritischen Forums für ihre im Auftrag von MTV produzierte Anrufsendung „Money Express“ zu werben, die nachts auf Viva, Comedy Central und dem Kindersender Nick läuft. Frank Metzing, der Anwalt des Forumbetreibers Marc Doehler, hält es für sehr wahrscheinlich, dass Callactive als nächstes versuchen wird, Doehler auch die Ersatzadresse call-in-tv.net und überhaupt den Namens „Call-in-TV“ streitig zu machen. Bereits am 19. Februar 2008 hat die Firma Callactive den Namen „Call-in-TV“, den das Forum seit über zwei Jahren nutzt, als eigene Marke registrieren lassen. Das Logo (rechts oben), das sich die Firma hat schützen lassen, wirkt nicht so, als hätte jemand viel Zeit, Geld oder Mühe investiert. Es verwendet auch ähnliche Farben wie das „Call-in-TV“-Logo der Kritiker (rechts unten).

Metzing schätzt die Chancen von Callactive, aufgrund der neu eingetragenen Marke erfolgreich gegen das Forum vorzugehen, allerdings als gering ein. Der Begriff „Call-in-TV“ bezeichne eine ganze Gattung von Fernsehprogrammen — und sei als Wortmarke daher zu allgemein. Deshalb habe die Firma markenrechtlichen Schutz beim Patent- und Markenamt überhaupt nur über den „Umweg“ erreicht, eine Wort-/Bildmarke registrieren zu lassen. Die Nutzung des Begriffes „Call-in-TV“ im Internet könne man nach der bisherigen Rechtsprechung jedenfalls auf diese Weise nicht verbieten lassen. Metzing geht aber davon aus, dass Callactive es dennoch versuchen werde.

Im Februar hatte die Produktionsfirma in einer Pressemitteilung erklärt, die Unterstellung, „Callactive wolle das Forum durch übertriebene Zahlungsforderungen zerstören“, sei unrichtig. Das Vorgehen der vergangenen Wochen lässt allerdings wenig andere Interpretationen zu, als die, dass Callactive das Forum zerstören will — wenn nicht durch übertriebene Zahlungsforderungen, dann womöglich anders.

Mayerbacher sagte gegenüber der Internetseite „TV Matrix“, sein Unternehmen habe die Domain call-in-tv.de „nicht gepfändet, sondern im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Domaininhaber […] eine Übertragung auf uns erreichen können“. Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn Callactive hatte zuvor sehr wohl einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss gegen Doehler erwirkt: Der Wert der Domain wurde in dem Pfändungsantrag auf 2000 Euro geschätzt. Doehler kam der drohenden Einziehung jedoch zuvor, indem er die Domain auf einen anderen Inhaber übertragen ließ. Richtig ist, dass Callactive die Adresse von diesem dann nicht pfändete; das Unternehmen soll es aber nach Darstellung Doehlers geschafft zu haben, den neuen Besitzer durch massiven Druck zur Übertragung der Adresse zu bewegen. Der zwischenzeitliche Domaininhaber selbst sagt, er dürfe sich zu den Vorgängen nicht äußern.

Das ist der Stand der Dinge. Und bei MTV Networks wollte man nicht einmal meine Frage „Gehört es zu den Geschäftspraktiken des Unternehmens MTV, Kritiker seiner Sendungen mundtot zu machen oder machen zu lassen?“ mit „Nein“ beantworten.

Eine ausführliche Darstellung der Vorgänge der vergangenen Wochen aus Doehlers Sicht auf gulli.com

[Disclosure: Callactive führt auch gegen mich mehrere Rechtsstreite.]

Medienanstalt entdeckt Call-TV-Sendung

Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass die von der Firma Callactive für MTV produzierte Anrufshow „Money Express“ am 29. November 2007 unzulässigerweise einen nicht vorhandenen Zeitdruck aufgebaut und Anrufer so in die Irre geführt habe. Sie hat die Sendung „formell beanstandet“.

Die einzige konkrete Konsequenz für den Sender und seinen Produzenten ist diese:

Callactive-Geschäftsführer Stephan Mayerbacher hat gegenüber dem Medienmagazin DWDL angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung prüfen zu lassen — „auch, um von der Medienaufsicht eine klare Definition zu erhalten, was denn genau ein ’nicht vorhandener Zeitdruck‘ ist“.

Recht hat er.

In der beanstandeten Sendung, die bis 3.04 Uhr ging, wurde laut (gewöhnlich zuverlässigem) Protokoll von call-in-tv.de erstmals für 1.05 Uhr angekündigt, die Telefonleitungen zu schließen. Dasselbe geschah bis zum Ende der Sendung noch ungefähr ein halbes Dutzend Mal. Bereits um kurz vor 2 Uhr wurde ein erster sogenannter „FINAL COUNTDOWN“ heruntergezählt. Je ein weiterer „FINAL COUNTDOWN“ folgte um 2.26 Uhr und 2.57 Uhr. Hinzu kamen mutmaßlich Dutzende folgenlose Countdowns, die nicht ausdrücklich als „final“ angekündigt wurden. Um 2.40 Uhr wurde „LETZTE CHANCE“ eingeblendet, um 2.50 Uhr ein weiteres Mal.

Mayerbacher fragt zu Recht: Was ist „nicht vorhandener Zeitdruck“? Die Täuschung durch „final Countdowns“, die weder final sind noch zu irgendeinem Ereignis herunterzählen, die falschen Ankündigungen von „letzten Chancen“ oder die fast ununterbrochenen falschen Aussagen der Moderatoren über den Spielablauf können es nicht sein. Denn damit führt „Money Express“ seine Zuschauer fast jeden Abend in die Irre.

Ich hoffe, Mayerbacher klagt wirklich. Entweder er verliert. Oder die Gewinnspielregeln und ihre Auslegung durch die Landesmedienanstalten werden als die Farce entlarvt, die sie sind. Für die Allgemeinheit wäre es in jedem Fall ein Gewinn.

(Tafelgag nach einer Idee von „Twipsy“.)

[Disclosure: Ich befinde mich in mehreren Rechtsstreiten mit der Firma Callactive.]