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Warum ARD und ZDF für ACTA kämpfen

ARD und ZDF gehören bekanntlich zu den Unterzeichnern eines Aufrufs an die Bundesregierung, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA „ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen“.

Ich habe — ursprünglich für eine „Spiegel“-Geschichte, in der das dann aber keinen Platz fand — bei den Sendern nachgefragt, welche Konsequenzenes für sie hätte, wenn ACTA nicht unverzüglich und unverändert unterzeichnet würde.

Eva-Maria Michel, Vorsitzende der Juristischen Kommission der ARD und WDR-Justiziarin:

Schon die Überschrift der angesprochenen Pressemitteilung der „Deutschen Content Allianz“ (DCA) macht deutlich, dass ACTA lediglich der Anlass ist, um die Bundesregierung zu einer „konsistenten Positionierung zum Urheberrecht“ aufzufordern. Dementsprechend erschöpft sich der Aufruf nicht auf die von Ihnen durch wörtliches Zitat isolierte Passage, sondern das eigentliche Petitum an die Bundesregierung fängt danach erst an („[…] und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts [.] in Angriff zu nehmen. Hierzu zählt auch eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für legale Angebote“).

Dementsprechend wird auch im Weiteren darauf hingewiesen, dass die von ACTA vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen, was auch die Bundesjustizministerin – jedenfalls bislang – so sah. Aus einer Unterzeichnung des Abkommens durch die Bundesrepublik ergäben sich dementsprechend auch keine unmittelbaren Konsequenzen für die Beteiligten der DCA.

Eine unterbleibende Unterzeichnung würde allerdings deutlich machen, dass der politische Wille, eine eigentlich zentral wichtige Urheberrechtsreform endlich anzupacken, entgegen früherer, anders lautender Aussagen (siehe z.B. Koalitionsvertrag) nicht (mehr?) da ist. Der Bundesregierung insofern „auf den Zahn zu fühlen“, das ist das eigentliche und unseres Erachtens berechtigte Anliegen dieser politisch gemeinten Intervention der DCA.

Alexander Stock, Unternehmenssprecher ZDF:

Das ZDF als Nutzer und Inhaber von Rechten braucht klare Regeln und Rechtssicherheit. Es bedarf einer Anpassung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an die Nutzungen in der digitalen Welt im Rahmen der anstehenden Novellierungen des Urheberrechts auf europäischer Ebene, vor allem aber auch in der dringend notwendigen Fortschreibung des deutschen Urhebergesetzes (3. Korb). Diese müssen den berechtigten Schutz des geistigen Eigentums einerseits und dessen Sozialgebundenheit andererseits berücksichtigen.

Der rechtliche Rahmen muss eine technologieneutrale Ausgestaltung der Weitersendung unserer Angebote auf Drittplattformen, unabhängig von drahtgebundenen oder drahtlosen Technologien ermöglichen. Dazu brauchen wir effektive Mechanismen für die Rechteklärung in der digitalen Welt. So sollen für die Nutzer leicht zugängliche, legale Angebote gefördert werden, was gleichzeitig die beste Prävention gegen Piraterie ist.

Die Interessen von Nutzern und Rechteinhabern müssen dazu in einen fairen Ausgleich gebracht werden. Dementsprechend kommt es für das ZDF – das sowohl Rechteinhaber als auch Rechtenutzer ist – in der digitalen Welt auf folgendes an:

1. Faire Bedingungen, angemessene Vergütung und Anerkennung für die Arbeit von Künstlern und Urhebern, was auch einen hinreichenden Schutz des geistigen Eigentums voraussetzt.

2. Die Zugangsinteressen der Nutzer und damit das Gemeinwohl müssen geschützt werden. Die Offenheit des Internet ist eine wichtige Vorbedingung für Meinungsvielfalt, Pluralismus, kommunikative Chancengleichheit und damit für die Meinungsbildung. Das ZDF spricht sich deshalb für eine möglichst weitgehende Sicherung der Netzneutralität aus.

3. ACTA lässt zwar bewährte Schranken des Urheberrechts wie bspw. die Privatkopie oder das Zitatrecht unberührt, die Umsetzung sollte aber wie oben dargestellt von der Modernisierung des Urheberrechts zur Förderung legaler Angebote begleitet werden.

4. Für das ZDF sind Fernsehen und redaktionelle Telemedienangebote gerade in der digitalen Welt keine gewöhnlichen Wirtschaftsgüter. Es handelt sich vielmehr um Kulturgüter, die für Meinungsvielfalt und Kommunikation in unserer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.

Michael Verhoevens Sohn ist arm dran

„Schuhe gibt’s auch nicht gratis“, steht über dem Artikel des Regisseurs Michael Verhoeven über ACTA im aktuellen „Focus“, und genau genommen könnte man natürlich an dieser Stelle aufhören zu lesen. Es ist die „Ihr seid alle Diebe“-Nummer, und selbst wenn sie nicht falsch wäre, wäre sie alt.

Tatsächlich lohnt es sich aber, den Text trotzdem zu lesen, weil er die Diskussion noch viel weiter zurückwirft, als die Überschrift befürchten lässt.

In der Welt dieses „Focus“-Artikels, in der Welt des Michael Verhoeven gibt es keinen legalen Handel mit digitalen Inhalten im Netz.

Verhoevens Text beginnt so:

Ein Kunde geht in ein Musikgeschäft und entdeckt dort eine tolle CD. Am Ausgang wird er festgehalten. Er hat nämlich etwas vergessen: Er hat nicht bezahlt.

Das Netz ist wie ein Supermarkt. Hier entdeckt der Kunde ebenfalls tolle Musik und lädt sie herunter. Und auch er hat etwas vergessen. Er hat nicht bezahlt — doch niemand hält ihn auf.

Die Möglichkeit, dass der Kunde die tolle Musik im Netz entdeckt, heruntergeladen und bezahlt hat — sie kommt nicht vor.

Verhoeven:

Mein Sohn Simon ist Komponist. Über die Verwertungsgesellschaft GEMA ist er beteiligt, wenn seine Musik (z. B. in dem Film „Männerherzen“) im Kino, im Radio oder Fernsehen aufgeführt wird.

Was aber über das Netz verbreitet wird, wird nicht abgerechnet. Da geht er leer aus, und seine Musiker und alle am Herstellungsprozess Beteiligten sind ebenfalls betrogen.

Das ist strunzfalsch. Was über das Netz verbreitet wird, wird auch abgerechnet. Im Dezember erst hat die GEMA sich mit dem Internetverband Bitkom über Vergütungs-Regeln geeinigt. Und auch im endlosen Streit zwischen GEMA und YouTube geht es um die Frage, wie hoch die Vergütung sein soll — nicht um die Vergütung an sich.

Verhoeven wendet sich dann an die Diebe direkt und versucht es damit, sie als Kindergartenkinder zu behandeln:

Sie verstehen doch, lieber User, dass ein Drehbuchautor, ein Regisseur, ein Produzent, ein Sänger für die Verbreitung seiner Arbeit ein Honorar bekommen muss. Wenn Sie in einen Laden gehen, wissen Sie, dass Sie die Ware bezahlen müssen. Wieso erwarten Sie nicht das Gleiche, wenn Sie im Netz eine Ware beziehen?

Viele erwarten es. Viele tun es.

Eines der Probleme ist, dass sich für viele „Waren“, die Menschen gerne im Internet „beziehen“ würden, gar keine Bezahlmöglichkeiten angeboten werden. Dass quasi die Kassen fehlen.

Lustigerweise hat Verhoeven denselben Gedanken erblickt. Aber er hat leider die falsche Auffahrt genommen und landet dort als Geisterfahrer:

Sie haben ja die Freiheit, das Lied oder den Film herunterzuladen.

Niemand verbietet es Ihnen. Aber bitte nicht, ohne an der Kasse das Geld hinzulegen.
Entsprechende Kassen gibt es, denken Sie an die Schuhe, die Sie im Internet gekauft haben. Aber im Fall von Musik oder Spielfilmen sind die Kassen nicht besetzt. Noch nicht.

Es ist merkwürdig, das im März 2012 noch irgendwohin zu schreiben, aber gut: Doch, es gibt auch im Fall von Musik oder Spielfilmen schon Kassen, die besetzt sind, und in manchen stecken schon gewaltige Einnahmen.

Es kommt aber schlimmer. Verhoeven hält ACTA tatsächlich für ein Kassenaufstellabkommen, nicht für ein Kaufhausdetektivabkommen.

Aber im Fall von Musik oder Spielfilmen sind die Kassen nicht besetzt. Noch nicht. Jetzt, wo das geschehen soll, wird geschrien: „Das ist Zensur!“ Wie bitte? Ist es Zensur, dass Sie die Schuhe bezahlen müssen, die Sie im Internet gekauft haben?

Was fehlt noch? Richtig: Netzsperren. Und Kinderpornographie.

Ich bin gegen Zensur. Aber im Netz bin ich zum Beispiel dafür, dass der Konsument von Kinderpornografie nicht etwa bestraft wird, sondern dass er sich den Dreck gar nicht erst ansehen kann, weil eine „Zensur“ ihn schon herausgefiltert hat. Wenn jemand zu bestrafen wäre, dann der, der diese Dinge ins Netz stellt. Und mitschuldig ist auch der Anbieter, der Provider, der Öffner des Portals, der laut Leutheusser-Schnarrenberger nicht Hilfssheriff spielen soll.

Ich habe nicht die Kraft, all das, was daran falsch und schlimm ist, aufzudröseln. Ich würde mich allerdings Verhoevens nächstem Satz anschließen:

Hier sind viele Fehleinschätzungen im Umlauf.

Ich fürchte, dass dieser Artikel nicht nur etwas über die Ahnungslosigkeit von Michael Verhoeven aussagt, der glaubt, dass man im Internet Filme nur stehlen kann, bis endlich die ACTA-Kassen aufgestellt sind. Ich fürchte, dass das Stück und die Tatsache, dass der „Focus“ das so gedruckt hat, auch etwas darüber aussagt, in welchem Maß die ACTA-Lobby bereit ist, mit Unredlichkeit und Boshaftigkeit für ihre Interessen zu kämpfen. Sie scheint aus ihren Fehlern nur exakt eine Lektion gelernt zu haben: Dass sie die Urheber vorschicken muss.