Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat gestern das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen der Stadt Freiburg für nichtig erklärt. Die „Dithmarscher Landeszeitung“ illustrierte einen entsprechenden dpa-Bericht mit folgendem Symbolfoto…
…was noch nicht bemerkenswert wäre, wenn der Bildtext nicht so lautete:
Das Beste aber ist die Überschrift, die das Blatt der zugehörigen Nachricht auf der Titelseite gegeben hat: