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Bushido gibt MTV für Karel Gott den Laufpass

Weil ich nicht weiß, ob Bushido genauso wenig ein Prozesshansel ist wie Theo Zwanziger, spare ich mir an dieser Stelle eine ausführliche Beschreibung, was ich von dem Mann halte. Nur so viel: Für die Formulierung „schwulenfeindliches Arschloch“ müssten sich genügend Belege finden lassen, um selbst Hamburger Pressekammern zufriedenzustellen.

Aber die Art, wie Bushido jetzt den früheren Musiksender MTV bloßstellt oder genauer: die Selbstentblößung von MTV öffentlich macht und für eigene PR nutzt, finde ich wunderbar.

Bushido hat zusammen mit Karel Gott eine etwas unbeholfene, aber merkwürdig rührende Version von Alphavilles Klassiker „Forever Young“ aufgenommen (was jedenfalls viele Originalitätspunkte gibt):

MTV spielte das Video laut Bushido zwei Tage lang in der Power-Rotation, nahm es dann jedoch vom Sender. Auf Nachfrage von Bushido soll Programmchef Elmar Giglinger ihm erklärt haben, Karel Gott passe nicht zu dem Trash- und Kuppelsender, und er könne keine Volksmusik auf MTV laufen lassen. (Ach so, „Trash- und Kuppelsender“ hat er vermutlich nicht gesagt, das war jetzt mein Synonym.)

Bushido untersagte MTV und seinem Schwestersender Viva daraufhin die Ausstrahlung jeglicher Videos von ihm. Mit typischem Pathos erklärt er die Entscheidung in seinem Forum:

es tut mir leid dass ich ein sturer bock bin aber ich kann das nicht mit meinem gewissen vereinbaren. oft wollte ich die arbeit mit mtv beenden aber ich hatte angst um mein geschäft. nun bin ich erwachsener. ich stehe an einer klippe und unter mir ist kein boden. früher hätte mir die angst verboten zu springen heute bin ich mit mir im frieden und ich vertraue auf mich, meine freunde und familie und auf gott. [Anmerkung von mir: Vermutlich meint er hier nicht den Karel, sondern den anderen.] ich springe und vertraue und deswegen habe ich auf mtv geschissen. egal was passiert ich überneheme die volle verantwortung aber ich kann mir und vor allem karel gott in die augen gucken.

ich möchte mich bei allen hier im forum entschuldigen. ich raube mir eine promo-plattform und euch die möglichkeit das video im fernsehen zu sehen.

MTV bestätigte die Darstellung Bushidos gegenüber laut.de dem Grunde nach. Was mich auf den Gedanken bringt, dass es sich vielleicht doch nur um eine abgesprochen PR-Aktion von beiden handeln könnte: Wer hätte ohne dieses Trara gewusst, dass auf MTV überhaupt noch irgendetwas läuft, geschweige denn Musikvideos?

[via Buchstaben in Bewegung]

(Ach so, und weil unten gerade noch Platz ist und es immerhin fast zum Thema passt, zitiere ich noch kurz aus Johanna Adorjáns feiner Rezension von Bushidos Autobiographie in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ [für die ich auch schreibe]:

Es muss einfach sein, Bushido zu sein. Das Leben ist so schön übersichtlich. Alle Frauen sind Nutten außer Mama, wer seine Mutter beleidigt, kriegt in die Fresse, wer seine Mutter beleidigt, kriegt in die Fresse, wer seine Mutter beleidigt, kriegt in die Fresse, viel mehr ist da eigentlich nicht. (…)

Jetzt hat Bushido sein bisher dreißigjähriges Leben aufgeschrieben, zusammen mit dem gleichaltrigen Co-Autor Lars Amend. Stolze 425 Seiten sind es geworden, was kein Wunder ist, denn Bushido gibt sich so auskunftsfreudig wie ein kleines Schulmädchen. Seiten-, kapitelweise geht es darum, wer wann was zu wem gesagt hat, und was wer dann zu wem zurückgesagt hat, und wie dann wer geguckt hat, und was wer dann noch Krasses hinterhergesagt hat, und wer daraufhin wem seine Mutter beleidigt hat, woraufhin es dann natürlich, Sie ahnen es, auf die Fresse gab.

Aber das nur am Rande.)

Gericht lehrt DFB was über Meinungsfreiheit

„Wenn Sie die Kommunikationsherrschaft nicht haben, sind Sie immer Verlierer.“ (Theo Zwanziger)

Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, ist mit dem Versuch gescheitert, einem freien Sportjournalisten zu untersagen, ihn einen „unglaublichen Demagogen“ zu nennen. Nach dem Berliner Landgericht hat es auch das Kammergericht abgelehnt, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen.

Es geht um einen Kommentar, den Jens Weinreich, der ehemalige Sportchef der „Berliner Zeitung“ und Mitbegründer eines Netzwerkes kritischer Sportjournalisten, im Blog „Direkter Freistoß“ abgegeben hat. Er berichtete darin über einen Auftritt Zwanzigers auf einem Kongress des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und urteilte u.a.:

[Zwanziger] dreht nach der Kartellamtsentscheidung [gegen die Bundesliga-Vermarktung durch Leo Kirch] völlig durch. Er ist ein unglaublicher Demagoge. Schuld an allen Problemen des Fußballs, des DFB im allgemeinen und der DFL im besonderen ist einzig und allein das Bosman-Urteil — das behauptete Zwanziger fast wörtlich mehrfach.

Der DFB forderte von Weinreich eine Unterlassungserklärung: Zwanziger sei kein Demagoge, sondern habe immer gegen jede Form von Volksverhetzung gekämpft, erklärte der DFB-Anwalt Christian Schertz. Weinreich lehnte ab. Sein Anwalt Ulrich Amelung verwies auf die Definition der Bundeszentrale für politische Bildung, wonach ein Demagoge eine Person bezeichne, „der es gelingt, über verbale Angriffe Teile oder die Masse der Bevölkerung zu beeinflussen“. Und Zwanziger habe sich im von Weinreich beschriebenen Zusammenhang mit populistischen Äußerungen hervorgetan, um öffentlich Stimmung gegen die Entscheidung des Kartellamtes zu machen.

Das Landgericht gab Weinreich recht. Es lehnte die vom DFB beantragte einstweilige Verfügung gegen den Journalisten ab:

Mit der Äußerung des Antragsgegners, der Antragsteller sei ein „unglaublicher Demagoge“ wird dessen Persönlichkeitsrecht nicht rechtswidrig verletzt, weil es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt, die keinen schmähenden Charakter hat.

Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen. Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind. Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für „falsch“ oder für „ungerecht“ halten. (…) Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (…).

Entscheidend sei auch, „ob und in welchem Ausmaß“ der Kritisierte selbst an dem vom Grundgesetz geschützten Prozess öffentlicher Meinungsbildung teilgenommen und „sich damit aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterworfen“ hat. Von einer „Herabsetzung“ Zwanzigers „ohne Sachbezug“ könne bei Weinreichs Kommentar keine Rede sein. Der Beschluss endet mit dem Satz:

Dass Diktatoren demagogisch agieren mögen, führt jedenfalls nicht dazu, dass derjenige, den man einen Demagogen nennt, mit einem Diktator gleichzusetzen wäre.

Eine Beschwerde des DFB, in der Anwalt Schertz u.a. argumentierte, durch den Begriff „Demagoge“ werde Zwanziger unweigerlich mit dem Verhalten der Nationalsozialisten im Dritten Reich in Verbindung gebracht, hat das Kammergericht als nächste Instanz zurückgewiesen.

Nachtrag: Jens Weinreich berichtet in seinem Blog ausführlich in eigener Sache.

LiebesLeben für alle!

Die Firma Brainpool hat ihr Videoportal MySpass.de gestartet. Dazu gäbe es sicher ganz viel zu sagen, für mich aber vor allem eines:

Es gibt jetzt keinen Vorwand mehr, sich „LiebesLeben“ nicht anzugucken.


Foto: Sat.1

„LiebesLeben“ ist eine wunderbare, von den Zuschauern und dem eigenen Sender schrecklich schlecht behandelte Serie über einige Endzwanziger und ihr doppeltes Dilemma: Sie halten das Alleinsein ebenso wenig aus wie das Zusammensein.

„Kannst du dir zum Beispiel vorstellen“, fragt die liierte junge Frau in Torschlußpanik kurz vor dem drohenden Heiratsantrag ihre beste Freundin, „von jetzt an bis ans Ende deines Lebens nur noch Sex mit einem einzigen Partner zu haben?“ Und die partnerlose Freundin antwortet: „Sex, ja, das wär toll.“

Ich hab schon für „LiebesLeben“ geworben, als die Serie 2005 auf Sat.1 lief, und dann wieder, als sie auf DVD rauskam. Und nun gibt es gar keine Ausrede mehr. Es ist nicht die beste Serie aller Zeiten, aber sie hat eine Mischung aus Albernheit und Wahrheit, Leichtigkeit und Tiefe, die ich in deutschen Serien nur sehr selten gefunden habe. Sie hat einen klaren, wiedererkennbaren Stil — und sie hat den wunderbaren Michael Lott, der das depressive Knautschgesicht Edwin zum Verlieben traurig spielt.

(Und ich bin sehr stolz, an dieser Stelle folgende Disclosure machen müssen zu können: Die Firma Brainpool hat den BILDblog-Werbespot produziert, „LiebesLeben“-Regisseur Tobi Baumann dabei Regie geführt und Michael Lott uns seine Premiere-Stimme geliehen.)

Aber weil sich eh kein Schwein von meinen Lobeshymnen beeindrucken lässt — vielleicht weckt ja der unfassbare Verriss, der damals in der „Süddeutschen“ erschien, Ihr Interesse:

Der Begriff vom Unterschichtenfernsehen fällt einem wieder ein. Der ist zwar mittlerweile unschick, aber welches neue Wort benutzen, wenn die Phänomene die alten sind? In Wahrheit ist es ja keineswegs so, dass diese Serien das Leben der Prolls abbilden. Sie phantasieren es. Liebesleben ist vielmehr eine Sendung über das Verarmen der Deutschen, die paranoische Phantasien vom sozialen Abstieg entwirft.

Angucken!

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